Neues aus dem Bundestag | 10. Dezember 2024

Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.


Kukies sieht Spielraum für Entlastungen

Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

Umstrittenes deutsch-serbisches Rohstoffabkommen

Haushaltsführung 2024: Überplanmäßige Ausgabe genehmigt

Bundesregierung will Export von CO2 erlauben

Höherer Kreditspielraum für die EIB

Gesetzentwurf zur Reform der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Transparenz über Unternehmensbeteiligungen

Humanitäre Hilfe für Afghanistan seit 2010

Stand bei der Umsetzung des Klimageldes

786 Millionen Euro 2024 für Dax-Konzerne eingeplant

Deutscher Beitrag zu Friedensmissionen in Afrika

Zuwendungen für US-Stiftungen in Deutschland

Zeitplan für Einführung eines Klimageldes

Rüstungsexporte im Wert von elf Milliarden Euro genehmigt

Vermögensverteilung in Deutschland

Nachhaltigkeitsforscher plädiert für Jahreswohlstandsbericht

Experten uneins über Exportverbot für gefährliche Pestizide

Informationen zu Green Recovery-Projekt in Zentralamerika

Beschäftigungsprojekt in Zentralamerika als Erfolg bewertet


Kukies sieht Spielraum für Entlastungen

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Finanzminister Jörg Kukies (SPD) will bis zum Ende der Legislaturperiode noch eine Reihe von Vorhaben durchsetzen, darunter das Steuerfortentwicklungsgesetz mit der Erhöhung des Grund- und Kinderfreibetrages. Dasselbe gelte für die angedachte Erhöhung des Kindergeldes, sagte der Minister am Mittwoch in einem Gespräch mit den Mitgliedern des Finanzausschusses. In einigen Bereichen sehe er Chancen, noch Weichen zu stellen. Angesichts der konjunkturellen Situation wäre die Verabschiedung des Steuerfortentwicklungsgesetzes ein wichtiger Schritt.

Die Auswirkungen des Steuerfortentwicklungsgesetzes bezifferte Kukies für 2025 auf 7,5 Milliarden Euro bei einer vollständigen Umsetzung. Im Haushaltsentwurf der Bundesregierung seien diese Maßnahmen eingeplant. Offenbar sieht Kukies Spielraum für eine Verabschiedung des Gesetzes auch ohne Haushaltsbeschluss, da eine vorläufige Haushaltsführung aller Erfahrung nach zu geringeren Ausgaben führe. Da sei es angemessen und zulässig, dieses Entlastungsgesetz zu machen. Außerdem sagte der Minister, nach jetzigem Stand seien keine Haushaltssperren erforderlich.

Zu den weiteren Vorhaben, die noch in dieser Legislaturperiode realisiert werden sollen, zählte der Finanzminister das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht. Erleichterungen könne es für die Zollverwaltung geben, wenn das Strompreispaket umgesetzt werden würde. Kukies nannte auch das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz. Damit könnten Defizite bei der Geldwäschebekämpfung behoben werden. Durch Geldwäsche würden volkswirtschaftliche Schäden in enormer Höhe entstehen.

Sehr weit sei man inzwischen auch beim Finanzmarktdigitalisierungsgesetz, so der Minister. Aus der Finanzbranche habe es ermutigende Signale gegeben, das Vorhaben schnell umzusetzen, um die Standortqualität des Finanzplatzes Deutschland zu verbessern. Damit könnten auch Investitionen nach Deutschland gezogen werden. Das Vorhaben habe für ihn eine hohe Priorität.

Die SPD-Fraktion begrüßte, dass Kukies bei den wichtigen Gesetzen auch nach dem Bruch der Koalition weitermache und zeigte sich erfreut, dass der Minister den Finanzplatz Deutschland weiter stärken wolle. Die Fraktion erkundigte sich nach den finanziellen Auswirkungen der Gesetze und wie die Finanzierung gesichert werden könne.

Die CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, der Minister habe Gesetzesvorhaben erwähnt, die zum Teil schon jahrelang diskutiert würden. Viele Maßnahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes seien auch im Sinne der Union. Verwiesen wurde allerdings auf die fehlende Einigung auf einen Bundeshaushalt. Die Unionsfraktion erklärte zudem, dass sie der in dem Gesetz enthaltenen nationalen Anzeigepflicht von Steuergestaltungen nicht zustimmen werde. Dazu verwies Kukies auf die parlamentarischen Beratungen.

Die FDP-Fraktion erklärte, dass es so viele Gesetze der früheren Koalition nicht mehr ins Plenum geschafft hätten, sei anderen als der FDP geschuldet. Sie erkundigte sich unter anderem nach Schuldenbremse und europäischem Stabilitätspakt. Kukies erinnerte in diesem Zusammenhang an den Sachverständigenrat, der die Schuldenbremse reformieren wolle. Es gebe viele gute Ideen, um das Thema Zukunftsinvestitionen besser adressieren zu können.

Die AfD-Fraktion interessierte sich für das tatsächliche Haushaltsloch und wollte wissen, ob es immer noch 44 Milliarden Euro betrage. Die Auswirkungen für die nächste Regierung würden immens werden, wurde prognostiziert. Auch interessierte sich die Fraktion dafür, wie es mit den Maßnahmen gegen die kalte Progression weitergehen werde, wenn es nicht mehr zur Verabschiedung des Gesetzes komme.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Gruppe Die Linke interessierten sich unter anderem für die angekündigte Regelung für die kommunalen Altschulden. Hierzu erklärte Kukies, eine Grundgesetzänderung könne erst einmal eine Tür öffnen. Danach werde man zu einer gesetzgeberischen Lösung übergehen. Kukies betonte die Notwendigkeit einer Lösung, denn die Altschulden würden die kommunale Handlungsfähigkeit durch Tilgungs- und Zinslasten einschränken.

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Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

Wirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden. Nach Angaben der Regierung bestehen die Ziele der Sanktionsstrafrecht-Richtlinie darin, für eine wirksame Anwendung der Sanktionen zu sorgen, zur Integrität des Binnenmarkts beizutragen und ein hohes Maß an Rechtssicherheit herzustellen. Hierzu sollen die strafrechtlichen Definitionen im Zusammenhang mit Verstößen gegen EU-Sanktionen angeglichen werden. Zudem werde gewährleistet, dass Art und Umfang der Strafen für die Missachtung von Sanktionsverboten „unionsweit wirksam, abschreckend und angemessen sind“. Überdies würden Maßgaben für die Ermittlung und Strafverfolgung sanktionsstrafrechtlicher Taten vorgegeben.

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Umstrittenes deutsch-serbisches Rohstoffabkommen

Klimaschutz und Energie/Antwort

Berlin: (hib/MIS) Mit Blick auf Bedenken an der Rechtsstaatlichkeit in Serbien, auf Proteste gegen das Vorhaben,und auf den Leumund der vorgesehenen Unternehmen der Rio-Tinto-Gruppe in Sachen Menschenrechts- und Umweltstandards hat die Gruppe Die Linke große Bedenken gegenüber einem Abkommen über, das Bundeskanzler Olaf Scholz, der serbische Präsident Aleksandar Vucic und der stellvertretende EU-Kommissionspräsident Maros Sefcovic im Juli 2024 getroffen haben. Bei dem Projekt geht es um eine die strategische Partnerschaft zu nachhaltigen Rohstoffen, Batterie-Wertschöpfungsketten und Elektrofahrzeugen, die unter anderem die mögliche Förderung von Lithium im westserbischen Jadar-Tal vorsieht.

In ihrer Antwort (20/13947) auf eine Kleine Anfrage (20/13716) der Gruppe Die Linke zum Thema gibt die Bundesregierung Auskunft über die Umstände des Zustandekommens des Abkommens und stellt unter anderem fest: Der Bundeskanzler sei ohne Begleitung von Unternehmensvertretern gereist. Es habe keine separaten Treffen zwischen dem Bundeskanzler und Unternehmen gegeben. Bei der Zeichnungszeremonie seien Vertreter der folgenden Unternehmen anwesend gewesen: Rio Tinto Group, Mercedes-Benz Group, Stellantis N.V., ElevenES, EIT InnoEnergy, InoBat, Kreditanstalt für Wiederaufbau und Cassa Depositi e Prestiti. An dem Treffen zur Unterzeichnung des Abkommens hätten als Vertreter deutscher Unternehmen Ola Källenius, CEO der Mercedes-Benz Group, und Christiane Laibach, Mitglied des Vorstands der Kreditanstalt für Wiederaufbau, teilgenommen. Es habe keine Treffen zwischen dem Bundeskanzler und Vertretern der Zivilgesellschaft gegeben. Die Bundesregierung habe in bilateralen Gesprächen mit Vertretern der serbischen Regierung die hohe Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit und den Schutz zivilgesellschaftlicher Akteure nachdrücklich unterstrichen. Die Bundesregierung unterstütze aber zivilgesellschaftliche Organisationen vor Ort mithilfe von Projekten. Im Zusammenhang mit dem Jadar-Projekt achte sie auf eine Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Öffentlichkeit. Gemeinsam mit EU, OSZE und Europarat sowie anderen Partnern setze sich die Bundesregierung auch multilateral dafür ein, die Zivilgesellschaft in Serbien zu stärken und zu schützen.

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Haushaltsführung 2024: Überplanmäßige Ausgabe genehmigt

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Das Bundesministerium für Finanzen hat für den „Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung im Beitrittsgebiet“ eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 75 Millionen Euro genehmigt. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zur Haushaltsführung 2024 (20/13993) hervor. „Die beantragten Mittel dienen der Ausfinanzierung des Zuschusses des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung im Beitrittsgebiet gemäß § 287e Absatz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch“, heißt es in dem auf den 29. November 2024 datierten Schreiben.

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Bundesregierung will Export von CO2 erlauben

Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen – und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare COs-Emissionen zu reduzieren. Einen Gesetzentwurf (20/13992) für ein entsprechendes Vertragsgesetz hat die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht.

Es schafft die Grundlage dafür, dass eine bereits 2009 beschlossene Änderung des Londoner Protokolls ratifiziert werden kann. Diese bezieht sich auf das Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen. Die Änderung lässt künftig den Transport von CO2 zu.

Kurzfristig ist jedoch nicht mit einem Inkrafttreten der internationalen Regeländerung zu rechnen, da die Änderung erst von acht der rund 50 Unterzeichnerstaaten ratifiziert wurde und eine Zweidrittelmehrheit für die Änderung erforderlich ist. Aus diesem Grund soll die Änderung bereits vorläufig angewandt werden. Diese Möglichkeit räumt das Protokoll allen beteiligten Ländern ein. Eine entsprechende Regelung wurde mit einer Entschließung 2019 beschlossen.

„Das Vertragsgesetz schafft die innerstaatlichen Voraussetzungen für die Ratifikation der Änderung von Artikel 6 des Londoner Protokolls aufgrund der Entschließung LP.3(4) und für die Abgabe einer Erklärung zur vorläufigen Anwendung des geänderten Artikels 6 für die Bundesrepublik Deutschland“, heißt es im Entwurf.

Für die innerstaatliche Umsetzung hat die Bundesregierung zudem eine Anpassung des Hohe-See-Einbringungs-Gesetzes angekündigt.

Ein Entwurf zur Änderung des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes liegt bereits vor und wird im Bundestag beraten. Der Gesetzentwurf im Dokuments- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien: https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-kohlendioxid-speicherungsgesetzes/312438

Die Hib-Meldung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1009674

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Höherer Kreditspielraum für die EIB

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BAL) Die Europäische Investitionsbank (EIB) soll künftig mehr Kredite vergeben können. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (20/13949), der ihr auf Ministerebene ermöglichen soll, einer entsprechenden Satzungsänderung des öffentlichen Förderinstituts im Rat der Europäischen Union zuzustimmen.

Konkret soll die sogenannte Gearing Ratio als feste Kennzahl aus der Satzung der EIB gestrichen werden. Künftig soll diese durch einstimmigen Beschluss des Gouverneursrats festgelegt werden. Derzeit beträgt sie 250 Prozent. „Die Gearing Ratio soll künftig auf 290 Prozent festgesetzt werden“, erklärt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf.

Die Regierung schreibt außerdem: „Nach Antrag zur Änderung des Artikel 16 Absatz 5 Unterabsatz 1 der EIB-Satzung wird künftig der Gouverneursrat der EIB einstimmig darüber entscheiden, wie hoch die maximale Quote der jeweils ausstehenden Darlehen und Bürgschaften im Verhältnis zu dem gezeichneten Kapital, den Rücklagen, den nicht zugeteilten Provisionen und dem Überschuss der Gewinn- und Verlustrechnung der Bank sein soll.“

Der Bundesrat hat gegen den Gesetzentwurf keine Einwände erhoben.

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Gesetzentwurf zur Reform der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ eingebracht (20/13956). Ziel sei es dabei, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung zukunftsadäquat aufzustellen, erklärt die Regierung.

Unter anderem sollen Friseursalons künftig in den gesetzlichen „Katalog der für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besonders anfälligen Branchen“ aufgenommen werden. Hierzu schreibt die Bundesregierung: „Durch die Erweiterung des Branchenkatalogs um Friseursalons kann die Prüfungssituation durch die damit verbundenen Pflichten, wie die Ausweismitführungspflicht, für die FKS erheblich verbessert werden.“

Die FKS solle künftig mittels automatisierter Datenabgleiche große Datenmengen systematisch hinsichtlich bestehender Risiken für das Auftreten von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung auswerten können. Mit den Maßnahmen des Gesetzentwurfs sei „rein rechnerisch ein Anstieg der von der FKS aufgedeckten Gesamtschadenssumme auf über 154 Prozent (1,13 Milliarden Euro) des Mittelwertes der gesamten Schadenssumme der FKS aus den letzten fünf Jahren von 2019 bis 2023 (732,5 Millionen Euro) möglich“.

Unter anderem könne die FKS durch die Weiterentwicklung der Befugnisse bei der Personenbefragung künftig eigenständig Maßnahmen zur Identitätsüberprüfung schnell und digital durchführen, ohne hierfür auf Amtshilfe anderer Behörden angewiesen zu sein.

Weiter erklärt die Bundesregierung: „Durch die stärker risikoorientierte Herangehensweise der FKS können ihre Ressourcen gezielter in den Bereichen der Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowie der Bekämpfung der organisierten Formen der Schwarzarbeit (schwere strukturelle Kriminalität) eingesetzt werden, in denen die größten Schäden für den Staat und die Gesellschaft verursacht werden.“

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) beanstandet in seiner Stellungnahme, „dass der Erfüllungsaufwand auch drei Arbeitstage vor Kabinettbefassung nicht vollständig ermittelt wurde“. Darüber hinaus kritisiert der NKR „die Beteiligungsfrist von einem Arbeitstag, ohne Vorankündigung und ohne Begründung der Dringlichkeit“. Der Rat schreibt: „Eine zwingend erforderliche konstruktive und fundierte Prüfung, insbesondere durch die betroffenen Akteurinnen und Akteure aus der Praxis, ist in diesem Zeitraum nicht möglich.“

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die in Artikel 2 des Gesetzentwurfs vorgesehene Ergänzung von § 12a des Finanzausgleichsgesetzes (FAG), wodurch im bundesstaatlichen Finanzausgleich für die Ausgleichsjahre 2022 und 2023 jeweils eine weitere Zwischenabrechnung in den Gesetzestext aufgenommen wird, um die Auswirkungen der Ergebnisse des Zensus 2022 frühzeitiger, das heißt bereits in den Jahren 2025 und 2026 zu berücksichtigen.

Allerdings bittet die Länderkammer die Bundesregierung, sich im Rahmen ihrer Abstimmungsprozesse mit dem Deutschen Bundestag dafür einzusetzen, die vorgesehene Änderung des FAG in jedem Fall noch in der laufenden Legislaturperiode – gegebenenfalls auch im Rahmen eines anderen Gesetzgebungsverfahrens – zu beschließen.

Dazu schreibt die Bundesregierung, sie strebe „weiterhin einen Abschluss der das FAG betreffenden Änderungsgesetzgebung bis spätestens Mitte 2025 an“.

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Transparenz über Unternehmensbeteiligungen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung von Transparenz hinsichtlich möglicher Beteiligungen politischer Beamter an Unternehmen“ (20/13791) vorgelegt. Darin schlägt die Fraktion eine Anpassung im Bundesbeamtengesetz (BBG) vor, nach der „Offenlegungspflichten des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz – AbgG) hinsichtlich Unternehmensbeteiligungen auch auf politische Beamte im Sinne des § 54 Abs. 1 BBG angewendet und verschärft werden“.

Zur Begründung führt die Fraktion den Fall eines Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz an. „Eine Beibehaltung der aktuellen Rechtslage führt zu enormen Unsicherheiten und Interessenkonflikten bei politischen Beamten, die nicht hingenommen werden können“, führt die Fraktion aus.

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Humanitäre Hilfe für Afghanistan seit 2010

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Das Auswärtige Amt hat seit dem Jahr 2010 humanitäre Hilfe in Höhe von 1,1 Milliarden Euro für Afghanistan beziehungsweise afghanische Flüchtlinge in den Nachbarländern zur Verfügung gestellt. Das geht aus der Antwort (20/13863) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13468) hervor.

Wie es darin weiter heißt, werden Transaktionen, die dem sogenannten Hawala-Banking zuzurechnen sind, von der Bundesregierung weder getätigt noch beauftragt. Der Begriff Hawala-Banking umschreibt informelle Zahlungsverfahren per Bargeld-Transfer.

„In besonderen Einzelfällen, in denen es zur Rettung von Menschenleben oder zur Durchführung von besonders wichtigen Hilfsprojekten mangels verlässlicher Bankensysteme keine alternativen Möglichkeiten für Geldtransfers in den Zielregionen gab“, hätten das Auswärtige Amt und das Entwicklungsministerium zugelassen, dass geförderte Zuwendungsempfänger und Durchführungsorganisationen „nach Abwägung aller Risiken als Ultima Ratio ein Hawala-System zur konkreten Projektdurchführung nutzen“. Die Nutzung von Hawala-Systemen habe hierbei strengen Voraussetzungen unterlegen und sei unter Beachtung der gesetzlichen Auflagen erfolgt.

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Stand bei der Umsetzung des Klimageldes

Klimaschutz und Energie/Antwort

Berlin: (hib/MIS) In der laufenden Legislaturperiode sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit einem Klimageld befasst. Über die genaue Ausgestaltung eines Klimageldes sollte aus Sicht der Bundesregierung in der nächsten Legislaturperiode beraten werden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/13865) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/13587) zum Umsetzungsstand zur Einführung und Auszahlung eines Klimageldes hervor. Im Weiteren heißt es in der Antwort, ein Referat, das ausschließlich mit der Einführung eines Klimageldes oder dem Auszahlungsmechanismus befasst sei, gebe es nicht. Dies sei eine Querschnittaufgabe mehrerer Arbeitseinheiten.

Gefragt nach dem Sachstand bei der vom früheren Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) angekündigten technischen Pro-Kopf-Auszahlung teilt die Bundesregierung mit, es sei vorgesehen, dass das Bundeszentralamt für Steuern die Aufgabe der Direktauszahlungsbehörde übernimmt. Der Direktauszahlungsmechanismus solle planmäßig 2025 zur Verfügung stehen.

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786 Millionen Euro 2024 für Dax-Konzerne eingeplant

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat eine detaillierte Liste über Bundesförderungen an Dax- und SDax-Unternehmen im Jahr 2023 und 2024 im Rahmen einer Antwort (20/13864) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (29/13589) veröffentlicht. Insgesamt flossen demnach 2024 358 Millionen Euro an die Dax-Firmen, für 2024 beträgt die Summe der gebundenen Mittel 786 Millionen Euro.

Größter Einzelempfänger war 2023 mit 80 Millionen Euro die Airbus Group. 2024 ist RWE mit 179,8 Millionen Euro größter Einzelposten.

Für SDax-Firmen sind 2024 Mittel von 352 Millionen Euro eingeplant, 2023 betrugen die ausgezahlten Zuwendungen 158 Millionen Euro.

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Deutscher Beitrag zu Friedensmissionen in Afrika

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Der deutsche Finanzierungsanteil für die sieben friedenserhaltende Maßnahmen der Vereinten Nationen in Afrika beträgt 6,11 Prozent. Wie aus der Antwort (12/13857) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13452) hervorgeht, stellt Deutschland damit 2024 insgesamt Mittel in Höhe von rund 131,85 Millionen Euro für diese Mission bereit. Dazu zählen den Angaben zufolge die VN-Missionen im Südsudan (UNMISS), in Somalia (UNSOS), in der Zentralafrikanischen Republik (MINUSCA), in Westsahara (MINURSO), in Abyei (UNISFA), in der Demokratischen Republik Kongo (MONUSCO) sowie unter Anrechnung von Mitteln aus dem Vorjahr in Mali (MINUSMA).

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Zuwendungen für US-Stiftungen in Deutschland

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt für US-Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Deutschland erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/13823). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob und in welcher Höhe seit 2024 Mittel an US-Institutionen wie beispielsweise die Bill and Melinda Gates Foundation, die Open-Society, den Atlantic Council oder das Aspen Institut gezahlt worden sind. Gefragt wird auch nach Mitteln insbesondere auch nach Zuwendungen für das Zentrum Liberale Moderne, „bei dem nach Ansicht der Fragesteller personelle Verbindungen über dessen Leitung zur Partei Bündnis 90/Die Grünen bestehen“.

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Zeitplan für Einführung eines Klimageldes

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung plant weiterhin mit der Einführung eines Klimageldes noch während der laufenden Legislaturperiode. Das schreibt sie in ihrer Antwort (20/13773) auf eine Kleine Anfrage (20/13554) der Gruppe Die Linke mit dem Titel „Soziale Kompensation steigender Energiepreise aufgrund CO2-Bepreisung“. Die entsprechende Bundestagsdrucksache trägt das Datum vom 13. November 2024.

Allerdings macht die Regierung keine Angaben zum konkreten Zeitplan. Zugleich bejaht sie die Frage, ob sie der Auffassung des zum Zeitpunkt der Anfrage noch amtierenden Bundesfinanzministers Christian Lindner (FDP) sei, „dass eine Entscheidung über konkrete Auszahlungen von Mehreinnahmen aus der CO2-Bepreisung über einen Kompensationsmechanismus (Klimageld) erst in der nachfolgenden Legislaturperiode entschieden werden soll“, wie es in der Anfrage heißt.

In der Antwort steht weiter: „Die Bundesregierung arbeitet an einem Direktauszahlungsmechanismus, der perspektivisch auch für ein Klimageld genutzt werden könnte, wenn er vollständig finalisiert ist.“ Es sei vorgesehen, dass das Bundeszentralamt für Steuern die Aufgabe der Direktauszahlungsbehörde übernehme. Grundlage für den Direktauszahlungsmechanismus sei die Zuspeicherung der Kontoverbindung in die Steuer-ID-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern. „Der rechtliche Rahmen dafür steht und die Zuspeicherung läuft“, schreibt die Regierung weiter. Ziel sei es, den Basismechanismus (zur automatisierten Auszahlung von Pauschalzahlungen) bis zum Jahr 2025 einsatzbereit zu etablieren.

Die Erhöhung des CO2-Preises von 30 auf 45 Euro im Jahr 2024 hat den Preis für einen Liter Benzin den Angaben zufolge um 10,8 Cent erhöht. Ziel des Klimageldes sei es, den künftigen Anstieg der Preise im CO2-Emissionshandel zu kompensieren und die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten. Über die genaue Ausgestaltung eines Klimageldes sollte aus Sicht der Bundesregierung in der nächsten Legislaturperiode beraten werden. „Über die notwendigen haushaltspolitischen Festlegungen wird entsprechend in künftigen Verfahren der Haushaltsaufstellung zu entscheiden sein.“

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Rüstungsexporte im Wert von elf Milliarden Euro genehmigt

Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Vom 1. Januar bis zum 15. Oktober 2024 hat die Bundesregierung 4.163 Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern (Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter) im Wert von knapp elf Milliarden Euro erteilt. Dies berichtet die Bundesregierung in der Antwort (20/13696) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe BSW (20/13334). 46 Einzelanträge für die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Gesamtwert von 29 Millionen Euro seien abgelehnt worden. Den größten Anteil an Rüstungsexportgenehmigungen (Einzel- und Sammelausfuhren) haben Firmen aus Niedersachsen mit 35,7 Prozent. Es folgen Bayern (21,2 Prozent) und Baden-Württemberg (21,1).

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Vermögensverteilung in Deutschland

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2021 haben rund 77 Prozent der Haushalte in Deutschland über Sachvermögen und rund 22 Prozent über Sach- und Anlagevermögen verfügt. Das geht aus einer Antwort (20/12729) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12526) der Gruppe Die Linke hervor. Dieser ist weiter zu entnehmen, dass 2017 die unteren 50 Prozent (nach Einkommen) der Haushalte über 2,6 Prozent des privaten Nettovermögens in Deutschland verfügten und die oberen zehn Prozent über rund 55 Prozent des privaten Nettovermögens.

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Nachhaltigkeitsforscher plädiert für Jahreswohlstandsbericht

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Für eine Weiterentwicklung des Jahreswirtschaftsberichts in Richtung eines Jahreswohlstandsberichts hat sich der Nachhaltigkeitsforscher Roland Zieschank vom Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung in Berlin während eines öffentlichen Fachgespräches am Mittwoch im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung ausgesprochen. Der Wert von Ökosystemleistungen und biologischer Vielfalt im Sinne einer ehrlichen Rechnung müsse besser in nationale Berichte und Unternehmensbilanzen integriert werden – ebenso in den Jahreswirtschaftsbericht, sagte er. Wirtschaftlicher und sozialer Wohlstand hingen entscheidend von einer intakten, artenreichen Natur ab. Der wahre Wert des Naturvermögens und funktionierender Ökosysteme werde häufig unterschätzt – sowohl in der Bedeutung für den Einzelnen als auch in volkswirtschaftlichen Berechnungen und Unternehmensbilanzen.

Den Verlust von Biodiversität und Ökosystemleistungen sieht Zieschank als unterschätztes Risiko an. Der Bericht der Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES, Weltbiodiversitätsrat) von 2019 stelle fest, dass der Rückgang der biologischen Vielfalt den Fortschritt bei 80 Prozent der Nachhaltigkeitsziele (SDG) in Bezug auf Armut, Hunger, Gesundheit, Wasser, Städte, Klima, Ozeane und Land untergrabe.

Positiv bewertete er, dass der Jahreswirtschaftsbericht 2024 um die Sonderkapitel Wohlfahrtsmessung und gesellschaftlicher Fortschritt erweitert worden sei. In dem Bericht heißt es unter anderem: „Wohlfahrt zeichnet sich auch durch soziale Gerechtigkeit, Qualität der Bildung und Gesundheitsversorgung, Forschungs- und Innovationsfähigkeit, Geschlechtergerechtigkeit, generationengerechte Staatsfinanzen oder Fortschritte beim Klima- und Naturschutz aus. Trotz der Relevanz des Bruttoinlandsprodukts (BIP), die gerade in wirtschaftlich schwierigen Phasen deutlich wird, ist es wirtschaftspolitisch geboten, auch andere Indikatoren jenseits des BIP zu beachten.“

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Experten uneins über Exportverbot für gefährliche Pestizide

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Anhörung

Berlin: (hib/SAS) Braucht es ein Exportverbot für Pflanzenschutzmittel, die aufgrund ihrer gesundheits- und umweltschädlichen Wirkung in der EU nicht zugelassen sind? Die Ampel hat ein solches Exportverbot zwar im Koalitionsvertrag vereinbart, konnte sich aber seit Mai 2023 auf eine entsprechende Verordnung nicht einigen. Das Urteil der Sachverständigen fiel am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ähnlich geteilt aus: Drei der fünf Experten sprachen sich für ein Verbot aus, zwei dagegen.

Gegen ein Verbot wandte sich Frank Gemmer, Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands Agrar, der die Interessen der deutschen Hersteller von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln vertritt. Er verwies auf den Nutzen der Pflanzenschutzmittel, die Kulturpflanzen vor Krankheiten, Schädlingen und Unkräutern bewahrten und zudem dem Vorratsschutz dienten. Pflanzenschutzmittel leisteten einen wesentlichen Beitrag zur Ernährungssicherung sowie zur Reduzierung von Treibhausgasen beim Pflanzenbau. Sie seien hilfreich, um den weltweit steigenden Bedarf an Nahrungsmitteln zu decken, sagte Gemmer. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) gehe von einer Verdopplung des Bedarfs bis 2050 aus. „Deshalb muss die Politik den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ermöglichen“, forderte er. Weitere Einschränkungen des Exports brauche es nicht, schon heute sei er auf EU-Ebene streng geregelt. Ein Export in ein bestimmtes Land sei ohne dessen Billigung gar nicht möglich. „Wir werfen das nicht mit Fallschirmen ab“, betonte der Sachverständige. „Lokale Behörden bekommen umfassende Informationen wie die Chemikalien sicher gelagert, transportiert, genutzt und entsorgt werden können.“ Ein Großteil der Exporte gehe in Länder wie USA, Japan und Kanada, die über ein strenges Zulassungsverfahren verfügten, sowie in Schwellenländer wie China, Indien und Brasilien. Nur 0,5 Prozent der Gesamtmenge würden in Entwicklungsländer exportiert.

Von einer Begrenzung der Exporte von Pestiziden riet auch Harald von Witzke, emeritierter Professor für internationalen Agrarhandel und Entwicklung an der Humboldt-Universität zu Berlin, ab. In seiner schriftlichen Stellungnahme warnt er unter anderem vor der Abwanderung der Produktion aus Deutschland in andere Länder. Der Effekt auf den Einsatz in anderen Teilen der Welt sei sehr begrenzt, noch dazu gingen Arbeitsplätze in Deutschland verloren. Mit einem Exportverbot würde sich die EU außerdem dem Vorwurf aussetzen, „neokoloniale Politik“ zu betreiben. Als Lösung favorisiert von Witzke dagegen neue molekulargenetische Methoden. Damit könnten Nutzpflanzen gezüchtet werden, die widerstandsfähiger gegen Krankheiten und Schädlinge aber auch gegen Trockenheit, Hitze oder Staunässe – ein Beitrag zu höheren uns sicheren Erträgen.

Für ein Exportverbot sprach sich Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk Deutschland aus. Die aktuell 52 von der EU nicht zugelassenen Wirkstoffe seien allesamt entweder als krebserregend, erbgutschädigend oder reproduktionstoxisch klassifiziert, erklärte der Toxikologe. In Ländern des Südens komme es bei Beschäftigten in der Landwirtschaft häufig zu unbeabsichtigten, akuten Pestizidvergiftungen. Eine von der FAO in Vietnam und Kambodscha durchgeführte Studie habe Vergiftungsraten von über 50 Prozent belegt, in einer weiteren, vom Pestizid-Hersteller Syngenta finanzierten Studie in 24 Ländern habe die Rate bei über 25 Prozent gelegen. Es sei ein großer Widerspruch, dass Wirkstoffe, die in der EU zum Schutz der Umwelt und Gesundheit verboten seien, dort, wo eine höhere Pestizidexposition großer Teil der Bevölkerung die Regel ist, weiterhin vermarktet würden, so Clausing in seiner schriftlichen Stellungnahme. Ein deutsches Exportverbot wäre ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem überfälligen globalen Verbot von hochgefährlichen Pestiziden, für das sich auch die Umweltversammlung der Vereinten Nationen (UNEA) im Mai 2024 mit einer Resolution ausgesprochen habe.

Noch deutlicher wurde Alan Tygel, Mitglied der brasilianischen Dauerkampagne gegen Pestizide und für Leben, in seinem Appell an Deutschland, den Export gefährlicher Pestizide zu unterbinden. Sein Land habe sich laut FAO-Statistiken zum größten Verbraucher von Pestiziden weltweit entwickelt. 2022 seien 800.000 Tonnen Pestizide ausgebracht worden. Eine Menge, die seit Jahren ebenso steige wie die Zahl der Vergiftungsfälle in Brasilien: 2019 seien laut brasilianischem Gesundheitsministerium knapp 8.400 Fälle gezählt worden, darunter auch viele Kinder. Tygel hielt Deutschland und deutschen Herstellern vor, doppelte Standards anzulegen. Während eine Reihe von Pestiziden der deutschen Firmen Bayer und BASF aufgrund ihrer gefährlichen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt in der EU verboten sei, würden sie dennoch in Länder des Globalen Südens und auch nach Brasilien verkauft. Diese Politik sei nicht nur unmoralisch, sondern basiere oft auch auf falschen Argumenten, sagte der Sachverständige. Brasilien praktiziere zum Beispiel keine „tropische Landwirtschaft“, die die in der EU verbotenen Pestizide erfordere.

Silke Bollmohr vom Inkota-Netzwerk für Welternährung und Globale Landwirtschaft kritisierte ebenfalls den Export dieser Pflanzenschutzmittel: Der Einsatz gesundheits- und umweltschädlicher Pestizide gefährde Millionen Menschen im globalen Süden, da diese Stoffe dort oft unter schwächeren Schutzauflagen und bedenkenlos angewendet würden, erklärte Bollmohr. Bereits degradierte Böden und Gewässer würden weiter verschmutzt und für die Nahrungsmittelproduktion entscheidende Bestäuber gefährdet. Auch für Verbraucher bestehe durch mit Pestizidrückständen belastete Lebensmittel ein Risiko. Nicht selten kämen sie als Importware auch nach Deutschland. Neueste europäische Rückstandsdaten belegten die Existenz von 69 in der EU verbotenen Pestizide in Nahrungsmitteln. Bollmohr erinnerte daran, dass sich Deutschland international verpflichtet habe, gefährliche Chemikalien aus dem Verkehr zu ziehen. Sie bedauerte, dass eine geplante Regelung für ein Exportverbot in Deutschland nicht umgesetzt worden sei. Dabei bedeute ein Exportverbot nicht ein „Verbot alle Pestizide“, wie die Expertin betonte, sondern einen Schritt hin zu sicheren und nachhaltigen Alternativen.

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Informationen zu Green Recovery-Projekt in Zentralamerika

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Das Projekt „Green Recovery“, das die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Zentralamerika und in der Dominikanischen Republik im Auftrag der Bundesregierung zwischen März 2021 und Juli 2024 umgesetzt hat, ist laut Bundesregierung noch nicht schlussgerechnet, „sodass noch keine abschließenden Angaben zu den Kosten des Projekts vorliegen“. Hinweise auf Mittelfehlverwendungen gebe es jedoch nicht, heißt es in der Antwort der Regierung (20/13631) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13479).

Das Projekt sei in zwei Handlungsfeldern tätig gewesen, informiert die Bundesregierung: Zum einen sei es darum gegangen, die Kapazitäten zur Entwicklung von sogenannten Green Recovery-Lösungen, mit denen eine ökonomische und soziale Erholung und ein Wiederaufbau nach der Covid-Pandemie klima- und umweltfreundlich gestaltet werden soll, durch Unternehmen und Unternehmensnetzwerke zu verbessern. Zum anderen sei es Ziel gewesen, regionale Wissenstransfers für Green Recovery im Privatsektor über die Zentralamerikanische Kommission für Umwelt und Entwicklung sowie regionale und nationale Unternehmensnetzwerke zu stärken.

43 Prozent der mithilfe des Projekts erhaltenen oder neu geschaffenen Arbeitsplätzen kämen Frauen zugute, elf umgesetzte Projektvorschläge zielten auf eine stärkere Beteiligung von Frauen am Arbeitsplatz sowie im Umwelt- und Biodiversitätsschutz.

Das Projektziel, dass Unternehmen vermehrt Green-Recovery-Lösungen einsetzen, sei erreicht worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Als Beispiele für Green Recovery nennt sie etwa die Stärkung der Kreislaufwirtschaft und Reduktion von Plastikmüll durch die Produktion kompostierbarer Biomaterialien als Ersatz für Einwegplastik im Agrarexportsektor für Ananas. Die Förderung des nachhaltigen Tourismus und Küstenschutzes durch Wiederaufforstung von Mangrovenwäldern oder die Schaffung von Arbeitsplätzen für Frauen durch den Anbau von Heilpflanzen als Rohstoff für kosmetische und pharmazeutische Produkte sind weitere Beispiele, die sie in der Antwort anführt.

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Beschäftigungsprojekt in Zentralamerika als Erfolg bewertet

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung bewertet das von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in ihrem Auftrag umgesetzte Projekt „Jugendbeschäftigungsförderung und berufliche Aus- und Fortbildung von marginalisierten Jugendlichen zur Prävention von Jugendgewalt“ als erfolgreich. Das Projekt habe die soziale Resilienz und Beschäftigungsfähigkeit von Jugendlichen in ausgewählten Gemeinden des nördlichen Länderdreiecks Zentralamerika mit hohem Gewaltaufkommen verbessert, heißt es in einer Antwort (20/13604) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13469).

In drei Handlungsfeldern sei das Projekt aktiv gewesen. Neben der Qualifizierung von Berufsbildungs- und Arbeitsvermittlungspersonal etwa im Bereich mentale Gesundheit und psychosoziale Unterstützung sei es Ziel gewesen, die Bedingungen für Ausbildung und Weiterbildung für Jugendliche in Gemeinden mit hohem Gewaltaufkommen durch „arbeitsmarktorientierte, mobile und digitale Ausbildungs- und Fortbildungsangebote“ zu verbessern. Darüber hinaus sollte durch Sensibilisierung und Einbindung des Privatsektors die Diskriminierung von Jugendlichen aus diesen Gemeinden verringert werden.

Das Projekt sei von der lokalen Bevölkerung sehr geschätzt worden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Beteiligte hätten insbesondere die Kombination aus der Vermittlung technischer Fähigkeiten gepaart mit Ansätzen der mentalen Gesundheit und psychosozialen Unterstützung gelobt. 1.646 Jugendliche hätten die Angebote bis Projektende abgeschlossen. 1.275 Jugendliche erreichten dabei die höchste Bewertungsstufe auf einer Resilienzskala mit sechs Stufen.

Zu den Kosten des Projekts äußert sich die Bundesregierung mit Verweis auf die noch nicht vorliegende Schlussrechnung nicht. „Abschließende Angaben zu den Kosten des Projekts“ lägen noch nicht vor.

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