Die Tropical Forest Forever Facility und ihre Rolle in der internationalen Waldfinanzierung
Stiftung Wissenschaft und Politik
Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.
Banken warnen bei Umwelt-Regeln vor Doppelregulierung
Pläne zum Wiederaufbau in Gaza
Genehmigung zum Export von Rüstungsgütern
Namentlich nicht deklarierte Projekte in Syrien und Georgien
AfD will Untersuchungsausschuss zu steuerfinanzierten NGOs
Gemischte Bilanz der diesjährigen Weltklimakonferenz
Experten warnen vor Überregulierung bei EU-Sanktionen
Geförderte Projekte der politischen Stiftungen im Ausland
Finanzen/Anhörung
Berlin: (hib/BAL) Die künftigen Regeln für den regulatorischen Umgang mit ökologischen und sozialen Risiken (ESG-Risiken) haben am Montag im Zentrum einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Entwurf der Bundesregierung für das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (Brubeg) gestanden (21/3058). Die in der europäischen Regulierung „vorgesehenen Anforderungen an das ESG-Risikomanagement und die Erstellung von ESG-Risikoplänen erzeugen sehr hohen Aufwand bei den Instituten“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), ein Zusammenschluss sämtlicher Bankengruppen. „Bei kleinen und mittelgroßen Instituten stehen Kosten und Nutzen in keinem angemessenen Verhältnis“, warnt die DK.
Deren Verbände waren als Sachverständige geladen. Daniel Quinten vom Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR), geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, kritisierte eine „sehr detaillierte Umsetzung“ der europäischen ESG-Regulierung in Deutschland. Bastian Blasig vom Verband deutscher Pfandbriefbanken (VDP), ebenfalls geladen auf Vorschlag der Union, warnte vor „Doppelregulierung und Komplexität“. In der schriftlichen VDP-Stellungnahme werden geplante Änderungen im Pfandbriefgesetz zwar begrüßt, ebenso, dass die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie eins zu eins erfolge und keine nationalen Verschärfungen beinhalte. „Insgesamt ist jedoch die strikte Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie zu kritisieren, da die EU-Richtlinie in einer Zeit verhandelt wurde, die mit den heutigen Realitäten und Diskussionen um die Wettbewerbsfähigkeit der EU wenig gemein hat“, argumentiert der VDP.
Blasig schlug in der Anhörung vor, auf detaillierte ESG-Regelungen im deutschen Kreditwesengesetz (KWG) zu verzichten und dort nur kurz zu erwähnen. Details könnten Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) regeln.
Vor einer „bürokratischen Welle“ warnte Matthias Bergner vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband, geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion. Er verwies darauf, dass entsprechende Vorgaben für Umwelt- und Sozialberichte bei normalen Unternehmen reduziert worden seien. Wenn Banken diese nun erheben müssten, würde dies auch in der weiteren Wirtschaft durchschlagen.
Ein Verzicht im Gesetz auf detaillierte Regeln und Regelungen über Vorgaben der BaFin ist aus Sicht der Behörde selbst aber schwierig, wie deren Vertreter Nils Judenhagen, ebenfalls geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, erklärte. Er verwies auf bestehende europarechtliche Regelungen.
Lücken in der Berücksichtigung von Umweltrisiken bei Banken identifizierte in der Anhörung Julia Symon von der Organisation Finance Watch, geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke. Für sie ist die „Definition dezidierter Aufsichtsmaßnahmen“ im Kreditwesengesetz „unabdingbar“, wie sie in ihrer schriftlichen Stellungnahme schreibt. „Dabei ist die Ausweitung des Betrachtungshorizontes auf mindestens 10 Jahre sehr positiv anzusehen, da die wesentlichsten ESG-Risiken, vor allem hinsichtlich des Klimawandels, meist außerhalb der üblichen Planungshorizonte (1 bis 3 Jahre) liegen“, heißt es dort weiter. Allerdings fordert Finance Watch den Zeithorizont bis 2050 erweitern, weil das dem Zeitplan für das EU-Ziel der Klimaneutralität entspreche.
Eine Ausnahme von den aufsichtsrechtlichen Meldepflichten im ESG-Bereich fordern die Förderbanken. So heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des Verbandes der Öffentlichen Banken Deutschlands (VÖB), der auf Vorschlag der Unionsfraktion geladen war: „Werden die neuen Meldeanforderungen an den ESG-Offenlegungsvorgaben ausgerichtet, wären Förderbanken gezwungen, vollständig neue, umfassende und komplexe Berichtsstrukturen – ausschließlich für aufsichtliche Meldezwecke – zu schaffen.“ In der Anhörung forderte VÖB-Vertreter Alexander Skorobogatov auch einen Verzicht auf höhere Eigenkapitalanforderungen an Förderbanken bei Beteiligungen.
Der Bundesverband deutscher Banken, ebenfalls auf Vorschlag der Unionsfraktion geladen und vertreten durch Hilmar Zettler, ging in der Anhörung auf eine geplante Regelung im Brubeg-Entwurf ein, derzufolge Kreditinstitute künftig nicht mehr als Personengesellschaft betrieben werden können. In der schriftlichen Stellungnahme heißt es dazu: „Die Stärke der deutschen Wirtschaft basiert maßgeblich auf engagiertem und verantwortungsvollem Unternehmertum. Auch im Bankensektor sollte das private Unternehmertum weiterhin einen festen Platz haben. Unseres Erachtens darf es zu keiner Diskriminierung von Banken mit persönlich haftenden Gesellschaftern kommen.“
Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/AHE) Aus Sicht der Bundesregierung kommen aus dem Einzelplan 23 aus den Haushaltslinien „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“, „Bilaterale Technische Zusammenarbeit“ und „Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit“ mehrjährige Mittel für den Wiederaufbau in Gaza infrage. „Eine Konkretisierung würde dann entlang der für den Wiederaufbau zu identifizierenden Prioritäten in Abstimmung mit der internationalen Gemeinschaft erfolgen“, heißt es in der Antwort (21/3467) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3017).
Sie verweist des Weiteren auf den Gaza-Friedensplan und der VN-Sicherheitsratsresolution 2803, welche die Schaffung von Übergangsstrukturen, inklusive einer Internationalen Stabilisierungsmission, vorsehe. „Die Bundesregierung wird sich in geeigneter Weise mit diesen Institutionen, mit Israel und anderen Akteuren wie den USA zu den genannten Fragen abstimmen.“ Handlungsleitend bleibe, dass die humanitären Bedarfe in Gaza erfüllt und legitime israelische Sicherheitsinteressen berücksichtigt werden müssen.
Wirtschaft und Energie/Unterrichtung
Berlin: (hib/PK) Im ersten Halbjahr 2025 hat die Bundesregierung den Export von Rüstungsgütern im Gesamtwert von 3,64 Milliarden Euro genehmigt. Das geht aus dem Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im ersten Halbjahr 2025 hervor, der als Unterrichtung (21/3362) vorliegt.
Der Gesamtwert umfasst dem Bericht zufolge die im ersten Halbjahr 2025 erteilten Einzelgenehmigungen (rund 3,2 Milliarden Euro) einschließlich der vorliegenden Meldedaten zur Allgemeinen Genehmigung Nummer 33 (Ausfuhr und Verbringung von sonstigen Rüstungsgütern).
Von dem Gesamtwert in Höhe von 3,64 Milliarden Euro entfielen demnach rund 3,04 Milliarden Euro oder rund 83 Prozent auf Genehmigungen für Ausfuhren in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder, die Republik Korea, Singapur und die Ukraine. Weitere rund 602 Millionen Euro oder rund 17 Prozent des Gesamtwerts entfielen auf die sonstigen Drittländer.
Unter Hinzurechnung weiterer Verfahrenserleichterungen zur Belieferung der Ukraine mit Rüstungsgütern (Allgemeine Genehmigung Nummer 25) ergebe sich für die Ukraine ein Gesamtwert von rund einer Milliarde Euro, heißt es in dem Bericht weiter.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung macht aus Sicherheitsgründen keine Angaben zu namentlich nicht deklarierten Projekten in Syrien und Georgien. Das schreibt sie in ihren Antworten (21/3216, 21/3217) auf zwei Kleine Anfragen (21/2930, 21/2931) der AfD-Fraktion.
Es lägen zum einen keine Einwilligungen der jeweiligen Durchführungsorganisationen, Mittel- und Zuwendungsempfänger vor. Außerdem erfolge die Arbeit der Zuwendungsempfänger beziehungsweise der zivilgesellschaftlichen Akteure in beiden Ländern in einem hochvolatilen Kontext, betont die Bundesregierung. Die öffentliche Nennung einzelner Projekte und Maßnahmenbeschreibungen würde daher „ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen nichtstaatlichen Organisationen vor Ort und für die Gesundheit und ggf. sogar das Leben der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen bedeuten“. Zudem sei die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten, wie dem Namen des lokalen Partners, grundlegende Voraussetzung dafür, dass zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiteten. Aus diesen Gründen würden sämtliche der genannten Projekte mit der Kennzeichnung „Diese Information ist für diese Maßnahme nicht verfügbar“ betitelt.
Auch eine Übermittlung der erbetenen Informationen als Verschlusssache scheidet nach Auffassung der Bundesregierung aufgrund der potenziellen Gefahr für Leib und Leben aus. Überdies wäre der mögliche Vertrauensverlust der lokalen Partner ihr zufolge auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolge.
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung/Antrag
Berlin: (hib/VOM) Die AfD-Fraktion will, dass der Bundestag in dieser Wahlperiode einen Untersuchungsausschuss einsetzt, der mögliche parteipolitische Beeinflussung durch steuerfinanzierte Nichtregierungsorganisationen (NGOs) untersuchen soll. Der Bundestag berät am Donnerstag erstmals über den Antrag (21/3301), der anschließend an den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen werden soll. Der 16-köpfige Untersuchungsausschuss soll nach dem Willen der Fraktion vor allem personellen Überschneidungen und Verbindungen zwischen NGOs, Bundesministerien und Bundesbehörden nachspüren und herausfinden, inwieweit NGOs, die sich politisch betätigen, staatliche Förderung erhalten oder erhielten.
Zudem solle der Ausschuss die Praxis und Höhe der Förderung von NGOs durch die Europäische Union beleuchten, um mögliche Einflussnahmen der EU über NGOs auf die Willensbildung in Deutschland zu eruieren. Darüber hinaus solle aufgezeigt werden, ob die geltenden Transparenzregeln hinsichtlich staatlicher Förderungen von NGOs ausreichend sind oder ob gegebenenfalls Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers besteht. Dabei sei auch zu prüfen, heißt es in dem Antrag, ob die gesetzlichen Regelungen der Gemeinnützigkeit noch zeitgemäß sind.
Von Interesse ist für die Fraktion überdies, welchen Einfluss staatlich geförderte NGOs während der letzten Bundestagswahl zugunsten oder zulasten welcher Parteien ausgeübt haben, ob eine unzulässige Beeinflussung der Bundestagswahl stattgefunden hat und ob gegebenenfalls auch Regierungsmitglieder oder staatliche Stellen „am Versuch einer Wahlbeeinflussung beteiligt waren“. Schließlich solle untersucht werden, wie stark der Einfluss von NGOs bei Kontenkündigungen der AfD und alternativer Medien ist.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss
Berlin: (hib/JOH) Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) und Vertreter aus Wissenschaft und Zivilbevölkerung haben am Mittwochmittag in einer nichtöffentlichen Sitzung des Entwicklungsausschusses eine gemischte Bilanz des jüngsten Weltklimagipfels im brasilianischen Belém (COP30) gezogen.
Schneider sprach von einer insgesamt gelungenen Konferenz und nannte es einen großen Erfolg, dass nach dem Rückzug der USA aus den internationalen Klimaverhandlungen alle anderen Staaten trotz Differenzen am Verhandlungstisch geblieben sind. Dennoch sei es am Ende wegen des Widerstands der Erdöl-produzierenden Länder nicht gelungen, sich auf einen konkreten Ausstiegsplan für Kohle, Öl und Gas zu einigen. Hinter dieses Ziel habe sich Deutschland zusammen mit der EU in aller Klarheit gestellt. Um künftig konkrete Vereinbarungen zur Umsetzung der Klimaziele zu erreichen, hätten die EU-Umweltminister vereinbart, sich strategischer und langfristiger auf die Klimakonferenzen vorzubereiten. Dazu gehöre, sich neue Partner zu suchen und Allianzen zu knüpfen, betonte der Minister.
Schneider verwies zudem auf die Zusage Deutschlands, sich an dem auf der Klimakonferenz aufgelegten Fonds zum Schutz der Regenwälder (TFFF) zu beteiligen. An den Details werde derzeit noch gearbeitet, daher stehe der konkrete deutsche Beitrag bisher nicht fest. Deutschland wolle den Fonds aber nicht nur finanziell unterstützen, sondern seine Umsetzung auch aktiv mitgestalten. Es müsse sichergestellt werden, dass Einnahmen vor Ort auch ohne Abholzung generiert werden könnten, sagte Schneider. Indigene Völker und lokale Gemeinden sollten mindestens 20 Prozent der Auszahlungen erhalten.
Der Präsident des Umweltbundesamt (UBA), Dirk Messner, sagte im Ausschuss, wer die Forschung zu Klimawandel und seinen Folgen kenne, könne mit den Ergebnissen der Klimakonferenz nicht zufrieden sein. Wichtige Fragen seien nicht beantwortet worden und zahlreiche Staaten stünden in den vergangenen zehn Jahren hinsichtlich ihrer klimapolitischen Ambitionen auf der Bremse.
Dennoch sei es gelungen, den Multilateralismus in der Klimapolitik in geopolitisch verhärteten Zeiten zu verteidigen. So sei kein anderer Staat dem Beispiel der USA gefolgt, und selbst autoritäre Staaten, die auf fossile Energien setzten, hätten die grundlegende Architektur der multilateralen Klimaarchitektur nicht infrage gestellt.
Messner zufolge hat das Gastgeberland Brasilien die Konferenz nicht nur hervorragend vorbereitet, sondern auch die Themen Klimaschutz und Biodiversität auf neue Art miteinander verknüpft. Indigene hätten zudem eine besondere Stimme erhalten, was sehr wichtig sei für den globalen Wald- und Klimaschutz.
Die Welt sei aktuell auf einem Erderwärmungspfad von 2,3 bis drei Grad, warnte Messner. Um umzusteuern, müssten sich Gemeinschaften von willigen Staaten bilden, die schneller vorangingen als es die rund 200 Staaten auf der Klimakonferenz könnten, appellierte der Wissenschaftler. Ein positives Beispiel dafür sei Gruppe der bisher 80 Staaten, die im Nachgang der COP auf Initiative Kolumbiens einen Ausstiegsplan für die fossilen Energien entwickeln wolle.
Per Video zugeschaltet berichtete die Philosophin und Pädagogin vom indigenen Volk der Maxakali in Brasilien, Cristine Takuá, den Ausschussmitgliedern von den Herausforderungen ihrer Gemeinschaft. Der Regenwald werde seit 500 Jahren von in- und ausländischen Unternehmen wegen Bergbau und Landwirtschaft ausgebeutet und zerstört, betonte sie. Diesem Missbrauch könne der Wald nicht mehr lange standhalten. Die indigenen Völker lebten im und mit dem Wald und behandelten ihn mit Respekt. Nachhaltigkeit sei schon für ihre Vorfahren selbstverständlich gewesen. Aber die heutige Art zu wirtschaften, gefährde ihre Lebensgrundlagen und Territorien.
Takuá beklagte, dass auch bei der Klimakonferenz in Belém nur wenige Vertreter der Indigenen mit am Verhandlungstisch sitzen durften und bei Fragen der Finanzierung nicht eingebunden gewesen seien. Dies sei aber wichtig für die Zukunft der Gemeinschaften, mahnte sie. Takuá zufolge erhält ihr Volk keinerlei Unterstützung. Projekte, wie das von ihr initiierte Projekt „Lebendige Schulen“, das Kindern Kenntnisse über den Regenwald und dessen Schutz vermittelt, würde ihre Gemeinschaft aus eigener Kraft stemmen.
Wirtschaft und Energie/Anhörung
Berlin: (hib/NKI) Die Sachverständigen haben für das Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (21/2508) eine praxistaugliche, verhältnismäßige und rechtssichere nationale Umsetzung gefordert. In einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwochmorgen verwiesen die Experten zwar auf die dafür notwendigen Änderungen im Außenwirtschaftsgesetz (AWG), doch sollten dabei vor allem die Belange von kleinen und mittelständischen Unternehmen berücksichtigt werden.
Hintergrund ist die EU-Richtlinie zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (2024/1226). Seit Inkrafttreten am 19. Mai 2024 gelten für alle EU-Mitgliedstaaten gleiche Mindeststandards für die Definition und Verfolgbarkeit von Verstößen gegen EU-Sanktionen. Damit werden neue Mindeststandards innerhalb der EU gesetzt, die bestimmte Sanktionsverstöße als Straftaten definieren. Für Unternehmen ist ein Mindesthöchstmaß für Geldbußen vorgesehen, das sich entweder am weltweiten Jahresumsatz (ein beziehungsweise fünf Prozent) oder an konkreten Geldbeträgen von acht beziehungsweise 40 Millionen Euro je nach Art des zugrundeliegenden Verstoßes orientiert. Die Harmonisierung wurde notwendig, da Sanktionsverstöße EU-weit bislang völlig unterschiedlich geahndet wurden: So waren in Mitgliedstaaten Sanktionsverstöße teilweise nur als Ordnungswidrigkeiten oder nur als Straftaten sanktionierbar, oder es variierte etwa das Höchstmaß für Unternehmensgeldbußen in den Mitgliedstaaten zwischen 133.000 Euro und 37,5 Millionen Euro. Die Mitgliedstaaten waren aufgefordert, die Richtlinie 2024/1226 bis zum 20. Mai 2025 in nationales Recht umzusetzen. Aufgrund des Regierungswechsels in Deutschland ist das bislang noch nicht erfolgt und wird nun nachgeholt.
Der Schwerpunkt des Entwurfs der Bundesregierung für das „Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union“ liegt in der Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes. Im Grunde können künftig nahezu alle Verstöße gegen EU-Sanktionen zumindest strafrechtliche Ermittlungen auslösen. Im Kern betrifft das eine Änderung der zentralen Straf- und Ordnungswidrigkeitsnormen von Paragraf 18 und 19 Außenwirtschaftsgesetz sowie Paragraf 82 Außenwirtschaftsverordnung. Die Änderung sieht insbesondere vor, dass zahlreiche Verstöße, die bislang lediglich als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können, bei vorsätzlichen Verstößen künftig zwingend strafbewehrt sind. Dies betrifft – im Einklang mit den Richtlinienvorgaben – insbesondere Verstöße gegen bestimmte Transaktions- und Finanzdienstleistungsverbote. Über die Richtlinienvorgaben hinaus soll dies aber auch verschiedene Investitionsverbote betreffen.
Eine wichtige Neuerung soll für Verstöße beim Handel mit Dual-Use-Gütern gelten – also dem Handel mit Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Hier soll künftig bereits Leichtfertigkeit für eine mögliche Strafbarkeit genügen. Diese Verschiebung würde die strafrechtlichen Risiken etwa für Unternehmen, die solche Güter ex- oder importieren, aber auch für Logistikunternehmen erhöhen.
Für juristische Personen und Personenvereinigungen enthält der Entwurf eine weitere Verschärfung: Das gesetzliche Höchstmaß einer Unternehmensgeldbuße soll bei zugrundeliegenden Sanktionsstraftaten von Leitungspersonen von derzeit zehn Millionen Euro auf 40 Millionen Euro angehoben werden. Damit bliebe die Bußgeldhöhe zwar pauschal – Deutschland würde die Richtlinienoption zur Umsatzbezogenheit der Geldbuße nicht nutzen -, das Höchstmaß stiege aber auf ein Vierfaches.
Auch Verstöße gegen die Meldepflicht sollen strenger geahndet werden. Bislang stellen selbst vorsätzliche Meldepflichtverstöße nur Ordnungswidrigkeiten dar, die im Höchstmaß zu einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro führen können. Nach dem Entwurf soll ein vorsätzlicher Verstoß nun zu einer Straftat hochgestuft werden, wenn es um Informationen über eingefrorene Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen geht, die in Ausübung einer Berufspflicht erlangt wurden. Künftig könnte beispielsweise für jede Person, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen zu Verstößen gegen Verfügungsverbote oder sonst Informationen zu eingefrorenen Vermögenswerten in der EU erlangt – Jedermannspflicht – ein Strafbarkeitsrisiko bestehen, wenn diese Informationen nicht rechtzeitig an die Sanktionsbehörden gemeldet werden.
In der Experten-Anhörung riet Katharina Neckel von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) von der Einführung einer teilweisen Strafbewehrung der Jedermannspflicht dringend ab. „Eine solche könnte die Arbeit und die Integrität der IHK-Organisation vor große Herausforderungen stellen und den bereits bestehenden Pflichtenkonflikt erweitern“, sagte sie. Sollte der Gesetzgeber an der Strafbewehrung festhalten, empfiehlt Neckel „im Interesse der Außenwirtschaftsförderung dringend eine Ausnahme für die Tätigkeit der IHKs“.
Miye Kohlhase vom Bundesverband deutscher Banken (Bankenverband) verwies auf die Gefahr, die vor allem Mitarbeiter von Banken und Sparkasse treffe. „Konkret sehen wir die angedachte Streichung der Umsetzungsfrist in Paragraf 18 Absatz 11 AWG sehr kritisch und plädieren dafür, diese beizubehalten, wie auch den entsprechenden persönlichen Strafausschließungsgrund“, sagte sie. Zudem warb Kohlhase für die Beibehaltung der umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige in Paragraf 18 Absatz 3 AWG. Zudem mahnte sie an, dass die Umsetzung von Sanktionen Zeit benötige und dass niemand wegen einer Handlung bestraft werden solle, die ihm unmöglich sei.
Dem schloss sich Matthias Krämer vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) an. Auch er verwies auf die Problematik, dass einzelne Mitarbeiter von Firmen, vor allem aus dem Mittelstand, ungewollt in Straftaten verwickelt würden, weil nicht jedes mittelständische Unternehmen über Rechtsabteilungen verfüge, die auf Außenrecht spezialisiert seien. Zudem gebe es bei Behörden „wie den zuständigen Zollbehörden immer wieder unterschiedlicher Auffassungen“, das sollte im weiteren Gesetzgebungsverfahren bedacht werden.
Professor Till Patrik Holterhus, Staats- und Verwaltungsrechtler an der Universität Lüneburg, kritisierte einen anderen Aspekt des Gesetzes. Nach Vorstellung des Bundeswirtschaftsministeriums soll im AWG eine Treuhandvorschrift eingeführt werden. Damit werde es möglich, „Unternehmen, die sich auf einer Sanktionsliste befinden, unter Treuhand zu stellen und so dem Sanktionsregime zu entziehen“, sagte Holterhus. Diese Regel solle vor allem Unternehmen aus dem Energiebereich helfen. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive werfe diese Überlegung jedoch „eine Reihe von Fragen auf“.
Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/AHE) Eine Auflistung der im Jahr 2025 von ihr geförderten Projekte und Vorhaben der politischen Stiftungen im Ausland liefert die Bundesregierung in der Antwort (21/3175) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/2842). Darin wendet sich die Bundesregierung zudem gegen den von der AfD erhobenen Vorwurf, dass Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Hanns-Seidel-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung sowie Rosa-Luxemburg-Stiftung eine „Nebenaußenpolitik“ betreiben würden. „Die politischen Stiftungen sind weder Mittler- noch Durchführungsorganisationen deutscher Außen- und Entwicklungspolitik. Sie agieren rechtlich unabhängig von der Bundesregierung und handeln nicht im Auftrag der Bundesregierung, sondern mit ihrer Zustimmung und finanziellen Unterstützung. Sie wählen daher ihre Projekte eigenverantwortlich aus und führen diese in eigener Zuständigkeit durch.“
Hrsg.: Deutscher Bundestag,
Quelle: https://www.bundestag.de/hib
Stiftung Wissenschaft und Politik
Das BMZ hat am 12. Januar einen Reformplan für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit veröffentlicht. Im Plan wird der Spagat zwischen nicht näher definierten „eigenen Interessen“ und einer „wertebasierten“ Ausrichtung versucht. Vor dem Hintergrund weiter schrumpfender Mittel für die internationale Zusammenarbeit Deutschlands sollen außerdem Verfahren und Prozesse effizienter werden. So sollen beispielsweise technische und finanzielle Zusammenarbeit besser verzahnt werden; auch soll die Zusammenarbeit mit bestimmten Partnerländern in verschiedenen Sektoren beendet werden. Die Zusammenarbeit mit Schwellenländern soll zukünftig in Form zurückzahlbarer Kredite erfolgen. Bilaterale Zusammenarbeit zu nicht-kritischen Rohstoffen wird beendet. Gleichzeitig bleiben zentrale globale Vorhaben wie die Zusammenarbeit in Steuerfragen oder die Weiterentwicklung der SDGs (komplett) ausgeblendet. Wie das mit dem Ziel stärkerer Partnerschaften „auf Augenhöhe“ mit den Ländern des globalen Südens – v.a. der LDCs – in Einklang gebracht werden kann, bleibt abzuwarten.
WeiterlesenBundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
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