Neues aus dem Bundestag | 12. November 2024

Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.


Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern

FDP-Fraktion begrüßt Unionsantrag, stimmt aber dagegen

Grünes Licht für Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens

Klimafinanzierung im Fokus der Weltklimakonferenz COP29

Finanzausschuss diskutiert Lindner-Papier

Mehr Flexibilität für Afrikanischen Entwicklungsfonds

Informationen zu GIZ-Ausbildungsprojekt in Somalia

Projekt für nachhaltige Lieferketten als Erfolg bewertet

205 Entwicklungsprojekte mit Ruanda seit 2014

Öffentliche Anhörung zu Bankenabgabe

In Schiedsverfahren geht es um zwei Milliarden Euro

Regierung stuft Due Diligence bei Commerzbank als geheim ein

Ostkongo-Projekt als Erfolg bewertet

„Bedeutende Fortschritte“ für Kleinbauern in Indonesien. 12

Kongo-Projekt als Erfolg bewertet 12

Keine Mittelfehlverwendungen bei GIZ-Projekt in Paraguay

Informationen über Kosten eines GIZ-Projektes in Marokko

Mittelfehlverwendung bei GIZ-Projekt in Bolivien

Entwicklungsausgaben für Gleichberechtigung gestiegen

Förderung der Geschlechtergleichstellung in Kamerun

Griechenland will früher tilgen. 16

UBA-Chef schildert Sorgen vor „fossilem Backlash“

Lührmann: Feministische Außenpolitik ist roter Faden

206 Beschwerden wegen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Anhörung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Industrie erhält dauerhaft Erleichterung bei Stromsteuer

Modernisierung des Schiedsgerichtsverfahrens

Haushaltsmittel nicht konkret zugeordnet

Auswirkung der Kolonialvergangenheit auf Außenpolitik


Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hat das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) von sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Frauen im Jahr 2023 bei 3.564 Euro gelegen, während sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigte Männer ein Medianentgelt in Höhe von 3.930 Euro verdienten. Diese und weitere Statistiken sind Gegenstand einer Antwort (20/13630) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12588) der AfD-Fraktion.

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FDP-Fraktion begrüßt Unionsantrag, stimmt aber dagegen

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/BAL) Die CDU/CSU-Fraktion ist mit ihrem Vorstoß für eine Modernisierung des deutschen Unternehmenssteuerrechts im Finanzausschuss gescheitert. Ihr Antrag (20/11954) stieß auf Ablehnung der Ampel-Fraktionen und der Gruppe Die Linke; die AfD-Fraktion enthielt sich.

Zuvor hatte die FDP-Fraktion den Unionsantrag begrüßt. Die effektive steuerliche Belastung von Unternehmen sei in Deutschland mit 29,9 Prozent zu hoch, liege an der Spitze der Industrieländer. Insbesondere angesichts des jüngsten Ergebnisses der Präsidentschaftswahl in den USA sei eine Senkung der Besteuerung notwendig. Allerdings wurde vonseiten der FDP-Fraktion erklärt, dass man aus politischen Gründen nicht zustimmen könne.

Die anderen Koalitionsfraktionen erteilten dem Unionsantrag eine Absage. So wurde von der SPD-Fraktion Aufklärung von der Antragsstellerin verlangt, wie der Vorstoß zu den Aussagen des Unionsfraktionsvorsitzenden passe, dass derzeit keine Steuersenkungen in großem Stil möglich seien. Zugleich wurde auf die Aussagen von Sachverständigen in einer Anhörung zu dem Antrag verwiesen. Diese hätten infrage gestellt, dass Steuersenkungen per se zu mehr Investitionen und Arbeitsplätzen führten. Zudem sei der Antrag nicht gegenfinanziert, was die Einnahmeausfälle für die öffentlichen Haushalte betreffe.

Vonseiten der CDU/CSU-Fraktion wurde darauf verwiesen, dass auch laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) das deutsche Steuersystem nicht investitionsfreundlich sei. Die Belastung von Kapitalgesellschaften sei im internationalen Vergleich zu hoch. Zu den Aussagen des Unionsfraktionschefs gebe es keinen Widerspruch, da der Antrag schrittweise Änderungen fordere, etwa bei der Senkung der Steuerbelastung von thesaurierten Gewinnen auf 25 Prozent.

Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht große Herausforderungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Benannt wurde unter anderem der Wahlausgang in Amerika und die damit entstandene Gefahr von höheren US-Zöllen auf deutsche Produkte. Nötig seien günstigere Energie und neue Handelsabkommen. Aber auch der soziale Zusammenhalt in der Gesellschaft sei wichtig.

Für die AfD-Fraktion ist der Antrag nicht ausreichend. So enthalte er keine Reform der Gewerbesteuer. Verwiesen wurde darauf, dass die AfD-Fraktion schon länger die Abschaffung des Solidaritätszuschlags fordere.

Die Gruppe Die Linke bemängelte fehlende Finanzierungsvorschläge. Es sei zu wenig, wenn im Antrag stehe, dass die Bundesregierung für eine auskömmliche Finanzierung sorgen solle.

Die Anhörung auf bundestag.de: (https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1024984)

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Grünes Licht für Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens

Wirtschaft/Ausschuss

Berlin: (hib/GHA) Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat am Mittwoch dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2025 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 – ERPWiPlanG 2025) auf der BT-Drucksache 20/12786 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP zugestimmt. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD lehnten den Gesetzentwurf ab. Zur Kenntnis nahm der Ausschuss die Unterrichtung der Bundesregierung zum ERP-Wirtschaftsplangesetz (DS 20/13086), den Bericht der Bundesregierung über die Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem ERP-Sondervermögen im Jahr 2023 (DS 20/12935) sowie den Bericht des Bundesrechnungshofes nach Paragraf 88 Absatz 2 BHO zur Förderleistung und zum Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens im Jahr 2023 sowie zum ERP-Wirtschaftsplan 2025 (Ausschussdrucksache 20(9)388).

Der Gesetzentwurf zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2025 sieht vor, dass Mittel aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von rund 1,191 Milliarden Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke bereitgestellt werden. Unternehmen der gewerblich orientierten Wirtschaft (insbesondere des Mittelstandes) und Angehörige freier Berufe erhalten aus dem ERP-Sondervermögen im Rahmen der veranschlagten Mittel zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund zwölf Milliarden Euro.

In der Aussprache unterstrich der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen), die Bedeutung der zinsverbilligten Kredite durch die KfW für den Standort Deutschland. Dadurch werde die Transformation der Unternehmen, vor allem auch des Mittelstandes, „enorm gefördert“. Auch die Vertreter der Koalition schlossen sich diesem positiven Urteil an. Die SPD betonte, die Fördermittel aus dem ERP-Sondervermögen kämen besonders kleinen und mittleren Unternehmen zugute. Die FDP sprach von einem „Segen für das Wirtschaftswachstum“. Die Grünen hoben hervor, die ERP-Fördermittel seien ein unverzichtbares Finanzierungsinstrument für Wachstum und Innovation in Deutschland.

Dagegen kritisierte die Union „definitorische Lücken“ in den Förderrichtlinien. Außerdem bleibe die Förderleistung unter dem angestrebten Niveau. Die AfD machte geltend, schon dem vorangegangenen ERP-Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 nicht zugestimmt zu haben. Hinzu komme die zunehmend „einseitige Betrachtungsweise der Wirtschaftsförderung“ durch die amtierende Bundesregierung.

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Klimafinanzierung im Fokus der Weltklimakonferenz COP29

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Bei der Weltklimakonferenz (COP 29) vom 11. bis 22. November in der aserbaidschanischen Hauptstadt Baku wird das Thema Klimafinanzierung im Mittelpunkt stehen. Das machte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Bärbel Kofler (SPD), am Mittwoch vor dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung deutlich.

Es gehe um neue Klimafinanzierungsziele, sagte sie. Es gehe darum, einen fairer Anteil in den unterschiedlichen Ländern einzuwerben, um unter anderem die Abkehr von fossilen Brennstoffen voranbringen zu können. Daher müssten auch neue aufstrebende Schwellenländer, die hohe Emittenten seien, sowie ölproduzierende Staaten zu dem Finanzierungsmechanismus beitragen.

„Wir setzen uns auch für neue und innovative Quellen in diesem Bereich ein“, betonte die Staatssekretärin. Es gehe dabei um die Reform der Weltbank aber auch um Beiträge der Schifffahrt und des Flugverkehrs sowie eine „Milliardärssteuer“. Öffentliche Finanzierung, so Kofler, könne aber nur „ein Teil des Ganzen“ sein. Es brauche bei der Finanzierung auch eine Mobilisierung des Privatsektors.

Deutschland und andere Industriestaaten müssten mehr tun für die Klimafinanzierung und für einen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in Entwicklungsländern, forderte Harjeet Singh, Direktor für globales Engagement bei der Kampagne für einen Vertrag über die Nichtverbreitung fossiler Brennstoffe. Das sei eine Frage der Gerechtigkeit angesichts des Klimanotstands, befand er. Vor dem Hintergrund des anstehenden Regierungswechsels in den USA müsse Deutschland eine größere Rolle spielen als je zuvor. Deutschland müsse seine eigenen Verpflichtungen erfüllen und könne anderen Länder helfen, mehr zu tun.

Damit der Ausstieg aus den fossilen Energien gelingt, würden Billionen-Beträge benötigt, sagte Singh. In der Vergangenheit, so kritisierte der Experte, sei die Klimafinanzierung viel zu häufig kreditbasiert statt zuschussbasiert gewesen. Das habe die Schuldenlast bei Ländern erhöht, die ohnehin mit hohen Problemen belastet seien. „Das letzte, was diese Länder brauchen, ist noch mehr Verschuldung“, betonte Singh. Deutschland könne mehr tun, in dem die Zuschüsse priorisiert werden. Es könne zeigen, dass Klimafinanzierung kein Almosen sei, sondern „eine Entschädigung für vergangenes Handeln in Bereich Klima“. Übernähme Deutschland bei der Klimafinanzierung eine Führungsrolle, würden andere Länder folgen, zeigte er sich überzeugt.

Kira Vinke, Leiterin des Zentrums für Klima und Außenpolitik (DGAP), verwies darauf, dass das bisherige Finanzierungsziel von 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr für die Entwicklungsländer „nicht am Bedarf und den wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert und daher zu gering gesetzt war“. Für die nächste Periode seien deutlich mehr Mittel nötig. Auch weil auf Seiten der Emissionsminderung in den letzten 15 Jahren zu weinig passiert sei. Alle Akteure – auch multilaterale Entwicklungsbanken – müssten ihre Klimafinanzierung erhöhen, forderte Vinke. Zudem müssten privaten Finanzmittel stärker freigeschaltet und neue Quellen erschlossen werden.

Die DGAP-Leiterin nahm ebenfalls die Schuldenlast in den Entwicklungsländern in den Blick. Diese schränke deren Fähigkeit zur Klimaanpassung, zur Emissionsminderung und zur Finanzierung von Verlusten und Schäden ein. Zwar habe es die Zusage für einen „Lost and Damage Fund“ in Höhe von 700 Millionen US-Dollar gegeben. Wenn aber allein für die Schäden nach der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal 30 Milliarden Euro bereitgestellt werden mussten, zeige das, dass es auch globaler Ebene deutlich mehr Geld brauche, sagte Vinke.

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Finanzausschuss diskutiert Lindner-Papier

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/BAL) Der Finanzausschuss hat sich am Mittwochvormittag zu Beginn seiner Sitzung auf Wunsch der CDU/CSU-Fraktion mit dem Konzeptpapier „Wirtschaftswende Deutschland“ von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) befasst. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium (BMF), Katja Hessel, erklärte, dass angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Situation in Deutschland dringender Handlungsbedarf bestehe. Sie verwies dazu auf die von der Bundesregierung beschlossene Wachstumsinitiative mit 49 Maßnahmen.

Allerdings hätten die jüngsten Konjunkturprognosen deutlich gemacht, dass weitere Maßnahmen nötig seien. Weiter wollte sie sich zu dem Lindner-Papier nicht äußern, da es sich um ein internes Papier handele.

Vonseiten der SPD-Fraktion hieß es, dass man einige Punkte in dem Papier teile, beispielsweise die Notwendigkeit der Steigerung öffentlicher Investitionen. Es gebe Vorschläge, die die Koalition umsetzen könne.

Aus der CDU/CSU-Fraktion wurde widersprochen, dass das Papier nicht öffentlich sei. Schließlich habe es öffentliche Drohungen gegeben, die Zukunft der Koalition von dessen Umsetzung abhängig zu machen. Deswegen habe es die Unionsfraktion auch auf die Tagesordnung des Ausschusses gesetzt.

Inhaltlich gab es von der Union Zuspruch zu dem Papier. Kritisiert wurde die schleppende Umsetzung der Wachstumsinitiative. So sei das Steuerfortentwicklungsgesetz (20/12778) nach wie vor nicht im Bundestag beschlossen. Es stand diese Woche auch nicht zur Finalisierung auf der Tagesordnung des Finanzausschusses.

Vonseiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hieß es, man wolle die 49 Maßnahmen aus der Wachstumsinitiative schnellstmöglich umsetzen. Fraglich sei, wie darüber hinausgehende umfangreiche Steuersenkungen im Haushalt gegenfinanziert werden könnten. Die Grünen hätten zugestanden, die zehn Milliarden Euro, die ursprünglich als Subventionen an den Chiphersteller Intel für einen Fabrikneubau geplant gewesen seien, in den Haushalt zu überführen. Eine strikte Absage wurde der Forderung erteilt, den Klimaschutz zu reduzieren. Klimaschutzpolitik sei Wirtschaftspolitik.

Die FDP-Abgeordneten lobten das Papier ihres Parteivorsitzenden. Verwiesen wurde auf eine Bewertung der Arbeitsgruppe Wirtschaft der SPD-Fraktion, die inhaltlich wenig Gegenargumente geäußert habe. Fraglich sei, ob die Forderungen mit der CDU/CSU einfacher umsetzbar wären.

Großes Lob kam von der AfD-Fraktion. Zur Gegenfinanzierung wurde vorgeschlagen, rund zehn von 33 Milliarden Euro bei der Entwicklungshilfe einzusparen. Das würde beispielsweise ermöglichen, die Abschaffung des Solidaritätszuschlags gegenzufinanzieren.

Die Gruppe Die Linke rief den Bundesfinanzminister auf, seine Möglichkeit zu nutzen, und mehr Geld für Investitionen im Haushalt zu veranschlagen. Zugleich solle der Bundesarbeitsminister sich deutlich gegen Forderungen äußern, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Tariftreuegesetz nicht umzusetzen.

Mehr zur Wachstumsprognose der Bundesregierung: (https://www.das-parlament.de/wirtschaft/wirtschaft/das-wachstum-faellt-aus)

Mehr zur Wachstumsinitiative der Bundesregierung: https://www.das-parlament.de/wirtschaft/finanzen/geringere-steuern-sollen-wachstum-ankurbeln

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Mehr Flexibilität für Afrikanischen Entwicklungsfonds

Auswärtiges/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes „zur Änderung des Übereinkommens vom 29. November 1972 über die Errichtung des Afrikanischen Entwicklungsfonds“ vorgelegt (20/13489). Ziel sei es, die Option der Hebelung am Kapitalmarkt zu ermöglichen und so das Ausleihvolumen des Fonds zu erhöhen. Hintergrund sei der hohe Bedarf der afrikanischen Länder an günstiger Entwicklungsfinanzierung.

Die Hebelung von Mitteln am Kapitalmarkt erfolge unter strengen Regeln der finanziellen Nachhaltigkeit und jährlicher Billigung durch die Geber, schreibt die Bundesregierung. Eine Haftung durch Geber des Fonds oder Anteilseigner der Bank sei in der Satzung ausgeschlossen.

Bei dem Fondsübereinkommen handle es sich um einen multilateralen völkerrechtlichen Vertrag, der innerstaatliche Wirksamkeit durch ein Vertragsgesetz gemäß Artikel 59 Absatz 2 des Grundgesetzes erlangt habe. Die Änderung des Fondsübereinkommens löse ebenfalls das Erfordernis eines Vertragsgesetzes aus.

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Informationen zu GIZ-Ausbildungsprojekt in Somalia

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Für das von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Projekt der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) zum Wiederaufbau der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Somalia liegt nach Angaben der Bundesregierung noch keine Schlussrechnung vor. Daher könnten „noch keine abschließenden Angaben zu den Kosten des Projekts“ gemacht werden. Anhaltspunkte für eine Fehlverwendung von Mitteln seien aber nicht gegeben, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (20/13543) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13121).

Im Rahmen des Projekts seien zwischen 2018 und 2024 unter anderem staatliche Berufsbildungszentren durch Sanierung oder Neubau unterstützt, Berufsschullehrerinnen und -lehrer ausgebildet, Lehrmaterialien entwickelt und insgesamt 1.563 somalische Jugendliche in Kurzqualifizierungsprogrammen ausgebildet worden.

Rund die Hälfte der Absolventen habe drei Monate nach Abschluss des Kurses eine Beschäftigung gefunden oder sich selbstständig gemacht, schreibt die Bundesregierung. Die längerfristige Wirkung werde höher sein, da die fünf Modellberufsschulen, die im Rahmen des Vorhabens ausgebaut und ausgestattet wurden, regelmäßig Schüler aufnehmen und ihre „volle Betriebskapazität für die vierjährige modulare Berufsausbildung noch erreichen werden“, heißt es in der Antwort weiter.

Der Projektfortschritt werde insgesamt positiv bewertet. Das Projekt sei von der somalischen Bevölkerung „gut aufgenommen“ worden: „Deutschland und sein Beitrag zur Berufsbildung in Somalia werden sehr positiv wahrgenommen“, schreibt die Bundesregierung. Die sichtbar verbesserte Infrastruktur sei wichtig „für den Wiederaufbau des Landes nach Jahrzehnten des Konflikts“.

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Projekt für nachhaltige Lieferketten als Erfolg bewertet

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung bewertet das von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in ihrem Auftrag umgesetzte „Programm für nachhaltige Agrarlieferketten und Standards“ als Erfolg. Das Ziel, die Rahmenbedingungen für ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit in ausgewählten Agrarlieferketten zu verbessern, sei erreicht worden, heißt es in einer Antwort (20/13544) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13120).

Das Projekt sei in sechs Handlungsfeldern aktiv gewesen. Neben der Konzeptentwicklung und Beratung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zur Steigerung der Nachhaltigkeit in den Sektoren Kaffee, Kakao, Bananen, Soja, Kautschuk und Baumwolle hätten unter anderem Beiträge zu öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen wie der Grünen Woche sowie Maßnahmen zur Sensibilisierung der Verbraucherinnen und Verbraucher im Mittelpunkt gestanden. Darüber hinaus seien nachhaltige Lieferketten über lokale Multiplikatoren und internationale Akteure der Branche gefördert worden.

Dadurch hätten sich die Handelsbeziehungen zwischen unabhängigen Kleinbäuerinnen und Kleinbauern und den Endkunden in Deutschland und der EU „an vielfältigen Stellen“ verbessert, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Als Beispiel führt sie an, dass indonesischen Kautschuk-Kleinbauern durch eine „integrierte Entwicklungspartnerschaft mit der Continetal AG der Zutritt zum europäischen Markt eröffnet werden konnte“. Eine ruandische Frauenkooperative wiederum habe durch die Nutzung des digitalen Rückverfolgungsinstruments „INAtrace“ ihren Kaffeeabsatz deutlich steigern können.

Zu den Kosten des Projekts äußert sich die Bundesregierung mit Verweis auf die noch nicht vorliegende Schlussrechnung nicht. „Abschließende Angaben zu den Kosten des Projekts“ lägen noch nicht vor.

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205 Entwicklungsprojekte mit Ruanda seit 2014

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/SAS) In den vergangenen zehn Jahren gab es insgesamt 205 Maßnahmen und Projekte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zwischen der Republik Ruanda und Deutschland, wie aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13583) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13196) hervorgeht. Für detaillierte Informationen zu allen Projekten und Programmen seit 2014 verweist die Bundesregierung auf das Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung unter https://www.transparenzportal.bund.de

Zur Gesamthöhe der deutschen öffentlichen Entwicklungsleistungen (ODA) für Ruanda macht die Bundesregierung in ihrer Antwort keine Angaben. Die ODA-Daten für das Jahr 2023 würden voraussichtlich Ende 2024 veröffentlicht, heißt es. Aus den Projektdaten der beteiligten Bundesministerien ließen sich jedoch Rückschlüsse auf die jeweils in Anspruch genommenen Einzelpläne, Haushaltskapitel und Haushaltstitel ziehen, schreibt die Bundesregierung.

So habe das Bundesministerium für Bildung und Forschung in den vergangenen zehn Jahren den Austausch auf wissenschaftlich-technischer Ebene im Rahmen multilateraler Forschungsprojekte mit ruandischen Partnerinstitutionen gefördert. Schwerpunkte seien die Umwelt- und Nachhaltigkeitsforschung sowie die Gesundheitsforschung gewesen, so die Bundesregierung. Die Projekte hatten ihren Angaben zufolge ein Gesamtvolumen von rund 38,4 Millionen Euro.

Durch Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit dem expliziten Ziel der Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen seien im gleichen Zeitraum 2.440 Arbeits- und Ausbildungsplätze in Ruanda geschaffen worden.

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Öffentliche Anhörung zu Bankenabgabe

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/BAL) Der Finanzausschuss des Bundestags hat sich am Montagnachmittag in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz, 20/13158) befasst. Dieser sieht vor, Mittel aus der Bankenabgabe zu nutzen, um Verbindlichkeiten des Bundes aus der Finanzkrise zu begleichen. Konkret sollen 2,3 Milliarden Euro aus dem nationalen Restrukturierungsfonds in den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) übertragen werden, der derzeit noch einen Fehlbetrag von 21,6 Milliarden Euro aufweist.

Grund für die Auflösung des FMS ist, dass die Banken seit 2015 in einen Europäischen Topf zahlen, der für Kosten aus der künftigen Abwicklung von in eine Krise geratene Banken vorgesehen ist, den Single Resolution Fonds (SRF). Dieser ist mittlerweile mit 78 Milliarden Euro gefüllt.

Dass die 2,3 Milliarden Euro, die aus der nationalen Bankenabgabe übrig sind, nun einfach in den Bundeshaushalt fließen könnten, schloss in der Anhörung Ekkehart Reimer aus, Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg und geladen auf Vorschlag der FDP-Fraktion. „Sonderabgaben müssen gruppennützig verwendet werden“, erklärte Reimer. Dies sei der Fall, wenn die Mittel in den FMS flössen, legt Reimer in seiner schriftlichen Stellungnahme dar, schließlich habe die Gruppe der Abgabepflichtigen, also die Banken, selbst von Stützungsmaßnahmen des Finanzsektors aus Mitteln des FMS profitiert.

Unerheblich sei, dass manche Banken nicht mehr in der Form existieren, die vor 15 Jahren aus FMS-Mitteln gestützt oder abgewickelt wurden, und dass teilweise neue Institute nach 2008/09 die Bankenabgabe zahlten. „Denn Gruppennützigkeit ist nicht Individualnützigkeit“, erklärt Reimer.

Zur Möglichkeit einer schlichten Rückzahlung der übrigen RSF-Gelder an die Banken äußerte sich Reimer kritisch. Denn dies könne beihilferechtliche Fragen der Europäischen Union aufwerfen.

Dem widersprach Michael Engelhardt, der „Die Deutsche Kreditwirtschaft“ (DK) vertrat, geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. In ihrer schriftlichen Stellungnahme beschwert sich die DK über „eine Doppelbelastung von deutschen Instituten, die erst in den nationalen Fonds und dann erneut in den SRF einzahlen mussten“.

Die DK begrüßt hingegen, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Neuregelung bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Bankenabgabe vorsieht. Sollten künftig wieder Zahlungen in den europäischen SRF erforderlich sein, weil dieser für in Not geratene Kreditinstitute Ausgaben tätigen muss, dann sollen die deutschen Banken diese als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen dürfen. Dazu schreibt die DK: „Bedauerlich ist, dass diese Anpassung nicht schon früher erfolgte. Denn die Feststellung, dass der nicht gewährte Betriebsausgabenabzug wettbewerbsverzerrend wirkt, gilt auch für die in der Vergangenheit gezahlten Beiträge.“

Anders sieht das Michael Peters vom Verein „Bürgerbewegung Finanzwende“, geladen auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Er mahnte, dass eine künftige Bankenrettung in der EU dazu führen könne, dass dem Fiskus 2,6 Milliarden Euro an Steuereinnahmen verloren gehen könnten, wenn Banken die dann wieder fällige Abgabe als Betriebsausgaben geltend machen könnten. „Im Gesetzentwurf fehlt eine Kostenschätzung“, kritisierte Peters.

Auch Lena Tonzer, Professorin für Makroökonomik an der Otto von Guericke Universität Magdeburg und ebenfalls auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen geladen, äußerte sich kritisch zur steuerlichen Abzugsfähigkeit künftiger Zahlungen der Banken in den europäischen SRF. Die Bankenabgabe setze den Anreiz für mehr Eigenkapital, erklärte Tonzer mit Blick auf die Methode zur Berechnung der Höhe der zu zahlenden Abgabe. Eine steuerliche Abzugsfähigkeit könne diese Lenkungswirkung reduzieren, warnte sie. Insbesondere in Ländern mit hohen Unternehmenssteuern gelte das. „Banken reagieren auf steuerliche Gesetzgebung“, erklärte Tonzer.

Verfassungsrechtlich sei ein (weiteres) Verbot der steuerlichen Abzugsfähigkeit möglich, machte Simon Kempny deutlich, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Bielefeld und geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion. Das „objektive Nettoprinzip“, das im Grundsatz des Steuerrechts den Abzug von betrieblichen Ausgaben von der steuerlichen Bemessungsgrundlage vorschreibe und damit steuersenkend wirke, sei lediglich „eine einfachrechtliche Entscheidung“, nicht im Grundgesetz verankert. Von daher könne der Gesetzgeber davon abweichen.

In seiner schriftlichen Stellungnahme betont auch Kempny die Lenkungswirkung: „Selbst in der gegenwärtigen Phase des Nichtanfallens (der Bankenabgabe) ist das Abzugsverbot für die mittel- und längerfristige Planung der beitragspflichtigen Institute von Belang, weil sie die Kalkulation beeinflusst, inwiefern man künftig mit Kosten rechnen müsse, wenn man einschlägige Geschäfte betreibe. Wie jede Lenkungsabgabe kann auch die Bankenabgabe selbst in einer Zeit, worin sie kein Aufkommen erzeugt, als planungsrelevante Größe die gewünschte Anreizwirkung haben.“

Da es seit Ende 2023 jedoch bereits ein „risikoadäquates Rahmenwerk“ der Regulierung in Europa für die Banken gebe, sei die Lenkungswirkung nicht mehr nötig, argumentierte Hubertus Väth vom Verein Frankfurt Main Finance. Er warnte vor Nachteilen für den Finanzplatz Deutschland im internationalen Vergleich. „Dem Finanzplatz geht es in der Summe nicht schlecht, aber wir bleiben unter unseren Möglichkeiten“, sagte Väth, der auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion geladen war.

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In Schiedsverfahren geht es um zwei Milliarden Euro

Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Klagesummen aller vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID – International Centre for Settlement of Investment Disputes) anhängigen Schiedsgerichtsverfahren inklusive Kostenerstattungen und Zinsen dürften sich derzeit auf mindestens zwei Milliarden Euro belaufen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/13457) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/13186) mit, die sich nach den Verfahren gegen Deutschland erkundigt hatte.

In der Antwort schildert die Regierung auch, wie sie die „unionsrechtswidrigen Investor-Staat-Schiedsklagen“ gegen EU-Mitgliedstaaten, die von Investoren aus einem anderen EU-Mitgliedstaat betrieben werden, eingedämmt hat. Diese seien von Investoren ganz überwiegend auf den Energiecharta-Vertrag (ECT – Energy Charter Treaty) gestützt worden. Die Bundesrepublik habe am 21. Dezember 2022 ihren Rücktritt vom ECT notifiziert. Der Rücktritt sei am 21. Dezember 2023 wirksam geworden. Die EU habe ihren Rücktritt am 27. Juni 2024 erklärt, womit der Rücktritt am 27. Juni 2025 in Kraft treten werde. Zugleich weist die Bundesregierung darauf hin, dass die EU und alle EU- Mitgliedstaaten (außer Ungan) mit einer völkerrechtlichen Erklärung ihr gemeinsames Verständnis ausgedrückt hätten, dass die Schiedsklausel des ECT für Schiedsgerichtsverfahren innerhalb der EU nicht greife.

Wie es in der Antwort weiter heißt, setzt sich die Bundesregierung innerhalb der EU dafür ein, dass EU-Abkommen insgesamt mit der Erreichung der EU-Klimaziele (unter anderem EU-weite Treibhausgas-Neutralität in 2050) vereinbar und entsprechend so ausgestaltet sind, dass Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels (nicht nur solche, die fossile Energien betreffen) als legitime Gemeinwohlziele nicht mit missbräuchlichen Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren ausgehebelt werden können.

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Regierung stuft Due Diligence bei Commerzbank als geheim ein

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BAL) Die Commerzbank soll nach dem Willen der Bundesregierung eigenständig bleiben. Deshalb habe der interministerielle Lenkungsausschuss beschlossen, „bis auf Weiteres keine weiteren Commerzbank-Aktien des FMS (Finanzmarktstabilisierungsfonds) zu veräußern“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (20/13499) auf eine Kleine Anfrage (20/13187) der CDU/CSU-Fraktion. Inwieweit im Vorfeld des jüngsten Verkaufs von staatlichen Anteilen an dem Kreditinstitut eine Due Diligence durchgeführt wurde, sei geheim und werde nur „in gestufter Form in die Geheimschutzstelle des Bundestags eingestellt“.

Dass die Bundesregierung ihre Anteile in einem Paket über ein sogenannten Beschleunigtes Bookbuilding-Verfahren (ABB) durchgeführt hat, und nicht kleine Aktienmengen über die Börse über einen gestreckten Zeitraum verkaufte (Dribble-out-Verfahren), begründet sie mit der „sofortigen Sicherung eines bestimmten Aktienkursniveaus, gegebenenfalls unter Inkaufnahme eines geringen Abschlags zum aktuellen Marktpreis am Veräußerungstag“.

Auf die Frage, ob die Bundesregierung wusste, dass die italienische Großbank Unicredit bereits im Vorfeld des Erwerbs der vom Bund veräußerten Commerzbank-Anteile weitere Anteile von 4,5 Prozent der Stimmrechte der Commerzbank erworben hatte, antwortet die Bundesregierung, dass sie zum Zeitpunkt des Platzierungsvertrags am 10. September um 17.30 Uhr keine Kenntnisse darüber gehabt habe. Sie erklärt weiter: „Diese Information erreichte die Bundesregierung erst während des sogenannten Bookbuilding-Verfahrens im Laufe des Abends zu einem Zeitpunkt, zu dem die Transaktion wegen des abgeschlossenen Platzierungsvertrages nicht mehr abgebrochen werden konnte.“

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Ostkongo-Projekt als Erfolg bewertet

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung bewertet das Projekt „Förderung von Frieden und Stabilität im Ostkongo II“ als Erfolg. „Unter anderem wurden mehr als 24.400 Mitglieder von Gemeindestrukturen, traditionelle Autoritäten, Vertreterinnen und Vertreter zivilgesellschaftlicher und staatlicher Institutionen sowie Angehörige des Sicherheitssektors in relevanten Themen weitergebildet beziehungsweise trugen zu Aktivitäten auf lokaler Ebene bei (Dialoge, gewaltfreie Konfliktlösung, partizipative Ansätze in Gemeinden, Menschenrechte etc.)“, schreibt sie in ihrer Antwort (20/13123) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12906).

Zu den Kosten des Projekts macht die Bundesregierung keine Angaben. Sie verweist darauf, dass das Projekt „noch nicht schlussgerechnet“ sei.

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„Bedeutende Fortschritte“ für Kleinbauern in Indonesien

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung macht in ihrer Antwort (20/13459) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13195) Angaben zu den Einzelkosten eines abgeschlossenen Projekts der Deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Indonesien mit Blick auf nachhaltige Agrarlieferketten. Der Antwort zufolge sind für Personal 2,6 Millionen Euro, für Beschaffungen 0,1 Millionen Euro, für Finanzierungen und Kosten für Teilnehmer 0,7 Millionen Euro, für sonstige Einzelkosten 0,4 Millionen Euro und für Gemeinkosten und Steuern 0,6 Millionen Euro entstanden.

Weiter erklärt die Bundesregierung, dass in dem Projekt 800 Kautschuk-Kleinbauern und 560 unabhängige Ölpalmen-Kleinbauern in den Bereichen gute landwirtschaftliche Praxis, Agroforstwirtschaft in Kautschukplantagen, Permakulturplanung und -umsetzung, Widerstandsfähigkeit gegen Auswirkungen des Klimawandels, Gemüseanbau, Ernährung, Herstellung verbesserter Pflanzmaterialien und nachhaltige Lieferketten organisiert und geschult worden seien. „Darüber hinaus hat sich eine Gruppe von 120 Ölpalmen-Kleinbäuerinnen und -bauern erfolgreich als Dorfunternehmen organisiert“, berichtet die Bundesregierung weiter.

Das Projekt wird „als erfolgreich“ bewertet. „Das Ziel, entwaldungsfreie landwirtschaftliche Lieferketten für nachwachsende Rohstoffe mit globalen Märkten zu etablieren, wurde weitestgehend erreicht“, heißt es in der Antwort dazu. „Insgesamt haben die betroffenen Kleinbäuerinnen und -bauern fast 75 Tonnen Naturkautschuk an die globale Lieferkette geliefert und dabei höhere Preise als auf dem Weltmarkt erzielt“, wird weiter ausgeführt.

Auch für Kleinbauern von Ölpalmen habe das Projekt „bedeutende Fortschritte“ gebracht: „120 Ölpalmen-Kleinbäuerinnen und -bauern sind in einem dörflichen Unternehmen organisiert und in der Lage, nachhaltiges und rückverfolgbares Palmöl für die globalen Lieferketten zu produzieren.“

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Kongo-Projekt als Erfolg bewertet

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat das Projekt „Förderung von Frieden und Stabilität im Ostkongo“ positiv „als Erfolg“ bewertet. In ihrer Antwort (20/13498) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12905) schreibt sie unter anderem: „Das Projekt wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von der lokalen Bevölkerung (Zielgruppen, Partner, Begünstigte) gut angenommen und erfuhr hohe Wertschätzung.“

Zu den Kosten heißt es in der Antwort: „Das Projekt konnte aufgrund komplexer Steuererstattungsfragen noch nicht schlussgerechnet werden, sodass noch keine abschließenden Angaben zu den Kosten des Projekts vorliegen.“

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Keine Mittelfehlverwendungen bei GIZ-Projekt in Paraguay

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Projekt der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zur „Stärkung der Resilienz der vulnerablen Bevölkerung im ländlichen Raum Ostparaguays, Fortaleceres II“ in Paraguay wurde laut Bundesregierung noch nicht schlussgerechnet, „sodass noch keine abschließenden Angaben zu den Kosten des Projekts vorliegen“. Es seien keine Mittelfehlverwendungen im Rahmen des Projektes gemeldet worden, heißt es in der Antwort der Regierung (20/13391) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12955).

Im Rahmen des Vorhabens sei der Ausbau der Kapazitäten staatlicher Institutionen (Direktion für Landwirtschaftliche Beratung im Ministerium für Landwirtschaft und Viehzucht (MAG) und des Instituts für Agrartechnologien (IPTA)) durch Schulung von Trainerinnen und Trainern erfolgt, schreibt die Bundesregierung. Zudem sei finanzielle Unterstützung bei der Ausstattung von Trainingszentren und die Erarbeitung von Schulungsmaterialien gegeben worden.

Des Weiteren sei die Entwicklung einer im MAG und dem Ministerium für soziale Entwicklung (MDS) verankerten digitalen Wissens-, Austausch- und Lernplattform, die sowohl Beraterinnen und Beratern als auch Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung steht, zu verzeichnen. Es sei auch die Beschäftigungsfähigkeit der vulnerablen Bevölkerung durch Kursangebote verbessert worden – insbesondere für Jugendliche und Frauen, denen damit ermöglicht worden sei, „selbstständige Tätigkeiten wahrzunehmen und so alternative Einkommensquellen zu erschließen“.

Folge des Projekts sei auch die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen vulnerablen Bevölkerungsgruppen und den Kommunalverwaltungen, „sodass lokale Entwicklungspläne besser auf die Bedürfnisse der Bevölkerung abgestimmt wurden“.

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Informationen über Kosten eines GIZ-Projektes in Marokko

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Wie sich die Kosten in Höhe von 8,09 Millionen Euro für das von der Bundesregierung in Auftrag gegebene und abgeschlossene Projekt der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ GmbH) „Beschäftigungsförderung durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Moscheen“ in Marokko zusammensetzen, erläutert die Regierung in ihrer Antwort (20/13423) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12899).

Im Rahmen des Projektes erfolgte laut Bundesregierung unter anderem eine Beratung bei der Konzeption und Durchführung technischer Qualifizierungsmaßnahmen für lokale Unternehmen und Fachkräfte im Bereich Energieeffizienz (EnEff) und erneuerbare Energien (RE), sowie eine Beratung bei der Konzeption, Durchführung und Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen für lokale EnEff- und RE-Unternehmen und Fachkräfte in Unternehmensführung und Marketing.

Zudem seien Kleinst-, Kleine und Mittlere Unternehmen (KKMU) und institutionelle Partner bei der Durchführung von Business to Business (B2B) Veranstaltungen begleitet worden. Beratungen seien auch hinsichtlich der Entwicklung und Umsetzung von Vertragsmodellen für die Installation und Wartung von EnEff- und RE-Anlagen in bestehenden Moscheen sowie der Beachtung von EnEff-Kriterien beim Neubau von Moscheen erfolgt.

Das Projekt wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von der lokalen Bevölkerung gut angenommen. Es seien keine Mittelfehlverwendungen im Rahmen des Projekts gemeldet worden, heißt es in der Vorlage.

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Mittelfehlverwendung bei GIZ-Projekt in Bolivien

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Projekt der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH „Integriertes Waldmanagement zur Reduzierung der Entwaldung“ in Bolivien wurde laut Bundesregierung noch nicht schlussgerechnet, „sodass noch keine abschließenden Angaben zu den Kosten des Projekts vorliegen“. Es sei eine Mittelfehlverwendung in Höhe von 10.643 Euro festgestellt worden, heißt es in der Antwort der Regierung (20/13425) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12941). Ein Prozess zur Rückerstattung des Betrags sei anhängig. Der Betrag werde durch GIZ-Eigenmittel übernommen.

Das Projekt sei in fünf Handlungsfeldern tätig gewesen, schreibt die Regierung. So sei es um die Unterstützung der Entwicklung und Anwendung von innovativen Techniken zur nachhaltigen Waldnutzung in der Chiquitania, unter anderem durch Beratungen, Fortbildungen und Erfahrungsaustausch gegangen. Ziel gewesen sei ebenso die Unterstützung von indigenen Gemeinschaften, um ihre Einkünfte aus nachhaltiger Waldnutzung zu erhöhen.

Neben der Erarbeitung und Verabschiedung von Vorschlägen zur rechtlichen Regulierung der nachhaltigen Waldnutzung habe das Projekt auch auf die Beratung beim Aufbau des Systems für Messung, Berichterstattung und Verifizierung (Measurement, Reporting and Verification-System, MRV) für drei in den nationalen Klimaschutzbeiträgen (Nationally Determined Contributions, NDCs) festgelegten Wald-Ziele und Umsetzung mit staatlichen Akteuren abgezielt.

Ein weiteres Handlungsfeld sei die Beratung zur Verbesserung der rechtlichen und finanz-technischen Voraussetzungen für eine Erweiterung des „Nationalen Waldfonds“ zu einem Korbfonds gewesen.

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Entwicklungsausgaben für Gleichberechtigung gestiegen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Die öffentlichen Entwicklungsleistungen Deutschlands (ODA-Leistungen) zur Förderung der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau sind seit Antritt der Ampel gewachsen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13324) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12870) hervor. Demnach gab die Bundesregierung im Jahr 2022 rund 117 Millionen Euro mehr aus als 2021 für die Förderung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit, deren Hauptziel die Gleichberechtigung der Geschlechter ist. Das entspricht einem prozentualen Anstieg um 0,07 Prozentpunkte.

Die Ausgaben für Projekte, die als „Nebenziel“ Gleichberechtigung fördern sollen, stiegen im selben Zeitraum hingegen um 1,21 Milliarden Euro. Der prozentuale Anteil der Werte für das Nebenziel Gleichberechtigung sei aber auf „Basis der Grundgesamtheit der vergebenen Kennungsausprägungen (ODA-Brutto-Auszahlungen)“ von 2021 auf 2022 um 3,77 Prozentpunkte gefallen, heißt es in der Antwort.

Auszahlungen könnten Schwankungen unterliegen, die sich zum Beispiel aus dem Fortschritt eines Vorhabens ergäben, schreibt die Bundesregierung dazu. Ein Vergleich zwischen zwei Jahren sei daher nur bedingt aussagekräftig. Entwicklungspolitische Ziele der aktuellen Legislaturperiode, zum Beispiel im Bereich der Gleichberechtigung der Geschlechter, seien bei Neuzusagen und Planung ab 2022 berücksichtigt worden, erklärt die Bundesregierung. Sie fänden erst mit „erheblicher Zeitverzögerung Niederschlag in der ODA-Statistik, da diese Auszahlungen abbilde.

Bei den neubewilligten Projekten mit Gleichberechtigung als Nebenziel zeichnet sich ein deutlicher Ausgabenaufwuchs ab: So stiegen die Ausgaben von rund sechs Milliarden Euro im Jahr 2021 auf 9,39 Milliarden Euro. Prozentual wuchs deren Anteil an der Grundgesamtheit der ODA-Verpflichtungen der Bundesregierung von 37,27 Prozentpunkte (2021) auf 42,33 Prozentpunkte im Jahr 2022.

Die Ausgaben für Projekte mit Gleichberechtigung als Hauptziel wiederum sanken leicht von 461 Millionen Euro (2021) auf 457 Millionen Euro (2022). Prozentual sank deren Anteil an der Grundgesamtheit der ODA-Verpflichtungen von 2,87 Prozentpunkte (2021) auf 2,06 Prozentpunkte (2022).

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Förderung der Geschlechtergleichstellung in Kamerun

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert zivilgesellschaftliche Organisationen in Kamerun, die sich für die Gleichberechtigung der Geschlechter einsetzen. Konkret handele es sich dabei einerseits um Einkommen schaffende oder qualifizierende Maßnahmen, um die Beschäftigungsrate von Frauen zu erhöhen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (20/13344) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12889).

Andererseits würden Organisationen unterstützt, die eine Erstversorgung für Opfer geschlechtsbasierter Gewalt anböten. So seien bereits umfassende Dienstleistungsangebote (One-Stop-Shops) für Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt eingerichtet worden, heißt es in der Antwort. Zudem würden Frauen und Mädchen unter anderem durch Gesundheitsgutscheine im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte gefördert.

Für die Bedeutung von Identitätsdokumenten, wie insbesondere Geburtsurkunden, werde ebenfalls sensibilisiert, um so die Geschlechterdiskriminierung bei der Geburtenregistrierung in Kamerun abzubauen, schreibt die Bundesregierung weiter.

In Kamerun seien Frauen laut aktuellem Gender Country Profile der EU nicht nur in politischen Ämtern auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene unterrepräsentiert, sondern auch in Schulen, Universitäten und sozialversicherten Arbeitsverhältnissen, gehobenen Berufen sowie Führungspositionen. Frauen erführen Benachteiligung durch das Familienrecht, beim Landbesitz oder beim Besitz eines Hauses, Bankkontos oder Mobiltelefons. Auch beim Zugang zu Medien seien Frauen benachteiligt. Überrepräsentiert seien sie hingegen im informellen Sektor – und als Opfer geschlechtsbasierter Gewalt, heißt in der Antwort,

Die AfD-Fraktion hatte unter anderem gefragt, welche Geschlechterungleichheiten das BMZ in Kamerun festgestellt habe und welche Maßnahmen „auf individueller und zwischenmenschlicher Ebene als auch auf gesellschaftlicher und systemischer Ebene diskriminierende Genderstereotype – und normen aufbrechen und behandeln“ sollen.

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Griechenland will früher tilgen

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/BAL) Griechenland will 7,9 Milliarden Euro an bilateralen Krediten aus der Zeit der europäischen Finanz- und Schuldenkrise vorzeitig zurückzahlen. Dabei sollen die Gläubigerländer allerdings darauf verzichten, dass Athen parallel auch Mittel aus den späteren europäischen Rettungsschirmen, der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) tilgen muss, wie es eigentlich vorgesehen ist. Die Bundesregierung hat beantragt, dass der Bundestag dem zustimmt (20/13421).

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UBA-Chef schildert Sorgen vor „fossilem Backlash“

2. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Das Umweltbundesamt war in die Entscheidungsprozesse der Bundesregierung zum Atomausstieg nicht eingebunden. Dies erklärte Professor Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes, am Donnerstag als Zeuge vor dem 2. Untersuchungsausschuss, der die Umstände des deutschen Atomausstiegs aufklärt. Auf Fragen von Abgeordneten in der vom Vorsitzenden Stefan Heck (CDU) geleiteten Sitzung erklärte Messner: „Nein, wir sind nicht verwundert gewesen, dass wir nicht in die Diskussion einbezogen wurden.“ Die Fragen der Sicherheit, um die es bei der Debatte um die mögliche Laufzeitverlängerung gegangen sei, würden in der Arbeit des Umweltbundesamtes keine Rolle spielen. Man habe sich zwar mit Atomkraft beschäftigt, etwa in einer Studie, die Ende des Jahres abgeschlossen sein werde. Dabei gehe es um die Klimawirkung der Atomkraft. Das Thema habe keine Beziehung zur Laufzeitdiskussion. Es gebe beim Umweltbundesamt zwar eine Energieabteilung. Aber diese sei mehr auf erneuerbare Energien ausgerichtet.

Messner bestätigte, dass er an Abteilungsleiter-Runden im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) teilgenommen habe. Die Abteilungsleiter-Runden hatten bereits mehrfach in Zeugenbefragungen eine Rolle gespielt. An den Diskussionen zu einer möglichen Laufzeitverlängerung habe er sich nicht beteiligt, weil er keine Hausexpertise zu diesem Thema habe. In den Runden sei offen über die jeweiligen Informationsstände gesprochen worden. Über den von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ins Gespräch gebrachten Streckbetrieb der letzten Kernkraftwerke sei er nicht überrascht gewesen, weil darüber schon vorher gesprochen worden sei. Die Entscheidung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), die letzten drei Kernkraftwerke länger laufen zu lassen und zwar bis Mitte April 2023, habe ihn auch nicht überrascht.

Messner berichtete, dass er bei den Diskussionen über die Sicherstellung der Energieversorgung besorgt gewesen sei, dass es wieder einen „Log-in“ im Kohlebereich geben könne. Die Diskussionen in den Abteilungsleiter-Runden seien nach dem Beginn des Ukraine-Krieges von einer möglichen Energieknappheit geprägt gewesen. Er habe eine „Renaissance der fossilen Energieträger“ befürchtet: „Einen fossilen Backlash.“ Aber der Ausbau der erneuerbaren Energien sei der richtige Weg.

Die aktuelle internationale Diskussion, ob die Atomenergie einen Beitrag zur Herstellung von Klimaneutralität leisten könne, sehe das Umweltbundesamt kritisch, sagte Messner. In dieser Diskussion werde die CO2-Einsparung durch die Kernenergie zu stark bewertet, während über Sicherheitsbelange zu wenig gesprochen werde.

Der Ausschuss vernahm außerdem Referenten aus dem Umweltministerium. Ein Zeuge berichtete, dass bereits kurz nach Beginn des Ukraine-Krieges im Ministerium eine Diskussion über einen möglichen Weiterbetrieb der letzten drei deutschen Atomkraftwerke begonnen hätte. Er habe nicht die Wahrnehmung, dass es Denkverbote gegeben habe oder dass fachliche Argumente nicht gehört worden wären. Die Kraftwerksbetreiber selbst hätten eine Verlängerung der Laufzeit skeptisch beurteilt, schilderte er.

Wie der Zeuge weiter berichtete, habe es nach der Entscheidung des Kanzlers für eine Laufzeitverlängerung wegen der fehlenden Periodischen Sicherheitsüberprüfungen (PSÜ) der deutschen Kernkraftwerke Kontakte mit der EU gegeben. Für die Verlängerung des Reaktorbetriebs um viereinhalb Monate habe es in Brüssel Zustimmung gegeben, gegen eine darüber hinaus gehende weitere Verlängerung Bedenken. Eine PSÜ sei kein Selbstzweck, sondern diene dazu, technische Verbesserungen zu identifizieren, erläuterte der Zeuge. Die fehlenden Sicherheitsüberprüfungen hatten schon bei früheren Vernehmungen eine große Rolle gespielt.

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Lührmann: Feministische Außenpolitik ist roter Faden

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Die erfolgreiche Umsetzung der Agenda 2030 sowie der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie erfordert entschiedenes Handeln „sowohl nach innen als auch nach außen“. Das machte die Staatsministerin für Europa und Klima im Auswärtigen Amt, Anna Lührmann (Bündnis 90/Die Grünen), bei ihrem Bericht über eine an Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtete Außenpolitik vor dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung am Mittwoch deutlich.

Klima-Außenpolitik habe einen hohen Stellenwert im Auswärtigen Amt, sagte Lührmann und bezeichnete die Klimakrise als „größte Sicherheitsherausforderung unserer Zeit“. Sie verschärfe Konflikte, Flucht und Vertreibung und sorge damit auch für globale Instabilität. Die Staatsministerin verwies auf Berechnung des Welternährungsprogramms, wonach bei einer durchschnittlichen Temperaturerhöhung um zwei Grad Celsius die Zahl der von Ernährungsunsicherheit betroffenen Menschen auf 189 Millionen steige – bei plus vier Grad gar auf unvorstellbare 1,8 Milliarden. Die Klimakrise sei also nicht nur ein Sicherheitsproblem, sondern ein enormer Verstärker für Ernährungsunsicherheit. „Das bedeutet: Jedes Zehntelgrad zählt.“

Es gelte beim Kampf gegen die Klimakrise integriert, effektiv und vorausschauend vorzugehen. „Wir denken Klimaanpassung, den Umgang mit Verlusten und Schäden, Krisenprävention und Friedensförderung sowie die humanitäre Hilfe zusammen“, sagte Lührmann. Das sei in der Nationalen Sicherheitsstrategie ebenso wie in der Klimaaußenstrategie verankert.

Die Klimaaußenstrategie bekenne sich zu einer sehr ambitionierten multilateralen klimapolitischen Zusammenarbeit im Rahmen der UN-Klimarahmenkonvention und des Übereinkommens von Paris. In der Nationalen Sicherheitsstrategie sei festgelegt, dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlage „eine unserer zentralen sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands ist“.

Die Agenda 2030 schreibe die Verwirklichung der Geschlechtergleichheit als Querschnittsthema fest und weise ihr eine herausragende Rolle zu, sagte die Staatsministerin. Das sei im Auswärtigen Amt von zentraler Bedeutung. „Daher haben wir Leitlinien zur feministischen Außenpolitik veröffentlicht, womit wir auch einen Schwerpunkt auf die sozialen Dimensionen von Nachhaltigkeit legen.“

Geschlechtergerechtigkeit, so Lührmann weiter, sei die Grundlage für soziale, wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit. Die feministische Außenpolitik ziele darauf ab, dass weltweit alle Menschen die gleichen Rechte genießen, auf die notwendigen Ressourcen zugreifen können und angemessen repräsentiert werden. „Das zieht sich als ein roter Faden durch unsere gesamte Außenpolitik“, betonte sie.

In der konkreten Umsetzung bedeute dies: Bis zum Ende der Legislaturperiode werde konsequent Gender Budgeting angewendet. „Wir wollen bis 2025 85 Prozent unser Projektmittel gendersensibel und acht Prozent gendertransformativ ausgeben, orientiert an den Kriterien der OECD“, machte die Regierungsvertreterin deutlich.

Mit Blick auf das SDG 16 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen) stellte sie klar, dass für das Auswärtige Amt die Förderung von Frieden und Stabilität im Mittelpunkt stehe. „Das ist meiner Meinung nach der ganze Punkt von Diplomatie.“ Der Aufbau von friedlichen, gerechten und inklusiven Gesellschaften sei eine Kernaufgabe des Auswärtigen Amtes. „Der Rahmen unserer Friedens- und Stabilisierungspolitik ist auch die Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten.“

Lührmann sagte weiter: „Wir engagieren uns für effektiven Multilateralismus mit den Vereinten Nationen im Zentrum.“ Hier sei mit dem im September 2024 angenommenen Zukunftspakt ein großer Meilenstein erreicht worden.

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206 Beschwerden wegen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Seit Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) insgesamt 206 Beschwerden eingegangen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/13245) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12715) mit, die sich nach der Zahl der Beschwerden seit Jahresbeginn 2023 erkundigt hatte. Wie die Regierung weiter mitteilt, hätten sich aus den Beschwerden 224 einzelne Vorgänge ergeben. Insgesamt 183 Vorgänge hätten aber keinen Bezug zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder hätten sich nicht auf LkSG-pflichtige Unternehmen bezogen. Dem BAFA würden aktuell insgesamt 680 Berichte von Unternehmen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen. Einige der berichtenden Unternehmen würden aber nicht der Berichtspflicht nach dem Gesetz unterliegen.

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Anhörung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Recht/Anhörung

Berlin: (hib/SCR) Vertreter von Unternehmensverbänden, der Wirtschaft sowie von Gewerkschaften haben Nachbesserungen an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung (20/12787) gefordert. In einer Anhörung im Rechtsausschuss begrüßten die Sachverständigen zwar, dass die Bundesregierung eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie anstrebe, Änderungswünsche bezogen sich aber beispielsweise auf Umsetzungsfristen, auf die Aussetzung von Berichtspflichten nach dem deutschen Lieferkettengesetz sowie auf die Einbindung der Arbeitnehmervertretungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Auch die Belastung der Wirtschaft durch zunehmende Bürokratie wurde kritisch hervorgehoben. Die Sachverständigen äußerten sich im Ausschuss und in schriftlichen Stellungnahmen.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD-Richtlinie) umsetzen. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten „zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung“, heißt es im Gesetzentwurf. Die Umsetzung hätte bis zum 6. Juli 2024 erfolgen sollen.

Für die REWE GROUP sprach sich deren Leiterin der Nachhaltigkeitskommunikation, Kerstin May, in ihrer Stellungnahme für eine „ausreichende Übergangszeit“ und eine „Reduktion von Komplexität“ aus. Die vorgesehene Übergangszeit sei gerade für Unternehmen wie die REWE GROUP, die bislang nicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, zu kurz bemessen. „Trotz der Erfahrung aus 15 Jahren Nachhaltigkeitsberichterstattung nach GRI sind die Anforderungen hoch und nicht leicht in Prozesse zu gießen“, führte die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige aus.

Ähnliches forderte auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in ihrer Stellungnahme. Für Unternehmen solle ein „Einführungszeitraum“ vorgesehen werden, „in dem die an den Nachhaltigkeitsbericht anknüpfenden Sanktionen ausgesetzt oder zumindest maßgeblich reduziert sein sollten“. Das sei eine Maßnahme, um den Entwurf zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit nachzubessern, führte die von der CDU/CSU-Fraktion benannte Kammer in ihrer Stellungnahme auf.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), den die FDP-Fraktion zur Anhörung benannt hatte, betonte die große Belastung insbesondere der mittelständischen Unternehmen durch neue Berichtspflichten. Verbandsvertreterin Monika Wünnemann sprach sich vor den Abgeordneten daher für eine „praxistaugliche“ und verhältnismäßige Umsetzung aus. Der BDI schlug zudem vor, zur Entlastung der von der Richtlinie betroffenen Unternehmen die Berichterstattung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für die Jahre 2023 und 2024 vollständig auszusetzen. Auch die im Entwurf vorgesehenen Sanktionen und Haftungen sollten zunächst ausgesetzt werden, forderte der BDI.

Der von der Unionsfraktion benannte Verband der Chemischen Industrie (VCI) erhob diese Forderungen ebenfalls. Der Verband begrüßte zwar, dass die Bundesregierung annähernd eine Eins-zu-eins-Umsetzung anstrebe, forderte aber die Bundesregierung – wie auch BDI und DIHK – auf, auf europäischer Ebene für eine Überarbeitung der CSRD-Richtlinie sowie weiterer Berichtsvorgaben einzutreten. „Wenden Sie volkswirtschaftliche Schäden ab“, mahnte VCI-Vertreter Sören Bauermann vor den Abgeordneten.

Mit Blick auf die späte Umsetzung in Deutschland sprachen sich unter anderem BDI und Wirtschaftsprüfer in der Anhörung für eine zügige Umsetzung aus. Um „massive Unsicherheiten für Unternehmen und Prüfer“ zu vermeiden, bedürfe es einer „zügigen parlamentarischen Umsetzung“, mahnte die von der FDP-Fraktion benannte Melanie Sack vom Institut der Wirtschaftsprüfer in ihrer schriftlichen Stellungnahme. Die Wirtschaftsprüferkammer, die von der CDU/CSU-Fraktion benannt worden war, äußerte sich in ihrer Stellungnahme ähnlich.

Sowohl die Wirtschaftsprüferkammer als auch das Institut der Wirtschaftsprüfer begrüßten, dass Wirtschaftsprüfer für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zuständig sein sollen. Demgegenüber sprach sich die Vorsitzende des Sustainable-Finance-Beirats der Bundesregierung, Silke Stremlau, in ihrer schriftlichen Stellungnahme dafür aus, auch Umweltprüfer für eine Probezeit von drei Jahren als Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichterstattung einzusetzen. Damit könne der Wettbewerb in einem Bereich gefördert werden, in dem Unternehmen einen Mangel an qualifizierten Prüfern beklagten, argumentierte die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige.

Dieselbe Forderung erhob die ebenfalls von der Grünen-Fraktion benannte Vorstandsvorsitzende von Germanwatch, Silvie Kreibiehl. Kreibiehl sprach sich in ihrer schriftlichen Stellungnahme zudem dafür aus, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung der CSRD-Richtlinie besonders zu unterstützen. Unter anderem erinnerte sie daran, dass Bundeskanzler Olaf Scholz „verbindliche Standards“ angekündigt habe, um die Weitergabe von Berichtspflichten von großen Unternehmen an KMU zu regulieren.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte in seiner Stellungnahme, dass der Entwurf in „wesentlichen Punkten“ hinter den Anforderungen der Richtlinie zurückbleibe. So vernachlässige der Entwurf einen zentralen Aspekt der CSRD: „die klare Benennung von Gewerkschaften und betrieblichen Arbeitnehmer*innenvertretungen als wichtige Zielgruppen der Berichterstattung, obwohl diese in der CSRD mehrfach hervorgehoben werden“, kritisierte der DGB.

Auf Probleme für kommunale Unternehmen machte die Geschäftsführerin der Stadtwerke Schneeberg GmbH, Janice Kaiser, aufmerksam. Auch kleinere kommunale Unternehmen fielen aufgrund landesrechtlicher Regelungen unter die neuen Berichtspflichten. Die von der SPD-Fraktion benannte Kaiser verwies zur Lösung auf einen entsprechenden Vorschlag des Bundesrates in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf (20/13256), eine entsprechende Klarstellung im Handelsgesetzbuch vorzusehen. Den hatte die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung indes abgelehnt und Anpassungen auf landesrechtlicher Ebene angemahnt.

Die Stellungnahmen der Sachverständigen sowie das Video der Anhörung (nach Bereitstellung) auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/1020700-1020700

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Industrie erhält dauerhaft Erleichterung bei Stromsteuer

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/BAL) Für die Ausweitung und Verstetigung des Strompreispakets hat der Finanzausschuss am Mittwochmorgen grünes Licht gegeben. Mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion wurde eine Änderung am Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (20/12351) beschlossen, der eine Entfristung bei der Stromsteuerentlastung für das produzierende Gewerbe vorsieht. Die AfD-Fraktion stimmte gegen diesen Änderungsantrag, die Gruppe Die Linke enthielt sich.

Insgesamt konnte die Ampel-Koalition für ihren Antrag aber keine Stimme aus der Opposition gewinnen. Der Gesetzentwurf steht am Freitagnachmittag zum Ende der Sitzungswoche als Zusatzpunkt 15 zur finalen Abstimmung.

Vonseiten der SPD-Fraktion wurde neben der Entlastung für Unternehmen, die Teil der 49 Punkte der Wachstumsinitiative der Bundesregierung sei, gelobt, dass der Gesetzentwurf eine Stärkung der Elektromobilität beinhalte. Verwiesen wurde unter anderem auf Klarstellungen beim bidirektionalen Laden.

Aus der CDU/CSU-Fraktion wurde auf die Anhörung von der vorangegangenen Woche zu dem Gesetzentwurf verwiesen. Diese habe gezeigt, dass die Regelungen nicht zu weniger Bürokratie führten. Nicht verständlich sei, dass die Ampel-Koalition weiterhin Biomasse nicht stärker fördere.

An die Ausführungen der SPD-Fraktion schloss sich die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen an. Sie ergänzte dabei, dass künftig auch die doppelte Besteuerung von Stromspeichern entfalle.

Auch die FDP-Fraktion lobte, dass die Wirtschaft bei den Energiepreisen entlastet werde. Das Volumen betrage drei Milliarden Euro pro Jahr.

Die AfD-Fraktion warnte vor einer Deindustrialisierung in Deutschland, verwies auf Medienberichte, dass die Firma Thyssenkrupp das Projekt des grünen Stahls stoppen wolle. Sie plädierte für den Hochlauf der Kernenergie.

Das wiederum stieß auf Widerstand bei der Gruppe Die Linke. Die Debatte über die Kernenergie sei nur sinnvoll, wenn zugleich ein Vorschlag für ein atomares Endlager erfolge. Der Gesetzentwurf beinhalte Licht und Schatten.

Die hib-Meldung zur Anhörung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1023434

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Modernisierung des Schiedsgerichtsverfahrens

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung will das Schiedsgerichtsverfahren punktuell anpassen und so modernisieren. Mit dem entsprechenden Gesetzentwurf (20/13257) soll demnach der Streitbeilegungsstandort Deutschland gestärkt und „die Attraktivität der Bundesrepublik Deutschland als Austragungsort bedeutender nationaler und internationaler Handelsschiedsverfahren“ weiter erhöht werden.

Die Anpassungen ergeben sich zum einen aus internationalen Vereinbarungen. Wie die Bundesregierung ausführt, sollen unter anderem Änderungen am Modellgesetz der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit aus dem Jahr 2006 bedarfsgerecht ins deutsche Recht überführt werden. Ferner soll unter den Schlagwörtern „Internationalisierung und Digitalisierung des Verfahrensrechts“ etwa Englisch als Gerichtssprache gestärkt und der Einsatz digitaler Hilfsmittel ermöglicht werden. Als „weitere Maßnahmen zur Förderung des Streitbeilegungsstandorts“ sieht der Entwurf unter anderem vor, dass Schiedssprüche unter bestimmten Bedingungen veröffentlicht werden können. Damit solle die Rechtsfortbildung gefördert werden. Zudem sollen Schiedsrichterinnen und -richter demnach die Möglichkeit erhalten, Sondervoten zu Schiedssprüchen festzuhalten.

Der Bundesrat fordert in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf, an einer Formvorschrift zum Abschluss von Schiedsvereinbarungen festzuhalten, da formfreie Schiedsvereinbarungen zu Rechtsunsicherheiten führten. Die Bundesregierung teilt diese Sorge in ihrer Gegenäußerung nicht und lehnt die Forderung ab.

Den Gesetzentwurf will der Bundestag am Donnerstag, 17. Oktober 2024, in erster Lesung beraten.

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Haushaltsmittel nicht konkret zugeordnet

Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Eine konkrete Zuordnung von Haushaltsmitteln, Zuwendungen und Fördermaßnahmen zur „Transformation zur sozial-ökologischen Marktwirtschaft“ erfolgt nicht. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/13031) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12737) mitteilt, existieren auch keine haushaltsrechtlich vorgegebenen Kennzeichnungen von Projekten und Ausgaben, die das Ziel der „Transformation zur sozial-ökologischen Marktwirtschaft“ unterstützen. Auf die Frage, ob aus dem Haushaltstitel 0901 683 01 „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ Projekte finanziert werden, die einen direkten oder indirekten Beitrag zur „Transformation zur sozial-ökologischen Marktwirtschaft“ leisten, antwortet die Regierung, das ZIM unterstütze mit Hilfe von Zuschüssen branchen- und themenoffen innovative, marktorientierte, technische Forschungs- und Entwicklungsprojekte mittelständischer Unternehmen sowie das Netzwerkmanagement von Innovationsnetzwerken. Eine Einschränkung auf bestimmte Technologien oder Branchen existiere nicht.

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Auswirkung der Kolonialvergangenheit auf Außenpolitik

Auswärtiges/Anhörung

Berlin: (hib/AHE) Zu den Auswirkungen des Kolonialismus und der deutschen kolonialen Vergangenheit auf die internationalen Beziehungen und die aktuelle deutsche Außenpolitik haben Sachverständige am Montag in einer öffentlichen Anhörung des Auswärtigen Ausschusses Stellung bezogen: Die Bandbreit der Beurteilung dieser Vergangenheit reichten von „genozidalen Exzessen“ bis zur Rede von „höchsten Idealen der Kolonialmission“.

Der Historiker Winfried Speitkam p, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, machte deutlich, in welchem Ausmaß die Fremdherrschaft in den damaligen deutschen Kolonien als Gewaltherrschaft erlebt wurde. „Wo Deutsche auftauchten, waren sie bewaffnet und setzten diese Waffen auch ein.“ Kolonialtruppen standen außerhalb des deutschen und des Völkerrechts, insbesondere im heutigen Tansania und Namibia gab es eine „Kriegsführung der extrem Gewalt“ und „genozidale Exzesse“, sagte Speitkamp. „Eine ‚Politik der verbrannten Erde‘ entsprang keinem vorab fixierten Plan, sondern war Resultat der Entgrenzung von Gewalt.“ Diese Gewalterfahrung sei noch heute aktuell. Die deutsche Außenpolitik müsse die Präsenz der Kolonialerinnerung als Gewalterfahrung bis in das lokale und das familiäre Gedächtnis hinein beachten.

Stefan Friedrich, Leiter der Abteilung Subsahara-Afrika der Konrad-Adenauer-Stiftung, argumentierte, eine wünschenswerte kritische Aufarbeitung der Vergangenheit dürfe nicht den eigenen außenpolitischen Interessen schaden. „Wir dürfen nicht naiv sein.“ Gerade in Afrika sei der Kolonialismusvorwurf eingebettet in massive Desinformationskampagnen von Russland und China. „Diese und auch afrikanische Autokraten bedienen sich der kolonialen Vergangenheit Europas um sie als Waffen gegen den Westen zu nutzen.“ Die Partner seien weniger an deutscher „selbstbezogener Vergangenheitsbewältigung“ interessiert als an Unterstützung zur Bewältigung von Zukunftsaufgaben. Friedrich illustrierte dies an der Reaktion nigerianischer Partner auf die Rückgabe der ersten Benin-Bronzen in Nigeria: „Eine 90-köpfige Delegation für die Vergangenheit, aber kein einziger Vertreter der deutschen Wirtschaft, um über die Zukunft zu sprechen.“

Aram Ziai, Leiter des Fachgebiets Entwicklungspolitik und Postkoloniale Studien an der Universität Kassel, machte auf einen jahrhundertewährenden Reichtumstransfer von Süd nach Nord aufmerksam: Der Reichtum aus südamerikanischen Edelmetallen habe zusammen mit dem transatlantischen Sklavenhandel und der Plantagenwirtschaft erst das Kapital zur Verfügung gestellt, mit dem die Industrialisierung in Europa finanziert werden konnte. „Auch im 21. Jahrhundert findet immer noch ein massiver Finanztransfer von Süd nach Nord statt.“ Unter anderem durch den Schuldendienst gebe es einen jährlichen Transfer von 1.500 Milliarden US-Dollar von arme in reiche Länder. Ziai plädierte für die Schaffung eines Staateninsolvenzverfahrens und für ein internationales Schuldensystem, das mit der heutigen Dominanz der Gläubiger bricht.

Tanja Mancheno von der Forschungsstelle „Hamburgs (post-)koloniales Erbe“ betonte, dass die „Signifikanz einer Erinnerung an die deutsche Kolonialgeschichte nicht mehr verhandelbar ist“. Die entscheidende Frage sei, an welche Ereignisse erinnert werden solle und welche Erinnerungsformen sich als geeignet erweisen und welche nicht. Mancheno betonte die bedeutende Rolle der Zivilgesellschaft für diesen Prozess: „Wie im Falle der nationalsozialistischen Vergangenheit wird die Erinnerung an die deutsche Kolonialgeschichte in erster Linie von der Zivilgesellschaft geformt.“ Die Impulse für eine nachhaltige Erinnerungskultur würden in der Regel weder von politischen Akteuren noch von Universitäten gesetzt. Es gebe keine Gründe, die dagegen sprächen, „Deutschland wieder als Vorreiterland der Erinnerungskultur internationale zu positionieren“.

Bruce Gilley von der Portland State University verwies in seiner schriftlichen Stellungnahme auf die Berliner Konferenz von 1884-85, „auf der die europäischen Mächte sich auf die höchsten Ideale der Kolonialmission einigten“. Deutschland habe die Prinzipien dieser Konferenz nicht nur etabliert, sondern in einer Weise in die Tat umgesetzt, die in der kurzen Dauer seiner kolonialen Geschichte von etwa 1885 bis 1919 von keiner anderen Kolonialmacht übertroffen worden sei. Heute sähen deutsche Akademiker ihre Rolle darin, „das deutsche Volk für die Blutschuld des Kolonialismus vor Gericht zu bringen“, so Gilley. Statt sich selbstbewusst und ehrlich mit Afrika auseinanderzusetzen, sei Deutschland „in einer Kultur der Schuld gefangen, die Reparationsgeschäfte und ineffektive Entwicklungshilfe hervorbringt“.

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