Allgemein, | 6.02.2024

Neues aus dem Bundestag | 6. Februar 2024

Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.


Entwurf für Gesetz zur Bundesschuldenverwaltung

Bericht über Nationale Kontaktstelle der OECD 2022 liegt vor

„Das Parlament“: Haushalt 2024 beschlossen

Zweifel an Reformplänen für VN-Sicherheitsrat

Bericht des Stabilitätsrates

Zwei Milliarden Menschen ohne Zugang zu sicherem Trinkwasser

Anhörung zu Kampf gegen Finanzkriminalität

Vorschläge zur Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsbeirates

Haushalt 2024: Einbußen im Entwicklungs-Etat

Haushalt 2024 beschlossen

Agenda 2030: Große Kraftanstrengung zur Zielerreichung nötig

Finanzausschuss befasst sich mit digitalem Euro

21. Konferenz zur wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU

Agrardiesel: Ökonomen stützen Ampel-Kurs

Stärkung von Parlamenten in Entwicklungszusammenarbeit

154 Entwicklungsprojekte mit Madagaskar seit 2013


Entwurf für Gesetz zur Bundesschuldenverwaltung

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes in den Bundestag eingebracht (20/10246). Anlass seien veränderte Anforderungen aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), heißt es in der Gesetzesbegründung. Aufgrund dieser seien „spezifizierte gesetzliche Grundlagen“ erforderlich, „um auf gesicherter Rechtsgrundlage die von der Finanzagentur von ihren Vertragspartnern erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten zu können“.

Eine wichtige gesetzliche Regelung der Compliance-Funktion der Finanzagentur sei die Beschränkung der privaten Handelsgeschäfte in Finanzmarktinstrumenten der eigenen Mitarbeiter, heißt es in der Gesetzesbegründung weiter. „Mit der Einführung einer gesetzlichen Regelung erhalten die insoweit bereits bestehenden betriebsinternen Vorgaben der Finanzagentur eine zuverlässigere rechtliche Handlungsbasis.“

Ferner sollen Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorfinanzierung und sonstiger strafbarer Handlungen „auf eine gesetzliche Basis“ gestellt werden. Dazu gehöre auch, mittels Datenanalysen Risiken zu bestimmen, die von Vertragspartnern ausgehen.

Der Bundesrat erhebt keine Einwände, wie aus der Drucksache hervorgeht.

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Bericht über Nationale Kontaktstelle der OECD 2022 liegt vor

Wirtschaft/Unterrichtung

Berlin: (hib/EMU) In einem Bericht informiert die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über die Aktivitäten der Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze (NKS) im Jahr 2022. Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen seien „das wichtigste umfassende internationale Instrument zur Förderung verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns“, heißt es in dem Bericht, der nun als Unterrichtung (20/9867) vorliegt.

Die OECD-Leitsätze enthalten anerkannte Grundsätze verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns in den Bereichen Informationspolitik, Menschenrechte, Beschäftigungspolitik, Umweltschutz, Korruptionsbekämpfung, Verbraucherinteressen, Wissenschaft und Technologie sowie Wettbewerb und Besteuerung. Sie seien zwar rechtlich nicht verbindlich, entsprächen aber der Erwartung der Bundesregierung an das Verhalten deutscher Unternehmen bei ihren grenzüberschreitenden Aktivitäten, heißt es in der Unterrichtung.

Alle Teilnehmerstaaten haben sich verpflichtet, Nationale Kontaktstellen einzurichten, deren Rolle es ist, die wirksame Umsetzung der OECD-Leitsätze zu fördern. In Deutschland ist die NKS im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in der Abteilung Außenwirtschaftspolitik angesiedelt. Dort seien im Berichtszeitraum sechs Beschwerdefälle anhängig gewesen; darunter Beschwerde einer maltesischen Nichtregierungsorganisation aus dem Monat Oktober 2020 gegen ein deutsches Unternehmen oder eine Beschwerde einer indonesischen Bürgerbewegung aus dem Monat September 2020, unterstützt von einer amerikanischen und einer deutschen Nichtregierungsorganisation, gegen ein deutsches Unternehmen. Der genaue Gegenstand der Beschwerden wird in der Unterrichtung jeweils nicht aufgeführt.

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„Das Parlament“: Haushalt 2024 beschlossen

Bundestagsnachrichten/Bericht

Berlin: (hib/SCR) Der Bundeshaushalt 2024 steht. Am Freitag brachten Bundestag und Bundesrat den 477 Milliarden Euro schweren Etat auf den Weg. Damit endet nun die vorläufige Haushaltsführung, die aufgrund der Verzögerung in den Haushaltsberatungen nötig worden war.

Die ganze Sitzungswoche lang diskutierten Koalition und Opposition über den Haushalt 2024. In der aktuellen Ausgabe von „Das Parlament“ sowie auf http://www.das-parlament.de lassen sich die wesentlichen Debatten nachlesen.

Aus dem Inhalt:

Highlight einer Haushaltswoche ist die sogenannte Elefantenrunde, in der es um das Grundsätzliche geht. Dieses Mal zeigte sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) äußerst angriffslustig: „Der Kanzler zeigt Initiative“ [((https://www.das-parlament.de/inland/bundestag/der-kanzler-zeigt-initiative))]

Auch die Feinheiten der Haushaltspolitik wurden diskutiert. Die Koalition sieht – trotz aller Querelen im Verfahren – einen guten Haushalt verabschiedet, die Union hingegen vermisst den Sparwillen bei der Ampel. Die AfD wiederum würde am liebsten vors Verfassungsgericht ziehen, hat dafür aber nicht genug Abgeordnete: „Der 477-Milliarden-Euro-Kompromiss“ (https://www.das-parlament.de/wirtschaft/haushalt/der-477-milliarden-euro-kompromiss)

Traditionell ist der Etat für Arbeit und Soziales das Schwergewicht im Haushalt. Dafür sind neben dem Bürgergeld vor allem die Zuschüsse an die Rentenversicherung verantwortlich. Über den Etat wurde kontrovers diskutiert: „Der richtige Abstand zwischen Lohn und Bürgergeld“ (https://www.das-parlament.de/inland/soziales/der-richtige-abstand-zwischen-lohn-und-buergergeld)

Im Interview kritisiert die AfD-Abgeordnete Ulrike Schielke-Ziesing die Haushaltspolitik der Ampel scharf. Sie warnt zudem, dass ab 2026 bei der Rentenversicherung die Zahlungsunfähigkeit droht: „’Sparen findet nicht statt’“ (https://www.das-parlament.de/wirtschaft/haushalt/sparen-findet-nicht-statt)

Alle Artikel zum Haushalt 2024: https://www.das-parlament.de/haushalt-2024

Neben dem Haushalt stand auch das Wahlrecht auf der Tagesordnung. Die eigentlich unstrittige Umverteilung eines Wahlkreises von Sachsen-Anhalt nach Bayern aufgrund der Bevölkerungsentwicklung führte zu hitzigen Debatten. Die Opposition wirft der Koalition Manipulation vor, die Koalition weist das scharf zurück: „Union wirft Ampel Manipulation bei Umverteilung vor“ (https://www.das-parlament.de/inland/innenpolitik/union-wirft-ampel-manipulation-bei-umverteilung-vor

Neuerungen gibt es auch im Bundestag. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen erkannte das Parlament die Gruppe BSW und Die Linke an, die aus der ehemaligen Fraktion Die Linke hervorgegangen sind. Union und AfD gehen die Rechte der beiden Gruppen zu weit, den beiden Gruppen nicht weit genug, die Ampel sieht damit die richtige Balance erreicht: „Kein Platz mehr in der ersten Reihe“ (https://www.das-parlament.de/inland/bundestag/kein-platz-mehr-in-der-ersten-reihe}

Am Mittwoch kamen die Abgeordneten zur Gedenkstunde an die Opfer des Nationalsozialismus zusammen. Die Holocaust-Überlebende Eva Szepesi und Sportjournalist Marcel Reif, Sohn eines Holocaust-Überlebenden, appellierten an die Verantwortung der Gesellschaft: „’Deutschland darf nicht schweigen’“ (https://www.das-parlament.de/inland/bundestag/deutschland-darf-nicht-schweigen)

Das EPaper der aktuellen Ausgabe (PDF) ist hier abrufbar: https://www.das-parlament.de/epaper/2024/6_8/index.html#0

Die von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegebene Wochenzeitung „Das Parlament“ befasst sich in dieser Woche mit dem Thema „Krim“. Das kostenfreie PDF ist hier abrufbar: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/krim-2024/

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Zweifel an Reformplänen für VN-Sicherheitsrat

Auswärtiges/Anhörung

Berlin: (hib/AHE) Experten blicken skeptisch auf Pläne für eine Reform des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. In einer öffentlichen Anhörung des Auswärtigen Ausschusses trugen die Sachverständigen aber am Montagnachmittag auch Vorschläge vor, wie die Staatenorganisation abseits solcher Pläne wieder handlungsfähiger für Friedenssicherung und Konfliktlösungen werden könnte und welchen Einfluss Deutschland dabei womöglich geltend machen kann.

Ekkehard Griep von der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) wandte sich gegen die Fokussierung auf eine Reform des blockierten UN-Sicherheitsrates. Ob Menschenrechte oder Friedensmissionen, ob Pariser Klimaabkommen oder die Nachhaltigkeitsagenda 2030 – all diese Erfolge seien im Rahmen der Vereinten Nationen und unterhalb der Hürde von Änderungen der VN-Charta möglich gewesen. Der auf Vorschlag der SPD-Fraktion geladene Experte sprach sich dafür aus, Allianzen in der VN-Generalversammlung zu suchen. Dort sei die Staatengemeinschaft anders als im Sicherheitsrat in der Lage gewesen, mit großer Mehrheit Resolutionen gegen den Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine zu beschließen.

Nicole Deitelhoff (Peace Research Institute Frankfurt – Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung) hielt eine Reform des Sicherheitsrates für wenig realistisch. Dessen Vetos ließen sich aber gewissermaßen entwerten, wenn die Generalversammlung gestärkt würde: mit regelmäßigen Entschließungen auch in puncto Frieden und Sicherheit und auch zu Abrüstung und Rüstungskontrolle, so die Expertin, die auf Vorschlag der FDP-Fraktion eingeladen worden war. Sie verwies allerdings auch darauf, dass es zwar gelungen sei, eine deutliche Mehrheit in der Generalversammlung für eine Verurteilung von Russlands Krieg zu organisieren, die meisten dieser Länder aber bei den Sanktionen gegen den Aggressor nicht mitmachten.

Auch Marianne Beisheim von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) machte eine Revitalisierung der Generalsversammlung als Ort der Kommunikation aus, an dem Mittelmächte und kleinere Länder ihre Positionen einbringen könnten. Gleichwohl würden afrikanische Länder weiter darauf drängen, die Reform des UN-Sicherheitsrates auf die Agenda zu nehmen, weil für sie einfach nicht akzeptabel sei, dort nicht permanent vertreten zu sein, so die auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingeladene Expertin.

Der Politikwissenschaftler Stephan Bierling (Universität Regensburg) warb für mehr Realismus. Der VN-Sicherheitsrat sei „unreformierbar“, keines der fünf ständigen Mitglieder (China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA) werde das eigene Vetorecht aufgeben oder anderen Ländern ein solches Recht zugestehen. Wer auf die Aufwertung der Generalversammlung setze, gebe damit andererseits womöglich prochinesischen und antiisraelischen Kräften noch mehr Raum. Bierling, der auf Vorschlag der Unionsfraktion eingeladen worden war, sprach sich für eine Stärkung der Unterorganisationen der Vereinten Nationen aus. Hier seien westliche Staaten die größten Geldgeber und hätten die Hebel in der Hand, auf die Personalpolitik Einfluss zu nehmen und Fehlentwicklungen im VN-System zu begegnen.

Der Völkerrechtler Gerd Seidel, Emeritus der Humboldt-Universität zu Berlin, sagte, dass man sich vor idealisierenden Vorstellungen der Leistungsfähigkeit der Vereinten Nationen hüten müsse: Sie sei nun mal eine schwergängige Organisation mit 193 Staaten. Trotzdem habe sie immer wieder ihre Anpassungsfähigkeit unter Beweis gestellt, bei der Etablierung von Menschenrechtskonventionen und Vertragsorganen zu ihrer Überprüfung wie bei der Etablierung von Organisationen zum Schutz der Umwelt, sagte der auf Vorschlag der AfD-Fraktion geladene Experte.

Die Stellungnahmen der Sachverständigen auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw05-pa-auswaertiges-vereinte-nationen-987502

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Bericht des Stabilitätsrates

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Der Bericht des Stabilitätsrates liegt als Unterrichtung (20/10130) vor. Grundlage für den Bericht ist Paragraf 9 des Stabilitätsratsgesetzes. Danach berichtet der Stabilitätsrat unter anderem über seine Beschlüsse zur „Überwachung der Einhaltung der Verschuldungsregel des Artikels 109 Absatz 3 des Grundgesetzes durch den Bund und alle einzelnen Länder“ sowie „die Überwachung der Einhaltung der Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits nach § 51 Absatz 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes“.

Wie der Stabilitätsrat mitteilt, hat das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 Folgen für seine Arbeit gehabt. Demnach konnte nicht wie eigentlich vorgesehen ein zweiter Beschluss über die Einhaltung der Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits in 2023 gefasst werden. Grund hierfür sei, dass die „in Folge des BVerfG-Urteils notwendigen Anpassungen der Haushalts- und Finanzplanung des Bundes noch ausstehen und daher mangels belastbarer Datenbasis die zugrundeliegende Schätzung für den Gesamtstaat nicht vorliegt“, schreibt der Rat. Aufgrund der notwendigen Vorläufe könne die nächste Überprüfung erst zur regulären Sitzung des Stabilitätsrates im Frühjahr 2024 stattfinden. „Grundlage wird dann die aktualisierte, im Rahmen der Europäischen Haushaltsüberwachung zu übermittelnde, Fiskalprojektion Deutschlands sein“, heißt es weiter.

Bezüglich der Einhaltung der Schuldenbremse in den Ländern haben sich laut Bericht keine Beanstandungen für die Jahre 2023 und 2024 ergeben, im Jahr 2022 galt das für 15 Länder. Beim Bund hat sich für die Jahre 2022 und 2023 keine Beanstandung ergeben, für 2024 lagen die Daten noch nicht vor.

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Zwei Milliarden Menschen ohne Zugang zu sicherem Trinkwasser

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung sieht Fortschritte bei der Erreichung des sechsten, nachhaltigen Entwicklungsziels (SDG6) zu sauberem Wasser und Sanitäreinrichtungen. So sei laut dem „Global Sustainable Development Report 2023“zwischen 2000 und 2020 der Anteil der Weltbevölkerung, der Zugang zu sicherem Trinkwasser habe, von 62 Prozent auf 74 Prozent gestiegen, schreibt sie in einer Antwort (20/10136) auf eine Kleine Anfrage (20/9909) der CDU/CSU-Fraktion. Insgesamt habe sich die Situation auch im Hinblick auf Zugang zu sicherer Sanitärversorgung und Hygiene verbessert.

Dennoch bestünden weiter große Ungleichheiten zwischen und innerhalb der Länder, heißt es in der Antwort weiter. So hätten noch immer zwei Milliarden Menschen keinen Zugang zu sicherem Trinkwasser. Am stärksten davon betroffen seien arme Bevölkerungsgruppen weltweit sowie Menschen, die in fragilen Kontexten und/oder in Flüchtlings-Camps lebten. Der Fortschritt werde unter anderem durch den Klimawandel und durch konkurrierende landwirtschaftliche, ökologische und finanzielle Prioritäten sowie durch Bedrohungen der Wasserqualität und Übernutzung gefährdet.

Die Bundesregierung setze sich mit zahlreichen Initiativen für eine Trendwende in der globalen Wasserpolitik ein und hebe die Bedeutung von Wasser für die Lösung der Klimakrise, Biodiversitätsverlust und Umweltverschmutzung sowie Ernährungssicherheit hervor, betont sie. Als beispielhafte Maßnahmen nennt sie unter anderem die Initiative „Water and Energy for Food“ (WE4F), das „Sun4Water“ Programm sowie der Fonds zur Förderung von Innovationen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft (i4Ag).

Mit den „Bonn Water Dialogues for Results“ habe das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Verbraucherschutz für die gesamte Bundesregierung 2021 zudem einen partizipativen Dialogprozess mit VN-Mitgliedstaaten und Interessensgruppen durchgeführt. Er habe nach Auffassung der Bundesregierung einen wichtigen Beitrag für die internationale Debatte zu den wasserrelevanten SDGs sowie die späteren Ergebnisse der VN-Wasserkonferenz 2023 geleistet.

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Anhörung zu Kampf gegen Finanzkriminalität

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/BAL) Der richtige Weg im Kampf gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität ist unter Sachverständigen umstritten. Das hat eine Anhörung des Finanzausschusses am Montagnachmittag gezeigt. Anlass waren der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf für ein Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (20/9648), kurz FKBG, und ein Antrag der Unionsfraktion (20/9730), die bisher zerstreuten polizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Bereich der Finanzkriminalität zu bündeln und eine Zollpolizei einzurichten.

Klar ablehnend zu den Plänen der Bundesregierung äußerte sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die deren stellvertretender Vorsitzender Frank Buckenhofer in der Anhörung vertrat. „In der Sache gibt es keine Notwendigkeit, eine neue Behörde zu schaffen“, sagte Buckenhofer, der auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion geladen war. In der schriftlichen Stellungnahme der GdP heißt es: „Die beabsichtigte Errichtung einer neuen Bundesbehörde Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) außerhalb der bisherigen polizeilichen Strukturen von Bundeskriminalamt, Zoll, Bundes- und Landespolizei schafft aus Sicht der GdP vor allem für die polizeiliche Bekämpfung komplexer Finanzkriminalität keine Verbesserung und Optimierung bestehender Prozesse und Gesetze.“

Anders sah es Alexander Fuchs von der Staatsanwaltschaft Köln, der auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen geladen war. Der Gesetzentwurf setze genau das um, was international von der Organisation zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung, der Financial Action Task Force (FATF), gefordert werde, sagte Fuchs. „Deutschland erledigt damit seine Hausaufgaben.“ Der Ermittlungsfokus Geldwäsche helfe im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität, insbesondere wenn in Bezug auf Geldwäsche auch ohne den Anlass von anderen Vortaten ermittelt werden könne. „Um neue Formen zu bekämpfen, müssen wir uns ausschließlich auf Geldwäsche fokussieren und Vortaten unberücksichtigt lassen“, erklärte Fuchs. Der Staatsanwalt sprach sich ferner für die Möglichkeit einer vortatenunabhängigen Telekommunikationsüberwachung aus.

Auch Daniel Thelesklaf, Chef der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen FIU beim Zoll, der Financial Intelligence Unit, lobte den Regierungsentwurf. „Deutschland muss sein System verbessern“, forderte Thelesklaf, der auf Vorschlag der FDP-Fraktion geladen war. Im Bereich der Bekämpfung von Korruption zeigten erfolgreiche Länder, dass es sinnvoll ist, präventive und repressive Maßnahmen unter einem Dach zu haben. Das könne man mit dem Kampf gegen Geldwäsche vergleichen.

Positiv über das Regierungsvorhaben äußerte sich auch Kilian Wegner, Juniorprofessor für Wirtschaftsstrafrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder). „Fürs erste“ sei der Arbeitsauftrag für die neue Behörde „ausreichend formuliert“, sagte Wegner, ergänzte aber: „Die Praxis wird viele Konstellationen beinhalten, die hier noch nicht ausreichend geregelt sind.“

Beispielsweise sei noch nicht klar, welche Institution Ansprechpartnerin für ausländische Partner sein solle. Es gebe Fälle, da seien sowohl das neue Ermittlungszentrum als auch das Bundeskriminalamt (BKA) zuständig. „Es wäre ratsam, einen Entscheidungsmechanismus zu haben, in den die beiden Ministerien integriert sind“, sagte Wegner. FIU, Zoll und die neue BBF unterstehen dem Bundesfinanzministerium, das BKA dem Innenministerium.

Positiv äußerte sich Wegner zum Vorhaben des Unionsantrags, Kryptowährungen wie Bitcoin stärker zu beaufsichtigen. Kritik aus der Krypto-Community müsse man aushalten. Die Vorschläge im Unionsantrag dazu bezeichnete er als „richtige Stoßrichtung“. Der von der SPD-Fraktion benannte Rechtswissenschaftler sprach sich ferner dafür aus, über eine Reform im Bereich der Vermögensermittlung, -einfrierung und -einziehung nachzudenken und nahm dabei Bezug auf einen Prozess in Berlin, bei dem die Staatsanwaltschaft versuchte, 77 Immobilien eines arabischen Clans einzuziehen.

Dies thematisiert auch die GdP-Stellungnahme. „Überlegungen, die eine Ermittlung verdächtiger Vermögen außerhalb des Strafrechts ermöglichen und die noch in den ursprünglichen Varianten vorangegangener Entwürfe – wenn auch äußerst unzureichend – verankert waren, finden sich im aktuellen Entwurf nicht wieder“, heißt es in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf und Unionsantrag. Dabei sei ein Gesetz „zwingend erforderlich“, das die Einziehung von Vermögen im Verwaltungsverfahren regele, schreibt die GdP mit Verweis auf den jüngsten Beschlüsse des Landgerichts Berlin. Die GdP fordert in diesem Zusammenhang eine eigene Finanzpolizei analog zu Italiens Guardia di Finanza.

Insgesamt waren zu der Anhörung zehn Sachverständige geladen. Die Stellungnahmen der Sachverständigen sowie das Video der Anhörung finden sich hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw05-pa-finanzen-finanzkriminalitaet-986256

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Vorschläge zur Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsbeirates

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Unterrichtung

Berlin: (hib/HAU) Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE) will seine Arbeit auch künftig als Beirat fortsetzen. Um die künftige Veränderung seiner Arbeitsweise herauszustellen, solle eine Umbenennung hin zum „Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen“ erfolgen, heißt es in einer Unterrichtung zur „Weiterentwicklung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung“ (20/10100).

Darin sprechen sich die Beiratsmitglieder für eine Anpassung der Geschäftsordnung des Bundestages aus. Die Fraktionen seien sich einig, „dass der PBnE in seiner Form als Beirat eine wichtige Schnittstelle zwischen Parlament und Gesellschaft bildet“, heißt es. Diese Schnittstelle müsse zukünftig ausgebaut werden. Daher solle geprüft werden, „ob und wie die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages angepasst werden kann, damit sie künftig den Besonderheiten der Arbeit des Beirats Rechnung trägt“. Insbesondere soll der PBnE der Vorlage zufolge direkt zu Beginn jeder Legislaturperiode – idealerweise parallel zu den Ausschüssen – eingesetzt werden.

Wichtig ist dem PBnE, das Konsensprinzip beizubehalten. Das sei eine der herausragenden Eigenheiten des aktuellen Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung. Positionen und Positionspapiere würden so weit wie möglich zwischen den Fraktionen konsensual abgestimmt. „Der Beirat sollte dieses Prinzip unbedingt beibehalten, auch wenn dies in der Praxis auf Schwierigkeiten stoßen kann“, heißt es in der Vorlage.

Gefordert wird zudem die Möglichkeit, dass der Beirat zu ausgewählten Gesetzesinitiativen der Bundesregierung „materielle Prüfungsbewertungen“ erstellen kann. Diese sollten die bislang durch den PBnE angefertigten formellen Nachhaltigkeitsprüfungsbewertungen inhaltlich ergänzen.

Um die Lücke zwischen Wissenschaft und Parlament zu schließen und um eine langfristige Begleitung und Beobachtung des wissenschaftlichen Diskurses um nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen, beinhaltet der vorliegende Reformvorschlag auch die Aufstockung der personellen Ressourcen im Beiratssekretariat oder beim Wissenschaftlichen Dienst. So sollen zwei neue wissenschaftliche Stellen geschaffen werden, „die die Mitglieder des Parlamentarischen Beirats – auch bei der neu geschaffenen materiellen Prüfungsbewertung – aktiv unterstützen“.

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Haushalt 2024: Einbußen im Entwicklungs-Etat

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Der Einzelplan 23 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung umfasst im Haushaltsgesetz 2024 (20/7800, 20/7802) nach der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses Ausgaben von 11,22 Milliarden Euro im Vergleich zu 11,52 Milliarden Euro im Regierungsentwurf und 12,16 Milliarden Euro 2023. Die Einnahmen summieren sich im Etat von Ministerin Svenja Schulze (SPD) auf 765,1 Millionen Euro wie im Regierungsentwurf vorgesehen (Soll 2023: 749,11 Millionen Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen betragen 7,17 Milliarden Euro (Regierungsentwurf: 7,07 Milliarden Euro; Soll 2023: 10,93 Milliarden Euro).

Der Haushaltsausschuss kürzte den Ansatz für die Zuschüsse in der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit von 1,96 Milliarden Euro auf 1,78 Milliarden Euro und für die Darlehen von 298 Millionen Euro auf 292,49 Millionen Euro. Einschnitte sind auch bei der bilateralen Technischen Zusammenarbeit geplant, statt 1,81 Milliarden Euro im Entwurf sind nun noch 1,8 Milliarden Euro vorgesehen. Aufgestockt hat der Ausschuss hingegen die Mittel für Krisenbewältigung und Wiederaufbau von Infrastruktur, und zwar von 962 Millionen auf 1,04 Milliarden Euro zu kürzen.

Bei den entwicklungswichtigen multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz kürzten die Haushälter den Regierungsansatz von 858,1 Millionen Euro auf 850,18 Millionen Euro. Der internationale Klima- und Umweltschutz soll mit 54,33 Millionen Euro bedacht werden, die Regierung hatte dafür noch 60 Millionen Euro angesetzt.

Die Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen summieren sich auf 564,47 Millionen Euro, der Regierungsansatz belief sich dafür noch auf 582,01 Millionen Euro. Die Beteiligung am Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen fällt mit 48,01 Millionen Euro deutlich geringer aus als im Entwurf vorgesehen (78,01 Millionen Euro). Die Europäische Entwicklungsfonds dürfen mit 309,28 Millionen Euro rechnen, den Regierungsansatz kürzten die Haushälter um 20 Millionen Euro.

Etwas geringer fällt auch die Förderung der entwicklungspolitischen Vorhaben der politischen Stiftungen aus. Dafür sind noch 326,4 Millionen Euro eingestellt gegenüber 340 Millionen Euro im Regierungsentwurf. Die entwicklungspolitischen Vorhaben der Kirchen sollen mit 296 Millionen Euro gefördert werden, den Regierungsansatz kürzte der Ausschuss um fünf Millionen Euro. Fünf Millionen Euro weniger sind auch für die entwicklungspolitischen Vorhaben der privaten deutschen Träger geplant, dafür stehen noch 228,5 Millionen Euro bereit.

Entwicklungspolitische Bildung soll mit 44,46 Millionen Euro statt 43 Millionen Euro gefördert werden. Von 174 Millionen Euro auf 166,5 Millionen Euro abgesenkt wurde die Förderung der Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft. Die finanzielle Zusammenarbeit mit Regionen wird mit 157,2 Millionen Euro gefördert, 2,8 Millionen weniger als die Regierung geplant hatte.

Die Sonderinitiative „Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme“ soll 420,01 Millionen Euro erhalten gegenüber 400 Millionen Euro im Regierungsentwurf. Für die Sonderinitiative „Geflüchtete und Aufnahmeländer“ sind noch 408,79 Millionen Euro vorgesehen, im Entwurf waren es noch 450 Millionen Euro gewesen. Die Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“ soll 125,67 Millionen Euro erhalten, 1,33 Millionen Euro weniger als die Regierung eingeplant hatte.

Die hib-Meldung zum Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-963430

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Haushalt 2024 beschlossen

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Bund kann in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 476,81 Milliarden Euro tätigen. Die Nettokreditaufnahme soll bei 39,03 Milliarden Euro liegen und damit im Rahmen der Schuldenbremse des Grundgesetzes. Das hat der Haushaltsausschuss am Donnerstagabend nach rund 9,5-stündiger Bereinigungssitzung beschlossen. Gegenüber dem Vorjahressoll steigen die Ausgaben damit um 3,4 Prozent. 2023 lag das Soll bei 461,2 Milliarden Euro, die Nettokreditaufnahme bei 27,4 Milliarden Euro.

Für den Etatentwurf stimmten im Ausschuss die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und AfD. Die finale Abstimmung im Bundestag ist in der Woche vom 29. Januar 2024 bis 2. Februar 2024 geplant.

Der im Ausschuss beschlossene Ausgabenansatz liegt 31,12 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf für 2024. Die Nettokreditaufnahme fällt um 22,47 Milliarden Euro höher aus.

Einnahmenseitig werden die Steuereinnahmen nunmehr mit 377,61 Milliarden Euro taxiert, 2,27 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf. Die sonstigen Einnahmen liegen mit 60,17 Milliarden Euro um 6,38 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf. Grund hierfür ist unter anderem eine höhere Entnahme aus der Rücklage. Diese war möglich geworden, weil der vorläufige Haushaltsabschluss für das Vorjahr positiv ausgefallen war.

Reaktion auf Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Mit dem nun beschlossenen Entwurf reagiert die Koalition auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021. In Folge des Urteils ist nunmehr unter anderem der Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds angepasst worden. Zudem reflektiert der Haushalt 2024 Umschichtungen, die sich aus der Auflösung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zu Ende 2023 ergeben haben.

Konsolidierungsbeschlüsse umgesetzt

Ferner hat die Koalition die Beschlüsse des sogenannten „Paketes für zukunftsfeste Finanzen, soziale Sicherheit und Zukunftsinvestitionen“ weitestgehend im Etat umgesetzt. Mit dem Paket hatte die Koalition auf den nach dem Urteil bilanzierten Konsolidierungsbedarf reagiert. Unter anderem sind im Etat Kürzungen gegenüber den bisherigen parlamentarischen Beschlüssen beim internationalen Engagement vorgenommen worden. Zudem ist der Ansatz für den Bürgergeld-Bonus gestrichen sowie der Ansatz für Bürgergeld abgesenkt worden, um der geplanten Verschärfung der „Totalverweigerer“-Regelung Rechnung zu tragen.

Einnahmenseitig wurde unter anderem die erhöhte Luftverkehrssteuer veranschlagt. Ferner sind Einnahmen aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz, die bisher einer engeren Zweckbindung unterlagen, breiter im Etat verteilt worden, etwa im Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen

Zur gesetzlichen Umsetzung einiger dieser Änderungen verabschiedete der Ausschuss den Entwurf eines zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes (20/9999) mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Opposition. Darin sind unter anderem die Anpassungen im Bürgergeldbezug enthalten. Auf Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ist die Regelung nun befristet und soll evaluiert werden.

Zudem verzichtet der Bund auf die Teil-Rückzahlung von Geldern durch die Bundesagentur für Arbeit, die während der Corona-Pandemie zur Unterstützung geleitet wurden. Auch diese Änderung geht auf einen Antrag der Fraktionen zurück. Die so entfallenen 1,5 Milliarden Euro im Haushalt 2024 sollen stattdessen durch eine Entnahme aus der Rücklage gestemmt werden. Eine weitere Änderung bezieht sich auf den angepassten Elterngeldbezug und die Einkommensgrenze für Alleinerziehende. Diese Anpassungen – sowie weitere Maßnahmen – hatte der Bundestag bereits mit einem ersten Haushaltsfinanzierungsgesetz im Dezember 2023 beschlossen.

Beschluss verzögerte sich

Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hatte sich der Beschluss des Haushalts 2024 verzögert. Eigentlich hatte der Ausschuss die Bereinigungssitzung Mitte November abschließen wollen. Nach dem Urteil wurden zunächst wesentliche Beschlüsse zum Haushaltsgesetz und einzelnen Einzelplänen verschoben, auch die Haushaltswoche im Bundestag wurde abgesagt.

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Agenda 2030: Große Kraftanstrengung zur Zielerreichung nötig

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Blick auf die Halbzeitbilanz der Agenda 2030 zeigt laut Sarah Ryglewski (SPD), Staatsministerin beim Bundeskanzler und zuständig für nachhaltige Entwicklung, „dass es eine große Kraftanstrengung braucht, um die Ziele auch nur annähernd zu erreichen“. Aktuell seien nur 15 Prozent der Unterziele auf dem Weg der Zielerreichung, sagte Ryglewski während einer Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung am Mittwochabend.

Dennoch sei festzustellen, dass Nachhaltigkeit ein Punkt sei, hinter dem sich viele versammeln können. „Das Thema bewegt ganz viele Menschen in Deutschland.“ Dieser Schwung sei auch bei den beiden Konferenzen in Berlin und Bremen zu erleben gewesen, die zum Auftakt der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie stattgefunden hätten.

„Das Thema Agenda 2030 hält uns global zusammen“, sagte die Leiterin des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung weiter. Es gehe aber auch um die Frage, „wie wir Politik für die Menschen hier in Deutschland gestalten“. Die Agenda sei das Versprechen, dass wir das bessere Leben sowohl hier als auch in der ganzen Welt „nur gemeinsam hinkriegen“.

Bei dem SDG-Gipfel von New York im September 2023 sei sie gleichwohl durchaus ins Nachdenken gekommen, räumte Ryglewski ein. Zwar sei auch dort das Bekenntnis zur Agenda 2030 deutlich geworden. „Man hat aber schon gemerkt, dass es schwierig ist, bei einem solche langfristigen Thema den Schwung aufrechtzuerhalten.“ Angesichts globaler Krisen sei festzustellen, „dass unser Setting der multinationalen Instrumente und der internationalen Zusammenarbeit nicht unbedingt in der stärksten Phase ist“. Außer dem deutschen Bundeskanzler und dem amerikanischen Präsidenten seien nicht viele Staatschefs finanzstarker Staaten in New York vertreten gewesen. „Das ist ein Problem“, befand sie.

Deutlich geworden sei bei dem SDG-Gipfel, dass es große Erwartungen an Deutschland gebe. Es werde eine noch stärkere Rolle bei Orientierung und Führung eingefordert. Gleichzeitig werde auch anerkannt, „was wir tun“. Beispielsweise habe Deutschland seine Zusagen bei der „internationalen Klimafinanzierung“ eingehalten.

Bei dem wichtigen Thema Verschuldung sei Deutschland auch einer der Staaten, die dafür sind, stark verschuldeten Ländern die Möglichkeit zu geben, ihre Verbindlichkeiten umzuwandeln, sagte die Staatsministerin. Es gebe Länder, „die mittlerweile mehr für ihren Schuldendienst zahlen, als ihr gesamter Haushalt darstellt“, sagte Ryglewski.

Ein stärkerer Fokus müsse auf die neue Gläubigerstruktur gesetzt werden. Mit China etwa gebe es einen Partner, der überhaupt kein Interesse daran habe, die Staaten irgendwann mal wieder aus der Abhängigkeit zu entlassen. Deutschland hingegen wolle sicherstellen, dass die Staaten die Chance haben, „mal wieder Land zu gewinnen“.

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Finanzausschuss befasst sich mit digitalem Euro

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/BAL) Bundesbank-Vorstandsmitglied Burkhard Balz hat am Mittwochmorgen im Finanzausschuss die Abgeordneten zum Thema „Digitaler Euro“ informiert. Bis 2028 könne der Euro als Zentralbankgeld in elektronischer Form verfügbar sein, erklärte Balz.

Vonseiten der SPD-Fraktion wurde in der Sitzung darauf hingewiesen, dass der wirkliche Anwendungsfall für den Euro nicht nur bei privaten Verbrauchern liege, sondern im Bereich der Großkunden. Genannt wurde das Internet der Dinge.

Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion muss klar sein, welchen Mehrwert ein digitaler Euro für die Bürgerinnen und Bürger hat. Auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen thematisierte die Funktion für die Nutzer. Vonseiten der FDP-Fraktion wurde die Anonymität des Bezahlvorgangs insbesondere bei Offline-Bezahlungen thematisiert. Die AfD-Fraktion trug die Forderung nach einer Volksabstimmung über den digitalen Euro vor.

Balz betonte in seinen Ausführungen, dass der digitale Euro eine Ergänzung zum Bargeld werden soll, kein Ersatz für das Bargeld. Der Legislativvorschlag der EU-Kommission sehe sogar eine Stärkung des Bargelds vor.

Die Bundesbank befasst sich derzeit mit der Frage, wie Bargeld in der Zukunft genutzt wird, und entwickelt dazu Szenarien. Laut einer Pressemitteilung der obersten deutschen Währungsbehörde vom 17. Januar erklärte Balz: „In keinem Zukunftsszenario verschwindet das Bargeld komplett.“

Der Finanzausschuss hat für den 19. Februar eine öffentliche Anhörung zum digitalen Euro angesetzt. An dieser wird auch der Bundesbank-Vorstand als Sachverständiger teilnehmen.

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21. Konferenz zur wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU

Europa/Unterrichtung

Berlin: (hib/JOH) Mit den Herausforderungen der wirtschaftspolitischen Steuerung und des wirtschaftlichen Aufschwungs der Europäischen Union im internationalen Kontext hat sich vom 26. und 27. Oktober 2023 in Madrid die Interparlamentarische Konferenz über Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der Europäischen Union befasst. Das geht aus einer Unterrichtung (20/10059) durch die Delegation des Deutschen Bundestages hervor. Diskutiert wurde danach unter anderem über die Schaffung einer eigenen permanenten Fiskalkapazität und die Wirksamkeit von EU-Programmen wie SURE und Next Generation EU. Weitere Aspekte waren die Integration der sozialen Dimension in die wirtschaftspolitische Steuerung und die Bedeutung einer strategischen Autonomie.

Die Einrichtung der Konferenz geht auf Artikel 13 des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (Fiskalvertrag) vom 2. März 2012 zurück. Darin verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten – zu denen mittlerweile alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union gehören – zur Aufnahme einheitlicher und verbindlicher Haushaltsregeln in ihre nationalen Rechtsordnungen, vorzugsweise auf Verfassungsebene. Die Delegation des Deutschen Bundestages besteht in der 20. Wahlperiode aus elf festen Mitgliedern aus allen dort vertretenen Fraktionen. Aufgrund der Querschnittsaufgabe der Konferenz sind dies Abgeordnete aus dem Haushalts- und Finanzausschuss sowie dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Der Bundesrat ist regelmäßig mit Delegierten bei der Konferenz vertreten.

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Agrardiesel: Ökonomen stützen Ampel-Kurs

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/BAL) Bei der Anhörung zum Abbau der Subventionierung von Agrardiesel haben Ökonomen einhellig den Kurs der Ampel-Koalition befürwortet. Kritisch äußerten sich der Vertreter des Bauernverbandes sowie der Betriebswirtschaftsprofessor und ehemalige niedersächsische Staatssekretär Ludwig Theuvsen (CDU). Von der Änderung der Luftverkehrsabgabe erwarten die Experten kaum eine klimapolitische Lenkungswirkung.

Alfons Balmann, Professor am Leibnitz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien, erklärte, dass die Streichung der Diesel-Subvention für Landwirte diese nicht in „existenzielle Schwierigkeiten“ bringen dürfte. Er sagte ferner, dass bisher von der Subvention besonders große Betriebe profitierten. Durchschnittlich betrage die Diesel-Vergünstigung rechnerisch 28 Euro pro Hektar, bei Betrieben mit einer Größe von mehr als 100 Hektar liege der Betrag bei 35 Euro.

Bernhard Brümmer, Professor für Landwirtschaftliche Marktlehre an der Universität Göttingen, lobte, dass das Ende der Subvention nun nicht abrupt und kurzfristig erfolgen solle, sondern über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Aus Sicht des Karlsruher Ökonomie-Professors Berthold Wigger sprechen „umweltökonomische, ordnungspolitische und verteilungsökonomische Gründe“ gegen das Diesel-Privileg der Landwirte. Er verwies unter anderem darauf, dass die Landwirtschaft weder Teil der europäischen noch der nationalen CO2-Bepreisung sei.

Friedrich Heinemann, Wissenschaftler am ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim, wies das Argument zurück, dass höhere Preise für Treibstoff nicht dazu führten, dass der Verbrauch gesenkt werde. Die Nachfrager könnten auch hier sehr wohl preiselastisch reagieren. „Sogar Landwirtschaftsverbände haben seitenweise Vorschläge, wie man Diesel spart“, sagte Heinemann, der dies in seiner schriftlichen Stellungnahme weiter ausführt.

Wie andere Ökonomen, so verwies auch Heinemann darauf, dass Subventionen in der Landwirtschaft auch dazu führten, dass die Pachtpreise stiegen. „Wer das bestreitet, der kennt die empirische Forschung nicht“, machte Heinemann deutlich.

Zuvor hatte dies der Vertreter des Deutschen Bauernverbandes bestritten. Angesichts des wachsenden Flächenverbrauchs in Deutschland, auch jenseits der Landwirtschaft, sei nicht zu erwarten, dass die Preise für Flächen sänken. Er verwies auch darauf, dass vor allem in der Veredelungsindustrie mit sehr hohen Dieselverbräuchen pro Hektar zu rechnen sei, etwa in der Milchindustrie bis zu 600 Liter.

Dem Bauernverband zufolge hat die Bundesregierung den Bauern bereits „900 Millionen Euro weggenommen“. Dass die Bauern zuletzt gut verdient hätten, liege daran, dass die hohen Kosten für Düngemittel und andere Inputfaktoren infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine in diesen Jahren noch nicht zu Buche schlügen.

Aus Sicht des Bauernverbandes ist es in der Landwirtschaft nicht möglich, auf E-Mobilität zu wechseln. Für den derzeit beurlaubten Professor für Betriebswirtschaftslehre des Agribusiness an der Universität Göttingen, Ludwig Theuvsen, ist das Agrardiesel-Privileg der Bauern denn auch nur dann eine klimaschädliche Subvention, wenn es Alternativen zum Dieselantrieb gibt.

Theuvsen verwies ferner darauf, dass die Motoren in Landmaschinen meist von Lkw-Herstellern kämen. Dort gebe es bereits aufgrund der hohen Dieselkosten in der Transportbranche einen sehr hohen Druck, effiziente und sparsame Motoren zu bauen.

Der Betriebswirt warnte ferner davor, negative Anreize dafür zu setzen, dass junge Landwirte den elterlichen Betrieb übernehmen. „Landwirte gehen in andere Bereiche“, sagte er, Betriebe würden still gelegt.

Vor Verlagerungseffekten infolge der Sparmaßnahmen der Bundesregierung warnte mit Blick auf höhere Steuern in der Luftfahrt der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft. Es drohe eine Verlagerung von innereuropäischen Flügen an ausländische Standorte. Die Ampel-Koalition will laut ihrem Gesetzentwurf einerseits Steuersätze erhöhen, andererseits den im Luftverkehrssteuergesetz vorgesehenen Mechanismus zur Absenkung der Steuersätze ändern.

Eher gering sieht diese Gefahr Ökonom Wigger. Zwar bringen die Maßnahmen bei der Luftverkehrsteuer aus seiner Sicht „keinen nennenswerter Beitrag zum Klimaschutz“. Es seien aber auch keine starken negativen Effekte auf den deutschen Luftverkehr zu erwarten. Wigger erklärt weiter: „Die geplanten Änderungen des Energiesteuergesetzes und des Luftverkehrsteuergesetzes sind beide geeignet, zusätzliche Haushaltseinnahmen zu erzielen.“

Eine Reihe von weiteren Vorschlägen zum Abbau klimaschädlicher Subventionen machte das Forum Ökologische-Soziale Marktwirtschaft, etwa eine Erhöhung der Pauschalbesteuerung von Dienstwagen mit Verbrennungsmotor von ein auf zwei Prozent. Für tierische Produkte solle der normale anstelle des ermäßigten Steuersatzes gelten, zugleich sollte für mehr pflanzliche Produkte ein geringerer Satz gelten, schlägt der Verein vor.

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Stärkung von Parlamenten in Entwicklungszusammenarbeit

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Parlamentsberatungen der Bundesregierung im Rahmen der Krisenprävention, Demokratieförderung und Entwicklungszusammenarbeit zielen nicht darauf ab, konkrete Anträge oder Gesetzesinitiativen zu entwickeln, sondern Kapazitäten und Kompetenzen von Parlamenten nachhaltig zu stärken. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (20/9977) auf eine Kleine Anfrage (20/9639) der AfD-Fraktion.

Wie es darin weiter heißt, sind die Rechte der Opposition ein zentraler Bestandteil von demokratischen parlamentarischen Verfahren und insofern auch integraler Bestandteil der Parlamentsberatung. Die Bundesregierung arbeite jedoch nicht mit Fraktionen oder Gruppen in den jeweiligen Parlamenten der Länder zusammen.

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154 Entwicklungsprojekte mit Madagaskar seit 2013

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Für den Zeitraum ab 2013 hat es 154 Maßnahmen und Projekte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland und der Republik Madagaskar gegeben. Das geht aus der Antwort (20/9955) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/9704) der AfD-Fraktion hervor.

Für detaillierte Informationen über alle seither durchgeführten Projekte und Programme im Bereich der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit verweist die Bundesregierung auf das Transparenzportal: https://www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche?date_min=2013-01-01&country=CD.

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