Neues aus dem Bundestag | 16. Februar 2026

Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.


Projekte zur Stärkung von Transsexuellen in Vietnam

Projekte im Jemen aus Sicherheitsgründen vertraulich

Informationen über Projekte in Syrien bleiben vertraulich

Keine Hamas-Unterwanderung bei Förderung von NGO in Gaza

Projekte der Böll-Stiftung in El Salvador

Gesetzentwurf zur Erweiterung der BEPS-MLI-Liste

Projekte der Friedrich-Ebert-Stiftung in El Salvador

Namentlich nicht deklariertes Projekt in Libyen

Konfliktbetroffene Frauen in Armenien und Aserbaidschan

Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung

Menschenrechtsinstitut sieht Rechtsstaat unter Druck

Informationen über Projekte in Ägypten bleiben vertraulich

Bestimmte Projekte in Kambodscha bleiben vertraulich

Bundesregierung macht keine Angaben zu Projekten in Kuba

Keine Angaben zu Projekten in Thailand, Somalia und Burundi

Aus Sicherheitsgründen keine Angaben zu Projekten in Sudan

Projekte im Tschad bleiben vertraulich

Weltwärts will mehr Interessierten die Teilnahme ermöglichen

Grünes Licht für CO2-Export und Offshore-CCS

Keine Angaben zu Projekten in Belarus, Nicaragua und Myanmar

Nicht deklarierte Projekte in den Palästinensischen Gebieten

US-Sanktionen gegen Kuba

Bundesbankpräsident plädiert für digitalen Euro

Ergebnisse der Monopolkommission für die Landwirtschaft

Informationen zu Projekten in den Philippinen

Namentlich nicht deklarierte Projekte in Simbwabwe

Projekte in der Ukraine, Moldau und Eritrea

14 Beschwerden wegen Nichteinhalten von OECD-Leitsätzen

Projekte in Tadschikistan, China und Venezuela

Förderprojekte zur sozial-ökologischen Transformation

Diskurs über Menschenrechtspolitik der Bundesregierung

Expertenempfehlungen zu Deutschlands Rolle in der Welt


Projekte zur Stärkung von Transsexuellen in Vietnam

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Über die Verwendung der Mittel des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für zwei aufeinanderfolgende Projekte zur Stärkung der Rechte von „Transsexuellen“ in Vietnam entscheidet laut Bundesregierung die durchführende Evangelische Zentralstelle für Globale Entwicklung (EZE) „eigenständig und ohne politische Einflussnahme“. Das schreibt sie in einer Antwort (21/3996) auf eine Kleine Anfrage (21/3742) der AfD-Fraktion.

Auch die Verantwortung für die Auswahl, Durchführung, inhaltliche Steuerung und Auswertung der geförderten Projekte liege vollständig bei der EZE. Sie habe insbesondere die Freiheit, ihre Partnerorganisationen sowie ihre thematischen und regionalen Schwerpunkte eigenständig zu wählen. Der Bundesregierung zufolge nimmt das BMZ jedoch ein umfassendes Kontroll- und Prüfmandat wahr, „um sicherzustellen, dass die Mittel entsprechend den Förderrichtlinien eingesetzt werden“.

Von der AfD-Fraktion nach lokalen Umsetzungspartnern oder Nichtregierungsorganisationen (NGO) in Vietnam gefragt, führt die Bundesregierung aus, die Nennung der erbetenen Informationen sei aus Sicherheitsgründen nicht möglich. „Sie würde ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen nichtstaatlichen Organisationen vor Ort und für die Freiheit, rechtliche und körperliche Unversehrtheit der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen bedeuten.“ Zudem sei die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten, wie dem Namen des lokalen Partners, grundlegende Voraussetzung dafür, dass zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiteten.

Die Zuwendungsempfänger oder zivilgesellschaftlichen Akteure in Vietnam arbeiteten in einem schwierigen Kontext, erklärt die Bundesregierung. Die Zivilgesellschaft sei mit schwerwiegenden Repressionen, willkürlichen Verhaftungen, Verurteilungen zu langen Haftstrafen aus politischen Gründen und restriktiven Gesetzen konfrontiert. „Ein Spielraum zur Entfaltung freier zivilgesellschaftlicher Aktivitäten besteht praktisch nicht mehr.“

Nach oben


Projekte im Jemen aus Sicherheitsgründen vertraulich

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung behält aus Sicherheitsgründen Informationen über mehrere vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) namentlich nicht deklarierte Projekte im Jemen unter Verschluss. Das Arbeitsumfeld für die Partnerorganisationen der Bundesregierung habe sich dort seit Mitte 2024 deutlich verschlechtert, schreibt sie in einer Antwort (21/3997) auf eine Kleine Anfrage (21/3745) der AfD-Fraktion.

Zahlreiche Lokalbeschäftigte seien willkürlich durch die de-facto-Autoritäten beziehungsweise die Huthi-Miliz festgenommen und ohne Anklage an unbekannte Orte verbracht worden. Bis heute bestehe kein Kontakt zu ihnen. Aufgrund ihrer Tätigkeit für westliche Geberländer stünden die Lokalbeschäftigen besonders im Fokus der Behörden und unter einem extremen Druck.

„Im Herbst 2025 ging es schließlich so weit, dass die de-facto-Autoritäten auch internationale Mitarbeitende der Vereinten Nationen zeitweise festgesetzt und bedroht haben“, berichtet die Bundesregierung weiter. Auch die Terrororganisation Al-Kaida auf der Arabischen Halbinsel und weitere bewaffnete Gruppierungen stellten in Jemen eine Gefahr dar.

Die Offenlegung der Namen der Partnerorganisationen der Bundesregierung oder die Benennung konkreter Projektdetails würden die Mitarbeiter vor Ort potenziell gefährden, ist die Bundesregierung überzeugt. Eine öffentliche Nennung würde ein erhebliches Risiko für die Sicherheit insbesondere der Lokalbeschäftigten darstellen und einen Angriff auf ihre Freiheit, körperliche Unversehrtheit und rechtliche Sicherheit darstellen. „Dies betrifft gleichermaßen die deutschen Partner, die sich vor Ort aufhalten.“

Auch eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet aus Sicht der Bundesregierung aufgrund der potenziellen Gefahr für Leib und Leben aus. Außerdem wäre auch bei diesem Vorgehen ein Vertrauensverlust der lokalen Partner zu befürchten.

Nach oben


Informationen über Projekte in Syrien bleiben vertraulich

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung gibt auch auf Nachfrage aus Sicherheitsgründen keine Informationen über namentlich nicht deklarierte Projekte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Syrien heraus. Das schreibt sie in ihrer Antwort (21/4001) auf eine Kleine Anfrage (21/3746) der AfD-Fraktion.

Die Bundesregierung verweist auf eine frühere Antwort (21/3217) und betont erneut, dass die erbetenen Informationen zu Titel und Maßnahmenbeschreibung der betreffenden Projekte auch im Transparenzportal nicht abgebildet werden könnten.

Die Bundesregierung hatte dies damit begründet, dass die Zuwendungsempfänger oder zivilgesellschaftlichen Akteure in Syrien in einem hochvolatilen Kontext arbeiten. Die Institutionen seien in diesem Kontext oftmals in der Öffentlichkeit mit spezifischen Personen verbunden, die bei einer Benennung persönlicher Gefahr ausgesetzt sein könnten.

„Die öffentliche Nennung würde ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen nichtstaatlichen Organisationen vor Ort, ihre Freiheit, rechtliche und körperliche Unversehrtheit und gegebenenfalls sogar das Leben der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen bedeuten.“ Dies gelte entsprechend für ihre deutschen Partner, wenn sie sich vor Ort bewegten.

Nach oben


Keine Hamas-Unterwanderung bei Förderung von NGO in Gaza

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Bei der Förderung von Nichtregierungsorganisationen (NGO) im Gaza-Streifen hat es in den vergangenen fünf Jahren keine Hinweise auf eine mögliche Einflussnahme oder Unterwanderung durch die Hamas gegeben. Das geht aus der Antwort (21/3955) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/3693) der AfD-Fraktion hervor.

„Die regelmäßige Überprüfung von Programm- und Compliance-Daten sowie die vorgeschaltete Prüfung der außenpolitischen Unbedenklichkeit der Projekte und Endempfänger durch die Bundesregierung ergaben bislang keine Erkenntnisse, die auf Fehlverhalten oder direkte politische Einflussnahme hindeuten.“

Nach oben


Projekte der Böll-Stiftung in El Salvador

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Auswirkungen von Projekten der Heinrich-Böll-Stiftung in El Salvador auf die innere Sicherheit des Landes sind Gegenstand der Antwort der Bundesregierung (21/3859) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3524). Die von der Bundesregierung geförderten Projekte der Stiftung hätten demnach vor allem der Stärkung von Menschenrechten und demokratischen Prozessen vor Ort gedient.

Die Bekämpfung von Kriminalität und Korruption sei nicht Ziel der Projekte gewesen, schreibt die Bundesregierung. Gleichwohl sei davon auszugehen, dass die Vorhaben indirekt zur Prävention von Kriminalität und Korruption beigetragen hätten. Die Aktivitäten hätten sich unter anderem auf Demokratie- und Menschenrechtsförderung, Umwelt- und Klimapolitik sowie die Stärkung zivilgesellschaftlicher Akteure konzentriert.

Nach oben


Gesetzentwurf zur Erweiterung der BEPS-MLI-Liste

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die Liste der unter das BEPS-MLI fallende Steuerabkommen um 62 weitere Steuerabkommen erweitert werden kann (21/3944). BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting, auf Deutsch etwa Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung, heißt es dazu auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums. Dabei handele es sich um ein Projekt für ein international abgestimmtes Vorgehen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und gegen aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen.

Nach oben


Projekte der Friedrich-Ebert-Stiftung in El Salvador

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/STO) Auswirkungen von Projekten der Friedrich-Ebert-Stiftung in El Salvador auf die innere Sicherheit des Landes sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/3896) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3523). Danach unterstützte die Friedrich-Ebert-Stiftung im Zeitraum von 2013 bis 2018 Analyse und Debatten zu ausgewählten Problembereichen der regionalen Sicherheit, beispielsweise zur organisierten Kriminalität, zum Drogenhandel sowie zur Gewalt durch Jugendbanden beziehungsweise Maras.

Zudem arbeitete sie mit ihren Partnern zur Reform der Justiz, zur öffentlichen Sicherheit, zur Kriminalitätsvorbeugung und zu Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Politik, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Vor allem die Stärkung zivilgesellschaftlicher Akteure, die Förderung von Dialog und Kooperation sowie die Unterstützung von politischen Reformen durch die Friedrich-Ebert-Stiftung sollten langfristig auch Beiträge zur Verbesserung der inneren Sicherheit in El Salvador erbringen.

Nach oben


Namentlich nicht deklariertes Projekt in Libyen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung macht aus Sicherheitsgründen keine Angaben zu einem namentlich nicht deklarierten Projekt in Libyen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (21/3826) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3559).

Die Arbeit der Zuwendungsempfänger beziehungsweise der zivilgesellschaftlichen Akteure erfolge in Libyen in einem „schwierigen Kontext“, führt die Bundesregierung weiter aus. Die Zivilgesellschaft sei auch nach Ende des Bürgerkriegs mit schwerwiegenden Repressalien, Schikanen, willkürlichen Verhaftungen und restriktiven Gesetzen seitens der Behörden konfrontiert. Die Institutionen seien in diesem Kontext oftmals in der Öffentlichkeit mit spezifischen Personen verbunden, die bei einer Benennung persönlicher Gefahr ausgesetzt sein können. „Die öffentliche Nennung würde ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen nichtstaatlichen Organisationen vor Ort und für die Freiheit, rechtliche und körperliche Unversehrtheit der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen bedeuten“, heißt es in der Antwort weiter. Dies gelte entsprechend für ihre deutschen Partner, wenn sie sich vor Ort bewegen.

Zudem ist die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten wie dem Namen des lokalen Partners den Angaben zufolge auch grundlegende Voraussetzung dafür, dass zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiten. Auch eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet nach Auffassung der Bundesregierung aufgrund der potenziellen Gefahr für Leib und Leben aus. Überdies wäre der mögliche Vertrauensverlust der lokalen Partner ihr zufolge auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolgt.

Nach oben


Konfliktbetroffene Frauen in Armenien und Aserbaidschan

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über das Projekt „Stärkung von Rechten, Ressourcen und Repräsentanz von marginalisierten, vertriebenen und konfliktbetroffenen Frauen in Armenien und Aserbaidschan“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3823) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3560). Danach sollen durch das Projekt die Rechte, Ressourcen und Repräsentanz von vertriebenen Frauen, unter anderem mit Behinderung, ausgebaut werden.

Das Vorhaben entwickelt den Angaben zufolge mit staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen Konzepte, um bessere soziale Dienstleistungen für Frauen und benachteiligte Gruppen anzubieten. Dazu gehörten unter anderem Fort- und Weiterbildungen sowie psychosoziale Unterstützung. Dafür schule es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Institutionen.

Ergänzend verbessert das Vorhaben laut Vorlage die wirtschaftlichen Perspektiven von Geflüchteten, besonders von Frauen. Es organisiere Schulungen und Beratungen und pilotiere Beschäftigungsmaßnahmen. Das Vorhaben fördere darüber hinaus lokale Initiativen, mit dem Ziel, Frauen und ihre Familien zu unterstützen. Vernetzung und finanzielle Unterstützung für diese lokalen Initiativen stärke außerdem sozialen Zusammenhalt sowie Resilienz.

Nach oben


Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung distanziert sich von einer Kleinen Anfrage (21/3387) der AfD-Fraktion über „mögliche woke Projekte im Auswärtigen Amt“. Die Bundesregierung stehe zu den Grundsätzen der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung. Die in der Fragestellung genannten Einschätzungen und Darstellungen mache sich das Auswärtige Amt nicht zu eigen, heißt es in der Antwort (21/3821) der Bundesregierung.

Nach oben


Menschenrechtsinstitut sieht Rechtsstaat unter Druck

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss

Berlin: (hib/SAS) Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) warnt vor einer Gefährdung der Menschenrechte auch in Deutschland. „Wir müssen konstatieren, dass die Menschenrechte unter Druck stehen – und damit auch der demokratische Rechtsstaat – ebenso wie die Zivilgesellschaft, die sich für Menschenrechte einsetzt“, sagte Beate Rudolf, Direktorin des Menschenrechtsinstituts am Mittwoch im Gespräch mit Abgeordneten des Menschenrechtsausschusses.

Rudolf war in den Ausschuss gekommen, um den Mitgliedern Rede und Antwort zu insgesamt vier Berichten zu stehen, die das Institut als unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands vorgelegt hat: neben den Jahresberichten des Instituts für die Jahre 2023 (20/12395) und 2024 (21/2400) insbesondere die Berichte zur Entwicklung der Menschenrechtssituation im Berichtszeitraum Juli 2023 bis Juni 2024 (20/14185) sowie Juli 2024 bis Juni 2025 (21/2723).

Teile der politischen Debatte entfernten sich von den Menschenrechten, auch in der Mitte von Gesellschaft und Parteienspektrum, so Rudolf. Menschenrechte würde als „lästig behandelt, ignoriert, inhaltlich abgelehnt, umgedeutet oder als Ideologie verunglimpft“. Dies geschehe vor allem im Bereich Flucht und Asyl oder bei den Rechten von sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten – aber auch, wenn versucht werde, einzelne Rechte, wie etwa die Meinungsfreiheit umzudefinieren in ein „Recht ohne Widerspruch“: Kritik werde dann „als Zensur geframend“.

Die Direktorin des Menschenrechtsinstituts mahnte, den „Konsens über die Menschenrechte“ in Deutschland zu bewahren. Politik und Gesellschaft müssten sich „allen politischen Kräften entgegenstellen, die Menschen absprechen, die gleiche Würde und die gleichen Menschenrechte zu haben“, so Rudolfs Appell.

Das DIMR habe die Gefährdung des Rechtsstaats als ein Schwerpunktthema des aktuellen Berichts zur Menschenrechtssituation in Deutschland gewählt, da man besorgt sei über die politische Rhetorik „auch von Regierungsmitgliedern“, die etwa internationale Gerichtsentscheidungen abwerte, so Rudolf mit Blick auf den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu. Auch die gezielte Diskreditierung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sei besorgniserregend. Die DIMR-Direktorin bezeichnete es als einen Widerspruch zum Grundgesetz, wenn das Neutralitätsgebot, das den Staat in seine Schranken weise, umgedeutet und gegen bürgerschaftlich engagierte Menschen verwendet werde.

NGOs setzten sich für Belange ein, die alle beträfen. Es sei daher „eine demokratische Notwendigkeit“, dass Bund und Länder sie schützten und stärken, „auch finanziell“. Die Menschenrechtsexpertin zeigte sich alarmiert, dass ein „demokratiefeindliches Anti-NGO-Narrativ“ in Parteien Fuß fasse, wenn zum Beispiel Förderstrukturen in Frage gestellt würden. Auch Selbstorganisationen von Kindern und Jugendlichen seien Angriffen ausgesetzt, so die DIMR-Direktorin.

Kritik und Mahnung lösten bei den Fraktionen unterschiedliche Reaktionen aus: Vertreter der Union wiesen Vorwürfe gegen die Bundesregierung zurück. Es sei keine Missachtung des Völkerrechts, wenn diese einen Besuch des israelischen Ministerpräsidenten trotz Haftbefehl des IStGH Deutschland für möglich halte, so Jonas Geissler (CSU). Dem Bericht mangele es an der „gebotenen Neutralität“. Die AfD äußerte sich ähnlich. Der Bericht sei „extrem tendenziös“, kritisierte der Abgeordnete Stefan Möller. Er gebe vor allem Positionen wieder, die von Linken, Grünen und SPD vertreten würden. Darin sei unter anderem zu wenig über antisemitische Angriffe gegen jüdische Einrichtungen zu lesen. Die Direktorin des DIMR wandte dagegen unter anderem ein, dass das DIMR dem wachsenden Antisemitismus nach dem 7. Oktober 2023 einen eigenen Bericht gewidmet habe.

Abgeordnete der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke nahmen das Menschenrechtsinstitut vor der Kritik in Schutz. Ralf Stegner (SPD) stellte klar, dass die Grundrechte nicht nur für einen Teil des politischen Spektrums, sondern für alle Abgeordneten gelten.

Boris Mijatovic (Bündnis 90/Die Grünen) wies auch den Vorwurf der mangelnden Objektivität des DIMR-Berichts zurück. Die Asylpolitik der Ampel-Regierung sei darin keinesfalls geschont worden. Der Grünen-Abgeordnete kritisierte wiederum Union und AfD dafür, das Gespräch über die Berichte zu polarisieren.

Tina Fey (Die Linke) betonte den Wert der Menschenrechte als „hohes Gut“. Die Berichte des DIMR zur Menschenrechtsentwicklung seien „wichtig und richtig“. Kritik werde zwar nie gern gehört, aber zum Schutz der Menschenrechte müsse es „auch mal wehtun“, befand sie.

Nach oben


Informationen über Projekte in Ägypten bleiben vertraulich

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung behält aus Sicherheitsgründen Informationen über mehrere vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) namentlich nicht deklarierte Projekte in Ägypten unter Verschluss. Die Arbeit der Zuwendungsempfänger beziehungsweise der zivilgesellschaftlichen Akteure erfolge in Ägypten vor dem „Hintergrund einer repressiv agierenden Regierung, die wiederholt mit schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, wie willkürlichen Festnahmen, Gewalt gegen Oppositionelle sowie Einschränkungen der Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit“ in Verbindung gebracht werde, schreibt sie in einer Antwort (21/3764) auf eine Kleine Anfrage (21/3393) der AfD-Fraktion. Die Institutionen seien in diesem Kontext oftmals in der Öffentlichkeit mit spezifischen Personen verbunden, die bei einer Benennung persönlicher Gefahr ausgesetzt sein könnten.

Auch eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet aus Sicht der Bundesregierung aufgrund der potenziellen Gefahr für Leib und Leben aus. Außerdem wäre auch bei diesem Vorgehen ein Vertrauensverlust der lokalen Partner zu befürchten.

Nach oben


Bestimmte Projekte in Kambodscha bleiben vertraulich

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung macht aus Sicherheitsgründen keine Angaben zu bestimmten, vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) namentlich nicht deklarierten Projekten in Kambodscha. Das schreibt sie in ihrer Antwort (21/3766) auf eine Kleine Anfrage (21/3486) der AfD-Fraktion.

Die Arbeit der Zuwendungsempfänger beziehungsweise der zivilgesellschaftlichen Akteure erfolge in Kambodscha in einem repressiven Kontext und unterliege zunehmenden systematischen Einschränkungen, erklärt die Bundesregierung. Die öffentliche Nennung würde daher ein nicht unerhebliches Risiko für diese bedeuten. Außerdem sei die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten wie dem Namen des lokalen Partners grundlegende Voraussetzung dafür, dass zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiteten. Andernfalls könnten die bestehenden Vertrauensverhältnisse nachhaltig beeinträchtigt werden.

Eine Übermittlung als Verschlusssache schließt die Bundesregierung mit Verweis auf die „potenzielle Gefahr für Leib und Leben“ ebenfalls aus. Überdies wäre der mögliche Vertrauensverlust der lokalen Partner auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolge.

Nach oben


Bundesregierung macht keine Angaben zu Projekten in Kuba

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung macht aus Sicherheitsgründen keine Angaben zu bestimmten, vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nicht namentlich deklarierten Projekten in Kuba. Eine Einwilligung der Durchführungsorganisation liege nicht vor, außerdem sei Kuba ein repressives Regime; Zuwendungsempfänger beziehungsweise zivilgesellschaftliche Akteure operierten dort in einem volatilen Umfeld, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3767) auf eine Kleine Anfrage (21/3482) der AfD-Fraktion.

Die Lage sei angesichts der aktuellen humanitären, wirtschaftlichen und politischen Situation noch einmal prekärer als in den vergangenen Jahren. „Der Schutz unserer Partner vor Repressionen hat für die Bundesregierung oberste Priorität, da die Institutionen in diesem Kontext oftmals in der Öffentlichkeit mit spezifischen Personen verbunden sind, die bei einer Benennung persönlicher Gefahr ausgesetzt sein können“, heißt es in der Antwort.

Eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet für die Bundesregierung aufgrund der potenziellen Gefahr für die persönliche Sicherheit ebenfalls aus. Überdies wäre der mögliche Vertrauensverlust der lokalen Partner auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolge.

Nach oben


Keine Angaben zu Projekten in Thailand, Somalia und Burundi

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung macht aus Sicherheitsgründen keine Angaben zu bestimmten, vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) namentlich nicht deklarierten Projekten in Thailand, Somalia und Burundi. Das schreibt sie in ihren Antworten (21/3756, 21/3757, 21/3758) auf Kleine Anfragen (21/3397, 21/3395, 21/3396) der AfD-Fraktion.

Die Arbeit der Zuwendungsempfänger beziehungsweise der zivilgesellschaftlichen Akteure erfolge in den drei Ländern in einem Kontext restriktiver Gesetze, politischer Instabilität und staatlicher Überwachung, erklärt die Bundesregierung. Die öffentliche Nennung würde daher ein nicht unerhebliches Risiko für diese bedeuten. Außerdem sei die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten, wie dem Namen des lokalen Partners, grundlegende Voraussetzung dafür, dass zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiteten. Andernfalls könnten die bestehenden Vertrauensverhältnisse nachhaltig beeinträchtigt werden.

Eine Übermittlung als Verschlusssache schließt die Bundesregierung mit Verweis auf die „potenzielle Gefahr für Leib und Leben“ ebenfalls aus. Überdies wäre der mögliche Vertrauensverlust der lokalen Partner auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolge.

Nach oben


Aus Sicherheitsgründen keine Angaben zu Projekten in Sudan

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung macht aus Sicherheitsgründen keine Angaben zu bestimmten, vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nicht namentlich deklarierten Projekten in Sudan. Die Arbeit der Zuwendungsempfänger bzw. der zivilgesellschaftlichen Akteure erfolge dort in einem hochvolatilen Kontext, begründet sie diesen Schritt in einer Antwort (21/3768) auf eine Kleine Anfrage (21/3489) der AfD-Fraktion und betont, der Sudan befinde sich seit dem 15. April 2023 in einem Krieg, in dem sich die Sudanese Armed Forces (SAF) unter General Burhan und die „Rapid Support Forces“ (RSF) von General Hemedti bekämpfen. Es gebe Berichte über von allen Konfliktparteien verübte Kriegsverbrechen, darunter auch willkürliche Exekutionen von Zivilisten und gezielte öffentliche Hinrichtungen.

Die Institutionen seien in diesem Kontext oftmals in der Öffentlichkeit mit spezifischen Personen verbunden, die bei einer Benennung persönlicher Gefahr ausgesetzt sein könnten, schreibt die Bundesregierung. Zudem sei die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten wie dem Namen des lokalen Partners grundlegende Voraussetzung dafür, dass zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiteten.

Eine Übermittlung an den Bundestag als Verschlusssache scheidet für die Bundesregierung aufgrund der potenziellen Gefahr für Leib und Leben ebenfalls aus. Überdies wäre ein möglicher Vertrauensverlust der lokalen Partner auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolge, betont sie.

Nach oben


Projekte im Tschad bleiben vertraulich

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung stuft Informationen über mehrere vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) namentlich nicht deklarierte Projekte im Tschad als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ein. Daher übermittelt sie diese dem Deutschen Bundestag gesondert und nicht in ihrer Antwort (21/3763) auf eine Kleine Anfrage (21/3390) der AfD-Fraktion.

Die Bundesregierung begründet dieses Vorgehen damit, dass die Arbeit der Zuwendungsempfänger beziehungsweise der zivilgesellschaftlichen Akteure im Tschad in einem hochvolatilen Kontext erfolge, der maßgeblich durch Gewalt seitens der islamistischen Terrororganisationen Boko Haram und anderer islamistischer Terrororganisationen bestimmt sei. Partnerorganisationen seien in diesem Kontext oftmals in der Öffentlichkeit mit spezifischen Personen verbunden, die bei einer öffentlichen Benennung persönlicher Gefahr ausgesetzt sein könnten. Aus Sicht der Bundesregierung birgt die öffentliche Nennung daher ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen nichtstaatlichen Organisationen und für die Freiheit, rechtliche und körperliche Unversehrtheit der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen.

Nach oben


Weltwärts will mehr Interessierten die Teilnahme ermöglichen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Der entwicklungspolitische Lern- und Freiwilligendienst für junge Menschen, das weltwärts-Programm, unterstützt laut Bundesregierung mit gezielten Maßnahmen die Gewinnung von jungen Männern, Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung, Menschen mit beruflicher Ausbildung und queeren Personen. Dafür werde unter anderem auf eine vielfältige und inklusive Ansprache geachtet, um grundsätzlich alle potenziell Interessierten zu erreichen, betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/3765) auf eine Kleine Anfrage (21/3415) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Programmwebsite sei überarbeitet worden, die Zielgruppen würden offensiv auf allen Medienkanälen angesprochen und die Öffentlichkeitsarbeit ziele auch auf die Ansprache von Freiwilligen mit Beeinträchtigung.

Darüber hinaus setze das Programm auf individuelle Beratung und Unterstützung sowie auf regelmäßige Evaluationen, um die spezifischen Herausforderungen der ehemaligen Teilnehmenden zu analysieren. Basierend auf den Ergebnissen reflektiere der Programmsteuerungsausschuss jährlich, ob Anpassungen vorgenommen werden sollten.

In ihrer Vorbemerkung betont die Bundesregierung, die verstärkten Bemühungen rund um das Thema Diversität und Inklusion fänden in einem sich verändernden und für das weltwärts-Programm herausfordernden Umfeld statt. Ein wichtiger Punkt sei das veränderte Jugendverhalten und ein während der Covid-19-Pandemie sowie gegenwärtiger geopolitischer Auseinandersetzungen gewachsenes Bedürfnis nach mehr Sicherheit und Planbarkeit der eigenen Lebensentwürfe. Gleichzeitig hätten die steigenden Lebenshaltungskosten im In- und Ausland und geringere Haushaltmittel die finanziellen Spielräume innerhalb des Programms stark verringert. „Diese Entwicklung erschwert momentan die auskömmliche Finanzierung der Einsätze und zwingt Programm und Träger zu zusätzlichen Effizienz- und Priorisierungsentscheidungen“, schreibt die Bundesregierung.

Es bleibe daher das erklärte Ziel von weltwärts, Zugangs- und Teilhabehürden für alle jungen Menschen zu senken. Man wolle neue Zielgruppen für das Programm begeistern und die Teilnahme über geeignete Förderinstrumente und diskriminierungssensible Strukturen ermöglichen. Dazu zählen laut Bundesregierung ergänzende finanzielle Unterstützungen für individuelle Bedarfe, bedarfsorientierte Qualifizierungsangebote und eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung mit einem Fokus auf dem Abbau von Barrieren.

Nach oben


Grünes Licht für CO2-Export und Offshore-CCS

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/SAS) Der Umweltausschuss hat grünes Licht für den Export und die Speicherung von CO2 im Meeresuntergrund (Offshore-CCS) gegeben. Er votierte in seiner Sitzung am Mittwoch für die Annahme von zwei entsprechenden Gesetzentwürfen der Bundesregierung.

Einen Tag vor der Abstimmung über das Gesetzespaket am Donnerstagabend im Plenum empfiehlt der Ausschuss so mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD und gegen die Stimmen von AfD, Bündnis 90/ Die Grünen und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs „zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes“ (HSEG, 21/3195) in der zuvor mit kleineren redaktionellen Änderungen angenommenen Ausschussfassung.

Ebenfalls mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD wird auch die Annahme des Gesetzentwurfs (21/3194) empfohlen, der die rechtlichen Grundlagen für den Export von Kohlendioxid (CO2) für Offshore-CCS nach dem London-Protokoll schaffen soll. Gegen den Entwurf votierten die AfD und die Linksfraktion, die Grünen enthielten sich der Stimme.

Abgelehnt wurde im Ausschuss dagegen ein Antrag (21/1546), mit dem sich die Fraktion Die Linke gegen den Ausbau einer Infrastruktur zur Abscheidung und Speicherung von CO2 ausgesprochen hatte. Bei Enthaltung der Grünen votierten sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die AfD gegen die Vorlage, mit der die Linken gefordert hatten, naturverträgliche Verfahren gegenüber CCS zu bevorzugen.

Die Unionsfraktion betonte die Bedeutung der Carbon-Capture-and-Storage-(CCS)-Technologie im Kampf gegen die Erderwärmung: Ohne sie werde es nicht gelingen, das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Mit dem im November bereits in Kraft getretenen Kohlendioxid-Speicherungsgesetz und den zusätzlichen Neuregelungen für den Export und die Speicherung von CO2 im Meeresuntergrund vollziehe die Bundesregierung einen Paradigmenwechsel, so ein Vertreter der Fraktion. Die Gesetze seien sowohl für die Wirtschaft als auch für den Klimaschutz eine gute Nachricht.

Die Gesetze knüpften jede Form des Einbringens von CO2 in den Meeresuntergrund an klare Schutzziele der Meeresumwelt, unterstrich die SPD-Fraktion. CCS sei kein Ersatz für konsequenten Klimaschutz, sondern eine ergänzende Option für unvermeidbare Restemissionen in der Industrie.

Die AfD hinterfragte wiederum die wissenschaftliche Evidenz des Beitrags der CCS-Technologie zur Emissionsminderung. Zudem wollte sie von der Bundesregierung wissen, wie hoch sie die Gesamtkosten der für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 benötigten Infrastruktur beziffere und wie sie die Verantwortung für Umweltrisiken regeln wolle.

Auch die Fraktionen von Grünen und Linken äußerten Kritik an den Gesetzentwürfen der Bundesregierung: Beide monierten, dass diese die Nutzung von CCS auch zur Minderung von Emissionen aus Gaskraftwerken ermöglichten, obwohl die Koalition betone, die Technologie solle nur für unvermeidliche Restemissionen der Industrie gelten. Welche zu diesen Restemissionen zählten, definiere aber schon das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz nicht, so eine Grünen-Abgeordnete. Mit der gleichzeitigen Forcierung des Ausbaus von Gaskraftwerken setze die Bundesregierung falsche Anreize. Die Linke verwies zudem auf die für den Aufbau der CCS-Infrastruktur nötigen hohen Subventionen und hielt der Bundesregierung vor, zulasten des Klimaschutzes das fossile Geschäftsmodell zu verlängern.

Zur hib-Meldung zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1132322

Zur hib-Meldung zum Antrag der Fraktion Die Linke: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1108628

Nach oben


Keine Angaben zu Projekten in Belarus, Nicaragua und Myanmar

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung macht aus Sicherheitsgründen keine Angaben zu bestimmten, vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) namentlich nicht deklarierten Projekten in Belarus, Nicaragua und Myanmar. Das schreibt sie in ihren Antworten (21/3759, 21/3760, 21/3762) auf Kleine Anfragen (21/3394, 21/3392, 21/3389) der AfD-Fraktion.

Die Arbeit der Zuwendungsempfänger bzw. der zivilgesellschaftlichen Akteure erfolge in den drei Ländern in einem Kontext restriktiver Gesetze, politischer Instabilität und staatlicher Überwachung, erklärt die Bundesregierung. Die öffentliche Nennung würde daher ein nicht unerhebliches Risiko für diese bedeuten. Außerdem sei die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten, wie dem Namen des lokalen Partners, grundlegende Voraussetzung dafür, dass zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiteten. Andernfalls könnten die bestehenden Vertrauensverhältnisse nachhaltig beeinträchtigt werden.

Eine Übermittlung als Verschlusssache schließt die Bundesregierung mit Verweis auf die „potenzielle Gefahr für Leib und Leben“ ebenfalls aus. Überdies wäre der mögliche Vertrauensverlust der lokalen Partner auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolge.

Nach oben


Nicht deklarierte Projekte in den Palästinensischen Gebieten

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Von der AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/3369) erneut nach nicht namentlich deklarierten Projekten in den Palästinensischen Gebieten gefragt, verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3705) auf ihre erste Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/2680. Sie stellt außerdem klar, dass die erbetenen Informationen zu Titel und Maßnahmenbeschreibung der betreffenden Projekte auch im Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nicht abgebildet werden können.

Nach oben


US-Sanktionen gegen Kuba

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht in der extraterritorialen Anwendung von US-Sanktionen gegen Kuba eine Verletzung des Völkerrechts. Wie sie in der Antwort (21/3723) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/3405) weiter ausführt, betrachtet sie diese Praxis zudem als Verstoß gegen die deutschen Interessen und die Interessen der Europäischen Union, die wirtschaftlichen Beziehungen mit Kuba etwa im Bereich Handel und Kapitalverkehr auszubauen.

Nach oben


Bundesbankpräsident plädiert für digitalen Euro

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/BAL) Bundesbankpräsident Joachim Nagel hat am Montagnachmittag vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags abermals eindringlich für die Einführung des digitalen Euro plädiert. Deutschlands oberster Währungshüter betonte dessen Notwendigkeit für die europäische Souveränität im Bereich des digitalen Zahlungsverkehrs. Dieser gehöre zur Grundversorgung. Es gehe dabei nicht um die Abschaffung des Bargelds, sondern um eine Ergänzung, einen „digitalen Zwilling“, erklärte der Bundesbankpräsident.

Nur noch wenige Länder hätten eigene Kartensysteme, sagte Nagel. Die Europäische Zentralbank (EZB) schreibt dazu auf ihrer Internetseite: „In 13 der 20 Länder des Euroraums sind Menschen bei Kartenzahlungen auf die Kartensysteme internationaler Anbieter angewiesen.“ Derzeit erarbeitet das Europa-Parlament eine Positionierung zum digitalen Euro.

Ein klares Bekenntnis legte Nagel auch zur Unabhängigkeit von Zentralbanken ab. Eine unabhängige Währungsbehörde sei erfolgreicher darin, für stabile Preise zu sorgen, als eine unter Einfluss der Politik. Nagel ging in diesem Zusammenhang auf die Situation in den USA ein. Bereits zuvor hatte er sich in einem Interview erschüttert gezeigt über den Umgang von Präsident Donald Trump mit US-Notenbankchef Jerome Powell.

Nach oben


Ergebnisse der Monopolkommission für die Landwirtschaft

Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung prüft derzeit die Inhalte des Sondergutachtens der Monopolkommission zum „Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette“und das weitere Vorgehen. Das erklärt sie in ihrer Antwort (21/3683) auf eine Kleine Anfrage (21/3409) der AfD-Fraktion. Darin hatten die Abgeordneten unter anderem wissen wollen, ob die Bundesregierung der Monopolkommission zustimme, dass der Lebensmitteleinzelhandel zu viel Marktmacht habe.

Zur Entwicklung der Zahl der Landwirtschaftsbetriebe in den vergangenen 30 Jahren teilt die Regierung mit, im Jahr 1995 habe die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe bei rund 588.000 gelegen, im Jahr 2023 habe es noch rund 255.000 landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland gegeben. Dabei sei der Biogasanlagenbestand in Deutschland seit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 kontinuierlich ausgebaut worden. Darüber hinaus teilt die Regierung mit, dass es je nach Definition über 30 Supermarktketten, darunter Discounter, klassische Supermarktketten, Selbstbedienungswarenhäuser beziehungsweise Hypermärkte, Konsumgenossenschaften und andere Formate gebe. In den vergangen 30 Jahren habe sich die Anzahl der Ketten durch Zusammenschlüsse, Übernahmen, Insolvenzen oder Rückzug vom Markt verändert. Konkrete Zahlen über deren historische Entwicklung lägen der Bundesregierung aber nicht vor.

Nach oben


Informationen zu Projekten in den Philippinen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung nimmt einer Antwort (21/3580) auf eine Kleine Anfrage (21/3197) der AfD-Fraktion Stellung zu zwei vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) namentlich nicht deklarierten Projekten in den Philippinen. Gefragt nach Titeln und Maßnahmenbeschreibungen führt sie aus, bei dem einen Projekt handle es sich um eine Maßnahme zur Stärkung von Akteuren der philippinischen Zivilgesellschaft. Es solle einen Beitrag zur Sicherstellung einer unabhängigen und nachhaltigen Finanzierung der Projektarbeit des „Committee of German Doctors for Developing Countries“ (CGDDC) für vulnerable Menschen auf den Philippinen leisten.

Das andere Projekt trage den Titel „Institutionalisierung partizipativer Gemeinwesensentwicklung zum Schutz der Kinderrechte“. Es ziele auf die Stärkung von armen ländlichen Familien, besonders deren Kindern, ab. Zu den Strategien gehören der Bundesregierung zufolge das Empowerment benachteiligter Kinder zum selbstbestimmten Eintreten für ihre Rechte, der Aufbau von Kinderschutznetzwerken, Bewusstseinsarbeit für Kinderrechte und die Stärkung staatlicher und nichtstaatlicher Kinderschutzeinheiten.

Auf die Frage, warum für diese Projekte keine Informationen zur Verfügung gestellt würden, führt die Bundesregierung aus, obgleich das BMZ sich zur größtmöglichen Transparenz verpflichtet habe, könne es in volatilen Kontexten vorkommen, dass keine oder nur eingeschränkte Informationen veröffentlicht würden. „Das ist immer dann der Fall, wenn die Informationen ein Sicherheitsrisiko für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Partnerorganisationen, für die Projektinfrastruktur oder für Projektinvestitionen bergen.“ Die turnusgemäße Prüfung habe jedoch ergeben, dass die genannten Projekte bei der nächsten Veröffentlichung des Transparenzportals berücksichtigt würden und die Informationen, soweit möglich, öffentlich zugänglich gemacht werden könnten, betont die Bundesregierung.

Nach oben


Namentlich nicht deklarierte Projekte in Simbwabwe

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung macht aus Sicherheitsgründen keine Angaben zu bestimmten, vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) namentlich nicht deklarierten Projekten in Simbabwe. Das schreibt sie in ihrer Antwort (21/3582) auf entsprechende Kleine Anfrage (21/3264) der AfD-Fraktion.

Die Arbeit der Zuwendungsempfänger beziehungsweise der zivilgesellschaftlichen Akteure erfolge in den betreffenden Ländern in einem hochvolatilen Kontext, erklärt die Bundesregierung. Die Institutionen seien in diesem Kontext in der Öffentlichkeit oftmals mit spezifischen Personen verbunden, die bei einer Benennung persönlicher Gefahr ausgesetzt sein könnten.

Darüber hinaus sei die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten, wie dem Namen des lokalen Partners, auch grundlegende Voraussetzung dafür, dass zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiteten. Durch eine flächendeckende Benennung „würden die bestehenden Vertrauensverhältnisse nachhaltig beeinträchtigt und das Schaffen neuer Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Trägern erschwert werden“, betont die Bundesregierung.

Auch eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet für sie „aufgrund der potentiellen Gefahr für Leib und Leben aus“. Überdies wäre ein möglicher Vertrauensverlust der lokalen Partner aus Ihrer Sicht dann zu befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolge. Nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem Schutz der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht würden daher ausnahmsweise Erstere überwiegen.

Nach oben


Projekte in der Ukraine, Moldau und Eritrea

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung macht aus Sicherheitsgründen keine Angaben zu bestimmten, vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) namentlich nicht deklarierten Projekten in der Ukraine, in Moldau und Eritrea. Das schreibt sie in ihren Antworten (21/3588, 21/3589, 21/3579) auf entsprechende Kleine Anfragen (21/3201, 21/3198, 21/3199) der AfD-Fraktion.

Die Arbeit der Zuwendungsempfänger beziehungsweise der zivilgesellschaftlichen Akteure erfolge in den betreffenden Ländern in einem hochvolatilen Kontext, erklärt die Bundesregierung. Die Institutionen seien in diesem Kontext in der Öffentlichkeit oftmals mit spezifischen Personen verbunden, die bei einer Benennung persönlicher Gefahr ausgesetzt sein könnten.

Darüber hinaus sei die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten, wie der Namen des lokalen Partners, auch grundlegende Voraussetzung dafür, dass zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiteten. Durch eine flächendeckende Benennung „würden die bestehenden Vertrauensverhältnisse nachhaltig beeinträchtigt und das Schaffen neuer Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Trägern erschwert werden“, betont die Bundesregierung.

Auch eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet für sie „aufgrund der potentiellen Gefahr für Leib und Leben aus“. Überdies wäre ein möglicher Vertrauensverlust der lokalen Partner aus ihrer Sicht dann zu befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolge. Nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem Schutz der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht würden daher ausnahmsweise Erstere überwiegen.

Nach oben


14 Beschwerden wegen Nichteinhalten von OECD-Leitsätzen

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/NKI) Bei der Nationalen Kontaktstelle (NKS) für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischen Handeln sind im Jahr 2024 insgesamt 14 Beschwerdefälle einschließlich solchen im Follow-Up-Stadium anhängig gewesen. Davon erreichten vier Beschwerden die NKS im Berichtsjahr; zehn Beschwerden stammen aus den Berichtszeiträumen 2020 bis 2023. Das geht aus der Unterrichtung (21/3540) der Bundesregierung zum Bericht über die Arbeit der Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen im Jahr 2024 hervor.

Demnach hatten die NKS bis zum Stichtag 1. Oktober 2025 insgesamt zehn weitere Beschwerdefälle erreicht. Zu den Fällen aus 2024 gehört den Angaben zufolge unter anderem die Beschwerde eines mexikanischen Unternehmens und ehemaliger Arbeitnehmer gegen ein deutsches Unternehmen, Vorwurf: unverantwortliche Beendigung einer langjährigen Geschäftsbeziehung durch abrupte Vertragsbeendigung. Außerdem sei eine Beschwerde von Gewerkschaften gegen ein deutsches Unternehmen anhängig, wobei der Vorwurf in diesem Fall lautet: Verstoß gegen die Leitsätze durch fortwährende Präsenz der Beschwerdegegnerin in Myanmar nach dem Militärputsch Anfang 2020.

Nach oben


Projekte in Tadschikistan, China und Venezuela

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung macht aus Sicherheitsgründen keine Angaben zu bestimmten, namentlich nicht deklarierten Projekten in Tadschikistan, China und Venezuela. Das schreibt sie in ihren Antworten (21/3584, 21/3585, 21/3586)) auf entsprechende Kleine Anfragen (21/3241, 21/3242, 21/3239) der AfD-Fraktion.

Die Arbeit der Zuwendungsempfänger bzw. der zivilgesellschaftlichen Akteure erfolge in den betreffenden Ländern in einem hochvolatilen Kontext, erklärt die Bundesregierung. Die Institutionen seien in diesem Kontext in der Öffentlichkeit oftmals mit spezifischen Personen verbunden, die bei einer Benennung persönlicher Gefahr ausgesetzt sein könnten.

Darüber hinaus sei die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten, wie dem Namen des lokalen Partners, auch grundlegende Voraussetzung dafür, dass zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiteten. Durch eine flächendeckende Benennung „würden die bestehenden Vertrauensverhältnisse nachhaltig beeinträchtigt und das Schaffen neuer Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Trägern erschwert werden“, betont die Bundesregierung.

Auch eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet für sie „aufgrund der potentiellen Gefahr für Leib und Leben aus“. Überdies wäre ein möglicher Vertrauensverlust der lokalen Partner aus Ihrer Sicht dann zu befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolge. Nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem Schutz der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht würden daher ausnahmsweise Erstere überwiegen.

Nach oben


Förderprojekte zur sozial-ökologischen Transformation

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung kann keine Angaben dazu machen, in welcher Höhe Projekte zur sozial-ökologischen Transformation gefördert werden. In ihrer Antwort (21/3535) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/2885) erklärt sie, dass „eine konkrete Zuordnung von Haushaltsmitteln, Zuwendungen und beziehungsweise oder Fördermaßnahmen zur ’sozial-ökologische Transformation, Energiewende, Klimaschutz oder Klimaneutralität‘ nicht erfolge. Es existieren der Antwort zufolge auch keine haushaltsrechtlich vorgegebenen Kennzeichnungen von Projekten und Ausgaben, die das Ziel der “sozial-ökologischen Transformation, Energiewende, Klimaschutz oder Klimaneutralität„ unterstützen.

Weiter schreibt die Bundesregierung, dass die “Kosten der zur Erreichung der gesetzlichen Klimaziele notwendigen Transformation„ den “Kosten eines ungebremsten Klimawandels gegenüberzustellen„ seien. Zudem müsse die notwendige Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft “vor dem Hintergrund des international stattfindenden technologischen Wandels hin zu nachhaltigeren Technologien„ stets berücksichtigt werden.

Nach oben


Diskurs über Menschenrechtspolitik der Bundesregierung

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Mit dem 16. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik (20/14480) hat sich der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe bei einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch befasst. Dabei äußerten sich die geladenen Sachverständigen kritisch zur Menschenrechtssituation in Deutschland.

Der von der AfD-Fraktion benannte Sachverständige Jürgen Braun verwies unter anderem auf die Corona-Maßnahmen, mit denen die Menschenrechte ein Deutschland „auf unglaubliche Weise eingeschränkt wurden“. Darüber, wie auch über die Christenverfolgung in Nigeria, finde sich aber in dem Bericht nichts, bemängelte Braun, der noch in der vergangenen Legislaturperiode AfD-Bundestagsabgeordneter und Mitglied im Menschenrechtsausschuss war.

Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland, sagte, in den vergangenen Jahren hätten die Menschenrechtsverletzungen in Deutschland deutlich zugenommen. Die von der SPD-Fraktion nominierte Sachverständige benannte als Beispiele Polizeigewalt, Demonstrationsverbote und Kriminalisierungsversuche im Zusammenhang mit „Palästina-solidarischen Protesten und Klimaprotesten“. Das seien Angriffe auf die Handlungsräume einer „pluralen und kritischen Zivilgesellschaft“.

Der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige Marcus Michaelsen von der Universität Toronto ging auf die transnationale Repression ein. Politisch Verfolgte, die in Deutschland Schutz gefunden hätten, würden dennoch durch ihre oft autoritär regierten Herkunftsstaaten bedroht. Deutschland müsse Übergriffen repressiver Staaten entschlossen und auf der Basis liberaler Werte und der Menschenrechte entgegentreten, forderte er.

Das Lieferkettengesetz nahm die von der Fraktion Die Linke zu der Anhörung eingeladene Sachverständige Lisa Pitz von der Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in den Blick. Die Umsetzung des Gesetzes sei derart mangelhaft, „dass es in der Breite zu wenig Wirkung zeigt“, sagte sie. Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße bestünden in den meisten Fällen unverändert fort, „weil Unternehmen bloße Scheinlösungen implementieren und die Aufsichtsbehörde dazu tendiert, diese schlicht abzunicken“.

Der Autor und Podcaster Burak Yilmaz, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu der Anhörung geladen, benannte die soziale Ungleichheit als zentrale Menschenrechtsfrage. Menschenrechte verlören ihre Glaubwürdigkeit, „wenn sie im Alltag an der sozialen Realität scheitern“. Im Januar habe der deutsche Aktienindex den höchsten Stand in seiner Geschichte erreicht, sagte Yilmaz. Für immer mehr Menschen in Deutschland würden auf der anderen Seite Armut, Perspektivlosigkeit und Ausgrenzung „zur bitteren Realität ihres Alltags“.

Gerald Knaus, Gründer der Europäischen Stabilitätsinitiative (ESI), forderte eine ernste Debatte darüber, „wie wir den Europarat sichtbarer machen“. Dazu brauche es andere Teile des Europarates, wie das Ministerkomitee, die der Parlamentarischen Versammlung folgen und viel robuster diejenigen Staaten an ihre Verantwortung erinnern, die die Menschenrechtskonvention auch heute noch systematisch brechen und Urteile des Gerichtshofes in Straßburg nicht umsetzen, sagte der von der CDU/CSU-Fraktion geladene Experte.

Im Verlauf der teils hitzigen Diskussion schätzte der ehemalige AfD-Abgeordnete Braun die Meinungsfreiheit in Deutschland als gefährdet ein. Meinungsumfragen zeigten, dass eine große Mehrheit der Deutschen sich nicht mehr traue, öffentlich frei die eigene Meinung zu äußern, sagte er. Immer massiver seien zudem in den letzten Jahren die staatlichen Maßnahmen gegen regierungskritische Bürger geworden. „Tausende“ erlebten Strafverfahren wegen unliebsamer Meinungsäußerungen, häufig eingeleitet mit Hausdurchsuchungen. „Die international berüchtigte Abhängigkeit deutscher Staatsanwaltschaften von der jeweiligen Landesregierung scheint hier eine Rolle zu spielen“, sagte er.

Meinungsfreiheit gelte nicht absolut, befand die Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland. „Sie endet dort, wo Menschen vor rassistischer Diskriminierung und anderer Hassrede geschützt werden müssen“, sagte Duchrow. Amnesty International erwarte von der Bundesregierung, dass sie die Grundrechte und die Handlungsfähigkeit der Zivilgesellschaft sichert und stärkt. „Auch und gerade, wenn sich Organisationen kritisch zu staatlicher Politik äußern.“ Der Staat müsse Protest schützen und ermöglichen. Er müsse Polizeigewalt unterbinden und konsequent verfolgen. Zudem müssten sich zivilgesellschaftliche Organisationen in die politische Willensbildung einbringen können, forderte sie.

Autoritär regierte Staaten nutzen transnationale Repression, um ihre politische Macht auch über die eigenen Landesgrenzen hinaus zu sichern, sagte Marcus Michaelsen von der Universität Toronto. Diese Praktiken seien Ausdruck eines globalen Erstarkens autoritärer Politik. Um transnationaler Repression in Deutschland wirksam begegnen zu können, brauche es ein belastbares Lagebild, welches bislang aber nicht vorliege. Michaelsen forderte, Sicherheitsbehörden und Strafverfolgung zu stärken. Rechtliche Regelungslücken im Umgang mit transnationaler Repression sollten seiner Ansicht nach geschlossen werden. Dabei sei die gesamte Bandbreite der eingesetzten Taktiken und beteiligten Akteure zu berücksichtigen, die im Interesse eines fremden Staates zur Einschüchterung und Bedrohung dienen können.

ECCHR-Vertreterin Pitz warf der Bundesregierung mit Blick auf das Lieferkettengesetz vor, die Durchsetzungsbefugnisse der Behörden weiter zu beschneien. Sie missachte dabei die Gewaltenteilung und das Völkerrecht. Der Bilanz der ehemaligen Bundesregierung, die Unternehmen seien gut auf das Gesetz vorbereitet gewesen – sie seien jedoch überlastet gewesen, weshalb das Gesetz abgeschwächt werden müsse, sie eine Fehldiagnose, die auch die aktuelle Bundesregierung teile, sagte Pitz und verwies auf den am Freitag zur Abstimmung stehenden Änderungsentwurf des Lieferkettengesetzes. Damit würden zentrale Durchsetzungsmechanismen des Gesetzes gestrichen, befand sie.

Der Autor und Podcaster Burak Yilmaz sagte, wenn die demokratische Mitte der Gesellschaft beginne, die Sprache der Ausgrenzung zu übernehmen, und wenn Außenpolitik autoritäre Regime wie in Syrien „aus Pragmatismus“ legitimiere, „werden Menschenrechte nicht verteidigt, sondern verhandelbar und fragil“. Yilmaz erwähnte ein von ihm geführtes Gespräch mit einem 18-jährigen Schüler kurz vor der Bundestagswahl. Dieser habe gesagt, er habe die Wahl zwischen einer Partei, die ihn remigrieren wolle und allen anderen Parteien, die ihn abschieben wollten. „Wenn es schon in der Sprache an Haltung fehlt, dürfen wir uns nicht wundern, wenn das Vertrauen in die Demokratie weiter schwindet“, sagte Yilmaz.

Nach oben


Expertenempfehlungen zu Deutschlands Rolle in der Welt

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Deutschland sollte sich aus Sicht der Vorsitzenden der Expertenkommission „Welt im Umbruch – Deutschland und der Globale Süden“, Annegret Kramp-Karrenbauer, international stärker engagieren, belastbare Allianzen formen und dabei eigene Interessen klar formulieren. Das bedeute nicht, eigene Werte und Prinzipien aufzugeben, sondern mit den geopolitischen Veränderungen umzugehen und sie konstruktiv zu gestalten, sagte Kramp-Karrenbauer am Mittwochnachmittag in einer nichtöffentlichen Sitzung des Entwicklungsausschusses. Anlass des Gesprächs war der bereits im Mai 2025 veröffentlichte Abschlussbericht der Expertenkommission mit konkreten Handlungsempfehlungen für Deutschlands Beziehungen zum Globalen Süden.

Für Deutschland gehe es darum, in Zeiten einer sich rasant ändernden Weltordnung seinen Platz in der Welt neu zu finden, sagte Kramp-Karrenbauer. Dabei seien neue partnerschaftliche Beziehungen mit Ländern außerhalb des Westens angesichts der jüngsten Entwicklungen „dringender geboten denn je“, schreibt sie im Vorwort des Berichts.

Die Kommission empfehle unter anderem, führte sie im Ausschuss aus, die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) strategisch neu auszurichten und die Kooperation zwischen den Bundesministerien und innerhalb der EU auszubauen. Darüber hinaus müsse Deutschland Handelsabkommen vorantreiben, sich für das Erreichen der Klimaziele einsetzen und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen im Globalen Süden schaffen, um die öffentliche Hand zu entlasten.

Auch die Förderung der Arbeitsmigration sei im ureigenen Interesse Deutschlands, sagte Kramp-Karrenbauer. Die Kommission empfehle daher, in den Ländern des Globalen Südens durch Bildungsangebote sowie Sprach- und Kulturförderung bessere Voraussetzungen für das Anwerben von Arbeitskräften zu schaffen. Eine neue, zentrale nationale Einwanderungsagentur sollte die Arbeitsmigration durch gebündelte Zuständigkeiten und vereinfachte Einreiseverfahren beschleunigen.

Von der Unionsfraktion danach gefragt, wie Handelsabkommen in Zukunft schneller geschlossen werden könnten als etwa das Mercosur-Abkommen, für das die EU mehr als 25 Jahre gebraucht hat, sprach sich Kramp-Karrenbauer für mehr Pragmatismus aus. Statt die Abkommen mit zu vielen politischen Themen zu überfrachten, sollten sich die Verhandlungen auf Handelsfragen konzentrieren.

Die AfD-Fraktion fragte nach einem möglichen Ausbau der militärischen Präsenz zum Schutz deutscher Interessen in den Ländern des Globalen Südens. Daraufhin betonte Kramp-Karrenbauer, dass ein sicheres Umfeld für die Entwicklungszusammenarbeit vor Ort notwendig sei. Über den Einsatz der Bundeswehr in konkreten Missionen entscheide aber der Bundestag, die Grundlagen für die Beteiligung an Missionen seien klar geregelt.

Von der SPD-Fraktion auf den Spagat zwischen der Durchsetzung eigener Interessen – etwa bei der Rückführung von Migranten in ein Land wie Uganda – und den Erwartungen an das Einhalten bestimmter Werte und Prinzipien durch die Partnerländer angesprochen, sprach Kramp-Karrenbauer von einer großen Herausforderung. Es gebe Partner, die bei weitem nicht die deutschen Werte teilten, trotzdem müsse Deutschland mit ihnen in Kontakt bleiben. Wichtig sei, sich dieses Spagats bewusst zu sein und damit umzugehen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragte Kramp-Karrenbauer nach ihrer Einschätzung zu den Kürzungen im deutschen Entwicklungsetat. Darauf entgegnete sie, in erster Linie müsse das Signal ausgesendet werden, dass sich Deutschland weiterhin im Rahmen seiner Möglichkeiten international engagiere. Mit der Frage, wer was angesichts knapper Haushaltskassen bekomme, müsse sich jede Regierung auseinandersetzen.

Eine Abgeordnete der Linksfraktion sah in dem Kommissionsbericht einen möglichen Paradigmenwechsel formuliert. Die wertegeleitete Politik wird aus ihrer Sicht immer mehr zugunsten einer Interessenpolitik zurückgedrängt. Dazu sagte Kramp-Karrenbauer, von der Durchsetzung von Werten wie unveräußerlichen Menschenrechten und einer regelbasierten Ordnung habe kaum ein Land so profitiert wie Deutschland. Daher sei auch der Einsatz dafür Interessenpolitik. Dies tue die deutsche EZ unter anderem durch die Unterstützung der Zivilgesellschaft und den Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen in den Ländern des Globalen Südens.

Kramp-Karrenbauer, seit dem 1. Januar 2026 Vorsitzende der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung, betonte, die von Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan am Wochenende angekündigte Reform der Entwicklungszusammenarbeit greife bereits einige Empfehlungen der Kommission auf. Der Ministerin zufolge soll diese strategischer, fokussierter und partnerschaftlicher werden und stärker Deutschlands Sicherheits- und Wirtschaftsinteressen dienen.

Alabali Radovan hatte bereits nach der Veröffentlichung des Expertenberichts im Mai 2025 angekündigt, die Analyse mit Leben zu füllen durch die Schaffung einer Nord-Süd-Kommission, die „die partnerschaftlichen und strategischen Beziehungen mit den Ländern des Globalen Südens“ ausbauen soll. Dazu sagte Kramp-Karrenbauer, die Global Perspectives Initiatives (GPI), Initiatorin der Expertenkommission „Welt im Umbruch – Deutschland und der Globale Süden“, sei bereit sich mit ihrer Expertise einzubringen. Die Kommission plane außerdem in den kommenden Monaten Vertiefungsformate zu einzelnen Aspekten des Berichts.

Nach oben

Weiterlesen (extern)

weitere Texte

Das Lobby-Handbuch von Big Tech

SOMO

Wer gewinnt und wer verliert bei einer Änderung der Handelspolitik?

UNCTAD

Ab in den Süden

IPG-Journal