Neues aus dem Bundestag | 12. August 2024

Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.


Versöhnungsdialog mit Namibia

Mehrausgabe von knapp 8,8 Milliarden Euro für das EEG-Konto

53 Milliarden Euro in Sondervermögen

Transformationsbericht „Schadstofffreie Umwelt“

Deutschland zweitgrößter Beitragszahler im Rahmen der VN

Finanzminister Lindner stellt Haushaltsentwurf vor

Steuergarantien für Uefa unterliegen Steuergeheimnis

Hauptgutachten der Monopolkommission Wettbewerb

Haushaltsführung 2024

Folgen der Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten


Versöhnungsdialog mit Namibia

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/STO) Aspekte des Versöhnungsdialogs zwischen Deutschland und der Republik Namibia sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/12391) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe BSW (20/12175). Danach wurde dieser Dialog im Jahr 2014 auf gemeinsame Initiative vom damaligen deutschen Außenminister Frank-Walter Steinmeier und seiner damaligen namibischen Amtskollegin Netumbo Nandi-Ndaitwah hin vereinbart. Die Bundesregierung und die namibische Seite stünden weiter im Gespräch, um in der von beiden Seiten am 15. Mai 2021 paraphierten Gemeinsamen Erklärung offen gebliebene Auslegungsfragen zu klären, heißt es in der Vorlage vom 25. Juli 2024 ferner. Die Aussöhnung mit Namibia bleibe eine „unverzichtbare Aufgabe, die aus der deutschen historischen und moralischen Verantwortung erwächst“.

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Mehrausgabe von knapp 8,8 Milliarden Euro für das EEG-Konto

Klimaschutz und Energie/Antwort

Berlin: (hib/MIS) Die überplanmäßige Ausgabe von knapp 8,8 Milliarden Euro für das EEG-Konto wird zunächst auf einem vorläufigen Deckungskonto des Klima- und Transformationsfonds (KTF) verbucht, das bis Ende des Jahres durch Minderausgaben und Mehreinnahmen im KTF auszugleichen ist. Darüber hinaus hat das Bundeskabinett am 17. Juli 2024 den Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes beschlossen, der eine Zuweisung an den KTF vorsieht. Mehrbedarfe bei der EEG-Förderung und Mindereinnahmen aus dem europäischen Emissionshandel werden im Umfang von insgesamt 10,375 Milliarden Euro ausgeglichen. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12405) auf eine Kleine Anfrage ( 20/12169) der CDU/CSU-Fraktion zum EEG-Konto.

Auf die Frage,seit wann der zusätzliche Bedarf für das EEG-Konto bekannt war, heißt es in der Antwort: „Der Bedarf für das Jahr 2024 wurde dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ( BMWK) von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) im Herbst 2023 nach den gesetzlichen Regularien übermittelt. Dieser gemeldete Bedarf war die Grundlage für die Haushaltsanmeldung.“

Der EEG-Finanzierungsbedarf sei sehr volatil, weil die Kosten für die erneuerbaren Energien sehr stark von der Entwicklung der Strompreise und dem Wetter abhängen, und könne sich im Laufe des Jahres in substanziellen Größenordnungen sowohl nach oben als auch nach unten verändern. Daher seien die ÜNB vertraglich verpflichtet, die Kostenentwicklung kontinuierlich zu monitoren und der Bundesregierung monatlich zu berichten.

Das erste Monitoring im Jahr 2024 ging am 16. Januar 2024 beim BMWK ein. Dieses wies gegenüber der Meldung vom Herbst 2023 einen höheren Liquiditätsbedarf aus, auf den kurzfristig reagiert werden sollte. Daraufhin habe das BMWK die nächsten Ratenzahlungen an die ÜNB angehoben. Eine abschließende Aussage zu dem tatsächlichen Mehrbedarf des Jahres 2024 sei zu dem Zeitpunkt nicht möglich gewesen (und sei es bis heute nicht). Die Bundesregierung habe daher fortlaufend die Entwicklung des EEG-Kontos weiter beobachtet. Das Verfahren zur Beantragung einer überplanmäßigen Ausgabe wurde am 23. Mai 2024 eingeleitet, weil sich zu diesem Zeitpunkt die Entwicklung der EEG-Konten verstetigt und bestätigt hatte.

Derzeit rechnet die Bundesregierung, so geht es aus dem Schreiben hervor, für das Jahr 2025 mit einem EEG-Finanzierungsbedarf in Höhe von rund 15,9 Milliarden Euro.

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53 Milliarden Euro in Sondervermögen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat ihre Anlagestrategie für sechs verschiedene Kapitalanlagen dargelegt. Dabei handelt es sich um die Versorgungsrücklage des Bundes, den Versorgungsfonds des Bundes, den Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit, den Pflegevorsorgefonds, den Fonds zur Finanzierung kerntechnischer Entsorgung (KENFO) und Mittel der Versorgungsanstalt des Bundes der Länder (VBL),

Anlass ist eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke zu „Klimawirkungen der Kapitalanlagen des Bundes in der Kohle-, Gas- und Erdölindustrie“ (20/11876). In ihrer Antwort (20/12348) weist die Bundesregierung jedoch zunächst darauf hin, dass die VBL keine alleinige Einrichtung des Bundes sei, sondern „Beiträge und Umlagen der Versicherten und der beteiligten Arbeitgeber zum Zweck der Erbringung bzw. des Aufbaus einer betrieblichen Altersversorgung“ verwalte. Bei der Beantwortung der Fragen bleibe die VBL daher unberücksichtigt.

Bei den Sondervermögen des Bundes und der Sozialversicherung hat sich die Bundesregierung gegen den sofortigen Ausstieg der Investitionen aus fossilen Energieträgern entschieden. Sie strebe vielmehr „in Übereinstimmung mit den nationalen und internationalen Klimavereinbarungen die kontinuierliche Reduzierung von Treibhausgasen“ an. Eine „langfristig fossilfreie Aktienanlage und Klimaneutralität“ solle bis 2045 erreicht werden. Dabei verfolge die Bundesregierung eine „bedachte Politik“. Eine zugleich „marktschonende und nachhaltige Anlagestrategie“ entspreche der Vereinbarung des Koalitionsvertrags. Die Behauptung in der Vorbemerkung der Fragesteller, die Bundesregierung mache „bis heute unerfüllte Versprechen“, sei vor diesem Hintergrund nicht zutreffend, argumentiert die Bundesregierung.

In einer Tabelle führt sie die Vermögensrechnung der genannten Sondervermögen zum 31.12.2023 einzeln auf. Insgesamt finden sich dort Anlagen über rund 53 Milliarden Euro, wobei der Großteil (37 Milliarden Euro) in Anleihen gehalten wird. 15,9 Milliarden Euro entfallen auf Aktien und 81 Millionen auf liquide Anlageformen. Dazu kommen 23,49 Milliarden Euro an Stiftungsvermögen für den KENFO, aus dem zum Stichtag 3,66 Milliarden Euro ausgezahlt worden seien.

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Transformationsbericht „Schadstofffreie Umwelt“

Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung hat den Transformationsbericht „Schadstofffreie Umwelt“ als Unterrichtung (20/12300) vorgelegt. Der Bericht listet Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz von Mensch und Umwelt und für eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Wirtschaftsweise auf.

So werde beispielsweise die Europäische Kommission bei der Erreichung der im European Green Deal aufgezeigten Richtung einer schadstofffreien Umwelt unterstützt. Dies umfasse vor allem die Umsetzung des Null-Schadstoff-Aktionsplans, der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit sowie des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft. Hinzu kämen verschiedene Rechtsakte des europäischen Umweltrechts, die einen integrativen Ansatz verfolgten, etwa die EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase, die REACH-Verordnung sowie die EU-Biozid- und EU-Pflanzenschutzverordnung.

Der Transformationsbericht „Schadstofffreie Umwelt“ ist der fünfte von insgesamt sieben Berichten, die bis Ende 2024 in die Bearbeitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie einfließen sollen.

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Deutschland zweitgrößter Beitragszahler im Rahmen der VN

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Deutschland ist der zweitgrößte Beitragszahler im Rahmen der Vereinten Nationen. Das geht aus dem als Unterrichtung (20/12210) vorliegendem Bericht der Bundesregierung „zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden, internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2022 und 2023“ hervor. Demnach beliefen sich die deutschen Gesamtzahlungen an das VN-System 2023 auf knapp 5,1 Milliarden Euro nach rund 6,8 Milliarden Euro im Jahr zuvor. Davon entfielen auf humanitäre Hilfe im Jahr 2022 3,26 Milliarden Euro und im Jahr darauf 2,7 Milliarden Euro. Deutschland sei damit auch in diesem Bereich zweitgrößter Geber.

Die Beiträge für friedenssichernde beziehungsweise friedenserhaltenden Maßnahmen der Vereinten Nationen beliefen sich den Angaben zufolge 2022 auf 549 Millionen Euro und 2023 auf rund 352 Millionen Euro. Für die Teilnahme der Bundeswehr an Friedensmissionen und besonderen politischen Missionen der Vereinten Nationen habe die Bundesregierung in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 einsatzbedingte Zusatzausgaben in Höhe von insgesamt rund 874,5 Millionen Euro (2022: rund 453,4 Millionen Euro; 2023: rund 421,1 Millionen Euro) aus dem Verteidigungshaushalt finanziert, die indirekt den Vereinten Nationen zugutekamen.

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Finanzminister Lindner stellt Haushaltsentwurf vor

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat am Mittwochmittag den Haushaltsausschuss über den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 informiert. Der am Mittwochmorgen vom Kabinett beschlossene Entwurf sieht für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 480,6 Milliarden Euro vor. Die Nettokreditaufnahme von 43,8 Milliarden Euro liegt dem Entwurf zufolge im Rahmen der Schuldenregel des Grundgesetzes.

Der Minister sprach vor dem Ausschuss von einem „Gestaltungshaushalt“. Die Schwerpunkte des Haushaltsentwurfs lägen bei der inneren und äußeren Sicherheit, beim sozialen Zusammenhalt, bei der steuerlichen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen, beim ambitionierten Klimaschutz und bei den Investitionen in die verschiedenen Infrastrukturen. Lindner hob zudem hervor, dass die Investitionen mit 78 Milliarden Euro über dem Ansatz für dieses Jahr lägen und im Finanzplanungszeitraum bis 2028 auf hohem Niveau blieben.

Lindner erläuterte, dass die ebenfalls vom Kabinett in Eckpunkten beschlossene „Wirtschaftsinitiative“ im Entwurf des Haushalts 2025 und der Finanzplanung abgebildet sei. Ziel der Initiative sei es, das Potentialwachstum der deutschen Wirtschaft deutlich zu erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Unter dem Stichwort Konsolidierung verwies der Finanzminister auf die Erhöhung der Treffsicherheit des Sozialstaates. Es sei notwendig, den dynamischen Anstieg der Sozialausgaben zu begrenzen.

Lindner ging auch auf die sogenannte „Bodensatz-GMA“ (GMA: Globale Minderausgabe) ein. Diese betrage im Haushaltsentwurf übergangsweise 17 Milliarden Euro, müsse aber zur Vermeidung von Risiken im Haushaltsvollzug noch in Richtung acht bis neun Milliarden Euro reduziert werden. Dazu würden derzeit Vorschläge des Bundeskanzleramtes rechtlich und wirtschaftlich geprüft. Unter anderem wird geprüft, ob bisher als Zuschüsse verbuchte Zahlungen an die Bahn oder die Autobahn GmbH als Darlehen ausgegeben werden könnten. Diese würden dann als finanzielle Transaktion verbucht und nicht auf die Schuldenregel angerechnet.

Vertreter der Oppositionsfraktionen CDU/CSU und AfD sowie der Gruppen Die Linke und BSW äußerten sich im Ausschuss kritisch zu dem Entwurf. Zum einen wurde die politische Schwerpunktsetzung des Entwurfs bemängelt, zum anderen wurde die Beratungsreife des Entwurfs mit Verweis auf die Bodensatz-GMA in Frage gestellt. Seitens der Vertreter der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP fiel die Bewertung des Entwurfs positiver aus. Es wurde jedoch betont, dass es sich um einen Entwurf handele, der im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen erfahren werde.

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Steuergarantien für Uefa unterliegen Steuergeheimnis

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BAL) Der Erlass von Einkommensteuer für Veranstaltungen in Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft 2024 ist aus Sicht der Bundesregierung in besonderem öffentlichen Interesse. Allerdings unterlägen die Inhalte der Steuergarantien für den europäischen Fußballverband Uefa dem Steuergeheimnis, schreibt sie in ihrer Antwort (20/12227) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11840).

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Hauptgutachten der Monopolkommission Wettbewerb

Wirtschaft/Unterrichtung

Berlin: (hib/NKI) Das 25. Hauptgutachten der Monopolkommission Wettbewerb 2024 liegt nun als Unterrichtung (20/12265) der Bundesregierung vor. Das Gremium konzentriert sich in dem Gutachten vor allem auf die Bereiche Deutsche Bahn sowie die Versorgung mit Fernwärme.

In ihrem Fazit kommen die Experten zu dem Schluss, dass die „Steuerung der Deutschen Bahn stärker auf die Kundenzufriedenheit ausgerichtet werden“ sollte. Der derzeitige schlechte Zustand des Eisenbahnnetzes und die Negativrekorde bei der Pünktlichkeit und der Kundenzufriedenheit zeigten deutlich, dass die bisherigen Steuerungs- und Regulierungsinstrumente nicht ausreichend seien, um für einen qualitativ hochwertigen und verlässlichen Zugverkehr zugunsten der Reisenden und Verlader zu sorgen, heißt es in dem Gutachten.

Beim zweiten Thema spricht sich die Monopolkommission dafür aus, dass die Versorgung mit Fernwärme eine zentrale Rolle bei der Transformation der Heizungssysteme spielen solle – also dem schrittweisen Ausstieg aus dem Heizen mit fossilen Energien. Die Politik solle dafür sorgen, dass sich bereits bestehende Monopolstellungen der Fernwärmeversorger nicht noch ausweiteten und zu überhöhten Preisen führten. Vorgeschlagen wird deshalb, eine „marktbasierte Preisbegrenzung“ einzuführen, um wettbewerbskonforme Preise für den Endverbraucher zu ermöglichen.

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Haushaltsführung 2024

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Das Bundesministerium der Finanzen hat im ersten Quartal 2024 über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von rund 8,2 Millionen Euro genehmigt. Im gleichen Zeitraum bewilligte das Ministerium über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 317,3 Millionen Euro. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (20/12266) zur Haushaltsführung 2024 hervor.

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Folgen der Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung teilt nicht die Bedenken, die hinsichtlich Datensicherheit und Datentransparenz im Zusammenhang mit der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte unter anderem vom Deutschen Bauernverband geäußert worden sind. Das geht aus der Antwort (20/12164) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/11863) der AfD-Fraktion hervor.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Verordnung stünden im Einklang mit dem Unionsrecht über den Schutz personenbezogener Daten. Jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung falle unter die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4. Mai 2016, S. 1) beziehungsweise unter die Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nummer 45/2001 und des Beschlusses Nummer 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21. November 2018, S. 39). „Vor diesem Hintergrund sind aus Sicht der Bundesregierung keine weiteren Schlussfolgerungen zu ziehen“, heißt es in der Antwort.

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