Neues aus dem Bundestag | 17. Februar 2025

Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.


Regierung hält Berichtspflichten für zu umfangreich

14 Milliarden Euro mehr durch höheren Spitzensteuersatz

2,1 Milliarden Euro an Steuern für große Erben erlassen

Gemeinsame Erklärung zwischen Deutschland und Namibia

Humanitäre Hilfe in Palästinenser-Gebieten

Bundesregierung berichtet über Kleinwaffenexporte

Auslandsprojekte der politischen Stiftungen

Sechs Milliarden Euro für internationale Klimafinanzierung

Migrationspartnerschaften und -abkommen

Regierung weist Unionsaussagen in Sachen Cum-Ex zurück

124 Arbeitsgruppen zu Steuerthemen

Bundesregierung legt Leitlinien zur Afrikapolitik vor

Gerechtere Besteuerung von Hochverdienenden angestrebt

Bilanz zur Auswärtigen Kulturpolitik im Jahr 2023

Bericht der Bundesregierung über Menschenrechtspolitik

Zukunftsfinanzierungsgesetz soll Wachstum bringen

Bundesregierung zur Zukunft des UNRWA-Hilfswerks

Deutsche Wasserstoff-Projekte in Namibia


Regierung hält Berichtspflichten für zu umfangreich

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort (20/14901) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14589) auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um „Doppelreporting“ zu vermeiden.

Auch ist nach Ansicht der Regierung zu prüfen, ob alle Informationen, die sich aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung ergeben, für das Erreichen ihrer Ziele relevant sind oder ob Informationen zusammengefasst oder vereinfacht werden können. Daher hätten sich die Minister für Justiz, Finanzen, Wirtschaft und Klimaschutz sowie Arbeit und Soziales am 17. Dezember 2024 in einem Brief an die Europäische Kommission gewandt und angeregt, maßgebliche gesetzliche Rahmenwerke, insbesondere die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die Taxonomie-Verordnung, mit Blick auf den konkreten Inhalt der Berichtspflichten für betroffene Unternehmen deutlich zu reduzieren und somit einfacher, zielgerichteter und insgesamt verhältnismäßiger auszugestalten.

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14 Milliarden Euro mehr durch höheren Spitzensteuersatz

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BAL) Ein auf 45 Prozent erhöhter Spitzensteuersatz würde im Jahr 2025 die Steuereinnahmen um 14 Milliarden Euro wachsen lassen. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14903) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14621).

Weiter listet sie auf, dass 2020 in Deutschland 68.242 einzelveranlagte Personen Einkünfte von mehr als 277.826 Euro hatten sowie 64.728 zusammenveranlagte von mehr als 555.652 Euro. Die Anhebung der Reichensteuer von 45 auf 48 Prozent würde nach Schätzung der Regierung zu Mehreinnahmen von drei Milliarden Euro führen.

Steuermindereinnahmen von 9,5 Milliarden Euro seien zu erwarten, wenn der Eckwert des Einkommensteuertarifs am Beginn der ersten oberen Proportionalzone im Jahr 2025 von aktuell 68.480 Euro auf 80.000 Euro erhöht würde.

Die Antwort enthält auch eine Tabelle zur Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020. Aus dieser geht hervor, dass zu den obersten zehn Prozent der Steuerpflichtigen gehört, wer ein Einkommen von mehr als 87.162 Euro hat. Diese Gruppe zahlt mit 190 Milliarden Euro 56,9 Prozent des gesamten Steueraufkommens an der Einkommensteuer. Zum Vergleich: Durchschnittsverdiener mit einem Einkommen von 30.662 Euro tragen 15,7 Milliarden Euro zum Aufkommen aus der Einkommensteuer bei.

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2,1 Milliarden Euro an Steuern für große Erben erlassen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BAL) 2,1 Milliarden Euro hat der Fiskus Steuerpflichtigen im Jahr 2023 im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung nach §28a des Erbschaftssteuergesetzes erlassen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/14895) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/14576) hervor. Es handelte sich dabei um 26 Fälle mit einem Gesamtwert von 6,3 Milliarden Euro.

In ihrer Vorbemerkung erklärt die Bundesregierung die Umstände der Regelung: „Die Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) wird nur durchgeführt, wenn der Wert des erworbenen begünstigten Vermögens im Sinne des § 13b Absatz 2 ErbStG den Schwellenwert von 26 Millionen Euro überschreitet und der Erwerber dies beantragt. Da der Anwendungsbereich des § 28a ErbStG nur die Übertragung von Vermögen über dem Schwellenwert erfasst, ist die entsprechende Fallzahl sehr gering, aber die Beträge der in diesem Kontext zu erlassenden Steuer relativ hoch.“

In der Antwort sind jeweils Anzahl, Gesamtwert der Erwerbe, festgesetzte Steuer vor der Verschonung, festgesetzte Steuer auf das begünstigte Vermögen und durch die Verschonungsprüfung zu erlassende Steuer für die Jahre 2021, 2022 und 2023 aufgeführt.

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Gemeinsame Erklärung zwischen Deutschland und Namibia

Auswärtiges/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die Gemeinsame Erklärung zwischen Deutschland und Namibia sieht Zahlungen für ein Versöhnungsprogramm in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro vor, ist bisher aber noch nicht unterschrieben. Das geht aus der Antwort (20/14845) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14394) der AfD-Fraktion hervor. Darüber hinaus seien Fragen der Umsetzung des Versöhnungsprogramms Gegenstand von Gesprächen zwischen der deutschen und der namibischen Seite. Entsprechend lägen bisher keine Projektanträge zur Förderung aus Mitteln des Versöhnungsprogramms vor, schreibt die Bundesregierung.

Wie es in einer früheren Antwort (29/3236) heißt, stelle die Gemeinsame Erklärung in besonderer Weise auf Maßnahmen ab, die Nachkommen von Opfergruppen zugutekommen. Wie die Bundesregierung schreibt, wirke die Erinnerung „an das koloniale Unrecht und die moralische und historische Verantwortung Deutschlands, insbesondere an den Krieg gegen die Herero und Nama von 1904 bis 1908 einschließlich der damaligen Enteignungen“, bis heute im Bewusstsein der Nachfahren nach.

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Humanitäre Hilfe in Palästinenser-Gebieten

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Das Auswärtige Amt hat seit dem 7. Oktober 2023 über 300 Millionen Euro für humanitäre Hilfe in den Palästinensischen Gebieten bereitgestellt. Das geht aus der Antwort (20/14661) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14087) der Gruppe BSW hervor. Im Haushaltsjahr 2024 hätten das Palästinenserhilfswerk (UNRWA) und das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen 58 Millionen Euro für die Bereitstellung von Nahrungsmittelnothilfe erhalten. Aus den Mitteln der humanitären Hilfe seien unter anderem überlebenswichtige Nahrungsmittelhilfe für Schwangere, Stillende und Kinder unter fünf Jahren finanziert, die Rehabilitierung eines der größten Krankenhäuser in Gaza, des Nasser-Krankenhauses, vorangebracht und die Arbeit von medizinischen Notfallteams der NRO Cadus ermöglicht worden, die medizinische Evakuierungen von Nord- nach Süd-Gaza sowie an die Grenze durchführen. Auch die Polio-Impfkampagne der Vereinten Nationen sowie die unter Beteiligung der Luftwaffe durchgeführten humanitären Luftabsetzungen (sogenannte Air Drops) seien mit Unterstützung der Bundesregierung erfolgt.

Wie die Bundesregierung in der Antwort schreibt, stehe sie angesichts der von der Terrororganisation Hamas am 7. Oktober 2023 vom Gazastreifen aus durchgeführten Terrorangriffe, der auch danach andauernden Angriffe der Hamas aus Gaza und der Hisbollah aus Libanon auf Israel sowie der Luftangriffe und der fortdauernden Bedrohung Israels durch den Iran solidarisch an der Seite Israels. Israel habe das völkerrechtlich verbriefte Recht, sich gegen bewaffnete Angriffe zu verteidigen und so das Leben der eigenen Bevölkerung zu schützen. Gleichzeitig fordere die Bundesregierung von Israel sowohl in direkten Gesprächen als auch öffentlich bei der Ausübung seines Selbstverteidigungsrechts stets die Einhaltung des humanitären Völkerrechts ein. „Die Bundesregierung fordert weiterhin gegenüber allen Beteiligten eine vollständige Umsetzung des am 16. Januar 2025 abgeschlossenen Abkommens, insbesondere die Freilassung aller Geiseln, ausreichende humanitäre Hilfe für Gaza und den Einstieg in einen nachhaltigen Friedensprozess.“

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Bundesregierung berichtet über Kleinwaffenexporte

Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Im Jahr 2024 wurden bis zum 19. Dezember 2024 Einzelausfuhrgenehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile in Höhe von 161,2 Millionen Euro erteilt. Wie die Bundesregierung in der Antwort (20/14659) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe BSW (20/14227) weiter mitteilt, wurden Einzelausfuhrgenehmigungen für Kleinwaffenmunition in Höhe von 35,3 Millionen Euro erteilt. Die Antwort enthält außerdem Angaben zum Export bestimmter Waffen in verschiedene Länder.


Auslandsprojekte der politischen Stiftungen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Einen Überblick über die Zuwendungen durch den Bund an die politischen Stiftungen für deren Projekte im Ausland seit dem Jahr 2018 gibt die Bundesregierung in der Antwort (20/14695) auf eine Kleine Anfrage (20/14407) der AfD-Fraktion. Aufgelistet werden in der Übersicht die Projektmittel für die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, die Hanns-Seidel-Stiftung, die Heinrich-Böll-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung und die Rosa-Luxemburg-Stiftung.

Die Bundesregierung widerspricht der Aussage der Fragesteller, die politischen Stiftungen betrieben eine „Nebenaußenpolitik“. Die Stiftungen seien weder Mittler- noch Durchführungsorganisationen deutscher Außen- und Entwicklungspolitik. „Sie agieren rechtlich unabhängig von der Bundesregierung und handeln nicht im Auftrag der Bundesregierung, sondern mit ihrer Zustimmung und finanziellen Unterstützung.“ Sie wählten daher ihre Projekte eigenverantwortlich aus und führen diese in eigener Zuständigkeit durch.

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Sechs Milliarden Euro für internationale Klimafinanzierung

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat zugesagt, spätestens 2025 Mittel in Höhe von sechs Milliarden Euro jährlich aus Haushaltsmitteln – inklusive Schenkungsäquivalenten – für die internationale Klimafinanzierung bereitzustellen. Wie sie in der Antwort (20/14632) auf eine Kleine Anfrage (20/13701) der FDP-Fraktion schreibt, stamme ein gewichtiger Anteil des deutschen Beitrags aus Quellen wie Krediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau und gehebelten privaten Investitionen. Wie es in der Antwort weiter heißt, belief sich der deutsche Beitrag im Jahr 2023 auf insgesamt 9,94 Milliarden Euro, davon 5,56 Milliarden Euro aus dem Haushalt inklusive Schenkungsäquivalente, 3,81 Milliarden Euro mobilisierte öffentliche Kredite und Kapitalmarktmittel und 0,48 Milliarden Euro mobilisierte private Mittel. Als Schenkungsäquivalent wird laut Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ein rechnerischer Wert bezeichnet, der die Vergünstigung eines zinsverbilligten Darlehens gegenüber Marktkonditionen angibt.

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Migrationspartnerschaften und -abkommen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über Migrationspartnerschaften und -abkommen berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14619) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14191). Danach ist die Verhandlung von Migrationspartnerschaften durch den Sonderbevollmächtigten der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Joachim Stamp (FDP), und deren Umsetzung ein „migrationspolitischer Baustein für mehr Ordnung und Steuerung der Migration“. Zur Reduzierung irregulärer Migration und zur Stärkung regulärer Migration, insbesondere durch die Gewinnung dringend benötigter Fachkräfte, bedürfe es neben weiterer Maßnahmen einer „dauerhaften und umfassenden Migrationszusammenarbeit mit Herkunftsländern auf nationaler sowie europäischer Ebene“, führt die Bundesregierung aus.

Migrationspartnerschaften gestalteten sich mit jedem Land unterschiedlich, heißt es in der Vorlage weiter. Sie könnten auf völkerrechtlichen Verträgen (Migrationsabkommen) basieren, in anderen Fällen seien gemeinsame Absichtserklärungen oder die Etablierung bilateraler Arbeitsstrukturen für eine praxistaugliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit sinnvoller. Dabei sei eine funktionierende Rückkehrzusammenarbeit stets wesentlicher Bestandteil von Migrationspartnerschaften.

Seit Stamps Amtsantritt im Februar 2023 wurden den Angaben zufolge fünf Migrationspartnerschaften etabliert, mit Georgien, Kenia und Usbekistan in Form von Migrationsabkommen, mit Marokko und Kolumbien in Gestalt gemeinsamer Arbeitsstrukturen für eine umfassende Migrationszusammenarbeit. Das mit Indien bereits am 5. Dezember 2022 unterzeichnete Migrationsabkommen ist am 7. März 2023 in Kraft getreten, wie die Bundesregierung ferner darlegt. Zudem befinde sie sich mit Moldau, Kirgisistan und den Philippinen in Vorbereitung einer Migrationspartnerschaft. In diesem Kontext führte der Sonderbevollmächtigte laut Vorlage auch Gespräche in Ghana und im Irak.

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Regierung weist Unionsaussagen in Sachen Cum-Ex zurück

Finanzen/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat die Ablehnung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) im Bundestag zu Cum-Ex-Geschäften durch die Ampel-Fraktionen verteidigt und abermals auf den Untersuchungsausschuss im Landesparlament des Bundeslands Hamburg verwiesen. In ihrer Antwort (20/14669) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14356) wirft sie der Fragestellerin außerdem vor, „zahlreiche unzutreffende Behauptungen“ gemacht zu haben.

So sei beispielsweise keine Verjährung von Steuerrückforderungen eingetreten, schreibt die Bundesregierung. Die Strafbarkeit der Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank sei höchstrichterlich festgestellt worden. Die Warburg Gruppe habe alle Cum-Ex-Gelder zurückgezahlt. Die Rückforderung der Kapitalertragsteuer sei 2016 zunächst unterblieben, weil die Beweislage für das Vorliegen von Cum-Ex-Geschäften damals für nicht ausreichend erachtet und damit das Prozessrisiko für zu hoch eingeschätzt worden sei. „Anders als von den Fragestellern behauptet, hat die Finanzbehörde Hamburg also ausweislich der Erkenntnisse des PUA nicht zunächst eine Rückforderung der Kapitalertragsteuererstattungen von der M. M. Warburg & CO Bank befürwortet“, heißt es in der Vorbemerkung der Antwort.

Auf die Frage, ob das E-Mail-Postfach des früheren Bundesfinanzministers und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) oder dessen Büroleiterin gelöscht worden sei, und ob der Antrag eines Mediums auf Zugriff darauf bewilligt werde, antwortet die Regierung, das betreffende E-Mail-Postfach sei nach Ausscheiden der Kontoinhaberin im Bundesfinanzministerium (BMF) nicht mehr vorhanden. „Es liegt lediglich beim ITZBund als IT-Dienstleister weiterhin vor. Eine rechtliche Verfügungsbefugnis, insbesondere im Rahmen von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, auf das genannte E-Mail-Postfach zuzugreifen, hat das BMF seit dem Ausscheiden der Konteninhaberin nicht mehr.“

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124 Arbeitsgruppen zu Steuerthemen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Bund und Länder haben insgesamt 124 Arbeitsgruppen zu diversen steuerlichen Themen eingerichtet. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/14604) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ‚(20/13700) hervor. Danach gab es am Jahresende 2024 56 ständige und 68 temporäre Arbeitsgruppen. Bund-Länder-Arbeitsgruppen können nach Angaben der Regierung jederzeit von den Abteilungsleitungen (Steuer), den Abteilungsleitungen Organisation (Steuerverwaltung) sowie den jeweiligen Referatsleitungsgremien der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder anlass- und themenbezogen eingerichtet werden. Bund-Länder-Arbeitsgruppen seien keine Beschlussgremien, sondern vorbereitende Beschlussorgane, die die Aufgabe hätten, dem jeweils auftraggebenden Gremium innerhalb angemessener Zeit nach Abschluss der Arbeiten beschlussfähige Entscheidungsvorschläge vorzulegen, heißt es in der Antwort weiter. In Abhängigkeit vom Arbeitsauftrag einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe könne diese auch in Kontakt und Austausch mit entsprechenden Verbänden oder Kammern treten.

Bund-Länder-Arbeitsgruppen befassen sich beispielsweise mit der Intensivierung und Koordinierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung in Bund und Ländern, der Prüfung von Steuergestaltungsmodellen und Steuersparmodellen sowie der Aktualisierung diverser Vordrucke.

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Bundesregierung legt Leitlinien zur Afrikapolitik vor

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat in einer Unterrichtung (20/14555) ihre afrikapolitischen Leitlinien unter der Überschrift „Gemeinsam Partnerschaften gestalten in einer Welt im Wandel“ vorgelegt. Zu den Schwerpunkten gehört unter anderem die Kooperation bei der Klimapolitik, der Ernährungs- und sozialen Sicherung, der globalen Gesundheit, der Minderung von Fluchtursachen sowie der Eindämmung der Verschuldung und einer Reform der „globalen Governance Struktur“. Weitere Absichtserklärungen zielen unter anderem auf Energieversorgung und Energiesouveränität, Diversifizierung und lokale Wertschöpfung, Zusammenarbeit bei globaler Friedens- und Sicherheitspolitik und die Stärkung afrikanischer Ansätze.

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Gerechtere Besteuerung von Hochverdienenden angestrebt

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung bleibt ihrem Engagement einer gerechten, progressiven Besteuerung auf internationaler Ebene verpflichtet. Dies teilt sie in ihrer Antwort (20/14523) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14373) mit, die sich nach Plänen zur Mindestbesteuerung von Hochverdienenden erkundigt hatte. Unterstützt würden dabei die auf G20-Ebene vereinbarten Ziele, zur Stärkung von progressiven Steuersystemen und zur Sicherstellung einer effektiven Besteuerung von Hochvermögenden. Die Regierung will sich außerdem dafür einsetzen, den zwischenstaatlichen Informationsaustausch über Besteuerungsgrundlagen zu verbessern. „Informationsaustausch und internationale Zusammenarbeit bilden die Grundlage, um bestehende Steueransprüche effektiver durchzusetzen und sicherzustellen, dass alle Steuerpflichtigen ihren fairen Beitrag leisten“, heißt es in der Antwort.

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Bilanz zur Auswärtigen Kulturpolitik im Jahr 2023

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Die Auswärtige Kultur- und Gesellschaftspolitik ist im Jahr 2023 vor allem vom Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine mit seiner hybriden Kriegsführung und von den jüngsten Entwicklungen im Nahen Osten geprägt worden. Wie die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung (20/14599) vorliegenden 27. Bericht für diesen Politikbereich schreibt, hätten der Terrorangriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 mit mehr als 1.100 Toten und 239 Entführten sowie Israels militärisches Vorgehen gegen die Hamas in Gaza die Lage in der gesamten Region massiv verschärft; dies habe auch die Arbeit im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Gesellschaftspolitik herausgefordert. „Deutschlands Wahrnehmung als Partner Israels und unser unverbrüchlicher Einsatz für das Existenzrecht und die Sicherheit des israelischen Staates hat bei vielen in der Region, aber auch darüber hinaus, Unverständnis ausgelöst.“ Der Druck, Deutschlands Werte und Interessen in der ganzen Welt besser und verständlicher zu erklären, sei 2023 noch einmal deutlich gestiegen. „Dabei wurde umso deutlicher, dass es zur besseren Erklärung Deutschlands auch eines tieferen Verständnisses der Wahrnehmung unseres Landes bedarf“, so die Bundesregierung. Die Auseinandersetzung mit gezielter Desinformation über Deutschland habe zudem ein besonderes Gewicht bekommen.

Weitere Schwerpunkte setzte die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik 2023 dem Bericht zufolge unter anderem mit dem andauernden Reform- und Transformationsprozess des Goethe-Instituts, der Aufarbeitung kolonialer Vergangenheit sowie mit Beiträgen „zum Gelingen der Feministischen- und Klimaaußenpolitik“.

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Bericht der Bundesregierung über Menschenrechtspolitik

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Unterrichtung

Berlin: (hib/SAS) Der 16. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik liegt als Unterrichtung vor (20/14480).

Darin informiert die Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2024. Einen Schwerpunkt setzt sie dabei auf die Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgelegten menschenrechtlichen Vorhaben, die von der Ratifizierung und Umsetzung von internationalen Übereinkommen und Konventionen wie der Istanbul Konvention, über Grundsicherung, Mieterschutz, Einsatz gegen Rechtsextremismus und Rassismus, über die Aufnahmen von gefährdeten Menschen bis zu Förder- und Schutzprogrammen für Menschenrechtsverteidiger reichen.

Das Kapitel „Menschenrechte in Deutschland“ ist der Menschenrechtsarbeit in Deutschland gewidmet und gibt einen Überblick über den Umsetzungsstand der im aktuellen Zyklus des Universellen Staatenüberprüfungsverfahrens des VN-Menschenrechtsrats (UPR) an Deutschland gerichteten und von Deutschland unterstützen Empfehlungen vor.

Das Engagement in internationalen Menschenrechtsforen und verschiedene Menschenrechtsthemen „vor dem Hintergrund einer wertegeleiteten, menschenrechtsorientierten Außen- und Entwicklungspolitik der Bundesregierung“ stellt das Kapitel „Menschenrechte in der Außen- und Entwicklungspolitik“ vor.

Das Kapitel „Menschenrechte weltweit“ fokussiert die Menschenrechtslage in ausgewählten Ländern, darunter etwa Afghanistan, Belarus, Iran, Jemen, Kongo, Russland und die besetzen Palästinensischen Gebiete, und beschreibt das Menschenrechts- und Projektengagement Deutschlands sowie dessen Wirkung.

Schließlich kommt die Bundesregierung der Beschlussempfehlung des Menschenrechtsausschusses zum 15. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik (20/11219) nach, der gefordert hatte, ein besonderes Augenmerk auf eine Reihe von Themen zu legen: Dazu gehören unter anderem Monitoring und Einhaltung der Menschenrechte von Flüchtenden und Migranten an den EU-Außengrenzen, der im Kampf gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Extremismus, Einsatz im Kampf gegen Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen und Völkerstraftaten sowie die Information über das im Januar 2023 in Kraft getretene deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

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Zukunftsfinanzierungsgesetz soll Wachstum bringen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (20/14513) eingebracht. Mit diesem Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetz sollen umfassende Maßnahmen zur Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für Unternehmen, zur Förderung des Fondsmarkts und auch des VentureCapital-Ökosystems realisiert werden. Das Gesetz ziele auf positive Impulse für die Mobilisierung privater Finanzmittel und das Wachstum der deutschen Wirtschaft ab, erläutert die Bundesregierung. Außerdem werden englischsprachige Prospekte für Wertpapiere erlaubt. Davon verspricht man sich eine Erleichterung des EU-weiten Vertriebs von Wertpapieren. Als weitere Maßnahme zur Erleichterung des Kapitalmarktzugangs gerade für Wachstumsunternehmen soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass diese Firmen Aktien mit einem geringeren Nennwert als ein Euro herausgeben dürfen. „Diese Absenkung des Mindestnennwerts von Aktien erhöht die Flexibilität bei Kapitalmaßnahmen gerade von kleineren Unternehmen“, schreibt die Regierung. Um die Rahmenbedingungen für Spitzenverdiener im Finanzsektor zu flexibilisieren, soll der Kündigungsschutz für Bezieher sehr hoher Einkommen im Finanzsektor gelockert werden.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die fristgerechte Umsetzung von kapitalmarktrechtlichen EU-Rechtsakten als Beitrag zur Vertiefung der europäischen Kapitalmarktunion. Außerdem soll es zu einer Verschlankung aufsichtlicher Vorgaben kommen. Bisher waren die Institute verpflichtet, Anlageberater, Vertriebsbeauftragte und Compliance-Beauftragte sowie Beschwerden von Privatkunden aufgrund der Tätigkeit eines Anlageberaters beim Mitarbeiter- und Beschwerderegister (MBR) anzuzeigen. Diese Verpflichtung wird aufgehoben. Der Aufwand für das MBR mit rund 40.000 Meldungen im Jahr stehe angesichts der eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten der Finanzaufsicht in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen des MBR.

In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, im Hinblick auf eine höhere Wettbewerbsfähigkeit, die steigende Bedeutung des Kapitalmarkts für die Finanzierung der grünen und digitalen Transformation sowie eine stärker kapitalmarktbasierte Altersversorgung sollten weitere Maßnahmen zur Stärkung des Kapitalmarkts ergriffen werden. Die Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland soll sowohl für Investitionen und Kapital aus dem Ausland als auch für inländische Investoren gesteigert werden. Gerade im internationalen Vergleich zeige sich, dass der deutsche Kapitalmarkt wettbewerbsfähiger werden müsse, um nicht den Anschluss zu verlieren. Ziel sei es auch, Kapitalmittel in stärkerem Umfang für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien nutzbar zu machen. Diese Investitionen seien „von entscheidender Bedeutung für die Transformation unserer Wirtschaft“.

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Bundesregierung zur Zukunft des UNRWA-Hilfswerks

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Aus Sicht der Bundesregierung besteht weiterhin ein wichtiges außenpolitisches und humanitäres Interesse an der Funktionsfähigkeit des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) und damit implizit an der Förderung von der Organisation. „UNRWA erfüllt mit seiner Arbeit ein Mandat der VN-Generalversammlung“, heißt es in der Antwort (20/14534) auf eine Kleine Anfrage (20/14155) der Unionsfraktion. „Es besteht breiter Konsens in der internationalen Gemeinschaft, dass UNRWA einen essentiellen Beitrag zur Grundversorgung der Zivilbevölkerung in Gaza leistet; insbesondere im humanitären Bereich ist dieser Beitrag in der aktuellen Krisensituation unverzichtbar.“

Andere internationale Hilfsorganisationen wie das Welternährungsprogramm, UNICEF, der Rote Halbmond oder die WHO stützten sich auf die operativen Strukturen UNRWAs und könnten kurzfristig nur einen Teil von UNRWAs humanitären Aufgaben auffangen. Zudem sei UNRWA durch die Unterstützung und Versorgung der insgesamt 5,9 Millionen registrierten Palästina-Flüchtlinge in Jordanien, Libanon, Syrien und den besetzten Palästinensischen Gebieten ein wichtiger Stabilitätsfaktor in der Region.

Die Bundesregierung nehme Anschuldigungen wie etwa Verwicklung in islamistischen Terror gegen UNRWA-Mitarbeitende sehr ernst und habe UNRWA nach Bekanntwerden solcher Vorwürfe umgehend aufgefordert, diesen nachzugehen. Die Vereinten Nationen hätten die Vorwürfe der Beteiligung von 19 UNRWA-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Hamas-Terrorangriffen des 7. Oktober 2023 auf Israel umfassend untersucht und im Rahmen der Untersuchungen festgestellt, dass für neun von neunzehn beschuldigten Mitarbeitern ausreichend Beweise dafür vorliegen, dass eine Verwicklung in die Terrorangriffe möglich erscheine. UNRWA habe auf dieser Grundlage mit der Kündigung dieser Mitarbeiter die notwendige Konsequenz gezogen. Zu der von der israelischen Regierung veröffentlichten Liste von UNRWA-Mitarbeitern, die Mitglied der Hamas sein sollen, führten die Vereinten Nationen Vorermittlungen zu den Vorwürfen durch.

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Deutsche Wasserstoff-Projekte in Namibia

Klimaschutz und Energie/Antwort

Berlin: (hib/MIS) Im Rahmen der im März 2022 zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem namibischen Energieministerium unterzeichneten Joint Declaration of Intent wurde eine verstärkte Zusammenarbeit entlang der kompletten Wertschöpfungskette von grünem Wasserstoff (Produktion, Weiterverarbeitung, Speicherung, Transport und Anwendung) und seinen Derivaten vereinbart. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/14426) auf die Kleine Anfrage (20/13918) der Gruppe Die Linke zum Thema „Engagement der deutschen Bundesregierung im Zusammenhang mit Wasserstoff-Projekten in Namibia“ hervor. Weiter heißt es in der Antwort: Diese umfasse unter anderem die Förderung von deutsch-namibischen Projekten im Sektor, die Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Know-how- und Technologietransfer, den Aufbau von technischen und regulatorischen Kapazitäten in Namibia zur Entwicklung des Sektors sowie die Prüfung der Möglichkeiten zur strategischen Abnahme von in Namibia produzierten grünen Wasserstoffderivaten in Deutschland. Die Erstellung der Absichtserklärung sei in Abstimmung zwischen dem Bundesministerium und dem namibischen Energieministerium mit Unterstützung der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) als Durchführungsorganisation für die Energie- und Wasserstoffpartnerschaften mit afrikanischen Ländern erfolgt.

Auf die Frage hin, welche Mittel die Bundesregierung seit 2017 für die Finanzierung ihres grünen Energieübergangs auf nationaler und internationaler Ebene bereitgestellt habe und, und welcher Prozentsatz dieser Mittel in grüne Wasserstoffprojekte in Namibia geflossen sei, teilt die Bundesregierung mit, die Energiewende in Deutschland, eingebettet in den globalen Klimaschutz, sei für die Bundesregierung zentral und spiegele sich entsprechend in einem sehr breiten und umfangreichen Katalog an sehr spezifischen Maßnahmen unterschiedlicher Politikfelder. Entsprechend könne die Frage zur „Finanzierung des grünen Energie-Übergangs auf nationaler und internationaler Ebene“ seit 2017 regionenübergreifend global („international“) nicht in der vorgegebenen Frist beantwortet werden. Daher könne auch nicht ermittelt werden, welcher Prozentsatz davon in grüne Wasserstoffprojekte in Namibia geflossen sei.

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