Neues aus dem Bundestag | 15. September 2025

Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.


Winkelmeier-Becker (CDU) leitet Nachhaltigkeitsbeirat

„Keine systemische Schuldenkrise“

Handelsabkommen zwischen der EU und den USA

Haushalt 2025: Änderungen im Einzelplan

Haushalt 2025: Entwicklungsetat mit geringeren Kürzungen

Haushalt 2025: Geringfügige Änderungen im Umweltetat

Haushalt 2025: Verteidigungsetat auf neuem Höchststand

Weniger Kürzungen beim Entwicklungszusammenarbeit

Fördermittel für Umwelt- und Klimaschutzorganisationen

Entwicklungszusammenarbeit mit Tunesien

Haushalt 2026: Entwicklungsausgaben werden weiter gekürzt

Referat für Feministische Entwicklungspolitik im BMZ

Haushalt 2026: Höhere Ausgaben im Umweltressort geplant

Zuwendungen an US-Stiftungen in Deutschland

Tilgung des Infrastruktur-Sondervermögens spätestens ab 2044

EU-Finanzierung klimapolitischer NGOs

Angaben zu Cum-Cum-Geschäften


Winkelmeier-Becker (CDU) leitet Nachhaltigkeitsbeirat

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) ist die Vorsitzende des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen (PBnEZ). Die Unionsabgeordnete wurde während der von Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz (CSU) geleiteten konstituierenden Sitzung am Donnerstag in offener Abstimmung einstimmig gewählt.

Dem Gremium gehören insgesamt 18 Abgeordnete an. Sechs Mitglieder kommen von der CDU/CSU-Fraktion, jeweils vier Mitglieder von den Fraktionen der AfD und der SPD. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke sind mit jeweils zwei Abgeordneten im Beirat vertreten.

CDU/CSU-Fraktion: Sascha van Beek, Caroline Bosbach, Ralph Brinkhaus, Volker Mayer-Lay, Maria-Lena Weiss, Elisabeth Winkelmeier-Becker

AfD-Fraktion: Rainer Groß, Karsten Hilse, Rainer Kraft, Christian Reck

SPD-Fraktion: Sanae Abdi, Dunja Kreiser, Kathrin Michel, Stefan Zierke

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Andrea Lübcke, N.N.

Fraktion Die Linke: Fabian Fahl, Mareike Hermeier

Mit der Konstituierung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen folgt der Bundestag einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke (21/571). Der Beirat werde benötigt, „um die Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung sowie damit zusammenhängende Zukunftsfragen weiterhin auf parlamentarischer Ebene in geeigneter Weise fachübergreifend zu begleiten“, heißt es in dem Antrag.

Zu den Aufgaben des PBnEZ soll die parlamentarische Begleitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, insbesondere die Überprüfung der Umsetzung sowie der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung, gehören. Außerdem soll das Gremium die Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der Vereinten Nationen begleiten, „insbesondere die Aktivitäten und Maßnahmen zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Agenda 2030“.

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„Keine systemische Schuldenkrise“

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung sieht auf globaler Ebene „derzeit keine systemische Schuldenkrise“. Das schreibt sie in ihrer Antwort (21/1475) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen (21/1082). Allerdings schreibt auch die Bundesregierung, dass „die Überschuldungsrisiken weiterhin auf einem hohen Niveau verbleiben“. Ein Gesetzentwurf für ein sogenanntes Safe-Harbour-Gesetz liege noch nicht vor.

Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Bedarf für einen neuen Mechanismus zur Schuldenrestrukturierung unter dem Dach der Vereinten Nationen, „da die bestehenden Instrumente einen tragfähigen und erprobten Rahmen bieten“. Sie verweist vielmehr auf bestehende Institutionen wie den Pariser Club, die G20 oder den Internationalen Währungsfonds (IWF). Man setze sich jedoch „für eine effektivere Umsetzung des G20 Common Framework for Debt Treatments ein und betrachtet diese als zentralen Schritt hin zu einem neuen internationalen Konsens im Schuldenmanagement“. Auf dieser Grundlage könne perspektivisch auch die Entwicklung eines kodifizierten internationalen Staateninsolvenzverfahrens wieder an Relevanz gewinnen, heißt es in der Antwort.

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Handelsabkommen zwischen der EU und den USA

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/NKI) Die EU-Kommission habe bei den Gesprächen zum Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA mit US-Präsident Donald Trump Ende Juli 2025 „die diesbezüglichen Verhandlungen für die EU“ geführt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1476) auf eine Kleine Anfrage (21/1144) der AfD-Fraktion.

Dazu zähle, „dass sie mit Blick auf Verhandlungsinhalte und -ziele auf dynamische Verhandlungssituationen reagiert“, heißt es in der Antwort. Die EU-Mitgliedstaaten würden in laufende handelspolitische Verhandlungen regelmäßig im Rahmen der dafür vorgesehenen Verfahren in den einschlägigen EU-Gremien eingebunden. Sofern zu handelspolitischen Fragen öffentliche Konsultationen der EU erfolgten, könnten sich auch EU-Unternehmen und Wirtschaftsverbände daran beteiligen.


Haushalt 2025: Änderungen im Einzelplan 60

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/BAL) Der Haushaltsausschuss hat im Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) des Haushalts 2025 bei den Ausgaben 531 Millionen Euro weniger veranschlagt als im Regierungsentwurf (21/500) angesetzt waren. Insgesamt sind dort nun Ausgaben in Höhe von 46,76 Milliarden Euro vorgesehen. Die angesetzten Einnahmen wurden um 458,78 Millionen Euro auf 394,9 Milliarden Euro reduziert.

Die Haushälter kürzten im Vergleich zum Regierungsentwurf die Titel „Erstattung von Ausfällen aus der Garantie für das KfW-Sonderprogramm 2020“ (um 270 auf 845 Millionen Euro), „Erstattung von Ausfällen aus dem KfW-Maßnahmenpaket für Start-ups“ (um 140 auf 78 Millionen Euro) und „Ausgabemittel zur Restedeckung“ (um 106 auf 294 Millionen Euro). Gekürzt um 15 auf fünf Millionen Euro wurde auch der Titel „Erstattung von Ausfällen aus der Garantie für das KfW-Sonderprogramm Ukraine-Belarus-Russland“ .

Erhöht um zwei Millionen auf 249,9 Millionen Euro wurden im Kapitel 6092 (Klima- und Transformationsfonds, KTF) die Mittel für den Titel „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“). Eine Reduzierung um diesen Betrag erfuhr die Zuführung zur Rücklage.

800.000 Euro mehr als ursprünglich angesetzt stehen nun für die Wohneigentumsförderung für Familien bereit. Dies ging zulasten des klimafreundlichen Neubaus im Niedrigpreissegment und dem Titel „Gewerbe zu Wohnen“. Für Investitionen in die Sport-Infrastruktur (Titelgruppe 8) stehen nun fünf Millionen Euro bereit, hier waren im Regierungsentwurf keine Mittel angesetzt. 5,4 Millionen Euro weniger und damit nun 829,6 Millionen Euro sind für die Finanzierung der Deutschen Energy Terminal GmbH, der FSRU und FSRU-Standorte angesetzt.

Als Verpflichtungsermächtigungen im Einzelplan 60 haben die Haushaltspolitiker nun final 16,7 Milliarden Euro angesetzt, sechs Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf.

Bei den Einnahmen sind nun 458,8 Millionen Euro weniger veranschlagt. Dies ergibt sich primär aus einer um 715 Millionen Euro erhöhten Globalen Mindereinnahme, die nun mit 1,8 Milliarden Euro veranschlagt ist. 2024 lag diese bei zwei Milliarden Euro (Soll-Wert).

Zugleich sollen die vermischten Einnahmen um 247 Millionen Euro steigen. Der neue Betrag lautet nun 632 Millionen Euro. Begründet wird dies mit einer höheren Umsatzsteuererstattung im Zusammenhang mit der Anlegung und Auslösung von Gasreserven.

Mit einem Maßgabebeschluss der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD wurde die Bundesregierung aufgefordert, jährlich einen Monitoring-Bericht vorzulegen zum Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität, erstmalig am 1. September 2026.

Ein weiterer Beschluss bezieht sich auf die bis zu einer Milliarde Euro schwere Titelgruppe „Sport“ im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Hier soll es eine Änderung des Haushaltsgesetzes geben, „durch die Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften zielgerichteter und effizienter bewirtschaftet werden können“. Vorgesehen ist nun ein Haushaltsvermerk, der den Zuwendungstitel als Selbstbewirtschaftungsmittel bezeichnet.

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Haushalt 2025: Entwicklungsetat mit geringeren Kürzungen

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/VOM) Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) muss im laufenden Jahr nicht ganz so viel einsparen wie im Regierungsentwurf vorgesehen war. Der Haushaltsausschuss billigte am Donnerstag Ausgaben in Höhe von 10,31 Milliarden Euro für das Haus von Bundesministerin Reem Alabali Radovan (SPD), im Vergleich zu 10,28 Milliarden Euro im Regierungsentwurf. Die Einnahmen im Einzelplan 23 des Bundeshaushalts 2025 (21/500) sollen sich auf 729,97 Millionen Euro belaufen. Gekürzt wurde bei den Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre, und zwar um 1,3 Milliarden Euro auf 9,58 Milliarden Euro.

Der Haushaltsausschuss hatte den Entwicklungsetat am 31. Juli erstmals beraten und keine Änderungen vorgenommen. In der Bereinigungssitzung nahmen die Haushälter auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eine Reihe von Umschichtungen vor. Deutlich aufgestockt, von 28,01 auf 50,01 Millionen Euro, wurde die Beteiligung am Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen. Um neun Millionen Euro erhöhten die Haushälter die Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen. Dafür stehen nun 565,51 Millionen Euro zur Verfügung.

Zudem stockte der Ausschuss die Infrastrukturmittel für Krisenbewältigung und Wiederaufbau um 11,35 Millionen Euro auf 733,82 Millionen Euro auf. Entwicklungswichtige Vorhaben der politischen Stiftungen werden mit zusätzlichen 30,82 Millionen Euro gefördert, sodass dafür insgesamt 330,82 Millionen Euro bereitstehen. Weitere zehn Millionen Euro erhalten die Kirchen zur Förderung ihrer entwicklungswichtigen Vorhaben. Der Ansatz dafür steigt auf 306 Millionen Euro. Ebenfalls um zehn Millionen Euro aufgestockt wurde die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher Träger. Dafür stehen nun insgesamt 210 Millionen Euro zur Verfügung. Acht Millionen Euro mehr und damit insgesamt 162,30 Millionen Euro gibt es für die Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft.

Ausgabenkürzungen betreffen die bilaterale technische und finanzielle Zusammenarbeit. Die Mittel für die technische Zusammenarbeit wurden um 31 Millionen Euro auf 1,84 Milliarden Euro gekürzt. Um 29 Millionen Euro reduzierten die Haushälter den Ansatz für die Zuschüsse und um 351.000 für die Darlehen in der finanziellen Zusammenarbeit. Für die Zuschüsse verbleiben somit 1,68 Milliarden Euro, für die Darlehen 242,65 Millionen Euro. Die Zahlungen an die Weltbankgruppe verringern sich um 9,27 Millionen Euro auf 785,03 Millionen Euro. Weitere Änderungen betreffen Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre.

Die hib-Meldung zum Einzelplan im Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1097972

Die hib-Meldung zum ersten Beratungsdurchgang im Haushaltsausschuss: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1103500

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Haushalt 2025: Geringfügige Änderungen im Umweltetat

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/VOM) Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit soll im laufenden Jahr rund 2,69 Milliarden Euro ausgeben können, das sind 1,5 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf vorgesehen war. Die Einnahmen im Etat von Bundesminister Carsten Schneider (SPD) sollen 1,15 Milliarden Euro betragen. Der Haushaltsausschuss nahm in seiner Bereinigungssitzung am Donnerstag nur geringfügige Änderungen am Einzelplan 16 des Bundeshaushalts 2025 (21/500) vor. Unter anderem erhöhte er die Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre um 15,84 Millionen Euro auf 2,31 Milliarden Euro.

Die Haushälter hatten den Regierungsentwurf am 28. August erstmals beraten und zunächst keine Änderungen vorgenommen. In der Bereinigungssitzung stockte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD drei Haushaltstitel um jeweils 500.000 Euro auf: die Zuwendung für das laut Koalition erfolgreich angelaufene Programm „Reparieren statt Wegwerfen“ auf 4,5 Millionen Euro, die Förderung des Exports grüner und nachhaltiger Umwelt-Infrastruktur auf zwölf Millionen Euro und die Ausgaben für Dienstreisen aufgrund der Weltklimakonferenz in Belém (Brasilien) auf 3,21 Millionen Euro. Weitere 440.000 Euro können für Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen ausgegeben werden, sodass dafür 3,26 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Schließlich erhöhte der Ausschuss die Ausgaben für behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben ohne IT um 100.000 Euro auf 9,49 Millionen Euro. Dabei wird auf die langfristige Fortsetzung der Bergung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee hingewiesen. Diese Aufgabe solle durch die Gründung eines Bundeskompetenzzentrums Meeresmunition in Rostock begleitet werden, heißt es im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Dabei wurden auch die Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre angehoben.

Die hib-Meldung zum Einzelplan im Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1097626

Die hib-Meldung zum ersten Beratungsdurchgang im Haushaltsausschuss: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1106638

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Haushalt 2025: Verteidigungsetat auf neuem Höchststand

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/VOM) 86,37 Milliarden Euro sollen in diesem Jahr für Verteidigung ausgegeben werden, das ist so viel wie nie zuvor. Im Etat des Bundesverteidigungsministeriums (Einzelplan 14) sind Ausgaben in Höhe von 62,31 Milliarden Euro vorgesehen, 124,38 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Zuwachs von 10,36 Milliarden Euro. Das beschloss der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2025 (21/500) am Donnerstag.

Hinzu kommen militärische Beschaffungen aus Mitteln des Sondervermögens Bundeswehr. Dessen Wirtschaftsplan für 2025 umfasst Ausgaben von 24,06 Milliarden Euro, rund 4,26 Milliarden Euro als mehr als im Vorjahr. Die Einnahmen des Etats von Bundesminister Boris Pistorius (SPD) sollen mit 1,6 Milliarden Euro um 1,22 Milliarden Euro höher ausfallen als 2024. Der Haushaltsausschuss stockte die Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre um 1,5 Milliarden Euro auf 66,93 Milliarden Euro auf und verpflichtete das Ministerium zu einer Globalen Minderausgabe von 124,38 Millionen Euro bei den Verteidigungsausgaben, die von der Schuldenbremse des Grundgesetzes ausgenommen sind (Bereichsausnahme).

Der Ausschuss hatte den Einzelplan in der Sommerpause am 30. Juli beraten und zunächst ohne Änderungen angenommen. In der abschließenden Bereinigungssitzung nahmen die Haushälter auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eine Reihe von Änderungen vor. Für die Beschaffung des Waffensystems Eurofighter sollen nun 796,97 Millionen Euro statt 244,09 Millionen Euro im Regierungsentwurf zur Verfügung stehen. Bei der Beschaffung von Munition wurde der Ansatz um 19,93 Millionen Euro auf 3,03 Milliarden Euro gekürzt, dafür wurde bei den Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre teilweise aufgestockt. Die Verwertung und Entsorgung von Bundeswehr-Material darf nur noch 22,46 Millionen Euro statt der im Regierungsentwurf geplanten 30,46 Millionen Euro kosten.

Leicht aufgestockt von 1,18 auf 1,42 Millionen Euro hat der Haushaltsausschuss den Ansatz für die Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrechtsgesetz. Auch für Beratungsleistungen zur Optimierung der Bundeswehr sollen 1,35 Millionen Euro mehr, insgesamt 14,45 Millionen Euro, bereitstehen. Um 84,5 Millionen Euro gekürzt wurden die Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik. Dafür sind nun nur noch 2,05 Milliarden Euro eingeplant.

Gekürzt wurde auch der Ansatz für Bezüge und Nebenleistungen der Berufs- und Zeitsoldaten sowie Sanitätsoffiziersanwärter von 9,23 Milliarden Euro auf 8,98 Milliarden Euro. Die Ausgaben für Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten wurden um 20 Millionen Euro auf 1,77 Milliarden Euro gekappt. Zudem entfallen 160,89 Millionen Euro an „vermischten Personalausgaben“. Dafür sollen für die Nachwuchswerbung nun 65,9 Millionen Euro statt 58 Millionen Euro ausgegeben werden können.

Die BwConsulting GmbH, das Inhouse-Beratungsunternehmen der Bundeswehr, soll für Beratungs- und Unterstützungsleistungen 1,9 Millionen Euro mehr und damit insgesamt 34,5 Millionen Euro erhalten. Aufgrund der im laufenden Haushaltsjahr eingegangenen Einnahmen kürzte der Ausschuss die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Beteiligungserwerb an der Hensoldt AG, einem Rüstungsunternehmen im bayerischen Taufkirchen, von 22 auf 15 Millionen Euro.

Weitere Änderungen betreffen Haushaltsvermerke und Maßgabebeschlüsse zu einzelnen Etatansätzen sowie zahlreiche Korrekturen bei den Verpflichtungsermächtigungen. Zugelassen wird etwa, dass Personal- und Sachmittel aus dem Einzelplan zur Unterstützung von Rüstungsexporten über sogenannte Government-to-Government-Vereinbarungen (Aufträgen zwischen Regierungen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit) eingesetzt werden. Die Verpflichtungsermächtigungen für den deutschen Beitrag zur Beschaffung des Nato-Frühwarnsystems E-3A in Höhe von 3,3 Milliarden Euro wurden aufgrund von Projekt-Verzögerungen im Etat für 2025 gestrichen.

Änderungen im Wirtschaftsplan des Sondervermögens betreffen ebenfalls Verpflichtungsermächtigungen sowie eine Ausgabensperre für die 671,36 Millionen Euro zur Beschaffung von Fregatten der Klasse 126.

Die hib-Meldung zum Einzelplan im Regierungsentwurf und zum Wirtschaftsplan des Sondervermögens: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1097970

Die hib-Meldung zum ersten Beratungsgang im Haushaltsausschuss: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1103434

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Weniger Kürzungen beim Entwicklungszusammenarbeit

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/BAL) Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali Radovan (SPD) hat während der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses begrüßt, dass die Koalitionsfraktionen von Union und SPD per Antrag die Mittel für das Welternährungsprogramm im Vergleich zum ursprünglichen Haushaltsansatz und der Bereinigungsvorlage um 22 auf 50 Millionen Euro aufgestockt haben. 2024 standen noch 58 Millionen Euro bereit. Kürzungen in ihrem Etat seien schmerzhaft, insbesondere angesichts der aktuellen Weltlage. Das Ernährungsprogramm liege ihr besonders am Herzen.

Radovan begrüßte auch die anderen Erhöhungen im Vergleich zum bisherigen Ansatz, die zu insgesamt geringeren Kürzungen in ihrem Etat führen. So stellte der Haushaltsausschuss zehn Millionen Euro mehr bereit für Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen.

Die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher Träger sowie der Kirchen sollen ebenfalls um jeweils zehn Millionen Euro höher ausfallen als ursprünglich veranschlagt. Das gilt auch für den Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“. Für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen stehen 30,8 Millionen Euro mehr bereit. Der Titel „Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft“ ist nun mit acht Millionen Euro mehr veranschlagt.

Dagegen erhält die bilaterale technische Zusammenarbeit 31 Millionen Euro weniger als ursprünglich veranschlagt. Der Titel „Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit – Zuschüsse“ sinkt um 29 Millionen Euro.

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Fördermittel für Umwelt- und Klimaschutzorganisationen

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SAS) In einer Antwort (21/1367) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/1081) informiert die Bundesregierung über die zwischen 2020 und 2027 bewilligten Haushaltsmittel zur Förderung von Projekten im Umwelt- und Klimaschutzbereich. Darin listet sie nach Ressorts auf, welche Organisation für welche Maßnahme konkret Förderung erhält oder erhalten hat und in welcher Höhe. Auch darüber, ob Organisationen wie etwa die Deutsche Umwelthilfe, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, der WWF Deutschland oder der Naturschutzbund Deutschland außerdem institutionelle Förderung erhalten oder erhalten haben, gibt die Bundesregierung Auskunft.

Laut der Antwort machen die für Umwelt- und Klimaschutzprojekte im Bundeshaushalt 2025 und im Finanzplan bis 2029 vorgesehenen Fördermittel 0,0058 Prozent der geplanten Ausgaben im Jahr 2026 beziehungsweise 0,0026 Prozent im Jahr 2027 aus.

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Entwicklungszusammenarbeit mit Tunesien

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Im Zeitraum von 2020 bis 2025 gibt es der Bundesregierung zufolge 92 laufende Maßnahmen und Projekte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit in Tunesien. Monatlich aktualisierte Projektdaten könnten dem Transparenzportal (www.transparenzportal.bund.de) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung entnommen werden, heißt es in einer Antwort (21/1287) auf eine Kleine Anfrage (21/1112) der AfD-Fraktion.

Weitere Fragen zu Einzelmaßnahmen und Teilprogrammen sowie deren finanzielle Mittelausstattung beantwortet die Bundesregierung nicht, da sie damit die Grenze der Zumutbarkeit überschritten sieht. Detaillierte Projektinformationen für die 92 Maßnahmen sowie Maßnahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit seien nicht maschinell oder automatisiert zu erstellen und erforderten eine händische Durchsicht und Zusammenfassung mehrerer Einzelakten, erklärt sie. Die Beantwortung würde somit über einen langen Zeitraum in erheblichem Maße Arbeitskräfte binden, was die Erfüllung der sonstigen administrativen Aufgaben zum Erliegen bringen würde.

Die Frage, ob es im Rahmen der Projekte und Programme zu Verstößen gegen die Projektziele, zu Missmanagement, unzulässiger Mittelverwendung oder Korruptionsvorwürfen gekommen sei, verneint die Bundesregierung.

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Haushalt 2026: Entwicklungsausgaben werden weiter gekürzt

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/JOH) Der Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) soll nach Plänen der Bundesregierung im kommenden Jahr erneut sinken: von 10,28 Milliarden Euro laut Haushaltsentwurf 2025 auf 9,94 Milliarden Euro. Das geht aus dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 (21/600) hervor.

Kürzen will die Bundesregierung insbesondere bei den Ausgaben für die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit. Sie sollen 2026 nur noch 4,64 Milliarden Euro statt 4,85 Milliarden Euro im Jahr 2025 betragen. Darin enthalten sind Mittel für die bilaterale finanzielle Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten, die dem Entwurf zufolge von 2,07 Milliarden Euro im Jahr 2025 auf 1,95 Milliarden Euro sinken sollen. Sparen will die Bundesregierung außerdem beim Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“. Hierfür sollen Bundesministerin Reem Alabali-Radovan (SPD) nur noch 695,77 Millionen Euro zur Verfügung stehen, 26 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr geplant.

Das zweite große Kapitel im Einzelplan 23 umfasst die Europäische Entwicklungszusammenarbeit sowie Beiträge an die Vereinten Nationen und andere internationale Einrichtungen. Hierfür sind 2026 Gesamtausgaben in Höhe von 1,75 Milliarden Euro vorgesehen (2025: 1,93 Milliarden Euro). Unter anderem soll der deutsche Beitrag am Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM) um 82 Millionen Euro auf nunmehr 288 Millionen Euro sinken, der Beitrag zu den „Europäischen Entwicklungsfonds“ der Europäischen Union (den Abkommen von Lomé und Cotonou) um 22,4 Millionen Euro auf 144,1 Millionen Euro. An Beiträgen an die Vereinten Nationen und internationale Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sieht der Entwurf nur noch 501,1 Millionen Euro vor statt 556,51 Millionen Euro im Jahr 2025.

Demgegenüber will die Bundesregierung die Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken steigern. Während hierfür im Regierungsentwurf für 2025 995,13 Millionen Euro eingeplant sind, sollen es 2026 1,22 Milliarden Euro sein.

Dem Entwurf zufolge kann das BMZ 2026 weniger Einnahmen erwarten. Flossen 2025 im Rahmen der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit noch 712,5 Millionen Euro an das BMZ zurück – etwa durch Zinsen aus Darlehen und Rückflüsse auf Treuhandbeteiligungen -, rechnet die Bundesregierung im kommenden Jahr nur noch mit 661,46 Millionen Euro an Einnahmen.

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Referat für Feministische Entwicklungspolitik im BMZ

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Laut Bundesregierung ist keine Evaluierung oder Kosten-Nutzen-Analyse der Wirksamkeit des im September 2023 eingerichteten Referats G11 (Feministische Entwicklungspolitik) im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geplant. Gleichberechtigung sei ein Menschenrecht und in internationalen Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen verankert, zu deren Einhaltung sich die Bundesregierung verpflichtet habe, schreibt sie in einer Antwort (21/1214) auf eine Kleine Anfrage (21/1042) der AfD-Fraktion. Das Referat verantworte die Strategie der feministischen Entwicklungspolitik sowie den dritten entwicklungspolitischen Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter. Informationen zu Projekten könnten dem Transparenzportal des BMZ entnommen werden.

Gemäß Paragraf 4 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) würden die Ressorts ihre Organisation so gestalten, „dass sie den sich ändernden gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gerecht werden können“, betont die Bundesregierung. Darüber hinaus führt sie in ihrer Vorbemerkung aus, sei bei der vorliegenden Anfrage von einer „administrativen Überkontrolle“ auszugehen. „Die exakte Aufgabenverteilung in einer Arbeitseinheit inklusive der dazugehörigen personellen Ausstattung übersteigen die zur parlamentarischen Beurteilung notwendigen Informationen“, heißt es darin.

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Haushalt 2026: Höhere Ausgaben im Umweltressort geplant

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SAS) Für 2026 sind im Etat des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) Ausgaben in Höhe von 2,85 Milliarden Euro eingeplant. Das sind rund 162 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf (21/500) für das laufende Jahr vorgesehen. Laut Einzelplan 16 des Haushaltsentwurfs (21/600) kann Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) im Jahr 2026 mit Einnahmen in Höhe von 1,33 Milliarden Euro (2025: 1,15 Milliarden Euro) rechnen.

Für Investitionen sollen rund 1,78 Milliarden Euro bereitstehen, während 2025 dafür 1,65 Milliarden Euro eingeplant sind. Die Verpflichtungsermächtigungen bis 2047, die im Haushalt 2026 vorgesehen sind, belaufen sich auf rund 2,1 Milliarden Euro.

Obwohl Carsten Schneider als Umweltminister wieder für den Klimaschutz, aber nicht mehr für den Verbraucherschutz zuständig ist, spiegelt der Einzelplan 16 des Haushaltsentwurfs 2026 den veränderten Ressortzuschnitt noch nicht wider. Ausgewiesen wird hier nicht das Budget für Klimaschutz, sondern das für den Verbraucherschutz.

Den größten Ausgabenposten des BMUKN-Etats bilden wie schon in den Vorjahren die Ausgaben für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle: Für 2026 sind 1,54 Milliarden Euro eingeplant, das sind 178,91 Millionen Euro mehr als für 2025. Davon entfallen 1,05 Milliarden Euro auf die Endlagerung und das Standortauswahlverfahren (2025: 860,81 Millionen Euro) und 489,76 Millionen Euro auf die Zwischenlagerung (2025: 525,44 Millionen Euro).

Allerdings plant die Bundesregierung im kommenden Jahr wie schon im laufenden Jahr mit sinkenden Ausgaben für den Umweltschutz: Im Etatentwurf 2026 sollen 237,44 Millionen Euro bereitgestellt werden, das sind 24,86 Millionen Euro weniger als für das Jahr 2025 vorgesehen. Die Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel bildet auch in diesem Jahr einen Schwerpunkt. Wie im Vorjahr sollen dafür 38,57 Millionen Euro ausgegeben werden. Für das Sofortprogramm „Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee“ sind 15 Millionen Euro vorgesehen, das sind neun Millionen Euro weniger als 2024. Für Investitionen, etwa zur Verminderung von Umweltbelastungen, sollen 32 Millionen Euro (2025: 33 Millionen Euro) ausgegeben werden können. Für den internationalen Umweltschutz, konkret den Export von Technologien zur Verminderung der Meeresvermüllung, sollen, wie schon im laufenden Jahr geplant, 20 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Auch die Ausgaben für den Naturschutz sollen sinken. Die Bundesregierung plant für 2026 mit Gesamtausgaben in Höhe von rund 199,67 Millionen Euro, das sind 650 Millionen Euro weniger als im laufenden Jahr. Ein Schwerpunkt bleiben die Ausgaben für den Bundesnaturschutzfonds, für den im kommenden Jahr erneut 100 Millionen Euro bereitstehen sollen. Für Maßnahmen des Meeresschutzes sind wie im laufenden Jahr 60 Millionen Euro eingeplant. Diese Gelder stammen aus Zahlungen der sogenannten Meeresschutzkomponente im Windenergie-auf-See-Gesetz. Demnach müssen fünf Prozent der Erlöse aus Versteigerungen von Offshore-Gebieten zweckgebunden für den Meeresnaturschutz eingesetzt werden.

Für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz sind im Budget des Umweltministeriums für 2026 höhere Ausgaben vorgesehen: 151,23 Millionen Euro, also 11,27 Millionen Euro mehr als für 2025. Geringere Ausgaben sind hingegen für die Verbraucherpolitik geplant. Sie sollen sich 2026 auf 39,97 Millionen Euro belaufen (2025: 41,06 Millionen Euro). Der größte Posten sind hier die Zuschüsse für die Vertretung der Verbraucher, den Bundesverband der Verbraucherzentralen. Dieser soll rund 25,91 Millionen Euro erhalten (2025: 26,41 Millionen Euro).

Das dem Ministerium nachgeordnete Umweltbundesamt soll 217,21 Millionen Euro (2025: 205,19 Millionen Euro) erhalten, das Bundesamt für Naturschutz 64,64 Millionen Euro (2025: 65,59 Millionen Euro). Für das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sollen 63,36 Millionen Euro (2025: 60,92 Millionen Euro) und für das Bundesamt für Strahlenschutz 81,67 Millionen Euro (2025: 80,49 Millionen Euro) bereitgestellt werden.

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Zuwendungen an US-Stiftungen in Deutschland

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/NKI) Die Bill and Melinda Gates Foundation erhält zwischen 2021 bis 2027 rund 630 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt. Das geht aus der Antwort (21/1070) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/541) der AfD-Fraktion hervor.

Aus dem Bundeshaushalt 2025 sind für den German Marshall Fund zwei Millionen vorgesehen. Für das Aspen Institute sind für 2025 rund 803.940 Euro vorgesehen. Das Zentrum Liberale Moderne soll rund 1,10 Millionen Euro erhalten.

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Tilgung des Infrastruktur-Sondervermögens spätestens ab 2044

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung verweist in der Frage von etwaigen Steuererhöhungen zur Rückzahlung des 2022 eingerichteten Sondervermögens Bundeswehr und des nun geplanten Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) auf den Haushaltsgesetzgeber. Dieser werde „zum gegebenen Zeitpunkt“ darüber entscheiden, heißt es in einer Antwort (20/908) auf eine Kleine Anfrage (21/697) der Fraktion Die Linke.

Die Bundesregierung führt darin weiter aus, dass mit der Rückzahlung des 100 Milliarden Euro schweren Sondervermögen Bundeswehr „spätestens ab dem 1. Januar 2031“ begonnen werden müsse. Beim 500 Milliarden Euro umfassenden SVIK sei dies spätestens ab dem 1. Januar 2044 der Fall. Die Finanzplanung des Bundes sehe indes für das Bundeswehr-Sondervermögen bereits ab 2028 Tilgungen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro im Kernhaushalt vor.

Auf die Frage, inwieweit der Haushaltsentwurf 2025 vorsehe, Investitionen haushaltstechnisch so zu verschieben, dass das verfassungsrechtliche Kriterium der Zusätzlichkeit für mit dem SVIK finanzierte Ausgaben unterlaufen werde, antwortet die Bundesregierung mit dem Verweis auf die grundgesetzliche Regelung, dass die Zusätzlichkeit bei einer im jeweiligen Haushaltsjahr angemessenen Investitionsquote gegeben sei. Diese habe der Haushaltsausschuss mit Zustimmung des Plenums beim Beschluss zur Reform der Schuldenbremse (20/15117) konkretisiert.

Eine angemessene Investitionsquote liege demnach vor, wenn der im jeweiligen Haushaltsjahr insgesamt veranschlagte Anteil an Investitionen zehn Prozent der Ausgaben im Kernhaushalt übersteige. Diese Quote werde „sowohl im Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 als auch in den Eckwerten für die Jahre 2026 bis 2029 durchweg erreicht“.

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EU-Finanzierung klimapolitischer NGOs

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Der deutsche Finanzierungsanteil am EU-Haushalt beträgt gemäß dem laufenden Mehrjährigen Finanzrahmen von 2021 bis 2027 rund 22,62 Prozent. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/890) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/710) hervor.

Demnach werden die aus dem Bundeshaushalt zu entrichtenden Beiträge „ohne Zweckbindung in den EU-Haushaltsplan eingesetzt“. Grundsätzlich erfolge keine Zuordnung von Einnahmen zu Ausgaben, mit Ausnahme von zweckgebundenen Einnahmen, schreibt die Bundesregierung. Im Rahmen des „LIFE-Programms“ gelten lediglich Beiträge assoziierter Drittländer und Mittel aus der Rückerstattung von zu Unrecht gezahlten Beträgen aus Vorgängerprogrammen des aktuellen LIFE-Programms als zweckgebundene Einnahmen. Das Programm unterliege der „direkten Mittelverwaltung“ der EU-Kommission, heißt es in der Antwort weiter.

Die AfD-Fraktion hatte in ihrer Anfrage auf Medienberichte verwiesen, denen zufolge die EU-Kommission im Jahr 2022 auf Grundlage vertraulicher Verträge Fördermittel an Nichtregierungsorganisationen vergeben haben soll, um unter anderem die öffentliche Meinung zugunsten der EU-Klimapolitik zu beeinflussen. Die EU-Kommission hatte den Vorwurf zurückgewiesen und erklärt, es handele sich um transparente Förderungen im Rahmen des „LIFE“-Programms. Die Abgeordneten wollten daraufhin von der Bundesregierung unter anderem wissen, in welcher Höhe aus dem Bundeshaushalt Mittel bereitgestellt wurden, die potenziell in diese NGO-Förderung geflossen sind.

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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BAL) Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

Insgesamt seien nach derzeitigem Erkenntnisstand 55 Banken „unmittelbar an Cum-Cum-Gestaltungen beteiligt gewesen“, erklärt die Bundesregierung. Ihren Angaben zufolge waren darunter 19 öffentlich-rechtliche Institute und 16 Genossenschaftsbanken. Ferner hätten auch 14 Versicherungen angegeben, „Cum-Cum-Transaktionen direkt getätigt zu haben oder indirekt über Fonds daran beteiligt gewesen zu sein“. Ebenso hätten fünf Kapitalverwaltungsgesellschaften erklärt, dass in von ihnen verwalteten Fonds Cum-Cum Transaktionen im Jahr 2017 vorgenommen worden seien.

Umfangreiche Angaben macht die Bundesregierung zur Frage der möglichen Verjährung von Cum-Cum-Gestaltungen. Dabei erklärt sie: „Da der Vollzug der Steuergesetze und die Verfolgung von Steuerstraftaten nach der verfassungsmäßigen Ordnung den Ländern obliegen, hat die Bundesregierung keine Kenntnisse, inwieweit die Voraussetzungen in Einzelfällen greifen.“

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