UN-Vorbereitungsausschuss legt Kurs für FfD4 fest
Global Policy Forum
Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.
Kürzungen bei humanitärer Hilfe und Krisenprävention
Deutsches Personal in internationalen Organisationen
Neue Ausgabe von „Das Parlament“ zum Thema Rohstoffe
Entwicklungsetat soll um mehr als 600 Millionen Euro sinken
Haushalt 2024: 3,28 Milliarden für Energie und Klimaschutz
Bericht der Bundesregierung zur Wirkung der Preisbremsen
Umweltministerium soll mit geringerem Etat planen
Haushalt 2024: Höhere Zinsen, weniger Schulden
Haushalt 2024: Etat des Finanzministeriums mit leichtem Plus
Haushaltsentwurf 2024 zugeleitet
Finanzplanung 2023 bis 2027 vorgelegt
Bundesregierung äußert sich zu „Gierflation“
Auswärtiges/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/VOM/AHE) Das Auswärtige Amt soll im kommenden Jahr mit Ausgaben in Höhe von 6,16 Milliarden Euro planen und damit mit rund 1,32 Milliarden Euro weniger als im laufenden Jahr (7,48 Milliarden Euro). Das geht aus dem Einzelplan 05 des Bundeshaushalts 2024 (20/7800) hervor, über den der Bundestag am kommenden Mittwoch erstmals beraten wird. Bundesministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) kann mit Einnahmen von 67,82 Millionen Euro kalkulieren (2023: 162,52 Millionen Euro).
Für die Sicherung von Frieden und Stabilität soll Baerbocks Ressort drei Milliarden Euro ausgeben können (2023: 4,39 Milliarden Euro). Davon entfallen 707,09 Millionen Euro auf Leistungen an die Vereinten Nationen und im internationalen Bereich (2023: 923,74 Millionen Euro). Größere Kürzungen sind auch bei der humanitären Hilfe und der Krisenprävention geplant, der Ansatz soll von 3,33 Milliarden Euro auf 2,2 Milliarden Euro schrumpfen, die Mittel für humanitäre Hilfe allein um rund 978 Millionen Euro.
Für die bilaterale Zusammenarbeit und die Pflege der Auslandsbeziehungen sieht der Etat 155,5 Millionen Euro vor (2023: 156,03 Millionen Euro). Eine Milliarde Euro sollen für die Pflege der kulturellen Beziehungen zum Ausland bereitgestellt werden (2023: 1,07 Milliarden Euro). Die Ausgaben für das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten sollen bei 50,73 Millionen Euro liegen (2023: 53,73). Ein Plus von rund 112,8 Millionen Euro sieht der Etatentwurf im Kapitel „Bundesministerium“ vor: Es sind 1,73 Milliarden Euro (2023: 1,62 Milliarden Euro) vorgesehen, hier schlagen unter anderem vorgesehene Aufträge für IT-Dienstleistungen zu Buche.
Auswärtiges/Unterrichtung
Berlin: (hib/AHE) In den Jahren 2021 und 2022 haben mindestens 8.000 Deutsche in knapp 300 internationalen Organisationen und europäischen Institutionen gewirkt, in denen Deutschland Mitglied ist. Das geht aus dem als Unterrichtung (20/8120) vorliegenden „Achten Bericht der Bundesregierung zur deutschen Personalpräsenz in internationalen Organisationen“ hervor. Im Jahr 2011 waren es den Angaben zufolge schätzungsweise 6.700. Der relative Anteil der Deutschen an der Gesamtzahl der Beschäftigten bleibe jedoch unverändert, da auch die Zahl der Beschäftigten dieser Organisationen insgesamt gestiegen sei.
Aufgelistet wird in dem Bericht unter anderem die deutsche Personalpräsenz im Rahmen der EU, der Vereinten Nationen, der Nato, dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Die Bundesregierung verweist darauf, dass an der Spitze einer Reihe von Organisationen im Berichtszeitraum Deutsche gestanden haben, darunter das Generalsekretariat des Europäischen Parlaments (Klaus Welle, bis 31.12.2022), die EU-Kommission (Ursula von der Leyen), die Europäische Investitionsbank (Werner Hoyer), das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP, Achim Steiner) und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE, Helga Maria Schmid). Gleichwohl sei Deutschland im „Non-Management“-Personalbereich der Europäischen Kommission, im Generalsekretariat des Rats, in der Verwaltung des Europäischen Parlaments, im Europäischen Auswärtigen Dienst sowie bei den EU-Agenturen signifikant unterrepräsentiert.
„Für den EU-Bereich stellt sich besonders die Herausforderung einer deutlich zu geringen Zahl an Bewerberinnen und Bewerbern für die EU-Auswahlverfahren, was auf deren Länge und Komplexität sowie die guten Arbeitsmarktbedingungen in Deutschland zurückzuführen sein dürfte“, heißt es in der Antwort weiter. Es bleibe das Ziel der Bundesregierung, strategisch wichtige Positionen in internationalen Organisationen mit Deutschen zu besetzen, quantitativ mindestens die Anteile zu halten, mehr Frauen in internationale Führungspositionen zu entsenden und gleichzeitig den Einstieg und Aufstieg von jungen Fach- und Führungskräften in diesen Organisationen zu fördern.
Auswärtiges/Bericht
Berlin: (hib/AHE) Der Umgang mit kritischen und strategischen Rohstoffen steht im Mittelpunkt einer Themenausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“, die heute erschienen ist.
Das kostenfreie E-Paper (PDF) ist hier abrufbar: https://epaper.das-parlament.de/2023/35_36/index.html#0
Die HTML-Version: https://www.das-parlament.de/2023/35_36
Aus dem Inhalt:
Im Titel-Essay beschreibt „Das Parlament“-Redaketurin Sandra Schmid, wie sich nach den gestörten Lieferketten während der Corona-Pandemie und nach dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine die Abhängigkeit der europäischen und der deutschen Wirtschaft von kritischen Rohstoffen wie unter einem Brennglas gezeigt hat und wie es durch Diversifizierung und Nutzung des Recyclingpotentials gelingen kann, diese Abhängigkeit zu verringern. Link zum Text: https://www.das-parlament.de/2023/35_36/titelseite/963598-963598
Im Interview der Woche äußert sich die Grünen-Wirtschaftsexpertin Sandra Detzer zu den Chancen des heimischen Bergbaus und wirbt für neue Rohstoffpartnerschaften mit Ländern des globalen Südens „auf Augenhöhe“. Das Interview: https://www.das-parlament.de/2023/35_36/menschen_und_meinungen/963614-963614
Eine Übersichtsgrafik über die Vorkommen und den Abbau kritischer Rohstoffe auf der Welt und in Deutschland sowie eine Beschreibung, wofür diese Rohstoffe in der Industrie benötigt werden, findet sich auf einer Doppelseite im E-Paper: https://epaper.das-parlament.de/index.html#4
Die Dominanz Chinas auf den internationalen Märkten für kritische Rohstoffe beschreibt „Das-Parlament“-Redakteur Michael Schmidt. Link zum Text: https://www.das-parlament.de/2023/35_36/themenausgaben/963632-963632
Über die teils unhaltbaren Arbeitsbedingungen in den Kobaltminen der Demokratischen Republik Kongo berichtet Auslandskorrespondentin Simone Schlindwein: Link zum Text: https://www.das-parlament.de/2023/35_36/themenausgaben/963650-963650
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will die Mittel für die weltweite Entwicklungszusammenarbeit im kommenden Jahr um mehr als fünf Prozent kürzen. Laut Einzelplan 23 des Bundeshaushalts 2024 (20/7800) sollen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unter Führung von Svenja Schulze (SPD) nur noch 11,52 Milliarden Euro statt bisher 12,16 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Unter anderem sind für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit nur noch 5,29 Milliarden Euro eingeplant statt wie in diesem Jahr 5,76 Milliarden Euro. Für Krisenbewältigung und den Wiederaufbau von Infrastruktur stehen 962 Millionen Euro statt 1,24 Milliarden Euro in 2023 im Etat.
Darüber hinaus sollen auch die Mittel für die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit auf 2,32 Milliarden Euro (2023: 2,39 Milliarden Euro) sinken, der Beitrag zum „Europäischen Entwicklungsfonds“ der EU noch deutlicher von 432,18 Millionen Euro (2023) auf 329,28 Millionen Euro. Die vier Sonderinitiativen des Ministeriums – „Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme“, „Geflüchtete und Aufnahmeländer“, „Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika-Nahost“ und „Gute Beschäftigung für sozial-gerechten Wandel“ – sollen insgesamt nur noch 1,03 Milliarden Euro erhalten (2023: 1,12 Milliarden Euro).
Steigen sollen hingegen die Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen. Sie summieren sich im Entwurf auf 582,01 Millionen Euro (2023: 573,18 Millionen Euro). Für entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz sind 858,1 Millionen Euro (2023: 835,31 Millionen Euro) vorgesehen. Auch die Forschung, Evaluierung und Qualifizierung in der Entwicklungszusammenarbeit soll mehr Mittel erhalten: 56,46 Millionen Euro statt 53,25 Millionen Euro in 2023.
Der Globale Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria soll dagegen unverändert 415 Millionen Euro bekommen. Überdies kann Ressortchefin Schulze mit mehr Einnahmen rechnen: 765,1 Millionen Euro stehen dafür im Etat. 2023 waren es 749,11 Millionen Euro.
Der Bundestag wird am Dienstag, 5. September 2023, in erster Lesung über den Einzelplan beraten.
Klimaschutz und Energie/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/MIS) Mit Ausgaben in Höhe von 3,28 Milliarden Euro ist der Bereich „Energie und Nachhaltigkeit“ der zweitgrößte Programmbereich des Etats des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Er entspricht rund 30 Prozent der 2024 laut Haushaltsentwurf geplanten Ausgaben in dem Einzelplan. Gegenüber diesem Jahrsollen die Ausgaben in dem Kapitel um rund 43 Millionen Euro höher ausfallen.
Für den Klimaschutz (Titelgruppe 04) sind dafür 758,59 Millionen Euro eingeplant (2023: 766,4 Millionen Euro), davon 685,01 Millionen Euro für Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland (2023: 709,71 Millionen Euro). Mit der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) erfüllt Deutschland einen Teil seiner Verpflichtungen aus der Klimarahmenkonvention und dem Übereinkommen von Paris (ÜvP) sowie aus dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt. Für die Internationale Zusammenarbeit im Bereich Klimaschutz sind rund 25,7 Millionen. Euro etatisiert. Der größte Teil entfällt auf Vorhaben der Europäischen Klimaschutzinitiative.
Ein weiterer großer Ausgabenbereich in Höhe von 567 Millionen Euro ist für die Projektförderung der angewandten Forschung und Entwicklung von Energietechnologien und dem Innovationstransfer vorgesehen. Diese Mittel dienen der Umsetzung des Energieforschungsprogramms in den Bereichen effiziente Energienutzung in den Verbrauchssektoren, klimafreundliche Energiebereitstellung, effektive Systemintegration sowie systemübergreifende Forschungsthemen der Energiewende.
Weitere Mittel in Höhe von 101 Millionen Euro sollen für Reallabore der Energiewende bereitgestellt werden, welche im Realbetrieb mehrere Energietechnologien im systemischen Zusammenwirken und in industrierelevanter Größenordnung demonstrieren und auf diese Weise Innovationen aus der Forschung beschleunigen und an den Markt heranführen sollen.
Zur Sicherung der Energieversorgung wird die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 2024 auf dem Niveau der bisherigen Finanzplanung in Höhe von und. 680 Millionen Euro fortgeführt. Ergänzend wird das GRW-Sonderprogramm mit insgesamt 137,7 Millionen Euro zur Umsetzung des Zukunftspakets „Sicherung der PCK und Transformation in den Raffineriestandorten und Häfen beschleunigen“ fortgeführt. Für die strukturelle Unterstützung des Standorts und die Infrastruktur „PCK Schwedt“ sind rund 400 Millionen Euro vorgesehen.
Darüber hinaus sind in dem Kapitel Mittel für die im Rahmen des Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) vorgesehene Einrichtung eines Kompetenzzentrums für die nachhaltige Erzeugung und Nutzung von Power-to-X (PtX) inklusive einer Demonstrationsanlage in der Lausitz veranschlagt. Die Erzeugung und Verwendung von PtX ist ein elementarer Baustein zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele.
Das Anpassungsgeld für ehemalige Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus, wird zusammen mit den Ausgaben für die Wismut-Sanierung (Uranbergbau in der DDR) mit insgesamt rund 168,82 Millionen Euro (2023: 186,87 Millionen Euro) finanziert.
Veranschlagt sind zudem Mittel für das Anpassungsgeld gemäß Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes für die künftigen Anpassungsgeldempfänger im Braunkohletagebau und der Stein- und Braunkohleanlagen in Höhe von 250 Millionen Euro.
Über den Etatentwurf für den Einzelplan 09 hinaus werden Investitionen in Klimaschutz im Klima- und Transformationsfonds (KTF) abgebildet.
Ein Teil der Sparvorhaben der Regierung wird über ein vom Kabinett bereits beschlossenes Haushaltsfinanzierungsgesetz gesondert geregelt. Es sieht unter anderem vor, im Brennstoffemissionshandelsgesetz den CO2-Preispfad in 2024 von 35 auf 40 Euro pro Tonne und in 2025 von 45 auf 50 Euro pro Tonne anzuheben. Die Anhebung führt nach Auskunft der Bundesregierung zu einer Erhöhung der Veräußerungserlöse, für die Jahre 2024 und 2025 im Umfang von jeweils etwa 1,3 Milliarden Euro. Auf der anderen Seite werde sich durch die Preisanhebung voraussichtlich auch der Kompensationsbedarf im Rahmen von Maßnahmen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhöhen – im Jahr 2025 um etwa 90 Millionen Euro und im Jahr 2026 um etwa 74 Millionen Euro.
Der Bundestag beschäftigt sich am Donnerstag, 7. September 2023, in erster Lesung mit dem Etatentwurf.
Klimaschutz und Energie/Unterrichtung
Berlin: (hib/MIS) Mit Blick auf die Entwicklung der Preisindizes, aber auch auf einzelne stilisierte Haushalte wird deutlich, dass die Energiepreisbremsen auch diejenigen Haushalte effektiv entlasten, die sehr hohe Heizausgaben haben. Dies gilt nicht nur für Haushalte mit hohen Einkommen und großen Wohnungen, sondern eben auch für Haushalte mit niedrigem Einkommen und Wohnungen mit schlechtem Sanierungszustand. Zu diesem Schluss kommt die Bundesregierung in einer als Unterrichtung vorliegenden ersten Bewertung der Energiebremsen (20/8079).
Mit den Energiepreisbremsen seien Instrumente geschaffen worden, die einerseits kostenorientiert und andererseits anreizkompatibel wirkten, führt die Regierung in ihrer Unterrichtung aus. Sie seien Teil des Abwehrschirms, der dazu diene, die in Folge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen in der Breite für Letztverbraucherinnen und -verbraucher abzufedern.
Die Bundesregierung sieht bislang keine Anzeichen für überdimensionierte Entlastungen einzelner Haushaltsgruppen. Zudem seien die Möglichkeiten, die Entlastungsbeträge zwischen Einkommensgruppen zu differenzieren, auch administrativ begrenzt.
„Die ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme hatte sich in ihrem Abschlussbericht unter anderem für ein Mindestkontingent und eine Obergrenze für das Entlastungskontingent ausgesprochen. Die unmittelbare technische Umsetzung scheitert jedoch daran, dass den Energielieferanten keine verlässlichen Informationen darüber zur Verfügung stehen, ob sich Haushalte oder Unternehmen hinter einer Entnahmestelle befinden“, heißt es.
Nur dank der enormen Anstrengungen der Energielieferanten konnten die Energiepreisbremsen in der kurzen Frist umgesetzt und den Bürgerinnen und Bürgern ein wirksamer Schutz vor einer Überlastung durch steigende Energiepreise ermöglicht werden, schreibt die Regierung und teilt mit, sie arbeite gleichzeitig an einem einfachen und unbürokratischen Weg für Direktzahlungen an die Bürgerinnen und Bürger, um künftig schneller, zielgerichteter und differenzierter unterstützen zu können.
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/SAS) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz muss im kommenden Jahr mit einem leicht reduzierten Budget rechnen. Der Entwurf für den Einzelplan 16 des Bundeshaushalts 2024 (20/7800), über den der Bundestag am Dienstag, 5. September 2023, in erster Lesung berät, sieht Ausgaben von 2,4 Milliarden Euro im Vergleich zu 2,45 Milliarden Euro in diesem Jahr vor. Das Ressort von Bundesministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) plant mit Einnahmen in Höhe von 1,06 Milliarden Euro gegenüber 894,18 Millionen Euro in diesem Jahr.
Insbesondere für Investitionen, den größten Ausgabeposten des Etats, sollen 2024 1,37 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. 2023 hatte das Ministerium dafür noch 1,41 Milliarden Euro ausgeben können.
Für den Umweltschutz sollen 310,62 Millionen Euro bereitgestellt werden (2023: 361,85 Millionen Euro). 35 Millionen Euro sollen hiervon in den nationalen Meeresschutz investiert werden, ein Großteil (33 Millionen) davon ist für das Sofortprogramm Munitionsaltlasten eingeplant. Im laufenden Jahr standen für den nationalen Meeresschutz 30 Millionen Euro zur Verfügung. 39,57 Millionen Euro sollen in die Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen fließen, 4,5 Millionen Euro in das Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ (2023: zwei Millionen).
Ausgaben in Höhe von 1,14 Milliarden Euro (2023: 1,16 Milliarden Euro) sind für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle eingeplant. Davon entfallen 710 Millionen Euro auf Endlagerungen und Standortauswahlverfahren (2023: 729,45 Millionen Euro) und 430 Millionen Euro auf Zwischenlagerungen (2023: 430,58 Millionen Euro).
Der Naturschutz soll im nächsten Jahr 145,64 Millionen Euro kosten dürfen im Vergleich zu 153,88 Millionen Euro in diesem Jahr. Mit 108 Millionen Euro ist ein Großteil dieser Ausgaben für den Bundesnaturschutzfonds eingeplant. 2023 standen dafür 118,4 Millionen Euro zur Verfügung.
Für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz sind 137,65 Millionen Euro vorgesehen (2023: 135,94 Millionen Euro). 38,33 Millionen Euro davon entfallen auf die Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen, 29,87 Millionen Euro auf für Forschung und Untersuchungen.
Die Ausgaben für Verbraucherpolitik werden im Etatentwurf mit 38,99 Millionen Euro (2023: 41,88 Millionen Euro) beziffert. Größter Posten hier sind die Zuschüsse an die Vertretung der Verbraucher, den Bundesverband der Verbraucherzentralen, in Höhe von 25,91 Millionen Euro. Die Informationen für Verbraucher werden laut Planung voraussichtlich mit 7,16 Millionen Euro zu Buche schlagen. Im Vorjahr waren dafür 9,62 Millionen Euro eingeplant worden.
Das nachgeordnete Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau soll 181,14 Millionen Euro erhalten (2023: 177,63 Millionen Euro), das Bundesamt für Naturschutz auf der Insel Vilm und in Leipzig 56,36 Millionen Euro (2023: 58,24 Millionen Euro), das Bundesamt für nukleare Sicherheit der nuklearen Entsorgung in Berlin 72,74 Millionen Euro (2023: 63,49 Millionen Euro) und das Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter 83,09 Millionen Euro (2023: 76,14 Millionen Euro).
Haushalt/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/BAL) Der Bund plant 2024 mit 36,78 Milliarden Euro an Ausgaben für seinen Schuldendienst. Das sind gut drei Milliarden Euro weniger als 2023, aber deutlich mehr als 2022. Damals lag der Betrag noch bei weniger als der Hälfte, nämlich bei 15,3 Milliarden Euro. Die Zahlen gehen aus dem Entwurf der Bundesregierung zum Bundeshaushalt (20/7800, Einzelplan 32, Kapitel 3205) hervor.
Größter Einzelposten sind dabei die Zinsen, die der Bund den Haltern von Bundesanleihen zahlen muss. Diese schlagen nach der Kalkulation der Bundesregierung mit 14,6 Milliarden Euro 2024 zu Buche. 2022 lag der Betrag noch bei 12,5 Milliarden Euro. Auch bei Bundesobligationen und Bundesschatzanweisungen zeigt sich ein deutliches Plus.
Zweitgrößter Posten im Kapitel Verzinsung sind Disagio-Zahlungen in Höhe von 10,5 Milliarden Euro auf verschiedene Bundeswertpapiere. 2023 sieht der Haushaltsentwurf dafür allerdings noch 15,8 Milliarden Euro vor. 2022 hatte der Bund hier noch 1,5 Milliarden Euro verdient.
Insgesamt will die Bundesregierung die Verschuldung nun zurückfahren. Die Bruttokreditaufnahme soll von 475 Milliarden Euro 2023 auf 400 Milliarden Euro 2024 sinken (Gesamtplan – Teil IV). Den Großteil seiner Schulden plant der Bund dabei mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr zu finanzieren, nämlich 203 Milliarden Euro. 149 Milliarden Euro sollen mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren finanziert werden, der Rest liegt dazwischen.
Die neuen Schulden sollen primär dazu dienen, alte zu bedienen. Insgesamt sind Tilgungen in Höhe von 348 Milliarden Euro vorgesehen. Verschiedene Sondervermögen wirken haushaltstechnisch senkend auf die Nettokreditaufnahme (NKA). Dazu gehören beispielsweise Haushaltsausgaben zur Finanzierung der Zuführung zum Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ in Höhe von 29 Milliarden Euro.
Insgesamt kalkuliert die Bundesregierung mit einer Nettokreditaufnahme 2024 in Höhe von 16,6 Milliarden Euro. Für 2023 wird noch von 45,6 Milliarden Euro ausgegangen.
Finanzen/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/BAL) Der Etat für das Bundesfinanzministerium (BMF) soll im Haushaltsjahr 2024 leicht auf 9,7 Milliarden Euro anwachsen, ein Plus von 0,03 Milliarden im Vergleich zu den veranschlagten Ausgaben im laufenden Jahr. An Einnahmen werden laut dem Haushaltsentwurf (20/7800, Einzelplan 08) der Bundesregierung 242 Millionen Euro kalkuliert und damit 279 Millionen Euro weniger als 2023.
Das Gros der Ausgaben des BMF ergibt sich mit 4,3 Milliarden Euro aus Personalausgaben. Auf das Ministerium selbst entfällt dabei mit 169 Millionen Euro ein relativ kleiner Anteil, der betragsmäßig etwas geringer ausfällt als 2023. Insgesamt sollen die Ausgaben für das Ministerium (Kapitel 0812) von 356 Millionen Euro 2023 auf 331 Millionen Euro 2024 sinken, was aber immer noch ein deutliches Plus ist im Vergleich zu 2022, als die Ausgaben bei 281 Millionen Euro lagen.
Hauptposten des Geschäftsbereichs des BMF sind Ausgaben für Personal, wobei alleine 2,4 Milliarden Euro auf das Personal der Zollverwaltung (Kapitel 0813) entfallen, ein Plus von 121 Millionen Euro. Für die Zollverwaltung insgesamt sind 3,1 Milliarden Euro vorgesehen, 103 Millionen Euro weniger als 2023.
Nach der Zollverwaltung bleibt das Informationstechnikzentrum Bund (Kapitel 0816) die zweitteuerste nachgelagerte Behörde des BMF. Dessen Etat soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung 2024 um 162 Millionen Euro auf 1,58 Milliarden Euro steigen. Die Ausgaben des Bundeszentralamts für Steuern (Kapitel 0815) sollen um 34,3 Millionen Euro auf 827,6 Millionen Euro sinken.
Ein weiterer großer Posten im Einzelplan sind mit Gesamtausgaben von 1,5 Milliarden Euro die Wiedergutmachungen des Bundes (Kapitel 0801). Diese dienen zu 95 Prozent der Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Kapitel 0801, Titelgruppe 03).
Für die Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt (Kapitel 0803) sind 427 Millionen Euro vorgesehen. Als Einnahmen aus Beiteiligungen der Treuhand-Nachfolgeeinrichtungen sind 65 Millionen Euro eingeplant. Unter dem Punkt „Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften“ (Kapitel 0802) sind 23 Millionen Euro vorgesehen.
Des Weiteren sind im Entwurf des Einzelplans des BMF 2024 Verpflichtungserklärungen in Höhe von rund zwei Milliarden Euro enthalten. Das Investitionsvolumen soll 2024 im Vergleich zu 2023 um 175 Millionen Euro auf 566 Millionen Euro sinken. Sogenannte sächliche Verwaltungsausgaben belaufen sich auf 2,1 Milliarden Euro.
Haushalt/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/SCR) Im Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) sind laut Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 (20/7800) für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 20,93 Milliarden Euro (2023: 42,26 Milliarden Euro) veranschlagt. Als Einnahmen werden 403,46 Milliarden Euro (2023: 411,70 Milliarden Euro) angegeben. Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sollen in dem Einzelplan insgesamt 6,13 Milliarden Euro ausgebracht werden.
Das Gros der Einnahmen entfällt auf die in Kapitel 6001 veranschlagten Steuereinnahmen. Sie liegen mit 375,34 Milliarden Euro (2023: 358,13 Milliarden Euro) über dem Soll für das laufende Jahr. Maßgeblich für die Haushaltsplanung ist indes die nächste Steuerschätzung im November. Als Eigenmittelabführungen an die EU werden 40,46 Milliarden Euro (2023: 38,69 Milliarden Euro) veranschlagt.
Im Kapitel 6002 Allgemeine Bewilligungen werden Einnahmen in Höhe von 25,90 Milliarden Euro (2023: 50,27 Milliarden Euro) avisiert bei Ausgaben von 18,23 Milliarden Euro (2023: 39,58 Milliarden Euro), die Ausgaben sehen allerdings eine hohe Globale Minderausgabe vor.
Unter anderem sind 1,5 Milliarden Euro als Einnahmen aus der Zurückzahlung von Corona- Soforthilfen (2023: -) aufgeführt. Ferner sind zwei Milliarden Euro als „Globale Mehreinnahme – Konsolidierungsbeitrag Steuern“ (2023: -) veranschlagt. Die Einnahmen aus „Zuschüssen der Recovery and Resilience Facility (RRF) der Europäischen Union“ sollen 13,16 Milliarden Euro (2023: 10,75 Milliarden Euro) betragen. Die Entnahme aus der Rücklage von 1,35 Milliarden Euro (2023: 40,51 Milliarden Euro) fällt deutlich geringer aus als im Vorjahr.
Die geplante Auflösung des Sondervermögens Digitale Infrastruktur führt laut Haushaltsentwurf zu Einnahmen in Höhe von 4,21 Milliarden Euro. Dem stehen 2,71 Milliarden Euro als Ausgaben im Einzelplan 60 gegenüber, die als „Vorsorge für die Programmausgaben in den Einzelplänen nach Auflösung des Sondervermögens ‚Digitale Infrastruktur’“ dienen sollen.
Zu den größeren Ausgabeposten 2024 in dem Kapitel gehören unter anderem die Titel für den „Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse“ mit 9,85 Milliarden Euro (2023: 9,29 Milliarden Euro), für die „Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“ mit vier Milliarden Euro (2023: 2,2 Milliarden Euro) und für „Corona-Unternehmenshilfen“ mit 800 Millionen Euro (2023: eine Milliarde Euro). Zudem sind 500 Millionen Euro als Globale Mehrausgabe für das von der Bundesregierung geplante Startchancen-Programm eingeplant.
Die Ausgaben für die Titelgruppe „Verstärkung von Ausgaben im Personalsektor“ sind mit 2,30 Milliarden Euro (2023: 3,00 Milliarden Euro) im Entwurf veranschlagt. Darunter fallen unter anderem Anpassungen aufgrund von Besoldungs- und Tarifrunden. In der Titelgruppe „Maßnahmen zur Förderung der Kohleregionen gemäß Strukturstärkungsgesetz“ sind Ausgaben in Höhe von 2,78 Milliarden Euro (2023: 2,52 Milliarden Euro) vorgesehen.
Zudem plant die Bundesregierung erneut mit einer Globalen Minderausgabe. Sie soll mit acht Milliarden Euro (2023: sechs Milliarden Euro) höher ausfallen als im Vorjahr.
Haushalt/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 (20/7800) zugeleitet. Der Entwurf sieht für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 476,29 Milliarden Euro vor. Dem stehen Einnahmen ohne Kredite in Höhe von 429,12 Milliarden Euro gegenüber. Die Kreditaufnahme im kommenden Jahr soll laut Entwurf 16,56 Milliarden Euro betragen und damit genau im Rahmen der nach der Schuldenregel des Grundgesetzes zulässigen Nettokreditaufnahme. Der Entwurf sieht zudem vor, dass für die kommenden Haushaltsjahre ab 2025 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 126,82 Milliarden Euro ausgebracht werden sollen.
Die für 2024 geplanten Ausgaben liegen um 30,60 Milliarden Euro unter dem Soll für 2023. Das ist ein Minus von rund 6,43 Prozent. Für Personalausgaben sind für 2024 im Entwurf 43,25 Milliarden Euro (2023: 41,67 Milliarden Euro), für sächliche Verwaltungsausgaben 24,01 Milliarden Euro (2023: 21,68 Milliarden Euro), für die militärische Beschaffung (ohne Sondervermögen Bundeswehr) 15,26 Milliarden Euro (2023: 18,48 Milliarden Euro) und für den Schuldendienst 38,78 Milliarden Euro (2023: 39,84 Milliarden Euro) veranschlagt. Für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sollen im kommenden Jahr 281,90 Milliarden Euro (2023: 290,02 Milliarden Euro) fließen. Für als Investitionen verbuchte Ausgaben sind 54,23 Milliarden Euro (2023: 71,47 Milliarden Euro) veranschlagt. Das Saldo der Besonderen Finanzierungsausgaben soll mit -9,75 Milliarden Euro (2023: -6,87 Milliarden Euro) ausgabereduzierend wirken. Unter anderem ist im Einzelplan 60 eine Globale Minderausgabe von acht Milliarden Euro etatisiert.
Diverse von der Bundesregierung geplante Konsolidierungsmaßnahmen sind im Haushaltsentwurf bereits abgebildet, beispielsweise die geplante Verringerung der Einkommensgrenze beim Elterngeld sowie die geplante Auflösung des Sondervermögens Digitale Infrastruktur. Die gesetzliche Umsetzung dieser Maßnahmen ist mit einem Haushaltsfinanzierungsgesetz geplant. Den Entwurf hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 16. August 2023 beschlossen.
Die Einnahmen ohne Kreditaufnahme, Münzeinnahmen und Entnahmen aus der Rücklage sollen laut Entwurf im kommenden Jahr um 37,74 Milliarden Euro höher ausfallen als in diesem Jahr. Die Steuereinnahmen sind danach für 2024 mit 375,34 Milliarden Euro (2023: 358,13 Milliarden Euro) taxiert, die Verwaltungseinnahmen mit 25,2 Milliarden Euro (2023: 16,98 Milliarden Euro). Maßgeblich für die im Haushalt veranschlagten Steuereinnahmen ist indes die im November anstehende Steuerschätzung.
Die Münzeinnahmen sollen 2024 mit 118 Millionen Euro (2023: 248 Millionen Euro) geringer ausfallen als im laufenden Jahr. Gleiches gilt für die Entnahme aus der Rücklage, die 2024 1,35 Milliarden Euro (2023: 40,51 Milliarden Euro betragen soll. Die geplante Nettokreditaufnahme liegt mit 16,56 Milliarden Euro ebenfalls deutlich unter dem Vorjahressoll von 45,61 Milliarden Euro.
Die erste Lesung des Entwurfes im Parlament soll in der ersten Sitzungswoche im September stattfinden. Nach der Beratung des Entwurfes in den Fachausschüssen sowie im Haushaltsausschuss ist die abschließende Beratung im Bundestag vom 28. November bis 1. Dezember geplant. Der zweite Durchgang im Bundesrat ist für den 15. Dezember 2023 avisiert.
Der Regierungsentwurf des Haushaltsfinanzierungsgesetzes: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_II/20_Legislaturperiode/2023-08-18-Haushaltsfinanzierungsgesetz/1-Regierungsentwurf.pdf
Haushalt/Unterrichtung
Berlin: (hib/SCR) Der Finanzplan des Bundes 2023 bis 2027 liegt als Unterrichtung (20/7801) vor. Darin führt die Bundesregierung ihre Haushaltsplanung der kommenden Jahr auf und umreißt die wesentlichen haushalts- und finanzpolitischen Rahmenbedingungen. Zudem gibt die Bundesregierung unter anderem einen Überblick über die Einnahmen- und Ausgabenstruktur des Bundeshaushaltes.
Im Finanzplanungszeitraum geht die Bundesregierung demnach von stetig steigenden Ausgaben aus. Für 2024 sind Ausgaben in Höhe von 445,7 Milliarden Euro geplant, die über 451,8 Milliarden Euro (2025) und 460,3 Milliarden Euro (2026) auf 467,2 Milliarden Euro im Jahr 2027 steigen sollen.
Die Steuereinnahmen sollen im Finanzplanungszeitraum ebenfalls steigen. Für 2024 plant die Bundesregierung mit 375,3 Milliarden Euro, für 2025 mit 394,6 Milliarden Euro, für 2026 mit 409,1 Milliarden Euro und für 2028 mit 421,3 Milliarden Euro.
Der Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben ist nach Finanzplanung jeweils nur durch Neuverschuldung möglich. 2024 soll diese bei 16,6 Milliarden Euro liegen, 2025 bei 16,0 Milliarden Euro, 2026 bei 15,4 Milliarden Euro und 2027 bei 15,0 Milliarden Euro. Die Nettokreditaufnahme liegt damit laut Finanzplan in jedem der Jahre genau im Rahmen der nach der Schuldenregel des Grundgesetzes maximal zulässigen Nettokreditaufnahme.
Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/BAL) Die seit 2013 geleistete humanitäre Hilfe listet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/7957) auf eine Kleine Anfrage (20/7636) der Fraktion der CDU/CSU auf. Sie differenziert dabei zwischen Zahlungen an Nichtregierungsorganisationen, Organisationen der Vereinten Nationen (VN) und an das Rote Kreuz/den Roten Halbmond. Mit 2,6 Milliarden Euro sind VN-Organisationen 2022 dabei die mit Abstand größten Empfänger deutscher Zahlungen.
Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort: „Die Bundesregierung trägt auch so dazu bei, das multilaterale System schlagkräftiger zu machen. Seit dem Jahr 2016 bewegte sich der finanzielle Gesamtanteil von Förderungen von VN-Organisationen dabei konstant zwischen etwa 81 bis 87 Prozent gegenüber 13 bis 19 Prozent für Nichtregierungsorganisationen. Die absolute Zahl der NGO-Förderungen ist gleichzeitig kontinuierlich gestiegen.“
Für 2023 kalkuliert die Bundesregierung derzeit mit 1,8 Milliarden Euro an Zahlungen an VN-Organisationen. Die Antwort der Bundesregierung enthält ferner Angaben zu Kriterien für die Mittelvergabe im Auswärtigen Amt im Bereich der humanitären Hilfe.
Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung gibt in ihrer Antwort (20/7958) auf eine Kleine Anfrage (20/7542) der AfD-Fraktion Auskunft zu Lobbyorganisationen im Bereich der Außenpolitik. Die AfD hatte Angaben verlangt, inwiefern eine oder mehrere der 549 im Lobbyregister des Deutschen Bundestags geführten Organisationen seit 2017 das Auswärtige Amt beraten hat, Studien oder Gutachten für das Ministerium verfasst oder Zuwendung durch das Haus erhalten hat.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort unter anderem auf frühere Antworten und gibt teilweise Auskunft unter der Einstufung „VS – Nur für den Dienstgebrauch“.
Wirtschaft/Antwort
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung führt die Inflation bei Nahrungsmitteln auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zurück. Dieser habe zu „erheblichen Verwerfungen auf den Agrarmärkten“ geführt, heißt es in einer Antwort (20/7960) auf eine Kleine Anfrage (20/7773) der Fraktion Die Linke. „Steigende Energiepreise, die angespannte Lage auf den Rohstoffmärkten sowie unterbrochene Lieferketten haben auch für die Agrar- und Ernährungswirtschaft deutliche Kostensteigerungen ergeben. Diese fanden auf allen Stufen der Wertschöpfungskette statt“, erklärt die Bundesregierung.
Zur Frage nach der sogenannten Gierflation, also Preisaufschlägen, die sich nicht durch gestiegene Kosten rechtfertigen lassen, schreibt die Bundesregierung, dass empirische Untersuchungen temporäre Gewinnausweitungen in einigen Bereichen zeigten. Sie betont jedoch: „Aus statistischen Zerlegungen lassen sich keine kausalen Aussagen zu den treibenden Faktoren der Inflation im Hinblick auf die Profitabilität von Firmen bzw. etwaige Änderungen von Gewinnmargen (Aufschläge auf die Kosten) unmittelbar ableiten.“
Auf die Frage, was die Bundesregierung im Kampf gegen hohe Lebensmittelpreise unternommen habe, antwortet die Bundesregierung mit einem Verweis auf verschiedene Entlastungsmaßnahmen 2022. Ferner beschreibt sie die jüngst beschlossene elfte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Diese erlaube es dem Bundeskartellamt künftig, wettbewerbsfördernde Maßnahmen anzuordnen.
Hrsg.: Deutscher Bundestag,
Quelle: https://www.bundestag.de/hib
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