Neues aus dem Bundestag | 16. Dezember 2025

Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.


Menschenrechte in Deutschland 2024

Siebter Armuts- und Reichtumsbericht

Übergabe von Fördermittelbescheiden

Kanzleramtschef Frei: Klimaschutz braucht stabile Wirtschaft

DEval-Direktor für Reformen bei Entwicklungszusammenarbeit

Ungleiche Zugangschancen zum freiwilligen Engagement

Darlehen im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit

Angaben zu Mindereinnahmen aus ermäßigter Umsatzsteuer

Forderung nach einer Aktivierung der Vermögensteuer

Unterrichtungen zur Haushaltsführung 2025

Konflikt in der Demokratischen Republik Kongo

Humanitäre Hilfe für Opfer des Kriegs im Sudan

Finanzieller Rahmen der Kooperation mit Lateinamerika

Erfolgskontrolle beim Klimaschutzförderprogramm

Etat 2026: Klima- und Transformationsfonds

Verringerung von Abhängigkeiten im Umgang mit China

Förderung transatlantischer Vereine und Think-Tanks

Daten zu Steuerstrafverfahren

Regierung setzt Ausschuss für nachhaltige Entwicklung ein

Etat 2026: Mehr Geld für Entwicklungsarbeit

Etat 2026: Leichtes Minus im Außen-Etat

Haushaltsausschuss beschließt Haushalt 2026

UN-Sonderberichterstatter fordert Führungsrolle Deutschlands


Menschenrechte in Deutschland 2024

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Unterrichtung

Berlin: (hib/SAS) Der Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland für den Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025 liegt als Unterrichtung (21/3240) vor. Darin appellieren die Menschenrechtsexperten angesichts der großen außen- und innenpolitischer Herausforderungen Deutschlands an die „Bereitschaft zu Kompromissen“ der demokratischen Parteien und eine „faktenbasierte Politik“. Die derzeit oft konstatierte Spaltung in der Gesellschaft erwachse erst dann aus Meinungsverschiedenheiten, „wenn Beteiligte die rechtsstaatlichen Grundlagen der Demokratie – die Anerkennung der gleichen Menschenwürde aller, das durch Grund- und Menschenrechte begrenzte Mehrheitsprinzip sowie die Bindung aller Staatsgewalt an Gesetz und Recht und die Unabhängigkeit der Gerichte – nicht teilen oder wenn Akteure die Spaltung bewusst befeuern“, so das DIMR, das als Deutschlands unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution die Politik bei der Umsetzung der Menschenrechte berät.

Der aktuelle Bericht behandelt im Schwerpunkt fünf Themen: die Partizipation junger Menschen auf allen politischen Ebenen, die Gefahren für den Rechtsstaat und Zivilgesellschaft, die Prävention von Femiziden, den Schutz der Betroffenen von Menschenhandel sowie die Rechtsschutzaufgaben im Kontext von Rüstungsexporten.

So weist das Menschenrechtsinstitut daraufhin, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland trotz Fortschritten noch immer zu wenig Möglichkeiten der politischen Partizipation haben, vor allem auf Bundesebene. Um das in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Recht auf Partizipation zu erfüllen und die demokratische Kultur langfristig zu stärken, sollten Bund und Länder nicht nur Gremien „von oben“ schaffen, sondern auch Selbstorganisationen junger Menschen fördern und in politische Prozesse miteinbeziehen, schlägt das DIMR vor.

Rechtsstaat und Zivilgesellschaft sieht das Menschenrechtsinstitut zunehmend unter Druck: „Politische Rhetorik, die Gerichtsentscheidungen abwertet oder ihre Missachtung ankündigt, ist eine Gefahr für den Rechtsstaat in Deutschland“, warnen die Experten. Unzureichende Schutzmechanismen gegen Einschüchterungsklagen und die mangelnde Absicherung zivilgesellschaftlichen Engagements verschärften das Risiko, dass demokratisch und rechtsstaatlich unverzichtbare Freiräume schrumpfen.

In diesem Zusammenhang lobt das DIMR den im Dezember 2024 verabschiedeten Gesetzentwurf zur Stärkung der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts als „wichtigen Schritt zur Stärkung des Rechtsstaats und zur Absicherung dieser zentralen rechtsstaatlichen Institution“. Kritisch hingegen bewertet das Institut unter anderem, dass die Bundesregierung – anders als die Vorgängerregierung – kein Demokratiefördergesetz plant, um zivilgesellschaftliches Engagement sicherzustellen.

Weiter konstatieren die Menschenrechtsexperten beim Schutz von Frauen vor Femiziden sowie beim Kampf gegen den Menschenhandel Lücken und Defizite. Für die Prävention von Femiziden reichten die bereits ergriffenen Maßnahmen nicht aus, es fehlten insbesondere weiterhin zuverlässige Daten. Die menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention seien nur zu erfüllen, wenn sie die Datenlage verbesserten „und auf deren Grundlage Prävention, Schutzstrukturen, Täterarbeit und Fortbildungen systematisch einführen, ausbauen und ausreichend finanzieren“, so der DIMR-Bericht.

Beim Kampf gegen Menschenhandel und Arbeitsausbeutung, der „in der Pflege, in privaten Haushalten, in der Prostitution, in der Landwirtschaft, im Transportsektor, in der Fleischverarbeitung oder auf dem Bau “alltäglich„ sei und mit “gravierenden Menschenrechtsverletzungen„ einhergehe, raten die Experten zu einer “zügigen Entwicklung und Umsetzung eines „Nationalen Verweisungsmechanismus“. Dieser solle sicherstellen, dass Behörden und Hilfseinrichtungen Betroffene von Menschenhandel frühzeitig identifizieren, unterstützen und betreuen können.

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Siebter Armuts- und Reichtumsbericht

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHE) In Deutschland sind im Jahr 2024 rund zwei Millionen Männer und rund 1,2 Millionen Frauen von einer hohen Überschuldungsintensität betroffen gewesen. Das sind zusammen rund 4,6 Prozent aller Erwachsenen, wie aus dem aktuellen, dem Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (21/3250) hervorgeht.

„Anzahl und Anteil der überschuldeten Personen sind seit Jahren rückläufig. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der aktuelle Rückgang auch auf eine Verkürzung der Speicherfristen für Restschuldbefreiungen von bisher drei Jahren auf nun sechs Monate zurückzuführen ist. Ohne diesen statistischen Sondereffekt ist die Anzahl der Überschuldungsfälle im Jahr 2023 erstmals seit 2019 wieder leicht angestiegen“, wie die Regierung die Zahlen konkretisiert.

Weiter heißt es zu diesem Punkt in dem Bericht: „Durch die im Berichtszeitraum stark angestiegene Inflation und gestiegenen Zinsen werden aktuell aber wieder mehr Haushalte finanziell herausgefordert. Überdurchschnittlich betroffen von einer hohen Überschuldung ist die besonders wirtschaftsaktive Gruppe der Personen im Alter von 30 bis 49 Jahren.

Familiengründung, Hausbau und berufliche Positionierung bergen finanzielle Risiken. Während sich vor allem junge Menschen (unter 30 Jahre) in den vergangenen zehn Jahren immer weniger überschuldeten, stieg die Überschuldungsquote der über 60-Jährigen im gleichen Zeitraum an, allerdings weiterhin auf unterdurchschnittlichem Niveau.“

Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, veränderte sich der Anteil des Nettovermögens, das die vermögendsten zehn Prozent der Verteilung besitzen, in den vergangenen Jahren nur leicht. Nach wie vor besitzen die zehn Prozent der vermögendsten Haushalte 54 Prozent des gesamten Nettovermögens. 2010/11 waren es noch 59 Prozent.

Der Median der Nettovermögen, also die Grenze zwischen oberer und unterer Hälfte, lag 2023 bei 103.200 Euro. Um zu den vermögendsten zehn Prozent der Haushalte in Deutschland zu gehören, war 2023 ein Nettovermögen von rund 780.000 Euro nötig.

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Übergabe von Fördermittelbescheiden

Haushalt/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat keine einheitliche Regelung zur Übergabe von Fördermittelbescheiden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2863) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/2578). Die Antwort enthält zudem Angaben der Ressorts zu Übergaben von Fördermittelbescheiden zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 30. September 2025.

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Kanzleramtschef Frei: Klimaschutz braucht stabile Wirtschaft

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung bekennt sich zur im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbarten Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Das machte der Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben, Thorsten Frei (CDU), am Mittwoch vor dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen deutlich. Der von ihm geleitete Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen sei beauftragt worden, diese Weiterentwicklung vorzunehmen, sagte er. „Wir möchten einerseits eine Ausweitung auf andere, derzeit sehr relevante Themen. Auf der anderen Seite wollen wir eine Fokussierung auf das, was hinten rauskommt.“ Man müsse sich „output-orientiert“ mit der Frage beschäftigen, „was ändert es für die Bürger, was hilft es uns im Hinblick auf den Klimaschutz und was bringt es für die Nachhaltigkeitsziele in den ganz unterschiedlichen Bereichen“, sagte Frei.

Das Thema Nachhaltigkeit müsse in die jetzige Zeit transformiert werden, betonte der Chef des Bundeskanzleramtes. Es gebe aktuell besondere Herausforderungen im wirtschaftlichen Bereich, vor allem mit Blick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Aber auch Sicherheitsfragen spielten eine Rolle. Bei nachhaltiger Sicherheit gehe es nicht nur um Diplomatie und Militär, sondern auch um Resilienz. „Es geht darum, Strukturen so auszugestalten, dass sie auch unter Stress gesetzt funktionieren“, sagte Frei.

Aus dem Kreis der Abgeordneten auf die Senkung der Luftverkehrssteuer angesprochen, sagte er, es gehe lediglich darum, die 2024 erfolgte Erhöhung der Steuer zurückzunehmen. „Es geht nicht um Flugtickets zum Spottpreis“, betonte der CDU-Politiker. Man müsse das „Carbon Leakage“, also die Verlagerung von Emissionen ins Ausland, im Blick behalten. Auch wenn aus Deutschland heraus weniger geflogen werde, gingen die weltweiten Luftbewegungen nicht zurück. Gerade bei grenznahen Flughäfen sei eine Verlagerung der Flüge in Nachbarländern zu beobachten.

Eine besondere Verantwortung beim Thema Nachhaltigkeit, so der Kanzleramtschef, sei es tatsächlich, diese Vielgestaltigkeit am Ende unter einen Hut zu bringen. Dazu gehöre klassischerweise neben dem Klima- und Artenschutz der soziale Zusammenhalt der Gesellschaft „und vor allen Dingen auch die ökonomische Leistungsfähigkeit von Staat und Gesellschaft“. Das sei letztlich die Voraussetzung dafür, die andere Aufgaben erfüllen zu können.

Frei machte auch deutlich, dass das Klimaschutzgesetz nach wie vor gelte. Also müsse auch die Bundesregierung überall dort, wo es Defizite beim Erreichen der Klimaschutzziele gibt, sagen, mit welchen Maßnahmen sie diese Ziele erreichen will. Bis März müsse das gemacht sein, weshalb daran intensiv gearbeitet werde. Die einzelnen Ressorts hätten ihre Meldungen abgegeben. Nun werde untersucht, inwieweit die Maßnahmen geeignet und ausreichend sind.

Die Bundesregierung werde sich mit Blick auf die internationalen und nationalen Klimaziele rechtskonform verhalten, sagte der Minister. Politik sei aber immer das Austarieren unterschiedlicher Schwerpunkte. Mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln müsse die maximale positive Wirkung erzielt werden. Da sei Klimaschutz ganz wichtig. „Aber nicht auf Kosten von, sondern nur gemeinsam mit einer funktionierenden Wirtschaft, die uns auch in die Lage versetzt, die Herausforderungen zu bewältigen, die nicht nur nationaler, sondern auch internationaler Natur sind“, sagte der Chef des Bundeskanzleramtes.

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DEval-Direktor für Reformen bei Entwicklungszusammenarbeit

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) hat nach Ansicht von Jörg Faust, Direktor des Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit (DEval), in den vergangenen Jahrzehnten positive Wirkungen erzeugt, ist aber dennoch reformbedürftig. Zwar habe sie die Länder des Globalen Südens auf ihrem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung unterstützt, einen Beitrag zu globalen öffentlichen Gütern – wie dem Schutz von Klima und Biodiversität – geleistet und mit Blick etwa auf Migrations- und Außenwirtschaftspolitik auch unmittelbare nationale Interessen der Bundesrepublik gefördert, betonte er am Mittwoch in der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Dennoch, betonte Faust, entfalte die EZ ihre Wirkungspotenziale nach wie vor nicht hinreichend. So sei ein angemessenes Maß an kohärenter Planung, Planung, Umsetzung und Evaluierung noch nicht gegeben.

Aufgrund der vorliegenden Befunde machte er einen Erfolg der deutschen EZ in den kommenden Jahren an mehreren Punkten fest: Erstens sollte Deutschland als größter und einflussreichster Geber in der EU sich stärker für eine kohärente europäische Entwicklungszusammenarbeit einsetzen. Zweitens müssten sich die für die EZ zuständigen Bundesministerien bei Planung, Steuerung und Evaluierung besser verzahnen. Drittens empfahl Faust eine verbesserte Steuerung der Länderportfolios – es brauche weniger Themen, diese sollten jedoch auf die prioritären Interessen Deutschlands und des Partnerlandes zugeschnitten sein.

Aufgabe des unabhängigen DEval-Institutes ist es, den staatlichen und nicht-staatlichen Organisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wissenschaftsbasierte Evidenz an die Hand zu geben, damit sie ihre Strategien, Instrumente und Programme optimieren können. Unter anderem wertet es, mandatiert vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entewicklung (BMZ), regelmäßig Projektevaluierungen der Durchführungsorganisationen aus und erarbeitet, auch auf Basis eigener Evaluierungen, Empfehlungen für die Politik.

Im Ausschuss kündigte Faust eine Reihe von weiteren Evaluierungen an. So werde das DEval im kommenden Jahr eine Metaevaluierung zu Effizienz abschließen. Geplant beziehungsweise bereits angelaufen seien außerdem Evaluierungen zur Effektivität von Demokratieförderung, zur feministischen Entwicklungszusammenarbeit und zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft.

Der Parlamentarische Staatssekretär im BMZ, Johann Saathoff (SPD), erklärte den Abgeordneten, die von Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan (SPD) im Sommer angekündigte Reform der deutschen Entwicklungspolitik sei in Arbeit und befinde sich in der Schlussphase. Sie solle klären, wo Deutschland am meisten bewirken könne und am dringendsten gebraucht werde, aber auch, wie Bürokratie abgebaut, deutsche Interessen am besten umgesetzt und Verfahren vereinfacht werden könnten. Anspruch der Bundesregierung sei es, dass Deutschland in der internationalen Entwicklungspolitik eine Führungsrolle einnehme und auch in angespannten Haushaltslagen ein verlässlicher Partner bleibe, stellte Saathoff klar.

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Ungleiche Zugangschancen zum freiwilligen Engagement

Sport und Ehrenamt/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Die Zugangschancen zum freiwilligen Engagement und die Engagementbeteiligung in Deutschland für unterschiedliche soziale Gruppen sind ungleich verteilt. Das machten die zu einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt am Mittwoch geladenen Sachverständigen deutlich. Grundlage der Sitzung war der noch aus der letzten Legislaturperiode stammende Vierte Engagementbericht der Bundesregierung (20/14120), der 13 Schwellen herausarbeitet, die teils als „kleine, aber sehr wirkungsvolle Hürden“ für bestimmte Gruppen den Zugang zum Engagement erschwerten, wie Chantal Munsch, Professorin für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik an der Universität Siegen und zugleich Vorsitzende der Sachverständigenkommission für den Engagementbericht, vor dem Ausschuss sagte. Es gehe dabei um finanzielle Ressourcen wie die Fahrt zum Engagement oder das Geld für den Kaffee danach. Es gehe aber auch um zeitliche Flexibilität sowie um Vorurteile bei der Ansprache für ein Engagement.

Menschen mit niedrigem Einkommen seien nur halb so oft im freiwilligen Engagement vertreten, wie Menschen mit einem hohen Einkommen, sagte Munsch. „Diesen großen Unterschied finden wir auch beim Bildungsabschluss, bei Arbeitslosigkeit und bei der Staatsangehörigkeit“, sagte die Sozialpädagogin. Unterschiede erstreckten sich auf alle Engagementfelder – vom Sport, über die Religion bis zu Freizeit und Kultur. Ganz besonders deutlich seien die Unterschiede, „wenn es um das Engagement in Vorständen geht“. Menschen mit einem niedrigen Einkommen würden außerdem mehr als dreimal so oft im Engagement abgelehnt als Menschen mit einem hohen Einkommen.

Relevant seien diese Ungleichheiten, „weil es im Engagement um Mitgestaltung geht“, so Munsch. Es gehe um das Vereinsheim im Sport, um Elternarbeit in Kita und Schule, um Religionsunterricht, die Gestaltung von Festen, um Traditionspflege und Begegnungsstätten. „Wenn nun an dieser Mitgestaltung von ganz konkreten relevanten Lebensbereichen Menschen mit hohem Einkommen, mit hohem Schulabschluss und mit deutscher Staatsangehörigkeit überproportional häufiger beteiligt sind, stellt das eine Bedrohung für unsere Demokratie dar“, sagte die Vorsitzende der Sachverständigenkommission.

Armutsbekämpfung sei Demokratieförderung, sagte Professor Wibke Riekmann von der Hochschule Hannover – ebenfalls Mitglied der Sachverständigenkommission. „Wenn Menschen genug Geld haben, können sie sich im Sportverein besser engagieren und fühlen sich dadurch zugehörig“, sagte sie. Eine Bildungspolitik, die dazu beiträgt, dass die Bildungsunterschiede kleiner werden, führe dazu, „dass sich mehr Menschen engagieren können“. Riekmann plädierte dafür, Programme wie „Demokratie leben“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe und Integration durch Sport“ zu erhalten und auszubauen. Die Abgeordneten forderte Riekmann auf, immer wieder vor Ort in den Vereinen deutlich zu machen, „wie wichtig diese Form von diversem Engagement ist“.

Professor Sabrina Zajak vom Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung betonte ebenfalls die Wichtigkeit, alle Gruppen in das Engagement miteinzubeziehen. „Je weiter ich das Engagement ausweite, je weiter schöpfe ich das Potenzial ab“, sagte sie. So könne der Zusammenhalt gestärkt werden, könnten mehr Integration und mehr Ressourcen geschaffen werden – auch zur Entlastung des Staates. „Die Ausweitung von Zugängen schafft viele positive Effekte“, betonte Zajak, die gleichfalls Mitglied der Sachverständigenkommission ist.

Katarina Peranić, Vorständin der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE), schloss sich der Meinung der Sachverständigenkommission an, dass es nicht darum gehe, die Engagementquote zu erhöhen, sondern vielmehr darum, „gesellschaftlichen Ungerechtigkeiten entgegenzutreten“. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund des erodierenden gesellschaftlichen Zusammenhalts von großer Bedeutung. Eine von der DSEE in Auftrag gegebene Studie, basierend auf den Daten des Freiwilligensurveys und des Sozioökonomischen Panels, mache deutlich, dass soziale Ungleichheiten unter den Engagierten von 2001 bis 2019 stark zugenommen hätten, sagte Peranić. Es sei unerlässlich, Kenntnisse zu Ungleichheiten zu erlangen, um diesen gezielt entgegenzuwirken.

Die DSEE-Vorständin forderte eine nachhaltige Finanzierung des Engagements sowie niederschwellige Förderinstrumente. Wichtig sei auch die Etablierung eines strukturell verankerten Angebots für Kompetenzaufbau und Digitalisierung bei den Engagierten. Dafür brauche es die systematische Stärkung von Austausch-, Netzwerk- und Diversitätsstrukturen im Ehrenamt, sagte Peranić.

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Darlehen im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Welches Finanzierungsmodell für Darlehen der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) zum Einsatz kommt, hängt laut Bundesregierung von der Höhe der Verschuldung, der Wirtschaftskraft, dem Entwicklungsstand und der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Partnerlandes ab. Sofern regulatorisch und risikomäßig möglich, habe die Beauftragung von Marktmittelkrediten Vorrang vor der Gewährung von Haushaltsmitteldarlehen, schreibt sie in einer Antwort (21/2932) auf eine Kleine Anfrage (21/2377) der AfD-Fraktion. Deren Konditionen seien im Hinblick auf Verzinsung und Laufzeit besonders günstig. Einen Überblick über die Finanzierungsprodukte der KfW Entwicklungsbank im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sei unter www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung abrufbar.

Von der AfD-Fraktion gefragt, welches Gesamtvolumen an Darlehen zum Stichtag 25. September 2025 ausstehend war und wie sich dieses Volumen auf Zusagejahre, Empfängerländer, Projekttypen, Finanzierungsquellen und Risikokategorien verteilt, verweist die Bundesregierung auf eine Auflistung, die sie aus Gründen der Vertraulichkeit als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ einstuft und dem Bundestag daher separat übermittelt. Dasselbe gilt für andere angefragte Informationen, etwa nach der Höhe der tatsächlichen Rückzahlungssummen für Darlehen aus Bundeshaushaltsmitteln in den Kalenderjahren 2017 bis 2024 sowie vom 1. Januar bis 25. September 2025.

Hinsichtlich der in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Rückzahlungsquote von durchschnittlich 94 Prozent weist die Bundesregierung darauf hin, dass es sich dabei um eine Momentaufnahme handle, nämlich die Rückzahlungsquote zum 31. Dezember. Daraus könne nicht geschlossen werden, „dass es sich hier um endgültige Ausfälle für die Bundesregierung bzw. die KfW handelt“. Ursächlich seien häufig vielmehr technische Verzögerungen und vorübergehende und kurzfristige Effekte.

Bei länger anhaltenden Zahlungsschwierigkeiten von staatlichen Kreditnehmern griffen die Mechanismen des Pariser Clubs, betont die Bundesregierung. Dessen Aufgabe sei es, koordinierte und nachhaltige Lösungen für in Zahlungsschwierigkeiten geratene Schuldnerländer zu finden. Dies erfolge in Form von Umschuldungen bzw. Restrukturierung der Rückzahlungen. Hiermit sollten endgültige Ausfälle zu Lasten des Bundeshaushalts vermieden werden.

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Angaben zu Mindereinnahmen aus ermäßigter Umsatzsteuer

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BAL) Der ermäßigte Umstatzsteuersatz auf Nahrungsmittel inklusive Milch, Kaffee, Tee, Kakao und Leitungswasser führt im Jahr 2025 zur rechnerischen Mindereinnahmen von 28,8 Milliarden Euro. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2906) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2687).

Darin nennt sie auch Daten, wann der ermäßigte Satz für bestimmte Produkte eingeführt wurde. So sei er am 29. Mai 1967 für Fleisch und genießbaren Schlachtabfall eingeführt worden.

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Forderung nach einer Aktivierung der Vermögensteuer

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Die Forderung nach einer Aktivierung der Vermögensteuer auf alle Vermögensarten ist während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag diskutiert worden. Grundlage dafür war eine Petition von Julia Elwing vom Koordinierungskreis der Organisation Attac Deutschland, die von mehr als 68.000 Personen unterstützt wurde. Die Petentin spricht sich dafür aus, Vermögen über einem Freibetrag von einer Million Euro progressiv zu besteuern.

Der Eingangssteuersatz solle ein Prozent betragen und schrittweise ansteigen: bei über fünf Millionen Euro auf zwei Prozent, bei über zehn Millionen Euro auf fünf Prozent, bei über 20 Millionen Euro auf zehn Prozent, bei über 200 Millionen Euro auf 15 Prozent und ab einer Milliarde Euro auf 20 Prozent. Damit würde aus ihrer Sicht der weitere Anstieg von „Überreichtum“ gestoppt. Zugleich würden riesige Vermögen schrittweise abgeschmolzen und Gelder für die Finanzierung öffentlicher Ausgaben für Infrastruktur, sozialen Ausgleich und Klimaschutz zur Verfügung stehen. „Durch den Freibetrag von einer Million Euro pro Person sind über 99 Prozent der Menschen in Deutschland nicht von der Vermögensteuer betroffen“, heißt es in der Eingabe.

Deutschland gehöre zu den Ländern mit der größten Vermögensungleichheit in Europa, sagte Elwing vor den Abgeordneten. „Das reichste Prozent besitzt ungefähr ein Drittel des Gesamtvermögens, die ärmere Hälfte gerade einmal zwei Prozent“, so die Petentin. Ein sehr großer Teil der sehr großen Vermögen entstünde nicht durch Arbeit, sondern durch Erbschaften, Beteiligungen und Kapitaleinkünfte. Arbeit werde aber hoch besteuert und trage durch Abgaben das Sozialsystem. Eine „Mittelschichtsfamilie“ kommt laut der Petentin auf eine Abgabenquote von etwa 45 Prozent. „Die Einkünfte Überreicher, die großenteils aus Firmenbeteiligungen und Aktien stammen, werden dagegen oft nur mit 25 Prozent besteuert“, sagte Elwing.

Gleichzeitig nutzten Überreiche die Infrastruktur, „die ihnen von der Gesamtgesellschaft zur Verfügung gestellt wird“. Sie griffen zudem auf ein Gesundheitssystem zurück, das von der Gesamtgesellschaft finanziert werde. „Sie nutzen das alles, ohne einen angemessenen Beitrag zu leisten“, befand die Petentin und konstatierte eine „gigantische Gerechtigkeitslücke, die von den Menschen nicht verstanden und nicht gewollt wird“. Die große Vermögensungleichheit sei nicht nur ungerecht. Sie schwäche auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt, da eine extreme Vermögenskonzentration zu ungleichen politischen Einflussmöglichkeiten führe, sagte Elwing.

Die die Petentin begleitende Soziologin Silke Ötsch verwies auf anstehende Zukunftsaufgaben. „Wir brauchen Klimainvestitionen in Milliardenhöhe“, sagte sie. Schiebe man diese Investitionen auf, würden die Kosten steigen. „Wir müssen also jetzt investieren.“ Der Plan, dass privates Kapital die Transformation finanziert, sei nicht aufgegangen, so Ötsch. Der Großteil komme aus öffentlichen Mitteln. Zudem müsse die Transformation auch sozial abgefedert werden. „Das erfordert viele Gelder“, sagte sie.

Den Einwand, eine Vermögensteuer schade der Wirtschaft, wies die Petentin zurück. Es gebe zahlreiche Untersuchungen, die zeigten, „dass es gerade nicht so ist“. Vielmehr hemmten eine unfaire Verteilung von Vermögen und die sich daraus ergebende hohe Ungleichheit Innovationsprozesse und schadeten der Wirtschaft.

Auch ein „Weggang der Reichen“ ist aus ihrer Sicht nicht zu befürchten. Mit der Wegzugsbesteuerung gebe es in Deutschland ein sehr effektives Mittel, um Wegzug zu verhindern. Studien zeigten zudem, dass sehr reiche Menschen „im Normalfall auch hierbleiben, egal wie die Steuern sind“.

Eine Überforderung kleiner und mittelständischer Unternehmen vermochte Elwing ebenfalls nicht zu erkennen. Bis 1995 habe es schon einmal eine Vermögensteuer gegeben, sagte sie. „Da gab es nicht die große Welle der Betriebsschließungen.“ Mit Stundungen könne man da etwas machen, so Elwing.

Für die Bundesregierung ist die Aktivierung der Vermögensteuer aktuell kein Thema, machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Michael Schrodi (SPD), deutlich. „Es gibt keine Erwähnung der Vermögensteuer im Koalitionsvertrag“, sagte er. Es ergebe sich insofern kein Auftrag an die Bundesregierung, dazu tätig zu werden.

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Unterrichtungen zur Haushaltsführung 2025

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat drei Unterrichtungen zur Haushaltsführung 2025 vorgelegt. Darin geht es um die Einwilligung des Bundesfinanzministeriums in überplanmäßige Ausgaben beziehungsweise überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen.

Genehmigt wurde eine überplanmäßige Ausgabe von bis zu 100 Millionen Euro in Zusammenhang mit der „energie-, klima- und wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit mit der Ukraine“ (Kapitel 0904 Titel 68711). „Die Mittel werden unverzüglich benötigt, um Ersatzteillieferungen und damit ein Mindestmaß an Strom- und Wärmeversorgung der Bevölkerung gewährleisten zu können. Bei Ausfall der Strom-, Wasser- und Wärmeversorgung wäre sofort angesichts der sinkenden Temperaturen mit dramatischen humanitären Notlagen und Fluchtbewegungen insbesondere aus Ballungsräumen zu rechnen“, heißt es zur Begründung in der Vorlage (21/2949).

Eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 420,81 Millionen Euro genehmigte das Finanzministerium zudem für Bedarfsplanmaßnahmen in Bezug auf Bundesstraßen (Kapitel 1201 Titel 74122). „Die Verpflichtungsermächtigung ist zum Abschluss eines Vertrags zur Beauftragung von Bauleistungen zum Bau der neuen Peenestrombrücke im Rahmen der laufenden Baumaßnahme ‚Ortsumgehung Wolgast‘ notwendig“, heißt es in der Begründung (21/2950).

Zu einer weiteren genehmigten überplanmäßigen Ausgabe liegen keine öffentlichen Informationen vor. Wie der Unterrichtung (21/2967) zu entnehmen ist, ist die entsprechende Anlage als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.

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Konflikt in der Demokratischen Republik Kongo

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung fordert den Rückzug ruandischer Streitkräfte aus dem Osten der Demokratischen Republik Kongo sowie ein Ende der ruandischen Unterstützung für die Miliz M23. Wie sie in ihrer Antwort (21/2856) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2342) schreibt, sind im März 2025 unter anderem bilaterale staatliche Neuzusagen an Ruanda in der Entwicklungszusammenarbeit ausgesetzt worden.

Auf Ebene der Europäischen Union seien, auch auf Forderungen der Bundesregierung hin, Individualsanktionen gegen militärische Konfliktteilnehmer und Akteure im Rohstoffsektor verabschiedet worden.

Die Bundesregierung erkenne gleichzeitig an, „dass auch legitime ruandische Sicherheitsinteressen gewahrt und effektiv gegen Hassrede und bewaffnete Gruppen im Ostkongo vorgegangen werden muss“. Sie verweist unter anderem auf die Vermittlungsbemühungen des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Region der Großen Seen sowie auf deutsche Beiträge in Höhe von mehr als neun Millionen Euro für den „Stabilization Coherence Fund“, mit dem zwischen 2015 und 2024 unter anderem die Demobilisierung von Kombattanten unterstützt worden sei.

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Humanitäre Hilfe für Opfer des Kriegs im Sudan

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung betrachtet Sudan als das Land „mit der größten humanitären Krise weltweit“. Wie sie in der Antwort (21/2847) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/2322) weiter schreibt, ist Deutschland einer der größten Unterstützer im Kampf gegen die humanitäre Katastrophe durch den Krieg im Sudan und bei den Folgen in den Nachbarländern.

Bisher seien mehr als 141 Millionen Euro humanitäre Hilfe aus Deutschland für den Sudan und die Nachbarländer im Jahr 2025 geflossen. Zudem gebe es ein laufendes Programmportfolio des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Sudan in Höhe von rund 500 Millionen Euro.

„Die Bundesregierung setzt sich bilateral, im Rahmen der EU und der Vereinten Nationen (VN) intensiv für einen Waffenstillstand, einen sofortigen und ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe und einen zivilen Übergangsprozess ein.“ Sie verweist unter anderem auf den von ihr unterstützten Quad-Friedensplan Ägyptens, Saudi-Arabiens, der USA und der Vereinigten Arabischen Emirate sowie auf ebenfalls von ihr unterstützte EU-Sanktionen gegen Vertreter der Konfliktparteien im Sudan.

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Finanzieller Rahmen der Kooperation mit Lateinamerika

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Über die im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2025 aus Mitteln des Bundeshaushalts zugesagten, nicht rückzahlbaren Zuschüsse sowie sogenannte Hausmitteldarlehen und Entwicklungskredite in der Region Lateinamerika und Karibik gibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/2843) auf eine Kleine Anfrage (21/2305) der AfD-Fraktion tabellarisch Auskunft. Im genannten Zeitraum habe es keine Kreditausfälle gegeben, auch seien keine Schuldenerlasse beziehungsweise Forderungsverzichte verzeichnet worden, heißt es darin.

Gefragt nach Zusagen an in Lateinamerika aktive, multilaterale und regionale Entwicklungsbanken im Haushaltsjahr 2025 nennt die Bundesregierung unter anderem die International Development Association (IDA) der Weltbank. Für sie werde derzeit eine Zusage in Höhe von 1,46 Milliarden Euro vorbereitet. Der Mittelabfluss erstrecke sich über sieben Jahre. Für den konzessionären Fonds der Karibischen Entwicklungsbank (CDB), aus dem ärmere Mitgliedsländer eine Finanzierung erhalten könnten, sei eine Zusage von 11,16 Millionen Euro in Planung.

Die Frage, welche Entwicklungsbanken im Haushaltsjahr 2026 finanzielle Zuwendungen in welcher Höhe aus dem Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erhalten sollen, könne wegen des laufenden parlamentarischen Verfahrens zum Bundeshaushalt 2026 noch nicht beantwortet werden, schreibt die Bundesregierung.

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Erfolgskontrolle beim Klimaschutzförderprogramm

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung nimmt in ihrer Antwort (21/2836) auf eine Kleine Anfrage (21/2596) der AfD-Fraktion Stellung zum Förderprogramm für die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI). Es seien inzwischen sowohl die IKI-Strategie 2030 als auch eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und die Weiterentwicklung der Erfolgskontrolle verabschiedet worden, heißt es in der Antwort, in der es auch um Kritik des Bundesrechnungshofes an dem Förderprogramm geht. Die IKI-Strategie wurde demnach im Oktober 2023 veröffentlicht.

Die Wirtschaftlichkeit von Fonds im IKI-Gesamtprogramm wurde den Angaben zufolge im Rahmen der IKI-Wirtschaftlichkeitsuntersuchung überprüft. Im Zuge dessen seien Anpassungen an dem Instrument der Fonds vorgenommen worden, um die Wirtschaftlichkeit und Zielorientierung weiter zu stärken.

Derzeit laufe ein externer Evaluationsauftrag, um die bisher erzielten Wirkungen des Förderinstruments der Fondseinzahlungen, den Beitrag des Förderinstruments zu den IKI-Strategiezielen sowie die Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Förderinstruments zu untersuchen.

Weitere Fragestellungen der Evaluierung beträfen mögliche Verbesserungen von Planung und Steuerung des Förderinstruments sowie Strategien der Fondsvorhaben zur Verstetigung ihrer Ergebnisse. Der Abschluss der Evaluation sei für September 2026 geplant.

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Etat 2026: Klima- und Transformationsfonds

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Aus dem Klima- und Transformationsfonds sollen im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 34,8 Milliarden Euro fließen können. Damit fällt der Ausgabeansatz im Wirtschaftsplan des Sondervermögens des Bundes um 1,73 Milliarden Euro höher aus als im Regierungsentwurf (21/600, Einzelplan 60, Kapitel 6092). Die im Wirtschaftsplan für die kommenden Haushaltsjahre ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich demnach auf 38,40 Milliarden Euro. Das sind 408,75 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf. Die entsprechenden Änderungen beschloss der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2026 (21/2060).

Den Ausgaben stehen Einnahmen in gleicher Höhe entgegen. Sie speisen sich vor allem aus Einnahmen aus dem Emissionshandel und aus der CO-Bepreisung sowie aus einer Zuweisung aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Zudem wird im kommenden Jahr nunmehr mit einer „Globalen Mehreinnahme“ in Höhe von 1,73 Milliarden Euro gerechnet. Dabei handelt es sich laut Bereinigungsvorlage des Bundesfinanzministeriums um mindestens zu erwartende , im Haushaltsjahr 2026 zusätzlich verfügbare Mittel aufgrund von erkennbaren Minderabflüssen im Haushaltsvollzug 2025.

Der Ausschuss nahm auf Grundlage der Bereinigungsvorlage zudem einige Änderungen an den Ausgabetiteln vor. Neu aufgenommen wurde ein Titel zur „Förderung klimaneutraler Mobilität für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen“. Dafür stehen im nächsten Jahr 550 Millionen Euro zur Verfügung und in den darauffolgenden Haushaltsjahren insgesamt bis zu 222 Millionen Euro.

Erhöht wurden die „Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich emissionshandelsbedingter Strompreiserhöhungen“. Sie fallen mit vier Milliarden Euro eine Milliarde Euro höher aus als im Regierungsentwurf.

Änderungen gibt es auch im Titel für die „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“. Dafür stehen mit 254,97 Millionen Euro nun 129,97 Millionen Euro mehr zur Verfügung als im Regierungsentwurf; zusätzlich 78,81 Millionen Euro sind als Verpflichtungsermächtigung ausgebracht. Es handelt sich laut Begründung um eine Verschiebung von Ausgabemitteln und Verpflichtungsermächtigungen für vom Bundestag beschlossene Programmscheiben, die 2025 noch nicht vollständig umgesetzt werden konnten.

Mit derselben Begründung fällt zudem der Ausgabeansatz für die „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit 358,14 Millionen Euro um 145,23 Millionen Euro höher aus. Die Verpflichtungsermächtigung beträgt 107,94 Millionen Euro. Laut Vorlage konnten noch nicht alle vom Bundestag ausgewählten Projekte im Haushaltsjahr 2025 umgesetzt werden.

Höher fällt im Wirtschaftsplan auch der Ansatz für „Maßnahmen zum Nationalen Klimaschutz“ aus. Dafür sind 2026 31,48 Millionen Euro vorgesehen, 1,67 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf. Grund dafür ist eine Umsetzung aus dem Titel für die „Dekarbonisierung der Industrie“, der mit 699 Millionen Euro entsprechend geringer ausfällt.

Für „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ stehen im Wirtschaftsplan im kommenden Jahr 11,97 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind 100 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf. Begründet wird dies mit einer Anpassung an den Mittelbedarf.

Weitere Änderungen im Wirtschaftsplan betreffen zum einen die Deckungsvermerke der Titel. Zum anderen soll der „Ankauf von Emissionszuweisungen nach der EU-Klimaschutzverordnung“ nicht wie ursprünglich vorgesehen über den Klima- und Transformationsfonds finanziert werden, sondern über den Einzelplan 16. Einen konkreten Mittelansatz gibt es für den Titel nicht.

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Verringerung von Abhängigkeiten im Umgang mit China

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung betrachtet die Volksrepublik China als „Partner, Wettbewerber und systemischen Rivalen“. Verhalten und Entscheidungen Chinas führten dazu, dass „die Elemente der Rivalität und des Wettbewerbs in den bilateralen Beziehungen zugenommen haben“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2749) auf eine Kleine Anfrage (21/2358) der AfD- Fraktion. Dennoch suche man „die Zusammenarbeit zu fairen Bedingungen dort, wo sie möglich ist“, und setze sich gleichzeitig „für De-Risking, die Verringerung von Abhängigkeiten in kritischen Bereichen und die Diversifizierung unserer Handels- und Lieferbeziehungen ein“, heißt es in der Antwort.

Im Hinblick auf Abhängigkeiten von „Importen aus einzelnen Herkunftsländern bei sogenannter Netto-Null-Technologien“ verfolge die Bundesregierung in Umsetzung der China-Strategie im Bereich der Photovoltaik und auch anderer Netto-Null-Technologien eine Politik der Risikominderung. Um bestehende Abhängigkeiten abzubauen und neue Abhängigkeiten zu vermeiden, strebe die Bundesregierung eine Diversifizierung von Lieferketten an und unterstütze deutsche Unternehmen dabei mit den Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung.

Darüber hinaus unterstütze die Bundesregierung die Europäische Kommission dabei, mit weiteren Freihandelsabkommen neue Lieferbeziehungen zu erschließen, mithilfe konsequenter Anwendung handelspolitischer Instrumente fairen Wettbewerb sicherzustellen sowie heimische und europäische Produktionskapazitäten unter anderem im Rahmen des Net-Zero-Industry Act zu stärken.

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Förderung transatlantischer Vereine und Think-Tanks

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat sich auf zahlreiche Kleine Anfragen zur Förderung transatlantischer Vereine, Think-Tanks und vergleichbare Organisationen geäußert und beruft sich in ihrer Antwort (21/2748) auf eine neuerliche Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/2066) auf diese aus ihrer Sicht bereits erfolgten Beantwortungen. „Diese Antworten sind der Fragestellerin übermittelt worden und liegen dieser somit vor“, schreibt Bundesregierung unter Verweis auf die Drucksachen 20/3087, 20/4111, 20/10173, 20/10587, 20/14424 sowie 21/1070.


Daten zu Steuerstrafverfahren

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BAL) 50.018 Steuerstrafverfahren haben Finanzämter im Jahr 2024 rechtskräftig abgeschlossen. Staatsanwaltschaften und Gerichte haben 11.729 Steuerstrafverfahren rechtlich abgeschlossen. Diese Zahlen führt die Bundesregierung in einer tabellarischen Zeitreihe seit dem Jahr 2016 in ihrer Antwort (21/2731) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mit dem Titel „Verfahrensstände der Aufarbeitung zu Panama-, Paradise- und Pandora Papers“ (21/2438) auf.

Durch die Steuerfahndung seien 2024 2,6 Milliarden Euro Mehrsteuern festgestellt worden. „Angaben zu auf der Grundlage der Auswertung der Panama Papers, Paradise Papers und Pandora Papers durch die Steuerfahndungen festgestellten Mehrsteuern liegen der Bundesregierung nicht vor“, heißt es in der Antwort weiter.

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Regierung setzt Ausschuss für nachhaltige Entwicklung ein

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“ ist ein Beschluss der Bundesregierung überschrieben, den sie als Unterrichtung (21/2696) vorgelegt hat. Darin heißt es, die Regierung wolle ihre Nachhaltigkeitspolitik strategischer und effizienter ausrichten. So solle die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie in Form eines Aktionsplans weiterentwickelt werden. Es solle aufgezeigt werden, dass die Nachhaltigkeitsziele die Richtschnur „für ein freies, sicheres, gerechtes und wohlhabendes Deutschland“ bieten. Im Aktionsplan sollen „Missionen“ zu allen 17 Bereichen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung aufgelegt werden, um bis zum Ende der Wahlperiode konkrete Verbesserungen für Bürger und Wirtschaft nicht nur in Deutschland, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene zu erreichen. Nachhaltige Entwicklung müsse unter anderem durch bessere und schnellere Verfahren und mehr Bürgernähe im Alltag erlebbar sein, schreibt die Bundesregierung. Staatsmodernisierung und Digitalisierung würden dabei einen Schwerpunkt bilden.

Als ressortübergreifendes Gremium zur Steuerung und Koordinierung wird dem Beschluss zufolge der Staatssekretärsausschuss für Nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen unter dem Vorsitz des Chefs des Bundeskanzleramtes neu eingesetzt. Er soll den Aktionsplan mit „Missionen“ in fünf Handlungsfeldern erarbeiten: erstens „Leistungsfähiger Staat und nachhaltige, langfristig tragfähige Staatsfinanzen“, zweitens „Leistungsfähige, nachhaltige Wirtschaft sowie dauerhaft hohes, nachhaltiges Wirtschaftswachstum“, drittens „Soziale Gerechtigkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse und gesellschaftlicher Zusammenhalt“, viertens „Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen“ und fünftens „Internationale Verantwortung und Zusammenarbeit“. Laut Beschluss kann der Ausschuss dem Rat für Nachhaltige Entwicklung Aufträge erteilen. Neben dem Rat werde auch der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen des Bundestages in die Erarbeitung des Aktionsplans und dessen Umsetzung einbezogen.

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Etat 2026: Mehr Geld für Entwicklungsarbeit

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Aus dem Entwicklungsetat sollen im kommenden Jahr 40 Millionen Euro für die Beteiligung am Welternährungsprogramm bereitstehen. Einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD beschloss der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2026 am Freitagmorgen. Damit liegt der Ansatz 11,99 Millionen Euro über dem Regierungsentwurf. Union und SPD begründeten die Änderung mit dem erhöhten Bedarf.

Nach oben angepasst im Vergleich zum Regierungsentwurf wurden auch die „Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen“. Hierfür stehen nach Willen der Koalition im nächsten Jahr 515,92 Millionen Euro zur Verfügung und damit 14,8 Millionen Euro mehr. Mehr Geld ist etwa für die Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung und für die Organisation der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit eingeplant. Auch der Beitrag zum Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen und der Beitrag an die Global Polio Eradication Initiative sind angehoben worden.

Insgesamt sind im Einzelplan des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2026 Ausgaben in Höhe von 10,06 Milliarden Euro (2025: 10,31 Milliarden Euro) vorgesehen. Das sind 111,01 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf (21/600, Einzelplan 23). Die im Haushalt 2026 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf 7,95 Milliarden Euro und liegen damit 987,03 Millionen Euro über dem Regierungsentwurf.

Auf Grundlage der Bereinigungsvorlage des Bundesfinanzministeriums passte der Haushaltsausschuss die „Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen“ an. Sie sollen im kommenden Jahr 374,59 Millionen Euro bekommen, das sind 74,49 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf.

Die Koalitionsfraktionen setzten zudem eine Erhöhung der Mittel für die „Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft“ durch, die mit 162,3 Millionen Euro nun um 13,2 Millionen Euro höher ausfällt als im Entwurf. Elf Millionen Euro mehr – insgesamt 295 Millionen Euro – stehen zudem im nächsten Jahr für die „Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen“ bereit. Für die „Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher Träger“ sind mit 196,4 Millionen Euro nunmehr 4,4 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf veranschlagt.

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Etat 2026: Leichtes Minus im Außen-Etat

Auswärtiges/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Im Einzelplan des Auswärtigen Amtes sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 6,03 Milliarden Euro (2025: 5,89 Milliarden Euro) vorgesehen. Das sind 33,84 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf vorgesehen. Das beschloss der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2026 am Freitagmorgen. Die im Haushalt 2026 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen im Etat von Bundesminister Johann Wadephul (CDU) liegen mit 2,64 Milliarden Euro um 129,28 Millionen Euro über dem Regierungsentwurf.

Der Haushaltsausschuss beschloss diverse Änderungen auf Grundlage der Bereinigungsvorlage des Bundesfinanzministeriums. So wird ein Beschluss des Haushaltsausschusses zum Bundeshaushalt 2025 fortgeschrieben, der im Regierungsentwurf für den Haushalt 2026 noch nicht abgebildet war. Danach soll der Malteser Hilfsdienst für das Projekt „Lebanon AHEAD“ in den nächsten drei Jahren jeweils 26 Millionen Euro erhalten.

Die politischen Stiftungen erhalten ebenfalls mehr Geld für gesellschafts- und europapolitische Maßnahmen. Der Ansatz für 2026 liegt mit 86,03 Millionen Euro 10,03 Millionen Euro über dem Regierungsentwurf und wird mit einer „Anpassung an den Bedarf“ begründet.

Zudem wird im Haushaltsplan Vorsorge für den Fall getroffen, dass eine Vereinbarung für Versöhnungsleistungen für Namibia erst 2026 unterzeichnet werden kann. Dafür ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 46 Millionen Euro ausgebracht, die in den Jahren 2027 bis 2043 fällig werden soll.

Die Koalitionsfraktionen setzten zudem noch einige kleinteiligere Änderungen durch. So bekommt beispielsweise der Volksbund Kriegsgräberfürsorge für seine Arbeit in den Jahren ab 2026 jeweils 2,5 Millionen Euro.

Deutlich erhöht wird zudem die Förderung für die Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem, und zwar von einer Million Euro auf fünf Millionen Euro. Die Verpflichtungsermächtigung für die Folgejahre wurde ebenfalls entsprechend angepasst.

Ebenfalls in Jerusalem wird die Renovierung und der Umbau der Abtei Dormitio der Benediktiner aus dem Außen-Etat gefördert. Zwei Millionen Euro werden nach Willen der Koalitionsfraktionen zweckgebunden für eine neue Orgel zur Verfügung gestellt.

Insgesamt 28 Millionen Euro, davon acht Millionen Euro im kommenden Jahr, sind im Etat für die Renovierung der St.-Petri-Kirche in Riga eingeplant. Die Mittel sind bis zur Vorlage eines Konzeptes gesperrt.

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Haushaltsausschuss beschließt Haushalt 2026

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am frühen Freitagmorgen den Haushalt 2026 beschlossen. Der Beschluss fiel in der über 15 Stunden dauernden Bereinigungssitzung, die am Donnerstag um 14 Uhr begonnen hatte. Für die Vorlage stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von AfD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.

Nach dem Beschluss sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 524,54 Milliarden Euro geplant. Das ist ein Plus von 4,07 Milliarden Euro gegenüber dem Regierungsentwurf. Für 2025 liegt der Soll-Ansatz bei 502,55 Milliarden Euro.

Den Ausgaben stehen Einnahmen in gleicher Höhe entgegen. Die Steuereinnahmen werden mit 387,21 Milliarden Euro veranschlagt, das sind 3,38 Milliarden Euro mehr als im Entwurf. Die sonstigen Einnahmen werden mit 39,36 Milliarden Euro angegeben, das sind 7,42 Milliarden Euro weniger als im Entwurf.

Die Nettokreditaufnahme soll bei 97,97 Milliarden Euro liegen. Sie liegt um 8,10 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf. Ein Teil der Nettokreditaufnahme, nämlich 57,57 Milliarden Euro, unterliegt der sogenannten Bereichsausnahme für verteidigungs- und bestimmte sicherheitsbezogene Ausgaben. Die für die Schuldenregel des Grundgesetzes relevante Kreditaufnahme liegt bei 40,39 Milliarden Euro und damit genau an der Obergrenze der nach dem Grundgesetz im kommenden Jahr möglichen Kreditaufnahme.

Die im Haushalt 2026 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen für die folgenden Haushaltsjahre liegen bei 449,91 Milliarden Euro. Das sind 18,94 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf.

Dem Ausschuss lagen zur Bereinigungssitzung über 1.500 Änderungsanträge vor. Mit zahlreichen Änderungen vollzog der Haushaltsausschuss die neuen Zuschnitte und Zuständigkeiten der Ministerien nach, die im Haushalt 2025 sowie im Regierungsentwurf 2026 noch nicht vollständig berücksichtigt waren. Dies führte zur Umsetzung zahlreicher Titel zwischen den Einzelplänen. So ist für das neue Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung nun ein Ausgabeansatz von 1,36 Milliarden Euro hinterlegt.

Der mit Abstand größte Etat im Haushalt ist der Einzelplan für Arbeit und Soziales. Die für 2026 geplanten Ausgaben in diesem Bereich liegen mit 197,34 Milliarden Euro um 66,09 Millionen Euro unter dem Ansatz im Regierungsentwurf. 2025 sind die Ausgaben in diesem Einzelplan mit 190,34 Milliarden Euro veranschlagt.

Der Etat des Bundesministeriums für Verteidigung beließen die Haushälter mit 82,69 Milliarden Euro in der Summe fast unverändert gegenüber dem Entwurf. Gegenüber dem laufenden Jahr steigt er aber deutlich, die Ausgaben für 2025 sind mit 62,3 Milliarden Euro veranschlagt.

Drittgrößter Etat im Bundeshaushalt 2026 ist der Verkehrsetat mit einem Ausgabevolumen von 27,90 Milliarden Euro. Das sind 318,31 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf und begründet sich zum Teil durch die Umsetzung von Titeln in das neue Digitalressort. Für 2025 sind Ausgaben von 38,29 Milliarden Euro vorgesehen.

Der Haushaltsausschuss beschloss in den parlamentarischen Beratungen für sämtliche Etats der Ministerien Änderungen. Keine Änderungen im parlamentarischen Verfahren gab es hingegen bei den Einzelplänen des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamts, des Bundesrates, des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesrechnungshofs, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie des Unabhängigen Kontrollrats.

Den Ausgabeansatz für den Bundestag erhöhten die Abgeordneten um 22,86 Millionen Euro auf 1,28 Milliarden Euro (2025: 1,25 Milliarden Euro). Für den Einzelplan des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von rund 5,00 Milliarden Euro vorgesehen, das sind 100,42 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf (2025: 4,04 Milliarden Euro).

Die hib-Meldung zur Beratung des Kanzler-Etats in der Bereinigungssitzung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1126844

Die hib-Meldung zur Beratung des Verteidigungsetats in der Bereinigungssitzung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1126850

Mit dem Beschluss des Haushaltsplans hat der Ausschuss auch die Wirtschaftspläne für die Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ und „Bundeswehr“ sowie für den Klima- und Transformationsfonds verabschiedet. Aus diesen sollen im nächsten Jahr jeweils ein zweistelliger Milliardenbetrag verausgabt werden (gesonderte hib-Meldungen folgen). Die abschließende Beratung des Haushaltsplans für das Jahr 2026 im Bundestag ist für die Woche ab dem 24. November geplant.

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UN-Sonderberichterstatter fordert Führungsrolle Deutschlands

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Entwicklung, Surja Deva, hat am Mittwochabend vor dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen eine stärkere Führungsrolle Deutschlands beim Aufbau des Multilateralismus angemahnt und zugleich Defizite im Land hinsichtlich der Nachhaltigkeit angesprochen. Deva warnte außerdem davor, dass die aktuelle Gestaltung der freien Marktwirtschaft dem zentralen Motiv der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung „Niemanden zurücklassen“ nicht gerecht werde. Damit sei das Modell nicht nachhaltig. Wirtschaft und Regierung müssten also ihre nicht verhandelbare Verpflichtung annehmen, sicherzustellen, „dass jeder Mensch in Würde leben kann“.

Die Agenda 2030 sei eine Kernstrategie, „um das Recht auf Entwicklung wirklich umzusetzen“, sagte der UN-Sonderberichterstatter. Auf dem Weg zu dem wesentlichen Ziel, niemanden zurückzulassen, seien bisher nicht genug Fortschritte erzielt worden, befand er. Dies habe mit der Corona-Pandemie, der Klimakrise und weltweiten Konflikten zu tun. Dennoch müsse es gelingen, dass alle Länder zusammenarbeiten, um die Entwicklungsziele zu erreichen. „Unser Wohlstand, unser Frieden, unsere Zukunft sind weltweit verbunden“, sagte Deva. „Wir leben auf einer globalen Insel, unsere Schicksale sind miteinander verwoben.“ Daher könne man nicht in einer in Silos abgetrennten Welt arbeiten.

Aus seiner Sicht brauche die Welt ein neues Entwicklungsmodell. Aktuell sei die Entwicklung kaum nachhaltig. Wäre sie es, „gäbe es nicht so viel Ungleichheit auf der Welt – sowohl innerhalb von Ländern als auch zwischen Ländern – und auch keine globale Krise, wie wir sie jetzt erleben“. Es brauche daher eine planetenzentrierte partizipative Modellart der Entwicklung. „Die Menschen brauchen ein gesamtes Ökosystem der Natur, um zu überleben“, sagte er.

Der UN-Sonderberichterstatter forderte, den Gedanken der nachhaltigen Entwicklung in dem gemeinsam geteilten Wert der Menschenrechte zu verankern. Sonst werde die Entwicklung nie nachhaltig sein.

Deva plädierte außerdem für eine globale Kooperation aller Länder, um die anstehenden Herausforderungen lösen zu können. „Hier hoffe ich, dass Deutschland eine Führungsrolle beim Aufbau des Multilateralismus und auch beim Unterstreichen der gemeinsamen Werte übernimmt“, sagte er.

Sorge mache ihm jedoch, wenn sich die internationale Hilfe zu sehr an nationalen Interessen orientiere. Ein solcher Zusammenhang sei ihm im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien aufgefallen, sagte Deva. Entwicklungshilfe sollte aber vom Gedanken der Menschenrechte geleitet werden.

Der UN-Sonderberichterstatter sieht weitere Probleme in Deutschland. So sei etwa die ungleiche Bezahlung der Geschlechter „besorgniserregend“. Im Vergleich zum Durchschnitt der OECD-Staaten sei Deutschland nicht gut. Deva mahnte außerdem an, dass die Migranten in Deutschland, die zum wirtschaftlichen Leben beitrügen, „ein Arbeitsleben in Würde genießen dürfen“.

Im Interesse der Nachhaltigkeit müsse sich die deutsche Regierung auch mehr um die Infrastruktur kümmern, befand er. Am heutigen Tag habe ihn sein Arbeitsaufenthalt in Deutschland nach Cottbus geführt, sagte er. Mit dem Zug habe er für die knapp 100 Kilometer lange Strecke mehr als drei Stunden benötigt. In anderen Ländern, so Deva, hätte man für eine solche Strecke anderthalb Stunden gebraucht. „Das sind wirkliche Probleme, die die Regierung angehen muss.“

Eine nachhaltige Entwicklung beziehe sich nicht nur auf die Welt außerhalb Deutschlands, sondern auch innerhalb des Landes. Es müsse ein Konsens hergestellt werden, dass es nötig ist, in die Infrastruktur, in Gesundheit und in Bildung zu investieren, „damit auch hier in Deutschland niemand zurückgelassen wird“, betonte der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Entwicklung.

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