Neues aus dem Bundestag | 13. September 2024

Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.


Neue Regelungen zur Finanzierung des Deutschlandtickets

Keine Angaben zu Folgen des Haushalts für Bundesländer

Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Gesetzliche Grundlage für Nachhaltigkeitspolitik gefordert

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025 vorgelegt

Jahressteuergesetz: von Mobilitätsbudget bis Biersteuer

Gesetzentwurf für Steuer-Erleichterungen erreicht Bundestag

Entwurf für Nachtragshaushalt 2024 zugeleitet

Finanzplanung vorgelegt

Zuwendungen für wirtschaftliche Beziehungen im Ausland

Exportkontrollen für „Dual-Use-Güter“ ausgeweitet

Haushalt 2025: Deutliche Kürzungen bei humanitärer Hilfe

Knapp 34 Milliarden Euro für Hilfsleistungen an die Ukraine

Neue Geldwäsche-Behörde im Haushalt veranschlagt

Haushalt 2025: Wirtschaftsetat soll geringer ausfallen

Entwicklungsetat soll um mehr als 900 Millionen Euro sinken

Haushalt 2025: Geringer Mittelaufwuchs im Umweltetat

Haushalt 2025: KTF-Ausgaben schrumpfen

Antwort zu Kontrollkonto und Rücklage

Antwort zu Exportkredit- und Investitionsgarantien


Neue Regelungen zur Finanzierung des Deutschlandtickets

Verkehr/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung plant die Novellierung des Regionalisierungsgesetzes, in dem die Unterstützung des Bundes für die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) geregelt ist. Mit dem „Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“ (20/12773) soll der Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 6. November 2023 zur Finanzierung des Deutschlandtickets umgesetzt werden. Zudem ist darin eine „haushaltskonsolidierende Maßnahme“ enthalten: Ein Betrag in Höhe von 350 Millionen Euro soll dem Entwurf zufolge nicht im Jahr 2025 zur Auszahlung gebracht werden. Die Auszahlung soll erst nach Vorlage der Nachweise über die Verwendung der Regionalisierungsmittel für das Jahr 2025 im Jahr 2026 erfolgen.

Wie zwischen Bund und Ländern vereinbart soll der Zeitraum der Abrechnung spezifiziert werden, damit nicht verbrauchte Mittel im Folgejahr eingesetzt werden können. Die gemeinsame Abrechnung der Jahre 2023 bis 2025 soll mit dem Zeitpunkt der Einführung des Deutschlandtickets beginnen und mit Ablauf des Kalenderjahres 2025 enden. Dies ermögliche den Ländern ein flexibleres Nachsteuern der Ausgleichsbedarfe, heißt es.

Die Neuregelung sieht zudem vor, dass es keine über den Betrag von jeweils 1,5 Milliarden Euro pro Kalenderjahr in den Jahren 2023 bis 2025 hinausgehende Nachschusspflicht von Bund und Ländern gibt. Sofern der Betrag den gesetzten Rahmen von 9 Milliarden Euro (je 1,5 Milliarden Euro von Bund und Ländern für die Jahre 2023, 2024 und 2025) überschreitet, müssten die Länder geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Zuschussbedarf ohne Rückgriff auf die nach Paragraf 5 Regionalisierungsgesetz zur Verfügung gestellten Mittel zu decken. „Dabei kommt auch eine Preisanpassung des Deutschlandtickets in Betracht“, wird deutlich gemacht.

Klargestellt wird zudem, dass der Ausgleich finanzieller Nachteile aus dem Deutschlandticket sowie Tarifmaßnahmen der Länder, die in Verbindung mit dem Deutschlandticket stehen, „nicht aus Regionalisierungsmitteln finanziert werden dürfen“. Dies betrifft unter anderem den zusätzlichen Ausgleich für im Preis reduzierte Deutschlandtickets für Personengruppen wie Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Seniorinnen und Senioren und Geringverdienende. „Diese Maßnahmen sind vom jeweiligen Land aus eigenen Landesmitteln zu finanzieren“, heißt es in dem Entwurf.

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Keine Angaben zu Folgen des Haushalts für Bundesländer

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BAL) Die Auswirkungen des Bundeshaushalts und der Finanzplanung sowie der Erhöhung steuerrechtlicher Freibeträge für die Jahre 2025 bis 2028 auf die Mehr- und Mindereinnahmen der öffentlichen Haushalte ergibt sich aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/12400). Eine Aufteilung nach Bundesländern liegt nicht vor. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12808) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12596).

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Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt (20/12787), mit dem die EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen umgesetzt werden soll. Wie die Bundesregierung schreibt, verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Damit trage das Gesetz insbesondere zur rechtzeitigen Erreichung des Ziels 12 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bei, nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherzustellen. Diese Verpflichtung werde mit dem vorliegenden Gesetz umgesetzt. Im Zuge der Umsetzung werde auch der bestehende Rechtsrahmen überprüft und punktuell angepasst. Zur Umsetzung der Ziele seien Änderungen unter anderem im Handelsgesetzbuch, im Wertpapierhandelsgesetz und in der Wirtschaftsprüferordnung erforderlich.

Für Bürgerinnen und Bürger entsteht der Vorlage zufolge jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 7.000 Stunden und 18.000 Euro. Für die Wirtschaft ergebe sich nach vollständiger Einführung der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ab dem Geschäftsjahr 2028 jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 1,58 Milliarden Euro. Insgesamt entstehe einmaliger Erfüllungsaufwand für die Einführung der Berichtspflichten von rund 846 Millionen Euro, welcher im Wesentlichen den Kategorien „Anpassung von Produkten, Fertigungsprozessen und Beschaffungswegen“ und „Einführung oder Anpassung digitaler Prozessabläufe“ zuzuordnen ist. Der laufende Erfüllungsaufwand in Höhe von jährlich 1,58 Milliarden Euro setze sich ausschließlich aus Bürokratiekosten aus Informationspflichten zusammen. Für die Verwaltung des Bundes ändere sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 4,9 Millionen Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand betrage dort rund 2,3 Millionen Euro. Länder und Kommunen seien nur marginal betroffen.

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Gesetzliche Grundlage für Nachhaltigkeitspolitik gefordert

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Die Nachhaltigkeitspolitik muss auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden, bei der der Bundestag Nachhaltigkeitsziele festlegt und dazu ergriffene Maßnahmen der Bundesregierung überprüft. Diese Forderung erhebt der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung in seinem Positionspapier zur Dialogfassung „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Weiterentwicklung 2024“, das während der Sitzung des Beirats am Mittwoch mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, bei Enthaltung der AfD-Fraktion, angenommen wurde.

In seinem Positionspapier stellt der Beirat fest, dass es der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) oft an Konkretheit, Überprüfbarkeit und Umsetzungssicherheit bei Zielen und Maßnahmen mangle. Daher sollten aus Sicht der Abgeordneten die einzelnen Bundesministerien in einem Maßnahmenplan konkrete Maßnahmen zur Zielerreichung identifizieren. Um die Umsetzungssicherheit der Maßnahmen zu erhöhen, wird angeregt, die turnusmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung der DNS zukünftig nicht mehr zum Ende, sondern direkt zu Beginn einer Wahlperiode stattfinden zu lassen. Da die nachhaltige Entwicklung ein sehr langfristiges Projekt sei, müsse in der vorliegenden Strategie auch die Langfristigkeit von Zielen und Maßnahmen deutlich hervorgehoben werden.

Ein wichtiger Punkt ist aus Sicht des Beirats auch das ressortübergreifende Handeln. Beleg dafür seien die Übertragungseffekte (Spillover Effekte), die bei vielen Maßnahmen eintreten. Deren erstmalige Berücksichtigung in der Dialogfassung der DNS sei zwar grundsätzlich zu begrüßen, heißt es. „Ausgestaltung und Konkretisierung bleiben in diesem Kontext jedoch unzureichend“, schreiben die Abgeordneten.

Um Nachhaltigkeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen, braucht es aus Sicht des Nachhaltigkeitsbeirats die Beteiligung der Zivilgesellschaft, der Kommunen, der Länder, der Bundesministerien und des Bundestages. Aktuell habe der Bundestag durch den Beirat lediglich die Möglichkeit, Position zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie zu beziehen und seine Empfehlungen in Positionspapieren abzugeben, die in die Beratung des Staatssekretärsausschusses unter anderem zum jeweiligen Transformationsbereich eingebracht werden. An der Erstellung und Weiterentwicklung der DNS sei der Beirat nur in beratender aber nicht in entscheidender Funktion beteiligt. „Der Beirat wünscht sich, dass aus den Transformationsberichten der Bundesregierung hervorgeht, wie mit den Inhalten dieser Positionspapiere umgegangen und begründet wird, ob und wie sie in der politischen Praxis Umsetzung finden“, heißt es in der Vorlage.

Wichtig ist dem Beirat auch die Funktionalität und Lesbarkeit der DNS. Zweck des Dokuments sei es, die Inhalte komprimiert und gut nachvollziehbar darzustellen, „sodass alle politischen Akteure, Institutionen, Unternehmen und Zivilgesellschaft deutlich erkennen können, welche Ziele es gibt, wie diese erreicht werden sollen und wie auf Rückschritte reagiert wird“. Zu diesem Zweck sei eine übersichtliche Darstellung des Ziel-Maßnahme-Wirkung-Zusammenhangs „essenziell“.

Während der Beiratssitzung betonten Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) ebenso wie Tina Rudolph (SPD), dass der Bundestag mehr an der Entwicklung der DNS beteiligt werden müsse. „Wir sollten mehr auf den Fahrersitz und weniger in der Beraterposition sein“, sagte Brinkhaus.

Wenn die Strategie „offiziell durch den Bundestag geht“, wäre das eine Aufwertung des Nachhaltigkeitsbeirats, sagte Rudolph. Wichtig, so die SPD-Abgeordnete, sei aber auch die gemeinsam getroffene Feststellung, „dass Nachhaltigkeit im parlamentarischen Wesen auf Langfristigkeit angelegt sein muss“.

Aus Sicht von Susanne Menge (Bündnis 90/Die Grünen) hätte das Positionspapier noch eine Konkretisierung von Interdisziplinarität benötigt. Zu begrüßen sei der Ansatz, die Langfristigkeit zu garantieren, um stärker in die Evaluierung und die Maßnahmenkonkretisierung zu kommen.

Die Forderung nach einer Vereinheitlichung der Nachhaltigkeitsberichte stieß auf Zuspruch bei Katharina Willkomm (FDP). Die Bürger müssten „klar, einfach und transparent“ verstehen, „was die Nachhaltigkeitsziele sind und wo Deutschland hinmöchte“.

Das Positionspapier habe viele gute Ansätze, weil das Thema Nachhaltigkeit aus einer ganzheitlichen Perspektive betrachtet werde, sagte Rainer Kraft (AfD). Auf Zielkonflikte jedoch werde zu wenig eingegangen, befand er.

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Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025 vorgelegt

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines „Haushaltsbegleitgesetzes 2025“ (20/12772) vorgelegt. Damit sollen die im Regierungsentwurf zum Haushalt 2025 und im Finanzplan bis 2028 bereits berücksichtigten Änderungen des Schlusszahlungsfinanzierungsgesetzes (SchlussFinG), des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) sowie des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) umgesetzt werden.

Die Änderungen im SchlussFinG betreffen das Sondervermögen für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere. Damit soll der Bundeshaushalt im Jahr 2025 laut Entwurf um rund 1,6 Milliarden Euro entlastet werden.

Die Änderung im WindSeeG sieht vor, die dem Bundeshaushalt zufließende Transformationskomponente in den Ausschreibungen für Windenergie auf See in den Jahren 2025 und 2026 zu verstetigen. Die Einnahmen aus den Ausschreibungen lassen sich laut Bundesregierung nicht prognostizieren.

Mit der Änderung im SGB VI soll die weitere Minderung des Erhöhungsbetrags des zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung in den Jahren 2025 bis 2027 umgesetzt werden. Der Bundeshaushalt soll dadurch 2025 um eine Milliarde Euro, 2026 um 0,7 Milliarden Euro und 2027 um 0,3 Milliarden Euro entlastet werden.

Die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung liegen noch nicht vor.

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Jahressteuergesetz: von Mobilitätsbudget bis Biersteuer

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) in den Bundestag eingebracht (20/12780). Dieses enthält laut dem Entwurf „eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen, die überwiegend technischen Charakter haben“. Einige Maßnahmen hebt die Bundesregierung dabei hervor.

Dazu gehört beispielsweise die vereinfachte lohnsteuerliche Behandlung von Mobilitätsbudgets. Arbeitgeber können demnach künftig ihren Mitarbeitern ein Mobilitätsbudget von bis zu 2.400 Euro pro Jahr als Zusatz zu ihrem Lohn gewähren und dieses pauschal mit 25 Prozent versteuern. „Durch die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung wird eine bürokratiearme Besteuerung ermöglicht“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Die bisherigen Pauschalbesteuerungsvorschriften würden „um Möglichkeiten zur Nutzung moderner Fortbewegungsmöglichkeiten (wie beispielsweis E-Scooter, die gelegentliche Inanspruchnahme von Car-Sharing-, Bike-Sharing- sowie sonstige Sharing-Angebote und Fahrtdienstleistungen) erweitert“. Ebenso werde der Erwerb von Einzelfahrkarten, Zeitkarten und Ermäßigungskarten für den Bus- und Bahnverkehr begünstigt.

Auch für Stromspeicher will die Bundesregierung die steuerlichen Rahmenbedingungen verbessern. So sollen bei der Gewerbesteuer künftig Regelungen analog zu Windkraft- und Solaranlagen gelten. Es sollen „die Standortgemeinden der Energiespeicheranlagen in angemessener Weise am Gewerbesteueraufkommen der Anlagenbetreiber“ beteiligt werden. Das soll die Akzeptanz für solche Anlagen vor Ort schaffen. Die Unterscheidung von Grün- und Graustrom kann dabei aus Sicht der Bundesregierung „für die gewerbesteuerrechtliche Behandlung von Speicherprojekten kein taugliches Abgrenzungskriterium sein“.

Der JStG-Entwurf enthält darüber hinaus eine Klarstellung zur Vermietung von Wohnraum an hilfebedürftige Personen. Diese stellt demnach die Erfüllung wohngemeinnütziger Zwecke dar. „Bezahlbares Wohnen soll insbesondere für Personen mit geringen Einkommen durch steuerbegünstigte Körperschaften ermöglicht werden“ erklärt die Bundesregierung.

Änderungen sind auch bei der Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht vorgesehen. Maßgeblich hierfür ist laut Gesetzesbegründung das Europarecht. Künftig gilt demnach, dass die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden kann, wenn der Umsatz im vorangegangenen Jahr nicht über 25.000 Euro (bisher 22.000 Euro) und im laufenden Jahr nicht über 100.000 Euro (bisher 50.000 Euro) liegt.

Dabei gilt allerdings auch eine Verschärfung: Galt bisher, dass es sich im laufenden Jahr um einen prognostizierten Betrag handelte, dessen Überschreitung nicht zwangsläufig zum Verlust der Umsatzsteuerbefreiung für das laufende Jahr führte, kommt eine weitere Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung künftig nicht mehr in Betracht, wenn der Umsatz 100.000 Euro überschreitet. Die bis zum Zeitpunkt der Überschreitung bewirkten Umsätze sind indes steuerfrei.

Höhere Freigrenzen gibt es künftig auch für Haus- und Hobbybrauer. Die für diese vorgesehene steuerbefreite Menge für die Herstellung von Bier wird von zwei auf fünf Hektoliter erhöht.

Mit dem JStG will die Bundesregierung ferner Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren umsetzen. Vorgesehen ist auch die „Gesetzliche Verstetigung der 150-Euro-Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten“. Die Abwicklungsfrist für Investmentfonds soll von fünf auf zehn Jahre verlängert werden.

Der Gesetzentwurf beinhaltet auch Änderungen bezüglich der Steuerbefreiung der Entgelte von Reisesicherungsfonds, der Konzernklausel bei der aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen, Änderungen im Umwandlungssteuergesetz, die Zulassung der unmittelbaren Weitergabe steuerlicher Daten von den Bewilligungsbehörden an Ermittlungsbehörden, EU-rechtliche Anpassungen im Erbschaftssteuerrecht sowie Änderungen am Gesetz über Steuerstatistiken.

Die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungseinrichtungen wird an EU-Recht angeglichen. Der Durchschnittssatz für Land- und Forstwirte wird auf 8,4 Prozent angepasst.

Insgesamt rechnet die Bundesregierung damit, dass die beabsichtigten Änderungen in den Jahren 2024 und 2025 zu Steuermindereinnahmen für den Fiskus führen. 2026 dürfte ein Plus von mehr als einer halben Milliarde Euro stehen, 2027 und 2028 wieder ein Minus von jeweils 115 Millionen Euro.

Die Stellungnahme des Bundesrats zu dem Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.

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Gesetzentwurf für Steuer-Erleichterungen erreicht Bundestag

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat erste Maßnahmen ihres Wachstumspakets auf den parlamentarischen Weg gebracht. Im Entwurf für ein Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG, 20/12778) sind neben der Erhöhung von Freibeträgen in der Einkommensteuer und des Kindergeldes sowie der Anpassung des Steuertarifs zum Inflationsausgleich unter anderem auch die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung und Erweiterungen bei der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter vorgesehen.

Insgesamt erwartet die Bundesregierung, dass die Maßnahmen in dem Gesetzentwurf 2025 zu Mindereinnahmen von 3,4 Milliarden Euro beim Bund, 2,8 Milliarden Euro bei den Ländern und 1,1 Milliarden Euro bei den Gemeinden führen werden. Bis 2028 müssten die öffentlichen Haushalte demnach insgesamt mit einem jährlichen Minus von 27,3 Milliarden Euro kalkulieren.

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass die Steuerklassen III und V, die Verheiratete wählen können, künftig entfallen und in die Steuerklasse IV mit Faktor überführt werden.

Die Stellungnahme des Bundesrats zu dem Gesetzentwurf steht noch aus.

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Entwurf für Nachtragshaushalt 2024 zugeleitet

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Entwurf eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 (20/12770) zugeleitet. Das Nachtragshaushaltsgesetz 2024 wird in der Haushaltswoche vom 10. September bis 13. September 2024 gemeinsam mit dem Haushaltsentwurf 2025 (20/12400) aufgerufen.

Demnach sind für das laufende Jahr nun Ausgaben in Höhe von 488,9 Milliarden Euro geplant. Ursprünglich lag das Soll bei 476,8 Milliarden Euro. Die Nettokreditaufnahme soll mit 50,3 Milliarden Euro ebenfalls höher ausfallen. Ursprünglich war für dieses Jahr eine Nettokreditaufnahme von 39 Milliarden Euro vorgesehen.

Die Nettokreditaufnahme liegt laut Entwurf genau im Rahmen der nach dem Grundgesetz maximal zulässigen Höhe. Die Aufstellung eines Nachtragshaushalts ermöglicht die Neuberechnung der zulässigen Nettokreditaufnahme. Gegenüber dem ursprünglich beschlossenen Haushalt für 2024 ist aufgrund der schwachen konjunkturellen Entwicklung eine höhere Kreditaufnahme möglich.

Einnahmeseitig fallen die Steuereinnahmen laut Nachtragsentwurf geringer aus als ursprünglich veranschlagt. Sie werden auf 374,4 Milliarden Euro taxiert, 3,2 Milliarden Euro weniger als geplant. Allerdings sind im Einzelplan 60 nunmehr eine Globale Mehreinnahme in Höhe von zwei Milliarden Euro sowie eine deutlich geringere Globale Mindereinnahme (-0,4 Milliarden Euro statt -2,0 Milliarden Euro) veranschlagt.

Grund für den Nachtragshaushalt sind unter anderem deutlich höhere Ausgaben für „Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis“. Sie werden aus dem Klima- und Transformationsfonds, einem Sondervermögen des Bundes, geleistet. Ursprünglich waren im Wirtschaftsplan des Sondervermögens dafür zehn Milliarden Euro veranschlagt, mit dem Nachtragshaushalt sind nun 19,4 Milliarden Euro vorgesehen.

Zudem sollen die Einnahmen des Sondervermögens aus dem Emissionshandel geringer ausfallen, und zwar um 1,6 Milliarden Euro auf 6,6 Milliarden Euro. Zum Ausgleich der höheren Ausgaben und geringeren Einnahmen ist im Nachtragshaushalt eine Zuweisung an das Sondervermögen in Höhe von 10,4 Milliarden Euro vorgesehen.

Mit dem Nachtragshaushalt werden auch die Ansätze für das Bürgergeld und die Kosten für Unterkunft und Heizung nach oben korrigiert. Waren für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende bislang 46,8 Milliarden Euro etatisiert, sind es mit 50,5 Milliarden Euro nun 3,7 Milliarden Euro mehr als geplant.

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Finanzplanung vorgelegt

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Der „Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028“ liegt als Unterrichtung (20/12401) vor. Darin gibt die Bundesregierung Auskunft über die Haushaltsplanungen für dieses und die kommenden Jahre. Im Finanzplanungszeitraum 2026 bis 2028 weist die Bundesregierung erhebliche Handlungsbedarfe aus. So müssten etwa ab 2028 erheblich höhere Verteidigungsausgaben aus dem Kernhaushalt gestemmt werden, um das Zwei-Prozent-Ziel der Nato zu erreichen, heißt es.

Für 2024 sieht der Finanzplan auf Grundlage des noch nicht verabschiedeten Nachtragshaushalts Ausgaben in Höhe von 488,9 Milliarden Euro vor (Nettokreditaufnahme, NKA: 50,3 Milliarden Euro). Für 2025 sind laut Haushaltsentwurf minimal niedrigere Ausgaben in Höhe von 488,6 Milliarden Euro vorgesehen (NKA: 51,3 Milliarden Euro). Der Finanzplan sieht für 2026 Ausgaben in Höhe von 474,6 Milliarden Euro (NKA: 38,6 Milliarden Euro), für 2027 in Höhe von 488,2 Milliarden Euro (NKA: 36,3 Milliarden Euro) und für 2028 in Höhe von 497,3 Milliarden Euro (NKA: 29,4 Milliarden Euro) vor. Die Nettokreditaufnahme liegt im Finanzplanungszeitraum jeweils nahe an der nach dem Grundgesetz maximal zulässigen Nettokreditaufnahme.

Im Finanzplanungszeitraum 2026 bis 2028 besteht laut Bundesregierung „haushaltspolitischer Handlungsbedarf“, sprich: Die Ausgaben liegen noch deutlich über den erwarteten Einnahmen. In den Jahren 2026 und 2027 taxiert die Bundesregierung diesen Bedarf auf jeweils 13 Milliarden Euro, die in der Finanzplanung als „Handlungsbedarf-GMA“ (Globale Minderausgabe) ausgewiesen werden. Im Jahr 2028 liegt diese Handlungsbedarf-GMA laut Finanzplan bei rund 38,9 Milliarden Euro.

Grund dafür ist laut Bundesregierung unter anderem, dass das Sondervermögen Bundeswehr im Jahr 2027, das nicht im Kernhaushalt abgebildet wird, ausgeschöpft sein dürfte. Zur Erreichung des Zwei-Prozent-Ziels der Nato müssten die Ausgaben danach aus dem Kernhaushalt gestemmt werden. So sieht die Finanzplanung für 2028 Verteidigungsausgaben in Höhe von 72,4 Milliarden Euro aus dem Kernhaushalt vor. In diesem Jahr sind dafür 44,4 Milliarden Euro veranschlagt.

Ein weiterer Ausgabentreiber in der Finanzplanung sind die aus dem Haushalt geleisteten Rentenversicherungsleistungen. Sie sollen von 116,3 Milliarden Euro in diesem Jahr bis zum Jahr 2028 auf 140,8 Milliarden Euro steigen. Bei den arbeitsmarktpolitischen Leistungen geht die Bundesregierung hingegen von sinkenden Ansätzen aus. Sie sollen von 50,9 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 44,2 Milliarden Euro im Jahr 2028 sinken.

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Zuwendungen für wirtschaftliche Beziehungen im Ausland

Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/NKI) Die Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) hat für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 insgesamt rund 46,5 Millionen Euro aus dem Einzelplan 0904 des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) erhalten. Das geht aus einer Antwort (20/12667) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12444) der AfD-Fraktion hervor.

Für die Auslandshandelskammern der Deutschen Industrie- und Handelskammer sind demnach im Haushaltstitel 0904 687 02 für dieses Jahr insgesamt rund 41,4 Millionen Euro vorgesehen. Die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt (Main) wird mit rund 40,6 Millionen Euro unterstützt.

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Exportkontrollen für „Dual-Use-Güter“ ausgeweitet

Wirtschaft/Verordnung

Berlin: (hib/NKI) Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von „Dual-Use-Gütern“, also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden. Damit will die Bundesregierung die unkontrollierte Verbreitung neuer Technologien, die militärisch relevant sind, vorbeugen.

Im Zentrum der Verordnung der Bundesregierung (20/12685) stehen Änderungen von Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste, in dem national erfasste Dual-Use-Güter enthalten sind. Fortan sind sogenannte Emerging Technologies – etwa parametrische Signalverstärker, kryogene Kühlsysteme und Quantencomputer – der Ausfuhrkontrolle unterworfen. Daneben wurden Verstöße gegen weitere Vorschriften der Russland-Sanktionen als Ordnungswidrigkeiten erfasst sowie für Somalia und die Zentralafrikanische Republik Ausnahmen vom Ausfuhrverbot für Rüstungsgüter ergänzt.

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Haushalt 2025: Deutliche Kürzungen bei humanitärer Hilfe

Auswärtiges/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AHE) Das Auswärtige Amt muss sich im kommenden Jahr auf Ausgabenkürzungen in Höhe von mehr als 0,8 Milliarden Euro einstellen und damit auf 12,5 Prozent weniger Mittel als im laufenden Haushaltsjahr. Das geht aus dem Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2025 (20/12400) für den Einzelplan 05 hervor. Demnach kann das Haus von Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) für das kommende Jahr mit Ausgaben in Höhe von rund 5,87 Milliarden Euro planen, das sind rund 836 Millionen Euro weniger, als im Haushalt 2024 veranschlagt worden ist.

Das Gros der Ausgaben ist mit rund 3,59 Milliarden Euro für Zuschüsse und Zuweisungen (ohne Investitionen) eingeplant, gefolgt von Personalausgaben im Gesamtetat in Höhe von rund 1,34 Milliarden Euro. Die Einnahmen im Einzelplan 05 liegen bei 67,8 Millionen Euro.

Für das Kapitel Sicherung von Frieden und Stabilität sind rund 2,56 Milliarden Euro eingestellt, ein Minus von 968 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Hier schlagen vor allem Kürzungen bei humanitären Hilfen im Ausland um knapp 1,19 Milliarden Euro auf nunmehr 1,04 Milliarden Euro zu Buche, währenddessen die Ausgaben für den Beitrag an die Vereinten Nationen von 349 Millionen Euro in diesem auf rund 675 Millionen Euro im kommenden Jahr steigen sollen.

Für die bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen sind rund 165 Millionen Euro eingestellt, gegenüber rund 173 Millionen Euro im Jahr 2024. Die Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland soll mit 945 Millionen Euro zu Buche schlagen (2024: rund eine Milliarde Euro). In diesen Bereich fällt unter anderem die Förderung der deutschen Auslandsschulen und des Goethe-Instituts.

Für das Ministerium selbst plant die Bundesregierung Ausgaben in Höhe von 1,9 Milliarden Euro (2024: 1,73 Milliarden Euro), wobei die Personalkosten für das Haus am Werderschen Markt und das Personal an den deutschen Auslandsvertretungen auf 1,23 Milliarden Euro steigen sollen (2024: 949 Millionen Euro). Für sächliche Verwaltungsausgaben sind Ausgaben in Höhe von 652 Millionen Euro eingestellt (2024: 615 Millionen Euro).

Das 2021 geschaffene Amt für Auswärtige Angelegenheiten, das den Auswärtigen Dienst bei Verwaltungs- und Infrastrukturaufgaben, im Rechts- und Konsularwesen und im Auslandsschulwesen unterstützt, kann 2025 mit Ausgaben in Höhe von rund 52,6 Millionen Euro rechnen, das sind rund 1,53 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr.

Insgesamt sieht der Bundeshaushalt für 2025 Ausgaben in Höhe von 488,67 Milliarden Euro vor (2024: 488,88 Milliarden Euro). Als Investitionen sind 81,01 Milliarden Euro ausgewiesen (2024: 70,82 Milliarden Euro). Die Neuverschuldung soll bei 51,3 Milliarden Euro liegen und damit unter der laut Schuldenregel zulässigen Nettokreditaufnahme.

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Knapp 34 Milliarden Euro für Hilfsleistungen an die Ukraine

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die bilateralen Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und Menschen aus der Ukraine umfassen seit Beginn des russischen Angriffskriegs am 24. Februar 2022 insgesamt 33,9 Milliarden Euro (Stand: 15. Mai 2024). Das geht aus der Antwort (20/12568) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12305) der AfD-Fraktion hervor. Darin seien auch Unterstützungsleistungen für die vom Krieg stark betroffene Republik Moldau enthalten. Der Gesamtwert der militärischen Güter, die von der Bundesregierung an die Ukraine zwischen 2022 und Mitte 2024 zur Verfügung gestellt wurden, beträgt den Angaben zufolge 9,3 Milliarden Euro.

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Neue Geldwäsche-Behörde im Haushalt veranschlagt

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BAL) Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400). Der Großteil der veranschlagten Ausgaben entfällt mit 5,2 Milliarden Euro auf Personalausgaben, die jedoch um 109 Millionen Euro im Vergleich zum laufenden Jahr sinken sollen. An neuen Verpflichtungsermächtigungen sind 2,2 Milliarden Euro vorgesehen, davon 300 Millionen Euro ab dem Jahr 2046.

Für Wiedergutmachungen des Bundes sind 1,6 Milliarden Euro vorgesehen, 98 Millionen Euro mehr als 2024. Darauf entfallen 3,3 Millionen Euro auf die Titelgruppe Lastenausgleich (2024: 4,4 Millionen Euro). 1,6 Milliarden Euro sollen für die Entschädigung der Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sowie Erinnerungs- und Bildungsaufgaben bereitstehen, ein Plus von 168 Millionen Euro.

In der Zollverwaltung sollen die Ausgaben von 3,2 auf 3,3 Milliarden Euro ansteigen, der Großteil davon sind Personalausgaben, die allerdings im Vergleich zum laufenden Jahr um 163 Millionen Euro niedriger veranschlagt werden. Einher geht dies mit einem Rückgang der Zahl der dort veranschlagten Beamten von 41.837 auf 41.068. Einen Ausgabenanstieg soll es bei den sächlichen Verwaltungsaufgaben geben, diese sollen 2025 um 220 Millionen Euro höher bei 835 Millionen Euro liegen. Die Investitionen sollen um 62 Millionen Euro auf 188 Millionen Euro steigen.

Für das neue Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF), das im Rahmen des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes geschaffen werden soll, das allerdings noch nicht vom Plenum des Bundestags beschlossen ist, sind für 2025 Gesamtausgaben von 179 Millionen Euro vorgesehen. Die Zahl der Stellen in der neuen Anti-Geldwäschebehörde soll auf 983 ansteigen. Die Ausgaben für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sollen um 70 Millionen auf 892 Millionen Euro steigen, bei unveränderter Stellenzahl.

Ein weiterer größere Ausgabenposten ist das Informationstechnikzentrum Bund (ITZ Bund). Hier sind 1,5 Milliarden Euro an Ausgaben vorgesehen, 61 Millionen weniger als 2024 veranschlagt, bei unveränderter Zahl der Beamten.

An Gesamteinnahmen erwartet das Finanzministerium 409 Millionen im Jahr 2025, 167 Millionen Euro mehr als 2024. Der Ist-Betrag 2023 lag bei 674 Millionen Euro. Bei den Einnahmen schlägt unter anderem die Zollverwaltung zu Buche: Hier sind unverändert 39 Millionen Euro vorgesehen, wobei das Ist 2023 bei 73 Millionen Euro lag.

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Haushalt 2025: Wirtschaftsetat soll geringer ausfallen

Klimaschutz und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), muss im kommenden Jahr auf mehr als 800 Millionen Euro verzichten. Das geht aus dem Einzelplan 09 des Entwurfs zum Bundeshaushalt 2025 (20/12400) hervor, der für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Ausgaben in Höhe von 10,26 Milliarden Euro gegenüber 11,09 Milliarden Euro in diesem Jahr vorsieht. Erwartet werden im Einzelplan 09 Einnahmen von 2,57 Milliarden Euro (2024: 1,81 Milliarden Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich bis zum Jahr 2028 auf 5,88 Milliarden Euro.

Der größte Teil der geplanten Ausgaben entfällt auf den Bereich „Innovation, Technologie und neue Mobilität“, für den 4,15 Milliarden Euro eingeplant sind (2024: 4,54 Milliarden Euro). Auf die „neue Mobilität“ entfallen davon 443,31 Millionen Euro (2024: 587,38 Millionen Euro). Darin enthalten ist unter anderem ein „Zukunftsinvestitionsprogramm für Fahrzeughersteller und die Zulieferindustrie sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte für transformationsrelevante Innovationen und regionale Innovationscluster“ mit 227,51 Millionen Euro (2024: 303,63 Millionen Euro). Für die Titelgruppe „Digitale Agenda“ sind 507,25 Millionen Euro vorgesehen (2024: 596,01 Millionen Euro).

2,33 Milliarden Euro (2024: 2,39 Milliarden Euro) sind für die Förderung von Luft- und Raumfahrt in den Etat eingestellt, von denen 943,75 Millionen Euro als Beitrag an die Europäische Weltraumorganisation ESA in Paris gehen (2024: 1,04 Milliarden Euro).

Der Mittelstand soll laut Haushaltsplan mit 1,13 Milliarden Euro unterstützt werden (2024: 1,17 Milliarden Euro). Mehr als die Hälfte davon – 649,33 Millionen Euro – sind Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) (2024: 679,43 Millionen Euro).

Für „Energie und Nachhaltigkeit“ sind im Etatentwurf 2,85 Milliarden Euro vorgesehen (2024: 3,33 Milliarden Euro). Knapp eine Milliarde Euro (973,23 Millionen Euro) davon werden zur Finanzierung der LNG-Standorte (Flüssiggas-Terminals) eingeplant (2024: 1,16 Milliarden Euro). Auf die Energieforschung entfallen 482,51 Millionen Euro (2024: 569,03 Millionen Euro) und auf die Sanierung des früheren Uranbergbaus in der DDR sowie auf das Auslaufen der Steinkohlesubventionen 158,12 Millionen Euro (2024: 168,82 Millionen Euro).

Für den Klimaschutz sieht der Etatentwurf 702,34 Millionen Euro vor (2024: 810,64 Millionen Euro), davon 635 Millionen Euro für Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland (2024: 735,01 Millionen Euro).

Insgesamt sieht der Bundeshaushalt für 2025 Ausgaben in Höhe von 488,67 Milliarden Euro vor (2024: 488,88 Milliarden Euro). Als Investitionen sind 81,01 Milliarden Euro ausgewiesen (2024: 70,82 Milliarden Euro). Die Neuverschuldung soll bei 51,3 Milliarden Euro liegen und damit unter der laut Schuldenregel zulässigen Nettokreditaufnahme.

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Entwicklungsetat soll um mehr als 900 Millionen Euro sinken

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung will die Gelder für die weltweite Entwicklungszusammenarbeit im kommenden Jahr um mehr als acht Prozent kürzen. Dem Einzelplan 26 des Bundeshaushaltsgesetzes 2025 (20/12400) zufolge sollen für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unter der Leitung von Svenja Schulze (SPD) nur noch 10,28 Milliarden Euro statt wie bisher 11,22 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Damit schrumpft der Entwicklungsetat um 936,97 Millionen Euro – so stark wie kein anderer Einzeletat im Bundeshaushalt. Auch kann Ministerin Schulze 2025 mit weniger Einnahmen rechnen als im Vorjahr: 729,97 Millionen Euro stehen 765,10 Millionen Euro gegenüber.

Für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit sind laut Regierungsentwurf Ausgaben in Höhe von 4,86 Milliarden Euro vorgesehen. Im laufenden Jahr sind es 5,15 Milliarden Euro. Sinken sollen damit auch die Mittel für die bilaterale technische Zusammenarbeit: Im Entwurf sind statt 1,68 Milliarden Euro 1,79 Milliarden Euro vorgesehen. Noch deutlicher will die Bundesregierung bei den Geldern für die Krisenbewältigung und den Wiederaufbau von Infrastruktur kürzen: Hierfür sollen im kommenden Jahr 645,12 Millionen Euro bereitgestellt werden. Aktuell sind es 1,04 Milliarden Euro.

Ebenfalls sparen will die Bundesregierung bei den Ausgaben für die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit: So stehen im Haushaltsentwurf für die „Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen“ statt wie im laufenden Jahr 2,26 Milliarden Euro nunmehr 1,93 Milliarden bereit. Die Beiträge an die Vereinten Nationen (VN), ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen sollen von 564,5 Millionen Euro auf 556,5 Millionen Euro sinken, der Beitrag für das VN-Welternährungsprogramm von 58 Millionen Euro auf 28 Millionen Euro und der Beitrag für den „Europäischen Entwicklungsfonds“ der EU von 309,28 Millionen Euro auf 166,41 Millionen Euro.

Die vier Sonderinitiativen des Ministeriums – „Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme“, „Geflüchtete und Aufnahmeländer“, „Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika-Nahost“ und „Gute Beschäftigung für sozial-gerechten Wandel“ – sollen darüber hinaus insgesamt 887 Millionen Euro (2024: 971,48 Millionen Euro) bekommen.

Etwas steigen sollen im nächsten Jahr dagegen die Zuschüsse zum Internationalen Klima- und Umweltschutz. Vorgesehen sind im Etatentwurf 56,13 Millionen Euro (2024: 54,33 Millionen Euro). Für entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz sind allerdings nur noch 751,39 Millionen Euro (2024: 850,18 Millionen Euro) vorgesehen. Auch der Beitrag an den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM) soll auf 370 Millionen Euro sinken (2024: 415 Millionen Euro).

Weniger Geld soll es zudem für die Unterstützung von zivilgesellschaftlichem, kommunalem und wirtschaftlichem Engagement im Rahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit geben: Die Regierung hat dafür im Haushaltsentwurf 1,25 Milliarden (2024: 1,31 Milliarden Euro) veranschlagt. Höhere Zuschüsse sind aber in diesem Rahmen für die „Finanzielle Zusammenarbeit mit Regionen“ eingeplant: Hierfür sind 200 Millionen eingestellt (2024: 157,2 Millionen Euro). Nahezu unverändert sollen die Ausgaben für Forschung, Evaluierung und Qualifizierung der Entwicklungszusammenarbeit bleiben: 56,43 Millionen Euro sind dafür eingeplant (2024: 55,46 Millionen Euro).

Der Bundestag wird über den Etatentwurf für den Einzelplan am Mittwoch, 11. September, in erster Lesung beraten.

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Haushalt 2025: Geringer Mittelaufwuchs im Umweltetat

Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Ausgaben in Höhe von 2,65 Milliarden Euro im Vergleich zu 2,4 Milliarden Euro in diesem Jahr sieht der Etatentwurf für den Bundeshaushalt 2025 (20/12400) im Bereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vor. Im Einzelplan 16 kann Bundesministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) mit Einnahmen von 1,12 Milliarden Euro gegenüber 1,06 Milliarden Euro im Jahr 2024 planen. Mehr als eine Milliarde Euro an Einnahmen entfallen auf die Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle. Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich dem Entwurf zufolge im Einzelplan 16 bis zum Jahr 2028 auf 2,42 Milliarden Euro.

Für den Umweltschutz sollen 266,77 Millionen Euro ausgegeben werden können (2024: 313,19 Millionen Euro). 38,57 Millionen Euro davon sind zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel eingeplant (2024: 41,07 Millionen Euro). Verbände und sonstige Vereinigungen auf den Gebieten des Umweltschutzes und des Naturschutzes sollen dem Entwurf zufolge Zuschüsse in Höhe von 11,58 Millionen Euro erhalten (2024: 11,25 Millionen Euro). 34 Millionen Euro sind für Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen eingeplant (2024: 37,56 Millionen Euro).

Für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle sieht die Vorlage Ausgaben in Höhe von 1,4 Milliarden Euro vor (2024: 1,14 Milliarden Euro). Davon entfallen 860,81 Millionen Euro auf Endlagerungen und Standortauswahlverfahren (2024: 710 Millionen Euro) und 534,44 Millionen Euro auf Zwischenlagerungen (2024: 430 Millionen Euro).

Der Naturschutz soll im nächsten Jahr 200,03 Millionen Euro kosten dürfen, im Vergleich zu 146,14 Millionen Euro in diesem Jahr. Für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz sind 131,56 Millionen Euro vorgesehen (2024: 137,95 Millionen Euro) und für Verbraucherpolitik 40,34 Millionen Euro (2024: 40,38 Millionen Euro).

Das dem Ministerium nachgeordnete Umweltbundesamt soll 186,8 Millionen Euro erhalten (2024: 183,56 Millionen Euro), das Bundesamt für Naturschutz 52,76 Millionen Euro (2024: 56,36 Millionen Euro), das Bundesamt für die nukleare Sicherheit der nuklearen Entsorgung 69,31 Millionen Euro (2024: 68,82 Millionen Euro) und das Bundesamt für Strahlenschutz 75,76 Millionen Euro (2024: 83,59 Millionen Euro).

Insgesamt sieht der Bundeshaushalt für 2025 Ausgaben in Höhe von 488,67 Milliarden Euro vor (2024: 488,88 Milliarden Euro). Als Investitionen sind 81,01 Milliarden Euro ausgewiesen (2024: 70,82 Milliarden Euro). Die Neuverschuldung soll bei 51,3 Milliarden Euro liegen und damit unter der laut Schuldenregel zulässigen Nettokreditaufnahme.

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Haushalt 2025: KTF-Ausgaben schrumpfen

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die Ausgaben aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sollen im kommenden Jahr um mehr als die Hälfte schrumpfen. Der dem Entwurf für das Haushaltsgesetz 2025 (20/12400) beigefügte KTF-Wirtschaftsplan sieht für 2025 Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 25,47 Milliarden Euro vor. Für 2024 waren 58,22 Milliarden Euro eingeplant.

Der KTF leiste auch weiterhin einen zentralen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands, schreibt die Bundesregierung. Neben der Förderung des Klimaschutzes im Gebäudebereich, inklusive der Transformation der Wärmenetze, der Transformation der Industrie und der Entlastung stromintensiver Unternehmen, seien die Förderung einer klimafreundlichen Mobilität, der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft sowie Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz zentrale Aufgabenschwerpunkte des KTF.

Größter Einnahmeposten mit 15,41 Milliarden Euro sind die Erlöse aus der CO2-Bepreisung gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (2024: 12,25 Milliarden Euro). Die Erlöse aus der Versteigerung von Berechtigungen gemäß Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz schlagen mit 6,74 Milliarden Euro zu Buche (2024: 6,58 Milliarden Euro).

Als „Entnahme aus Rücklage“ findet sich für dieses Jahr der Betrag von 29,01 Milliarden Euro. Für das kommende Jahr sind hier lediglich 316,69 Millionen Euro eingeplant. Aufgeführt wird in der Vorlage auch eine Globale Mehreinnahme im Jahr 2025 in Höhe von 3 Milliarden Euro.

Größter Ausgabeposten ist die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich mit 14,35 Milliarden Euro (2024: 16,74 Milliarden Euro). Die für 2024 noch eingeplanten Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis in Höhe von 19,37 Milliarden Euro entfallen hingegen im kommenden Jahr.

Mit 4,92 Milliarden Euro (2024: 4,82 Milliarden Euro) schlägt der Ausgabentitel „Mikroelektronik für die Digitalisierung“ zu Buche. Die Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen sollen 2025 bei 3,3 Milliarden Euro liegen (2024: 3,9 Milliarden Euro). Für Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe sind 818,32 Millionen Euro eingeplant (2024: 854 Millionen Euro), für die Dekarbonisierung der Industrie 553 Millionen Euro (2024: 659 Millionen Euro) und für den Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion 1,17 Milliarden Euro (2024: 1,27 Milliarden Euro). Die Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie soll mit 490,61 Millionen Euro unterstützt werden (2024: 644,5 Millionen Euro).

Mehr Geld als in diesem Jahr – 979 Millionen Euro – soll es für die Transformation der Wärmenetze geben (2024: 750 Millionen Euro). Für die industrielle Fertigung mobiler und stationärer Energiespeicher sind 489,35 Millionen Euro eingeplant (2024: 511,91 Millionen Euro).

Keine Mittel sind für die Zuschüsse zum Kauf elektrisch betriebener Fahrzeuge vorgesehen. 2024 standen hierfür noch 209,64 Millionen Euro im Wirtschaftsplan des KTF – 2023 waren es 2,6 Milliarden Euro.

Mit Blick auf die Mobilitätswende sehen die Planungen 1,58 Milliarden Euro als Zuschüsse zur Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur vor (2024: 1,81 Milliarden Euro). Mit 375,29 Millionen Euro soll die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben unterstützt werden (2024: 328,08 Millionen Euro). Für die Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen Antrieben sind 462,08 Millionen Euro eingestellt (2024: 459,62 Millionen Euro).

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Antwort zu Kontrollkonto und Rücklage

Haushalt/Antwort

Berlin: (hib/BAL) Auf dem Kontrollkonto der Schuldenbremse hat sich 2023 nach vorläufigen Zahlen ein kumulierter positiver Stand von 49,2 Milliarden Euro angesammelt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/12504) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12211) hervor.

Die Bundesregierung erklärt der Fraktion jedoch, dass dieses Konto „nicht als ein Konto der Haushaltswirtschaft des Bundes zur Verfügung“ stehe. Es sei vielmehr „fiktiv“. In der Antwort heißt es: „Das Kontrollkonto dient dazu, die Einhaltung der Schuldenbremse im Vollzug zu dokumentieren. Unterschreitet die tatsächliche NKA die zulässige Höchstgrenze, kommt es zu einer Positivbuchung (Entlastung) auf dem Kontrollkonto, im umgekehrten Fall zu einer Negativbuchung (Belastung).“

Aus der Antwort geht ferner hervor, dass die Bundesregierung 2023 den Betrag von 37,5 Milliarden Euro aus der allgemeinen Rücklage entnommen hat, die 2014 als „Asyl-Rücklage“ gebildet wurde (Titel: Zuführungen an Rücklage zur Finanzierung von Belastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen). In den Jahren 2014 bis 2018 wurden dieser den Daten der Antwort zufolge 48,2 Milliarden Euro zugeführt. Für 2024 ist geplant, 10,2 Milliarden Euro zu entnehmen.

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Antwort zu Exportkredit- und Investitionsgarantien

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BAL) Investitionsgarantien in Höhe von rund 504 Millionen Euro mit erleichterten Deckungskonditionen hat die Bundesregierung seit dem 1. November 2023 im Rahmen der Klima- und Diversifizierungsstrategie vergeben. Diese Angaben macht sie in ihrer Antwort (20/12242) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11933). Profitiert haben demnach insgesamt zwölf Projekte.

Aus dem Sektor Erneuerbare Energien habe der Bund zehn Einzeldeckungen mit einem kumulierten Deckungsvolumen von 457 Millionen Euro übernommen, acht davon zu erleichterten Deckungskonditionen, heißt es in der Antwort weiter. Die Bundesregierung führt die Zielländer auf: Windkraft in Litauen (ein Geschäft), Windkraft in der Türkei (sieben Geschäfte), Wasserkraft in Ecuador (zwei Geschäfte).

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