Neues aus dem Bundestag | 19. März 2026

Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.


Humanitäre Lage der Rohingya beraten

Keine Zusammenarbeit mit „Re-building Channels for Syria“

Bilanz des Programms zu Migration und Diaspora

Mittelfehlverwendungen in der Entwicklungszusammenarbeit

Transparenzportal des BMZ

Bundesregierung: Schäden des Klimawandels teurer Klimaschutz

Unterstützung für Deutschen Volkshochschul-Verband

Projekte der GIZ in Zentralasien

Keine Angaben zu Projekten in Eritrea, Venezuela und Ukraine

218 Millionen Euro in 2025 für Wiederaufbau Syriens zugesagt

Projekte in Simbabwe, China und Tadschikistan

NGO-Unterstützung in der Republik Moldau

Projekt für migrierte Frauen und LGBTIQ-Personen in Mexiko

Warnung vor Doppekstandards bei Handelsfinanzierungen

Alabali Radovan nimmt Stellung zu Kritik an Reformplänen

Umweltverbände warnen vor Gasabkommen mit Niederlanden

„Global Gateway“ mobilisiert 300 Milliarden Euro vorzeitig

Deutschland hat 2025 fünf Ländern Schulden erlassen

Bekenntnis zu völkerrechtsbasierter Ordnung


Humanitäre Lage der Rohingya beraten

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss

Berlin: (hib/SAS) Mitglieder des Menschenrechtsausschusses drängen auf eine Verbesserung der humanitären Lage der Rohingya in Bangladesch. In einem Austausch mit Vertretern des Auswärtigen Amtes am Mittwoch regten die Abgeordneten an, den Regierungswechsel in dem südasiatischen Land für neue politisch-diplomatische Bemühungen zu nutzen, um die Situation der Rohingya zu verbessern. Viele der über eine Million Angehörigen dieser muslimischen Minderheit, die vor Gewalt und Verfolgung aus dem Nachbarland Myanmar geflohen sind, leben bereits seit über acht Jahren in Bangladesch. Sie sind staatenlos. Die Regierung in Myanmar verweigert der Volksgruppe bereits seit 1987 die Staatsangehörigkeit. Das Flüchtlingslager Kutupalong in der südöstlichen Region Cox’s Bazar gehört zu den größten Flüchtlingslagern der Welt. In Bangladesch sind die Rohingya zwar geduldet, doch das Lager dürfen sie ohne Genehmigung nicht verlassen. Arbeiten ist untersagt. Auch feste Behausungen sind verboten. Die Menschen lebten in Hütten und schliefen auf Sandsäcken, so ein Abgeordneter.

Mitglieder der Fraktionen von SPD und Grünen wiesen auf die sich zuletzt wieder verschlechternden Zustände im Lager hin. Durch den andauernden Bürgerkrieg in Myanmar wachse die Zahl der Geflüchteten im Camp. Hilfsorganisationen berichteten von zunehmender Gewalt, Vergewaltigungen und Kinderschwangerschaften. Die Kürzungen bei der Entwicklungshilfe und die Auflösung von USAID durch die Regierung von US-Präsident Donald Trump träfen die Menschen schwer. Das Welternährungsprogramm stelle für jeden Flüchtling pro Monat zwölf US-Dollar für Essen zur Verfügung. Bereits einmal sei die Unterstützung auf acht Dollar gefallen, mit erheblichen gesundheitlichen Folgen. Ähnliches sei zu befürchten, wenn auch die Bundesregierung ihre humanitäre Hilfe kürze, warnte ein Abgeordneter der Grünen.

Laut Angaben des Auswärtigen Amtes sind im laufenden Jahr 6,5 Millionen Euro für Bangladesch eingeplant, die über den humanitären Länderfonds der Vereinten Nationen zur Verfügung gestellt werden sollen. Die USA beteiligten sich mit 50 Millionen, so eine Vertreterin des Auswärtigen Amtes, und hätten sich nicht komplett zurückgezogen. Angesichts der zunehmenden humanitären Krise hoffe die Bundesregierung auf dem Weg der Diplomatie mit Bangladesch zu Lösungen für die Lage der Rohingya zu finden. Doch auch nach dem Regierungswechsel sei die Bereitschaft gering, die Menschen gesellschaftlich zu integrieren und ihnen unter anderem Bildung zu ermöglichen, sagte eine Außenamts-Vertreterin.

Die südostasiatische ASEAN-Staatengemeinschaft bemühe sich seit Jahren in Verhandlungen, die Verfolgung der Rohingya in Myanmar zu stoppen und ihnen eine Rückkehr zu ermöglichen, so eine Vertreterin des Auswärtigen Amtes. Bisher jedoch erfolglos. Die wachsende Zahl der Geflüchteten stelle für das arme Bangladesch eine große ökonomische Belastung dar. Vor diesem Hintergrund werteten die Abgeordneten es positiv, dass die USA mit dem Land kurz vor den Wahlen im Februar ein Handelsabkommen abgeschlossen haben, wenngleich ein Mitglied der Unionsfraktion einwandte, dass die Unterstützung mit dem wachsenden Einfluss Chinas in Myanmar im Zusammenhang stehen könne. Die AfD äußerte die Sorge vor einer Gefahr der Zweckentfremdung Hilfsgeldern für die Beschaffung von Waffen, was die Außenamts-Vertreter mit Verweis auf die Träger-Organisationen Vereinte Nationen und Internationales Komitee vom Roten Kreuz zurückwiesen.

Die politische und humanitäre Lage in Myanmar bewerteten sie gegenüber den Mitgliedern des Menschenrechtsausschusses als desolat. Schon vor dem Militärputsch im Jahr 2021 sei sie bereits schwierig gewesen, doch seitdem habe die Gewaltherrschaft des Militärs zugenommen. Die Ausschreitungen zwischen den einzelnen Gruppen im Land – nicht nur zwischen Militär und Minderheiten sowie Oppositionellen – hätten zugenommen. Das Militär fliege zudem Luftangriffe auf Dörfer und zivile Infrastruktur. Bei der Bombardierung eines Krankenhauses im Dezember habe es zahlreiche zivile Opfer gegeben. Das Erdbeben im März 2025, das stärkste, das das Land seit Jahrzehnten getroffen hat, habe die humanitäre Situation weiter verschlechtert, so die Außenamts-Vertreterin. Die Regierung habe nur sehr begrenzt Hilfsorganisationen ins Land gelassen.

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Keine Zusammenarbeit mit „Re-building Channels for Syria“

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung arbeitet nicht mit dem Verein „Re-building Channels for Syria“ (RCFS) zusammen, auch detaillierte Informationen zur Organisation oder zu ihren Mitgliedern lägen ihr nicht vor, schreibt sie in einer Antwort (21/4637) auf eine Kleine Anfrage (21/4209) der AfD-Fraktion. RCSF sei eines der mehr als 1.400 Mitglieder der Plattform „Neuanfang für Syrien“, betont sie. Wie viele andere Organisationen habe sie daher auch vereinzelt an Informations-, Austausch- und allgemeinen Kennenlernformaten der Plattform teilgenommen.


Bilanz des Programms zu Migration und Diaspora

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Für das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) initiierte Programm Migration und Diaspora (PMD) hat die Bundesregierung zwischen Mai 2019 und Juli 2023 rund 89,25 Millionen Euro aufgewendet. Partnerländer seien unter anderem Albanien, Georgien, Marokko und die Ukraine gewesen, heißt es in einer Antwort (21/4663) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/4032) der AfD-Fraktion.

Darin betont sie, das Programm sei nicht in der aktiven Anwerbung von Fachkräften aktiv gewesen. Vielmehr sei zu Voraussetzungen und Möglichkeiten für die reguläre Migration nach Deutschland sowie den Risiken der irregulären Migration beraten worden, „damit migrationsinteressierte Menschen individuelle Entscheidungen treffen und ihre Möglichkeiten realistischer einschätzen können“.

Die Angebote für sogenannte Diaspora-Experten, Start-Up-Unterstützung und Projektförderung hätten sich an die bereits in Deutschland ansässige Diaspora gerichtet und etwa durch die Begleitung diasporischer Unternehmensgründungen in den Herkunftsländern die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort bewirkt. Auch hätten rückkehrende Fachkräfte einem Braindrain-Effekt entgegengewirkt.

Laut Bundesregierung wurden nachweislich Wirkungen in den Herkunftsländern durch das Engagement der Diaspora erzielt. So seien beispielsweise im Rahmen der Start-Up-Unterstützung in der Programmlaufzeit 126 Gründungen in den Partnerländern begleitet worden, die vor Ort mehr als 700 Arbeitsplätze geschaffen hätten.

Eine Fortsetzung oder Ausweitung des Angebots auf Afghanistan und Syrien ist der Bundesregierung zufolge nicht geplant.

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Mittelfehlverwendungen in der Entwicklungszusammenarbeit

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 23. Februar 2026 sind laut Bundesregierung im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit 50 Fälle von Mittelfehlverwendungen festgestellt worden. Zugleich wurde im genannten Zeitraum ein Fall von Mittelfehlverwendung im Rahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit festgestellt, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4611) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4203) weiter ausführt.

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Transparenzportal des BMZ

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Im Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) besteht für das Ministerium keine rechtlich begründete Veröffentlichungspflicht von Projektdaten. Das erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (21/4547) auf eine Kleine Anfrage (21/4181) der AfD-Fraktion. Weiter schreibt die Regierung: „Das BMZ veröffentlicht freiwillig seine Maßnahmendaten nach Vorgaben des IATI-Datenstandards (International Aid Transparency Initiative). Über die Finanzierung der im Transparenzportal veröffentlichten Projekte wird im BMZ entschieden. Die Daten, die im Transparenzportal dargestellt sind, entsprechen den Vorgaben des IATI-Datenstandards. Der IATI-Datenstandard verfügt nicht über eine Definition oder ein Datenfeld, um das ‚Beschlussdatum‘ eines Projektes zu erfassen.“

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Bundesregierung: Schäden des Klimawandels teurer Klimaschutz

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Laut der Bundesregierung sind die Schäden des fortschreitenden Klimawandels teurer als Investitionen in den Klimaschutz. In einer Antwort (21/4541) auf eine Kleine Anfrage (21/3976) der AfD-Fraktion verweist die Bundesregierung auf verschiedene Studien. So schätze die High Level Expert Group der UN-Klimarahmenkonvention die mit „ambitionierter Klimaschutzpolitik global vermiedenen Klimawandelkosten“ und Vorteile, die mit Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels einhergehen „bereits bis zum Jahr 2030 fast dreimal höher ein als die ermittelten Investitionskosten in Klimaschutz“.

Eine aktuelle, wissenschaftliche und unabhängig geprüfte Studie zweier US-amerikanischer Forscher komme zudem zu dem Ergebnis, dass das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP) infolge eines Temperaturanstiegs um ein Grad Celsius auf langfristig um mehr als 20 Prozent zurückgehen werde, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Die AfD-Fraktion hatte sich unter anderem nach den weltweiten „Kosten des ungebremsten Klimawandels“ sowie nach der wissenschaftlichen Basis der angenommenen Schäden erkundigt.

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Unterstützung für Deutschen Volkshochschul-Verband

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung begründet die Zuschüsse zu den Verwaltungskosten des Deutschen Volkshochschul-Verbandes aus dem Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit dem entwicklungspolitischen Interesse des Bundes an Projekten des Volkshochschul-Verbandes in Partnerländern.

In ihrer Antwort (21/4494) auf eine Kleine Anfrage (21/4162) der AfD-Fraktion führt die Bundesregierung aus, dass das im Jahr 1977 bewilligte Projekt „Zuschuss zu den Verwaltungskosten des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e. V.“ dazu diente, die mit der Durchführung von Auslandsprojekten verbundenen inländischen Verwaltungskosten zu bündeln. Diese seien im Inland für eine Vielzahl von Vorhaben entstanden und daher nicht einzelnen Regionen oder Ländern zuordenbar.

Die AfD-Abgeordneten hatten sich unter anderem erkundigt, welche konkreten Ziele das BMZ mit der Finanzierung reiner Verwaltungskosten im Rahmen der öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit (ODA) verfolgt habe. Den Fragestellern zufolge lief das Projekt über einen Zeitraum von mehr als 35 Jahren bis zum 21. Juni 2013 mit Gesamtausgaben in Höhe von 23,16 Millionen Euro.

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Projekte der GIZ in Zentralasien

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) In den Jahren 2024 und 2025 sind laut Bundesregierung Mittel in Höhe von 78,88 Millionen Euro aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) an Projekte der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in den zentralasiatischen Ländern Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan geflossen. Für 2026 seien zum Zeitpunkt der Fragestellung systembedingt keine Angaben möglich, schreibt sie in einer Antwort (21/4401) auf eine Kleine Anfrage (21/4107) der AfD-Fraktion, in der die Bundesregierung tabellarisch über die laufenden Projekte informiert.

Elf Projekte seien evaluiert worden – fünf bilaterale Vorhaben sowie drei Globalvorhaben, zwei Regionalvorhaben und ein Sektorvorhaben, führt sie weiter aus. Alle Projekte seien als „erfolgreich“ eingestuft worden, darunter ein Projekt zur Unterstützung des Reform- und Modernisierungsprozesses im beruflichen Bildungssystem Usbekistans und eines zur Verbesserung der Ernährung für Frauen und Kleinkinder im ländlichen Raum Tadschikistans.

Die Bundesregierung betont, die Projekte der GIZ in Zentralasien zielten auf nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und wirtschaftliche Kooperation, auf verstärkte Resilienz gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels und auf die Förderung von Berufsbildung, Gesundheit und sozialer Sicherung als Beitrag zur sozialen Kohäsion und Stabilität in der Region. Sie stünden somit in Einklang mit den entwicklungspolitischen Zielen Deutschlands und mit den Zielen der Europäischen Union.

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Keine Angaben zu Projekten in Eritrea, Venezuela und Ukraine

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung gibt auch auf Nachfrage der AfD-Fraktion aus Sicherheitsgründen keine Informationen zu nicht namentlich deklarierten Projekten in Eritrea, Venezuela und der Ukraine heraus. In ihren Antworten (21/4259, 21/4257 und 21/4256) auf entsprechende Kleine Anfragen (21/4010, 21/4011, 21/4013) verweist sie auf frühere Antworten und betont, die erbetenen Informationen zu Titel und Maßnahmenbeschreibungen der betreffenden Projekte könnten auch im Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung nicht abgebildet werden.

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218 Millionen Euro in 2025 für Wiederaufbau Syriens zugesagt

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung hat im Jahr 2025 Zusagen in Höhe von 218 Millionen Euro für den Wiederaufbau Syriens gemacht. Die Zusagen für das Jahr 2026 stünden noch nicht fest, schreibt sie in einer Antwort (21/4245) auf eine Kleine Anfrage (21/3982) der AfD-Fraktion. Darin heißt es, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) verfüge über eine breite Struktur an Umsetzungspartnern im Land und könne auf verschiedene Quellen zur Erfassung der Bedarfslage in Syrien zurückgreifen. Darunter sei das Humanitarian Needs Overview des Amts der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (UN OCHA), aber auch die Weltbank, die deutsche Botschaft sowie Vertreterinnen und Vertretern der syrischen Zivilgesellschaft.

Von den Abgeordneten nach der Plattform „Neuanfang für Syrien“ gefragt, führt die Bundesregierung aus, diese sei ein Angebot des BMZ für in Deutschland ansässige nichtstaatliche Akteurinnen und Akteure. Sie solle es ihnen ermöglichen, sich für den Wiederaufbau Syriens zu engagieren, sich zu vernetzen und Informationen zum Beispiel über Fördermittel zu erhalten. Die Plattform sei im Februar 2025 vom BMZ initiiert worden und Teil eines Regionalvorhabens, weshalb das Budget für den Betrieb der Plattform bis zum 16. Dezember 2025 „nicht exakt abgrenz- und darstellbar“ sei.

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Projekte in Simbabwe, China und Tadschikistan

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung gibt auch auf Nachfrage der AfD-Fraktion aus Sicherheitsgründen keine Informationen zu nicht namentlich deklarierten Projekten in Simbabwe, China und Tadschikistan heraus. In ihren Antworten (21/4254, 21/4253 und 21/4252) auf entsprechende Kleine Anfragen (21/4012, 21/4014, 21/4015) verweist sie auf frühere Antworten und betont, die erbetenen Informationen zu Titel und Maßnahmenbeschreibungen der betreffenden Projekte könnten auch im Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung nicht abgebildet werden.

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NGO-Unterstützung in der Republik Moldau

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung unterstützt keine Projekte von Nichtregierungsorganisationen in der Republik Moldau, die eine Vereinigung mit Rumänien befürworten oder aktiv vorantreiben. Das geht aus ihrer Antwort (21/4235) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3990) hervor. Von dieser befragt zu ihrer Position „zu einer möglichen Vereinigung der Republik Moldau mit dem EU- und Nato-Mitglied Rumänien“ heißt es: „Die Bundesregierung äußert sich nicht zu hypothetischen Fragestellungen.“

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Projekt für migrierte Frauen und LGBTIQ-Personen in Mexiko

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung macht aus Sicherheitsgründen keine Angaben zu lokalen Umsetzungspartnern oder Nichtregierungsorganisationen, die an einem Projekt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit dem Titel „Zugang für migrierte Frauen und LGBTIQ-Personen zu rechtsstaatlichen Verfahren und Asyl in Mexiko“ eingebunden sind. Die Nennung würde ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen nichtstaatlichen Organisationen vor Ort und für die rechtliche und körperliche Unversehrtheit der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen bedeuten, erklärt sie in einer Antwort (21/4237) auf eine Kleine Anfrage (21/3987) der AfD-Fraktion. Die Arbeit der Zuwendungsempfänger bzw. der zivilgesellschaftlichen Akteure erfolge in Mexiko in einem volatilen Kontext. Die ohnehin prekäre Situation von Migrantinnen und Migranten, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie von Geflüchteten sei für Frauen und Angehörige von LGBTQI nochmals schwieriger.

Die Projekte würden von lokalen Partnerorganisationen der mexikanischen Zivilgesellschaft initiiert und geplant, die bereits seit Langem in diesen Themenbereichen tätig seien, führt sie weiter aus. Diese verfügten über „umfassende Expertise und Erfahrung, die sie in die Projektkonzeption einfließen lassen“.

Im Einklang mit den Vorgaben der geltenden Förderrichtlinie könnten die Projektabschlussberichte erst nach Ablauf der Projektlaufzeit erstellt und vorgelegt werden, betont die Bundesregierung. Stand heute seien bis Juli 2025 141 Personen umfassend begleitet worden, 90 von ihnen hätten dadurch einen positiven Asylbescheid erhalten, eine Person einen ergänzenden Schutz.

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Warnung vor Doppekstandards bei Handelsfinanzierungen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung sieht die Gefahr, dass die Einführung eigenständiger Performance Standards für Handelsfinanzierungen zu einer Doppelung mit bestehenden Performance Standards führen könnte. Bereits jetzt richte die zur Weltbankgruppe gehörende International Finance Corporation (IFC) ihre Handelsfinanzierungsprogramme an Umwelt- und Sozialstandards aus und führe dafür so genannte Due-Diligence-Prüfungen durch, um nötige Verbesserungen zur Standarderfüllung zu identifizieren, schreibt sie in einer Antwort (21/4229) auf eine Kleine Anfrage (21/3965) der Fraktion Die Linke. Vor diesem Hintergrund befürworte die Bundesregierung eine systematische Anwendung der bestehenden Performance Standards auf Handelsfinanzierung. Sie werde sich bei der Überarbeitung des Sustainability Frameworks dafür einsetzen, „dass die Anwendung weiter systematisiert wird“.

Der Prozess zur Überarbeitung des Sustainability Framework befinde sich derzeit in der Sondierungsphase, führt sie in der Antwort weiter aus. Bisher sei das Weltbank-Exekutivdirektorium lediglich mit der Gestaltung des Review-Prozesses befasst gewesen, inhaltliche Positionen seien daher seitens der Bundesregierung noch nicht eingebracht worden. Dies werde im weiteren Verlauf primär über das Exekutivdirektorium erfolgen.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) setze sich auf Basis seines Menschenrechtskonzepts bei multilateralen Entwicklungsbanken und anderen internationalen Akteuren dafür ein, menschenrechtsbasierte Ansätze zu integrieren, betont die Bundesregierung. Dies erfolge für alle Geschäftsfelder der IFC primär durch die Rolle der Bundesregierung im Aufsichtsrat der Weltbankgruppe.

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Alabali Radovan nimmt Stellung zu Kritik an Reformplänen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali Radovan (SPD) hat am Mittwochmittag im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung betont, dass die Erreichung der Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDG) der UN-Agenda 2030 sowie die Bewältigung globaler Krisen trotz geplanter Reformen und Budget-Kürzungen Ziele deutscher Entwicklungszusammenarbeit (EZ) bleiben.

Die Bundesregierung verstehe die EZ als Teil eines Dreiklangs zusammen mit Verteidigung und Diplomatie und wolle deren Stärken weiter nutzen, um etwa internationale Partnerschaften auszubauen, erklärte sie auf die Frage einer Linken-Abgeordneten. Diese hatte wie eine Vertreterin der Grünen-Fraktion kritisiert, dass der im Januar vom Ministerium vorgelegte Reformplan weniger auf SDGs, Menschenrechte und Partnerorientierung ziele, sondern in erster Linie auf die Durchsetzung deutscher, wirtschaftlicher und geopolitischer Interessen.

Alabali Radovan sagte dazu, auch seitens der – insgesamt 65 – deutschen Partnerländer gebe es den Wunsch, dass Deutschland die Ziele seiner Kooperation stärker formuliere. Gemeinsam mit den einzelnen Partnerländern sei deshalb bereits begonnen worden, die Ziele beider Seiten im Dialog zu besprechen und auf deren Grundlage zu gemeinsamen Lösungen zu kommen, sagte die Ministerin auf Fragen aus den Reihen von Union und AfD.

Die Reformpläne für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) würden jetzt umgesetzt, führte die Ressortchefin weiter aus. Mit einzelnen Partnerländern liefen dazu bereits Regierungsverhandlungen. Ziel der Neuausrichtung des BMZ sei es, die EZ fokussierter, strategischer und partnerschaftlicher zu machen, die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Bundesministerien zu verstärken und die Privatwirtschaft mehr einzubeziehen. Ein Fokus der bilateralen Zusammenarbeit werde künftig auf der Unterstützung der ärmsten Länder (LDCs) in den Bereichen Ernährungsicherheit und Gesundheit liegen, sagte Alabali Radovan.

Von der SPD-Fraktion auf die Bedeutung von Programmen für Frauen und ihre sexuelle und reproduktive Gesundheit angesprochen, betonte die SPD-Politikerin, Deutschland werde sich dafür weiter engagieren. Schließlich gebe es eine hohe Evidenz, dass diese Programme wirkten. So sei die Müttersterblichkeit in den vergangenen 25 Jahren durch die internationale EZ um 40 Prozent gesunken. Alabali Radovan wies jedoch auf Finanzierungslücken in diesem Bereich durch den weitgehenden Rückzug der USA aus der globalen Entwicklungsfinanzierung hin. Die US-Regierung habe Nichtregierungsorganisationen außerdem die Mittel für Programme gestrichen, die Diversität, Inklusion und von ihr als „Genderideologie“ bezeichnete Themen adressieren. Hierfür würden nun rund 30 Milliarden US-Dollar fehlen, sagte die Ministerin.

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Umweltverbände warnen vor Gasabkommen mit Niederlanden

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/NKI) Umweltverbände warnen vor einer Ausweitung der Gasförderung in der Nordsee. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwochmorgen kritisierte die Deutsche Umwelthilfe, dass weder deutsche Interessen noch die Belange des Natur- und Klimaschutzes gewahrt würden.

Deutschland und die Niederlande wollen zusammen Gas in der Nordsee fördern, dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (21/3491) für ein Abkommen zur gemeinsamen Erschließung eines grenzüberschreitenden Erdgasfelds vor Borkum vorgelegt. Um das Gas über Grenzen hinweg fördern zu können, ist ein einheitlicher Rechtsrahmen nötig, der die Zusammenarbeit deutscher und niederländischer Behörden regelt. Dazu wurde im vergangenen Sommer bereits ein Unitarisierungsabkommen zwischen beiden Ländern unterzeichnet. Nun fehlt noch die Zustimmung der deutschen Seite von Bundestag und Bundesrat.

Die Niederlande fördern bereits Gas aus einem grenzüberschreitenden Gasfeld vor der Insel Borkum. Mit dem Abkommen könnte auch Gas von deutschem Gebiet gefördert werden. Der niedersächsische Energieversorger EWE hat bereits einen Liefervertrag mit dem niederländische Energiekonzern One-Dyas geschlossen. Das Gesetz sieht ein Abkommen vor, mit dem die Bundesregierung Rechtssicherheit schaffen will. So werden beispielsweise Einzelheiten zur Aufteilung der Lagerstätten und zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit festgeschrieben. Es regelt nicht nur die schon bestehende Erdgasförderung vor Borkum. Auch weitere Bohrungen im deutsch-niederländischen Seegebiet werden dadurch möglich. One-Dyas hat bereits angekündigt, weitere Gasfelder in der Umgebung erschließen zu wollen. Die Niederländer haben zugesagt, Gas nur so lange zu fördern, wie Erdgas in beiden Ländern nachgefragt wird – wann diese Nachfrage endet, ist jedoch offen.

Umweltschutzverbände lehnen den Gesetzentwurf „entschieden ab“, sagte Clara Winkler, Referentin für Energie und Klimaschutz bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Mit der Ratifizierung des Abkommens würde Deutschland „unnötigerweise Teile seiner Souveränität aufgeben“ und sich an Regelungen binden, die einseitig für die Niederlade wirkten und einem einzelnen niederländischen Unternehmen zugutekämen. Nach der Schließung seines Groningen-Gasfeldes könne der Konzern One-Dyas nun auch auf kleine deutsche Vorkommen zugreifen, „und zwar zulasten deutscher Meeresschutzgebiete und der deutschen Rechtshoheit“, warnte Winkler. Die DUH sehe in dem Abkommen eine Gefahr für das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer sowie andere sensible marine Ökosysteme wie das Naturschutzgebiet Borkum Riffgrund.

Martin Kaiser, Geschäftsführender Vorstand Greenpeace, wurde noch deutlicher. Er erklärte das Unitarisierungsabkommen und damit auch das Vertragsgesetz zur Umsetzung selbigen Abkommens für rechtswidrig und „auf Grund der dramatischen Folgen für die Menschen und die Wirtschaft in Deutschland auch moralisch nicht zu rechtfertigen.“ Kaiser forderte von den Ausschussmitgliedern, „den vorliegenden Entwurf für ein Vertragsgesetz abzulehnen“. Zur Begründung erklärte der Greenpeace-Vorstand, eine Erschließung neuer Öl – und Gasvorkommen sei nach einhelligen wissenschaftlichen Erkenntnissen mit den Pariser Klimazielen unvereinbar. Außerdem ergebe sich nach jüngster internationaler Rechtsprechung auch ein Verstoß gegen die aus dem allgemeinen Völkerrecht ableitbare Verpflichtung zur Vermeidung irreversibler Schäden für Klima und Umwelt.

Roda Verheyen, Rechtsanwälte Günther, schloss sich der Kritik der Umweltverbände an. „Das Abkommen ermöglicht die Erschließung neuer Erdgasvorkommen, doch das ist nach einhelligen wissenschaftlichen Erkenntnissen mit dem 1,5 Grad-Ziel und deswegen mit dem Pariser Klimaabkommen unvereinbar.“, sagte Verheyen. Damit verstoße das Abkommen ihrer Meinung nach auch gegen das verfassungsrechtliche Klimaschutzgebot aus Artikel 20a Grundgesetz. Die Zustimmung des Bundestags zu dem Abkommen habe „eine abwägungsprägende Wirkung“ auf die landesrechtlich zu erteilenden Genehmigungen. „Sie ist deswegen zu versagen“, forderte Verheyen.

Dem widersprach Fritz von Hammerstein, Rechtsanwalt. Er sagte, das Abkommen verstoße weder gegen das Völkerrecht noch gegen nationales oder internationales Klimaschutzrecht oder die Pariser Übereinkommen. Das Abkommen sei auch nicht die Voraussetzung für die Genehmigung des N5A-Projekts, weil diese bereits vorliege. „Das Abkommen, über das wir sprechen, bezieht sich nur auf das genehmigte N5A-Projekt, auf andere Vorhaben in der Nordsee ist es entgegen anders lautender Behauptung nicht anwendbar“, erklärte von Hammerstein. Zudem sei die Betriebserlaubnis der N5A-Plattform bis 2042 befristet, „ein sogenannter fossiler Login ist also nicht zu befürchten“, so von Hammerstein.

Ludger Radermacher, Leiter der Abteilung Politik, Recht und Märkte beim Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie (BVEG), „begrüßt den Gesetzesentwurf sehr“. Vor allem weil durch das Abkommen die Erschließung der grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätte in der Nordsee, des N05-A-Feldes und weiterer Lagerstätten, mit dem Ziel einer optimalen Erschließung der Kohlenwasserstoffvorkommen dieser Felder ermöglicht werde und so die Versorgungssicherheit gestärkt werde. „Außerdem wird mit dem Abkommen die heimische Förderung in Deutschland und Europa gerade in der aktuellen geopolitischen Situation sowohl aus Gründen der Resilienz und der Versorgungssicherheit unterstützt“, sagte Rademacher.

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„Global Gateway“ mobilisiert 300 Milliarden Euro vorzeitig

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die EU-Konnektivitätsinitiative „Global Gateway“ hat das Ziel vorzeitig erreicht, bis 2027 Investitionen in Höhe von bis zu 300 Milliarden Euro für hochwertige und nachhaltige Infrastruktur in den Bereichen Digitales, Energie, Transport, Gesundheit, Bildung und Forschung zu mobilisieren. Das geht aus der Antwort (21/4116) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3754) hervor. Im Oktober 2025 habe die EU-Kommission verkündet, dass seit Ende 2021 bereits 306 Milliarden Euro mobilisiert werden konnten, zwei Jahre früher als ursprünglich vorgesehen. Als neues Ziel habe die Kommission die Mobilisierung von insgesamt 400 Milliarden Euro bis Ende 2027 ausgegeben.

Mit „Global Gateway“ leistet die EU nach Angaben der Bundesregierung einen eigenen Beitrag zur Schließung von Investitionslücken, indem sie weltweit den Aufbau von nachhaltiger und qualitativ hochwertiger Infrastruktur in den Bereichen Digitales, Energie, Transport, Gesundheit, Bildung und Forschung unterstützt. Ziel von Global Gateway sei die Förderung nachhaltiger, gleichberechtigter Partnerschaften zu beidseitigem Nutzen. „Global Gateway zielt nicht darauf ab, Partnerländer in ihrer Entscheidungsfreiheit zu begrenzen, sondern bietet diesen vielmehr die Möglichkeit, ihre Handels- und Investitionsbeziehungen zu diversifizieren und einseitige Abhängigkeiten zu verringern“.

Weltweit bestehe eine enorme Investitionslücke bei Transport-, Digital- und Energieinfrastruktur, um diese Infrastruktur vor dem Hintergrund von beispielsweise voranschreitender Urbanisierung und Digitalisierung zukunftssicher zu machen. China greife diesen Bedarf mit seiner „Belt and Road Initiative“ auf. Die Bundesregierung beteilige sich nicht an dieser Initiative und sehe die Nichteinhaltung sozialer und ökologischer Standards sowie die entstehenden Abhängigkeiten kritisch.

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Deutschland hat 2025 fünf Ländern Schulden erlassen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BAL) Deutschland hat Ägypten im vergangenen Jahr über Schuldenumwandlungen Schulden in Höhe von 55 Millionen Euro erlassen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/4108) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3937) hervor. Ferner wurden Guatemala (fünf Millionen Euro), Indonesien (24 Millionen Euro), der Mongolei (fünf Millionen Euro) und Tunesien (30 Millionen Euro) Schulden erlassen.

Zahlen zum Stand der Forderungen per 31.12.2025 liegen voraussichtlich erst Mitte des zweiten Quartals 2026 vor und werden dann auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.

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Bekenntnis zu völkerrechtsbasierter Ordnung

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die völkerrechtsbasierte internationale Ordnung bleibt nach Überzeugung der Bundesregierung die Gewähr für Sicherheit, Freiheit und Wohlstand – in Deutschland und weltweit. Das betont die Regierung in einer Antwort (21/4023) auf eine Kleine Anfrage (21/3753) der AfD-Fraktion. „Dabei stehen die Vereinten Nationen (VN) im Zentrum, diese Ordnung stärken aber auch viele weitere internationale Organisationen. In Zeiten großer geopolitischer Umbrüche wird sich die Bundesregierung weiterhin nachdrücklich für die Stärkung der regelbasierten internationalen Ordnung und den Multilateralismus zugunsten einer handlungsfähigen internationalen Gemeinschaft einsetzen“, schreibt die Regierung weiter.

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