Allgemein, | 5.06.2023

Neues aus dem Bundestag | 5. Juni 2023

Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.



Regierung: Keine Reparationen nach „Zwei-plus-Vier-Vertrag“

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Frage zwischenstaatlicher Reparationen für Kriegsschäden im Verhältnis zu Italien, Griechenland und Polen nach dem Zweiten Weltkrieg ist aus Sicht der Bundesregierung umfassend und abschließend geregelt. Das geht aus der Antwort (20/6945) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/6692) unter Verweis auf frühere Antworten der Bundesregierung (19/7527, 18/451) hervor.

Demnach enthalte der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ von 1990 die endgültige Regelung der durch den Krieg entstandenen Rechtsfragen. „Er hatte erklärtermaßen das Ziel, eine abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland herbeizuführen, und es wurde deutlich, dass es weitere (friedensvertragliche) Regelungen über rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem ‚Zwei-plus-Vier-Vertrag‘ nicht geben werde. Hieraus ergab sich auch, dass die Reparationsfrage nach dem Willen der Vertragspartner nicht mehr geregelt werden sollte.“ Auch die Unterzeichnerstaaten der Charta von Paris hätten die Rechtswirkungen des „Zwei-plus-Vier-Vertrages“ für sich anerkannt.

Konkret hatten sich die Abgeordneten nach einer Entschädigung der Opfer des Massakers der Waffen-SS in Distomo in Griechenland vom 10. Juni 1944 erkundigt. Wie die Bundesregierung schreibt, ist sie sich der „historischen, moralischen und politischen Verantwortung Deutschlands“ bewusst, die aus dem „enormen Ausmaß der Schäden und die Unermesslichkeit des Leids, die die deutsche Besatzung und die von den deutschen Besatzern verübten Verbrechen in Griechenland verursacht haben“, erwächst. Sie setze sich dafür ein, „die bilateralen Beziehungen in ihrer Vielfalt weiter auszubauen und eine zukunftsgerichtete deutsch-griechische Erinnerungskultur zu etablieren“. Diesem Anliegen diene unter anderem der Deutsch-Griechische Zukunftsfonds.

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Aufarbeitung von Kolonialverbrechen in „Deutsch-Ostafrika“

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Laut Bundesregierung liegt keine schriftliche Vereinbarung zwischen den Regierungen von Deutschland und Tansania über die Aufarbeitung der Kolonialgeschichte und keine offizielle Forderung der Regierung Tansanias nach Verhandlungen über Wiedergutmachungen vor. Das geht aus der Antwort (20/6943) auf eine Kleine Anfrage (20/6551) der Fraktion Die Linke hervor, die sich unter anderem nach den in der Kolonialzeit von Deutschen begangenen Verbrechen auf dem Gebiet des heutigen Tansania („Maji-Maji-Krieg“) erkundigt hatte.

Wie die Bundesregierung schreibt, plant sie derzeit nicht, einen Sondergesandten für Tansania zur Aufarbeitung kolonialer Verbrechen wie im Falle Namibias zu berufen. „In Hinblick auf die Rückführung menschlicher Überreste und die Rückgabe von Kulturgütern liegen Verhandlungsangebote vor, und die Bundesregierung befürwortet einen diesbezüglichen Dialog mit der tansanischen Regierung“, heißt es weiter.

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Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsbeirates

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung sollte in der Geschäftsordnung des Bundestages formell verankert und zugleich zu einem ständigen Ausschuss aufgewertet werden. Diese Auffassung vertrat Michael Rose, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Arbeitsbereich Governance, Partizipation und Nachhaltige Entwicklung der Fakultät für Nachhaltigkeit an der Leuphana Universität Lüneburg am Mittwochabend während einer öffentlichen Sitzung des Beirats zum Thema der Weiterentwicklung des Gremiums. Dass ausgerechnet ein Nachhaltigkeitsausschuss nicht auf Dauer institutionalisiert werde, sondern immer wieder neu eingesetzt werden müsse, sei nur schwer zu vermitteln, sagte er.

Die Arbeitsschwerpunkte des Gremiums sollten einerseits erhalten und andererseits erweitert werden, befand er. Erhalten bleiben sollte aus seiner Sicht die parlamentarische Begleitung der Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung auf nationaler und internationaler Ebene sowie die eigenständige Befassung mit nachhaltigkeitsrelevanten Schwerpunkten. Darüber hinaus sollte es dem Ausschuss als Teil der Legislative zukünftig ermöglicht werden, selbst Vorhaben der Bundesregierung parlamentarisch materiell zu begleiten oder Vorhaben zu initiieren. „Im Bereich der Nachhaltigkeitspolitik im engeren Sinne als federführender Ausschuss und in anderen Bereichen auf eigene Initiative im Einvernehmen mit einem Fachausschuss, der die Federführung übernimmt“, erläuterte Rose. Alle Vorhaben sollten erkennbar dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung dienen „und im Sinne der konsens- und langfristorientierten Arbeitsweise des Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung neben Regierungs- möglichst auch Oppositionsparteien einbinden“.

Die Nachhaltigkeitsprüfungsbewertung, so regte der Politikwissenschaftler an, sollte um eine materielle Komponente erweitert werden. Während die formale Bewertung der Nachhaltigkeitsprüfung für jedes Vorhaben verpflichtend sei, sollte der Ausschuss das Recht bekommen, unabhängig vom Ausgang der formalen Prüfung eigeninitiativ selbst eine materielle Prüfung des Regierungsvorhabens vorzunehmen, um sowohl das federführende Ministerium als auch den federführenden Ausschuss auf mögliche Unterschiede in den Bewertungen hinzuweisen und dem federführenden Ausschluss gegebenenfalls Änderungsvorschläge zum Vorhaben zu unterbreiten. Für all dies, wie auch für die stärkere Einbindung der Öffentlichkeit, brauche das Gremium ein eigenständiges Budget für angewandte Forschung und Öffentlichkeitsarbeit sowie personelle Ressourcen für ein permanentes wissenschaftliches Sekretariat.

Roses institutionellen Änderungsvorschläge stießen auf Zustimmung bei Imme Scholz, der ehemaligen stellvertretenden Vorsitzende des Rats für Nachhaltige Entwicklung. Relevant sei für sie das Selbstverständnis des Beirats als ein konsensorientiertes Gremium, „das versucht, demokratische Einigkeit über die Notwendigkeit und die Richtung der Transformation herzustellen“. Es gehe schließlich um eine ziemlich grundlegende Transformation, wenn man sich bewusst mache, dass das gegenwärtige Organisationsmodell von Produktion die natürlichen Lebengrundlagen systematisch in Frage stelle, sagte sie. Die Umorganisation, ohne soziale Verwerfungen, brauche Zeit und einen Konsens der demokratischen Kräfte im Parlament. Dieses Selbstverständnis müsse bewahrt werden, „wenn es gelingt, den Beirat in einen ständigen Ausschuss umzuwandeln“.

Selbst wenn letzteres nicht gelingt, so müsse doch Sorge dafür getragen werden, dass die Transformationsprozesse legislaturübergreifend fortgesetzt werden, sagte die Sozialwissenschaftlerin. Hier könne der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung einen Beitrag leisten, in dem er Berichts- und Rechenschaftspflichtigkeit verstärkt nutzt, um beispielsweise die Nachhaltigkeitswirkung öffentlicher Budgets zu bewerten. Der Beirat könne ein eigenes Raster entwickeln, um systemische Politik zu erkennen und Hindernisse für die Transformation zu identifizieren. So könnten im Parlament Lernprozesse losgetreten werden aber auch durch öffentliche Formate die gesellschaftlichen Akteure mitgenommen werden. Ganz wichtig, so Scholz, sei die Kooperation mit anderen Fachausschüssen, um der Gefahr einer „Bubble“ zu begegnen, in der sich alle einig sind, „in der man aber auf die eigentlich relevanten Politikfelder und die dortigen Entscheidungsprozesse keinen Einfluss hat“.

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Positive Effekte von Sport in der Entwicklungszusammenarbeit

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Anhörung

Berlin: (hib/JOH) Sport kann Expertinnen zufolge einen wichtigen Beitrag leisten, um im Zuge der Entwicklungszusammenarbeit den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Entwicklungsländern zu stärken, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen zu erhöhen. Studien hätten eindrucksvoll bestätigt, dass der Sport, richtig eingesetzt, „enormes Potential“ habe, betonte die stellvertretende Leiterin des Instituts für Europäische Sportentwicklung und Freizeitforschung, Karen Petry, am Mittwoch in einem öffentlichen Fachgespräch des Entwicklungsausschusses. Er wirke sich positiv aus auf zentrale Ziele der Entwicklungszusammenarbeit wie Mädchenförderung, Konfliktlösung und Gewaltprävention und vermittle wichtige Kompetenzen auf persönlicher Ebene. Auch in der Agenda 2030 werde Sport daher als wichtiges Werkzeug für eine nachhaltige Entwicklung aufgeführt. Zahlreiche UN-Organisationen arbeiteten schon seit Jahrzehnten mit dem Ansatz, zuletzt sei eine deutliche Zunahme an Akteuren zu beobachten.

Im Rahmen des Programms „Sport für Entwicklung“ engagiert sich auch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in diesem Bereich, seit 2012 auch in Kooperation mit dem Deutschen Fußballbund (DFB). „Erst im September 2022 haben wir unseren Partnerschaftsvertrag erneuert “, erklärte die Direktorin Institutionelle und Politische Beziehungen und Strategie beim DFB, Christina Gassner, den Abgeordneten. Zusammen mit lokalen Fußballverbänden und Nichtregierungsorganisationen führe der DFB mehrtägige Workshops in ausgewählten Ländern durch und setze sich zudem dafür ein, den Ansatz vor Ort zu implementieren. Bisher habe man damit in 14 Partnerländern knapp 150.000 Kinder und Jugendliche erreicht und mehr als 300 Trainerausbilderinnen und -ausbilder qualifiziert. „Sport ist ein einzigartiges Medium“, sagte Gassner. Er überbrücke Geschlechter, Sprache und Religion und ermögliche den Zugang zu Menschen, die sonst schwer erreichbar seien.

Gassner äußerte die Hoffnung, dass das Programm auch in der kommenden Legislaturperiode fortgesetzt werden kann. „Wir sind von den Inhalten absolut überzeugt, das Programm ist echte Erfolgsstory“, betonte sie. Es wie geplant einzustellen, wäre ein „fatales Signal“.

Der Parlamentarische Staatssekretär im BMZ, Niels Annen (SPD), versicherte, das Thema habe in seinem Ministerium „hohe Priorität“, es wolle in diesem Bereich mit großen Engagement weiterarbeiten. Man könne aber nur für die laufende Legislaturperiode planen, danach bringe der abfallende Finanzplan Kürzungen mit sich. „Es liegt in der Macht des Deutschen Bundestages, diese Dinge zu verändern“, sagte Annen.

Die ehemalige Fußball-Nationalspielerin und heutige DFB- und UNICEF-Botschafterin Nia Künzer hob hervor, wie positiv das deutsche Engagement in diesem Bereich wahrgenommen wird. „Den Kindern und Jugendlichen wird vermittelt, dass Deutschland sich wirklich für sie interessiert.“ Der deutsche Sport werde im Ausland zudem als wichtige Marke gesehen. Er könne helfen, die Werte der Bundesregierung im Dialog mit den Partnerländern zu vermitteln. „Mittlerweile ist eine richtige ‚Sport für Entwicklung‘-Community entstanden“, betonte Künzer.

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Anträge zum US-Gesetz zur Inflationsbekämpfung abgelehnt

Wirtschaft/Ausschuss

Berlin: (hib/EMU) Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch zwei Anträge der Opposition zum US-Gesetz zur Inflationsbekämpfung abgelehnt.

Die CDU/CSU-Fraktion hat in ihrem Antrag (20/5352) von der Bundesregierung eine mit den europäischen Partnern abgestimmte Antwort auf das milliardenschwere US-Gesetz zur Inflationsbekämpfung gefordert. Die Unionsfraktion mahnte, „den Dialog mit den USA in der US-EU-Taskforce zum US-Gesetz zur Inflationsbekämpfung und im EU-US-Handels- und Technologierat zu intensivieren, um die handelspolitischen Spannungen abzubauen und einen Subventionswettlauf zu verhindern“.

Die Fraktion Die Linke forderte in einem Antrag (20/6545), Subventionen und Investitionshilfen für eine kohlenstofffreie Industrie an soziale Bedingungen zu knüpfen. So sollen unter anderem gute Arbeit, Tariftreue, konkrete Beschäftigungszahlen und Standortgarantien gesichert werden, „damit nicht blind Steuergelder an Unternehmen verschenkt werden“, heißt in dem Antrag.

Die hib-Meldung zum Antrag der CDU/CSU-Fraktion: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-931138

Die hib-Meldung zum Antrag der Fraktion Die Linke: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-945108

Die hib-Meldung zur Anhörung zum Thema: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-947530

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Antrag zu Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien abgelehnt

Wirtschaft/Ausschuss

Berlin: (hib/EMU) Der Wirtschaftausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch einen Antrag (20/3947) der Fraktion Die Linke zu Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke abgelehnt.

Die Abgeordneten hatten die Bundesregierung dazu aufgefordert, den Export von Waffen nach Saudi-Arabien einzustellen. Saudi-Arabien führe einen Krieg im Jemen, der eine der schlimmsten humanitären Krisen der Welt befeuere, heißt es in dem Antrag. „Ausgerechnet für die Lieferung von Ausrüstung und Munition für Kampfflugzeuge im Wert von 36 Millionen Euro an Saudi-Arabien hat die Bundesregierung nun eine Exportgenehmigung erteilt“, schreiben die Abgeordneten. Diese widerspreche den Zielen des Koalitionsvertrags zwischen SPD, Grünen und FDP, in dem vereinbart sei, keine Exportgenehmigungen für Rüstungsgüter an Staaten zu erteilen, solange diese nachweislich unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligt sind.

Die hib-Meldung zum Antrag der CDU/CSU-Fraktion: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-915160

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Rüstungsexporte im Wert von 8,4 Milliarden Euro im Jahr 2022

Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EMU) In tabellarischer Form listet die Bundesregierung in einer Antwort (20/6557) auf eine Kleine Anfrage (20/6091)der Fraktion Die Linke die Exportgenehmigungen für Rüstungsgüter in den Jahren 2021 und 2022 auf.

Aus der Antwort geht hervor, dass im Jahr 2022 insgesamt 8.698 Einzelgenehmigungen im Wert von knapp 8,4 Milliarden Euro erteilt wurden, im Jahr 2021 waren es 11.197 Einzelgenehmigungen im Gesamtwert von rund 9,4 Milliarden Euro. Die 20 Hauptempfängerländer nach Genehmigungswerten für Rüstungsgüter und deren Werte werden ebenfalls in tabellarischer Form aufgelistet.

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Deutsches Engagement in Mali

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Das deutsche Engagement in Mali im zivilen und militärischen Bereich hat aus Sicht der Bundesregierung zur Schaffung von Zonen der Stabilität und Entwicklung im Land beigetragen und damit einen Zerfall von Staatlichkeit mit verhindert. Durch humanitäre Hilfe, Krisenvorsorge, Stabilisierung, Friedensförderung und Entwicklungszusammenarbeit sei das Leben von Millionen von Menschen verbessert worden, schreibt sie in einer Antwort (20/6859) auf eine Kleine Anfrage (20/6499) der AfD-Fraktion. Der deutsche Beitrag zur Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) habe zudem eine wichtige Rolle für den Schutz der Zivilbevölkerung gespielt.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll sich die Bundeswehr bis Mai 2024 aus Mali zurückziehen. Am Donnerstag dieser Woche berät der Bundestag über einen dazu vorgelegtenAntrag (20/6655), der die letztmalige Verlängerung des aktuell größten Auslandseinsatzes vorsieht.

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Gesetz soll Sektoruntersuchungen wirksamer machen

Wirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EMU) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/6824) zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze vorgelegt. Damit soll die Wirksamkeit von Sektoruntersuchungen im Kartellrecht erhöht werden. So sollen die Verfahren demnächst schneller ablaufen und das Bundeskartellamt die Befugnis erhalten, im Anschluss an eine Sektoruntersuchung eine „erhebliche und fortwährende Störung des Wettbewerbs festzustellen und auf dieser Grundlage verhaltensbezogene und strukturelle Abhilfemaßnahmen anzuordnen“. Bislang enden Sektoruntersuchungen in der Regel nur mit einem Bericht der Kartellbehörde, schreibt die Bundesregierung im Entwurf; die Ergreifung von Abhilfemaßnahmen sei nicht vorgesehen.

Mit der Gesetzesänderung soll zudem unter anderem die Anwendbarkeit der kartellbehördlichen Vorteilsabschöpfung für die Kartellbehörden vereinfacht werden. Dann können Kartellbehörden wirtschaftliche Vorteile, die durch Kartellrechtsverstöße erlangt wurden, leichter abschöpfen. So bleiben Vorteile, die durch Verstöße gegen das Kartellrecht entstanden sind, nicht bei den Unternehmen, die die Verstöße begangen haben.

Nach Angaben der Bundesregierung ist mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung mit einem „erheblichen“ jährlichen Erfüllungsaufwand beim Bundeskartellamt zu rechnen, in der Summe voraussichtlich circa 1,97 Millionen Euro. Der Mehrbedarf an Personal- und Sachmitteln soll finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 09 ausgeglichen werden, heißt es im Gesetzentwurf.

Der Bundesrat will gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen erheben. Der Entwurf soll am Freitagnachmittag erstmals im Plenum beraten und an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen werden.

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Rechnung des Bundesrechnungshofes

Haushalt/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrechnungshof hat seine Rechnung für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt. Demnach lagen die Ausgaben des Hofes 2022 bei 167,382 Millionen Euro und damit 5,523 Millionen Euro unter dem Soll. Die Einnahmen lagen mit 2,385 Millionen Euro rund 164.000 Euro über dem Plan. Die Rechnung liegt als Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes (20/6838) vor.

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Stellungnahme zum Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz

Recht/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat hat diverse Änderungswünsche an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetzes (20/6520). In der in der Sitzung am 12. Mai 2023 beschlossenen Stellungnahme (20/6878) fordert die Länderkammer unter anderem, den Zeitpunkt, bis zu dem Verbraucherinnen und Verbraucher einer von einem Verband angestrengten Abhilfeklage beitreten können, weiter nach hinten zu verschieben, als von der Bundesregierung vorgesehen. Aus Sicht des Bundesrates wäre sowohl dem Interesse einer effektiven Rechtsdurchsetzung als auch einer Schonung gerichtlicher Kapazitäten gedient, würde eine Verbandsklage so möglichst viele Ansprüche bündeln.

Die Abhilfeklage ist eine neue Klageart, mit der Verbände direkt Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbraucher einklagen können sollen. Die Einführung der Abhilfeklage ist europarechtlich geboten. Sie soll laut Gesetzentwurf zusammen mit der bereits bestehenden Musterfeststellungklage in einem neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz geregelt werden.

Nach Vorstellung der Länderkammer soll der Entwurf zudem eine Regelung enthalten, nach der unter bestimmten Umständen Individualverfahren von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich nicht zu einer Verbandsklage angemeldet haben, ausgesetzt werden können. Die Regelung soll demnach greifen, „wenn in dem jeweiligen Verfahren eine Rechtsfrage entscheidungserheblich ist, die den Gegenstand einer Verbandsklage nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz bildet“.

Beide Vorschläge lehnt die Bundesregierung ab. Die im Vergleich zum Vorschlag der Länderkammer kürzere Frist zum Beitritt zu einer Verbandsklage begründet sie unter anderem damit, dass diese Regelung einen „sachgerechten Ausgleich zwischen Verbraucher- und Unternehmerinteressen“ darstelle. Durch die Einführung einer Aussetzungsmöglichkeit für Individualverfahren würde aus Sicht der Regierung zudem die Verfahrensführung „unangemessen beschränkt“.

Andere Vorschläge der Länderkammer will die Bundesregierung im weiteren Verfahren prüfen beziehungsweise stimmt ihnen zu. Letzteres gilt beispielsweise für eine von der Länderkammer vorgeschlagene Bestimmung zu Verfahren vor den Oberlandesgerichten.

Die hib-Meldung zum Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-945070

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Regierung will Änderungen an Energie-Preisbremsegesetzen

Klimaschutz und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIS) Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz, das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und das Strompreisbremsegesetz wurden im letzten Quartal des Jahres 2022 innerhalb kürzester Zeit erarbeitet und in Kraft gesetzt. Im Lichte der ersten Erfahrungen mit der Umsetzung der Gesetze sind verschiedene Anpassungsbedarfe, überwiegend technischer und redaktioneller Natur, identifiziert worden. Mit dem Gesetzentwurf (20/6873) der Bundesregierung sollen die entsprechenden Änderungen an den genannten Gesetzen und an weiteren energiewiewirtschaftlichen und sozialrechtlichen Gesetzen vorgenommen werden, um eine sachgerechte und rechtssichere Umsetzung sicherzustellen.

Konkret sollen etwa im Elften Buch Sozialgesetzbuch und im Krankenhausfinanzierungsgesetz die Regelungen zur verpflichtenden Energieberatung präzisiert werden, die für zugelassene Krankenhäuser und zugelassene voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz im Rahmen der ergänzenden Hilfsfonds eingeführt wurden. Außerdem wird vorgesehen, dass von dem zum Ausgleich von Energiekostensteigerungen der Krankenhäuser zur Verfügung stehenden Betrag ein weiterer Teilbetrag in Höhe von 2,5 Milliarden Euro zum Ausgleich für die Steigerungen indirekter Energiekosten an die Krankenhäuser aus gezahlt wird.

Aus den Änderungen ergebe sich ein zusätzlicher haushälterischer Erfüllungsaufwand in Höhe von ungefähr 280 Millionen Euro, die, so geht es aus dem Gesetzentwurf hervor, aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zu finanzieren seien. Da es sich bei der Zahlung von 2,5 Milliarden Euro zum Ausgleich für die Steigerungen indirekter Energiekosten an die Krankenhäuser um eine andere Verwendung von bereits entsperrten, aber noch nicht verausgabten Mitteln für den Ausgleich von Energiekostensteigerungen der Krankenhäuser handele, entstünden durch die Regelung keine Mehrausgaben für den Bund. Der Wirtschaft entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 40,1 Millionen Euro, schreibt die Bundesregierung.

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) erhebt indes Bedenken, weil nicht ersichtlich sei, ob weniger aufwändige Regelungsalternativen durch die Bundesregierung geprüft wurden.Zwar sei die Darstellung der Regelungsfolgen in dem Gesetzentwurf nachvollziehbar und methodengerecht, die Konzeption der Energiepreisbremsen bleibe insgesamt jedoch hinter den selbst gesetzten Zielen für Rechts- und Verwaltungsvereinfachung zurück.

Änderungswünsche des Bundesrats etwa bei der Regelung atypisch niedriger Energieverbräuche lehnte die Bundesregierung ab.

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Änderung des Steuerabkommens mit Litauen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Berlin: (hib/HLE) Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Litauen wollen sowohl Doppelbesteuerungen als auch Nichtbesteuerungen oder reduzierte Besteuerungen vermeiden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 30. September 2022 zur Änderung des Abkommens vom 22. Juli 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (20/6817). Ziel sei es, das gemeinsame Projekt der OECD und der G20 zur Gewinnverkürzung und der Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) in die zwischen den beigetretenen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zu implementieren. Die Umsetzung der BEPS-Empfehlungen sei ein wesentlicher Baustein zur Schließung von Steuerschlupflöchern und für eine faire globale Besteuerung.

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Änderung des Steuerabkommens mit Bulgarien

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Bulgarien wollen Doppelbesteuerungen als auch Nichtbesteuerungen oder reduzierte Besteuerungen vermeiden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 21. Juli 2022 zur Änderung des Abkommens vom 25. Januar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (20/6818). Ziel sei es, das gemeinsame Projekt der OECD und der G20 zur Gewinnverkürzung und der Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) in die zwischen den beigetretenen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zu implementieren. Die Umsetzung der BEPS-Empfehlungen sei ein wesentlicher Baustein zur Schließung von Steuerschlupflöchern und für eine faire globale Besteuerung.

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IPCEI-Projekte in Deutschland

Klimaschutz und Energie/Antwort

Berlin: (hib/MIS) Die Linksfraktion hat in einer Anfrage (20/6525) nach IPCEI-Projekten (Important Projects of Common European Interests) in Deutschland gefragt. Dazu erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/6739) unter anderem, dass in diesem Rahmen 16.133 Arbeitsplätze gesichert und 2.463 neue Arbeitsplätze geschaffen worden seien. 18 Unternehmen in Deutschland seien beteiligt, mit einem Investitionsvolumen von mehr als 2,6 Milliarden Euro. Für die Standorte seien in Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid Auflagen wie Arbeitsplätze, Sicherstellung der Produktion, geistiges Eigentum, Verkauf und Absicherung eventueller Rückforderungsansprüche des Bundes geregelt worden. Wie von den Abgeordneten der Linksfraktion erbeten, hat die Bundesregierung ihre Antworten tabellarischer Form erstellt.

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Änderung des Steuerabkommens mit Lettland

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Lettland wollen Doppelbesteuerungen als auch Nichtbesteuerungen oder reduzierte Besteuerungen vermeiden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes (20/6819)zu dem Protokoll vom 29. September 2022 zur Änderung des Abkommens vom 21. Februar 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Ziel sei es, das gemeinsamen Projekt der OECD und der G20 zur Gewinnverkürzung und der Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) in die zwischen den beigetretenen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zu implementieren. Die Umsetzung der BEPS-Empfehlungen sei ein wesentlicher Baustein zur Schließung von Steuerschlupflöchern und für eine faire globale Besteuerung.

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28 Milliarden Euro Flucht- und Migrationskosten

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bund hat im Zusammenhang mit Flucht und Migration im Jahr 2022 Ausgaben von insgesamt rund 28 Milliarden Euro getragen. Davon seien über zwölf Milliarden Euro auf die Bekämpfung von Fluchtursachen entfallen, heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Bericht über Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten und die Mittelverwendung durch die Länder im Jahr 2022 (20/6850).

Den größten Bestandteil der Gesamtsumme von 28 Milliarden Euro hätten die Zahlungen des Bundes von insgesamt rund 15 Milliarden Euro dargestellt, mit denen die Länder und Kommunen im Jahr 2022 unmittelbar oder mittelbar entlastet worden seien, heißt es in der Unterrichtung weiter. Dazu zählten auch rund 4,6 Milliarden Euro, mit denen der Bund Länder und Kommunen im Jahr 2022 im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten unmittelbar vor allem über die Umsatzsteuerverteilung unterstützt habe. Aus dem Bundeshaushalt seien zudem Integrationsleistungen in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro finanziert worden. Außerdem habe der Bund im Bereich der Sozialleistungen rund drei Milliarden Euro an Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine getragen.

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Leichtwaffenexporte im Wert von fast zwei Millionen Euro

Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EMU) Im Jahr 2022 wurden Einzelausfuhrgenehmigungen für Leichtwaffen und Leichtwaffenteile in Höhe von 288.031.252 Euro erteilt. Das geht aus einer Antwort (20/6792) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/6607) der Fraktion Die Linke hervor. Bis zum 15. April 2023 seien im laufenden Jahr Einzelausfuhrgenehmigungen für Leichtwaffen und Leichtwaffenteile in Höhe von 1.848.736 Euro erteilt worden.

Im selben Zeitraum wurden dieses Jahr zudem Einzelausfuhrgenehmigungen für Leichtwaffenmunition in Höhe von 65.358.480 Euro erteilt. Wie die Bundesregierung mitteilt, handelt es sich bei Leichtwaffenmunition um Munition, „die aus Leichtwaffen verschossen werden kann, aber auch aus Waffen, die auf zum Beispiel Fahrzeugen, Luftfahrzeugen und Schiffen montiert sind“. Im vergangenen Jahr wurde für solche Munition Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von 165.761.930 Euro erteilt.

In tabellarischer Form ist in der Antwort aufgelistet, für welche Länder und in welcher Höhe die Genehmigungen jeweils erteilt wurden.

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Zentrum für Umwelt- und Naturschutzinformationen

Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung hat Eckpunkte zum Aufbau des geplanten Nationalen Zentrums für Umwelt- und Naturschutzinformationen als Unterrichtung (20/6701) vorgelegt. Demnach soll das Zentrum, das als neuer Standort des Umweltbundesamtes in Merseburg aufgebaut wird, die Verantwortung für Umsetzung und Betrieb des Online-Portals umwelt.info übernehmen.

Auf diesem Portal soll der Bundesregierung zufolge künftig das vielfältige und dynamisch wachsende sowie teils sehr heterogene und zerstreute Daten- und Informationsangebot zu Umwelt und Naturschutz gebündelt und „mittels einer Metadatensuche“ für die Öffentlichkeit verfügbar gemacht werden.

Als dessen Kernaufgabe von umwelt.info nennt die Bundesregierung zunächst das Erschließen eines öffentlich verfügbaren, umweltbezogenen Daten- und Informationsraums: Auf dem Portal sollten alle öffentlich verfügbaren Daten und Informationen durch standardisierte Medienformate abgebildet und über Metasuche auffindbar sein. Zunächst gehe es darum, öffentliche Daten und Informationen aus der Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen einzubinden, später sollten auch offene Daten- und Informationsangebote (Open Data) aus Forschung, Wissenschaft, Industrie, Verbänden und der allgemeinen Öffentlichkeit über das Portal sichergestellt werden, heißt es in der Unterrichtung. Bis 2025 sollten so Daten und Informationen aus rund 300 Datenquellen verfügbar sein.

Darüber hinaus solle das Internet-Portal mittels redaktionell aufbereiteter Formate wie Infografiken, Artikel, Interviews und interaktiver Karten der Wissensvermittlung und Informationsweitergabe dienen, schreibt die Bundesregierung. Durch Online-Formate, wie etwa Foren, Chats oder Videokonferenzen, und Veranstaltungen solle umwelt.info zudem Kommunikation und Austausch, Zusammenarbeit und Vernetzung fördern. Als vierte Kernaufgabe nennt sie schließlich die Beförderung von digitaler Souveränität: So werde das Vorhaben auf einer öffentlich verfügbaren Plattform dokumentiert, das Portal selbst modular und offen aufgebaut.

Die Bundesregierung verfolge das Ziel, umweltbezogene Themen nutzerfreundlich digital verfügbar zu machen, begründet die Bundesregierung das Unterfangen. Allen „Menschen, Unternehmen und Behörden“, die sich für Umweltdaten interessierten oder für ganz konkrete Planungen und Entscheidungen auf solche Daten angewiesen seien, solle der den Informationszugriff erleichtert werden.

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Wettbewerbsfähiger Industriestrompreis

Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EMU) Um einen wettbewerbsfähigen Industriestrompreis zu ermöglichen, prüft das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz derzeit Ansätze, die darauf anzielen, gezielt kostengünstigen Strom aus erneuerbaren Energien für die Industrie verfügbar zu machen. Das geht aus einer Antwort (20/6632) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/6350) der CDU/CSU-Fraktion hervor.

Hierfür könne ein Ansatzpunkt die Verordnungsermächtigung zur Einführung von Industriestrompreisen in Paragraph 96 des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) sein, heißt es in der Antwort. Die Verordnungsermächtigung ermöglicht es, Strom aus neuen Offshore-Anlagen auf zentral voruntersuchten Flächen zu dem Preis an Unternehmen weiterzureichen, der sich in den Ausschreibungen der entsprechenden Offshore-Windparks ergibt, heißt es in der Antwort.

Erforderlich dafür wäre die teilweise Umstellung des Ausschreibungsdesigns auf zentral voruntersuchten Flächen auf Contracts for Difference (CfDs). Diese Möglichkeit sei in den Vorschlägen der EU-Kommission für eine gezielte Strommarktreform angelegt, schreibt die Bundesregierung.

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Programm für Weltraum und Innovation wird priorisiert

Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EMU) In der neuen Raumfahrtstrategie will die Bundesregierung Themen des Nationalen Programms für Weltraum und Innovation priorisieren. Das geht aus einer Antwort (20/6677) auf eine Kleine Anfrage (20/6439) der CDU/CSU-Fraktion hervor. Diese hätten in den vergangenen Jahren besondere Bedeutung gewonnen oder seien von der zunehmenden Dynamik der Raumfahrt erfasst worden, schreibt die Bundesregierung.

Mit der „INNOspace-Initiative“ unterstützt die Bundesregierung nach eigenen Angaben Unternehmen aus dem Bereich New Space, wie etwa Entwicklern kleinerer Trägersysteme. Die Abgeordneten der Unionsfraktion hatten nach einer geplanten Förderungen von privaten Unternehmen aus dem New-Space-Sektor gefragt.

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Bundesrat legt Änderung des Marktorganisationsgesetzes vor

Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/NKI) Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) macht es laut Bundesrat nötig, das Marktorganisationsgesetz zu ändern. Die Länderkammer hat dazu einen Gesetzentwurf (20/6751) vorgelegt. Vorgesehen sei die „Aufnahme einer entsprechenden Bagatellregelung für Rückforderungsbeträge und Zinsforderungen sowie einer Regelung zum Verzinsungszeitraum in das Marktorganisationsgesetz“, heißt es in dem Entwurf.

Begründet wird die Änderung damit, dass anders als noch in der Förderperiode von 2014 bis 2022 weniger Regelungen auf europäischer Ebene getroffen, sondern den Mitgliedstaaten mehr Regelungsmöglichkeiten eingeräumt würden. Das gelte vor allem für die Rückforderung der rein EU-finanzierten Direktzahlungen. Die Rückabwicklung richte sich ab dem Förderjahr 2023 allein nach nationalem Recht, bei den EU-Direktzahlungen nach dem Marktorganisationsgesetz. Anders als bisher gebe es ab 2023 keine EU-rechtlichen Regelungen mehr, die die nationalen Vorgaben zur Rückabwicklung ergänzten.

Bisher sehe das Marktorganisationsgesetz keine Bagatellregelung für Rückforderungsbeträge und Zinsforderungen vor. Ohne eine Bagatellregelung seien zukünftig alle Überzahlungen inklusive Zinsen zurückzufordern, gleich wie klein der Betrag auch sei. Jede Rückforderung mit den entsprechend begründeten Bescheiden verursache einen Verwaltungsaufwand, der bei kleinen Rückforderungsbeträgen weit über diese hinausgehen könne.

Auch bei dem für Zinsen maßgeblichen Zeitraum würden sich die bisherigen europäischen Vorgaben von den nationalen Vorgaben unterscheiden. Im EU-Recht sei eine Verzinsung erst ab Ablauf der Zahlungsfrist und nicht schon ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Forderung vorgesehen. Die notwendige Verzinsung erst mit Ablauf der Zahlungsfrist habe dazu geführt, dass die Rückforderungen von den Betroffenen eher akzeptiert und meist fristgerecht beglichen würden. Diese betroffenen- und verwaltungsfreundlichen EU-rechtlichen Vorgaben für die Förderjahre bis einschließlich 2022 hätten gerade bei den Massenverfahren der Agrarförderung ein verwaltungsökonomisches Vorgehen bei Rückforderungen ermöglicht.

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Ukrainekrieg: Lebensmittel bis zu 36,2 Prozent teurer

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/NKI) Infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sind die Preise für Nahrungsmittel und für Düngemittel in Deutschland und in der EU um bis zu 36,2 Prozent gestiegen. Das geht aus einer Antwort (20/6626) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/6165) der CDU/CSU-Fraktion hervor.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hätten sich die Preise im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr durchschnittlich um 13,4 Prozent erhöht. Im Jahresdurchschnitt seien dabei alle Nahrungsmittelgruppen von Preissteigerungen betroffen gewesen. Zwischen den einzelnen Produkten gebe es allerdings große Unterschiede. So habe der Preisanstieg bei Speisefetten und Speiseölen bei 36,2 Prozent gelegen. Auch Molkereiprodukte und Eier hätten sich um 10,7 Prozent stark verteuert. Für Fleisch und Fleischwaren mussten Verbraucher 14,6 Prozent und für Brot und Getreideerzeugnisse 13,5 Prozent mehr zahlen. Die Teuerung setzte sich auch bei Gemüse und Obst fort, dort seien Preissteigerungen von zwölf beziehungsweise vier Prozent verzeichnet worden. Im ersten Quartal des Jahres 2023 setzte sich der Anstieg fort, im März lagen die Preise laut Statistischem Bundesamt um 22,3 Prozent höher als im Vorjahresmonat.

Auch innerhalb der EU seien die Preise für Nahrungsmittel 2022 stark angestiegen – durchschnittlich um 12,2 Prozent. Wiederum waren es Fette und Öle, die mit einem Plus von 26,9 Prozent den höchsten Preisanstieg verzeichnet hätten. Molkereiprodukte und Eier verteuerten sich um 15,7 Prozent, Brot und Getreideerzeugnisse um 13,6 Prozent. Bei Fleisch wurde ein Anstieg von 11,6 Prozent verzeichnet, und für Obst und Gemüse mussten 6,7 bzw. 11,9 Prozent mehr gezahlt werden.

Für die Preissteigerungen seien vor allem die gestiegenen Düngemittelpreise verantwortlich. Anfang September 2022 seien die Gaspreise in Deutschland nochmals stark angestiegen und einige Düngemittelpreise erreichten ihre Höchststände. Der wichtigste heimische Stickstoffdünger Kalkammonsalpeter habe im September 2022 pro Tonne rund 880 Euro gekostet, der Phosphatdünger Diammonphosphat 990 Euro und Kornkali 645 Euro.

Jedoch habe sich bei Stickstoff-Düngemitteln in Deutschland seit Oktober 2022 eine deutliche Gegenentwicklung abgezeichnet. Der Preisrückgang bei Erdgas habe dafür gesorgt, dass auch die Preise für stickstoffhaltige Dünger nachgegeben hätten. So sank der Preis für Kalkammonsalpeter auf rund 390 Euro pro Tonne (Stand März 2023). Auch Phosphatdünger seien zuletzt deutlich günstiger geworden. Diammonphosphat mit einem Gehalt von 18 Prozent Stickstoff und 46 Prozent Phosphat hätten im März 2023 rund 760 Euro pro Tonne gekostet.

Wie sich die Preise für Düngemittel im Jahresverlauf 2023 weiter entwickeln werden, hänge von vielen Faktoren ab, nicht zuletzt von der Entwicklung der Energiepreise. „Es ist davon auszugehen, dass die Preise weiterhin äußerst sensibel auf Veränderungen auf den Märkten oder diesbezügliche Ankündigungen reagieren“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Unionsfraktion.

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Bundesanteil an der Umsatzsteuer gestiegen

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Anteil des Bundes am Gesamtaufkommen der Umsatzsteuer in Höhe von 284,85 Milliarden Euro belief sich im vergangenen Jahr auf 46,6 Prozent, was rund 132,8 Milliarden Euro entspricht. Der Bundesanteil sei um rund 1,5 Prozentpunkte angestiegen, berichtet die Bundesregierung in ihrem Bericht über Struktur und Höhe des Finanzkraftausgleichs im Ausgleichsjahr 2022 (20/6699). Entsprechend verringerte sich der Anteil der Länder von 51,2 Prozent auf 50,5 Prozent (rund 144 Milliarden Euro). Der Anteil der Gemeinden sank von 3,7 auf 2,8 Prozent (rund 8,1 Milliarden Euro). Neben einer Gesetzesänderung habe der aufgrund der Inflation erfolgte überaus starke Anstieg der Umsatzsteuereinnahmen (plus 13,6 Prozent) zur Erhöhung des Bundesanteils beigetragen.

Den höchsten Anteil der Länder an der Umsatzsteuer erhält Nordrhein-Westfalen mit rund 31 Milliarden Euro (21,5 Prozent), gefolgt von Bayern mit 22,8 Milliarden (15,86 Prozent) und Baden-Württemberg mit 19,2 Milliarden Euro (13,36 Prozent). Das finanzkräftigste Bundesland ist Bayern. Auf den nächsten Plätzen folgen Hessen und Baden-Württemberg. Die finanzschwächsten Länder sind Thüringen, Sachsen-Anhalt und Bremen.

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24 grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle entdeckt

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sind bisher insgesamt 26.921 Meldungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen erfolgt. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/6734) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/6503). Das Bundeszentralamt für Steuern habe dem Bundesministerium der Finanzen inzwischen Informationen über 24 grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle übermittelt, bei denen rechtspolitischer Handlungsbedarf identifiziert worden sei. Den Informationen über diese 24 Steuergestaltungsmodelle würden insgesamt 4.268 einzelne Mitteilungen zugrunde liegen. Die im Zusammenhang mit der Einführung der Mitteilungspflichten entstandenen Kosten werden mit 44,5 Millionen Euro angegeben.

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LNG-Standorte kosten den Bund rund neun Milliarden Euro

Klimaschutz und Energie/Antwort

Berlin: (hib/MIS) Die Gesamtkosten des Bundes für die LNG-Standorte Wilhelmshaven I, Wilhelmshaven II, Brunsbüttel und Stade sowie die Charterkosten für eine fünftes Tanklagerschiff (FSRU) ) sowie Teilkosten für den Bau der Anbindungspipeline zu einem Ostseestandort belaufen sich auf etwa neun Milliarden Euro. Das geht aus der Antwort (20/6675) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/6290) zur „Aktuellen Planung von LNG-Terminals in Deutschland“ hervor. Zusätzlich verblieben im Haushalt noch rund 550 Millionen Euro gesperrter Mittel, die ursprünglich für die Charterung und den Betrieb einer sechsten FSRU vorgesehen waren, heißt es weiter in der Antwort. Nach einer finalen Entscheidung für einen Standort der fünften Bundes-FSRU im Ostseeraum müssten weitere Mittel für den Terminalbetrieb und den Fertigbau der Pipeline beantragt werden, fügt die Regierung hinzu.

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Opposition kritisiert Pläne für Bundesfinanzkriminalamt

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Die CDU/CSU-Fraktion hat in einer Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch mit Enttäuschung auf die Pläne des Bundesministeriums für Finanzen zur Optimierung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) und Geldwäsche durch die Zollverwaltung reagiert. Finanzminister Christian Linder (FDP) habe im August 2022 Eckpunkte zu einer geplanten Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF) vorgelegt. Seitdem sei nichts passiert. Jetzt gebe es wieder neue Ankündigungen, erklärte ein Vertreter der Unionsfraktion. Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der Geldwäsche sei sehr wichtig. Der Zoll leiste dabei eine sehr wichtige Arbeit. Lindner habe aber auch bei einer weiteren Präsentation Anfang Mai nur eine „leere Hülle“ vorgelegt, seine Zeitplanung sei nicht ambitioniert. Die Union würde es besser finden, wenn die bisherigen Fahndungs- und Ermittlungsdienste in einer schlagkräftigen Zollpolizei gebündelt würden. Es müsse auch zusätzliche Ermittlungskompetenzen geben.

Zuvor hatte die Bundesregierung in der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung zunächst ihre Pläne erläutert und die Bedeutung der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Geldwäsche hervorgehoben. Der Zoll nehme seit langem eine aktive Rolle in der Sicherheitsarchitektur des Bundes ein. Mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und dem Zollfahndungsdienst habe der Zoll im Jahr 2021 mit 117 Verfahren so viele Ermittlungsverfahren im Bereich Organisierte Kriminalität geführt wie keine andere Sicherheitsbehörde. Es gehe darum, den hoch konspirativ und international agierenden Täterstrukturen weiterhin auf Augenhöhe zu begegnen. Daher solle ein Zentrum zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität im Zollkriminalamt eingerichtet werden. Regionale „OK-Ermittlungszentren“ kämen hinzu. Für die technische Einsatz- und Ermittlungsunterstützung werde ein Innovationszentrum im Zollkriminalamt aufgebaut. Außerdem sei eine Stärkung der „verfahrensintegrierten Finanzermittlungen“ in der Zollverwaltung vorgesehen. Die Maßnahmen sollten bis Mitte 2025 umgesetzt werden.

Die Errichtung einer neuen Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF) ist nach Angaben der Regierung ein weiteres wichtiges Vorhaben. Die BBF werde den Fokus auf international bedeutsame Geldwäschefälle unabhängig von der jeweiligen Vortat legen. Die Kernkompetenzen bei der Bekämpfung von Geldwäsche sollen in einem ganzheitlichen Ansatz (Analyse, Ermittlungen und Aufsicht) unter einem Dach in der neuen Bundesoberbehörde gebündelt werden.

Die SPD-Fraktion bezeichnete die Vorstellungen der Regierung als richtigen Schritt. Die Behörden müssten effektiver werden, und die personelle Ausstattung der Zollfahndungsämter müsse verbessert werden. Das sei besonders wichtig, denn es gebe eine nie dagewesene Drogenschwemme in den deutschen Häfen. Verbessert werden müsse zudem die Zusammenarbeit der Behörden. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte die Planungen. Die Stärkung der Geldwäschebekämpfung sei schon im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Jetzt müssten die Maßnahmen umgesetzt werden. Dass könne jedoch nicht über Nacht geschehen, sagte ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Blick auf die Kritik der Union. Auch die FDP-Fraktion begrüßte die Pläne. Der Zoll leiste einen unverzichtbaren Beitrag bei der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Geldwäsche.

Grundsätzliche Kritik übte die AfD-Fraktion. Die Koalition sei dabei, die Folgen des zunehmenden Kontrollverlustes des Staates zu bekämpfen. Die Organisierte Kriminalität habe eine Vorstufe. In Berlin beispielsweise habe die Polizei vor Clanstrukuren weitgehend kapituliert. Die Folge davon sei vermehrte Geldwäsche, die jetzt vom Zoll stärker bekämpft werden solle. Bei Lindners Planungen handele es sich um „blumige Prosa“.

Die Linksfraktion beklagte einen Flickenteppich bei den Zuständigkeiten von Behörden. Wie auch andere Fraktionen verlangte sie Auskunft von der Regierung über die benötigten Planstellen. Nach Angaben der Bundesregierung kann zu personellen Planungen noch nichts gesagt werden, da noch kein Haushaltsentwurf vorliege.

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UN-Entwicklungsprogramme mahnen mehr Unterstützung an

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Die Leiter des UN-Weltentwicklungsprogramms UNDP und der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung UNIDO, Achim Steiner und Gerd Müller, haben am Mittwochmorgen im Entwicklungsausschuss mehr Unterstützung angemahnt. Das UNDP sei als wichtigste Organisation in der UN-Entwicklungszusammenarbeit chronisch unterfinanziert, betonte Steiner. Dabei generiere jeder dort investierte Euro weltweit weitere 55 Euro und multipliziere damit Möglichkeiten, Reichweiten und Kompetenzen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit um ein Vielfaches.

Auch der frühere Bundesentwicklungsminister Müller, seit Dezember 2021 Generaldirektor der UNIDO, appellierte mit Blick auf die aktuell laufenden Verhandlungen über den Bundeshaushalt 2024 an Bundesregierung und Bundestag, mehr in die Wirtschaftsentwicklung armer Länder zu investieren. Angesichts der geostrategischen Veränderungen in der Welt, dem starken Auftreten Chinas und des Klimawandels sei der Transfer von Wissen und Technologie in Entwicklungsländer auch für Deutschland von größter Bedeutung, erklärte er. So entscheide die Energiefrage in Afrika auch über das Klima in Europa. Müller verwies auf die Pläne afrikanischer Staaten, neue Kohlekraftwerke zu errichten, und betonte, durch Investitionen in erneuerbare Energien könnten dort CO2-Emissionen massiv eingespart werden. Bisher haben ihm zufolge 600 Millionen Menschen auf dem afrikanischen Kontinent keinen Zugang zu Elektrizität.

Müller kritisierte, die Industriestaaten hätten ihre Wirtschaft während der Corona-Pandemie mit Tausenden Milliarden unterstützt, doch in den Entwicklungsländern sei kaum Hilfen angekommen. Dabei seien dort im Zuge der Pandemie 300 Millionen Arbeitsplätze verloren gegangen. UNIDO engagiere sich für wirtschaftliche Entwicklung, Ernährungssicherung, faire globale Handelsketten und innovative Energien und setze dabei auch auf die Kooperation mit der Privatwirtschaft. Durch die Arbeit von UNIDO hätten sich etwa die Weizenerträge in Äthiopien verdoppelt.

UNDP-Leiter Steiner wies im Ausschuss auch auf die „dramatische Verschuldungssituation“ in vielen Entwicklungsländern hin. 52 Staaten, in denen 40 Prozent der ärmsten Menschen der Welt lebten, stünden kurz davor, zahlungsunfähig zu werden. Diese Problematik müsse dringend, beispielsweise durch Umschuldungsmaßnahmen, gelöst werden, um schwere Verwerfungen in den betroffenen Staaten zu verhindern. Steiner mahnte, künftigen Krisen müsse mit vorbeugenden Maßnahmen, wie sie das UNDP durchführe, entgegengewirkt werden.

Ihm zufolge fördert das UNDP weltweit etwa 400 Projekte für den Klimaschutz. In Afrika beispielsweise sollen sie in den kommenden Jahren 265 Millionen Menschen den Zugang zu Strom aus erneuerbaren Energien ermöglichen.

Steiner und Müller hatten tags zuvor in Berlin ein gemeinsames Büro von UNDP und UNIDO eröffnet, mit dem die Zusammenarbeit beider Organisationen, aber auch der Austausch mit Organisationen vor Ort sowie der Bundesregierung intensiviert werden soll.

Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Bärbel Kofler, lobte im Ausschuss die stärkere Vernetzung und Präsenz der UN-Organisationen in Deutschland und verwies zudem auf den vierten Strategischen Dialog zwischen Bundesregierung und UNDP am 8. Mai im Entwicklungsministerium, bei dem es um die Zusammenarbeit in Krisen und mit fragilen Staaten im Bereich Klimaschutz, Digitalisierung und feministischer Entwicklungspolitik gegangen sei. Kofler nannte beide Organisationen wichtige Partner. Mit Hilfe ihres weltumspannenden Netzwerks könnten die Themen viel intensiver bearbeitet werden.

Die Bundesregierung ist der zweitgrößte bilaterale Geber des UNDP, das derzeit in 170 Ländern aktiv ist. Die UNIDO ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit 170 Mitgliedstaaten und die einzige multilaterale Organisation, die das nachhaltige Entwicklungsziel (SDG) 9 der Vereinten Nationen, die nachhaltige industrielle Entwicklung, Innovation und Infrastruktur, als ihre Kernaufgabe hat.

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Anhörung zu Reaktion auf den US Inflation Reduction Act

Wirtschaft/Anhörung

Berlin: (hib/EMU) Der im vergangenen Jahr beschlossene sogenannte Inflation Reduction Act der US-amerikanischen Regierung bietet auch für deutsche Unternehmen Anreize, in den USA in investieren. Aus Sorge vor Abwanderung hat die Europäische Kommission Anfang des Jahres einen Plan zur Unterstützung der grünen Wirtschaft in der EU vorgestellt.

In einer öffentlichen Anhörung hat der Wirtschaftsausschuss am Mittwochvormittag sieben Sachverständige zum Thema gehört. Grundlage der öffentlichen Anhörung waren zwei Anträge von CDU/CSU (20/5352) und Linken (20/6545).

Matthias Krämer, Abteilungsleiter für Außenwirtschaftspolitik im Bundesverband der Deutschen Industrie, berichtete, dass es bereits vor der Einführung des Inflation Reduction Acts (IRA) in den USA ein verstärktes Interesse deutscher Unternehmen am Wirtschaftsstandort USA gegeben habe. Dieses sei nun mit den Anreizen des IRA noch einmal gestiegen. Momentan könne er jedoch noch keine belastbaren Zahlen nennen, in welcher Höhe die Investitionen in den USA angestiegen seien. „Entscheidungen für Investitionen sind immer multifaktorell“, sagte Krämer, deshalb sei es schwierig, diese alleine auf den IRA zu beziehen.

Niklas Potrafke, Leiter des ifo Zentrums für öffentliche Finanzen und politische Ökonomie, sah die Frage nach Subventionen in Deutschland als Reaktion auf den IRA kritisch: „Wir sollten uns mit weiteren Subventionen zurückhalten“, so Potrafke. Man könne bereits einen „Überbietungswettbewerb“ beobachten. Statt zu subventionieren, sei es sinnvoller, Geld in Infrastruktur zu investieren oder die Forschung und Entwicklung besser zu fördern, „damit Unternehmen einen Anreiz haben, lange bei uns zu bleiben“, schloss der Sachverständige.

Mariana Mazzucato, Professorin für Economics of Innovation & Public Value and Founding am University College London, empfahl die Steuerung des Marktes anhand klarer Konditionen. „Um Wachstum in der Industriepolitik zu steuern, muss man Wachstum in allen Sektoren steuern“, sagte Mazzucato. Es müsse sichergestellt werden, dass das Geld, das dafür bereitgestellt wird, in den richtigen Bereichen ankomme, auch um den Klimaschutz oder faire Arbeitsbedingungen zu fördern. Sie nannte unter anderem den grünen Stahl aus Deutschland als Beispiel, wie nachhaltige Industriepolitik neue Chancen ermögliche.

Stefan Kooths, Direktor des Forschungszentrums Konjunktur und Wachstum am Kiel Institut für Weltwirtschaft, befand, „dass wir nicht gut beraten sind, unsere Wirtschaftspolitik immer darauf reagieren lassen, was in anderen Teilen der Welt passiert“. Er warnte ebenfalls vor einem Subventionswettlauf, der entstünde, wenn man zur Kompensation dem IRA ähnliche Maßnahmen beschließen würde. „Das führt dazu, dass Staaten im Standortwettbewerb gegeneinander ausgespielt werden“. Vom sogenannten Matching Clause, wie es der European Industrial Plan, die Reaktion der EU auf den IRA, vorsieht, ist aus Kooths Sicht abzusehen.

Ulrich van Suntum von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Münster warnte davor, dass die EU nicht in einen Wettbewerb untereinander eintreten solle: „Die Stärke der EU liegt in ihren 27 Mitgliedsstaaten.“ Es müsse ein Ideenwettbewerb zugelassen werden, der Zentralismus ausschließt, sagte van Suntum. In Sachen Klimaschutz sagte er: „Null Emissionen bedeuten hierzulande enorme Kosten, damit ruinieren wir noch unsere Industrie.“ Stattdessen solle man lieber andere Länder, in denen man nur einen Bruchteil der Kosten für Emissionen verursachen würde, dabei unterstützen, CO2 zu sparen.

Tom Krebs, Professor für VWL, Makroökonomik und Wirtschaftspolitik an der Universität Mannheim, war der Ansicht, man sollte den IRA als eine Neujustierung der Klima- und Wirtschaftspolitik verstehen. Statt wie in Europa auf den CO2-Preis in den Mittelpunkt zu stellen, fokussiere sich die US-Wirtschaftspolitik auf die Unterstützung der Menschen und Unternehmen: „Ich halte das für richtig, denn es ist ein positives Signal.“ Einen Industriestrompreis, der die momentane Phase der hohen Energiekosten überbrücken würde, halte er für sinnvoll, so Krebs.

Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW Bankengruppe, sah kein Problem im Instrument der Fördermittel. Es sei zu beobachten, dass Unternehmensinvestitionen in Deutschland seit dem Hoch der Wiedervereinigung abgenommen haben. „Das ist eine Entwicklung, die man mit vielen Instrumenten angehen muss, dafür braucht es gezielte Unterstützungsmaßnahmen“, so Köhler-Geib. Unter den Faktoren, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschlands beeinflussen, seien unter anderem die Fachkräfte zentral, hier müsse dafür gesorgt werden, dass der Mangel behoben werde.

Die Anhörung im Video, die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen sowie die Drucksachen auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw19-pa-wirtschaft-inflation-reduction-act-944710

Die hib-Meldung zum Antrag der CDU/CSU-Fraktion: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-931138

Die hib-Meldung zum Antrag der Fraktion Die Linke: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-945108

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Stärkung der Weltgesundheitsorganisation gefordert

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die Ampel-Fraktionen setzen sich für eine nachhaltige Stärkung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ein. Während der Covid-19-Pandemie sei erneut deutlich geworden, dass der WHO die Fähigkeiten fehlten, ihr Mandat vollumfänglich zu erfüllen, heißt es in einem Antrag (20/6712) der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP.

Um den internationalen Erwartungen an die Organisation gerecht zu werden, brauche es Reformen sowie politische, personelle und finanzielle Unterstützung. Der WHO fehlten kalkulierbare und flexible Mittel, um ihre Führungsrolle in der globalen Gesundheitspolitik auszufüllen, die nötige Expertise bereitzustellen und adäquat auf Notlagen zu reagieren. Fast 80 Prozent des WHO-Haushalts seien freiwillig und zweckgebunden.

Die Covid-19-Pandemie habe die grundlegende Bedeutung der WHO in der Pandemieprävention, -vorsorge, und -reaktion verdeutlicht, heißt es in dem Antrag weiter. Eine gestärkte WHO könne für ein effizienteres und gerechteres globales Pandemiemanagement sorgen.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem dazu auf, die geplante Anhebung der Pflichtbeiträge auf einen Anteil von 50 Prozent des Kernbudgets der WHO bis spätestens 2030/2031 zu unterstützen, Ferner sollten Reformen der WHO vorangetrieben werden, um ihre Governance, Effizienz, Unabhängigkeit, Kapazität, Rechenschaftspflicht und die Durchsetzungsfähigkeit von Regeln zu stärken.

Die Zusammenarbeit mit globalen Partnern sollte vertieft sowie die Regionen innerhalb der WHO finanziell und strukturell gestärkt werden. Außerdem müsse die WHO bei ihren Bemühungen unterstützt werden, sich auf die gesundheitlichen Auswirkungen der Klimakrise vorzubereiten und darauf zu reagieren.

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Offenlegung von Ertragssteuerinformationen

Recht/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwochmorgen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Offenlegung von Ertragssteuerinformationen (20/5653) beschlossen. Zuvor hatte der Ausschuss Änderungen an der Vorlage angenommen, die zum einen die Umsetzung der Richtlinie betreffen, zum anderen eine Klarstellung im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sowie eine Änderung im Pflichtversicherungsgesetz vorsehen. Für die so geänderte Vorlage stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Fraktion Die Linke bei Gegenstimmen der Fraktionen von CDU/CSU und AfD.

Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag, 11. Mai 2023, in zweiter und dritter Lesung abschließend beraten werden.

Ziel der EU-Richtlinie ist es, multinationale und ertragsstarke Unternehmen und Konzerne künftig zur Offenlegung von Informationen zu in den Mitgliedsstaaten gezahlten Ertragssteuern zu verpflichten. Wie die Bundesregierung ausführt, soll durch die Offenlegungspflicht „eine informierte öffentliche Debatte darüber ermöglicht werden, ob die betroffenen multinationalen Unternehmen und Konzerne ihren Beitrag zum Gemeinwohl auch dort leisten, wo sie tätig sind“. Umgesetzt werden sollen die Regelungen in einem Unterabschnitt im Vierten Abschnitt des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuches.

Gegenüber der Regierungsvorlage erhöhte der Ausschuss auf Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen den Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen die Offenlegungspflichten (Paragraf 342o HGB-E). Nunmehr soll ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro statt 200.000 Euro möglich sein. Angepasst wurde zudem der Zeitpunkt, nach dem Unternehmen zunächst weggelassene Angaben veröffentlichen müssen (Paragraf 342k HGB-E). Dies soll nun bereits nach vier statt nach fünf Jahren erfolgen.

In dem Änderungsantrag „ermutigt und bestärkt“ der Rechtsausschuss Unternehmen „zu einer über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden freiwilligen länderbezogenen Berichterstattung“ auch in Bezug auf Steuerhoheitsgebiete, für die die Offenlegungspflicht nach Paragraf 342i HGB-E nicht gilt. „Unternehmen können sich auf diese Weise positiv hervorheben und einen weiteren Beitrag zu einer informierten öffentlichen Debatte über Steuerzahlungen leisten“, heißt es in der Vorlage. Ferner fordert der Ausschuss die Bundesregierung unter anderem dazu auf, „sich in den Verhandlungen über den noch ausstehenden EU-Durchführungsrechtsakt zur Festlegung des Formblatts für den Ertragsteuerinformationsbericht (…) dafür einsetzen, dass das Formblatt ein Textfeld enthält, in das Unternehmen zusätzliche freiwillige Angaben aufnehmen können, um die Pflichtangaben in geeigneter Weise unterfüttern und ergänzen zu können“.

Die Änderung im Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes wird laut Änderungsantrag in Paragraf 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 klargestellt, dass über den bisherigen Wortlaut der Norm hinaus nicht nur eine geeignete anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle beliehen werden kann, sondern auch der Träger der aktuell tätigen Universalschlichtungsstelle.

Die Änderung im Pflichtversicherungsgesetz dient laut Änderungsantrag zur Umsetzung einer Vorschrift einer EU-Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht. Konkret geht es demnach um Regelungen zur Entschädigung der Verkehrsopfer im Fall der Insolvenz eines Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers und die dafür zuständigen Stelle.

Die Anhörung zum dem Gesetzentwurf auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw16-pa-recht-ertragsteuer-941080

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Experten beklagen Wettbewerbsnachteile deutscher Seehäfen

Verkehr/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Die deutschen Seehäfen haben aus Sicht von Experten Wettbewerbsnachteile im Vergleich zu ihren europäischen Kontrahenten in Antwerpen und Rotterdam. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montagnachmittag deutlich. Grundlage der Anhörung war der Antrag der CDU/CSU-Fraktion „Hafenstandort Deutschland stärken“ (20/5218), in dem unter anderem gefordert wird, die Nationale Hafenstrategie bereits im Jahr 2023 fertigzustellen und mehr finanzielle Mittel für den Aufbau der „im nationalen Interesse liegenden Hafeninfrastrukturen“ zur Verfügung zu stellen.

Die Kostennachteile der deutschen Seehäfen seien vielfältig, sagte Gunther Bonz, Präsident der Federation of European Private Port Operators (FEPORT). Dazu zähle nicht nur die Erweiterung der Tonnagesteuer auf reedereigene Terminals. Die Einfuhrumsatzssteuer etwa führe dazu, dass einzelne Spediteure kein Stückgut über einen deutschen Seehafen importierten. Problematisch seien auch die Hafenkosten. „In deutschen Häfen sind höhere Mieten und Pachten fällig“, sagte Bonz. Die Terminalbetreiber müssten die Kaimauer von der Hafenbehörde anmieten, was für Millionenbeträge sorge. In Rotterdam würden die Kaianlagen den Terminals nicht vermietet. „Dort sind sie Hochwasserschutzanlagen, die zu hundert Prozent vom Nationalstaat übernommen werden“, sagte er. Da Hochwasserschutz keine Beihilfe sei, „ist das System dort absolut EU-konform.“

Von Ladungsabwanderungen in andere Häfen sprach Alexander Geisler, Geschäftsführer beim Zentralverband Deutscher Schiffsmakler (ZVDS). Dort sei die Produktivität höher, also die Liegezeit der Schiffe kürzer. Grund dafür sei „ein echter 24/7-Ansatz“. Dieser werde zwar auch in deutschen Häfen gelebt, nicht aber im Hinterland. Wenn also Lkw Container ins Hinterland fahren, „stehen die im Zweifel am Wochenende bei VW vor geschlossenen Lagerhallen“. Geisler forderte zugleich auch eine Straffung der Verwaltung. Allein an der Elbe seien es mehrere Verwaltungen, die für den Anlauf und den Ablauf eines Schiffes verantwortlich sind. Digitalisierungsprojekte, so der Experte, scheiterten regelmäßig, „weil sich nicht darauf geeinigt werden kann, wer welchen Hut aufhat“.

Daniel Hosseus, Hauptgeschäftsführer beim Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS), nannte die wirtschaftliche Lage der deutschen Hafenwirtschaft „mehr als schwierig“. 2022 sei weniger Ladung umgeschlagen worden als im Vorjahr. Auch das laufende Jahr beginne sehr schlecht. Beim Stückgut liege man in Bremen etwa 20 Prozent unter dem Wert aus dem Vorjahreszeitraum. „Da braut sich was zusammen“, so Hosseus. Noch gravierender sei der massive Verlust von Marktanteilen gegenüber Rotterdam und Antwerpen. Der ZDS-Hauptgeschäftsführer kritisierte den „winzigen Beitrag“, den der Bund zur Hafeninfrastruktur beitrage. Die derzeit 38 Millionen Euro müssten mindestens verzehnfacht werden, forderte er. Außerdem müsse die Direktverrechnung bei der Einfuhrumsatzsteuer eingeführt werden. Diesen Nachteil weide etwa Rotterdam „gnadenlos aus“.

Jens B. Knudsen Vorsitzender der Initiative Kiel-Canal nannte es ein Rätsel, „wie eine Bundesregierung, die sich dem Umwelt- und Klimaschutz verschrieben hat, den Investitionshaushalt für die Wasserstraßen halbiert hat“. Dies gelte umso mehr, wenn man bedenke, welche besondere Rolle die Wasserstraßen und die Häfen für die Versorgung der Bevölkerung mit Kohle, LNG, Öl, Benzin und Getreide spielten. Ohne eine leistungsfähige Schifffahrt sei Klimaschutz und volkswirtschaftlicher Nutzen in Deutschland nicht möglich. Die setze eine intakte maritime Infrastruktur voraus.

Jörn Schepull, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der Container Terminal Bremerhaven GmbH (EUROGATE), sieht auf den Hafen- und Logistikstandort Deutschland große und wichtige Herausforderungen durch Transformation und Digitalisierung zukommen. „Es werden neue Berufszweige entstehen. Vorhandene Arbeitsplätze werden sich verändern“, sagte er. Daher müssten Bildungsmaßnahmen entwickelt werden, um vorhandene Fachkräfte auf die neuen Gegebenheiten umzuschulen. Zugleich müssten neue Ausbildungsberufe entwickelt und unterstützt werden.

Von einem massiven Strukturwandel in den deutschen Seehäfen sprach auch Maya Schwiegershausen-Güth, Bundesfachgruppenleiterin Maritime Wirtschaft bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. „Die Qualifikationen der Beschäftigten werden sich verändern müssen“, sagte sie. Es werde weg von manuellen Umschlagstätigkeiten, hin zu steuernden Tätigkeiten gehen. „Die große Herausforderung wird es sein, die aktuellen Beschäftigten mitzunehmen, und sie in diesem Prozess nicht zu verlieren.“ Die Gewerkschaftsvertreterin fordert die Einrichtung eines Qualifizierungsfonds. Damit könnten betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt und auch die berufliche Anschlussfähigkeit der Beschäftigten gesichert werden.

Malte Siegert vom Naturschutzbund Deutschland (Nabu) forderte eine ideologiefreie Diskussion über eine deutlich engere Zusammenarbeit der Verwaltungen vor allem der großen deutschen Seehäfen Bremerhaven, Wilhelmshaven und Hamburg. Föderale Kleinstaaterei helfe nicht weiter, sagte er. Der Bund müsse eine stärkere Führungsrolle übernehmen und sein finanzielles Engagement, das von den Hafenstandorten mit Verweis auf deren nationale Bedeutung eingefordert werde, deutlich stärker an Gegenleistungen knüpfen. Auch wenn das finanzielle Engagement des Bundes nicht ausreiche, sei es falsch, Steuergelder für vermeidbare Mehrfachinfrastrukturen in die Hafenstandorte fließen zu lassen. Das Engagement des Bundes müsse deswegen darauf abzielen, unnötigen ökonomischen Ressourcenverbrauch aufgrund föderaler Ansprüche ebenso zu unterbinden, wie negative ökologische Wirkungen durch Flächenverbrauch oder inkonsistentes Sedimentmanagement, forderte der Nabu-Vertreter.

Carsten Strähle, Geschäftsführer der Hafen Stuttgart GmbH und Präsidiumsmitglied im Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB), nannte es absolut nachteilig, dass die Bundesmittel zur Finanzierung der Binnenwasserstraßen reduziert werden sollen. Strähle sprach von einem gigantischen Instandhaltungsstau im Umweltverbund Wasserstraße und Schiene. Die Planungsverfahren seien viel zu lang. Leider seien aber die Binnenwasserstraßen im Genehmigungsbeschleunigungsgesetz „vergessen worden“.

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Über- und außerplanmäßige Ausgaben im 4. Quartal 2022

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Das Bundesministerium für Finanzen hat im vierten Quartal 2022 über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von rund 10,5 Milliarden Euro genehmigt. Im selben Zeitraum genehmigte das Ministerium über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund vier Milliarden Euro. Das geht aus einer Unterrichtung (20/6653) zur Haushaltsführung 2022 hervor.

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Förderung im Bereich erneuerbarer Energien

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Zur Forschungs- und Technologieförderung sowie zum Transfer im Bereich der erneuerbaren Energien gibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/6330) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/5911) Auskunft. Unter anderem führt die Bundesregierung in einem Überblick Projekte in diesem Bereich auf, die seit Februar 2022 neu in die Förderung aufgenommen worden sind.

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Regierung will stärker mit religiösen Akteuren kooperieren

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will die Zusammenarbeit mit religiösen Akteuren in der bilateralen staatlichen Zusammenarbeit verstärken und prüft daher aktuell die Verankerung bei künftigen Vorhaben. Das betont sie in einer Antwort (20/6625) auf eine Kleine Anfrage (20/6391) der CDU/CSU-Fraktion. Konkret gehe es dabei beispielsweise um das Globalvorhaben „Feminismus in Aktion für strukturelle Transformation“ oder das Sektorvorhaben „Menschenrechte umsetzen in der Entwicklungszusammenarbeit“.

Positive Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit religiösen und traditionellen Akteurinnen und Akteuren liegen laut Bundesregierung etwa im Rahmen der Bearbeitung von geschlechtsbasierter Gewalt und weiblicher Genitalverstümmelung in Mali vor. Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) sei zudem bislang viermal im Rahmen eines Sektorvorhabens beauftragt worden, das Themenfeld Religion und Entwicklung auf nationaler und internationaler Ebene zu verankern. Noch bis Februar 2025 laufe etwa das Sektorvorhaben „Religion für nachhaltige Entwicklung“ mit einem Auftragswert bis zu vier Millionen Euro und dem Einsatz von bis zu neun Langzeitfachkräften.

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COP29 und die NCQG: Verknüpfung von Klima, Schulden und Geschlechtergerechtigkeit

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