Eine Gerechte Finanzierung Nachhaltiger Entwicklung
VENRO
Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.
Regierung zur Kalkulation der Heizungstausch-Fördermittel
Haushalt 2024: Haushaltsberatungen fortgesetzt
Regierung dementiert Medienbericht zu KI gegen Geldwäsche
Menschenrechtsorganisation kritisiert deutsche Landpolitik
Abgabesätzen für Einwegkunststofffonds zugestimmt
Zuwendungen des Auswärtigen Amtes
Kritik an geplanter Erweiterung der Lkw-Maut
Indikatorenbericht zum Zustand der biologischen Vielfalt
Gewerkschaften bewerten Plan zu FIU-Reform unterschiedlich
Haushalt 2024: Ausschuss startet mit Einzelplanberatungen
Ausschuss berät über Industriestrompreis-Vorschlag
Förderung von Projekten nichtstaatlicher Träger
Entwicklungszusammenarbeit mit Niger ist ausgesetzt
Empfehlungen zur Finanzierung der Krankenversicherung
Regierung erkennt keinen Trend zur Abwanderung nach China
Haushaltsfinanzierungsgesetz eingebracht
Zukunftsfinanzierungsgesetz im Bundestag
Mehrere Milliarden Euro für die Länder
Gesetzentwurf zur Zentralstelle für Finanztransaktionen
Bund zahlt deutlich mehr Subventionen
Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in China
Entwicklungszusammenarbeit mit afrikanischen Partnerländern
Klimaschutz und Energie/Antwort
Berlin: (hib/MIS) Mit dem Entschließungsantrag (EA) der Koalition vom 4. Juli 2023 zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (20/6875) ist das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgefordert worden, die Förderung von Heizungstauschen im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG-EM) anhand der im EA definierten Eckpunkte weiterzuentwickeln. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/8474) auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion (20/8220) zur Finanzierung von Energie- und Klimaschutzmaßnahmen hervor. Im weiteren führt die Regierung aus: Die Kalkulation des Mittelbedarfs für die BEG EM ab 2024 basiere auf den Förderkonditionen des EA, der Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes, die sich auf die Zahl der Heizungstausche und die Förderinanspruchnahme auswirke, sowie auf Erfahrungswerten zu Antragszahlen und Kostenstrukturen aus den bisherigen BEG EM-Förderungen.
Zur Frage, wieso der Mittelansatz für den Heizungstausch im Etatentwurf (Titel 893 10-411) nach 2024 so deutlich abfalle, heißt es in der Antwort der Bundesregierung: Für die Finanzierung der Förderung seien im Rahmen des Kabinettbeschlusses vom 9. August 2023 nach derzeitigen Schätzungen ausreichend Haushaltsmittel für Neuzusagen 2024 veranschlagt. Die Eckpunkte zum Förderkonzept aus dem EA zum Gebäudeenergiegesetz bildeten die Basis der entsprechend vorgenommenen Haushaltsanmeldung. Für die Sanierungsförderung können schätzungsweise rund 9,3 Milliarden Euro für Neuzusagen umgesetzt werden. Das decke die geplante BEG-EM-Reform ab. Aus dem Finanzbericht 2024 des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sei ersichtlich, dass sich der Barmittelbedarf im Rahmen des Finanzplans für die Gebäudeförderung (Sanierung und Neubau) ab 2025 gegenüber 2024 reduziere. Hintergrund sei, dass neben der BEG-Förderung der Barmittelansatz 2024 ff. im KTF-Titel 893 10 auch die Ausfinanzierung der ausgelaufenen Vorgängerprogramme der Gebäudeförderung enthält. Hier sinke sukzessive der Mittelbedarf für die Ausfinanzierung, weil die Anzahl der noch offenen Verwendungsnachweise sich stetig reduziere.
Haushalt/Ausschuss
Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochnachmittag die Beratungen zum Bundeshaushalt 2024 fortgesetzt. Den Einzelplan des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (Einzelplan 10, 20/7800) verabschiedete der Ausschuss mit diversen Änderungen mit Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke.
Laut Regierungsentwurf sind im Landwirtschaftsetat 2024 Ausgaben in Höhe von 6,8 Milliarden Euro vorgesehen nach 7,2 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Ausgabeschwerpunkt ist die „Landwirtschaftliche Sozialpolitik“ mit 4,1 Milliarden Euro. In dem Geschäftsbereich wird 2024 wie in diesem Jahr mit 4.953 Planstellen und Stellen geplant.
Die Änderungen am Einzelplan gehen auf Anträge der Koalitionsfraktionen zurück. Unter anderem sollen diverse Forschungsvorhaben gefördert werden. So soll das Bundesinstitut für Risikoforschung eine Risikobewertung von synthetischen Cannabinoiden vorlegen. Die Datenlage dazu sei unzureichend, heißt es in der Begründung. 2024 sollen dafür eine Million Euro, 2025 500.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Zudem sind für 2024 und 2025 jeweils 500.000 Euro für die Forschung zu nachwachsenden Rohstoffen wie etwa Hanf als Bau- und Dämmstoff vorgesehen. Das Julius Kühn-Institut soll zudem 2024 und 2025 jeweils 300.000 Euro zusätzlich „für Studien zu angepasstem Anbau von Hanf auf deutschen Böden“ erhalten. Aufgestockt werden sollen beispielsweise im Vergleich zum Regierungsentwurf auch die Mittel für das Bundesprogramm Ökolandbau. Der Titel soll um vier Millionen Euro auf 40 Millionen Euro erhöht werden. Die Aufstockungen der Titel sind durch Kürzungen im Einzelplan vollständig gegenfinanziert. Deutlich abgesenkt wird unter anderem der Zuschuss für das Zukunfts- und Investitionsprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank, und zwar um 6,7 Millionen Euro auf 1,6 Millionen Euro. Zur Begründung wird die Anpassung an den Bedarf wegen des Auslaufens des Programms angeführt.
Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen fanden keine Mehrheit. Die CDU/CSU-Fraktion hatte diverse Kürzungen im Einzelplan vorgeschlagen, die mit der Anpassung an den Mittelabfluss begründet wurden. Eine deutliche Erhöhung um 220 Millionen Euro auf 813,3 Millionen Euro forderte die Fraktion in Titeln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). 150 Millionen Euro davon gingen auf eine Umsetzung der Mittel für den Umbau der Tierhaltung aus einem anderen Teil des Einzelplans zurück. Weitere 70 Millionen sollten in die Titel zur „Finanzierung des allgemeinen Rahmenplans, der Ländlichen Entwicklung, des Ökolandbaus und der Biodiversität“ gehen. Im Gegensatz zur Koalition sprach sich die Union zudem dafür aus, die Mittel für das Zukunfts- und Investitionsprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank zu erhöhen, und zwar um 30 Millionen Euro auf 161,3 Millionen Euro. Damit sollten laut Begründung unter anderem neue Bewilligungen ermöglicht werden.
Die AfD-Fraktion hatte ebenfalls gefordert, die geplanten Kürzungen in der GAK rückgängig zu machen und die Mittel zum Umbau der Tierhaltung dort zu veranschlagen. Weitere Anträge zielten auf Kürzungen von diversen Titeln „nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung“. Eine Erhöhung von insgesamt neun Millionen Euro schlug die Fraktion bei Digitalisierungsvorhaben vor, etwa im Titel „Künstliche Intelligenz im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz“ um 7,1 Millionen Euro auf 18 Millionen Euro. Gänzlich streichen wollte die Fraktion die Mittel in Höhe von 16 Millionen Euro für „Maßnahmen zur Förderung ausgewogener Ernährung und zur Umsetzung der Ernährungsstrategie“. Es sei nicht Aufgabe des Bundes „mit staatlichen Projekten eine ‚ausgewogene Ernährung‘ zu definieren und diese staatlich zu fördern“, hieß es zur Begründung.
Die Fraktion Die Linke hatte unter anderem ein neues Bundesprogramm „Kita- und Schulverpflegung“ gefordert und mit zwei Milliarden Euro für 2024 veranschlagt. Damit sollte der Bund nach Willen der Fraktion ab dem Schuljahr 2024/2025 „eine kostenfreie, hochwertige und nachhaltige Verpflegung bundesweit für alle Kinder und Jugendlichen in Schulen und Kindertageseinrichtungen“ sicherstellen. Auch ein Bundesinvestitionsprogramm „Top Mensa“ sollte so aufgelegt werden. Die Fraktion forderte ebenfalls eine Aufstockung der Mittel für die GAK, und zwar um 293 Millionen Euro auf 1,1 Milliarden Euro.
Ohne Änderungen passierte die Etatplanung für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Einzelplan 21) den Ausschuss. Für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist im kommenden Jahr ein Ausgabeansatz von 45,4 Millionen Euro vorgesehen. 2023 liegt das Soll bei 45,7 Millionen Euro. Mit 30,3 Millionen Euro sind Personalausgaben als größter Ausgabeposten eingeplant. Die Planstellen und Stellen sollen laut Regierungsentwurf wie in diesem Jahr bei 424 liegen.
Weitere Änderungen an den Einzelplänen sind in der Bereinigungssitzung möglich, dann werden auch die Personalpläne aufgerufen.
Finanzen/Ausschuss
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung setzt weiter auf Künstliche Intelligenz (KI) beim Aufspüren von verdächtigen Finanztransaktionen. Das machte die Parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel am Mittwochmorgen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags deutlich.
Anlass für das Dementi über ein Stopp KI-basierter Analysen war ein Medienbericht, demzufolge die Bundesregierung Mittel für ein entsprechendes neues IT-System der Financial Intelligence Unit (FIU) gekürzt habe. Die CDU/CSU-Fraktion hatte das Thema kurzfristig auf die Tagesordnung des Finanzausschusses gesetzt.
Das Projekt insgesamt sei nicht eingestellt worden, stellte Hessel klar. Allerdings sei das umfangreiche Vergabeverfahren, das bereits 2019 gestartet worden sei, gestoppt worden, erklärte sie. Haushaltsmittel seien nicht gekürzt worden. Den Grund für den Stopp nannte sie mit Verweis auf die Vertraulichkeit des Verfahrens nicht.
Der Eckwert im Haushalt betrage 50 Millionen Euro, sagte Hessel, das sei jedoch nicht die Projektsumme. Diese nannte sie nicht. Auf Anfrage der Fraktion Die Linke sagte sie jedoch zu, den Haushaltsposten über die 50 Millionen Euro für die Abgeordneten aufzuschlüsseln. Hessel wies darauf hin, dass die FIU eine neue Software benötige, aber durchaus bereits digital arbeite.
Die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion zeigten sich überrascht über die Nachricht des Stopps und verwiesen darauf, dass in der vergangenen Woche der neue Leiter der FIU, Daniel Thelesklaf, im Finanzausschuss zu Gast war. Da sei die Entscheidung über den Stopp des Vergabeverfahrens jedoch schon gefällt gewesen, betonten sie.
Auch die AfD-Fraktion wollte wissen, warum bei dieser Gelegenheit nicht über den Stopp des Vergabeverfahrens für die Software berichtet worden sei. Bei der FIU käme man aus den negativen Überschriften nicht mehr heraus, kritisierte die Fraktion Die Linke.
Die Regierungsfraktionen SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP zeigten Verständnis für den Stopp des Vergabeverfahrens. Es sei richtig, wenn der FIU und ihrem neuen Leiter nun die Möglichkeit gegeben werde, Einfluss zu nehmen auf die Anschaffung eines neuen IT-Systems, ein Neustart sei besser, als später nachzusteuern.
Mit Blick auf das aktuelle Gesetzgebungsverfahren für eine Reform der FIU-Arbeit diskutierte der Ausschuss in der Folge insbesondere über den sogenannten risikobasierten Ansatz der FIU. Der risikobasierte Ansatz ist Gegenstand des von der Bundesregierung eingebrachten „Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“ (20/8294). Am vergangenen Montag hatte der Finanzausschuss dazu eine öffentliche Anhörung durchgeführt.
In der regulären Runde zu dem Gesetzentwurf mit dem Rückblick zur öffentlichen Anhörung am Montag ging es unter anderem um die Frage, auf welche Daten die FIU zugreifen könne, um IT-gestützt nach einem risikobasierten Ansatz zu arbeiten. Insbesondere die AfD-Fraktion hat wiederholt kritisiert, dass die FIU keinen Zugriff habe auf die Daten der 16 Länderpolizeien. Die AfD-Fraktion verlangte dafür Gesetzesänderungen. Hessel verwies daraufhin auf den in Deutschland geltenden Föderalismus.
Bereits in der öffentlichen Anhörung am Montag war über ein parlamentarisches Kontrollgremium für die FIU diskutiert worden. Hessel signalisierte hierzu Diskussionsbereitschaft im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Mit dem Gesetz erhalte die FIU Rechtssicherheit, dass sie weiter nach einem risikobasierten Ansatz arbeiten könne, erklärte Hessel. Die Unionsfraktion sieht das anders. Aus ihrer Sicht habe der Gesetzentwurf eher zum Ziel, Missstände bei der FIU zu legitimieren.
Das Video zur Anhörung auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw39-pa-finanzen-finanztransaktionen-966778
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss
Berlin: (hib/JOH) Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) hat nach Auffassung von Roman Herre von der Menschenrechtsorganisation FIAN in den vergangenen Jahrzehnten einen zu einseitigen Fokus auf formalisierte Landrechte gelegt. Obwohl für marginalisierte Gruppen traditionelle Landrechte und Gewohnheitsrechte oft eine überragende Rolle spielten, würden sie vielerorts sukzessive durch Formalisierung abgeschafft, betonte er am Mittwochmorgen in einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zum Thema „Land governance – traditionelle versus formalisierte Landrechtssysteme und die Rolle der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“. Er bezeichnete die deutsche EZ zudem als „hoch intransparent“, was es erschwere, sich von ihrer Landpolitik in der Praxis ein Bild zu machen.
Herre zufolge begleitet die FIAN die EZ in diesem Bereich seit mehr als 20 Jahren. Einblicke würden teilweise massive Probleme aufzeigen, unter anderem würden Menschenrechte nicht ausreichend priorisiert.
An Beispielen erläuterte Herre negative Auswirkungen. So würden die von der deutschen EZ positiv hervorgehobenen Wildtier-Management-Gebiete in Tansania von den Maasai als starker Einschnitt in ihre traditionellen Landrechte angesehen. Formalisierungsprozesse führten hier zu Landverlust und Vertreibungen. Kritisch wertete Herre auch die Rolle der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG), einer hundertprozentigen Tochter der KfW Bankengruppe. Er verwies auf eine Recherche der unabhängigen Journalistengruppe correctiv, wonach die DEG seit vielen Jahren Miteigentümerin eines Unternehmens in Paraguay sei, das die Abholzung mehrerer Tausend Hektar Wald verantworte. FIAN habe schon 2016 im Bundestag darauf hingewiesen, dass es eine Leerstelle bei der Überwachung von Entwaldung durch EZ-finanzierte Unternehmen gebe, betonte Herre.
Er sprach sich unter anderem dafür aus, die deutsche EZ transparenter zu gestalten. Ihre Landpolitik sollte sich an den UN-Landleitlinien orientieren und diese umsetzen, sie sollte außerdem in das Evaluierungsprogramm des DEval aufgenommen werden.
Der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Nils Annen, sprach im Ausschuss von einer „schwierigen Abwägung“. Formalisierte Landrechte könnten in bestimmten Kontexten der richtige Weg sein, in einem anderen die Berücksichtigung des traditionellen Umgangs mit Eigentum. Das müsse jeweils im Einzelfall entschieden werden. Er vertrat aber die Ansicht, dass traditionelle Landrechte marginalisierten Gruppen, wie Indigenen und Frauen, oft wenig Schutz vor Vertreibungen und Enteignungen böten. Daher setze sich das BMZ dafür ein, dass sie „zu ihrem Recht kommen“. Klar sei aber auch, dass nicht alle Konflikte „allein aus Berlin“ gelöst werden könnten.
Die Abgeordneten befragten Annen wiederholt zur Kritik an der DEG. Der Parlamentarische Staatssekretär sagte, er kenne das konkrete Projekt in Paraguay nicht, aber Fehler seien nie auszuschließen. Er verwies auf den unabhängigen Beschwerdemechanismus der DEG, an den sich jeder wenden könne. Darüber hinaus versuche die deutsche EZ, aus jedem Projekt zu lernen. Annen betonte die Bedeutung von Investitionen in wenig entwickelten Ländern. Dafür sei die DEG „das richtige Instrument“.
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz/Ausschuss
Berlin: (hib/SAS) Der Umweltausschuss hat am Mittwoch einer Verordnung der Bundesregierung über Abgabesätze und Punktesystem des Einwegkunststofffonds (20/8128) zugestimmt. Dafür votierten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die Oppositionsfraktionen CDU/CSU, AfD und Die Linke und stimmten gegen die Verordnung.
Keine Zustimmung fand im Ausschuss hingegen ein Antrag (20/5227) der Fraktion Die Linke, die statt der Einführung einer Einwegplastikabgabe für Hersteller eine Steuer auf Verpackungen aus Kunststoff gefordert hatte.
Ziel der vom Ausschuss angenommenen Verordnung ist es, zum einen die Höhe für die von Herstellern ab 2024 zu zahlende Einwegkunststoffabgabe festzulegen, zum anderen das Punktesystem für die Auszahlung der Mittel aus dem Fonds an die Kommunen als die öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verbindlich zu regeln. Ohne Zustimmung des Bundestages kann die Verordnung aufgrund Paragraf 30 Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) nicht in Kraft treten. Die Abstimmung im Plenum steht am morgigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Parlaments.
SPD und Grünen betonten, das Punktesystem sei einfach, transparent und evidenzbasiert. Die Abgabesätze richteten sich streng am Kostendeckungsprinzip aus und seien daher angemessen. Sie wiesen damit auch Kritik der CDU/CSU zurück, die in Frage gestellt hatte, dass die Verordnung dem Transparenzgebot entspreche. Die Mengen der in Verkehr gebrachten Einwegplastikprodukte basierten auf Schätzungen mit teilweise hohen Bandbreiten, so ein Unionsvertreter
Mit einem zuvor im Ausschuss abgelehnten Entschließungsantrag hatte seine Fraktion zudem vor den negativen Auswirkungen der Verordnung gewarnt. Es sei zu erwarten, dass Verbraucher doppelt belastet würden – durch Abfallgebühren und höherer Preise der Hersteller. Die Bundesregierung müsse daher sicherstellen, dass die an die Kommunen über den Fonds ausgezahlten Gelder auch genutzt würden, um Abfallgebühren zu senken, heißt es im Antrag. Grundsätzliche Kritik äußerte die Union erneut auch an der Einrichtung des Fonds, da dieser für mehr Bürokratie und höhere Verwaltungskosten sorge. Sinnvoller wäre eine Lösung unter Einbeziehung der Zentralen Stelle Verpackungsregister und der betroffenen Hersteller gewesen, so ein Mitglied der Fraktion.
Auch die AfD fürchtet höhere Kosten für die Verbraucher. Verursachergerechter wäre es ihrer Auffassung nach, so ein Mitglied der Fraktion, wenn die Kommunen, in denen es verstärkt zu illegaler Entsorgung im öffentlichen Raum komme, die Abfallgebühren erhöhten. Die Linke bemängelte, wie zuvor schon bei der Schaffung des Einwegkunststofffonds, vor allem fehlende Anreize, die Verwendung von Einwegplastik zu verringern. Es sei auch eine Chance verpasst worden, ein Mehrwegsystem aufzubauen, monierte ein Mitglied der Fraktion. Die FDP entgegnete den Einwänden von AfD und Union, dass es den Kommunen unbenommen bleibe, Abfallgebühren zu senken. Die Darstellung, man könne einen Fonds ohne zusätzliche Kosten und Personal einrichten, sei falsch. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister habe die Verwaltung des Fonds im Übrigen auch nicht übernehmen wollen, so eine FDP-Abgeordnete.
Die hib-Meldung zur angenommenen Verordnung der Bundesregierung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-963888
Die hib-Meldung zum abgelehnten Antrag der Linksfraktion: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-929934
Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/AHE) Über Zuwendungen des Auswärtigen Amtes an im Lobbyregister des Deutschen Bundestages erfasste Organisationen oder Einzelpersonen gibt die Bundesregierung in der Antwort (20/8429) auf eine Anfrage der AfD-Fraktion (20/8085) Auskunft. Unter den Zuwendungsempfängern sind den Angaben zufolge Organisation wie unter anderem „Aktion Deutschland hilft“, „Handicap International“, „Save the children“ und „World Vision“, als Verwendungszweck werden unter anderem humanitäre Hilfe, Minenräumung, Gesundheitsschutz, Opferfürsorge und Gefahrenaufklärung in Krisenregionen angegeben.
Verkehr/Anhörung
Berlin: (hib/HAU) Mehrere Verbandsvertreter aus der Speditions- und Logistikbranche haben bei einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag massive Kritik an der zum 1. Dezember 2023 geplanten Erhöhung der Lkw-Maut geübt. Die im Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (20/8092) geplante Erweiterung der Lkw-Maut um eine CO2-Komponente sei ein „sinnloser Inflationstreiber inmitten einer Wirtschaftskrise ohne jede Lenkungswirkung“, sagte beispielsweise Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher beim Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL).
Lob für den Gesetzentwurf gab es von Kim Kohlmeyer, Managerin E-Mobilität bei der Organisation Transport & Environment Deutschland. Mit dem Gesetz werde Deutschland seiner Vorreiterrolle in Europa und der Welt bei der Dekarbonisierung des Schwerlastverkehrs gerecht, befand sie. Peter Westenberger, Geschäftsführer beim Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE/DIE GÜTERBAHNEN), begrüßte, dass die Mautmehreinnahmen nicht wie in den vergangenen Jahren ausschließlich den Straßen, sondern auch der Schieneninfrastruktur zugutekommen sollen.
Mit dem Gesetzentwurf verdopple die Bundesregierung die Lkw-Maut nahezu und belaste Wirtschaft und Gesellschaft mit jährlich etwa 7,62 Milliarden Euro zusätzlich, sagte BGL-Vorstandssprecher Engelhardt. Gerade für kleine mittelständische Betriebe sei es nicht ohne Weiteres möglich, die Mehrkosten an die Auftraggeber weiterzugeben. Viele dächten daher über die Betriebsaufgabe nach, sagte der Verbandsvertreter.
Was die von der Bundesregierung erhoffte Lenkungswirkung hin zu mehr batterieelektrisch betriebenen Lkw angeht, so verwies Engelhardt darauf, dass aktuell 0,03 Prozent der täglich auf deutschen Straßen verkehrenden Lkw elektrisch unterwegs seien. Bis die Flotte von 800.000 Lkw ausgetauscht sei, brauche es noch ein paar Jahre. Aktuell seien E-Lkw auch bis zu 3,5-mal so teuer, wie ein Diesel-Lkw. Zudem gebe es aktuell keinen einzigen Mega-Charger, in der ein Lkw während der Lenkzeitunterbrechung zumindest so weit aufgeladen werden kann, dass er seine nächste Be- oder Entladestelle erreicht.
Eine „absolute Katarstrophe“ ist aus seiner Sicht der angedachte Starttermin am 1. Dezember dieses Jahres. Aufgrund bereits geschlossener Verträge könne die Mautsteigerung für den Monat Dezember vielfach nicht mehr berücksichtigt werden. Insofern sollte die CO2-Mauterhebung frühestens zum 1. Januar 2024 starten, sagte er.
Die CO2-Bepreisung erfordere realistische Alternativen für Unternehmen, ausreichende finanzielle Ressourcen für den Übergang zu emissionsfreien Technologien und einen angemessenen Planungsvorlauf für betriebliche Anpassungen, sagte Thomas Hansche, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes Logistik & Verkehr-pro. All diese Voraussetzungen seien aber gegenwärtig nicht erfüllt. Hansche forderte eine Verschiebung des Inkrafttretens der CO2-basierten Maut bis zum 1. Januar 2030 sowie die Gleichstellung biogener Kraftstoffe und E-Fuels mit emissionsfreien Fahrzeugen.
Die Mehrkosten in Höhe von 28 Milliarden Euro bis zum Jahr 2027 müssten im ersten Schritt in jedem Fall von den Transportunternehmern getragen werden, sagte Carsten Hansen, Leiter Grundsatzfragen und Innenstadtlogistik beim Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK). In der Folge werde es aber eine Umlage auf die Verbraucher geben müssen. „Das ist ganz sicher“, sagte Hansen. Gleichwohl sei das gerade in der Paketbranche nicht so einfach. Gerade im Online-Handel gebe es große Handelsunternehmen, die mit dem Transport nichts verdienen müssten. Wenn nun die Bundesregierung in der Gesetzesbegründung von einer Transportkostensteigerung von lediglich 0,1 Prozentpunkten ausgehe, sei das sehr schädlich für die Bemühungen der Branche, kostengerechte Preise durchzusetzen. Beim BIEK, wie auch bei anderen Verbänden, gehe man von Kostensteigerungen in Höhe von vier statt 0,1 Prozent aus, sagte Hansen.
Frank Huster, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV), verwies darauf, dass bis Ende dieses Jahrzehnts emissionsfreie Fahrzeuge flächendeckend nicht einsetzbar sein würden. Auch seien die Verladeoptionen auf das System Schiene begrenzt. Insofern werde die mit der Verdoppelung der bestehenden Mautsätze angedachte Lenkungswirkung zu diesem frühen Einführungszeitpunkt deutlich verfehlt. Huster kritisierte zudem die „einseitige technologische Festlegung auf batterieelektrische und brennstoffzellenelektrische Antriebe sowie Wasserstoffmotoren“. Der Einsatz fortschrittlicher biogener Kraftstoffe (HV100, Bio-LNG und Bio-CNG) und E-Fuels in Verbrennungsmotoren, der schnell und ohne technischen Umrüstaufwand CO2-Reduktionserfolge um bis zu 90 Prozent im Straßengüterverkehr realisieren könne, bleibe indes unberücksichtigt.
Kim Kohlmeyer von Transport & Environment Deutschland sieht den Einsatz solcher sogenannter „erneuerbaren Kraftstoffe“ als nicht mit den EU-Recht vereinbar an. Von ihrem Einsatz sei aber auch aus anderen Gründen dringend abzuraten. Erneuerbare Kraftstoffe, einschließlich fortschrittlicher Biokraftstoffe und strombasierter Kraftstoffe, würden auf absehbare Zeit knapp und teuer bleiben „und aufgrund von Nachhaltigkeitsaspekten nicht zur Verringerung der Emissionen beitragen“. Gleichzeitig würde eine Einbeziehung aus Sicht Kohlmeyers ihre dringend benötigte Verfügbarkeit für Sektoren wie die Schifffahrt, den Luftverkehr und die chemische Industrie erheblich beschränken. „Da, wo es möglich ist, muss elektrifiziert werden“, sagte sie.
Auch was die Verfügbarkeit von E-Lkw angeht, vertrat Kohlmeyer eine andere Ansicht als die Verbandsvertreter aus der Speditions- und Logistikbranche. Die europäischen Lkw-Hersteller, darunter Daimler, MAN, Scania und Volvo, konzentrierten sich darauf, Elektro-Lkw für alle Fahrzeugsegmente und ab 2024 insbesondere auch für den Fernverkehr auf den Massenmarkt zu bringen, sagte sie. Rund 30 emissionsfreie Lkw-Modelle sei bereits angekündigt, die bis 2025 in die Massenproduktion für den europäischen Markt gehen sollen.
Professor Matthias Knauff vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena bezweifelte hingegen, ob die mit dem Gesetz verfolgte Anreizwirkung kurzfristig erreicht werden kann. Eine Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene setze entsprechende Transportkapazitäten, der Einsatz emissionsfreier und damit klimafreundlicher Lkw deren Marktverfügbarkeit voraus. „Beides ist derzeit nur sehr eingeschränkt gegeben, so dass die klimapolitisch gewünschte Vermeidung höherer Mautkosten zumindest in naher Zukunft auf tatsächliche Grenzen stößt“, so Knauff. Damit erweise sich die Einführung einer CO2-Komponente zum aktuellen Zeitpunkt als „bloße Verteuerung des Gütertransports auf der Straße ohne Klimaschutzwirkungen“. Dies gelte umso mehr, als deren vorgesehene Höhe „erheblich und nicht europarechtlich bedingt ist“.
NEE-Vertreter Peter Westenberger sieht die Güterbahnen sehr wohl in der Lage, mehr Güterverkehr abzuwickeln. „Wir haben Verlagerungspotenzial“, sagte Westenberger. Schon in den vergangenen Jahren sei der Schienengüterverkehr prozentual stärker gewachsen als der Straßengüterverkehr. Seit 2010 habe es ein Wachstum von 29 Prozent gegeben, „obwohl immer gesagt wurde, die Eisenbahn kann gar nicht mehr fahren“. Westenberger sagte weiter, ein Marktanteil von 35 Prozent bis 2030 sei möglich. Heute liege der Marktanteil bei 20 Prozent. Eine solche Steigerung würde sich auch auf den Autobahnen in Form eines geringeren Anteils von Lkw bemerkbar machen, sagte er. Der limitierende Faktor für mehr und schnelleren Schienengüterverkehr sei die Infrastruktur. Daher müsse die dies betreffende Finanzierung deutlich verbessert werden.
Der Vorsitzende der Geschäftsführung des mit der Mauterhebung beauftragten Unternehmens Toll Collect, Gerhard Schulz, äußerte sich auf Nachfrage zur Möglichkeit, auch für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen Maut zu erheben. Die wesentliche Herausforderung für die Ausweitung sei die Beschaffung und Bereitstellung der On-Board-Units, der Lesegeräte. Mehr als eine Million solcher Geräte würden benötigt, sagte Schulz. Nach Einschätzung von Toll Collect sei die Ausweitung der Maut auf Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen innerhalb von 24 Monaten „technisch und fachlich möglich“.
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz/Unterrichtung
Berlin: (hib/SAS) Die Werte von elf der insgesamt 18 Indikatoren, mit denen im Rahmen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) Zustand und Entwicklungstrends der Artenvielfalt in Deutschland beurteilt werden sollen, sind „noch weit oder sehr weit vom Zielbereich“ entfernt. Zu diesem Ergebnis kommt der Indikatorenbericht 2023 zur NBS, den die Bundesregierung als Unterrichtung (20/8400) vorgelegt hat.
Sehr weit vom Zielbereich entfernt sind demnach unter anderem die Werte von Indikatoren wie „Gefährdete Arten“, „Ökologischer Gewässerzustand“ oder „Flächeninanspruchnahme“. Weit entfernt sind die Werte unter anderem von Indikatoren wie „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“, „Erhaltungszustand der FFH-Lebensräume und FFH-Arten“ oder „Zustand der Flussauen“.
Gemäß der Trendanalyse des Berichts zeigen fünf Indikatoren, darunter „Gebietsschutz“, „Ökologischer Landbau“ oder „Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft“, einen „statistisch signifikanten Trend hin zum Zielwert“. Die Entwicklung von zwei Indikatoren („Artenvielfalt und Landschaftsqualität“, „Dauer der Vegetationsperiode“ weist hingegen „statistisch signifikant weg vom Zielwert“. Es werde deutlich, „dass bei gleichbleibender Entwicklung ohne zusätzliche Anstrengungen die für die Jahre 2020 oder 2030 geltenden Zielwerte aller Voraussicht nach nicht erreicht werden können“, bilanziert die Bundesregierung. Bei elf Indikatoren ist der Trend laut Bericht „nicht bestimmbar“.
Für den aktuellen Bericht wurden laut Bundesregierung gegenüber dem Bericht von 2019 Veränderungen des Indikatorensets vorgenommen: So schließe etwa nun der Indikator „Gefährdete Arten“ die 2018 und 2022 veröffentlichten Roten Listen zu Pflanzen und wirbellosen Tieren ein, heißt es im Bericht. Umfassend überarbeitet wurde der Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“. Dadurch sei ein Vergleich mit früheren Daten des Indikators „nicht ohne Weiteres“ möglich, schreibt die Bundesregierung.
In der Einleitung weist sie zudem darauf hin, dass der vorliegende Bericht eine „abschließende Betrachtung der Zielerreichung der Strategie von 2007“ darstellt, bei der „viele der Ziele auf das Zieljahr 2020“ ausgerichtet gewesen seien und „damit ausgelaufen sind“. Seit dem Weltnaturgipfel in Montreal im Dezember 2022 lägen mit dem „Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (GBF) neue globale Ziele zum Schutz der biologischen Vielfalt vor, die nun einer nationalen Umsetzung bedürften.
Im Zuge der Neuauflage der NBS von 2007 werde sie neue nationale Biodiversitätsziele für die Zeit bis 2030 und darüber hinaus festlegen, schreibt die Bundesregierung. Dieser Prozess sei in Gang; ein Kabinettsbeschluss werde für 2024 erwartet.
Finanzen/Anhörung
Berlin: (hib/BAL) Meinungsverschiedenheit unter Gewerkschaften: Als Sachverständige eingeladene Gewerkschaftsvertreter haben in einer Anhörung des Finanzausschusses einen wesentlichen Punkt in einem Gesetzentwurf der Ampel-Koalition gegensätzlich beurteilt. Dabei ging es um die Reform der Arbeitsweise der Financial Intelligence Unit (FIU), einer Bundesbehörde, und deren Rolle im Kampf gegen Geldwäsche, Terrorfinanzierung und andere Finanzdelikte. Die Bundesregierung hat dazu den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“ (20/8294) eingebracht.
Eben diese risikobasierte Arbeitsweise erwies sich in der Anhörung als hochumstritten zwischen der BDZ Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft einerseits und der Gewerkschaft der Polizei – Bezirksgruppe Zoll andererseits. Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft war auf Vorschlag der Regierungspartei SPD-Fraktion geladen, die Gewerkschaft der Polizei auf Vorschlag der oppositionellen CDU/CSU-Fraktion. Diese hatte auch den Bund Deutscher Kriminalbeamter vorgeschlagen, der sich einig zeigte in der Ablehnung eines risikobasierten Arbeitens mit der Gewerkschaft der Polizei.
„Den risikobasierten Ansatz halten wir für angebracht“, erklärte Thomas Liebel, Bundesvorsitzender der Zoll- und Finanzgewerkschaft. Er verwies darauf, dass nahezu alle FIUs nach diesem Ansatz arbeiteten. Angesichts der enormen Zahl von Geldwäschemeldungen von Banken und anderen Instituten, den sogenannten Verpflichteten, sei das Arbeitsaufkommen ohne automatisierte Prozesse nicht „zu wuppen“, erklärte er. Liebel verwies auf die allgemeine Zolltätigkeit, die ebenfalls risikobasiert arbeite. Nicht jeder Container, der nach Deutschland eingeführt werde, könne kontrolliert werden, sagte er.
Dagegen warnte Frank Buckenhöfer von der Gewerkschaft der Polizei, dass der risikobasierte Ansatz dazu führen könne, dass bestimmte Delikte nicht mehr Berücksichtigung finden könnten. „Risikobasierter Ansatz ist die Befugnis, Schwerpunkte zu setzen“, sagte Buckenhöfer im Lauf der Anhörung. Die FIU sei dafür nicht geeignet. Dirk Peglow, Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, erklärte ergänzend, dass der in internationalen Empfehlungen aufgeführte risikobasierte Ansatz nicht für die FIU gelte, sondern für die Verpflichteten. „Jede eingehende Meldung ist von der FIU zwingend zu analysieren“, sagte er.
Joachim Kaetzler von der Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle äußerte sich ebenfalls kritisch zur Idee eines risikobasierten Ansatzes. Auch er war auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion anwesend. Bereits in seiner schriftlichen Stellungnahme hatte er geschrieben: „Gegen die Anwendung des risikobasierten Ansatzes auf sämtliche Tätigkeiten der FIU bestehen staatsorganisatorische beziehungsweise rechtsstaatliche Bedenken.“
Die auf SPD-Initiative anwesende Bundesnotarkammer zeigte sich hingegen als Befürworterin des risikobasierten Ansatzes und verwies darauf, dass auch Notare als Verpflichtete so handelten. Meldungen von diesen stünden dabei für 80 Prozent aller Meldungen außerhalb des Finanzsektors. Wenn Notare Verträge beurkundeten, bei denen beispielsweise syrische Staatsangehörige beteiligt seien, also Angehörige eines Risikostaates, dann würde dies anders bewertet als „ein traditioneller Waldkauf“, erklärte der Vertreter der Bundesnotarkammer. Risikobasiert bedeute, dort tätig zu werden, wo es sinnvoll sei.
Silvia Frömbgen vom Banken-Dachverband Deutsche Kreditwirtschaft (DK) verwies auf Änderungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung, die dazu geführt hätten, dass Institute lieber öfter eine Meldung abgäben als ein Mal zu wenig, nach dem Prinzip „melden macht frei“. Die DK war auf Vorschlag der FDP-Fraktion geladen worden.
Wie das in den Niederlanden funktioniert, erläuterte Hennie Verbeek-Kusters. Sie leitet die dortige FIU und war auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geladen. Im Ausschuss erklärte sie, dass die FIU der Niederlande „eigentlich immer risikobasiert gearbeitet“ habe. Nötig sei ein System, mit dessen Hilfe schnell neue Risiken aufgespürt werden könnten. „Es gibt kaum nationale schwere Kriminalität“, sagte Verbeek-Kuster. 80 Prozent der Geldwäschefälle in den Niederlanden hätten einen internationalen Bezug.
Der Sachverständige Dennis-Kenji Kipker von der Hochschule Bremen, ebenfalls anwesend auf Vorschlag von Bündnis 90/ Die Grünen, kritisierte mangelnden Datenschutz und sagte zum Gesetzentwurf: „Der Entwurf bleibt hinter verfassungsrechtlichen Vorgaben zurück.“ Mangelnden Datenschutz sieht auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, den die Fraktion Die Linke vorgeschlagen hatte.
Zwar hatte er in seiner schriftlichen Stellungnahme durchaus lobende Worte gefunden: „Die Fokussierung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) auf schwere Straftaten im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist ein wichtiges gesetzgeberisches Ziel, das ich ausdrücklich unterstütze.“ Jedoch findet sich dort auch Kritik. So sei die Rechtsgrundlage für den risikobasierten Ansatz zu pauschal. Positiv bewerten die Datenschützer grundsätzlich ein parlamentarisches Kontrollgremium für die FIU.
Haushalt/Ausschuss
Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochnachmittag mit den Beratungen zum Bundeshaushalt 2024 begonnen. Im Fokus standen zunächst die Planungen für den Bundespräsidenten, den Bundesrat sowie den Unabhängigen Kontrollrat.
Mit geringfügigen Änderungen verabschiedeten die Abgeordneten die Etatplanung für den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt (Einzelplan 01, 20/7800). Das Votum war bei Enthaltung der AfD ansonsten einmütig. Die Änderungen betreffen geringer ausfallende Versorgungsbezüge sowie eine Umschichtung bei Personalausgaben.
Für das kommende Jahr sind demnach Ausgaben in Höhe von 47,1 Millionen Euro vorgesehen (Regierungsentwurf: 47,4 Millionen Euro), in diesem Jahr liegt das Soll bei 45 Millionen Euro. Größter Ausgabeposten im Regierungsentwurf sollen 2024 mit 24,2 Millionen Euro die Personalausgaben sein. Die Planstellen und Stellen sollen wie in diesem Jahr bei 253 liegen.
Keine Mehrheit fanden zwei Änderungsanträge der AfD-Fraktion. Die Fraktion hatte Kürzungen im Titel für „Konferenzen, Tagungen und Messen und Ausstellungen“ sowie im Titel für Öffentlichkeitsarbeit beantragt. Die Fraktion führte zur Begründung neben der „sparsamen Haushaltsführung“ an, dass „der Bundespräsident[…] mit seinen Äußerungen immer wieder die Spaltung der Gesellschaft [betreibt], insbesondere wenn er etwa die Bürger in Bezug auf ihr Wahlverhalten in mündige und unmündige Bürger unterteilt oder vor der Wahl bestimmter Parteien warnt und deren Wähler sprachlich in die Nähe von Kriminellen rückt“.
Der Etat des Bundesrates (Einzelplan 03) passierte den Ausschuss unverändert bei Gegenstimmen der AfD mit Zustimmung der übrigen Fraktionen. Für 2024 sind Ausgaben in Höhe von 39 Millionen Euro geplant und damit weniger als im laufenden Jahr mit 39,7 Millionen Euro. Mit 21 Millionen Euro sind auch in diesem Einzelplan die Personalausgaben der größte Ausgabeposten. Im Einzelplan sind 217 Planstellen und Stellen veranschlagt und damit genauso viel wie in diesem Jahr.
Ebenfalls ohne Änderungen verabschiedeten die Abgeordneten bei Enthaltung der Linken einmütig die Finanzplanung für den Unabhängigen Kontrollrat (Einzelplan 22). Für die im Aufbau befindliche oberste Bundesbehörde, die mit der Kontrolle der technischen Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes betraut ist, sind im Regierungsentwurf elf Millionen Euro berücksichtigt. In diesem Jahr liegt das Soll bei 16,4 Millionen Euro. Verwaltungsausgaben bilden mit 5,7 Millionen Euro den Ausgabeschwerpunkt. Veränderungen im Personalhaushalt mit 61 Planstellen und Stellen sind vorerst nicht vorgesehen.
Weitere Änderungen in den Einzelplänen sind in der Bereinigungssitzung möglich, dann werden auch die Stellenpläne aufgerufen.
Klimaschutz und Energie/Ausschuss
Berlin: (hib/MIS) Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich am Mittwoch, den 20. September 2023 mit dem „Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu den Belastungen der Industrie und Mittelstand durch hohe Strompreise, den Arbeiten zum Industriestrompreis und zu beihilferechtlichen Erfordernissen auf europäischer Ebene“ befasst.
Infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine seien die Energiepreise im vergangenen Jahr weltweit drastisch gestiegen, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen). Deutschland sei aufgrund der hohen Abhängigkeit von russischem Erdgas in besonderem Maße betroffen gewesen. Das gelte auch für die Strompreise, deren Niveau stark von der Höhe des Erdgaspreises abhänge. Obwohl die Börsenstrompreise mittlerweile gegenüber ihren Höchstständen deutlich zurückgegangen seien, hätten sich die Preise im Vergleich zu den Jahren vor 2022 auf einem höheren Niveau eingependelt. Die Auswirkungen seien deutlich zu sehen: Während die Produktionsentwicklung der gesamten Industrie relativ stabil sei, kämpfe die energieintensive Industrie mit einem deutlichen Produktionseinbruch von bis zu 20 Prozent. Vor diesem Hintergrund habe das BMWK Anfang Mai ein Konzept für wettbewerbsfähige Industriestrompreise vorgelegt, sagte Wenzel. Dieses Konzept sehe einen Transformationsstrompreis vor, der Strom aus erneuerbaren Energien in der Zukunft bereitstelle. Bis dieser Transformationsstrompreis greife, solle für eine Übergangszeit ein Brückenstrompreis für energie-intensive Unternehmen in Höhe von sechs Cent pro Kilowattstunde (kWh) staatlich gefördert werden.
Die Beratungen innerhalb der Bundesregierung zu einem Industriestrompreis dauerten noch an, sagte Wenzel. Ein Beihilfeverfahren bei der Europäischen Kommission könne erst angestoßen werden, wenn sich die Bundesregierung auf ein Konzept für einen Industriestrompreis geeinigt habe.
In der nachfolgenden Debatte ging es unter anderem um die Höhe des Strompreises, die Frage, wie man verhindere, dass sich das Instrument zur Dauersubvention entwickle, wer festlege, welche Unternehmen profitieren sollten und wie die veranschlagten rund 30 Milliarden Euro finanziert werden sollen.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/JOH) Laut Bundesregierung besteht ein grundsätzliches Interesse an der entwicklungspolitischen Arbeit nichtstaatlicher Träger, die mit ihrer Zustimmung und finanziellen Unterstützung tätig werden. Bezüglich Planung, Ausgestaltung und Durchführung der Projekte würden die Nichtregierungsorganisationen eigenverantwortlich handeln, betont sie in einer Antwort (20/8318) auf eine Kleine Anfrage (20/8122) der AfD-Fraktion, die sich konkret auf das von der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit durchgeführte und vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geförderte Programm „Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Markwirtschaft in China – Innovation Global“ bezog.
Dazu führt die Bundesregierung aus, das BMZ gewähre Zuwendungen für entwicklungswichtige, gesellschaftspolitische Vorhaben der politischen Stiftungen in Entwicklungs- und Transformationsländern nach Maßgabe der geltenden Förderrichtlinie. Danach muss der Zuwendungsempfänger nach Abschluss des Vorhabens im Rahmen des Verwendungsnachweises zu den erzielten Ergebnissen und dem Zielerreichungsgrad berichten.
Ein Fortführungsantrag zu dem laufenden Projekt liegt der Bundesregierung bislang nicht vor, schreibt sie.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/JOH) Aufgrund des Militärputsches in der Republik Niger hat die Bundesregierung finanzielle Zusagen in Höhe von 24 Millionen Euro ausgesetzt. Das bestätigt sie in einer Antwort (20/8835) auf eine Kleine Anfrage (20/8113) der AfD-Fraktion. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) habe die Entwicklungszusammenarbeit zum 31. Juli 2023 suspendiert, daraufhin habe auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau Auszahlungen an Niger bis auf Weiteres ausgesetzt. Auszahlungen, die auf die Vergütung von vor dem 31. Juli erbrachten Leistungen zielten, unterlägen einer Einzelfallprüfung, schreibt die Bundesregierung. Kooperationen im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Vereinten Nationen oder Nichtregierungsorganisationen würden laufend überprüft und an die aktuelle Lageentwicklung angepasst.
Gesundheit/Antwort
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung nimmt sich bei dem angekündigten Konzept zur nachhaltigen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) noch Zeit. Wie im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vom November 2022 festgelegt, habe das Bundesgesundheitsministerium Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung bis Ende Mai 2023 erarbeitet, heißt es in der Antwort (20/8269) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/8083) der Unionsfraktion.
Die Bundesregierung verfolge das Ziel, wichtige Vorhaben im Einvernehmen der beteiligten Ressorts zu beschließen. Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung dauere an. Die Ergebnisse würden veröffentlicht, sobald die Abstimmung abgeschlossen sei.
Die Vorlage der Empfehlungen für eine stabile und dauerhafte Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) ist den Angaben zufolge bis zum 31. Mai 2024 vorgesehen.
Wirtschaft/Antwort
Berlin: (hib/EMU) Ein grundlegender Trend zur Abwanderung von Unternehmen von Deutschland nach China ist laut einer Antwort (20/8181) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/7912) der Fraktion Die Linke aktuell nicht erkennbar.
Auf die Frage der Abgeordneten, welche Gefahren die Bundesregierung für Investitionen deutscher Unternehmen in China, beispielsweise durch chinesische behördliche Vorschriften oder Auflagen sieht und welche Handels- und Investitionsbeschränkungen gegen ausländische Unternehmen nach Auffassung der Bundesregierung relevant sind, heißt es in der Antwort, dass deutsche Unternehmen in China weiterhin Nachteile hätten; unter anderem durch Marktzugangs- und Investitionsbeschränkungen, ungleiche Wettbewerbsbedingungen, regulatorische Diskriminierung, erzwungenen Wissens- und Technologietransfer sowie mangelnden Schutz geistiger Eigentumsrechte, einschließlich Produktpiraterie.
„Die Bundesregierung sieht in der chinesischen Gesetzgebung, insbesondere im Sicherheits- und Datenbereich, für Unternehmen ein zunehmend herausforderndes Investitionsumfeld.“ Unternehmen sollten mögliche Risiken und Gefahren für ihre Investitionen abwägen und entsprechende Vorkehrungen treffen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort.
Finanzen/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat ihren Entwurf für das Haushaltsfinanzierungsgesetz (20/8298) in den Bundestag eingebracht. Gegenstand sind laut Problem- und Zielbeschreibung die im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 und den Finanzplan bis 2027 berücksichtigten Änderungen beim Elterngeld, beim Bürgergeld, im Bereich der Arbeitsförderung, bei der Gesetzlichen Rentenversicherung, bei der Sozialen Pflegeversicherung und beim CO2-Preis sowie die Auflösung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ und Änderungen beim Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) und beim Sondervermögen „Bundeswehr“.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) schreibt im Begleitschreiben zum Gesetzentwurf an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas: „Der Gesetzentwurf ist dem Bundesrat am 18. August 2023 als besonders eilbedürftig zugeleitet worden. Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf sowie die Auffassung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates werden unverzüglich nachgereicht.“
Finanzen/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung will Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern und zugleich Investitionen in erneuerbare Energien fördern. Dazu sollen „Regelungen im Finanzmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht weiterentwickelt werden“, formuliert sie in der Problem- und Zielbeschreibung des von ihr in den Bundestags eingebrachten Entwurfs (20/8292) für ein Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG).
Insgesamt wird das ZuFinG laut Regierungsangaben nach seiner vollen Entfaltung ab 2026 zu jährlichen Steuermindereinnahmen von 960 Millionen Euro führen, wobei 387 Millionen Euro beim Bund, 358 Millionen Euro bei den Ländern und 215 Millionen Euro bei den Gemeinden anfallen. 2024 ist mit einem Gesamtminus von 595 Millionen Euro zu rechnen und 2025 mit 850 Millionen Euro.
„Durch Digitalisierung, Entbürokratisierung und Internationalisierung sollen der deutsche Finanzmarkt und der Standort Deutschland attraktiver sowohl für nationale als auch für internationale Unternehmen und Investoren werden. Aktien und börsennotierte Wertpapiere sollen als Kapitalanlage attraktiver werden, um Nachfrageseite (Anreize für Aktien als Kapitalanlage) und Angebotsseite (Erhöhung der Anzahl börsennotierter Unternehmen in Deutschland) zu stärken“, erläutert die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf.
Zu den einzelnen adressierten Maßnahmen gehört unter anderem, dass offene Immobilienfonds künftig einfacher in Anlagen für erneuerbare Energien investieren dürfen. So soll „es aufsichtsrechtlich ermöglicht werden, auch Grundstücke zu erwerben, auf denen sich ausschließlich Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien befinden“. Die Fondsanbieter sollen diese Anlagen künftig auch selbst betreiben dürfen. Für den Betrieb von Anlagen auf bestehenden Gebäuden werde Rechtssicherheit geschaffen.
Erleichtert werden soll vor allem die Beteiligung von Mitarbeitern am Eigenkapital ihres Arbeitgebers. Dazu soll der Steuerfreibetrag von derzeit 1.440 Euro auf 5.000 Euro steigen. Allein hierfür kalkuliert die Bundesregierung ab 2025 eine jährliche Haushaltswirkung von -355 Millionen Euro ein.
Den Anwendungsbereich der aufgeschobenen Besteuerung will die Bundesregierung „signifikant ausweiten“. Hierzu soll die Besteuerung künftig bis zur Veräußerung der Anteile aufgeschoben werden können, wenn der Arbeitgeber die Haftung für die anfallende Lohnsteuer übernimmt. Verlust für den Haushalt: 365 Millionen Euro pro Jahr ab 2026 (2025: 255 Millionen Euro, 2024: 70 Millionen Euro)
Unternehmen sollen künftig bereits mit einer Mindestmarktkapitalisierung von einer Million Euro an die Börse gehen dürfen (bisher: 1,25 Millionen Euro). Die Pflicht zu einem Emissionsbegleiter, beispielsweise einer Bank, als Mitantragsteller entfällt.
Aktienemissionen sollen künftig auch auf der Grundlage der Blockchain-Technologie möglich werden. Mit dieser Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für Kryptowerte soll Deutschland „zu einem rechtssicheren Standort für diese Zukunftstechnologie“ werden. Konkret sollen Namensaktien künftig sowohl als Zentralregisterwertpapiere als auch als Kyptowertpapiere begeben werden können. Inhaberaktien soll es weiterhin nur als Zentralregisterwertpapiere geben.
Die Aufnahme von Eigenkapital soll ferner dadurch erleichtert werden, dass Unternehmen Mehrstimmrechtsaktien ausgeben dürfen. Kapitalerhöhungen sollen auch dadurch einfacher werden, dass unter anderem die Grenze beim vereinfachten Bezugsrechtsausschluss im Aktienrecht von bisher zehn Prozent des Grundkapitals auf 20 Prozent angehoben wird.
Umsatzsteuerrechtliche Regelungen für Investmentfonds sollen an Regelungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten angeglichen werden. Das Ziel der Bundesregierung sind dabei „gleiche Wettbewerbsverhältnisse mit dem europäischen Ausland“. Hier kalkuliert die Bundesregierung 2024 mit Mindereinnahmen von 120 Millionen Euro, ab 2025 mit jährlich 140 Millionen Euro.
Änderungen soll es auch im Bereich der Haftungsregelungen für Crowdfunding-Projekte geben. Entsprechende Paragraphen im Wertpapierhandelsgesetz sollen angepasst werden.
Internationale Akteure sollen mit der deutschen Finanzaufsicht künftig auch auf Englisch kommunizieren können. Auch soll eine Kommunikation mit den Behörden verstärkt auf digitalem Weg ermöglicht werden.
Der Gesetzentwurf sei dem Bundesrat am 18. August 2023 als besonders eilbedürftig zugeleitet worden, erklärt die Bundesregierung weiter. Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf sowie die Auffassung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates würden unverzüglich nachgereicht.
Finanzen/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung will die Länder im Jahr 2023 unterm Strich mit 3,4 Milliarden Euro bei den flüchtlingsbezogenen Kosten entlasten. Das geht aus den Entwurf des Pauschalentlastungsgesetzes (20/8296) hervor, den die Regierung nun ins Parlament eingebracht hat.
Technisch soll die Umsetzung erfolgen, indem die Länder im Jahr 2023 einen um 3,4 Milliarden Euro höheren Anteil aus der Umsatzsteuer erhalten. Mit dem Gesetzentwurf wolle die Bundesregierung unter anderem die Beschlüsse der Ministerpräsidenten der Länder und des Bundeskanzlers vom 2. November 2022 und vom 10. Mai 2023 umsetzen und Länder und Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Fluchtmigration entlasten, heißt es in der Zielbeschreibung des Gesetzentwurfs.
2024 sollen die Länder noch 0,9 Milliarden Euro mehr aus dem Säckel der Umsatzsteuer erhalten. Mit der neuen Pauschale werde die bisher bestehende Pauschale für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge abgelöst.
Ferner erklärt die Bundesregierung in der Zielbeschreibung des Gesetzentwurfs, dass die Länder auch die Voraussetzungen für die Auszahlung der dritten Tranche des am 29. September 2020 beschlossenen Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienstes erfüllen. Für 2023 wird deshalb der Anteil der Länder an der Umsatzsteuer um weitere 0,5 Milliarden Euro zulasten des Bundes erhöht.
Ein weiterer Punkt des Gesetzentwurfs ist die Auflösung des Fonds, in dem die Erlöse aus der Veräußerung von Mauer- und früheren innerdeutschen Grenzgrundstücken verwahrt wurden. „Der Zweck des Fonds ist nach 27 Jahren weitestgehend erfüllt“, schreibt die Bundesregierung.
Die Bundesregierung habe den Gesetzentwurf dem Bundesrat am 18. August 2023 als besonders eilbedürftig zugeleitet, schreibt Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in seinem Begleitschreiben an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD). Die Stellungnahme des Bundesrates sowie die Auffassung der Bundesregierung zu der Stellungsnahme würden dem Bundestag unverzüglich nachgereicht.
Finanzen/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung will den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fokussierter ausrichten. Sie dazu hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Zentralstelle für Finanztransaktionen (20/8294) vorgelegt. Insbesondere stehe die Analyse von Meldungen mit Bezug zu sonstigen Straftaten dem Kernauftrag der Zentralstelle entgegen, begründet die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf.
Weiter schreibt sie: „Die Anzahl der bei der Zentralstelle eingegangenen Meldungen hat sich seit der Neueinrichtung der Zentralstelle im Jahr 2017 um ein Vielfaches gesteigert. Unter diesen Herausforderungen kann die Zentralstelle ihrem gesetzlichen Auftrag nur gerecht werden, indem sie ihre Prozesse konsequent auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausrichtet und entsprechend internationalen und europäischen Empfehlungen risikobasiert ausgestaltet. Das im Jahr 2022 erneut erheblich gestiegene Meldeaufkommen macht es erforderlich, den gesetzlichen Kernauftrag der Zentralstelle klarer auszugestalten und die risikobasierte Arbeitsweise für sie klarzustellen.“
Im Anschreiben der Bundesregierung an die Bundestagspräsidentin heißt es, dass der Gesetzentwurf dem Bundesrat am 18. August als besonders eilbedürftig zugeleitet worden sei. Die Stellungnahme der Länderkammer sowie die Gegenäußerungen der Bundesregierung dazu würden unverzüglich nachgereicht.
Finanzen/Unterrichtung
Berlin: (hib/BAL) Die Ampel-Koalition plant bis 2024 eine Verdopplung der veranschlagten Finanzhilfen auf 48,7 Milliarden Euro im Vergleich zum Jahr 2021. Das geht aus dem 29. Subventionsbericht hervor, den die Bundesregierung dem Bundestag als Unterrichtung vorgelegt hat (20/8300).
Die auf den Bund entfallenden Steuervergünstigungen sollen in diesem Zeitraum leicht um 1,1 Milliarden Euro auf 18,4 Milliarden Euro sinken. Nicht enthalten im Subventionsbericht sind Hilfen für Unternehmen, um die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine für die Energiepreise abzufedern. Sie belaufen sich laut Bundesregierung auf weitere rund 20,3 Milliarden Euro im Jahr 2023
Der größte Anteil der aufgeführten Subventionen – Finanzhilfen und Steuervergünstigungen zusammen – kommt mit 26,9 Milliarden Euro der gewerblichen Wirtschaft zugute. 22,3 Milliarden Euro entfallen auf das Wohnungswesen. Der drittgrößte Empfänger ist der Verkehr mit 9,2 Milliarden Euro, gefolgt vom Posten „Übrigen Steuervergünstigungen“. Auf den Bereich „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“ entfallen 2,4 Milliarden Euro.
Dass die Finanzhilfen des Bundes im Jahr 2024 noch einmal um 3,5 Milliarden Euro im Vergleich zu 2023 ansteigen sollen, erklärt die Regierung mit den Direktsubventionen für die Hersteller von Mikrochips und dem Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur. Die Mittel werden über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt, eines von 29 Sondervermögen des Bundes.
Zentrale Schwerpunkte des KTF sind laut Bundesregierung die energetische Gebäudesanierung, die Dekarbonisierung der Industrie sowie der Ausbau der Elektromobilität, der Ladeinfrastruktur und der erneuerbaren Energien.
Im Jahr 2023 hätten 83 der 138 Finanzhilfen mit einem veranschlagten Finanzvolumen von insgesamt 39 Milliarden Euro einen positiven Bezug zu den in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verankerten Umwelt- und Klimaschutzzielen aufgewiesen, heißt es in dem Subventionsbericht. „Ihr Anteil am Gesamtvolumen der Finanzhilfen beträgt im Jahr 2023 insgesamt 86,3 Prozent, was einem Anteil von 63,3 Prozent an den gesamten Subventionen (Finanzhilfen und Steuervergünstigungen) entspricht.“
Die Bundesregierung weist in ihrem Bericht auf die Schattenseiten von Subventionen hin. „Subventionen bedürfen stets einer besonderen Rechtfertigung und einer regelmäßigen Erfolgskontrolle. Denn eine dauerhafte Begünstigung einzelner Marktteilnehmer zu Lasten der Allgemeinheit hat in der Regel schädliche Folgen“, schreibt sie und erklärt weiter: „Die Subventionierung kann durch die Veränderung der relativen Preise zu gesamtwirtschaftlichen Verzerrungen führen und dadurch Fehlallokationen von Ressourcen verursachen.“
Ferner warnt die Regierung: „Subventionierte Unternehmen könnten andere, wettbewerbsfähige Unternehmen verdrängen. Auch droht die Gefahr einer sich verfestigenden Subventionsmentalität mit der Konsequenz, dass notwendige unternehmerische Anpassungen unterbleiben bzw. Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative zurückgehen.“ Dies könne auch der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands insgesamt schaden. Folge könne „eine nachhaltige Beeinträchtigung von wirtschaftlichem Wachstum und Beschäftigung“ sein.
Subventionen sollten nach Überzeugung der Bundesregierung deshalb „grundsätzlich zeitlich befristet und degressiv ausgestaltet werden“.
Wirtschaft/Antwort
Berlin: (hib/EMU) Im Jahr 2021 sind Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in Höhe von 102,694 Milliarden Euro in China getätigt worden. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/8146) auf eine Kleine Anfrage (20/8001) der Fraktion Die Linke. Da die Daten auf die Deutsche Bundesbank zurückgingen, die über die Direktinvestitionsbestände jährlich im April mit einem Zeitverzug von 16 Monaten berichtet, lägen die Daten für 2022 noch nicht vor, heißt es in der Antwort.
Auf die Frage der Abgeordneten, wie viele Anträge auf Garantien für Investitionen in China innerhalb der vergangenen fünf Jahre nicht bewilligt wurden, antwortet die Bundesregierung, dass seit Januar 2018 keine Neuanträge für Vorhaben gestellt wurden. In diesem Zeitraum seien sieben Verlängerungsanträge gestellt worden, vier Verlängerungsanträge aus den Jahren 2020 und 2021 seien abgelehnt worden.
Gefragt worden war zudem nach den Einnahmen des Bundes durch Investitionsgarantien für Investitionen in China, etwa durch Gebühren und Entgelte. Seit dem 1. Januar 2013 belaufen sich die Gebühren- und Entgelteinnahmen des Bundes aus Investitionsgarantien für Investitionen in China laut der Antwort auf insgesamt rund 383,1 Millionen Euro.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag
Berlin: (hib/JOH) Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit afrikanischen Partnerländern soll sich nach dem Willen der AfD-Fraktion in Zukunft strikt an den ökonomischen Interessen Deutschlands sowie am wirtschaftlichen Prosperieren der afrikanischen Partnerländer orientieren. Alle „ideologischen Projekte rund um die Leitmotive ‚Klimaschutz‘, Gender Mainstreaming und Feminismus“ sollen eingestellt werden, verlangen die Abgeordneten in einem Antrag (20/8206), den der Bundestag am Donnerstag, dem 7. September 2023, ohne Aussprache zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überweisen will. Angesichts der zunehmenden Rohstoffknappheit in Deutschland sei es dringend geboten, dass die Bundesregierung die Bemühungen der deutschen Unternehmen um neue Rohstoffpartnerschaften mit Afrika unterstütze, betont die Fraktion.
Hrsg.: Deutscher Bundestag,
Quelle: https://www.bundestag.de/hib
Die G20-Leaders‘-Erklärung 2024 von Rio de Janeiro thematisiert Herausforderungen der globalen Wirtschaft, sozialer Ungleichheit und der Klimakrise. Mit Bezug auf Finanzpolitik und globale Finanzarchitektur kritisiert die Erklärung die bisherige Umsetzung ambitionierter Reformen und verweist auf bestehende Defizite.
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