US-Zollpolitik und Reaktionen der Europäischen Union
Deutscher Bundestag
Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.
Regierung: Finanzierung privater Vereine kein Thema
Vorläufige Haushaltsführung 2025
Bilanz des Bundesumweltministeriums
Mittelabfluss in der vorläufigen Haushaltsführung
Keine Einschätzung zur Finanzierung der Ukraine-Hilfe
Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen
Wissenschaftsfreiheit und feministische Außenpolitik
Ausgaben für Fluchtursachenbekämpfung
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Weiterentwicklung 2025
Risikominderung bei Abhängigkeiten von China
Deutsche Beiträge an internationale Organisationen
Datenaustausch mit anderen Staaten in Steuersachen
Bundestagsnachrichten/Antwort
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung befasst sich nicht mit der Finanzierung privater gemeinnütziger oder nicht gemeinnütziger Vereine und Stiftungen. Das teilt sie in ihrer Antwort (20/15079) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14957) mit. Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, ob der Regierung bekannt ist, dass der gemeinnützige Verein „Dezernat Zukunft“ der „Lebensgefährtin von Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt“ weit überwiegend von ausländischen Großspendern finanziert werde.
Die Regierung verweist auf das öffentlich abrufbare und beim Deutschen Bundestag geführte gemeinsame Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber Bundestag und Bundesregierung, in dem weitere Angaben zu „Dezernat Zukunft“ auffindbar seien. Der Verein gebe auf seiner eigenen Internetseite auch Auskunft über seine Finanzierung. Davon abweichende Erkenntnisse lägen der Bundesregierung nicht vor.
Auf die Frage, ob die Regierung es für angemessen oder bedenklich hält, dass ausländische Geldgeber unbegrenzt politisch aktive Nichtregierungsorganisationen finanzieren dürfen, heißt es in der Antwort, die politische Betätigung stehe jedermann im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung zu. Die Sicherheitsbehörden des Bundes verfolgten „nach Maßgabe ihres gesetzlichen Auftrages“ Finanzströme extremistischer und terroristischer Bestrebungen. Den bestehenden Rahmen für das steuerliche Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht hält die Bundesregierung für „zweckmäßig“. Kritisch merkt sie an, es sei nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.
Haushalt/Unterrichtung
Berlin: (hib/SCR) Das Bundesministerium der Finanzen hat eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von bis zu 105 Millionen Euro für die Energieforschung genehmigt. Der konkrete Haushaltstitel befindet sich im Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. „Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um einen Förderstopp bei Verbundprojekten der angewandten Projektförderung nichtnuklearer Energietechnologien im 8. Energieforschungsprogramm zu vermeiden und die vorliegenden bewilligungsreifen sowie zeitnah bewilligungsreif werdenden Maßnahmen vor Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung 2025 zu realisieren“, heißt es zur Begründung in der Unterrichtung der Bundesregierung (20/15086) zur vorläufigen Haushaltsführung 2025.
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz/Antwort
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung zieht trotz des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode eine positive Bilanz ihrer Politik im Bereich von Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Das zuständige Ministerium habe sein „umfangreiches Arbeitsprogramm konsequent und erfolgreich abgearbeitet“, heißt es in einer Antwort (20/14926) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14541): Erarbeitet worden seien über 17 Gesetze, 25 Verordnungen, fünf Strategien und mehrere Programme.
Insbesondere beim Umweltschutz habe das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) „einen Paradigmenwechsel“ eingeleitet, schreibt die Bundesregierung. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz habe ein Gesamtvolumen von über 3,5 Milliarden Euro bis 2028 und sei somit „das größte Förderprogramm für die Natur, das es in Deutschland jemals gegeben hat“. Als weiteren Schwerpunkt nennt die Bundesregierung die Klimaanpassung, für die mit dem ersten Bundesgesetz zur Klimaanpassung die „nötigen Voraussetzungen geschaffen wurden“. Zudem verweist sie auf Maßnahmen im Meeresschutz etwa durch die Schaffung eines eigenen Fonds, Verbesserungen im sozialen Verbraucherschutz durch eine Stärkung der Schuldnerberatungen sowie die Erarbeitung einer Nationalen Kreislaufstrategie. Diese enthalte viele Maßnahmen für mehr Zirkularität im Bau- und Gebäudebereich, schreibt die Bundesregierung auf Nachfrage der Unionsfraktion.
Fortschritte sieht die Bundesregierung auch bei der Begrenzung der Flächeninanspruchnahme: Diese sei von 55 Hektar pro Tag (2023) auf 52 Hektar (2024) leicht gesunken. Unter anderem das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz werde helfen, den Flächensparzielen näherzukommen. Bis 2030 soll der Verbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag gesenkt werden.
Andere Vorhaben jedoch seien aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode nicht abgeschlossen worden. Zu diesen gehöre etwa die geplante Reform des Verpackungsgesetzes. Die Einführung einer Plastikabgabe habe ebenso nicht mehr verfolgt werden können wie die eines Recyclinglabels: „Ein neues staatliches Recyclinglabel, das gleichermaßen glaubwürdig und ambitioniert ist, bedarf gründlicher Vorarbeiten.“ Im Rahmen eines Forschungsvorhabens, das bis Ende des Jahres 2025 laufe, werde eine Machbarkeitsstudie für potentielle Produktgruppen erarbeitet, erklärt die Bundesregierung.
Als bleibenden Auftrag bezeichnet sie die Endlagersuche: Das BMUV habe den 2011 beschlossenen Atomausstieg mit der Abschaltung der letzten drei Atomkraftwerke am 11. April 2023 zwar vollendet, heißt es in der Antwort. Es bleibe aber die „herausfordernde Aufgabe“, den bestmöglichen Standort für ein sicheres Endlager für den hochradioaktiven Atommüll zu finden. Die Suche danach „ergebnisoffen und wissenschaftsbasiert nach den Grundsätzen von Fairness und Transparenz“ weiter voranzubringen, sei eine wichtige Aufgabe in dieser Legislaturperiode gewesen.
Auf die Frage der Union, welche Schlüsse sie aus dem Ende Oktober 2024 veröffentlichten Positionspapier der Entsorgungskommission zu „Beschleunigungspotenzialen und strategischer Vorgehensweise bei der Identifikation von Standortregionen“ zieht, verweist die Bundesregierung auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung. Diese müsse als „Vorhabenträgerin“ die Vorschläge der das BMUV beratenden Entsorgungskommission prüfen. Sobald die Bundesregierung über das Ergebnis dieser Prüfung unterrichtet werde, könne sie belastbare Schlüsse ziehen, heißt es in der Antwort.
Haushalt/Antwort
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung geht grundsätzlich davon aus, dass im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung weniger Mittel abfließen als ohne vorläufige Haushaltsführung. Dies schreibt sie in einer Antwort (20/15067) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14933) mit dem Titel „Nachfrage Lücken im Haushalt“. Die Differenz lasse sich allerdings nicht beziffern, schränkt die Bundesregierung ein und verweist auf Unwägbarkeiten wie die Dauer der vorläufigen Haushaltsführung. Zu zahlreichen weiteren Fragen der Abgeordneten verweist die Bundesregierung auf ältere Antworten.
Haushalt/Antwort
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung macht keine näheren Angaben zur haushaltsrechtlichen Einordnung der im Haushaltsentwurf 2025 vorgesehenen Hilfen für die Ukraine. Wie sie in einer Antwort (20/15077) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14944) schreibt, ist das parlamentarische Verfahren zum Haushaltsentwurf 2025 noch nicht abgeschlossen. Dies gelte auch für die das parlamentarische Verfahren begleitenden Beratungen innerhalb der Bundesregierung zur Aufstellung des Haushalts.
Die FDP-Fraktion hatte unter anderem gefragt, ob es aus Sicht der Bundesregierung verfassungskonform wäre, für die Finanzierung der geplanten Ukraine-Hilfe in Höhe von drei Milliarden Euro eine „außergewöhnliche Notsituation“ im Sinne der Schuldenregel des Grundgesetzes festzustellen. Die Bundesregierung gibt an, dass dies „eine nicht von vornherein ausgeschlossene Option sein könnte“, weist aber darauf hin, dass der ursprüngliche Regierungsentwurf keine Überschreitung der regulären Kreditobergrenze vorsah.
Haushalt/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/SCR) Die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/15035) unter dem Titel „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ liegt nun als Drucksache des Bundestages vor. In der auf den 24. Februar datierten Anfrage thematisieren die Abgeordneten mögliches parteipolitisches Agieren staatlich geförderter Organisationen. Insgesamt umfasst die Anfrage 551 Fragen, die unter anderem auf die konkrete Förderung bestimmter Organisationen abzielen. Zudem soll die Bundesregierung sich jeweils dazu äußern, inwiefern das Handeln der Organisationen aus ihrer Sicht parteipolitisch motiviert ist oder nicht.
Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht keine Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit durch die Umsetzung feministischer Außenpolitik. Das geht aus der Antwort (20/15066) auf eine Kleine Anfrage (20/14934) der AfD-Fraktion hervor, die sich nach der „Abkehr von Gleichstellung, Vielfalt und Inklusivität als universitären Leitbegriffen“ durch die University of Alberta, einer Partneruniversität des Deutschen Akademischen Austauschdienstes, erkundigt hatte.
Wie die Bundesregierung schreibt, schließe „die Förderung von Wissenschaftskooperationen im Sinne der Feministischen Außenpolitik (Feminist Foreign Policy, FFP) das Streben nach Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion ein“. Die Frage, wie Hochschulen in anderen Ländern ihre Werte und Leitprinzipien definieren und umsetzen, unterliege der akademischen und gesellschaftlichen Diskussion in den jeweiligen Ländern. Die Bundesregierung verfolge diese Entwicklungen, kommentiere sie aber nicht.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/SAS) Für die Sonderinitiative (SI) „Flüchtlinge und Aufnahmeländer“, mit der das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit 2022 Flüchtlinge und Binnenvertriebene sowie Aufnahmeländer und die lokale Bevölkerung unterstützt, standen im Jahr 2024 Haushaltsmittel in Höhe von 435,3 Millionen Euro zur Verfügung. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/15030) auf eine Kleine Anfrage der BSW-Fraktion (20/14892) hervor.
Im Rahmen der Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen und Flüchtlinge (re-)integrieren“, die der SI „Flüchtlinge und Aufnahmeländer“ vorausging, seien von 2014 bis Ende 2022 in rund 319 Projekten mehr als 33,5 Millionen Menschen in 78 Ländern mit Mitteln in Höhe von rund 4,3 Milliarden Euro erreicht worden, heißt es in der Antwort.
Die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Unterstützung von Geflüchteten und der ansässigen Bevölkerung in den Aufnahmeregionen werde unter anderem belegt durch die Evaluierung des Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit sowie durch eine Studie des German Institute of Development und Sustainability (IDOS) zur Wirksamkeit von Cash-for-Work-Maßnahmen.
Zu den weiteren flüchtlingsbezogenen Ausgaben verweist die Bundesregierung auf die Finanzpläne, in denen die Bundesregierung jährlich über die verwendeten Mittel informiert. Eine Auflistung der flüchtlingsbezogenen Ausgaben nach Ressorts für die Jahre 2016 bis 2023 ist der Antwort als Anlage beigefügt. „Eine genaue Abgrenzung, ob und in welchem Umfang diese ausschließlich der Bekämpfung von Fluchtursachen dienen“, sei aufgrund der „Komplexität der Aufgabenwahrnehmung nicht in jedem Einzelfall möglich“, schreibt die Bundesregierung.
Das BSW hatte unter anderem gefragt, wie hoch die Mittel zur Bekämpfung von Fluchtursachen in den vergangenen zehn Jahren waren. Die Fragesteller kritisieren auch, dass die Bundesregierung die Bekämpfung von Fluchtursachen vernachlässigt habe und „keine kohärente ressortübergreifende Strategie“ erkennbar sei.
Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Unterrichtung
Berlin: (hib/HAU) Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) ist laut Bundesregierung der „Fahrplan einer nachhaltigen Entwicklung in, mit und durch Deutschland“. Sie orientiere sich an den Zielen der Agenda 2030 – eines wichtigen Meilensteins in der internationalen Zusammenarbeit und starken Bekenntnisses zum Multilateralismus, heißt es in der von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung mit dem Titel „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Weiterentwicklung 2025 – Transformation gemeinsam gerecht gestalten“ (20/14980). Die Agenda 2030 biete eine positive Vision für eine bessere Zukunft mit lebenswerten Städten, sauberer Luft und Flüssen, bezahlbarer Energie und Mobilität, guten Jobs, gerechten Löhnen und weniger Ungleichheit, schreibt die Regierung. „Die Ziele der Agenda 2030 in diesem Jahrzehnt umzusetzen, ist zentral, um ein gutes Leben für alle Menschen auf diesem Planeten dauerhaft zu sichern.“
Um eine nachhaltige Entwicklung bis 2030 zu erreichen, sei eine Verstärkung und Beschleunigung der Anstrengungen erforderlich, heißt es weiter. Die Weiterentwicklung der DNS nehme mit diesem Ziel zentrale Transformationsbereiche und sogenannte Hebel in den Blick. Der Transformationsbereich „Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit“ konzentriert sich den Angaben zufolge auf die soziale Dimension der Nachhaltigkeit. Es gelte, das Wohlergehen aller Menschen in den Mittelpunkt zu stellen. Gesundheit, Bildung, Gleichstellung und soziale Gerechtigkeit würden eine zentrale Rolle einnehmen. Ziel sei es, den Menschen Schlüsselkompetenzen bei der Transformation zu mehr Nachhaltigkeit zu vermitteln.
Energiewende und Klimaschutz sind laut Bundesregierung zentrale Herausforderungen der Menschheit, „da der menschengemachte Klimawandel bereits deutliche Auswirkungen hat“. In großem Tempo seien daher in Deutschland Hürden für den Zubau von erneuerbaren Energien und der notwendigen Netzinfrastruktur abgebaut worden, um neben dem Ziel des natur- und umweltverträglichen Klimaschutzes auch eine bezahlbare, sichere Energieversorgung zu gewährleisten und Wohlstand zu erhalten.
Die Transformation hin zu mehr Kreislaufwirtschaft wird in der Unterrichtung als ein „entscheidender Hebel für ein Leben und Wirtschaften innerhalb planetarer Grenzen und für die Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens sowie der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030“ benannt. Die Kreislaufwirtschaft sei ein ganzheitlicher Ansatz, der den gesamten Wertschöpfungszyklus nachhaltig gestalte und dadurch helfe, ökologische Krisen zu bewältigen und die Abhängigkeit von importierten Rohstoffen zu reduzieren.
Außerdem wird auf den Transformationsbereich „Nachhaltiges Bauen und nachhaltige Mobilität“ verwiesen, der die gebaute Umwelt, ihre Gestaltung und Nutzung sowie ihre Auswirkungen auf Umwelt und Klima erfasse. Die Gestaltung von Städten und Gemeinden habe Einfluss auf die Qualität des Zusammenlebens der Menschen, Gesundheit und Leistungsfähigkeit und ihr Wohlbefinden, heißt es in der Vorlage.
Ziel der nachhaltigen Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme ist laut Bundesregierung eine zukunfts- und krisenfeste Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft, „die eine ausreichende, nachhaltige und gesunde Ernährung für alle Menschen weltweit dauerhaft sicherstellt und gleichzeitig Umwelt, Tiere und Klima schützt“. Zentral seien der Schutz der Biodiversität im Einklang mit den Zielen des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal und der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 sowie die Unterstützung des Öko-Landbaus.
Der Transformationsbereich „Schadstofffreie Umwelt“ wiederum habe die Verschmutzungskrise „als eine der drei großen planetaren Umweltkrisen unserer Zeit“ im Blick. Ziel sei es, die Auswirkungen schädlicher Stoffe besser zu erkennen, Risikomaßnahmen zu identifizieren und Stoffeinträge zu verringern.
Als Politikbereich mit großer Hebelwirkung wird unter anderen eine nachhaltige und generationengerechte Finanzpolitik angeführt. Forschung, Innovation und Digitalisierung seien ebenfalls „zentrale Hebel“, um die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. „Dafür sollen das Potenzial von Innovationen und Fortschritt stärker auf Nachhaltigkeit ausgerichtet, systemische und missionsorientierte Ansätze in der Forschungs- und Innovationspolitik genutzt, die Agilität der Innovationspolitik gesteigert und die Transferförderung verbessert werden“, heißt es in der Unterrichtung.
Unter der Überschrift „Steuerung und Monitoring“ wird auf die Nachhaltigkeitsgovernance in Deutschland verwiesen. Diese umfasse die Strukturen innerhalb der Bundesregierung zur Steuerung, Umsetzung, zum Monitoring und zur Evaluierung ihrer Nachhaltigkeitspolitik. Dazu gehöre auch die kontinuierlich verbesserte Prüfung der Auswirkungen von Gesetzen und Verordnungen auf die Nachhaltigkeitsziele. „Die Nachhaltigkeitsgovernance gewährleistet die Partizipation der unterschiedlichen Akteure und den steten Austausch mit der Wissenschaft“, betont die Bundesregierung.
Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung unterstreicht die Dringlichkeit eines konsequenten „De-Riskings“ gegenüber China, lehnt eine Entkopplung der Volkswirtschaften aber ab. Das geht aus der Antwort (20/14941) auf eine Kleine Anfrage (20/14577) der Unionsfraktion hervor, die sich nach dem Stand der Umsetzung der China-Strategie erkundigt hatte. Die Risikominderung ziele auf den Abbau bestehender und die Vermeidung der Entstehung künftiger wirtschaftlich-technologischer Abhängigkeiten in strategischen Bereichen. „Abhängigkeiten können bestehen mit Blick zum Beispiel auf China als Lieferant kritischer Vorprodukte und Technologien, als Absatzmarkt oder Investitionsstandort.“ Maßgebliche Indikatoren für Abhängigkeiten bei kritischen Vorprodukten und Technologien seien insbesondere produktgruppenspezifische Importanteile aus China.
Die Europäische Kommission und Mitgliedstaaten der Europäischen Union prüfen in Umsetzung der Wirtschaftssicherheitsstrategie der EU vom Juni 2023 Maßnahmen zum Monitoring kritischer Abhängigkeiten, schreibt die Bundesregierung. In Deutschland tauschten sich alle betroffenen Ressorts unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) regelmäßig und auf verschiedenen Ebenen zu Fragen der Wirtschaftssicherheit und aktuellen Prioritäten aus. Im BMWK und im Auswärtigen Amt seien Arbeitseinheiten mit Zuständigkeit für Wirtschaftssicherheit eingerichtet worden. Auch die Umsetzung der EU-Wirtschaftssicherheitsstrategie sei als ressortübergreifende Aufgabe Gegenstand kontinuierlicher enger Abstimmung.
Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/AHE) Das Auswärtige Amt hat mit dem „portfolio.atlas“ im Oktober 2024 eine Datenbank und eine Anwendung entwickelt, mit der zukünftig auch Beitragszahlungen an internationale Organisationen erfasst werden können. Voraussetzung sei eine regelmäßige und verlässliche Datenlieferung aller Bundesministerien, heißt es in der Antwort (20/14925) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe BSW (20/14336).
Das Auswärtige Amt habe die Ressorts darauf hingewiesen und mit dem „portfolio.atlas“ die technischen Voraussetzungen geschaffen. Dies entspreche der Zusicherung des Auswärtigen Amts in einer Stellungnahme an den Bundesrechnungshof.
Finanzen/Antwort
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat im Rahmen einer Antwort (20/14937) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14689) statistische Angaben über den Umfang des zwischenstaatlichen Informationsaustauschs in Steuersachen veröffentlicht, allerdings ohne die „durch die Fragesteller erbetene Detailtiefe“. Die Regierung begründet ihre eingeschränkte Antwort „mit Vertraulichkeitsvorschriften in den dem Austausch zugrundeliegenden Rechtsgrundlagen“.
Gleichwohl sind in der Antwort Gegenstände des Austauschs, teilnehmende Staaten und Rechtsgrundlagen zum Datenaustausch im Rahmen der EU-Amtshilfe-Richtlinie, dem EARL-Verfahren, dem Common Reporting Standard (CRS), dem US Foreign Account Tax Compliance Act (FACTA), den Tax Rulings (grenzüberschreitende steuerliche Vorbescheide), dem Country-by-Country-Reporting (CbCR), der Steuergestaltung und dem Digital Platform Income (DPI) aufgeführt.
Auch eine Liste mit der Anzahl übermittelter Datensätze im Rahmen des CRS-Verfahrens in verschiedene Länder findet sich in der Antwort. Zum EARL-Verfahren listet die Bundesregierung ebenfalls Daten auf, darüber hinaus auch zum DAC4-Verfahren, dem Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Unternehmen. Im Rahmen des FACTA-Abkommens seien in der 20. Wahlperiode 775.894 Datensätze übermittelt worden. 192 Datensätze habe die Bundesrepublik im Tax Ruling übermittelt und 1.475 erhalten.
Bei DAC6, dem Austausch angezeigter grenzüberschreitender Steuergestaltungen, hat Deutschland den Angaben zufolge 19.814 Datensätze seit Ende Oktober 2021 übermittelt und 1.275 erhalten. Nach Staaten geordnet führt die Regierung übermittelte Datensätze im Rahmen von DAC7 auf, dem Austausch steuerlich erheblicher Informationen von Plattformnutzern.
Hrsg.: Deutscher Bundestag,
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