Neues aus dem Bundestag | 16. Juli 2025

Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.


Rüstungsexportbericht für das erste Halbjahr 2024

Finanzstabilitätsbericht vorgelegt

Politik des De-Riskings gegenüber China

Koalition legt „Haushaltsbegleitgesetz 2025“ vor

Gesetz zum Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität

Regierung sieht keine Milchmarktkrise

Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

60 Millionen-Hilfe für Syrien wird „akut gebraucht“

Etat 2025: Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität

Wasserstoffprojekte in Uruguay, Chile und Kolumbien

Verteidigungsausgaben sollen auf neuen Rekordwert steigen

Entwicklungsetat soll um 940 Millionen Euro schrumpfen

Bericht des Expertenrats für Klimafragen

Keine Senkung der Umsatzsteuer auf Lebensmittel

Haushalt 2025: Etwas mehr Geld für das Umweltressort

Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

Suche nach neuen Wegen in der Entwicklungsfinanzierung

Finanzminister Klingbeil stellt Haushalt 2025 vor

Deutsches Engagement in internationalen Polizeimissionen

Bundesrechnungshof legt Rechnung für 2024 vor

500.000 anerkannte gemeinnützige Körperschaften

Bundesregierung verweist bei Tesla aufs Steuergeheimnis

15,6 Milliarden Euro an Schulden erlassen

Lobbyarbeit im Bundeswirtschaftsministerium

Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stärken

Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des BMZ


Rüstungsexportbericht für das erste Halbjahr 2024

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/NKI) Der Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im ersten Halbjahr 2024 liegt als Unterrichtung (21/760) vor . Insgesamt seien Einzelgenehmigungen in Höhe von insgesamt rund 7,49 Milliarden Euro (im Vergleichszeitraum 2023: rund 5,22 Milliarden Euro) erteilt worden. Davon entfielen rund 6,85 Milliarden Euro an Drittstaaten, davon gingen etwa 4,90 Milliarden Euro und damit 65,4 Prozent des Gesamtwertes an Ausfuhren an die Ukraine wie es in dem Bericht heißt.

Des Weiteren habe die Bundesregierung enge Partner wie EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder unterstützt. So seien in EU-Länder sowie an NATO- und NATO-gleichgestellte Länder Genehmigungen im Wert von rund 646,61 Millionen Euro geliefert worden. Im Berichtszeitraum seien 28 Anträge für Ausfuhrgenehmigungen mit einem Gesamtwert von rund 4,10 Millionen Euro abgelehnt worden.

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Finanzstabilitätsbericht vorgelegt

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/BAL) Über die Risiken im deutschen Finanzsystem gibt der aktuelle Finanzstabilitätsbericht Auskunft, der dem Bundestag als Unterrichtung vorliegt (21/740). Darin mahnt der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) unter anderem, dass die Eigenkapitalausstattung deutscher Banken deren Widerstandsfähigkeit gegen Krisen überzeichnen könnte.

Die nichtfinanziellen Unternehmen seien „gut kapitalisiert und verfügen über genügend Liquiditätsreserven“, heißt es in dem Bericht weiter. Deshalb verkrafteten die Firmen die Belastungen durch höhere Finanzierungskosten mehrheitlich bislang gut.

Am deutschen Wohnimmobilienmarkt seien die Überbewertungen mittlerweile „größtenteils abgebaut“. Im Bericht heißt es: „Die Preise stabilisierten sich im Jahr 2024.“Anders am Gewerbeimmobilienmarkt, wo die „Verwundbarkeiten erhöht“ blieben. „Analysen der Bundesbank deuten auf ein erhöhtes Risiko für weitere Preisrückgänge hin“, schreibt der AFS.

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Politik des De-Riskings gegenüber China

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung will in Bezug auf China einseitige Abhängigkeiten abbauen und eine Politik des De-Riskings verfolgen, um die Resilienz Deutschlands zu stärken. Die China-Strategie der Vorgängerregierung diene weiter als handlungsleitender Bezugsrahmen, doch gehe es jetzt primär um die Umsetzung der dort formulierten Vorhaben zur Risikominimierung, heißt es in der Antwort (21/732) auf eine Kleine Anfrage (21/70) der Fraktion Die Linke.

Basierend auf der China-Politik der Europäischen Union verfolge die China-Politik der Bundesregierung den sogenannten Dreiklang von China als Partner, Wettbewerber und systemischem Rivalen. „Dies ermöglicht es, bei globalen Herausforderungen mit realistischem Blick Zusammenarbeit anzubieten, aber gleichzeitig die immer stärker in den Vordergrund tretenden Elemente systemischer Rivalität zu thematisieren.“

Als Herausforderung bezeichnet die Bundesregierung Chinas anhaltende Unterstützung für Russlands völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie die Herausforderungen für die Sicherheit in Ostasien durch die fortgesetzte Eskalation Chinas gegenüber Taiwan und im Südchinesischen Meer. Außerdem stehe die Bundesregierung in der Verantwortung, „sich jeglichen analogen und digitalen Spionage- und Sabotageaktivitäten chinesischer Nachrichtendienste sowie staatlich gesteuerter Gruppierungen in und gegen Deutschland entschieden entgegenzustellen“.

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Koalition legt „Haushaltsbegleitgesetz 2025“ vor

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben den „Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025“ (21/778) in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf wird am Dienstag, 8. Juli 2025, mit der Einbringung des Entwurfes für den Bundeshaushalt 2025 (21/500) in erster Lesung beraten.

Zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung einer neuen haushaltsrechtlichen Regelung, mit der sicherheitsrelevante Ausgaben von der Schuldenregel des Grundgesetzes teilweise ausgenommen werden sollen. Der Entwurf sieht vor, dass künftig Ausgaben für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, den Schutz informationstechnischer Systeme sowie die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten dann nicht unter die reguläre Kreditobergrenze fallen, wenn sie ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts des Vorjahres übersteigen. Diese sogenannte Bereichsausnahme soll im Artikel 115-Gesetz und in der Bundeshaushaltsordnung verankert werden.

In der Bundeshaushaltsordnung soll zudem eine Regelung zur Darstellung einer bereinigten Investitionsquote des Bundes verankert werden. Diese ist für Investitionen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ relevant.

Darüber hinaus soll auch das Klima- und Transformationsfondsgesetz geändert werden. Ziel ist es unter anderem, Zuführungen aus dem neuen Sondervermögen an den Klima- und Transformationsfonds (KTF) rechtlich zu verankern. Aus dem KTF soll zudem künftig die Finanzierung von Entlastungen beim Gaspreis ermöglicht werden.

Auch die Verwendung von Ausschreibungserlösen im Bereich der Offshore-Windenergie soll angepasst werden. In den Jahren 2025 und 2026 sollen Einnahmen über 200 Millionen Euro dem Bundeshaushalt als „Transformationskomponente“ zufließen.

Ein weiterer Regelungsschwerpunkt liegt im Bereich der Krankenhausfinanzierung. So sollen Krankenhäuser für stationäre Behandlungen gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten zwischen dem 1. November 2025 und dem 31. Oktober 2026 einen befristeten Zuschlag in Höhe von 3,45 Prozent erheben können. Zur pauschalen Refinanzierung dieser „Sofort-Transformationskosten“ sind ergänzende Bundeszuschüsse an den Gesundheitsfonds in Höhe von insgesamt vier Milliarden Euro vorgesehen. Zudem soll eine Doppelvergütung durch sogenannte Hybrid-DRG-Fälle vermieden werden, indem diese künftig bei der Ermittlung von Vorhaltevolumina unberücksichtigt bleiben.

Eine Änderung im Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz soll darüber hinaus Zahlungsverschiebungen im Bundeshaushalt verringern und Einsparungen in Höhe von rund 1,85 Milliarden Euro im Jahr 2026 ermöglichen.

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Gesetz zum Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD haben den „Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)“ (21/779) in den Bundestag eingebracht. Die erste Lesung ist für Freitag, den 11. Juli 2025 vorgesehen.

Mit dem Entwurf soll die einfachgesetzliche Grundlage für das in Artikel 143h des Grundgesetzes verankerte Sondervermögen geschaffen werden. Dieses Sondervermögen soll mit einer Kreditermächtigung von bis zu 500 Milliarden Euro ausgestattet werden. Vorgesehen sind bis zu 100 Milliarden Euro für Investitionen der Länder. Weitere 100 Milliarden Euro sollen in jährlichen Teilbeträgen bis 2034 dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zugeführt werden.

Die verbleibenden bis zu 300 Milliarden Euro sind laut Entwurf für zusätzliche Investitionen des Bundes vorgesehen, etwa in die Verkehrs-, Energie-, Krankenhaus-, Bildungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, in den Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Digitalisierung sowie in Forschung und Entwicklung. Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens wird laut Entwurf jeweils dem Bundeshaushaltsplan beigefügt und gemeinsam mit dem Haushaltsgesetz festgestellt.

Die im Grundgesetz vorgeschriebene Zusätzlichkeit der Investitionen wird in dem Gesetzentwurf präzisiert: Sie gilt als erfüllt, wenn die Investitionsausgaben im Bundeshaushalt mindestens zehn Prozent der bereinigten Gesamtausgaben betragen. Investitionen können dem Entwurf zufolge rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2036 bewilligt werden. Die mit der Kreditaufnahme verbundenen Zinskosten trägt der Bundeshaushalt. Die Rückzahlung der Kredite soll spätestens ab dem 1. Januar 2044 beginnen.

Für Maßnahmen, die mit Mitteln des Sondervermögens finanziert werden, sieht der Gesetzentwurf Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sowie begleitende und abschließende Erfolgskontrollen vor. Damit sollen Wirkung und Zielerreichung der Investitionen überprüft werden.

Zur Begründung verweisen die Fraktionen auf einen „erheblichen Investitionsbedarf“, der sich laut Studien auf „einen mittleren bis hohen dreistelligen Milliardenbetrag in den kommenden zehn Jahren“ belaufe. Die Infrastruktur sei ein „maßgeblicher Standortfaktor, der die Wettbewerbsfähigkeit und die mittelfristigen Wachstumsaussichten einer Volkswirtschaft wesentlich beeinflusst“. Mit dem Sondervermögen sollen die nötigen Investitionen mit „mittelfristiger Planungssicherheit“ umgesetzt werden. Zudem erhoffen sich die Fraktionen eine Stärkung des Wirtschaftswachstums, das „die belastenden Effekte höherer Schuldenstände mittelfristig überkompensieren“ könne.

Die hib-Meldung zum Wirtschaftsplan des Sondervermögens im Entwurf des Bundeshaushalts 2025: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1098154

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Regierung sieht keine Milchmarktkrise

Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung erkennt in der seit Beginn des Jahres 2024 in Deutschland und EU-weit stabilen Entwicklung der Märkte für Rohmilch und Milchprodukte keine Anzeichen einer neuen Milchmarktkrise. Das geht aus der Antwort (21/691) der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (21/481) der AfD-Fraktion zur „Marktstruktur der deutschen Milchwirtschaft“ hervor.

In dieser konstatierten die Fragesteller der AfD ,die Zahl der Milchviehbetriebe sinke drastisch, das gesellschaftliche Umfeld und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seien in der Milchbranche seit Jahren schwieriger geworden und der Strukturwandel auch bei den Biomilchbetrieben werde durch neue, hohe gesetzliche Auflagen noch weiter verschärft.

Fragen der AfD-Abgeordneten nach der Marktstruktur beantwortet die Regierung in tabellarischer Form. Dazu gehören unter anderem Fragen nach der Anzahl der im Jahr 2015 zugelassenen Molkereien und Käsereien, differenziert nach Bundesländern, nach der Mengenentwicklung von konventionell erzeugter Rohmilch deutscher Erzeuger an inländische Molkereien und Milchsammelstellen sowie nach Beschäftigten und Betrieben im verarbeitenden Gewerbe.

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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein „breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen“ setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine „kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten“ hinaus.

Die Klimaschutzpolitik führe auch zu technischen und ökonomischen Entwicklungen, die mit „erheblichen dynamischen Kostensenkungen bei Klimaschutz- und Energiewendetechnologien“ verbunden seien. Diese leisteten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft, heißt es weiter in der Antwort.

Um die Treibhausgas-Minderungswirkungen einzelner Maßnahmen auf deutscher und europäischer Ebene sowie ihre Beiträge zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele nachzuvollziehen, verweist die Bundesregierung auf den Bericht zu den Treibhausgasprojektionen 2025 des Umweltbundesamts. Die Fördereffizienz einzelner Maßnahmen im Hinblick auf die Treibhausgasminderungsquote werde in den Berichten des Bundesfinanzministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestages über die Tätigkeit des Klima- und Transformationsfonds (KTF-Berichte) beschrieben. Die KTF-Berichte lege die Bundesregierung gemäß Paragraf 8 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ jährlich bis zum 31. März vor.

Die AfD-Fraktion hatte sich nach den CO2-Vermeidungskosten der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung erkundigt und Informationen zur „relativen Effizienz der einzelnen Maßnahmen“ erfragt.

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60 Millionen-Hilfe für Syrien wird „akut gebraucht“

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die von der Bundesregierung im Dezember 2024 bereitgestellten 60 Millionen Euro für Hilfsprojekte in Syrien werden ihr zufolge „akut gebraucht, um den Menschen vor Ort eine Bleibeperspektive zu geben“. Außerdem sei die Stabilisierung Syriens Voraussetzung dafür, dass syrische Flüchtlinge wieder in ihre Heimat zurückkehren könnten, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/677) auf eine Kleine Anfrage (21/274) der AfD-Fraktion.

Die Haushaltsmittel für die Projektzusagen entstammten den für Syrien im Rahmen der regulären Planungsprozesse des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vorgesehenen Mitteln sowie Mitteln, die wegen der geänderten politischen Lage und Bedarfe für Maßnahmen in Syrien umgesteuert worden seien. Umgesetzt werden sollen sie laut Bundesregierung über UN-Organisationen, darunter das Kinderhilfswerk UNICEF und das UN-Entwicklungsprogramm UNDP, sowie über Nichtregierungsorganisationen.

Die Bundesregierung beruft sich auf Zahlen des Internationalen Roten Kreuzes, denen zufolge mehr als 15 Millionen Menschen in Syrien auf humanitäre Hilfe angewiesen sind, um zu überleben. 90 Prozent der Bevölkerung lebten unter der Armutsgrenze. Folglich „bestehen immense Bedarfe in allen Bereichen der Grundsicherung“, betont die Bundesregierung.

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Etat 2025: Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sollen in diesem Jahr bereits 37,2 Milliarden Euro verausgabt werden. Weitere 84,8 Milliarden Euro sollen als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre gebunden werden können. Das sieht der Wirtschaftsplan des Sondervermögens vor, der dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 (21/500) als Anlage beigefügt ist.

Der Wirtschaftsplan ist laut Bundesregierung im Status einer „Arbeitsplanung“. Einige Vorhaben, die bereits angekündigt wurden, sind im Wirtschaftsplan noch nicht mit Mitteln hinterlegt.

Die Einrichtung des Sondervermögens ist in Artikel 143h des Grundgesetzes geregelt. Die notwendige einfachgesetzliche Ausgestaltung des Sondervermögens ist noch nicht umgesetzt. Für die kommende Sitzungswoche haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf angekündigt.

Laut Erläuterung des Wirtschaftsplans ermöglicht das Sondervermögen Investitionen in Höhe von 300 Milliarden Euro. Weitere 100 Milliarden Euro sollen aus dem Sondervermögen in Tranchen an den Klima- und Transformationsfonds überwiesen werden; im laufenden Jahr sind dafür 10 Milliarden Euro etatisiert.

Die geplanten Ausgaben werden in dem Wirtschaftsplan in sieben Titelgruppen untergliedert. In der Titelgruppe 01 „Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur“ sind für 2025 beispielsweise Ausgaben in Höhe von 11,7 Milliarden Euro vorgesehen. Darunter fällt unter anderem der Titel „Erhaltung der Brücken im Bestandsnetz der Bundesautobahnen“, für den im laufenden Jahr 2,5 Milliarden Euro verausgabt werden sollen, und in den kommenden Jahren 6,5 Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigung. Dieser Titel wurde laut Entwurf bisher im Einzelplan des Verkehrsministeriums mitveranschlagt und soll von dem Ministerium nun auch im Sondervermögen bewirtschaftet werden.

Dasselbe gilt für die „Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes“. Für 2025 sind 7,6 Milliarden Euro etatisiert, für die kommenden Haushaltsjahre insgesamt 62,9 Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigung.

In der Titelgruppe 02 „Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur“ sind für dieses Jahr 1,5 Milliarden Euro eingeplant. Sie sollen in dem vom Gesundheitsministerium bewirtschafteten Titel „Sofort-Transformationskosten Krankenhäuser“ verausgabt werden.

Titelgruppe 03 umfasst „Investitionen in die Energieinfrastruktur“. Dafür sind laut Entwurf in diesem Jahr 855,2 Millionen Euro eingeplant. Davon sind 835 Millionen Euro für die „Finanzierung der Deutschen Energy Terminal GmbH, der FSRU und FSRU-Standorte“ vorgesehen. Weitere 30 Millionen Euro sollen als Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Jahre ausgebracht werden. Bewirtschaftet wird der Titel vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Der Titel wurde laut Entwurf bislang im Wirtschaftsetat mitveranschlagt.

Das gilt auch für den Titel „Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgungssicherheit von Nordostdeutschland – insbesondere mit Kraftstoffen – im Zusammenhang mit der Erdölraffinerie PCK Schwedt“, für den 2025 20,2 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Für die kommenden Jahre ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 379,8 Millionen Euro ausgebracht.

Die Titel in Titelgruppe 04 „Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur“ sind bislang nicht mit Mitteln hinterlegt. Aufgeführt werden der Digitalpakt 2.0 sowie das Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung. Bewirtschafter ist jeweils das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Aus der Titelgruppe 05 sollen „Investitionen in die Forschung und Entwicklung“ finanziert werden. Dafür sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 472 Millionen Euro vorgesehen. Davon entfallen 398,0 Millionen Euro auf „Investitionen in die Hightech-Agenda – Strategischer Ausbau der Forschungs-Ökosysteme“. Dafür ist zudem eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 187,0 Millionen Euro ausgebracht.

Aus dem Titel, der vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt bewirtschaftet wird, sollen etwa 100 Millionen Euro für den Bereich der Künstlichen Intelligenz, 95 Millionen Euro für Quantentechnologien und 142,4 Millionen Euro für „Biotechnologie und Lebenswissenschaften“ verausgabt werden.

Die Titelgruppe 06 bündelt die Titel für „Investitionen in die Digitalisierung“. Hierfür sind im Jahr 2025 4,0 Milliarden Euro veranschlagt. Das Gros entfällt auf die „Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus“, für die im Jahr 2025 2,9 Milliarden Euro und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,8 Milliarden Euro etatisiert sind. Der bisher im Etat des ehemaligen Bundesministeriums für Digitales und Verkehr veranschlagte Titel wird künftig vom neuen Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) bewirtschaftet.

Das BMDS übernimmt zudem die Bewirtschaftung von Digital-Titeln, die bisher im Etat des Innenministeriums mitveranschlagt waren und nun im Sondervermögen geführt werden. Das gilt beispielsweise für die „Digitalisierung der Verwaltung: Modernisierung der Registerlandschaft“, für die im laufenden Jahr 263 Millionen Euro vorgesehen sind. Als Verpflichtungsermächtigung sind 236,8 Millionen Euro veranschlagt.

Die „Investitionen in den Wohnungsbau“ bilden die Titelgruppe 07 des Einzelplans. Für 2025 stehen dafür im Entwurf 327,0 Millionen Euro zur Verfügung. Unter anderem für das Investitionsprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten (KNN)“ sind in diesem Jahr 20,5 Millionen Euro eingeplant; 643,5 Millionen Euro sollen in den kommenden Jahren als Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung gestellt werden.

Für den Titel „Klimafreundliches Bauen (KfN)“ sind 243,5 Millionen Euro eingeplant und eine Verpflichtungsermächtigung von 1,1 Milliarden Euro. Bewirtschafter ist jeweils das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, in dessen Etat die Titel bislang mitveranschlagt waren.

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Wasserstoffprojekte in Uruguay, Chile und Kolumbien

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung fördert sieben Wasserstoff-Projekte in Uruguay (zwei Projekte), Kolumbien (zwei Projekte) und Chile (drei Projekte) mit rund zwölf Millionen Euro. Das geht aus der Antwort (21/557) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/197) der Fraktion Die Linke hervor.

Konkret fördert die Bundesregierung in Uruguay über die Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte (FRL int. H2) seit März 2023 ein Projekt der Linde GmbH. Fördergegenstand sei der Aufbau einer Produktion von grünem Wasserstoff (Elektrolyseure mit einer Leistung von insgesamt zwei Megawatt) für die Nutzung in Lkws. Da der Zuwendungsempfänger das Projekt aufgrund einer Vielzahl von internen und externen Herausforderungen nicht umsetzen konnte, sei das Fördervorhaben Ende Juni 2025 ausgelaufen. Es seien keine Mittel ausgezahlt worden. Zudem fördert die Bundesregierung in Uruguay ein Mobilitätsvorhaben. Beteiligter Akteur ist das Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesysteme. In Kolumbien wird das International Hydrogen Ramp-up Program (H2Uppp) durch zwei Öffentlich-Private Partnerschaften (Public Private Partnerships, PPPs) gefördert. In Chile werden über das Förderprogramm H2Uppp aktuell zwei PPPs unterstützt. Daneben wird ein weiteres Vorhaben über die FRL int. H2 mitfinanziert.

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Verteidigungsausgaben sollen auf neuen Rekordwert steigen

Verteidigung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AW) Mit einem Gesamtvolumen von rund 86,49 Milliarden Euro sollen Deutschlands Verteidigungsausgaben in diesem Jahr auf einen neuen Höchststand steigen. Davon entfallen gemäß des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs für den Bundeshaushalt 2025 (21/500) 62,43 Milliarden auf den regulären Wehretat (Einzelplan 14), weitere 24,06 Milliarden Euro sollen aus dem Sondervermögen Bundeswehr fließen. Gegenüber 2024 würden sich die Verteidigungsausgaben somit um 14,74 Milliarden Euro (Einzelplan 14: +10,48 Milliarden Euro, Sondervermögen: +4,26 Milliarden Euro) erhöhen. Gemessen am Bruttoinlandprodukt Deutschlands von 2024 (4,31 Billionen Euro) wäre dies eine Quote von 2,01 Prozent.

Den größten Aufwuchs bei den Verteidigungsausgaben verzeichnen laut Haushaltsentwurf die militärischen Beschaffungen: Sie sollen um 5,5 auf 8,24 Milliarden Euro im Einzelplan steigen. Weitere 24,06 Milliarden Euro sollen aus dem Sondervermögen zur Verfügung gestellt werden. Zusammen sind das 9,76 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Für den Erhalt von Material sind Ausgaben von 6,8 Milliarden Euro und für Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung 1,19 Milliarden Euro eingeplant.

Zur Deckung der Personalausgaben der Streitkräfte (Soldaten und Zivilangestellte) sollen 23,89 Milliarden Euro bewilligt werden, 1,42 Milliarden Euro mehr als 2024. Für die Unterbringung der Soldaten, den Betrieb und Erhalt von Kasernen und Anlagen sind 9,76 Milliarden Euro vorgesehen, 2,06 Milliarden Euro mehr als im Jahr zuvor.

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Entwicklungsetat soll um 940 Millionen Euro schrumpfen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/JOH) Der Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) soll nach Plänen der Bundesregierung 2025 um fast zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr sinken. Statt 11,22 Milliarden Euro veranschlagt die Koalition in ihrem Entwurf für den Bundeshaushaltsplan (21/500) nur noch 10,28 Milliarden Euro für das Haus von Bundesministerin Reem Alabali Radovan (SPD).

Damit könnte der Entwicklungsetat um rund 940 Millionen Euro schrumpfen, so stark wie kein anderer Einzeletat im Bundeshaushalt. Der Bundestag soll am Mittwoch, 9. Juli 2025, erstmals über die Vorlage beraten.

Trotz der geplanten Kürzungen bleibt der BMZ-Etat mit geplanten Investitionen in Höhe von 6,57 Milliarden Euro der zweitgrößte Investitionshaushalt des Bundes. Mit insgesamt 4,84 Milliarden Euro soll die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit finanziert werden (2024: 5,15 Milliarden Euro). Darin enthalten sind Mittel für die bilaterale finanzielle Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten, die dem Regierungsentwurf zufolge von 2,07 Milliarden Euro in 2024 auf 1,95 Milliarden Euro sinken sollen.

Für die bilaterale technische Zusammenarbeit plant die Bundesregierung 1,79 Milliarden Euro ein (2024: 1,87 Milliarden Euro). Die Mittel für Krisenbewältigung und Wiederaufbau von Infrastruktur sollen von 1,04 Milliarden Euro 2024 auf 722,47 Millionen Euro sinken.

Das zweite große Kapitel im Einzelplan 23 umfasst die Europäische Entwicklungszusammenarbeit sowie Beiträge an die Vereinten Nationen und andere internationale Einrichtungen. Hierfür sind 2025 nur noch Gesamtausgaben in Höhe von 1,93 Milliarden Euro (2024: 2,26 Milliarden Euro) eingeplant. Unter anderem soll die Beteiligung am Welternährungsprogramm nur noch 28 Millionen Euro betragen (2024: 58 Millionen). Der Beitrag zu den „Europäischen Entwicklungsfonds“ der Europäischen Union, den Abkommen von Lomé und Cotonou) soll von 309,27 Millionen Euro auf 166,5 Millionen Euro sinken.

Für „entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz“ sind nur noch 751,39 Millionen Euro eingeplant (2024: 850,18 Millionen Euro). Als Beiträge an die Vereinten Nationen und internationale Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sieht der Entwurf nunmehr 556,51 Millionen Euro vor (2024: 564,47 Millionen Euro).

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Bericht des Expertenrats für Klimafragen

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/NKI) Als Unterrichtung liegt der „Bericht über die vom Expertenrat für Klimafragen festgestellte Überschreitung der Vorgaben der Europäischen Klimaschutzverordnung und Stellungnahme zu möglichen Auswirkungen nach Artikel 8 der Europäischen Klimaschutzverordnung“ (21/525) vor.

Danach wurden mit dem verschärften EU-Klimaziel auch die EU-Vorgaben und nationalen Beiträge der Europäischen Klimaschutzverordnung ESR erhöht. Deutschland gehöre zur Gruppe der Mitgliedstaaten mit dem höchsten Zielbeitrag und sei verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen gemäß der Europäischen Klimaschutzverordnung (ESR) um 50 Prozent gegenüber dem Jahr 2005 zu reduzieren (zuvor 38 Prozent). Ein gleich hohes Ziel wie Deutschland hätten auch Schweden, Finnland, Luxemburg und Dänemark.

Nach der ESR bestehe für die Mitgliedstaaten die Verpflichtung, ihre nicht durch das Europäische Emissionshandelssystem (ETS 1) regulierten Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 Prozent gegenüber Stand 2005 zu reduzieren. Im Jahr 2023 machten die der ESR unterliegenden THG-Emissionen 62 Prozent aller THG-Emissionen der EU 27 aus, insbesondere aus Verkehr, Gebäudebetrieb und Landwirtschaft. Den Mitgliedstaaten wurden unter Berücksichtigung des relativen Pro-Kopf-Bruttoinlandsproduktes unterschiedliche Zielbeiträge zugewiesen. Je nach Bruttoinlandsprodukt pro Kopf seien unterschiedliche Ziele für die Mitgliedstaaten festgelegt worden, die teils stark voneinander abwichen.

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Keine Senkung der Umsatzsteuer auf Lebensmittel

Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung plant keine Senkung der Umsatzsteuer auf Lebensmittel. Aauch staatliche Preissetzungen seien nicht geplant, solche Maßnahmen seien im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen und widersprächen der sozialen Marktwirtschaft. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/529) auf eine Kleine Anfrage (21/312) der AfD-Fraktion.

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Haushalt 2025: Etwas mehr Geld für das Umweltressort

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SAS) Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) kann im laufenden Jahr mit einem leicht erhöhten Budget rechnen. Der Entwurf für den Einzelplan 16 des Bundeshaushalts 2025 (21/500), den die Bundesregierung vorgelegt hat, sieht Ausgaben in Höhe von 2,69 Milliarden Euro im Vergleich zu 2,4 Milliarden Euro im vergangenen Jahr vor. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) kann im laufenden Jahr mit Einnahmen von 1,15 Milliarden Euro gegenüber 1,06 Milliarden Euro im Vorjahr planen. Für Investitionen sollen knapp 1,65 Milliarden Euro bereitstehen; 2024 waren 1,37 Milliarden Euro. Die Verpflichtungsermächtigungen bis 2046, die im Haushalt 2025 vorgesehen sind, belaufen sich auf rund 2,3 Milliarden Euro.

Weniger Ausgaben für den Umweltschutz: Für den Umweltschutz sind im Etatentwurf 262,3 Millionen Euro vorgesehen (2024: 313,19 Millionen Euro). Mit 38,57 Millionen Euro stellt davon die Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel einen Schwerpunkt dar. Für das Sofortprogramm Munitionsaltlasten sind im Rahmen des nationalen Meeresschutzes 24 Millionen Euro eingeplant, neun Millionen Euro weniger als 2024. Allerdings steht noch ein Großteil der Gelder (29,65 Millionen) als Rest aus dem Vorjahr zur Verfügung. Für den internationalen Umweltschutz, den Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere, sollen wie schon im Vorjahr 20 Millionen Euro eingesetzt werden können.

Den größten Ausgabenposten des BMUKN-Etats bilden wie schon in den Vorjahren die Ausgaben für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle: 1,4 Milliarden Euro sind 2025 dafür eingeplant (2024: 1,14 Milliarden Euro). Davon entfallen auf die Endlagerung und das Standortauswahlverfahren 860,81 Millionen (2024: 710 Millionen Euro) und auf die Zwischenlagerung 535,44 Millionen (2024: 430 Millionen). In Höhe von rund 80,35 Millionen stehen restliche Gelder aus dem Jahr 2024 zur Verfügung.

Der Naturschutz soll 2025 insgesamt 200,31 Millionen Euro kosten dürfen im Vergleich zu 146,14 Millionen Euro im Vorjahr. Schwerpunkt hier sind die Ausgaben für den Bundesnaturschutzfonds, für den in diesem Jahr 100 Millionen Euro bereitstehen sollen. (2024: 108 Millionen). Sechs Millionen Euro stehen als Rest aus dem Vorjahr zur Verfügung. Für Maßnahmen des Meeresschutzes sind 60 Millionen Euro eingeplant. Diese Gelder stammen aus Zahlungen der sogenannten Meeresschutzkomponente gemäß des Windenergie-auf-See-Gesetzes. Darin ist vorgeschrieben, dass fünf Prozent der Erlöse aus Versteigerungen von Offshore-Gebieten zweckgebunden für den Meeresnaturschutz eingesetzt werden sollen.

Für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz sind im Budget des Umweltministeriums 131,47 Millionen Euro im laufenden Jahr vorgesehen – etwas weniger als 2024, als 137,95 Millionen zur Verfügung standen. Die Ausgaben für die Verbraucherpolitik sollen sich 2025 auf 41,06 Millionen belaufen (2024: 40,38 Millionen). Größter Posten hier sind die Zuschüsse für die Vertretung der Verbraucher, den Bundesverband der Verbraucherzentralen, in Höhe von 26,4 Millionen Euro (2024: 26,37 Millionen).

Das dem Ministerium nachgeordnete Umweltbundesamt soll 205,19 Millionen Euro erhalten (2024: 183,65 Millionen Euro), das Bundesamt für Naturschutz 65,59 Millionen Euro (2024: 56,36 Millionen Euro), das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung 60,92 Millionen Euro (2024: 68,82 Millionen Euro) und das Bundesamt für Strahlenschutz 80,49 Millionen Euro (2024: 83,59 Millionen Euro).

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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BAL) Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

174 Fälle seien bislang rechtskräftig abgeschlossen und Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von ungefähr 3,1 Milliarden Euro zurückgefordert worden. Bei ähnlich gelagerten Cum-Cum-Verdachtsfällen seien 76 Fälle abgeschlossen und Kapitalertragssteuer in Höhe von circa 205 Millionen Euro zurückgefordert oder nicht auf die Steuerschuld angerechnet worden. Insgesamt seien noch 240 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen von 6,7 Milliarden Euro in Bearbeitung (Stand 31.12.2023), heißt es in der Antwort.

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Suche nach neuen Wegen in der Entwicklungsfinanzierung

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will sich aktiv in die Schaffung neuer globaler Rahmenbedingungen für die Entwicklungsfinanzierung einbringen. Das betonte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Bärbel Kofler (SPD), am Mittwochmorgen im Entwicklungsausschuss, wenige Tage vor der vierten Internationalen Konferenz für Entwicklungsfinanzierung im spanischen Sevilla.

Die UN-Mitgliedstaaten wollen sich dort vom 30. Juni bis 3. Juli auf neue Instrumente und Maßnahmen für die Finanzierung einer nachhaltigen Entwicklung verständigen. Kofler sprach von einem gewaltigen Finanzierungsbedarf in den Entwicklungs- und Schwellenländern, unter anderem wegen notwendiger Klimaanpassungsmaßnahmen. Das gelte erst recht, seit sich die USA in der zweiten Amtszeit von Präsident Donald Trump weitgehend aus der internationalen Entwicklungsfinanzierung zurückgezogen hätten.

Die wachsenden Defizite, verbunden mit einer rasant steigenden Verschuldung in vielen Ländern des globalen Südens, gelten als Hauptgrund dafür, dass die Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsagenda mit den 17 Entwicklungszielen („Agenda 2030“) in Rückstand geraten ist. Die Vereinten Nationen gehen von einer jährlichen Finanzierungslücke in Höhe von vier Billionen Dollar in den Entwicklungsländern aus.

Kofler nannte es einen wichtigen Schritt, dass sich die UN-Mitgliedstaaten, allerdings ohne die USA, nach harten Verhandlungen schon im Vorfeld der Konferenz auf ein Abschlussdokument einigen konnten. Die Beschlüsse, etwa ein geplanter Dialog zur Einrichtung eines UN-Schuldenrahmens, setzten die Rahmenbedingungen für die kommenden Jahre. Als Prioritäten der Bundesregierung nannte Kofler neben der Unterstützung der Partnerländer beim Aufbau von Steuersystemen die verstärkte Einbindung von Privatkapital und weitere Reformen bei der Weltbank.

Der Direktor des Programmbereichs Finanzierung für nachhaltige Entwicklung beim Global Policy Forum in Berlin und Brüssel, Bodo Ellmers, lobte, dass sich die Staaten im Entwurf zum sogenannten „0,7-Ziel“ bekennen, das die Industrieländer verpflichtet, mindestens 0,7 Prozent ihrer Wirtschaftsleistung für Entwicklungszusammenarbeit auszugeben. Dass das Abschlussdokument lediglich Empfehlungen zur Verbesserung der Schuldenarchitektur enthalte, reflektiert aus seiner Sicht aber nicht die Dringlichkeit des Themas. Die Verschuldung sei in vielen Ländern des globalen Südens inzwischen so hoch, dass sie mehr Geld für den Schuldendienst ausgeben würden als für Gesundheit, Bildung und soziale Sicherung, betonte er. Beim Aufbau eines internationales Steuer- und Schuldenmanagements könnte die Bundesregierung vorangehen. Insgesamt wertete Ellmers den Entwurf für das Abschlussdokument als Rahmen, der noch mit Inhalten gefüllt werden müsse.

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Finanzminister Klingbeil stellt Haushalt 2025 vor

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/BAL) Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat am Dienstagmorgen im Haushaltsausschuss des Bundestags den Haushaltsentwurf 2025 skizziert, den das Bundeskabinett kurz zuvor beschlossen hatte. „Wir haben die Weichen für die Finanzpolitik der nächsten Jahre gestellt. Unser Ziel ist es, dass wir Deutschland wirtschaftlich stark machen“, sagte Klingbeil. Mit dem Haushalt sei auch der Gesetzentwurf zur Umsetzung der 500-Milliarden-Euro-schweren Kreditermächtigungen für das Sondervermögen Infrastruktur beschlossen worden, berichtete Klingbeil.

Laut Regierungsentwurf plant der Bund im laufenden Jahr mit Ausgaben in Höhe von 503 Milliarden Euro. Das ist ein Plus von 6,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Einnahmen sollen bei 421,2 Milliarden Euro liegen. Die geplante Nettokreditaufnahme von 81,8 Milliarden Euro liegt deutlich über der für 2024 veranschlagten (33,3 Milliarden Euro).

Er halte es für richtig, jetzt zu investieren, sagte Klingbeil und argumentierte, dass Deutschland mit 63 Prozent eine vergleichsweise geringe Staatsverschuldungsquote habe. Frankreich oder die USA hätten Schuldenquoten von mehr als 100 Prozent. Trotzdem habe Klingbeil „sehr hart mit den Kabinettskollegen verhandelt“, erklärte er.

Die Eckwerte für den Haushalt 2026 hat das Kabinett ebenfalls beschlossen. Danach sind im nächsten Jahr Ausgaben in Höhe von 519,5 Milliarden Euro geplant, die Nettokreditaufnahme wird auf 89,3 Milliarden Euro taxiert. Im Finanzplanungszeitraum steigen die Ausgaben im Kernhaushalt deutlich an. Grund hierfür ist, dass bis einschließlich 2027 noch Ausgaben aus dem Sondervermögen Bundeswehr zusätzlich fließen, danach werden die erhöhten Verteidigungsausgaben aus dem Kernhaushalt getragen. 2029 sind demnach Ausgaben in Höhe von 573,8 Milliarden Euro geplant, bei einer Nettokreditaufnahme von 126,1 Milliarden Euro.

Der Minister führte aus, dass im Kernhaushalt die Investitionsquote bei zehn Prozent liegt. Damit zeige sich, dass der Bund die Mittel aus den Sondervermögen zusätzlich investiere. Bereits im Jahr 2025 werde nun 55 Prozent mehr investiert als 2024. Bis 2029 plane er mit jährlichen Investitionen von 120 Milliarden Euro.

Die Ausgaben aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ taxiert die Bundesregierung für dieses Jahr auf 37,2 Milliarden Euro, für 2026 auf 57,9 Milliarden Euro. Aus dem Sondervermögen für die Bundeswehr sollen in diesem Jahr 24,1 Milliarden Euro und 2026 25,5 Milliarden Euro fließen.

Noch in diesem Jahr sollen 22 Milliarden Euro in die Bahn fließen, wie Klingbeil ausführte. Bis 2029 versprach der Minister 100 Milliarden Euro für das Schienennetz. 6,5 Milliarden Euro sind für Kinderbetreuung veranschlagt, führte der Minister weiter aus. 11,3 Milliarden Euro sollen aus dem Sondervermögen in den Wohnungsbau fließen. Noch für dieses Jahr sollen vier Milliarden Euro in die Digitalisierung des Landes aus dem Sondervermögen fließen, insbesondere in den Breitbandausbau. Geld aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) soll nicht mehr in den Kernhaushalt fließen, zuletzt seien dort 20 Milliarden Euro veranschlagt gewesen.

Für die Unterstützung der Ukraine seien 2025 8,3 Milliarden Euro eingeplant. 62,4 Milliarden Euro sind für die Bundeswehr vorgesehen. Damit erreiche Deutschland zusammen mit anderen Militärausgaben eine Quote von 2,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Unter anderem seien 10.000 neue Stellen bei der Bundeswehr geplant. Die Bundespolizei soll 1.000 neue Stellen erhalten. Insgesamt sei eine Milliarde Euro mehr für die Innere Sicherheit vorgesehen.

Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion geht der Haushaltsentwurf in die richtige Richtung. Nötig sei aber, auf die Effizienz der Ausgaben zu achten, beispielsweise, wenn Märkte wie beim Bau von Bahn-Infrastruktur sehr ausgelastet seien und Mehrausgaben zu höheren Preisen führen könnten. Richtig sei, im Verteidigungsbereich mittelfristig eine Ausgabe von 3,5 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung zu erreichen. Das sei auch ein Signal an die Verteidigungsindustrie.

Die AfD-Fraktion kritisierte die Aufnahme von Schulden in Höhe von 850 Milliarden Euro bis 2029. Gefragt wurde, welche Folgen das für die Schuldentragfähigkeit Deutschlands habe und ob eine Schuldenquote, die sich an Ländern wie Frankreich und Italien orientiere, auch zu den dort geltenden höheren Zinsen für die öffentliche Kreditaufnahme führe. Die Bundesregierung verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die Zinsen wieder auf dem Stand seien wie vor der Ankündigung der Kreditermächtigungen für das Sondervermögen und der Lockerung der Schuldenbremse.

Zur Frage, inwieweit die sehr expansive Fiskalpolitik bereits in die erhöhte Wachstumsprognose für das BIP im Jahr 2026 von einem Prozent eingerechnet sei, antwortete der Finanzminister später, dass dies nur zum Teil der Fall sei.

Die AfD-Fraktion kritisierte ferner, dass Investitionen in den Verkehr aus dem Kernhaushalt in das neue Sondervermögen verschoben würden. Auch die Steigerung der Ausgaben für Arbeit und Soziales im Bundeshaushalt thematisierte die AfD-Fraktion.

Von der SPD-Fraktion wurde positiv bewertet, dass die Aufstellung des Haushalts ohne große öffentliche Diskussion erfolgt sei. Wichtig sei, dass die Investitionsmittel, die der Bund nun bereitstelle, auch wirklich abflössen. Dafür seien Strukturreformen nötig.

Die höheren Schulden könne die deutsche Volkswirtschaft aus SPD-Sicht gut verkraften, zumal die erhöhte Nettokreditaufnahme primär auf die Bereichsausnahme Verteidigung zurückzuführen sei. Das wiederum sei eine Einsicht in die Notwendigkeit angesichts der internationalen Lage.

Aus der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hieß es, die Koalition nutze die neuen Möglichkeiten bei der Staatsverschuldung dazu, politische Konflikte zu vertagen und Haushaltslöcher zu stopfen. Von den 27 Milliarden Euro, die 2025 in den KTF flössen, sei weniger als die Hälfte für zusätzliche Investitionen vorgesehen, der Großteil gehe in Altprojekte.

Begrüßt wurde von den Grünen, dass Minister Klingbeil im Ausschuss auch ankündigte, die Aufbewahrungsfrist für Belege im Cum-Cum-Steuerskandal zu verlängern.

Die Fraktion Die Linke stellte infrage, ob die deutlich erhöhten Verteidigungsausgaben angebracht seien. Zugleich erklärte sie, dass sie es ausdrücklich begrüße, wenn die Kommunen einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer erhielten, um die Steuermindereinnahmen aus dem geplanten Investitionsbooster-Gesetz auszugleichen.

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Deutsches Engagement in internationalen Polizeimissionen

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/515) liegt der „Bericht über das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeimissionen 2024“ vor. Danach beteiligte sich Deutschland im Laufe des vergangenen Jahres insgesamt mit 123 Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder sowie der Zollverwaltung an internationalen Friedensmissionen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem diese Zahl der Unterrichtung zufolge noch bei 99 lag, bedeutet dies einen Zuwachs der Entsendezahlen in internationale Polizeimissionen um 24,2 Prozent.

Der Frauenanteil betrug 2024 laut Vorlage 31,7 Prozent nach 30,3 Prozent im Vorjahr. Wie aus der Unterrichtung ferner hervorgeht, lag er damit etwas höher als der Durchschnitt in den Polizeien des Bundes und der Länder.

Von den insgesamt 123 Beamtinnen und Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder sowie der Zollverwaltung waren dem Bericht zufolge 104 im Rahmen der „Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (GSVP) in elf EU-Missionen eingesetzt. Der Anteil der Frauen in den Missionen der EU betrug im Jahr 2024 laut Vorlage 27,9 Prozent. Insgesamt 19 Polizistinnen und Polizisten verrichteten ihren Dienst in vier Missionen der Vereinten Nationen; dabei belief sich der Anteil der Frauen in UN-Missionen auf 52,6 Prozent.

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Bundesrechnungshof legt Rechnung für 2024 vor

Haushalt/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrechnungshof hat seine Rechnung für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegt. Danach haben die Rechnungsprüfer mit Ausgaben in Höhe von 193,2 Millionen Euro um rund 1,4 Millionen Euro über dem Sollansatz gelegen. Die Einnahmen fielen mit 521.000 Euro um 139.000 Euro höher aus als im Soll. Die Drucksache liegt als Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes (21/470) vor. Gemäß Paragraf 101 der Bundeshaushaltsordnung prüfen Bundestag und Bundesrat die Rechnung und erteilen die Entlastung.

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500.000 anerkannte gemeinnützige Körperschaften

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BAL) Eine halbe Million Organisationen sind in Deutschland als gemeinnützige Körperschaften im Sinne des Steuerrechts anerkannt. Diese Angabe macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/464) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/278) mit dem Titel „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen“.

Diese Organisationen dürfen laut Bundesregierung ihre Mittel „weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden“. Eine parteipolitische Betätigung sei immer unvereinbar mit der Gemeinnützigkeit. Laut einem Anwendungserlass zur Abgabenordnung sei es jedoch nicht zu beanstanden, „wenn eine steuerbegünstigte Körperschaft außerhalb ihrer Satzungszwecke vereinzelt zu tagespolitischen Themen Stellung nimmt“.

Als Beispiel wird ein Aufruf eines Sportvereins für Klimaschutz oder gegen Rassismus genannt. Dabei verweist die Bundesregierung auch auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und dem aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hervorgehenden Bagatellvorbehalt. Reformen hierzu seien im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen.

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Bundesregierung verweist bei Tesla aufs Steuergeheimnis

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort (21/475) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/291) mit dem Titel „Berichte über Steuervermeidung von Tesla“ auf das Steuergeheimnis und die primäre Zuständigkeit der Länder bei der Verwaltung von Ertragsteuern. Die Bundesregierung schreibt unter anderem: „Die steuerliche Situation einzelner Steuerpflichtiger unterliegt dem Steuergeheimnis. Ganz allgemein kann aber gesagt werden: Die Bundesregierung misst der Bekämpfung von Steuervermeidung, Gewinnverlagerung und aggressiver Steuerplanung hohe Bedeutung bei – auf nationaler wie internationaler Ebene.“

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15,6 Milliarden Euro an Schulden erlassen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BAL) 15,6 Milliarden Euro hat die Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahr 2000 anderen Staaten an Schulden erlassen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/451) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/76) hervor, in der die einzelnen Staaten aufgeführt sind. Der höchste Forderungsverzicht betrifft demnach mit 4,7 Milliarden Euro den Irak.

Auch die gegenwärtigen Forderungen gegenüber anderen Staaten werden in der Antwort aufgeführt. Größter finanzieller Schuldner im Bereich der finanziellen Zusammenarbeit ist demnach derzeit Israel mit Verbindlichkeiten gegen Deutschland in Höhe von 17,7 Milliarden Euro. Auf Rang zwei folgt Griechenland mit 9,1 Milliarden Euro.

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Lobbyarbeit im Bundeswirtschaftsministerium

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/NKI) Seit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von externen Personen in der Bundesverwaltung vom 18. Juni 2008 werden alle externen Personen in dem jährlichen Bericht über den Einsatz externer Personen in der gesamten Bundesverwaltung erfasst. Das geht aus einer Antwort (21/426) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/159) der AfD-Fraktion hervor.

Ab dem Jahr 2020 sei der Bericht zum Einsatz externer Personen im jährlichen Integritätsbericht erfasst und enthalte auch Angaben zu Kontakten mit Vertretern von sogenannten Lobbyorganisationen. „Diese regelmäßige Berichtspflicht besteht gegenüber dem Deutschen Bundestag. Dabei werden alle Daten veröffentlicht, die unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zulässig sind“, heißt es in der Antwort.

Die Berichte würden jährlich dem Finanz- und Innenausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet und lägen dem Bundestag damit vor. Für den Zeitraum 2006 bis Ende 2007 lägen keine Informationen zum Einsatz externer Personen vor. Der Begriff der externen Personen wurde erst mit Inkrafttreten der oben genannten Verwaltungsvorschrift eingeführt.

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Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stärken

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung wird strukturelle Reformen für die gesamte Wirtschaft umsetzen, um Investitions- und Innovationsbedingungen in Deutschland zu stärken. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/445) auf eine Kleine Anfrage (21/244) der AfD-Fraktion.

Die Bundesregierung habe sich bereits zu weitreichenden Maßnahmen zur Stärkung des Industriestandorts Deutschland sowie dessen Resilienz verständigt. Es gelte nun, „diese Maßnahmen möglichst zügig und so umzusetzen, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Industrieunternehmen nachhaltig gestärkt wird“, heißt es in der Antwort. Eine insgesamt günstige Wettbewerbsposition stärke auch die Resilienz im Hinblick auf eine protektionistische Zollpolitik wesentlicher Handelspartner.

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Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des BMZ

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Im 1. Quartal 2025 ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) an 13 Gerichtsverfahren beziehungsweise einstweiligen Rechtsschutzverfahren beteiligt gewesen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/430) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/260) hervor. Insgesamt seien dafür Kosten in Höhe von rund 85.000 Euro entstanden.

Darüber hinaus äußere sie sich grundsätzlich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren. Zudem verweist die Bundesregierung darauf, dass aus ihrer Sicht bei „zahlreichen der erfragten Einzelaspekte“ in der AfD-Anfrage „die Grenze der administrativen Überkontrolle“ erreicht sei. Bei Fragen nach den Namen der an Verfahren beteiligten Anwälte und Kanzleien müsse zudem der Grundrechtsschutz beachtet und bei anderen Fragen der Persönlichkeitsschutz der Betroffenen berücksichtigt werden.

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