Systemische Fragen, | 5.09.2025

Google-Entscheidung der EU-Kommisison ist unzureichend

Die EU-Kommission verzichtet vorerst darauf, Google zu einem Verkauf von Teilen seines Werbegeschäfts zu zwingen. Google habe zwar seine Marktmacht in der Online-Werbung missbraucht und muss dafür eine Strafe von 2,95 Mrd. Euro zahlen. Das Unternehmen kann allerdings selbst erst Abhilfemaßnahmen vorschlagen, die seine Interessenkonflikte in der Online-Werbung beenden sollen. Falls diese der EU-Kommission nicht genügen, werde die EU-Kommission selbst Maßnahmen verhängen, dazu kann eine Aufspaltung gehören. Die Entscheidung ist unzureichend und vertagt die nötigen Maßnahmen gegen die Monopolmacht von Google. Das schwächt die Demokratie und die digitale Souveränität der EU.

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