Wie gerecht ist das deutsche Steuersystem?
Netzwerk Steuergerechtigkeit Deutschland
Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.
Deutsche Beiträge zur internationalen Klimafinanzierung
Angaben zu Steuererlässen bei Erbschaften und Schenkungen
Grüne wollen Abkommen mit Afrika an Bedingungen knüpfen
Stärkere Rolle des Bundestags bei Nachhaltigkeit gefordert
Regelung zum Verschuldungsspielraum der Länder beschlossen
Gelder aus Sondervermögen sollen ab nächster Woche fließen
Pistorius betont Rolle der zivil-militärischen Kooperation
Vermögensungleichheit in Deutschland
EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Gesetzentwurf zur globalen Mindeststeuer
Investitionsschutzabkommen mit Vietnam
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit afrikanischen Staaten
Gesetzentwurf zum Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz
Gesetz zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden
Investitionsschutzabkommen mit Singapur
Handelsabkommen zwischen EU und Chile
Ratifizierung der Kernarbeitsnormen der ILO
Personelle Ausstattung des BMZ
Verwendungsnachweise für Projekte des BMZ
Kooperationsvereinbarung von DIHK und GIZ
Etat 2026: Wirtschaftsplan des KTF
Finanzhilfen des Bundes sinken 2025 leicht
Ausbildungsprojekt in Bangladesch
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat in den Jahren 2022 und 2023 über verschiedene Haushaltstitel insgesamt rund 9,9 Milliarden Euro für die internationale Klimafinanzierung zugesagt oder ausgezahlt. Für den internationalen Arten- und Biodiversitätsschutz seien es 1,74 Milliarden Euro gewesen, gibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/1976) auf eine Kleine Anfrage (21/1484) der Fraktion Die Linke an.
Zum Zeitpunkt der Bearbeitung der Kleinen Anfrage hätten die Zahlen für 2024 noch nicht finalisiert vorgelegen, erklärt sie. Da die deutschen Beiträge zudem immer erst im Folgejahr ex-post erhoben würden, könnten auch noch keine verbindlichen Aussagen zum Bundeshaushalt 2025 getroffen werden. Gemäß Koalitionsvertrag werde Deutschland weiterhin seinen fairen Anteil an der internationalen Klimafinanzierung leisten und setze dabei verstärkt auch auf die Mobilisierung von privaten Mitteln sowie Beiträge nicht-traditioneller Geber, betont sie.
Nicht alle der vorliegenden Fragen seien mit zumutbarem Aufwand zu beantworten, betont die Bundesregierung in einer Vorbemerkung. In den Jahren 2022 und 2023 seien jeweils mehr als 4.000 Maßnahmen der bilateralen Klimafinanzierung erfasst worden. Der vorsichtig geschätzte Aufwand für die Bereitstellung einiger abgefragter Details betrüge insgesamt mehr als 320 Arbeitsstunden und damit mehr als acht Arbeitswochen. Die Grenze der Zumutbarkeit sei damit überschritten.
Finanzen/Antwort
Berlin: (hib/BAL) Im Jahr 2024 hat es 41 Schenkungen und vier Erbschaften mit Steuererlassen nach der Verschonungsbedarfsprüfung gemäß Paragraf 28a des Erbschaftssteuergesetzes gegeben. Die Erwerbe summierten sich auf einen Gesamtwert von 11,1 Milliarden Euro. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/1969) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1683) hervor.
Dabei wurden insgesamt Steuerzahlungen von 3,4 Milliarden Euro erlassen, so dass eine verbleibende Steuer von 182 Millionen Euro blieb. Im Jahr 2023 kam es bei insgesamt 26 Fällen zu einem Steuererlass von 2,2 Milliarden Euro. Gezahlt wurden sechs Millionen Euro. Für 2022 sind 24 Fälle aufgelistet mit einem Erlass von insgesamt 1,4 Milliarden Euro und 2021 zehn Fälle mit einem Erlass von 450 Millionen Euro.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag
Berlin: (hib/JOH) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung in einem Antrag (21/2035) auf, die Ratifizierung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) mit afrikanischen Staaten an klare Bedingungen zu knüpfen. So sollten in den Abkommen, die die EU mit Côte d’Ivoire und Ghana sowie mit der Region Zentralafrika und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas schließen will, rechtsverbindliche und einklagbare ökonomische, soziale und ökologische Standards integriert sowie das Vorsorgeprinzip verankert werden. Außerdem gelte es, die Kohärenz der EPAs mit europäischen Vorschriften zu Lieferkettenverantwortung, Entwaldungsbekämpfung und Sorgfaltspflichten zu fördern. Ernährungssouveränität und agrarökologische Ansätze sollten als zentrale Ziele der Abkommen verankert und gefördert werden.
Die teilweise mehr als 15 Jahre alten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der Europäischen Union mit afrikanischen Partnerstaaten genügen den Ansprüchen der heutigen Zeit nach Ansicht der Grünen-Fraktion nicht. Die bislang durchgeführten Evaluationen zeigten, dass ihre wirtschaftlichen Effekte für die afrikanischen Staaten hinter den Erwartungen zurückbleiben. Hohe Standards in den Bereichen Klima-, Umwelt- und Biodiversitätsschutz sowie bei Menschenrechten, wie sie mittlerweile längst etablierter Teil internationaler Handelsabkommen seien, fehlten, lokale Wertschöpfung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung spiele eine zu geringe Rolle.
Die Ratifizierung müsse deshalb an klare Bedingungen zur Nachbesserung der Abkommen geknüpft werden. Notwendig sei auch die Einrichtung unabhängiger Monitoring- und Evaluationsinstrumente, die eine transparente Wirkungsanalyse im Hinblick auf die globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) gewährleisteten. Darüber hinaus sei der historische und strukturelle Kontext zentral zu berücksichtigen. Ungleiche Handelsstrukturen sind nach Auffassung der Antragsteller „eng mit kolonialer Ausbeutung und bis heute fortwirkenden Abhängigkeiten verbunden“.
Der Bundestag berät am Freitag, den 10. Oktober 2025, erstmals über sechs Gesetzentwürfe zu Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und sowie mehreren afrikanischen und asiatischen Staaten und Ländergruppen andererseits. In diesem Zusammenhang debattieren die Abgeordneten auch über den Antrag der Grünen-Fraktion. Er soll im Anschluss an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung überwiesen werden.
Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss
Berlin: (hib/HAU) Der von der Bundesregierung berufene Rat für nachhaltige Entwicklung (RNE) kann sich eine Aufwertung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen „sehr gut vorstellen“. Es sei schon ein Unterschied, ob das Gremium ein Ausschuss des Bundestages ist oder ein Beirat bleibt, sagte RNE-Mitglied Tanja Gönner am Mittwoch während einer Sitzung des Parlamentarischen Beirats. Deren Mitglieder forderte sie auf, dafür zu kämpfen „innerhalb des Plenums stattzufinden“. Das Parlament sei der Ort, in dem Themen bearbeitet und in die Öffentlichkeit gebracht werden. Wenn es im Plenum regelmäßig Diskussionen zu dem Thema Nachhaltigkeit gebe, wäre das durchaus wünschenswert, „weil dadurch öffentliche Wahrnehmung stattfindet“, sagte Gönner.
Beim Thema Nachhaltigkeit gehe es auch um „gesellschaftliche Akzeptanz“, betonte der RNE-Vorsitzende Reiner Hoffmann. Daher müsse den Menschen gezeigt werden, dass Nachhaltigkeit nicht etwas Abstraktes ist. Eine stärkere Beteiligung des Bundestages an der Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wäre aus seiner Sicht eine Möglichkeit, „im gesellschaftlichen Diskurs über Ziele, Zielerreichungen und konkrete Maßnahmen zu debattieren und Erfolge auch ins Schaufenster zu stellen“.
Hoffmann und Gönner verwiesen auf die drei Säulen der Nachhaltigkeit: Ökologie, Ökonomie und Soziales. Keine Säule dürfe überbetont werden, sagte Gönner, die neben ihrer Ratsmitgliedschaft als Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) fungiert. Das Austarieren und Ausdiskutieren sei „wichtig und notwendig“, so Gönner. Der RNE sei eine heterogene Gruppe, die vom gemeinsamen Verständnis für Nachhaltigkeit getragen sei und wisse, „dass Nachhaltigkeit ein Aushandlungsprozess ist“. Man müsse sich zudem immer wieder klarmachen, dass es Zielkonflikte gebe. Die Frage sei, wie man diese auflösen kann und wo eine solche Auflösung nicht möglich ist.
Nachhaltigkeit sei gut für die Wirtschaft, sagte Hoffmann. „Für die meisten Unternehmen ist der Pfad völlig klar. Die Frage ist, wo wir im Interesse der Zielerreichung nachjustieren müssen“, machte der RNE-Vorsitzende deutlich. Hoffmann nannte das Problem der „Überregulation“. Man müsse an bestimmten Stellen besser, schneller werden, sagte er und nannte als Beispiel die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Im Sozialbereich, so der ehemalige DGB-Vorsitzende Hoffmann weiter, gebe es „ein Dickicht an Leistungen“ aufgrund der verschiedenen Sozialgesetzbücher, die alle historisch gewachsen seien. Wirklich nachhaltig seien sie aber nicht. Daher müsse dort angepackt und an Lösungen gearbeitet werden. „Wenn eine solche Debatte unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit im Bundestag geführt werden würde, kann das zu einer stärkeren gesellschaftlichen Akzeptanz und einer stärkeren Öffentlichkeit beitragen“, gab sich Hoffmann überzeugt.
Haushalt/Ausschuss
Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochnachmittag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den einfachgesetzlichen Regelungen zum neuen Verschuldungsspielraum der Länder mehrheitlich beschlossen. Für den leicht geänderten Entwurf eines Gesetzes „zur Ausführung von Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 des Grundgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze“ (21/1087) stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und Ablehnung der AfD-Fraktion.
Hintergrund des Entwurfes sind die noch in der 20. Wahlperiode vorgenommenen Änderungen an der Finanzverfassung des Grundgesetzes. Dort wurde den Ländern analog zum Bund ein struktureller Verschuldungsspielraum eingeräumt. Der Gesetzentwurf regelt unter anderem die Verteilung dieses Spielraums zwischen den Ländern.
Die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen und im Ausschuss angenommenen Änderungen am Gesetzentwurf betreffen die geplanten Anpassungen im Stabilitätsratsgesetz. Konkret geht es um die Grundlage und den Umfang der Stellungnahme des unabhängigen Beirates zur „Festlegung des Nettoausgabenpfades und Überwachung der Einhaltung des im mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan festgelegten Nettoausgabenpfades“.
Darum geht es in dem Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1103726
Ohne Änderungen beschloss der Ausschuss mit demselben Abstimmungsverhalten zudem den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur „Änderung des Sanierungshilfengesetzes“ (21/1503). Der Entwurf trifft nähere Bestimmungen zum Verschuldungsspielraum für Bremen und das Saarland.
Darum geht es in dem Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1107790
Die abschließende Beratung beider Vorlagen im Bundestag ist für Donnerstagnachmittag, 9. Oktober 2025, geplant.
Finanzen/Ausschuss
Berlin: (hib/BAL) Ab nächster Woche werden die Gelder aus dem 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität fließen. Das erklärte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) am Mittwochvormittag im Finanzausschuss. Nötig sei dabei Transparenz. Jeder Abgeordnete solle wissen, was in seinem Wahlkreis passiere. Der Investitions- und Innovationsbeirat beim Bundesfinanzministerium (BMF) werde dabei unter anderem prüfen, inwiefern bürokratische Hürden den Abfluss der Gelder verhinderten. Diese Hürden sollten dann beseitigt werden.
Klingbeil warnte ferner vor einer großen Menge chinesischer Billigprodukte in Europa. Deswegen sprach er sich dafür aus, dass die Freigrenze beim Zoll von 150 Euro fallen solle. Er sprach in diesem Zusammenhang auch von einer Zollabfertigungsgebühr und einer verbesserten digitalen Infrastruktur.
Vonseiten der CDU/CSU-Fraktion wurde in der anschließenden Fraktionsrunde zunächst das Arbeitstempo des BMF sowie der Koalition im Finanzbereich gelobt. Allein in dieser Sitzungswoche stünden neun erste Lesungen auf der Agenda. Bis Ende des Jahres könnten bereits wesentliche Teile des Koalitionsvertrags abgearbeitet werden.
Gefragt wurde, inwiefern es Pläne im BMF gebe zur Verringerung der Steuerbürokratie. Dabei wurde verwiesen auf Kommissionen aus der vorangegangenen Wahlperiode und ein entsprechendes Experiment in Kassel. Klingbeil bezeichnete diesen Ansatz in seiner Antwort später als sehr große Chance, um das Leben der Menschen zu vereinfachen.
Auf Fragen aus der Unions- wie der AfD-Fraktion zu einer möglichen Übernahme der Commerzbank durch die Unicredit antwortete Klingbeil, dass die Bundesregierung für die Eigenständigkeit der Commerzbank eintrete. Es gebe die Zusicherung der Unicredit-Führung, nicht gegen die Interessen der deutschen Regierung zu handeln.
Zur AfD-Frage nach E-Mails von Klingbeils Vorvorgänger Olaf Scholz (SPD) im Amt des Finanzministers erklärte Klingbeil, dass er mit dem Investitions-Booster und den Haushaltsentwürfen 2025 und 2026 andere Schwerpunkte gesetzt habe als den Mailverkehr früherer Finanzminister. Die AfD-Fraktion wollte im Zusammenhang mit Cum-Cum-Steuergestaltungen wissen, ob E-Mails von Scholz noch vorhanden oder gelöscht worden seien.
Die SPD-Fraktion stellte das Thema Steuergerechtigkeit ins Zentrum ihres Beitrags. Steuern, die fällig werden, müssten auch gezahlt werden. Insofern sei es wichtig, das Thema Schwarzarbeitsbekämpfung anzugehen. Hierzu steht am Donnerstagabend ein Gesetzentwurf der Bundesregierung auf der Tagesordnung des Bundestags (21/1930).
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen wollte vom Finanzminister wissen, wie er und sein Haus die steigenden Kreditausfallraten beurteilen. Klingbeil stufte die Lage derzeit als stabil ein, erklärte aber, dass sich das schnell ändern könne im aktuellen wirtschaftlichen und internationalen Umfeld. Auf die Frage der Grünen, wann mit der gesetzgeberischen Initiative der Bundesregierung im Bereich der Anreize zur Erhöhung von Teilzeitbeschäftigungen oder der Weiterarbeit im Rentenalter zu rechnen seien, kündigte Klingbeil an, dass der Gesetzentwurf zur Aktivrente am 15. Oktober im Bundeskabinett beschlossen werden solle.
Die Fraktion Die Linke thematisierte möglichen Reformbedarf bei der Erbschaftssteuer. Dazu hat sie einen Antrag eingebracht (21/627), der am Mittwochabend zusammen mit einem Antrag der Fraktion der Grünen (21/2028) auf der Tagesordnung des Plenums steht. Die Linke hinterfragte, dass erst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den bestehenden Regelungen der Erbschaftssteuer abgewartet werden müsse, bevor es gesetzliche Änderungen gebe. Sie kritisiert Ausnahmeregeln für große Erbschaften.
Kritisch bewertet Die Linke auch die geplante Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie, die mit dem Steueränderungsgesetz (21/1974) ebenfalls bereits am Mittwoch im Plenum diskutiert wird. Sie warnte davor, dass davon primär die Systemgastronomie profitiere, die andere gastronomische Angebote zunehmend aus den Innenstädten verdränge.
Die bereits beschlossene Körperschaftssteuersenkung ab dem Jahr 2028 soll aus Sicht der Linken mit Blick auf ihre regressiven Verteilungswirkungen überprüft werden. Dazu sagte Klingbeil, dass mit der Unternehmenssteuerreform das Signal ausgehe, dass Deutschland ein guter und sicherer Investitionsstandort sei. Das sichere auch Arbeitsplätze.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss
Berlin: (hib/JOH) Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat am Mittwochmorgen im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Bedeutung der zivil-militärischen Zusammenarbeit betont. Für die zunehmenden globalen Herausforderungen und die immer heftigeren Kriege und Krisen gebe es keine isolierten militärischen Antworten, sagte er. Richtschnur der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik sei und bleibe die Nutzung aller Instrumente, von der Entwicklungszusammenarbeit über die Diplomatie bis hin zum militärischen Engagement. Notwendig sei die Erstellung einer gemeinsamen Lageanalyse und eine kontinuierliche Abstimmung über das Engagement in den jeweiligen Ländern.
Zentrales Ziel der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) sei es, die sozial-ökonomische Lage der Menschen in den Partnerländern zu verbessern und so auch den Nährboden für Extremismus und Terrorismus auszutrocknen, sagte der Minister. Häufig könnten Maßnahmen der EZ aber nicht greifen, weil das Umfeld unsicher sei. Wirtschaftliche Unterstützung und der Aufbau eines effektiven Sicherheitssektors seien daher zwei Seiten derselben Medaille. Auch müsse die Sicherheit der Menschen, die vor Ort die Arbeit machten, gewährleistet werden.
Um den integrierten Ansatz umzusetzen, müssten Ministerien, staatliche Institutionen sowie nationale und internationale zivile Organisationen an einem Strang ziehen, betonte Pistorius. Naturgemäß bringe jeder unterschiedliche Perspektiven, Ansätze, Instrumente und Fähigkeiten ein, darin liege eine Stärke und viel Potenzial. Der neu geschaffene Nationale Sicherheitsrat bietet aus Sicht des Ministers eine gute Möglichkeit, die Zusammenarbeit im Sinne des integrierten Ansatzes auszubauen. Allerdings könne das nur gelingen, wenn die betroffenen Ressorts – neben dem Verteidigungsministerium auch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) und das Auswärtige Amt (AA) – mit ausreichenden Mitteln ausgestattet seien, merkte er an. Für 2026 plant die Bundesregierung deutliche Kürzungen in den Etats von BMZ und AA.
Auf diesen Punkt kam in der anschließenden Fragerunde auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu sprechen. Eine Grünen-Abgeordnete wies außerdem darauf hin, dass der zivil-militärische Ansatz beim gescheiterten Afghanistan-Einsatz nicht ausreichend umgesetzt worden sei, wie auch die Enquete-Kommission zur Bilanz des Einsatzes festgestellt habe.
Eine Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion betonte die Notwendigkeit einer Gesamtstrategie in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik und wollte wissen, ob der Nationale Sicherheitsrat die bisherige ressortübergreifende Zusammenarbeit ersetzen wird oder die Koordination parallel ablaufen soll.
Die AfD-Fraktion erkundigte sich, inwiefern afrikanische Partner und regionale Organisationen in die Planung und Umsetzung von Bundeswehreinsätzen eingebunden würden und wie die Einsätze mit entwicklungspolitischen Zielen in Einklang gebracht werden.
Ein Abgeordneter der SPD-Fraktion lenkte den Blick auf die sich verschlechternde Sicherheitslage in Mali nach der gescheiterten UN-Friedensmission (MINUSMA) und fragte, ob es nicht notwendig sei, niedrigschwellige Angebote für eine Entwicklungszusammenarbeit aufrechtzuerhalten, um Gesprächsmöglichkeiten offen zu halten.
Eine Abgeordnete der Fraktion Die Linke erkundigte sich nach dem Umgang mit ehemaligen afghanischen Ortskräften und warf der Bundesregierung vor, die Helfer hängenzulassen.
Finanzen/Antwort
Berlin: (hib/MIS) Das Vermögen der privaten Haushalte in Deutschland ist in den vergangenen Jahren angestiegen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1910) auf die Kleine Anfrage (21/1630) der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur „Vermögensungleichheit in Deutschland und Lobbyeinfluss auf Gesetzgebungsprozesse zu vermögensbezogenen Steuern“ mit. Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung des Statistischen Bundesamtes weise für Deutschland zum Jahresende 2023 ein privates Reinvermögen in Höhe von 20,4 Billionen Euro aus. Dies sei die Summe aller Sach-, Geld- und Gebrauchsvermögen abzüglich Verbindlichkeiten im Eigentum von privaten Haushalten und Organisationen ohne Erwerbszweck, heißt es im weiteren Verlauf des Antwortschreibens.
Informationen über die Verteilung dieser Vermögen könnten in Deutschland mangels Register- oder Verwaltungsdaten nur aus Befragungen von Stichproben der Bevölkerung gewonnen werden, die mehr oder weniger großen Stichprobenschwankungen unterlägen und auch die extremen Ränder der Verteilung nicht repräsentativ abbilden könnten, erklärt die Regierung dazu.
Auf die Frage, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Entwicklung der effektiven Steuer- und Abgabenquoten für durchschnittliche Familienhaushalte und Milliardärsfamilien in Deutschland im Zeitraum von 1995 bis 2025, insbesondere bezüglich direkter und indirekter Steuern habe,antwortet die Regierung: „Der Bundesregierung sind keine regelmäßigen Veröffentlichungen zu Steuer- und Abgabenquoten für verschiedene Haushaltstypen unter Berücksichtigung aller Steuer- und Abgabenarten bekannt. Die regelmäßige OECD-Veröffentlichung “Taxing Wages„ zur Belastung von Arbeitseinkommen zeigt, dass die Durchschnittsbelastung von Arbeitseinkommen im Verlauf der letzten 10 Jahre für Durchschnittsverdiener und Familien in Deutschland tendenziell gesunken und niedriger als noch im Jahr 2000 ist.
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung will EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in deutsches Recht umsetzen. Dazu hat sie den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung“ (21/1857) in den Bundestag eingebracht.
Der Entwurf zielt darauf ab, die Vorgaben Richtlinie, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), vom 14. Dezember 2022 umzusetzen. Die CSRD sieht eine standardisierte und erweiterte Nachhaltigkeitsberichterstattung vor, die sich nach Unternehmensgröße richtet. Von der Größe hängt auch der Zeitpunkt ab, ab wann Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte vorlegen und prüfen lassen müssen.
Die Richtlinie hätte laut Entwurf bis zum 6. Juli 2024 umgesetzt werden müssen. Wegen der Verzögerung leitete die EU-Kommission im September 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Die Umsetzung soll laut Bundesregierung 1:1 erfolgen und den bestehenden Rechtsrahmen anpassen. Vorgesehen sind Änderungen in 32 Einzelgesetzen, darunter Handelsgesetzbuch, Wertpapierhandelsgesetz und Wirtschaftsprüferordnung.
Zudem sollen mit dem Entwurf Vorgaben der bis Ende 2025 umzusetzenden „Stop-the-Clock“-Richtlinie (EU) 2025/794 in nationales Recht überführt werden. Sie verschiebt für bestimmte Unternehmen die Berichtspflichten nach der CSRD.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass auf EU-Ebene weitere Änderungen an den Vorgaben absehbar seien. „Die Umsetzung der CSRD erfolgt zu einem Zeitpunkt, zu dem sich auf EU-Ebene bereits erkennbar ganz erhebliche Entlastungen gegenüber dem rechtlichen Status quo abzeichnen“, heißt es im Entwurf. Dies betreffe sowohl den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen als auch die Prüfungsstandards. Angesprochen wird in diesem Zusammenhang das sogenannte „Substance Proposal“ der EU-Kommission, das unter anderem eine Anhebung relevanter Schwellenwerte und eine Begrenzung der mittelbaren Berichtspflicht kleinerer Unternehmen vorsieht. Da es noch nicht beschlossen ist, könne es im Entwurf nicht berücksichtigt werden, führt die Bundesregierung aus.
Der Wirtschaft entstünden durch die neuen Vorgaben ohne Erleichterungen ein jährlicher Erfüllungsaufwand von 1,65 Milliarden Euro und ein einmaliger Aufwand von 881,2 Millionen Euro, wird in dem Entwurf ausgeführt. Mit den erwarteten Einschränkungen würde sich der jährliche Aufwand auf rund 430 Millionen Euro und der einmalige Aufwand auf etwa 230 Millionen Euro verringern, schätzt die Bundesregierung.
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) unterstützt in seiner Stellungnahme die Bundesregierung darin, sich auf EU-Ebene für eine Begrenzung des Anwendungsbereichs einzusetzen, um „Bürokratiekosten in Milliardenhöhe“ zu vermeiden. Zugleich warnt er, dass auch bei Erleichterungen erhebliche Belastungen für die Wirtschaft blieben. Er kritisiert außerdem, dass die „One in one out“-Regel bei EU-Vorgaben nicht greife und fordert die Abschaffung der Ausnahme.
Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 3. September 2025 beschlossen. Der Bundesrat erhielt die Vorlage am 5. September 2025 als „besonders eilbedürftig“. Eine Stellungnahme der Länderkammer und die Gegenäußerung der Bundesregierung liegen noch nicht vor.
Finanzen/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/BAL) Die Verwaltungsleitlinien der Industrieländerorganisation OECD zur globalen Mindestbesteuerung von Unternehmen will die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf in deutsches Recht umsetzen (21/1865). „Eine wesentliche Änderung betrifft die Berücksichtigung von latenten Steuern im Rahmen der Vollberechnung, die aufgrund eines Wahlrechts oder aufgrund Verrechnung im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag nicht ausgewiesen sind“, beschreibt die Bundesregierung ihr Anliegen. Daneben sollten als Begleitmaßnahmen insbesondere einzelne Anti-Gewinnverlagerungsvorschriften zur Vermeidung von Bürokratie auf das erforderliche Maß zurückgeführt werden.
Eine Stellungnahme des Bundesrats liegt noch nicht vor, da die Bundesregierung das Gesetz als „besonders eilbedürftig“ einstuft.
Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/NKI) – Die Bundesregierung ist für die Übernahme eines EU-Investitionsschutzabkommens mit Vietnam. Der entsprechende Gesetzentwurf (21/1897) soll Anfang Oktober im Bundestag beraten werden.
Das Investitionsabkommen ergänzt das 2020 mit Vietnam in Kraft getretene EU-Freihandelsabkommen. Südostasien sei eine der wirtschaftlich dynamischsten Regionen der Welt. Die dortigen Staaten würden eine wichtige Rolle in den Diversifizierungsplänen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union (EU) einnehmen. Offene Märkte und Investitionssicherheit seien zentrale Bausteine für einen erfolgreichen Wiederaufschwung der Wirtschaft, schreibt die Bundesregierung.
Mit dem Investitionsschutzabkommen werde ein sicherer Rahmen geschaffen, der deutschen Unternehmen die nötige Planungssicherheit gebe. Damit das Investitionsschutzabkommen in Kraft treten kann, müssen – neben dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament auf Unionsebene – auch alle 27 EU-Mitgliedstaaten zustimmen.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung hat zur Ratifizierung von vier Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten sowie mehreren afrikanischen Staaten vier Gesetzentwürfe vorgelegt, über die der Bundestag in der kommenden Woche am Donnerstag erstmalig berät.
Dabei handelt es sich konkret um Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Interims-WPA) mit Côte d’Ivoire (21/1885), Ghana (21/1888), Zentralafrika (21/1886) und den SADC-WPA-Staaten (21/1887). Die SADC-WPA-Staaten sind die Mitglieder der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (SADC), die das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit der EU unterzeichnet haben. Dazu gehören Botsuana, Eswatini, Lesotho, Mosambik, Namibia und Südafrika.
Mit den vorgelegten Vertragsgesetzen sollen die Interims-WPA von Deutschland als EU-Mitgliedstaat ratifiziert werden. Dazu ist jeweils ein Beschluss des Bundestages erforderlich. Der Bundesrat hat keine Einwände dagegen erhoben.
Durch die Abkommen soll laut Bundesregierung der uneingeschränkte Zugang für alle afrikanischen Vertragspartnerstaaten unabhängig von ihrem Status dauerhaft vertraglich geregelt werden. Sie erhalten damit zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt. Im Gegenzug senken die Staaten ihrerseits schrittweise mit Übergangsfristen von bis zu 25 Jahren die Zölle auf einen Großteil der aus der EU importierten Produkte.
Finanzen/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Vertragsgesetz zur Ratifikation von Änderungen am Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz vorgelegt (21/1902). Der Bundesrat hat dazu keine Einwände erhoben.
Finanzen/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Vertragsgesetz zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Niederlanden eingebracht (21/1903). Der Bundesrat hat dazu keine Einwände erhoben.
Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung will ein EU-Investitionsschutzabkommens mit Singapur übernehmen. Der entsprechende Gesetzentwurf (21/1898) soll Anfang Oktober im Bundestag beraten werden.
Das Investitionsabkommen ergänzt das 2019 mit Singapur in Kraft getretene EU-Freihandelsabkommen. Südostasien sei eine der wirtschaftlich dynamischsten Regionen der Welt. Die dortigen Staaten würden eine wichtige Rolle in den Diversifizierungsplänen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union (EU) einnehmen. Offene Märkte und Investitionssicherheit seien zentrale Bausteine für einen erfolgreichen Wiederaufschwung der Wirtschaft, schreibt die Bundesregierung.
Mit dem Investitionsschutzabkommen werde ein sicherer Rahmen geschaffen, der deutschen Unternehmen die nötige Planungssicherheit gebe. Damit das Investitionsschutzabkommen in Kraft treten kann, müssen – neben dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament auf Unionsebene – auch alle 27 EU-Mitgliedstaaten zustimmen.
Auswärtiges/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/AHE) Die Europäische Union und Chile wollen ihre politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit weiter vertiefen. Dazu hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zu dem Fortgeschrittenen Rahmenabkommen vom 13. Dezember 2023 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits“ (21/1867) vorgelegt, das ältere Assoziierungs- und Interims-Handelsabkommen ablösen soll.
Wie die Bundesregierung ausführt, werden mit Inkrafttreten dieses Abkommens rund 99,9 Prozent der EU-Ausfuhren nach Chile von Zöllen befreit und Vereinfachungen für den Dienstleistungssektor und für kleine und mittlere Unternehmen eingeführt. Das Abkommen bestehe aus einem Handels- und Investitionsschutzteil sowie aus Komponenten der Zusammenarbeit in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Klima, Energie, Bildung, Wissenschaft, Verkehr und Arbeit.
Mit Inkrafttreten werden die bestehenden bilateralen Investitionsschutzverträge der EU-Mitgliedstaaten mit Chile einschließlich der sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten beendet, verlieren ihre Wirksamkeit und werden durch das Abkommen ersetzt und abgelöst, schreibt die Bundesregierung. Für Deutschland betreffe dies den Vertrag vom 21. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Chile über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen.
Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz 1981 als Drucksache (21/1889) vorgelegt. „Das Übereinkommen Nr. 155 hat auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes eine zentrale Stellung. Neben allgemeinen Vorgaben sieht das Übereinkommen konkrete Maßnahmen auf nationaler und auf betrieblicher Ebene vor. Die Maßnahmen gelten für alle Wirtschaftszweige und haben eine präventive Ausrichtung“, erläutert die Regierung.
Darin geht es vor allem um die Bedeutung von Kernarbeitsnormen als Teil der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und deren Ratifizierung durch Deutschland. Für die Bundesregierung habe die Ratifizierung und Umsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation eine „hohe Priorität“, heißt es im Entwurf. Im Rahmen der Ratifikation von Übereinkommen und Protokollen sind Änderungen oder Ergänzungen der innerstaatlichen Rechtsvorschriften allerdings nicht nötig.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/NKI) In den Referaten 303 und 304 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sind keine Freiberufler tätig. Das geht aus der Antwort (21/1705) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/1466) der AfD-Fraktion hervor. Außerdem schreibt die Bundesregierung, dass „keine Organigramme für die interne Organisationsstruktur von Referaten erstellt werden“. Der komplette Organisationsplan des BMZ sei auf der Internetseite des Ressorts abrufbar.
Der Organisationsplan des BMZ:
https://www.bmz.de/resource/blob/16042/organisationsplan-bmz.pdf
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/NKI) Die Vorlage der Verwendungsnachweise ist Bestandteil der Zuwendungsbescheide für durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geförderte Projekte. Die Verwendungsnachweise werden von den jeweils zuständigen Bewilligungsreferaten erfasst. Für jede Zuwendung ist dem Zuwendungsgeber nach Abschluss des Vorhabens ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1733) auf eine Kleine Anfrage (21/1519) der AfD-Fraktion.
Die Fragesteller beziehen sich auf Daten des Transparenzportals des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, wonach im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 1. Januar 2025 insgesamt 10 995 Projekte abgeschlossen gewesen seien.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/NKI) Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und die Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH haben am 17. November 2021 eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, um zusammen mit den Außenhandelskammern (AHKs) im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zusammenzuarbeiten. Das geht aus der Antwort (21/1739) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/1487) der AfD-Fraktion hervor.
Ziel der Kooperationsvereinbarung sei die Förderung privatwirtschaftlichen Engagements deutscher und europäischer Unternehmen in Schwellen- und Entwicklungsländern. Dies erfolge in Anerkennung der Mandate der jeweiligen Institutionen. Laufzeitende der Kooperationsvereinbarung sei am 31. Dezember 2026, heißt es in der Antwort.
Haushalt/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/SCR) Aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sollen 2026 Ausgaben in Höhe von 33,1 Milliarden Euro getätigt werden (2025: 36,7 Milliarden Euro). Die Einnahmen in derselben Höhe speisen sich aus dem Emissionshandel (4,3 Milliarden Euro) und der CO2-Bepreisung (16,7 Milliarden Euro) sowie aus der Zuweisung aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (zehn Milliarden Euro) und einer Entnahme aus der Rücklage (2,1 Milliarden Euro). Die summierten Ausgabenansätze liegen tatsächlich höher, reduzieren sich aber um eine geplante globale Minderausgabe in Höhe von 2,6 Milliarden Euro. Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sollen 38,0 Milliarden Euro eingestellt werden. Das geht aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens hervor, der dem Einzelplan 60 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2026 (21/600) angehängt ist.
Für die 35 Ausgabetitel, die unter „Zuweisungen und Zuschüssen“ verbucht werden, sind für 2026 14,0 Milliarden Euro vorgesehen, drei Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. 6,5 Milliarden Euro sind neu als „Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten“ veranschlagt, drei Milliarden Euro sollen als „Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen“ fließen (2025: 2,9 Milliarden Euro). Für die „Nationale Klimaschutzinitiative“ sollen 402,0 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden (2025: 370,4 Millionen Euro) sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 515,0 Millionen Euro vorgesehen werden. Die „Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz“ sollen 2026 mit 821,6 Millionen Euro zu Buche schlagen, nach 579,0 Millionen Euro im laufenden Jahr. Als Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Haushaltsjahre sind 1,7 Milliarden Euro vorgesehen.
Für die 32 Ausgabetitel, die im Wirtschaftsplan als Investitionen verbucht werden, sind 21,7 Milliarden Euro veranschlagt. Das sind rund vier Milliarden Euro weniger als im laufenden Jahr. 12,1 Milliarden Euro davon stehen laut Wirtschaftsplan für die „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ zur Verfügung (2025: 15,3 Milliarden Euro). Für die nächsten Haushaltsjahre sollen durch eine Verpflichtungsermächtigung 8,2 Milliarden Euro gebunden werden.
Der „Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion“ soll mit 1,3 Milliarden Euro gefördert werden, weitere 628,5 Millionen Euro sollen für die nächsten Haushaltsjahre zur Verfügung gestellt werden. Die „Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie“ veranschlagt die Bundesregierung im kommenden Jahr mit 900,6 Millionen Euro (2025: 490,6 Millionen Euro), als Verpflichtungsermächtigungen sind 1,6 Milliarden Euro vorgesehen. Für die deutsch-französischen Wasserstoffprojekte im Rahmen von IPCEI sind 680 Millionen Euro im Wirtschaftsplan eingestellt, insgesamt 577,5 Milliarden Euro sollen in den Jahren danach fließen.
Die Förderung der „Dekarbonisierung der Industrie“ ist mit 700,7 Millionen Euro veranschlagt, weitere 6,9 Milliarden Euro sollen für die nächsten Haushaltsjahre festgeschrieben werden. Für die Förderung der „Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe“ sollen 2026 973,2 Millionen Euro zur Verfügung stehen und in den darauffolgenden Haushaltsjahren insgesamt 1,1 Milliarden Euro vorgesehen sein.
Für die „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sollen 2026 212,9 Millionen Euro aus dem KTF fließen (2025: 229,4 Millionen Euro). Die „Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen Antrieben“ soll 2026 403,4 Millionen Euro betragen, 541,4 Millionen Euro sind für spätere Haushaltsjahre festgeschrieben. Mit 1,7 Milliarden Euro soll 2026 die Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur unterstützt werden. 2,4 Milliarden Euro sind als Verpflichtungsermächtigung eingeplant.
Gegenüber dem laufenden Jahr hat es in dem Wirtschaftsplan diverse Änderungen gegeben. Diverse neu aufgenommene Titel waren bislang in den Einzelplänen der Ministerien enthalten. Das gilt beispielsweise für den Titel „Energieforschung“, für den 2026 543,1 Milliarden Euro etatisiert sind. Bislang war dieser Titel im Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veranschlagt. Gleiches gilt etwa für den Titel „Batterieforschung und Batterietechnologie“ (2026: 227,1 Millionen Euro), der bislang im Forschungsetat veranschlagt war. Aus dem Verkehrsetat sollen die „Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm ‚Stadt und Land’“ in den KTF wandern, 281,0 Millionen Euro sind für 2026 dafür veranschlagt. Zudem wurden weitere bereits im Wirtschaftsplan bestehenden Titel um bisher in anderen Einzelplänen veranschlagte Maßnahmen ergänzt.
Gegenüber dem Vorjahr sind laut der Vorlage 13 Titel entfallen. Das gilt beispielsweise für den Titel „Mikroelektronik für die Digitalisierung“, der 2025 mit 2,9 Milliarden Euro im KTF veranschlagt ist. Der Titel findet sich künftig im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität. Danach sollen dafür 2026 Ausgaben in Höhe von fünf Milliarden Euro getätigt werden können.
Finanzen/Unterrichtung
Berlin: (hib/BAL) Die veranschlagten Finanzhilfen des Bundes sinken 2025 um 1,1 Milliarden Euro auf 58,2 Milliarden Euro im Vergleich zu 2024. 2026 ist dann wieder ein Anstieg auf 59,5 Milliarden Euro zu erwarten. Das geht aus dem 30. Subventionsbericht hervor, den die Bundesregierung dem Bundestag als Unterrichtung vorgelegt hat (21/1600). Die tatsächlich ausgegebenen Finanzhilfen lagen demnach im vergangenen Jahr bei 47,6 Milliarden Euro.
Größte Finanzhilfe ist mit 18,5 Milliarden Euro im Jahr 2024 (2025: 17,2 Milliarden Euro) der Zuschuss zur Entlastung beim Strompreis. Es folgt mit 14,1 Milliarden Euro (2024) die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich (2025: 15,3 Milliarden Euro).
Mit 2,9 Milliarden Euro schlägt im laufenden Jahr die Förderung der Mikroelektronik zu Buche (2026: 5 Milliarden Euro). Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus soll im kommenden Jahr auf 2,7 Milliarden Euro steigen (2025: 2 Milliarden Euro). Als weitere Finanzhilfen mit einem Volumen von mehr als einer Milliarde Euro im kommenden Jahr sind aufgeführt die Förderung des Wasserstoffs, des Ausbaus von Breitbandnetzen, Zuschüsse zur Tank- und Ladeinfrastruktur und die Förderung für effiziente Wärmenetze.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/JOH) Das Projekt „Berufliche Ausbildung im Bereich erneuerbare Energie in Bangladesch“ befindet sich laut Bundesregierung noch in der Startphase. Zu den Kosten könne sie daher erst nach Abschluss Auskunft geben, schreibt sie in einer Antwort (21/1575) auf eine Kleine Anfrage (21/1355) der AfD-Fraktion.
Von den Fragestellern nach der Notwendigkeit des Projekts befragt, schreibt die Bundesregierung, in Bangladesch gebe es einen Fachkräftemangel im Bereich erneuerbare Energien, „obwohl es großes Potenzial für Beschäftigung insbesondere im Bereich der Solarenergie gibt“. Der Arbeitsmarkt für grüne Berufe sei noch nicht ausreichend entwickelt, weshalb die Nachfrage das tatsächliche Angebot an Arbeitskräften erheblich übersteige. Im Zuge des Projekts seien daher Einzelmaßnahmen geplant, die sich auf die Weiterbildung und Beratung von Berufsbildungsakteuren fokussieren. Zudem sollten neue Ausbildungsangebote entwickelt und vorhandene Ausbildungen mit Blick auf die nachhaltige Energiewirtschaft erweitert werden. Details würden derzeit mit der Partnerseite abgestimmt.
Hrsg.: Deutscher Bundestag,
Quelle: https://www.bundestag.de/hib
Netzwerk Steuergerechtigkeit Deutschland
Friedrich-Ebert-Stiftung
Bretton Woods Project
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