Allgemein, | 5.12.2023

Neues aus dem Bundestag | 5. Dezember 2023

Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.


Grünes Licht für EBWE-Erweiterung

Bundesregierung beantwortet Fragen zu Erbschaftssteuer

Regierung: Markt ist „nach wie vor Treiber von Wettbewerb“

Wachstumschancengesetz im Vermittlungausschuss

Finanzminister informiert über Nachtragshaushalt

Geänderte Außenwirtschaftsverordnung passiert Ausschuss

Finanzausschuss für Ausweitung des EBWE-Geschäftsbereichs

Nachtragshaushalt 2023 vorgelegt

Regierung gibt Auskunft über Zuwendungen im Einzelplan 09

Banken werden auf Nachhaltigkeitsziele geprüft

Entwicklungsprojekte in Burkina Faso

Ausschuss sagt Abstimmung über Haushalt ab

Investitionen in die Initiative „Finanzielle Bildung“

Bundesregierung will finanzielle Bildung verbessern

Auswirkungen des Nachtragshaushalts-Urteils debattiert

Bereinigungssitzung ohne Beschluss beendet

Bereinigungssitzung zum Haushalt 2024 hat begonnen

Entwurf für Wachstumschancengesetz verändert

Zustimmung zum veränderten Zukunftsfinanzierungsgesetz

Hoffmann: Halbzeitbilanz zur Agenda 2030 Grund zur Sorge

Zusammenarbeit mit Algerien, Benin und Elfenbeinküste

Ausschuss berät Strompreispaket der Bundesregierung

Liberalisierung des Bodenmarkts in der Ukraine

Unterrichtung über EZB-Antwort zu Signa Holding GmbH

Internationale Hilfeleistungsersuchen im Katastrophenfall

Bedeutung der Schuldenbremse für Nachhaltigkeit umstritten

Experten plädieren für Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung

Große Mehrheit für globale Mindeststeuer im Finanzausschuss

„Das ist keine Bitte, das ist ein Hilfeschrei“

Deutschlands Beiträge an die FAO

Bericht zu „Next Generation EU“ vorgelegt

Kampf gegen Hunger braucht Investitionen und Innovationen

Bundesregierung fördert Universität der Vereinten Nationen


Grünes Licht für EBWE-Erweiterung

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/BAL) Der Bundesrat erhebt keine Einwände gegen die Erweiterung des Geschäftsbereichs der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) auf Staaten Subsahara-Afrikas und den Irak. Dazu hatte der Bundestag vergangene Woche ein entsprechendes Gesetz (20/9091) beschlossen.

Wie die Bundesregierung dem Bundestag nun in einer Unterrichtung (20/9615) mitteilte, hat die Länderkammer bereits in ihrer 1038. Sitzung am 24. November 2023 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.

Nach oben


Bundesregierung beantwortet Fragen zu Erbschaftssteuer

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BAL) 52 Milliarden Euro sind im Jahr 2021 in Deutschland vererbt oder verschenkt worden, fünf Milliarden Euro davon in den neuen Bundesländern und Berlin. Das geht aus einer detaillierten Auflistung über das steuerlich festgesetzte geerbte und geschenkte Vermögen in einer Antwort der Bundesregierung (20/9508) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/9114) hervor.

Die tatsächlich festgesetzte Steuer betrug demnach 6,3 Milliarden Euro in ganz Deutschland und 0,6 Milliarden Euro in Ostdeutschland. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort, dass aufgrund der teilweise mehrjährigen Bearbeitungszeit der Steuerveranlagungen Jahre am aktuellen Rand noch keine Aussage über die endgültige Zahl der Veranlagungen getroffen werden könne.

Ferner heißt es in der Antwort: „Grundsätzlich kann die Statistik keine Informationen über alle Vermögensübergänge des Berichtsjahres liefern, da Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen innerhalb der Freibeträge nicht immer veranlagt werden.“

Nach oben


Regierung: Markt ist „nach wie vor Treiber von Wettbewerb“

Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EMU) Auch im sozial-ökologischen Ordnungsrahmen ist nach Angaben der Bundesregierung der Marktmechanismus „nach wie vor Treiber von Wettbewerb und Innovation sowie das zentrale Instrument für eine effiziente Allokation knapper Ressourcen“. Das geht aus einer Antwort (20/9192) auf eine Große Anfrage (20/7141) der AfD-Fraktion hervor. Die Abgeordneten hatten gefragt, welche Aufgabe der Markt in der „sogenannten sozial-ökologischen Marktwirtschaft“ übernehme, auf die sich die Bundesregierung laut Jahreswirtschaftsplan 2022 bezieht.

Der Umbau der Wirtschaft zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Produktionsweise erfordere Innovationen, eine Modernisierung des Kapitalstocks und Arbeitskräfte mit zum Teil hohen und neuen Kompetenzen, erläutert die Bundesregierung. Dies stelle insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor Herausforderungen. Die Erreichung von Klimaneutralität in Deutschland sei zudem mit signifikanten zusätzlichen Investitionen verbunden: „Studien zufolge liegen diese Investitionen mindestens in einer Größenordnung im hohen zweistelligen Milliardenbereich pro Jahr.“

Auf die Frage der AfD-Fraktion, welche Auswirkungen die sozial-ökologische Transformation auf den Arbeitsmarkt haben wird, heißt es in der Antwort, dass sich dies im Zusammenspiel mit Digitalisierung und demografischer Entwicklung insbesondere durch einen hohen Bedarf an qualifizierten Fachkräften auswirken werde. Daher liege der Schwerpunkt der Bundesregierung auf Maßnahmen, die ein ausreichend qualifiziertes Arbeitsangebot unterstützen.

Nach oben


Wachstumschancengesetz im Vermittlungausschuss

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/BAL) Das mit den Stimmen der Ampel-Koalition vom Bundestag verabschiedete Wachstumschancengesetz (20/8628) hat der Bundesrat vorerst gestoppt. Die Länderkammer hat in ihrer Sitzung am 24. November 2023 beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das geht aus einer Unterrichtung durch den Bundesrat hervor (20/9524).

Die Länder begründen ihre Ablehnung damit, dass ihre Änderungsvorschläge (20/8628) „im weiteren Gesetzgebungsverfahren allenfalls punktuell übernommen“ worden seien. Zusätzlich sei der Gesetzentwurf durch eine Vielzahl von Umdrucken kurzfristig ergänzt worden. „Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat grundlegenden Überarbeitungsbedarf“, heißt es in der Unterrichtung.

Link zur hib-Meldung mit der Stellungnahme des Bundesrats: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-975930

Nach oben


Finanzminister informiert über Nachtragshaushalt

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Bundesfinanzminister Christian Lindner hat am Mittwochnachmittag die Mitglieder des Haushaltsausschusses über den Entwurf der Bundesregierung für ein Nachtragshaushaltsgesetz 2023 informiert. Den Entwurf hatte die Bundesregierung am Montag beschlossen, am Freitag steht die erste Lesung im Bundestag an. Der Ausschuss beschloss, am kommenden Dienstag eine öffentliche Anhörung zu dem Entwurf durchzuführen. Eine weitere Sitzung des Haushaltsausschusses soll am darauffolgenden Donnerstag stattfinden.

Mit dem Nachtragshaushalt 2023 reagiert die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021. Unter anderem sollen mit dem Entwurf die Zahlungen aus dem Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds für die Gas- und Strompreisbremsen rechtlich abgesichert werden. Gleiches gilt für Zahlungen aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“, das nach der Flutkatastrophe in Westdeutschland eingerichtet worden war. Damit verbunden ist laut Entwurf eine Kreditaufnahme, die über die nach der Schuldenregel des Grundgesetzes zulässige Höhe hinausgehen wird. Darum soll nach Willen der Bundesregierung eine Notlage erklärt werden, um diese Kreditaufnahme zu ermöglichen.

Lindner führte vor den Abgeordneten aus, dass die Bundesregierung weitere Folgen des Urteils prüfe, etwa die Anrechnung der anderen Sondervermögen auf die Schuldenregel. Im Austausch mit den Abgeordneten thematisierte Lindner unter anderem eine mögliche vorläufige Haushaltsführung, sollte ein Haushalt für 2024 nicht rechtzeitig beschlossen werden. Zu der Frage, ob die Erklärung einer Notlage auch für 2024 von der Bundesregierung in Betracht gezogen werde, führte der Minister an, dass sich die Bundesregierung dazu bisher keine Auffassung gebildet habe. Auch auf die Erkenntnisse des Ministeriums zu Folgen für die Haushalte der Länder nahm Lindner Stellung. Auf Fragen zu einer möglichen Reform der Schuldenbremse verwies Lindner auf öffentliche Aussagen des Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion, Friedrich Merz, der dieses Ansinnen ausgeschlossen habe. Eine Zustimmung der Unionsfraktion im Bundestag wäre für ein solches Vorhaben aber notwendig.

Nach oben


Geänderte Außenwirtschaftsverordnung passiert Ausschuss

Wirtschaft/Ausschuss

Berlin: (hib/EMU) Die 20. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung hat am Mittwoch mit den Stimmen der Ampelfraktionen und der Unionsfraktion bei Enthaltung der AfD-Fraktion den Wirtschaftsausschuss passiert. Vertreter der Fraktion Die Linke waren bei der Sitzung nicht anwesend.

Mit der Änderung der Außenwirtschaftsordnung sollen unter anderem künftig Verwaltungsakte sowohl schriftlich als auch elektronisch erlassen werden können. Weiter werden die Vorschriften über die Anforderungen an die Angaben bei Ausfuhranmeldungen an europarechtliche Vorgaben angepasst und die seit 1999 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erstellten Statistiken über die Einfuhren von Erdgas nach Deutschland eingestellt. Es wird überdies eine Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Entwicklungs- und Herstellungstechnologie für Polymethacrylimid-Hartschäume eingeführt.

Die hib-Meldung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-980320

Nach oben


Finanzausschuss für Ausweitung des EBWE-Geschäftsbereichs

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/BAL) Der Finanzausschuss hat sich am Mittwoch für die Ausweitung des Geschäftsbereichs der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) auf Subsahara-Afrika und den Irak ausgesprochen. Für den entsprechenden Antrag zur Ratifizierung der Änderung des internationalen Übereinkommens (20/9091) stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP sowie die Oppositionsfraktion CDU/CSU. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen, die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Auf Nachfrage aus der Fraktion Die Linke erklärte die Bundesregierung, dass es aus vier der sechs Länder bereits Anträge gäbe, das Interesse an der EBWE-Aktivität in den Ländern also bestehe. Mit ihrem Fokus auf den Privatsektor habe die EBWE ein anderes Profil als andere öffentliche Entwicklungsbanken.

Die 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs im Plenum ist am Freitag um 13 Uhr 10 mit einer 39-minütigen Debatte angesetzt, zusammen mit Zusatzpunkt 11. Dieser behandelt einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Global Gateway der Europäischen Union zu einem Erfolg machen“.

Nach oben


Nachtragshaushalt 2023 vorgelegt

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Nachtragshaushaltsgesetz 2023 (20/9500) vorgelegt. Damit reagiert die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November 2023 zum Nachtragshaushalt 2021. Konkret will die Bundesregierung schwerpunktmäßig die Finanzierung des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds sowie des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ sicherstellen. Die bisherige Finanzierungsmodalität war durch das Urteil in Frage gestellt worden. Um die Finanzierung zu sichern, ist eine Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes nötig. Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben dazu einen entsprechenden Antrag (20/9501) vorgelegt.

Beide Vorlagen sollen am Freitag, 1. Dezember 2023, erstmalig im Bundestag beraten werden.

Laut Nachtragshaushaltsentwurf sind für 2023 nunmehr Ausgaben in Höhe von 461,21 Milliarden Euro vorgesehen. Bisher lag das Soll bei 476,29 Milliarden Euro. Gestrichen werden im Etat unter anderem die Ausgaben für das „verzinsliche Darlehen für den Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung“ in Höhe von zehn Milliarden Euro.

Die Einnahmen – ohne Kredite und Entnahme aus der Rücklage – fallen mit 389,74 Milliarden Euro um 178,7 Millionen Euro geringer aus als bisher geplant. Das liegt unter anderem an niedriger ausfallenden Steuereinnahmen.

Die bisher vorgesehene Entnahme aus der Rücklage wird von 40,51 Milliarden Euro auf 43,81 Milliarden Euro erhöht. Deutlich geringer fällt nunmehr die geplante Nettokreditaufnahme im Kernhaushalt aus. Sie soll 27,41 Milliarden Euro betragen. Das sind 18,2 Milliarden Euro weniger als bisher geplant. Sie liegt über der nach der Schuldenregel zulässigen Höhe. Diese ist im Entwurf mit 25,81 Milliarden Euro angegeben. Die Überschreitung entspricht der Zuweisung aus dem Haushalt an das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“.

Hinzu tritt die geplante Kreditaufnahme im Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) in Höhe von 43,20 Milliarden Euro. Aus dem WSF werden unter anderem die Strom- und Gaspreisbremse finanziert. Bisher war als Finanzierung vorgesehen, auf in 2022 an den WSF übertragene und verbuchte Kreditermächtigungen zurückzugreifen. Nunmehr soll der WSF in die Lage versetzt werden, in 2023 eigene Kredite aufzunehmen. Sie sind auf die Schuldenregel anzurechnen. Der Wirtschaftsplan des WSF, der dem Einzelplan 60 als Anhang beigefügt ist, ist im Entwurf entsprechend aktualisiert worden.

Damit liegt laut Entwurf die für die Schuldenregel relevante Kreditaufnahme bei 70,61 Milliarden Euro und damit 44,8 Milliarden Euro über der zulässigen Kreditaufnahme. Vorgesehen ist daher, die erhöhte Kreditaufnahme mit einer Notlage im Sinne der Schuldenregel zu ermöglichen. Die Bundesregierung führt in den Entwurf ausführlich auf, warum aus ihrer Sicht weiterhin eine Notlage im Sinne des Artikels 115 Grundgesetz festzustellen ist und verweist im Kern auf die fortwirkenden Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf die Energiemärkte im Jahr 2023 sowie auf die anhaltenden Folgen der Flutkatastrophe in Westdeutschland im Sommer 2021. Diese Begründung führen auch die Koalitionsfraktionen in ihrem Antrag für einen „Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes“ an.

Ebenfalls angepasst wurde in dem Entwurf der Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds. Die Rücklagen des Sondervermögens werden um 60 Milliarden Euro reduziert. Das entspricht dem Betrag, der mit dem für verfassungswidrig und nicht erklärten Nachtragshaushalt 2021 übertragenen Mittel in Form von Kreditermächtigungen geplant gewesen war.

Nach oben


Regierung gibt Auskunft über Zuwendungen im Einzelplan 09

Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EMU) In einer Antwort (20/9431) auf eine Kleine Anfrage (20/9104) der AfD-Fraktion verweist die Bundesregierung darauf, dass die Höhe der Zuwendungen für die von der Fraktion abgefragten Haushaltstitel im Jahr 2023 in der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft wurden. Damit ist die Anlage nur von Berechtigten im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages einsehbar.

Angaben macht die Bundesregierung dazu, welche Programme in den einzelnen Haushaltstiteln gefördert wurden, darunter sind unter anderem das Förderprogramm Bundeswettbewerb Zukunft Region, die Förderung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen Social Entrepreneurship, oder die „Kommunikative Begleitung und Evaluation wirtschafts-, energie- und technologiepolitischer Vorhaben“.

Nach oben


Banken werden auf Nachhaltigkeitsziele geprüft

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in den Jahren 2021 bis 2023 168 Mitarbeiter in einem Stundenumfang von insgesamt 684 Stunden in Nachhaltigkeits-Themen geschult. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9444) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/9086). E-Learning-Formate seien in den Zahlen nicht berücksichtigt.

Die Sustainable-Finance-Strategie der Bundesregierung vom Mai 2021 werde weiter umgesetzt, soweit die Maßnahmen „dazu beitragen, das Ziel der Bundesregierung aus dem Koalitionsvertrag zu erreichen, Deutschland zu einem führenden Sustainable Finance Standort zu entwickeln“, erklärt die Bundesregierung weiter. Sie verweist ferner auf im Juli 2023 von der BaFin veröffentlichten und im Internet abrufbaren Sustainable Finance Strategie.

Im Rahmen des Nationalen Aufsichtsprogramms (NAP) seien in den Jahren 2024 bis 2026 Fokusprüfungen mit Blick auf Nachhaltigkeitsziele zur Einhaltung regulatorischer Vorgaben bei ausgewählten Instituten mit hohem Risikopotenzial geplant. Für 2024 seien vier Banken für eine solche Prüfung identifiziert worden, heißt es in der Antwort.

Nach oben


Entwicklungsprojekte in Burkina Faso

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung hat im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Burkina Faso im Zeitraum von 2013 bis heute 338 Maßnahmen und Projekte beauftragt beziehungsweise durchgeführt. Das geht aus einer Antwort (20/9229) auf eine Kleine Anfrage (20/8951) der AfD-Fraktion hervor. Für detaillierte Informationen verweist die Bundesregierung auf das Transparenzportal des Bundes. Auch die Frage der Abgeordneten nach dem Umfang der Handelsbeziehungen deutscher Firmen mit Unternehmen in Burkina Faso erwidert sie mit dem Hinweis, dies ließe sich der Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes entnehmen.

Nach oben


Ausschuss sagt Abstimmung über Haushalt ab

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat heute die für Donnerstag, 23. November 2023, geplante Abstimmung über den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 und den Regierungsentwurf für ein Haushaltsfinanzierungsgesetz abgesagt. Die Sitzung fällt laut einer Änderungsmitteilung des Ausschusses aus. Ein neuer Termin wurde noch nicht angesetzt. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Nachtragshaushalt 2021 von Mittwoch vergangener Woche.

Die haushaltspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen, Dennis Rohde (SPD), Sven-Christian Kindler (Bündnis 90/Die Grünen) und Otto Fricke (FDP) teilten am Mittwochnachmittag in einem gemeinsamen Statement mit, man wolle „mit Sorgfalt“ auf die „große Herausforderung“ durch das Urteil reagieren „und einen Haushalt aufstellen, der alle Urteilsargumente und gleichzeitig das Gebot des Grundgesetzes nach einem Haushaltsabschluss noch dieses Jahr berücksichtigt“. Zudem wolle man auch der Opposition, „ausreichend Zeit für die parlamentarischen Beratungen einräumen, bevor auch die Einzelpläne 32 und 60 abschließend im Haushaltsausschuss beraten werden“. Die Haushälter verwiesen in diesem Zusammenhang auch auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Fall Heilmann.

Eigentlich hatte der Haushaltsausschuss schon vergangenen Donnerstag in der sogenannten Bereinigungssitzung über den Haushaltsentwurf 2024 und das begleitende Haushaltsfinanzierungsgesetz abstimmen wollen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Nachtragshaushalt 2021 am Mittwoch vergangener Woche hatte der Ausschuss die finalen Beschlüsse über das Haushaltsgesetz, das Haushaltsfinanzierungsgesetz sowie zwei Einzelpläne kurzfristig vertagt. Den Großteil der Einzelpläne beriet der Ausschuss. Zudem hatten die Abgeordneten für vergangenen Dienstag eine Expertenanhörung angesetzt.

Nach oben


Investitionen in die Initiative „Finanzielle Bildung“

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/CHA) Laut einer Antwort (20/9294) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/8996) der Fraktion Die Linke sind in die Initiative „Finanzielle Bildung“ bisher rund 1,05 Millionen Euro aus verschiedenen Haushaltstiteln investiert worden. Finanzielle Bildung sei eine Grundvoraussetzung für „kompetente ökonomische Teilhabe in modernen, marktwirtschaftlich verfassten Gesellschaften“ und ein wichtiger Teil der Allgemeinbildung, schreibt die Bundesregierung. Mit der Initiative soll eine nationale Finanzbildungsstrategie entwickelt und eine zentrale Finanzbildungsplattform geschaffen werden. Auch die Forschung zur finanziellen Bildung soll mit der Initiative gestärkt werden.

Nach oben


Bundesregierung will finanzielle Bildung verbessern

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/CHA) Die Bundesregierung erarbeitet gemeinsam mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eine nationale Finanzbildungsstrategie. Diese soll in der zweiten Jahreshälfte 2024 vorgestellt werden, wie aus einer Antwort (20/9335) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/9011) der CDU/CSU-Fraktion hervorgeht. Insgesamt seien bisher rund 160 Vertreter aus Ökonomie, Wissenschaft und Praxis an der Erarbeitung der Strategie beteiligt.

Wie aus der Vorbemerkung der Antwort hervorgeht, ist es das Ziel des Bundesfinanzministeriums (BMF) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), die finanzielle Bildung in Deutschland zu verbessern. Den beiden Ressorts stünden im Jahr 2024 insgesamt 2,5 Millionen Euro für die Förderung von Forschung zu finanzieller Bildung zur Verfügung, schreibt die Bundesregierung.

Nach oben


Auswirkungen des Nachtragshaushalts-Urteils debattiert

Haushalt/Anhörung

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat sich am Dienstag, 21. November 2023, mit den Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Nachtragshaushalt 2021 auf den Haushalt 2024 sowie das Haushaltsfinanzierungsgesetz befasst. Die Anhörung hatte der Ausschuss vergangene Woche kurzfristig angesetzt und zudem den Beschluss über den Bundeshaushalt 2024 verschoben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt hatte die Bundesregierung die Übertragung von Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) vorgesehen. Dazu hatte der Bundestag erneut eine Ausnahme von der Schuldenbremse beschlossen und die Notsituation mit den Folgen der Corona-Pandemie begründet. Geklagt hatten Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

In der Anhörung sprachen sich mehrere der Sachverständigen dafür aus, einen Nachtragshaushalt für 2023 zu verabschieden, der die Erklärung einer Notlage im Sinne der Schuldenbremse vorsieht. Damit soll laut Expertenmeinung sichergestellt werden, dass die aus dem Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) in diesem Jahr abgeflossenen Mittel verfassungsrechtlich gedeckt sind.

Der Bundestag hatte 2022 beschossen, zur Bekämpfung der Energiepreiskrise insgesamt Kreditermächtigungen in Höhe von 200 Milliarden Euro in den WSF zu überführen, um damit in den Jahren 2022, 2023 und 2024 unter anderem die Strom- und Gaspreisbremse zu finanzieren. Auch diese Übertragung von Kreditermächtigungen, die auf Grundlage einer Ausnahme von der Schuldenregel beschlossen worden waren, steht nach Auffassung der Experten nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf verfassungsrechtlich wackligen Beinen.

Uneinig waren sich die Sachverständigen in der Frage, ob der aktuell im parlamentarischen Verfahren befindliche Bundeshaushalt 2024 zeitnah beschlossen werden sollte oder nicht.

Der Rechtswissenschaftler Professor Hanno Kube (Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg) legte dar, dass er nachdrücklich keine Beschlussreife des Haushaltsentwurfs sehe. Kube, der in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die Unionsabgeordneten vertrat, sprach sich dafür aus, zunächst einen „Kassensturz“ vorzunehmen, auch mit Blick auf den Haushalt 2023. Dabei bezog sich der von der CDU/CSU-Fraktion benannte Sachverständige zum einen auf die Problematik rund um die Kreditermächtigungen des WSF, zum anderen auf die Nachberechnung der Ausgaben aus den Sondervermögen. Kube verwies auf die Möglichkeiten einer vorläufigen Haushaltsführung, sollte kein Haushalt für 2024 beschlossen werden.

Ähnliche positionierte sich auch der Bundesrechnungshof. In ihrer Stellungnahme führten die unabhängigen Rechnungsprüfer an, dass die Nettokreditaufnahme im Jahr 2023 nach Maßgaben des Urteils – bezogen auf den WSF und die Anrechnung der Kreditaufnahme der Sondervermögen – tatsächlich bei 184,4 Milliarden Euro liegen würde. Das seien 138,8 Milliarden Euro mehr als nach der Schuldenregel zulässig (und im Bundeshaushalt ausgewiesen). Für den Regierungsentwurf 2024 bezifferte der Hof, der ebenfalls von der Union zur Anhörung benannt worden war, die tatsächliche NKA mit 65,1 Milliarden Euro, die um 48,5 Milliarden Euro über der Schuldenregel und der im Entwurf vorgesehenen Neuverschuldung liege. „Sollte der Bundestag den Haushalt 2024 sowie den Wirtschaftsplan des WSF-Energiekrise für das Jahr 2024 auf Grundlage des Regierungsentwurfs ohne wesentliche Änderungen im Hinblick auf die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts beschließen, hielte der Bundesrechnungshof dies für verfassungsrechtlich höchst risikobehaftet“, heißt es in der Stellungnahme weiter.

Der Rechtswissenschaftler Professor Henning Tappe (Universität Trier) hingegen betonte, dass unmittelbar aus dem Urteil für den Kernhaushalt – abseits vom Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds – nur „redaktionelle Änderungsbedarfe“ bestünden. Eine andere Frage sei indes, wie man auf die fehlenden 60 Milliarden Euro reagieren wolle, sagte der von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige.

Der Rechtswissenschaftler Professor Alexander Thiel (BSP Business & Law School) Berlin führte aus, dass das Grundgesetz zwar ermögliche, einen Haushalt auch nach Beginn des Haushaltsjahres zu verabschieden. Wünschenswert sei aber, dies nicht zu tun. Er halte die Verabschiedung „trotz der Komplexität“ für machbar, sagte der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige.

Aus ökonomischer Perspektive sprach sich der Wirtschaftswissenschaftler Professor Jens Südekum (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) für eine Verabschiedung des Haushaltes 2024 aus. Weitergehende Fragen ließen sich gegebenenfalls über einen Nachtragshaushalt klären. Südekum führt aus, dass durch das Urteil sowie dessen Folgen für den KTF und die darin enthaltenen Programme Verunsicherung bei Unternehmen und Privathaushalten entstehen werde. Die im KTF enthaltenen Projekte seien aber weiterhin notwendig und müssten rechtssicher dargestellt werden, sagte der ebenfalls von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige.

Ähnliche argumentiert der Wirtschaftswissenschaftler Professor Berthold U. Wigger (Karlsruher Institut für Technologie). Es entstünden „zusätzliche Unsicherheiten“, sagte Wigger mit Verweis auf die wirtschaftliche Lage in Deutschland. Wichtig sei nun die Priorisierung im Haushalt. Steuererhöhungen, um einnahmenseitig zu reagieren, sah der von der FDP-Fraktion benannte Sachverständige skeptisch. Die steuerlichen Rahmenbedingungen beeinflussten die Standortattraktivität – und Deutschland habe in den vergangenen 15 Jahren an Standortattraktivität verloren, so Wigger.

Für eine Priorisierung im Haushalt sprach sich auch der Wirtschaftswissenschaftler Professor Dirk Meyer (Universität der Bundeswehr Hamburg) aus. Eine weitere Möglichkeit sah Meyer unter anderem in der stärkeren Nutzung von Marktmechanismen wie dem CO2-Preis. Würde man langfristig von einer „Verordnungspolitik“ samt Technologielenkung wegkommen, ließen sich Haushaltsmittel freikriegen, sagte der von der AfD-Fraktion benannte Sachverständige.

Insgesamt äußerten sich zehn Sachverständige auf Fragen der Abgeordneten und in schriftlichen Stellungnahmen. Das Video der Anhörung, die Sachverständigenliste und deren Stellungnahmen auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw47-pa-haushalt-bundeshaushaltsplan-978318

Nach oben


Bereinigungssitzung ohne Beschluss beendet

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat in den frühen Stunden die Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2024 beendet. Einen Beschluss über das Haushaltsgesetz sowie über das Haushaltsfinanzierungsgesetz fasste der Ausschuss wie angekündigt nicht. In der Sitzung nahm der Ausschuss zahlreiche Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu den Einzelplänen an. Die inhaltlichen Beratungen des Haushalts sind damit weitestgehend abgeschlossen. Nach Angaben von Vertretern der Koalitionsfraktionen sind die Einzelpläne 32 (Bundesschuld) und 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) noch offen. Damit stehen auch die Eckdaten des Haushalts 2024 noch nicht fest.

Die abschließende Beratung des Haushalts in einer Sondersitzung des Ausschusses ist für Donnerstag, 24. November 2023, geplant. Am Dienstag ist zudem eine Sachverständigenanhörung geplant. Diese hatte die CDU/CSU-Fraktion beantragt, um die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 bewerten zu lassen. Das Gericht hatte den Nachtragsetat, der eine Verschiebung von pandemiebedingten Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds vorsah, für verfassungswidrig und nicht erklärt. Die Entscheidung hat wesentliche Konsequenzen für die Finanzplanung der Bundesregierung und könnte zudem grundsätzliche Wirkungen etwa für den Umgang mit Sondervermögen des Bundes bedeuteten. Die Union hatte am gestrigen Donnerstag erklärt, dass aufgrund dieser möglichen Folgen der Haushaltsentwurf nicht verabschiedungsreif sei. Vertreter der Fraktion äußerten zudem verfassungsrechtliche Bedenken. Als Konsequenz daraus verzichtete die Fraktion darauf, ihre zur Bereinigungssitzung vorbereiteten Änderungsanträge einzubringen.

Zu den bereits bekannt gewordenen Änderungen der Bereinigungssitzung gehört unter anderem die Aufstockung der Mittel für humanitäre Hilfe. Zudem soll die geplante Reform beim Elterngeld später greifen und stufenweise Erfolgen. Weitere Beschlüsse bezogen sich unter anderem auf den Schutz jüdischen Lebens und die Bekämpfung des Antisemitismus, die politische Bildung sowie die Kosten für Integrationskurse. Ferner nahm der Ausschuss gestern Nachmittag noch erhebliche Änderungen am Kulturetat vor.

Der Regierungsentwurf hatte für 2024 Ausgaben in Höhe von 445,7 Milliarden Euro vorgesehen bei einer Nettokreditaufnahme von 16,6 Milliarden Euro. Abschließend beraten werden soll der Etatentwurf in der Woche vom 27. November bis 1. Dezember 2023.

Nach oben


Bereinigungssitzung zum Haushalt 2024 hat begonnen

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Unter dem Eindruck des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 vom gestrigen Tage hat der Haushaltsausschuss am Donnerstagmittag mit den abschließenden Beratungen zum Bundeshaushalt 2024 begonnen. Bis voraussichtlich in die frühen Morgenstunden des Freitags werden die Haushälterinnen und Haushälter der Fraktionen noch einmal alle Einzelpläne des Entwurfes beraten. Die für den Abschluss der heutigen Sitzung eigentlich vorgesehene Schlussabstimmung über das Haushaltsgesetz und das Haushaltsfinanzierungsgesetz hatte der Ausschuss bereits in der Sitzung am Mittwochabend vertagt. Vorgesehen ist zunächst eine von der CDU/CSU-Fraktion beantragte Anhörung am kommenden Dienstag, bevor am Donnerstag die Abstimmungen anstehen.

Zu Beginn der Sitzung gab ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion eine Erklärung zu Protokoll. Danach hält die Fraktion aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts den Etat für nicht verabschiedungsreif und habe verfassungsrechtliche Bedenken. Der Abgeordnete kündigte an, dass die Unionsfraktion deswegen auf die Vorlage ihrer Änderungsanträge zunächst verzichte und sich überwiegend enthalten wolle. Ähnliche Bedenken gab ein Vertreter der AfD-Fraktion zu Protokoll, Änderungsanträge wolle die Fraktion trotzdem vorbringen. Vertreter von Grünen und FDP kritisierten das Vorgehen der Union. Eine Vertreterin der Linken forderte die Abschaffung der Schuldenbremse.

Zu den Auswirkungen des Urteils findet im Bundestag aktuell eine Aktuelle Stunde statt: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw46-de-aktuelle-stunde-nachtragshaushalt-977988

Zunächst standen im Ausschuss die Beratungen der kleineren Einzelpläne zur Abstimmung. Ohne größere Änderungen und Diskussionen verabschiedete der Ausschuss die Etatplanungen für den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt (Einzelplan 01), für das Bundesverfassungsgericht (Einzelplan 19), den Bundesrechnungshof (Einzelplan 20), den Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (Einzelplan 21) sowie den Unabhängigen Kontrollrat (Einzelplan 22).

Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion und Enthaltung der Union nahm der Ausschuss zudem den Einzelplan des Bundestages an. Nach Änderungen an dem Einzelplan in der gestrigen Sitzung beschloss der Ausschuss in der heutigen Sitzung unter anderen einen weiteren Maßgabebeschluss. Darin wird die Bundestagsverwaltung aufgefordert, bis spätestens zum 30. Juni 2024 alle Faxgeräte in den Liegenschaften des Bundestages abzuschaffen – und alle Arbeitsprozesse und Tätigkeiten, für die diese Geräte bislang verwendet werden, komplett zu digitalisieren.

Nach oben


Entwurf für Wachstumschancengesetz verändert

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/BAL) Das für den morgigen Freitag in zweiter und dritter Lesung auf der Tagesordnung des Bundestags stehende Wachstumschancengesetz darf nicht auf Stimmen der Opposition hoffen. Im Finanzausschuss stimmten am Mittwoch lediglich die Ampelfraktionen dafür, die Oppositionsfraktionen votierten dagegen. Das geht aus der vom Finanzausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung (20/9341) hervor.

Den Gesetzentwurf insgesamt hatte der Finanzausschuss mit 33 Änderungsanträgen noch deutlich verändert. Unter anderem wurde die sogenannte Zinshöhenschranke noch aus dem Gesetzentwurf gestrichen, was auf Lob der Opposition stieß.

Da der Gesetzentwurf der Zustimmung des Bundesrats bedarf, sind weitere Änderungen zu erwarten. Vertreter der SPD- und der CDU/CSU-Fraktion brachten im Finanzausschuss mögliche Änderungen in einem Vermittlungsausschuss ins Spiel.

Kern des Gesetzentwurfs ist eine Klimaschutz-Prämie, die Unternehmen fördern soll, die in Maßnahmen zum Klimaschutz investieren. Außerdem sind deutlich höhere steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten im Bereich des Wohnungsbaus vorgesehen. Für Unternehmen sind ferner steuerliche Erleichterungen im Bereich der Verlustverrechnung geplant.

Nach oben


Zustimmung zum veränderten Zukunftsfinanzierungsgesetz

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/BAL) Millionen Deutsche sollen eine bessere staatliche Spar-Förderung bekommen: Die Einkommensgrenzen für die Berechtigung der Arbeitnehmer-Sparzulage sollen sich verdoppeln, auf 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete. Das sieht die Beschlussempfehlung für das Zukunftsfinanzierungsgesetz (20/9363) vor, das morgen im Plenum des Bundestags in zweiter und dritter Lesung auf der Tagesordnung steht. Der Finanzausschuss hatte sich am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion für den veränderten Gesetzentwurf ausgesprochen.

Die Verdoppelung der Arbeitnehmer-Sparzulage kam als Änderungsantrag in den Gesetzentwurf der Bundesregierung, nachdem sich in der öffentlichen Anhörung mehrere Sachverständige dafür ausgesprochen hatten. Laut Katja Hessel, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, erweitert sich der Kreis der Anspruchsberechtigten damit auf 13,8 Millionen Personen in Deutschland. Für den Antrag der Ampel-Fraktionen auf Änderung des Gesetzentwurfs hatten alle Fraktionen außer der AfD gestimmt, die sich enthalten hatte.

Insgesamt hatten die Ampel-Fraktionen für die gestrige Sitzung des Finanzausschusses zehn Änderungsanträge eingereicht. Neben der Erhöhung der Arbeitnehmer-Sparzulage ging es dabei unter anderem auch um die Förderung der Mitarbeiterbeteiligung bei Start-ups. Hier sollen auch sogenannte vinkulierte Anteile von der sofortigen Besteuerung ausgenommen werden.

In der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 11. Oktober hatte der Vertreter des Startup-Verbandes darauf gedrungen, das Problem mit den vinkulierten Anteilen zu lösen. Dies sei wichtiger als Steuervergünstigungen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte vorgesehen, den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiteranteile von 1.440 auf 5.000 Euro zu erhöhen. Diese Erhöhung wurde nun auf 2.000 Euro reduziert.

Aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurde die Möglichkeit für Immobilienfonds, in Grundstücke, auf denen sich ausschließlich Erneuerbare-Energien-Anlagen befinden, zu investieren. Die Bundesregierung wolle aber zeitnah dieses Thema neu aufnehmen und dann die notwendigen steuerlichen Begleitmaßnahmen mit umsetzen, sagte Hessel.

Weitere Änderungen in dem umfangreichen Gesetzentwurf betreffen das Thema Crowdfunding, Zahlungskonten-Vergleichswebsite, Verbraucherdarlehensvertrag und Restschuldversicherung, Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber und AGB-Bereichsausnahme.

Nach oben


Hoffmann: Halbzeitbilanz zur Agenda 2030 Grund zur Sorge

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Die Halbzeitbilanz zur Agenda 2030, die beim UN-Nachhaltigkeitsforum vom 10. bis 19. Juli 2023 sowie zum SDG-Summit am 18.und 19. September 2023 gezogen wurde, gibt Anlass zur Sorge. Das machte Bettina Hoffmann (Bündnis 90/Die Grünen), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, am Mittwochabend vor dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Die Umsetzung der Agenda 2030 sei ins Stocken geraten. UN-Generalsekretär António Guterres habe in seinem Sonderbericht zum Stand der Nachhaltigkeitsziele (SDG) beim UN-Nachhaltigkeitsforum dies nochmals ganz deutlich unterstrichen und angemahnt, mehr zu tun. „Mich persönlich erfüllt das mit Sorge, dass wir bei unseren Zielen in vielen Bereichen längst nicht da sind, wo wir hinwollen und teilweise sogar in der entgegengesetzten Richtung unterwegs sind“, sagte Hoffmann.

Doch auch wenn die Welt sich in einer „sehr kritischen Situation“ befinde und die Agenda 2030 vor großen Herausforderungen stehe, betonte die Staatssekretärin positive Effekte der internationalen Meetings. Es sei festzustellen, dass die Agenda 2030 es schafft, „Staaten zusammenzuhalten, von denen man das nicht erwartet“. Bei den Treffen sei zudem der Wille aller Beteiligten spürbar, „sich zusammenzureißen, um voranzukommen“.

Hoffmann verwies zugleich auf aus ihrer Sicht „sehr berechtigte“ Forderungen aus dem globalen Süden nach ausreichenden finanziellen Mitteln. „Wie wir wissen, gibt es noch ein großes Gefälle“, sagte sie. Deutlich geworden sei auch, dass Multilateralismus einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert habe. „Das müssen wir uns noch viel stärker ins Bewusstsein bringen“, forderte sie.

Hoffmann ging auch auf den SDG-Summit ein, wo Deutschland sehr hochrangig vertreten gewesen sei und bei dem der UN-Generalsekretär einen „Rettungsplan für die Menschheit“ gefordert habe. Das habe Guterres sehr eindringlich vorgetragen. „Ich glaube, da ist wirklich etwas dran“, sagte die Staatssekretärin.

Der Fokus des Treffens habe bei dem Thema Entwicklungsfinanzierung gelegen sowie auf der Reform der internationalen Finanzarchitektur. Dabei gehe es um die Weltbank-Reform und um faire Lösungen beim Schuldenmanagement, wofür sich auch Deutschland einsetze. Bundeskanzler Olaf Scholz habe in seiner Rede auf dem Gipfel Schlüsselbeiträge vorgestellt und ganz konkret das Ambitionsniveau der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele fest zugesagt, so Hoffmann weiter. Ein Beispiel dazu sei die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeits-Governance im Zuge der Aktualisierung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. „Hierbei wollen wir weiter die Empfehlungen des Global Sustainable Development Reports aufgreifen“, sagte die Regierungsvertreterin.

Aktiv beitragen wollen Deutschland auch zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, da sonst alle weiteren Entwicklungsziele in weite Ferne rücken würden. Geplant seien konkrete Partnerschaften sowie erhebliche finanzielle Mittel im Bereich Klima- und Biodiversitätsschutz. „Da haben wir die Steigerung der Mittel bis 2025 auf sechs Milliarden Euro pro Jahr zugesagt“, sagte Staatssekretärin Hoffmann.

Nach oben


Zusammenarbeit mit Algerien, Benin und Elfenbeinküste

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) In mehreren Antworten (20/9162, 20/9164, 20/9183) nimmt die Bundesregierung gleichlautend zu drei Kleinen Anfragen der AfD-Fraktion zur Entwicklungszusammenarbeit mit Benin (20/8850), Elfenbeinküste (20/8947) und Algerien (20/8849) Stellung. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Fragesteller zwischen dem 12. Oktober 2023 und dem 19. Oktober 2023 gleichlautende Kleine Anfragen mit dem Titel „Effektivität der deutschen wirtschaftlichen Zusammenarbeit“ zu Ägypten, Äthiopien, Algerien, Benin, Burkina-Faso und der Elfenbeinküste gestellt hätten. In der öffentlich zugänglichen Datenbank der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) könnten die erfragten aggregierten Daten sowie Projekteinzeldaten mit Angabe der Ressorts unter Eingabe der entsprechenden Parameter nach Jahren aufgeschlüsselt eingesehen werden. Für den Zeitraum von 2013 bis heute gebe es in diesen sechs Ländern 1.391 Maßnahmen und Projekte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beobachte mit Unterstützung der Agenturen des Bundes regelmäßig die wirtschaftliche Lage in diesen Staaten.

Nach oben


Ausschuss berät Strompreispaket der Bundesregierung

Klimaschutz und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/MIS) Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich am Mittwoch, 15. November 2023 mit dem Bericht der Bundesregierung zum „Strompreispaket für das produzierende Gewerbe – Beschluss der Bundesregierung – sowie Kraftwerksstrategie“ befasst. Wie der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, habe sich die Bundesregierung am 9. November 2023 auf zusätzliche Entlastungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland für die nächsten fünf Jahre verständigt, das jetzt „schnellstmöglich umgesetzt werden soll“. Das Entlastungspaket enthält im wesentlichen drei Punkte. Der Bericht der Regierung, der dem Ausschuss schriftlich vorlag, fasst die vereinbarten Maßnahmen zur Entlastung des produzierenden Gewerbes und der Industrie wie folgt zusammen:

Zum einen soll die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe für fünf Jahre (in den Jahren 2024 bis 2028) auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,5 EUR/MWh bei gleichzeitiger Erhöhung der Begünstigtenzahl abgesenkt werden. Das zusätzliche Entlastungsvolumen liegt bei rund. 3,25 Milliarden Euro jährlich. Die Steuervergünstigung soll ab 2026 nur gewährt werden, wenn die Finanzierung im Bundeshaushalt abgebildet werden kann.

Zum zweiten soll die Strompreiskompensation für energieintensive Unternehmen ausgeweitet und die ergänzenden Beihilfe ( „Super Cap) für besonders stromintensive Unternehmen “ um fünf Jahre verlängert werden. Zudem sind eine Streichung des von den Unternehmen zu tragenden Sockelbetrags und der Wegfall des geltenden Selbstbehalts in Höhe von 1 GWh pro Anlage vorgesehen. Aktuell beträgt der Selbstbehalt rund 39.000 Euro pro Anlage.

Drittens hatte sich die Bundesregierung Anfang Oktober bereits darauf verständigt, die Übertragungsnetzentgelte für das Jahr 2024 zu stabilisieren. Diese Maßnahme soll allen Stromverbraucherinnen und Stromverbrauchern zugute kommen und damit auch dem produzierenden Gewerbe.

Fragen der Abgeordneten in der nachfolgenden Debatte im Ausschuss bezogen sich unter anderem darauf, ob und inwiefern die Maßnahmen einen beschleunigten Ausbau von erneuerbaren Energien förderten und wie die Abgrenzung des produzierendes Gewerbes von anderen aussehe.

Im zweiten Teil des Berichts der Bundesregierung geht es um einen Überblick zur Kraftwerksstrategie. Die Kraftwerksstrategie ziele darauf ab, bis zum Jahr 2030 in substantiellem Umfang neue, steuerbare Erzeugungskapazitäten zu schaffen für eine sichere und bezahlbare dekarbonisierte Stromversorgung, heißt es darin. Die neuen Wasserstoffkraftwerke würden – zusammen mit Elektrolyseuren und Kavernen – die wichtigen langfristigen Stromspeicher, die in Zeiten von wenig Wind und Sonne einspringen und treibhausgasneutral die Stromversorgung absicherten. Die Kraftwerksstrategie schließe bestehende und neue Instrumente ein. Zu den bereits bestehenden Instrumenten gehören das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie die Biomasse- und Biomethan-Ausschreibungen auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Zu den neuen Elementen der Kraftwerksstrategie gehörten insgesamt drei neue Ausschreibungen für die Errichtung von Wasserstoffkraftwerken. Dies seien die Ausschreibungen für sogenannte umrüstbare Wasserstoffkraftwerke, Sprinterkraftwerke und Hybridkraftwerke. Die Ausschreibungen für umrüstbare Wasserstoffkraftwerke sollen neuen Wasserstoffkraftwerken den Weg ebnen, die vorübergehend mit Gas betrieben werden können (bisher auch „H2-ready Gaskraftwerke“ genannt). Gefördert würden sowohl der Neubau von Kraftwerken als auch die Modernisierung bestehender (Erdgas-)Kraftwerke. Diese Kraftwerke müssen jedoch bis spätestens 2035 ihren Betrieb vollständig auf treibhausgasneutralen Wasserstoff umstellen. Insgesamt ist für Neubauten und Umrüstungen ein Ausschreibungsvolumen von 15 GW in den Jahren 2024 bis 2028 vorgesehen, wovon 6 GW für Neubauten reserviert sind. Neben den umrüstbaren Wasserstoffkraftwerken soll auch der Bau von Kraftwerken angereizt werden, die bereits von Beginn an vollständig mit grünem Wasserstoff betrieben werden.

Nach oben


Liberalisierung des Bodenmarkts in der Ukraine

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung berichtet in einer Antwort (20/8746) auf eine Kleine Anfrage (20/8134) der Fraktion Die Linke zu den Folgen der Liberalisierung des Bodenmarkts in der Ukraine über die Mitwirkung deutscher Berater an der dortigen Bodenreform. Die Linksfraktion hatte unter anderem danach gefragt, inwieweit von der Bundesrepublik Deutschland finanzierte Berater beispielsweise im Rahmen des Deutsch-Ukrainischen Agrarpolitischen Dialogs (APD) auf eine Liberalisierung des Bodenmarktes und die Privatisierung von staatlichen land- und forstwirtschaftlichen Flächen hingewirkt hätten.

Dazu schreibt die Bundesregierung: „In der Regel stellen deutsche Expertinnen und Experten vor, wie sich die rechtlichen Grundlagen, institutionelle Aufhängung und Verfahrensweisen in Deutschland darstellen und entwickeln. An der Entstehung des Gesetzes Nr. 552-IX zur schrittweisen Bodenmarktöffnung war der Fachdialog Boden nicht beteiligt. Eine Kommentierung einzelner Teile des Gesetzes ist im Rahmen des Projekts erfolgt und auf der Webseite des ‚Deutsch- Ukrainischen Agrarpolitischen Dialogs‘ veröffentlicht worden.“

Die Abgeordneten der Linken hatten auch danach gefragt, ob die Ukraine mit Blick auf ihr Assoziierungsabkommen mit der EU zu einer Liberalisierung des Bodenmarkts und der Privatisierung von staatlichen land- und forstwirtschaftlichen Flächen nach Rechtsauffassung der Bundesregierung verpflichtet sei. Darauf antwortet die Bundesregierung: „Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits vom 27. Juni 2014 verpflichtet die Vertragsparteien in den Artikeln 403 ff. zur Zusammenarbeit bei der Förderung der Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums.“

Hintergrund der Anfrage der Linksfraktion ist die im Jahr 2020 vom ukrainischen Parlament beschlossene Bodenreform, die den Verkauf ukrainischer Ackerflächen an Privatleute erlaubt. Die Öffnung des Marktes wird stufenweise vollzogen. Bis 2024 dürfen ausschließlich ukrainische Staatsbürger bis zu 100 Hektar Land erwerben. Danach wird die Obergrenze bis auf 10.000 Hektar hochgesetzt.

Zudem können ab 2024 neben Privatpersonen auch Unternehmen Grundstücke erwerben. Ausländische Käufer dagegen sollen beim Bodenkauf vorerst ausgeschlossen bleiben. Die Frage, ob sie ebenfalls Grundstücke in der Ukraine erwerben dürfen, soll mit einem zusätzlichen Referendum geklärt werden.

Die Neuregelung der Agrarordnung trifft sieben Millionen ukrainischer Kleinbauern. Bei den meisten von ihnen handelt sich um ehemalige Kolchosen-Arbeiter, denen bei der Privatisierung in den 1990er Jahren vier Hektar Land zugeteilt wurden. In der Ukraine galt seit 2001 ein Moratorium über den Verkauf von landwirtschaftlichem Boden, wodurch der Verkauf von Agrarflächen an Investoren verhindert werden sollte.

Nach oben


Unterrichtung über EZB-Antwort zu Signa Holding GmbH

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/BAL) Die Europäische Zentralbank (EZB) macht keine spezifischen Angaben zur Prüfung von Banken, die die Signa Holding GmbH finanziert haben. Die Notenbank und Bankenaufsicht des Euroraums verweist darauf, „dass die EZB-Bankenaufsicht bei der Beantwortung von Fragen nationaler Parlamente den Geheimhaltungspflichten unterliegt“. Das geht aus einer Unterrichtung (20/9260) durch die Präsidentin des Deutschen Bundestags hervor.

Darin gibt die Bundestagspräsidentin die Frage des Abgeordneten Pascal Meiser an die EZB sowie deren Antwort wieder. Sie verweist ferner darauf, dass jedes Mitglied des Deutschen Bundestags Fragen an die EZB oder den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus für Banken (SRB) richten darf. Die Zuleitung erfolgt über die Bundestagspräsidentin.

Meiser hatte gefragt, inwiefern die EZB Kenntnisse über die Prüfungen deutscher Banken durch die EZB selbst oder die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hinsichtlich der Signa Holding GmbH habe. Die Frage schloss Unternehmen ein, die zur Signa Holding gehören. Insbesondere erbat der Abgeordnete Auskunft zur Besicherung von Krediten der Signa Holding GmbH und ihr zugehörenden Unternehmen.

Andrea Enria, Vorsitzender des EZB-Aufsichtsgremiums, antwortete auf die Anfrage am 7. November mit Verweis auf Geheimhaltungspflichten. Er wies allerdings allgemein darauf hin, dass es seit 2018 im Rahmen einer Prüfungskampagne zum Thema Kreditrisiken im Gewerbeimmobiliensektor eine Reihe von Prüfungen gegeben habe. Dies sei Teil „eines umfassenderen Maßnahmepakets im Zusammenhang mit anfälligen Sektoren, darunter auch dem Immobiliensektor“.

Nach oben


Internationale Hilfeleistungsersuchen im Katastrophenfall

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Regelungen zu internationalen Hilfeleistungsersuchen im Katastrophenfall erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9038) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/8813). Danach liegt der Katastrophenschutz in der Zuständigkeit der Länder sowie der Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden. Dies gelte unabhängig vom Ausmaß des Ereignisses und umfasse auch die Anforderung von internationaler Hilfe, beispielsweise im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens (engl. European Union Civil Protection Mechanism (UCPM)) oder auf bilateralem Weg, schreibt die Bundesregierung weiter.

Die Koordinierung etwaiger Hilfsmaßnahmen, auch internationaler Hilfeleistungsersuchen, durch den Bund, setzen ihren Angaben zufolge voraus, dass ein betroffenes Land oder betroffene Länder darum ersuchen. In Deutschland sei das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) der nationale Kontaktpunkt für den von der Europäischen Kommission koordinierten UCPM. Somit könnten betroffene Länder über das GMLZ im Rahmen dieses Mechanismus internationale Hilfeleistungen anfordern. „Hinsichtlich bilateraler Anforderungen von betroffenen Ländern an andere Staaten unterliegen die Länder keiner Meldeverpflichtung gegenüber dem Bund“, heißt es in der Antwort weiter.

Nach oben


Bedeutung der Schuldenbremse für Nachhaltigkeit umstritten

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Unter anderem über die Bedeutung der Schuldenbremse für nachhaltige Staatsfinanzen wurde während einer öffentlichen Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung am Mittwochabend diskutiert. Dabei vertrat Carl Mühlbach, Geschäftsführer des Vereins FiscalFuture, die Auffassung, dass die Schuldenbremse „in ihrer aktuellen Form eher ein Risikofaktor für die Nachhaltigkeit unserer Finanzen ist, weil sie die Modernisierung unseres Landes erschwert und dadurch den Aufbruch in eine klimagerechte Wirtschaft und Gesellschaft behindert“.

Professor Friedrich Heinemann vom Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) betonte die Differenzierung zwischen fiskalischer und ökologischer Nachhaltigkeit. Mit Blick auf die Schuldentragfähigkeit sei es etwas fundamental anderes, ob das Geld für nationale Infrastruktur ausgegeben werde, was Wachstum im Land generiere, oder für „ethisch gebotenen Klimaschutz“, der jedoch nicht unmittelbar das deutsche Wachstumspotenzial stärke, sagte er.

Geladen zu der Sitzung war auch Silke Stremlau, Vorsitzende des Sustainable Finance-Beirates der Bundesregierung. Sie betonte die große Bedeutung der Finanzwirtschaft für das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele. Um Deutschland zu einem führenden Sustainable-Finance-Standort zu machen, brauche es eine klare Haltung und Werte in Politik, Bankenaufsicht, Finanzinstituten und der Realwirtschaft, sagte sie.

Laut Carl Mühlbach gibt es zwei Aspekte, an denen man die Nachhaltigkeit von Staatsfinanzen definieren könne. Das sei zum einen, ob sie eine nachhaltige Entwicklung fördern, und zum anderen, ob sie zukünftigen Generationen finanzielle Spielräume lassen. Diese Punkte seien eng miteinander verbunden. Beim Thema nachhaltige Finanzen müsse über das Thema Zukunftstechnologien gesprochen werden, über eine moderne und klimaneutrale Infrastruktur und über Investitionen in eine gute Bildung. Die entscheidende Frage sei, „ob die Finanzpolitik uns dabei hilft oder behindert, die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu meistern“. Die gesetzlichen Klimaziele, so Mühlbach weiter, seien mit den im Bundeshaushalt vorgesehenen Mitteln nicht erreichbar. Trotz der aktuellen Herausforderungen, solle aber die Schuldenbremse in 2024 eingehalten werden, sagte Mühlbach. Die Schuldenbremse drohe damit zu einer Investitionsbremse und damit auch zu einer Zukunftsbremse und zu einer Wohlstandbremse zu werden.

Mühlbach sieht zugleich Demokratie und Wohlstand in Deutschland „durch das Erstarken einer in weiten Teilen antidemokratischen und rechtsextremen Partei“ bedroht. Gerate das demokratische Fundament und die Offenheit und Toleranz der Gesellschaft ins Wanken, „rettet uns auch eine jahrelang eingehaltene Schuldenbremse nicht vor den verheerenden Folgen“, sagte er. Es brauche daher eine Politik, die die Menschen spürbar entlaste, ihnen die Sorge vor dem ökonomischen Abstieg glaubhaft nehme und den Wohlstand im Land gerecht verteile.

Das Verhältnis Finanzen und Demokratie dürfe nicht nur einseitig nach dem Motto: „Machen wir recht viele Schulden, dann stabilisieren wir die Demokratie“, betrachtet werden, entgegnete ZEW-Vertreter Heinemann. Es gebe viele Beispiele, „wo die fiskalische Schuldentragfähigkeit nicht berücksichtigt wurde und das zu massiven Demokratieproblemen geführt hat“. Die Griechenland-Krise von 2010 und andere Schuldenkrisen hätten erhebliche demokratische und soziale Kosten mit sich gebracht. Auch das Inflationsproblem der vergangenen zwei Jahre in den USA sei einem völligen fiskalischen Überschießen durch übersteigerte und überdimensionierte Stabilisierungspakete geschuldet, was zu einem Inflationsschub geführt habe, der wiederum selber für soziale Probleme gesorgt habe. „Das ist mir dann doch zu einfach, wenn man sagt, wir nehmen die Schuldenbremse weg, dann können wir die Demokratie stärken“, sagte Heinemann. Er sehe zudem die Gefahr, dass das zusätzliche Geld eben nicht in Zukunftsinvestitionen gehe, sondern für andere Haushaltstitel genutzt werde.

Stattdessen müsse es viel mehr um die Effizienz der öffentlichen Haushalte gehen, forderte er. „Da hat Deutschland erheblichen Spielraum“, befand Heinemann. Es müsse viel stärker evaluiert werden, was mit den durch Haushaltsmittel initiierten Programmen erreicht wird. Die Güte der Politik dürfe nicht mehr daran gemessen werden, wie viel Geld für etwas ausgegeben wird, sondern daran, was damit erreicht wird, sagte Heinemann. Eine wirkungsorientierte Haushaltsführung könne aber auch nur dann sinnvoll beurteilt werden, wenn es eine Transparenz über den Ressourceneinsatz gebe.

Die Internalisierung externer Kosten sei auch für Unternehmen eine wichtige Frage, sagte Silke Stremlau. Es gebe eine breite Debatte darüber, wie es gelingt, die CO2-Emissionen in die Bilanzierung hineinzubekommen, „damit die Investitionen aber auch die Kosten abgebildet werden“. Das böte auch für Investoren einen besseren Überblick darüber, wie die Unternehmen tatsächlich dastünden. „Das würde die Bilanzen der Unternehmen weitaus transparenter machen“, sagte die Vorsitzende des Sustainable Finance-Beirates der Bundesregierung. Das angesprochene Thema „Wirkung“ sei schließlich auch bei der Bilanzierung der Unternehmen absolut wichtig.

Was die Kritik der Unternehmen am Aufwand der nötigen Datenerhebungen etwa für das geplante Klimaanpassungsgesetz angeht, so verwies Stremlau darauf, dass dieser Aufwand sowieso nötig sei. Die EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) gelte zwar ab 2024 zunächst nur für große Unternehmen, werde aber schrittweise ausgeweitet. „Da werden dann sicherlich diese Daten auch erhoben werden.“ Wichtig sei, dass die Daten konsolidiert sind und es Unterstützung bei der Erhebung sowie einheitliche digitalisierte Möglichkeiten gibt. Die Finanzwirtschaft benötige die Daten, sagte Stremlau. Am Anfang sei das für die Unternehmen sicherlich ein größerer Aufwand, räumte sie ein. „Wenn die Prozesse aber dann laufen, ist das Ganze einsortierter.“

Nach oben


Experten plädieren für Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung

Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/SAS) Das Vorhaben der Bundesregierung, mit einem Bundes-Klimaanpassungsgesetz (20/8784) alle staatlichen Ebenen zur Erarbeitung von Klimaanpassungsstrategien und -konzepten zu verpflichten, stößt bei Experten auf viel Zustimmung. Das zeigte eine öffentliche Anhörung im Umweltausschuss am Mittwoch. Weiteren Handlungsbedarf sahen die geladenen Sachverständigen allerdings auch – vor allem bei der Finanzierung: Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und müsse daher auch als Gemeinschaftsaufgabe etabliert werden, so der nahezu einhellige Tenor.

Die Vertreter von Deutschem Städtetag und Deutschem Landkreistag, Alice Balbo und Kay Ruge, sahen in dem geplanten Rahmengesetz der Bundesregierung zwar einen notwendigen ersten Schritt auf dem Weg zu Klimaanpassung. Doch dass es nur zur Erstellung von Strategien verpflichte, aber nicht die finanzielle oder rechtliche Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen regle, bemängelten beide Vertreter der kommunalen Spitzenverbände. Die Kosten der Anpassung gingen in die Milliarden, prognostizierte Ruge. Das sei über Förderprogrammen allein nicht zu finanzieren. Es brauche also ein gemeinsames „Verständnis von Bund, Ländern und Kommunen“, wie sich die Lasten stemmen ließen. Während der Vertreter des Landkreistages auch verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich des Eingriffs in die Vollzugskompetenz der Länder und Kommunen äußerte, lobte Balbo den „ausreichenden Spielraum“, den der Gesetzentwurf den Ländern lasse. Sie zeigte sich offen, den Kommunen über die Erstellung von Anpassungskonzepten hinaus „einzelne definierbare Anpassungsmaßnahmen“ als Pflichtaufgabe zu übertragen. Zudem empfahl sie, das geplante Entsiegelungsgebot zu konkretisieren. Diese wichtige Maßnahme sei bislang im Entwurf zu „unbestimmt formuliert“.

Stephan Lenzen vom Bund deutscher Landschaftsarchitekten kritisierte, dass der Gesetzentwurf die „blau-grüne Infrastruktur“ zu wenig berücksichtige und riet dazu, die Handlungsfelder Stadtnatur, Biodiversität, natürliche Gewässer und Schwammstadt als eigenes Cluster zu ergänzen. Freiflächen und Grünstrukturen hätten eine besondere Bedeutung für die Resilienz der Städte mit Blick auf die Klimaanpassung, daher müssten sie in Anpassungsmaßnahmen stärker miteinbezogen werden.

Auf die Ergänzung eines weiteren Clusters drang Jan Philipp Rohde vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Bei den Klimaanpassungsmaßnahmen dürften die schon heute enormen Auswirkungen auf die Arbeitswelt nicht außer Acht gelassen werden, sagte Rohde und verwies etwa auf die Belastungen von „Outdoor-Workern“, die Extremwetterbedingungen immer stärker ausgesetzt seien. Arbeits- und Gesundheitsschutz müsse ein zentrales Handlungsfeld der künftigen Klimaanpassungsstrategie sein.

Als Einzelsachverständiger sprach sich Daniel Freiherr von Lützow gegen das Bundes-Klimaanpassungsgesetz aus. Die Verpflichtung von Länder und Kommunen, Klimaanpassungsstrategien und -konzepte zu erarbeiten, überfordere Länder und Kommunen finanziell und personell, so von Lützow, der auch Mitglied des Landtags Brandenburg ist. Statt Geld für Strategien auszugeben, plädierte der Sachverständige für die Stärkung von Katastrophenschutzdiensten wie dem Technischen Hilfswerk und der Feuerwehr.

Franziska Ortgies, die den Verein Klima-Allianz Deutschland vertrat, forderte, die Finanzierung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen langfristig zu sichern. Bislang stünden die Handlungsnotwendigkeiten in einem deutlichen Widerspruch zu den zur Verfügung stehenden Ressourcen in den Kommunen: Es fehle an Personal, straffen Verwaltungsverfahren, rechtlichen Grundlagen und vor allem ausreichenden finanziellen Mitteln, diagnostizierte die Sachverständige in ihrer Stellungnahme. Es brauche künftig eine „flächendeckende, auskömmliche Finanzierung“.

Ingbert Liebing vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) unterstrich die breite Betroffenheit der kommunalen Unternehmen von den direkten Auswirkungen des Klimawandels. Ob im Bereich der Abfall- oder in der Energiewirtschaft – zunehmende Extremwetterereignisse machten es schwerer, die Aufgaben der Daseinsvorsorge zu erfüllen. Daher begrüße der VKU, dass mit dem Gesetz ein einheitlicher Rahmen geschaffen werde solle, um die Zusammenarbeit der verschiedenen Verwaltungsebenen und Akteure zu verbessern. Trotzdem bleibe der Entwurf in vielerlei Hinsicht zu „abstrakt und unbestimmt“, monierte Liebig. Die kommunalen Unternehmen als Träger bewegten sich in einer „Grauzone“. Daher müsse die Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung „schnell“ folgen. Eine Vorlage erst 2025, wie im Gesetzentwurf angegeben, sei zu spät.

Niclas Wenz, der für die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sprach, vermisste „Maßnahmen und Information“ für einen resilienten Wirtschaftsstandort Deutschland. Stattdessen befürchtet er durch „Datensammlungen und neue Meldepflichten“ zusätzliche bürokratische Belastungen auch für privatwirtschaftliche Unternehmen. Weil die Begriffsbestimmung der Träger öffentlicher Aufgaben „zu weit“ gefasst sei, könnten künftig eine Vielzahl von Betrieben verpflichtet sein, Klimaanpassung in Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen, gab der DIHK-Vertreter zu bedenken. Dabei bleibe auch unklar, wie dieses Berücksichtigungsgebot in der Praxis umzusetzen sei,

Auf solche Schwierigkeiten bei der Anwendung wies auch Peter Neusüß als Vertreter des Deutschen Anwaltsvereins hin: Er bemängelte insbesondere die fehlende Integration in Fachgesetze. So sei die rechtliche Bewandtnis von Klimaanpassungskonzepten auf regionaler und lokaler Ebene mit Blick auf das Berücksichtigungsgebot nicht klar. Naheliegender wäre es gewesen, diese in vorhandene Regelwerke wie Flächennutzungs- und Bebauungspläne zu integrieren. Auch das Entsiegelungsgebot hätte besser in das Bodenschutzgesetz aufgenommen werden sollen, als es als ergänzende Regelung in einem neuen Gesetz zu formulieren, kritisierte der Sachverständige.

Das vorliegende Gesetz sei im Kern ein „Politikplanungs- und Governancegesetz“, betonte hingegen Wolfgang Köck vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung. Es bedürfe der Ausgestaltung in Fachgesetzen wie dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und im Wasserhaushaltsgesetz, da diese die Anpassungsaufgabe bislang nur „unzureichend adressierten“. Der vorliegende Entwurf sei daher ein wichtiges Instrument insbesondere auch mit Blick auf die verpflichtenden Klimarisikoanalysen. Fachrechtliche Instrumente könne es aber nicht ersetzen, es brauche beide.

Lisa Broß von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DAW) mahnte schließlich, Rahmenbedingungen und Vorgaben zur Klimaanpassung mit „lediglich symbolhaften Charakter und nur geringer praktischer Bedeutung“ zu vermeiden. Für eine erfolgreiche Klimaanpassung brauche es konkrete Maßnahmen, die man schon jetzt in den Fachgesetzen wie etwa im Wasserrecht, Baurecht oder Naturschutzrecht stärken könne, sagte die Sachverständige. Wichtig sei, schnell ins Handeln zu kommen.

Die Stellungnahmen der Sachverständigen sowie das Video der öffentlichen Anhörung auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw45-pa-umwelt-bundesklimaanpassung-974604

Nach oben


Große Mehrheit für globale Mindeststeuer im Finanzausschuss

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/BAL) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch grünes Licht für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer globalen Mindeststeuer für international tätige Unternehmen gegeben (20/8668). Neben den Ampel-Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmte auch die Fraktion der CDU/CSU für den Gesetzentwurf. Die Fraktionen von AfD und Die Linke stimmten dagegen.

Die Koalitionsfraktionen hatten noch fünf Änderungsanträge eingebracht. Auf einhellige Zustimmung stießen dabei die Anträge mit den Titeln Verspätungszuschlag, Weiterleitung der Gruppenträgermeldung, Stundungsmodalitäten und Handelsgesetzbuch. Dem Antrag mit dem Titel Mindeststeuergesetz stimmten alle Fraktionen zu, außer Die Linke, die sich enthielt.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es laut Bundesregierung, zentrale Elemente internationaler Vereinbarungen umzusetzen, die „schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegenwirken und damit zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit beitragen“.

Die CDU/CSU-Fraktion hatte zu dem Gesetzentwurf noch einen Entschließungsantrag eingebracht. In diesem sollte die Bundesregierung unter anderem aufgefordert werden, „sich dafür einzusetzen, dass sich möglichst viele Länder, insbesondere die Vereinigten Staaten von Amerika, an dem Projekt beteiligen“. Ferner plädiert die Unionsfraktion für eine „White List“, damit „einzelne Länder auf Basis ihrer steuerlichen Gegebenheiten als unbedenklich eingestuft werden können“.

Ihrem Antrag stimmte allein die CDU/CSU-Fraktion zu. Die Ampel-Fraktionen stimmten dagegen, AfD und Die Linke enthielten sich.

Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs steht als Zusatzpunkt 10 für Freitag, 10. November, 13 Uhr 10 auf der Tagesordnung des Bundestags.

Nach oben


„Das ist keine Bitte, das ist ein Hilfeschrei“

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Kurz vor Beginn der UN-Klimaverhandlungen (COP28) im Dezember in Dubai haben Vertreterinnen von Nichtregierungsorganisationen im Entwicklungsausschuss die Dringlichkeit der Implementierung des im vergangenen Jahr beschlossenen Fonds für Verluste und Schäden durch den Klimawandel („Loss and Damage-Fund“) angemahnt. Länder wie Libyen oder Pakistan, die sehr stark von Klimaschäden betroffen seien, dürften nicht zurückgelassen werden, mahnte Lina Ahmed, Referentin für den Umgang mit Klimaschäden und -verlusten bei Germanwatch in der öffentlichen Sitzung am Donnerstag. Die Verursacher des Klimawandels müssten für die Schäden zahlen. Den Finanzierungsbedarf der Entwicklungsländer bezifferte sie auf 500 bis 800 Milliarden US-Dollar.

Hamira Kobusingye von der Organisation „Climate Justice Africa“ in Uganda nannte den Fonds einen „Rettungsanker“ und einen „Hoffnungsschimmer angesichts einer Klimakrise, die wir nicht verursacht haben, aber unter der wir leiden“. Kobusingye zufolge gehen die Verluste und Schäden weit über das Wirtschaftliche hinaus: Wenn Gemeinschaften gezwungen seien, ihr angestammtes Land aufzugeben, würden sie ihre Lebensweise, ihre Kultur, ihre Verbindungen zum Land und ihre Fähigkeit zur Selbstversorgung verlieren. Sie bat die Weltgemeinschaft eindringlich, die Schwere des Problems für die Entwicklungsländer anzuerkennen. Der Loss and Damage-Fund sei keine Bitte, „sondern ein verzweifelter Hilfeschrei“.

Nachdem es lange keine Einigung über Ausgestaltung und Finanzierung des Fonds gab, hatten sich die Delegationen vor wenigen Tagen bei den Vorverhandlungen für die Weltklimakonferenz auf eine Grundstruktur verständigt. Entwicklungsstaatssekretär Jochen Flasbarth bezeichnete dies im Ausschuss als wichtigen Durchbruch, auch wenn noch viele Dinge zu regeln seien. So sollten nun nicht nur die Industrienationen in den Fonds einzahlen, sondern auch Länder wie die Golfstaaten oder China, das mittlerweile ein erheblicher Verursacher des Klimawandels sei. Der Fonds werde am Ende nur Erfolg haben, „wenn wir die, die zum Problem beigetragen haben, in die Pflicht nehmen“, betonte Flachsbarth. Auch sei vereinbart worden, dass das Finanzinstrument zunächst für vier Jahre bei der Weltbank angesiedelt werden soll. Auch dafür hatte sich die Bundesregierung eingesetzt.

Die Entwicklungsländer halten die Weltbank hingegen aus mehreren Gründen für ungeeignet, wie auch Hamira Kobusingye im Ausschuss erklärte. Würde die Weltbank den Fonds verwalten, könne dies zu bürokratischen Verzögerungen führen und an den Bedürfnissen der Ländern vorbeigehen, mahnte sie und verwies darauf, dass die Weltbank gerade ihre Mittel in Uganda gekürzt habe. Sie schlug vor, den Fonds stattdessen auf direkte finanzielle Zusagen der Industrieländer zu stützen, „mit klaren Verpflichtungen für jährliche Beiträge“. Außerdem brauche es eine unabhängige, dritte Instanz, die eine konstante und vorhersehbare Finanzierung gewährleiste.

Lina Ahmed erklärte, der Fonds sollte nach den Prinzipien der Klimarahmenkonvention und des Pariser Klimaabkommens arbeiten, was unter anderem bedeute, dass Industrie- und Entwicklungsländer gleichberechtigt Entscheidungen treffen müssten. Auch sollte der Fonds die betroffenen Länder direkt unterstützen können. Weil die Weltbank diese Kriterien nicht erfülle, müsse der Fonds eigenständig und unabhängig aufgesetzt werden.

Von Abgeordneten auf die Kritik von Entwicklungsländern angesprochen, wonach bei der Weltbank eine Verwaltungsgebühr von 17 Prozent pro Jahr anfalle, sagte eine Mitarbeiterin des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), diese Zahl sei falsch, der Anteil liege bei fünf Prozent. Außerdem hätten sich die Delegationen darauf verständigt, dass die Einhaltung der Zusagen durch die Weltbank in einem vierstufigen Prozess überprüft und anschließend evaluiert werden soll.


Deutschlands Beiträge an die FAO

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Deutschland hat im vergangenen Jahr Pflichtbeiträge in Höhe von 11,46 Millionen Euro sowie in Höhe von 16,48 Millionen US-Dollar an die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) gezahlt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/9018) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/8770) hervor.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass Deutschland nach einem Verteilungsschlüssel der Vereinten Nationen 6,1 Prozent des Haushalts der FAO trage. Die daraus resultierenden Pflichtbeiträge seien je zur Hälfte in Euro und US-Dollar zu zahlen. In den Jahren 2020 und 2021 sind laut Aufstellung der Bundesregierung Beiträge in der gleichen Höhe wie 2022 überwiesen worden.

Nach oben


Bericht zu „Next Generation EU“ vorgelegt

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat den fünften Bericht zum Aufbauinstrument „Next Generation EU“ (20/8750) vorgelegt. Danach sollen zwischen Juli und Dezember 2023 Auszahlungen in Höhe von 79,8 Milliarden Euro im Rahmen des Instrumentes getätigt werden. Im ersten Halbjahr wurden demnach Auszahlungen in Höhe von 20,4 Milliarden Euro getätigt.

Mit dem temporären Aufbauinstrument NGEU wird laut Bericht insbesondere die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) finanziert. Zur Finanzierung hat die Europäische Kommission nach Darstellung der Bundesregierung bis zum 30. Juni 2023 insgesamt fast 250 Milliarden Euro an Krediten mit EU-Bonds aufgenommen.

Nach oben


Kampf gegen Hunger braucht Investitionen und Innovationen

Menschenrechte/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) „Das System humanitärer Hilfe weltweit steht vor dem Zusammenbruch.“ Das machte der Leiter des Berliner Büros des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (WPF), Martin Frick, während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am Montag deutlich. Frick klagte über eine Unterfinanzierung von 60 Prozent. „So miserabel war unsere Finanzierung noch nie“, sagte er. Eine Kumulation von Krisen konstatierte auch Marlehn Thieme, Präsidentin der Deutschen Welthungerhilfe. Sie hält das Nachhaltigkeitsziel „Kein Hunger“ bis zum Jahr 2030 dennoch für erreichbar. Entscheidend dafür sei der politische Wille und die finanzielle Selbstverpflichtung insbesondere der reichen Länder, sagte sie.

Frick verwies vor dem Ausschuss auf die Vielzahl aktueller Krisen. Es gebe den Konflikt im Sudan, Erdbeben in Marokko, Sturzfluten in Libyen, Staatsstreiche in der Sahel-Region, hunderttausende Flüchtlinge aus Armenien, Erdbeben in Afghanistan und nun auch noch die „eskalierende Katastrophe“ im Nahen Osten. Aktuell sei man im System der humanitären Hilfe an einen Punkt gekommen, „wo wir in manchen Gegenden der Welt nicht mal die elementarsten Maßnahmen treffen können“, sagte der Leiter des Berliner WPF-Büros. In Afghanistan etwa hätten die Vereinten Nationen im letzten Jahr noch 23 Millionen Menschen versorgen und damit eine Hungersnot abwenden können. Jetzt reichten die Mittel nur noch für drei Millionen Menschen.

Bernhard Kowatsch, Leiter des Innovation Accelerator beim Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen, sprach von massiven Herausforderungen durch den weltweit wachsenden Hunger. Um diesen zu beenden seien Innovationen und Technologie unverzichtbar. Schon jetzt würden in der Praxis modernste Technologien wie Blockchain und künstliche Intelligenz genutzt und kontinuierlich daran gearbeitet, „noch mehr bahnbrechende Ideen für unsere Arbeit zu finden und zu fördern“.

Kowatsch nannte das Datenanalysetool „Optimus“, eine auf Big Data und Künstliche Intelligenz basierende Anwendung, die kosteneffiziente Lösungen für die ideale Zusammenstellung von Nahrungsmittelrationen und dem Supply Chain Netzwerk des WFP bereitstelle. Dabei berücksichtige Optimus Daten wie Bevölkerungsgröße, Transportrouten und Nährwerte. Laut Kowatsch habe Optimus 2022 über sieben Millionen Menschen in 20 Ländern erreicht und in den letzten Jahren schon Kosteneinsparungen von rund 50 Millionen US-Dollar erzielt, die wiederum für humanitäre Hilfe genutzt werden konnten.

In den letzten 50 Jahren seien deutliche Fortschritte in der Hungerbekämpfung gemacht worden, sagte Matin Qaim, Direktor des Zentrums für Entwicklungsforschung (ZEF) an der Universität Bonn. Seit 2015 stagniere aber der Fortschritt in der Hungerbekämpfung. Zuletzt sei der Anteil hungernder Menschen an der Weltbevölkerung sogar wieder etwas angestiegen. Derzeit, so Quaim, hungerten fast 800 Millionen Menschen.

Dies habe auch mit dem rückläufigen Produktivitätswachstum in der Landwirtschaft zu tun. Die Ertragssteigerungen in der weltweiten Nahrungsproduktion seien heute niedriger als sie es in den vergangenen Jahrzehnten gewesen seien und hinkten der Nachfrageentwicklung hinterher. Auch das trage zu Preissteigerungen bei. Die Landwirtschaft müsse also ertragreicher und gleichzeitig umweltfreundlicher und klimaangepasster werden, betonte Qaim. Das erfordere unter anderem auch die Weiterentwicklung und Nutzung neuer Technologien, wie genomische Züchtung und digitale Innovationen.

„Die Hungerkrise ist auch eine Wasserkrise“, sagte Johannes Rück, Koordinator beim deutschen WASH-Netzwerk, einem Zusammenschluss von 29 NGO zum Thema Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene. Wasser sei nicht nur ein Lebensmittel, sondern eine Grundvoraussetzung für jede Nahrungsmittelproduktion, sagte Rück. Blicke man auf die Bevölkerungsgruppen, die überhaupt keinen Zugang zu Wasser, Sanitärversorgung oder Hygiene (WASH) haben, dann seien es oftmals die gleichen marginalisieren Gruppen, die auch unter Hunger, Unterernährung und armutsassoziierten Krankheiten leiden. „Wasser und WASH sind überlebenswichtig in Krisen. Sie sind Grundvoraussetzungen für Ernährungssicherheit und zentrales Handlungsfeld für Klimaresilienz“, sagte er. Daher müsse der Sektor auch gestärkt werden.

Sarah Schneider, Referentin für Landwirtschaft und Welternährung des Bischöflichen Hilfswerks Misereor, forderte, die strukturellen Ursachen für den Hunger in der Welt in den Blick zu nehmen. „Hunger ist politisch“, sagte sie. Der Blick auf die Weltkarte zeige, dass Ernährungsunsicherheit ungleich verteilt sei. Doch auch innerhalb der Länder seien bestimmte Bevölkerungsgruppen besonders stark betroffen.

Auch Länder, die selbst Agrargüter in hohem Umfang exportieren, hätten mit Hunger zu kämpfen, sagte Schneider. Grund dafür sei, dass Hunger in den meisten Fällen nicht durch einen realen Mangel an Nahrung entstehe, „sondern als Folge von Armut, Konflikten, sozialer Benachteiligung, Diskriminierung oder Vertreibung“. Indigene, Black and People of Color, kleinbäuerliche Familien, von Frauen geführte Haushalte sowie einkommensschwache Familien mit kleinen Kindern seien unverhältnismäßig stark betroffen. Der Kampf gegen Hunger sei also gleichzeitig der Kampf gegen Ungleichheiten, sagte sie.

Die größte Herausforderung, um den Hunger zu überwinden, ist es laut Marlehn Thieme, die politischen Willensbekundungen in die Tat umzusetzen. Zentrale Hebel wie funktionierende staatliche Institutionen und die Förderung ländlicher Räume sowie sozialer Sicherungssysteme bedürften Investitionen, sagte die Präsidentin der Deutschen Welthungerhilfe. Die richtungsweisende, vereinbarte offizielle Entwicklungshilfe von 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNI) von Geberländern werde aber nicht eingehalten.

Noch schlechter bestellt sei es um das 0,2-Prozent-Ziel des BNI für LDCs, die „least developed countries“ oder am wenigsten entwickelten Länder. Während Deutschland das 0,7-Prozent-Ziel bisher noch erreiche, sei dies für das 0,2-Prozent-Ziel nie der Fall gewesen, sagte Thieme.

Auf die Folgen „einseitiger Sanktionen und Zwangsmaßnahmen“ für die Menschenrechte und die humanitäre Hilfe verwies Alena Douhan, Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zu den negativen Auswirkungen einseitiger Zwangsmaßnahmen. Douhan berichtete von Erfahrungen aus Venezuela, Simbabwe und Syrien, wo gegen das Land gerichteten Sanktionen ausgeprägte negative Auswirkungen sowohl auf die Wirtschaft wie auch auf die Bevölkerung gehabt hätten. Laut Douhan sind nach dem Völkerrecht einseitige Sanktionen und Zwangsmaßnahmen nur dann erlaubt, wenn sie vom UN-Sicherheitsrat legalisiert seien oder als Gegensanktion eingesetzt würden. Sie dürften aber keinesfalls Pflichten der Staaten oder fundamentale Menschenrechte verletzen.

Nach oben


Bundesregierung fördert Universität der Vereinten Nationen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/CHA) Das Vizerektorat der Universität der Vereinten Nationen (UNU-ViE) mit Sitz in Bonn wird seit 2017 jährlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit einer Million Euro gefördert. Das geht aus einer Antwort (20/9014) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/8644) der CDU/CSU-Fraktion hervor.

Zudem wird das ebenfalls zur Universität der Vereinten Nationen gehörende Institut für Umwelt und menschliche Sicherheit (UNU-EHS) seit 2020 mit 600.000 Euro pro Jahr gefördert. Zuvor, in den Jahren 2017 bis 2019, lag die jährliche Fördersumme den Angaben zufolge noch bei 500.000 Euro. Laut Antwort der Bundesregierung arbeiten UNU-EHS sowie UNU-ViE an der Erforschung wissenschaftsbasierter Lösungen für die Umsetzung der „Agenda 2030“ und stärken den UN-Standort Bonn als „führenden UN-Standort für Nachhaltigkeitsthemen“.

In der sogenannten Agenda 2030 wurden von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen 17 globale Ziele für eine nachhaltige Entwicklung festgeschrieben, die bis zum Jahr 2030 erreicht werden sollen.

Nach oben


Weiterlesen (extern)

weitere Texte

Eine Gerechte Finanzierung Nachhaltiger Entwicklung

VENRO

G20 Leaders‘ Declaration 2024

G20

COP29 und die NCQG: Verknüpfung von Klima, Schulden und Geschlechtergerechtigkeit

Eurodad