Eine Gerechte Finanzierung Nachhaltiger Entwicklung
VENRO
Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.
Bundesförderung von Nichtregierungsorganisationen
Wertschöpfung der 100 größten Unternehmen bei 14 Prozent
Regierung legt Unterrichtung zu Nachhaltigkeitspolitik vor
Weiterentwicklung der Afrikapolitischen Leitlinien
Regierung fördert Wärmewende mit 19 Milliarden Euro
Deutschlands Rohstoffstrategie in der Republik Kongo
Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
Konferenz diskutiert über Inflation und digitale Währungen
Regierung verweist auf Subventionsbericht und Sondereffekte
Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte in China
Nationale Stelle kritisiert Verletzung der Menschenwürde
Angaben über 130-Millionen Anleihe sind vertraulich
Kooperation mit privaten Stiftungen
Regierung zu Klimaschutzverträgen
Bundesfinanzminister Lindner stellt Haushaltsentwurf vor
Doppelbesteuerungsabkommen mit Schweden
Ausschuss für neues Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Haushalt/Antwort
Berlin: (hib/SCR) Über die „Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen“ gibt die Bundesregierung Auskunft in einer Antwort (20/7884) auf eine entsprechend betitelte Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/7747). Darin führt die Bundesregierung wie erfragt tabellarisch Rechtsgrundlagen und Förderrichtlinien sowie konkrete Empfänger aus. Die Angaben beziehen sich auf die Jahre 2022 und 2023.
Angaben zur geplanten Förderung im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 sind laut Antwort erst nach Zuleitung des Entwurfs an den Bundestag möglich, die für den 18. August avisiert ist. Zudem schränkt die Bundesregierung ein, dass die Angaben „den mit zumutbarem Aufwand in der vorgegebenen Frist ermittelbaren Informationen“ entsprächen.
Wirtschaft/Unterrichtung
Berlin: (hib/EMU) Der Anteil der 100 größten Unternehmen in Deutschland an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung lag im Berichtsjahr 2020 bei 14 Prozent. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zur Unterrichtung (20/7892) des 24. Hauptgutachten der Monopolkommission zum Wettbewerb 2022.
An diesem Wert zeige sich die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, schreibt die Bundesregierung. Die reale Wertschöpfung aller Unternehmen in Deutschland ist im Vergleich zum Berichtsjahr 2018 um 6,2 Prozent auf 2.005,7 Milliarden Euro gefallen.
Die Wertschöpfung der 100 größten Unternehmen ging im gleichen Zeitraum um 10,8 Prozent auf 280,8 Milliarden Euro zurück. Insgesamt lasse sich feststellen, dass der Anteil der 100 größten Unternehmen an der inländischen Wertschöpfung in den vergangenen zehn Jahren um etwa zwölf Prozent gesunken ist und im Mittel bei etwa 15 Prozent liegt.
Zur Entwicklung der 100 größten Unternehmen schreibt die Bundesregierung, dass die Vodafone-Gruppe Deutschland den höchsten Neueinstieg auf die Liste (Platz 40) geschafft habe. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben sich laut der Unterrichtung am deutlichsten am Verlust der inländischen Wertschöpfung der Lufthansa gezeigt; diese sank um 91 Prozent im Vergleich zum Berichtsjahr 2018, in dem sie noch das elftgrößte Unternehmen in Deutschland war.
Als Gewinner der Pandemie nennt der Bericht die neu in die Gruppe der 100 größten Unternehmen aufgenommenen Konzerne Amazon und Zalando, die von den Einschränkungen des stationären Handels im Jahr 2020 profitiert haben.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Unterrichtung
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung hat einen Bericht zu ihrer Nachhaltigkeitspolitik als Unterrichtung (20/7790) vorgelegt. Dem Bericht zufolge will sie das Jahr 2023 als Schlüsseljahr für die Agenda 2030 nutzen und ihre internationale Verantwortung in der Deutschen Nachhaltigkeitspolitik konsequent wahrnehmen.
Unter anderem wolle sie den Fokus auf neue Partnerschaften wie beispielsweise die Just Energy Transition Partnerships (JETP) und die G7 Partnership for Global Infrastructure and Investment (PGII) setzen und bi-, multi- und sektorales Engagement enger verzahnen.
Die bis Ende 2024 vorgesehene Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der nachfolgende Freiwillige Staatenbericht Deutschlands werde zudem globale Auswirkungen deutscher Konsum-, Produktions- und Handelsmuster und des deutschen Finanzmarktes adressieren.
Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung will im zweiten Halbjahr 2023 ihre Afrikapolitischen Leitlinien unter Federführung des Auswärtigen Amts weiterentwickeln. Das geht aus der Antwort (20/7807) auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion (20/7466) hervor. Zu Begründung werden neben einer „stark veränderten Weltlage“ die Veröffentlichung der Nationalen Sicherheitsstrategie und der Leitlinien für eine feministische Außenpolitik sowie die „Neubestimmung und Anpassung des Sahel-Engagements“ angeführt.
Wie es in der Antwort weiter heißt, seien für sie keine Auswirkungen durch eine Neustrukturierung der französischen Militärpräsenz in Afrika auf gemeinsame EU-Missionen auf dem Kontinent erkennbar. Auch die bilaterale Zusammenarbeit auf dem afrikanischen Kontinent verfolge die Bundesregierung unabhängig von der Neustrukturierung der französischen Militärpräsenz.
Klimaschutz und Energie/Antwort
Berlin: (hib/MIS) Der Begriff Wärmewende umfasst alle Aktivitäten, die darauf abzielen, Wärmeenergie einzusparen und den Wärmeverbrauch zu dekarbonisieren, etwa durch die Nutzung erneuerbarer Energien oder nicht vermeidbarer Abwärme. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/7758) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/7271) zur kommunalen Wärmeplanung als Instrument der Wärmewende hervor. Ziel der Wärmewende sei es, zum Erreichen der gesetzlich rechtsverbindlich verankerten Treibhausgasneutralität Deutschlands bis 2045 beizutragen. Ebenso trägt die Wärmewende dazu bei, die Importabhängigkeit von einzelnen Staaten abzubauen und eine bezahlbare Wärmeversorgung dauerhaft zu sichern.
Des Weiteren weist die Regierung auf den „sehr hohen Stellenwert“ der Wärmeplanung hin, da die Wärmebereitstellung zurzeit für rund die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland verantwortlich sei und die Wärmeerzeugung noch zu großen Teilen auf der Verbrennung klimaschädlicher fossiler Energieträger basiere. Vor diesem Hintergrund bestehe im Wärmebereich ein besonders hoher Handlungsdruck zur Effizienzsteigerung und zum Umstieg auf klimaneutrale Wärmequellen, um die Klimaschutzziele erreichen zu können.
Zur Frage der Förderung der Wärmewende erklärt die Regierung, im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gebe es verschiedene Bundesprogramme, aus denen auch oder vorrangig Maßnahmen zur Wärmewende gefördert werden. Hierunter fielen etwa die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) sowie für effiziente Wärmenetze (BEW), die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, das Aufbauprogramm Wärmepumpe, die Förderung der seriellen Sanierung, oder die Nationale Klimaschutzinitiative sowie verschiedene Programme zur Beratung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen. Insgesamt seien im laufenden Bundeshaushalt 2023 für die Programme Ausgaben von knapp 19 Milliarden Euro vorgesehen.
Wirtschaft/Antwort
Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung vertritt im Umgang mit Drittstaaten grundsätzlich ihre außen- und entwicklungspolitischen Interessen auf Grundlage des Wertefundaments der deutschen Außenpolitik. Das erklärt die Regierung in ihrer Antwort (20/7549) auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/7284) zur Rohstoffstrategie der Bundesregierung in der Demokratischen Republik Kongo. Im Weiteren führt die Regierung aus, mit Blick auf die Demokratische Republik Kongo setze sie sich für eine umweltfreundliche, nachhaltige, sozialverträgliche und menschenrechtskonforme Nutzung der natürlichen Ressourcen des Landes ein, damit diese frei, transparent und fair auf den internationalen Rohstoffmärkten gehandelt werden und die daraus resultierenden Einnahmen der kongolesischen Bevölkerung zugutekommen können. Sie unterstützte zu diesem Zweck die kongolesische Regierung mit verschiedenen Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit im Rohstoffbereich. Ziel dieser Maßnahmen sei unter anderem auch, die starke internationale Nachfrage nach verantwortungsvoll geförderten Rohstoffen für den beschäftigungswirksamen Auf- und Ausbau lokaler Wertschöpfung im Kongo zu nutzen. Grundsätzlich gelte: „Natürliche Ressourcen und Rohstoffe unterliegen der Souveränität des Staates, auf dessen Territorium sie sich befinden.“
Finanzen/Antwort
Berlin: (hib/STO) Über die neue Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/7755) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7515). Danach ist die ZfS seit dem 1. Januar 2023 im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums eingerichtet, Sie führt den Angaben zufolge „administrative Vermögensermittlungen zu gelisteten Personen und Entitäten“ und koordiniert die Sanktionsdurchsetzung in diesem Bereich der Finanzsanktionen.
Von den 91 geplanten Arbeitskräften im Jahr 2023 befänden sich derzeit 58 Beschäftigte im Dienst, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 13. Juli weiter. Von diesen aktuell 58 Beschäftigten der ZfS seien 55 in Vollzeit und drei in Teilzeit beschäftigt. 47 der bereits eingesetzten Beschäftigten werden laut Vorlage derzeit als Finanzermittlerinnen und -ermittler beschäftigt.
Europa/Unterrichtung
Berlin: (hib/JOH) Die 20. Tagung der interparlamentarischen Konferenz über Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der Europäischen Union hat sich am 27. und 28. Februar 2023 in Brüssel unter anderem mit der hohen Inflation und den Folgen der rückläufigen Nutzung von Bargeld am Beispiel digitaler Währungen befasst. Weitere Themen waren steuerliche Herausforderungen des ortsungebundenen Arbeitens in der EU und die Überprüfung des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung, heißt es in einer Unterrichtung (20/7733) durch die Delegation des Deutschen Bundestages in der Konferenz.
Finanzen/Antwort
Berlin: (hib/BAL) In ihrer Antwort (20/7714) auf eine Kleine Anfrage (20/7483) der Fraktion Die Linke zur Besteuerung der Schifffahrtsbranche macht die Bundesregierung keine Angaben über die Zahl der Begünstigten der Tonnagebesteuerung oder die dadurch in den Jahren 2012 bis 2024 zu verzeichnenden Steuermindereinnahmen. Stattdessen verweist sie auf die Subventionsberichte der Bundesregierung.
Aus diesen gehe hervor, wie hoch die Anzahl begünstigter Schiffe sei, ebenso die geschätzte Auswirkung der Tonnagebesteuerung. Der 29. Subventionsbericht werde in Kürze veröffentlicht und enthalte Schätzungen für die Jahre 2021 bis 2024, heißt es in er Antwort zu den pauschalen Besteuerungsmöglichkeiten im internationalen Schiffsverkehr.
Dass die Firmen der Schifffahrtsbranche in den Jahren 2021 und 2022 hohe Gewinne verzeichnet haben, wie es in der Anfrage heißt, aber aufgrund der Tonnagensteuer vergleichsweise geringe Steuern abgeführt haben, führt die Bundesregierung auf Sondereffekte zurück. Ferner verweist sie darauf, dass die Tonnagesteuer in Krisenjahren wie 2009 auch den umgekehrten Effekt haben und zu steuerlichen Verlusten führen könne.
Eine Anpassung der bestehenden Regelungen im Zuge der Einführung der globalen effektiven Mindeststeuer plant die Regierung nicht. Innerhalb der EU wolle sie sich aber für eine vergleichbare Anwendung der Tonnagesteuerregime einsetzen, schreibt sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage.
Bezüglich des Lohnsteuereinbehalts bei Seeleuten und dessen Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verweist die Bundesregierung ebenfalls auf ihre Subventionsberichte sowie auf Daten des Statistischen Bundesamtes (Genesis-Datenbank, Tabellen-Nummer 73151-0001).
Die Antwort der Bundesregierung enthält ferner detaillierte Daten zum Bestand der Seeschiffe unter deutscher Flagge, zu deren Anteil an der Handelsflotte, zur Entwicklung der Zahl der Beschäftigten auf Kauffahrtsschiffen, zur Einkommensentwicklung von Seeleuten, zu Ausbildungszahlen und zur Anzahl der Unternehmen in der Schifffahrtsbranche.
Kultur und Medien/Antwort
Berlin: (hib/AW) Die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte war bislang kein Thema von Gesprächen oder Verhandlungen zwischen Vertretern der deutschen und der chinesischen Regierung oder chinesischen Organisationen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/7545) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (20/7040) mit. Allerdings spiele die koloniale Fremdherrschaft und deren Beendigung „eine herausragende Rolle im nach innen und außen propagierten Selbstverständnis aller chinesischen Regierungen“ seit dem Ende der Qing-Dynastie im Jahr 1911. Die Bundesregierung betont, dass sie allen ausländischen Partnern mit „Respekt und Sensibilität“ gegenüber trete und dabei auch den speziellen historischen Kontext der Beziehungen berücksichtige.
Die Aufarbeitung der Kolonialgeschichte werde von der Bundesregierung auf vielfältige Weise unterstützt, heißt es in der Antwort. Ein vollständiger Überblick sei „im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht zu leisten“. Die Bundesregierung verweist auf die im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP genannten Maßnahmen sowie auf Programme verschiedener Kulturinstitutionen. Als Beispiele führt die Bundesregierung Veranstaltungen, Ausstellungen und Publikationen des Goethe-Instituts, des Deutschen Historischen Museums, des Bundesarchivs und der Bundeszentrale für politische Bildung an. Darüber hinaus lasse das Auswärtige Amt derzeit im Rahmen des geplanten Sammelbandes „Das Auswärtige Amt und die Kolonien. Geschichte, Erinnerung, Erbe“, der in diesem Jahr erscheinen soll, die eigene koloniale Vergangenheit von einem internationalen Forscher-Team untersuchen.
Recht/Unterrichtung
Berlin: (hib/SCR) Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat ihren Jahresbericht 2022 vorgelegt. Wie es in dem als Unterrichtung (20/7660) vorliegenden Bericht heißt, hat die Nationale Stelle im Berichtszeitraum 66 Einrichtungen besucht und vier Abschiebungen begleitet. „Hierbei stellte sie Einschränkungen in der Ausübung von Menschenrechten und auch Verletzungen der in Artikel 1 Abs. 1 GG geschützten Menschenwürde fest“, heißt es im Vorwort.
Als „besonders kritische Feststellungen“ hält der Bericht neun „gravierenden Situationen“ fest, „die eine eklatante Verletzung der Menschenwürde bedeuten“. Kritisch sieht die Nationale Stelle unter anderem den Umgang mit Abschiebungen von Familien. „Trotz eindringlicher Empfehlungen“ sei festgestellt worden, „dass die Achtung des Kindeswohl bei Abschiebungsmaßnahmen regelmäßig nicht ausreichend berücksichtigt wird“. Moniert wird beispielsweise, dass die Betroffenen meistens zu Nachtzeiten abgeholten würden, unabhängig davon, ob Kinder oder andere vulnerable Personen von der Maßnahme betroffenen seien. „Insbesondere für kleine Kinder bedeutet eine Abholung zur Nachtzeit nicht nur eine empfindliche Störung ihres gesunden Schlafrhythmus, sondern kann zu Traumata bei der Verarbeitung des Erlebten führen“, heißt es in dem Bericht.
Auch die Situation in Haftanstalten wird problematisiert. So berichtet die Nationale Stelle unter anderem, dass es in einer besuchten Justizvollzugsanstalt besonders gesicherte Hafträume gebe, die einem „Glaskäfig“ gleichen würden. Um miteinander kommunizieren zu können, müssten die dort untergebrachten Häftlinge liegend oder kniend durch die Kostklappe sprechen, die auf Fußbodenhöhe angebracht sei, und durch die auch die täglichen Essensrationen gereicht würden. „Diese Bedingungen führen zu einer erniedrigenden Situation für die betroffenen Gefangenen und zu einer menschenunwürdigen Unterbringung“, heißt es in der Vorlage.
Kritsch angemerkt wird auch der Umgang mit Toiletten in Hafträumen. So habe die Nationale Stelle in Erfahrungen gebracht, dass Gefangene auch weiterhin in Doppelhafträumen ohne abgetrennte Toiletten untergebracht werden. In einer solchen Situation werde die Menschenwürde verletzte, heißt es in den Bericht.
Wie schon im Vorjahr bilden die Zustände im Maßregelvollzug den Schwerpunkt des Berichts. Wie es in dem Bericht heißt, hat sich die Nationale Stelle das Ziel gesetzt, bis Ende 2023 alle Einrichtungen des Maßregelvollzugs zu besuchen, im vergangenen Jahr waren es 24 Einrichtungen in zwölf Bundesländern. Kernkritikpunkt ist, dass die Einrichtungen sehr häufig überbelegt seien. Dies beeinträchtigte die Betreuung und Behandlung der Patientinnen und Patienten, teilweise würden sie im Justiz- und nicht im Maßregelvollzug untergebracht werden müssen. Im Justizvollzug könne die in einem solchen Fall „unerlässliche psychiatrische Betreuung“ vermehrt nicht oder nur ungenügend geleistet werden, heißt es im Vorwort des Bericht. Problematisiert wird in diesem Kontext „die in den letzten Jahren immer wieder vorgefundene Verwahrung von Strafgefangenen, deren Zustand sich aufgrund mangelnder psychiatrischer Versorgung weiter verschlechtert hatte“. Vor diesem Hintergrund wolle die Nationale Stelle im laufenden Jahr den Umgang mit psychischen Auffälligkeiten im Vollzug verstärkt in den Fokus stellen.
Zu den „besonders kritischen Feststellungen“ mit Bezug zum Maßregelvollzug gehört die Mehrfachbelegung der Patientenzimmer. Selbst bei ausreichender Raumgröße sei eine Belegung „mit drei und mehr psychisch oder suchtkranken Personen problematisch“. Mangelnde Privatsphäre könne Aggressionen auslösen und zu Konflikten führen. Das erschwere zudem die Behandlung und könne den angestrebten Behandlungserfolg verzögern, heißt es in der Vorlage. Kritisch wird zudem angemerkt, dass in einigen Kriseninterventionsräumen in Einrichtungen des Maßregelvollzugs keine sanitären Anlagen vorhanden seien, der Gang zur Toilette regelmäßig nicht ermöglicht werden und die Verrichtung der Notdurft in einem Steckbecken durch Überwachungskameras gefilmt werde. „Die Situation war allein schon deshalb untragbar, weil der Eimer, in welchem die Ausscheidungen der untergebrachten Personen erfolgten, von diesen durch die Kostklappe – zur Übergabe der Verpflegung – nach draußen zum Pflegepersonal weitergereicht werden musste“, heißt es in dem Bericht.
Ferner wird kritisch angemerkt, dass landesgesetzlichen Regelungen zu Fixierungen im Maßregelvollzug im Saarland, in Niedersachsen, Berlin und Sachsen-Anhalt nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen würden. Das Gericht hatte dazu am im Juli 2018 geurteilt.
Sowohl mit Bezug auf den Maßregel- als auch auf den Justizvollzug kritisiert die Nationale Stelle, dass Personen „über mehrere Wochen, sogar Monate, von anderen Personen abgesondert“ untergebracht worden seien. Sie erhielten demnach nur eingeschränkte Betreuung, bekamen kaum Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten und ihnen wurde teilweise die Möglichkeit verwehrt, „eine Stunde im Freien zu verbringen“.
Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist Deutschlands Einrichtung für die Wahrung menschenwürdiger Unterbringung und Behandlung im Freiheitsentzug. Sie basiert auf dem Zusatzprotokoll zur Antifolterkonvention der Vereinten Nationen. Wie es in dem Bericht heißt, verfügt die Nationale Stelle über ein Jahresbudget von 640.000 Euro.
Die Webseite der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter: https://www.nationale-stelle.de/nationale-stelle.html
Finanzen/Antwort
Berlin: (hib/BAL) In ihrer Antwort (20/7514) auf eine Kleine Anfrage (20/7230) der Fraktion Die Linke macht die Bundesregierung keine Angaben darüber, inwieweit eine Anleihe über 130 Millionen Euro im Portfolio der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) fristgerecht bedient worden ist. „Soweit die Frage auf den Zinskupon der Anleihe und die Bedienung und den aktuellen Sachstand der Einzelanlage gerichtet ist, handelt es sich um Informationen, bei denen das Wohl der an der VBL beteiligten staatlichen Träger zu beachten ist“, schreibt die Bundesregierung.
In ihrer Anfrage hatte Die Linke unter anderem wissen wollen, ob besagtes Wertpapier der German Invest mit einem Kupon von 15 Prozent im VBL-Portfolio fristgerecht am 1. Dezember zurückgezahlt wurde. Die Bundesregierung stuft die Angaben darüber als vertraulich ein.
Über das konkrete Wertpapier hinaus hatte Die Linke nach der künftigen Anlagestrategie der VBL gefragt und wie das Bundesfinanzministerium (BMF) seine Rolle als Aufsicht wahrnehme. Dabei ging es auch um die Frage, inwiefern das BMF die VBL zu nachhaltigen Anlagestrategien verpflichtet und welche Transparenzregeln angemessen sind.
Die Bundesregierung hebt in ihrer Antwort dabei positiv hervor, dass die VBL im April 2023 den Principles of Responsible Investments (UN PRI) beigetreten ist. Außerdem verweist sie auf die Selbstverpflichtung der VBL, bis 2025 die CO2-Intensität von Aktien und Unternehmensanleihen in ihrem Portfolio um 25 Prozent gegenüber Ende 2021 zu senken.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/JOH) Für die Bundesregierung sind private Stiftungen wie andere Akteure der Zivilgesellschaft wichtige Partner für die Erreichung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Sie verfügten oft über gute Netzwerke und zum Teil substantielle Eigenmittel zur Erreichung der Ziele, schreibt sie in einer Antwort (20/7512) auf eine Kleine Anfrage (20/6832) der Fraktion Die Linke.
In gemeinsam finanzierten Projekten könnten Synergien durch einen wirksamen Einsatz komplementärer Ressourcen und komparativer Vorteile erzeugt werden. Dies umfasse unter anderem auch die Entwicklung und Nutzung von neuen und innovativen Instrumenten, gegenseitiges Lernen und eine verbesserte Kohärenz des Engagements. „Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist dabei die Mobilisierung zusätzlicher finanzieller und nichtfinanzieller Ressourcen durch private Stiftungen“, schreibt die Bundesregierung.
In einer Anlage gibt sie eine Übersicht über aktuell geförderte, laufende Vorhaben mit privaten Stiftungen.
Klimaschutz und Energie/Antwort
Berlin: (hib/MIS) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz plant, in den Jahren 2023 bis 2025 Gebotsverfahren durchzuführen. Mit den Gewinnern des Gebotsverfahrens sollen anschließend Klimaschutzverträge mit einer Laufzeit von 15 Jahren abgeschlossen werden, die Vertragslaufzeit soll mit dem operativen Start eines geförderten Vorhabens beginnen. Das geht aus der Antwort (20/7527) der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (20/7297) der Unionsfraktion hervor.
Des Weiteren erklärt die Regierung, es seien fünf Gebotsverfahren geplant: Das erste solle noch im Jahr 2023 und jeweils zwei weitere sollen in den Jahren 2024 und 2025 durchgeführt werden. Die Bundesregierung befinde sich in konstruktiven Gesprächen mit der Kommission der Europäischen Union (EU) und setze sich für einen zügigen Abschluss des beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens und für einen Abschluss der ersten Klimaschutzverträge möglichst noch 2023 ein. Die Verfahrenshoheit liege allerdings bei der Europäischen Kommission. Solange diese nicht die beihilferechtliche Genehmigung erteilt habe, dürfe die Bundesregierung keine Klimaschutzverträge abschließen, da es sich dabei um genehmigungspflichtige Beihilfen handelt.
Haushalt/Ausschuss
Berlin: (hib/SCR) Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat am Mittwochmittag im Haushaltsausschuss den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 sowie die mittelfristige Finanzplanung des Bundes bis 2027 vorgestellt. Beide Vorlagen hatte das Kabinett kurz vorher beschlossen.
Der Minister führte vor den Abgeordneten zur Haushaltsaufstellung aus, dass es sich die Regierung nicht leicht gemacht und besonders intensive Gespräche geführt habe. Die Rahmenbedingungen seien so schwierig wie seit Jahren nicht mehr gewesen. Lindner verwies etwa auf die höhere Belastung des Haushalts in Folge der Zinswende der Europäischen Zentralbank. Nach den Jahren der Corona-Krise sowie dem Schock nach Beginn des Ukraine-Krieges kehre man zur finanzpolitischen Normalität zurück. Lindner betonte in diesem Zusammenhang, dass die Schuldenbremse eingehalten werde – und auch eingehalten werden müsse. Das sei nicht nur mit Blick auf Generationengerechtigkeit wichtig, sondern sende auch ein wichtiges Signal an die Kapitalmärkte. Deutschland bekenne sich so zu einer nachhaltigen Fiskalpolitik.
Mit der Rückkehr zur finanzpolitischen Normalität habe man es nun mit strukturellen Herausforderungen und Aufgaben zu tun, sagte Lindner. Man müsse neu lernen, dass der Staat mit dem Geld auskommt, das die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stellen. Aus Sicht des Bundesfinanzministeriums bedeute dies, dass jede strukturelle Mehrausgabe eine strukturelle Gegenfinanzierung benötige.
Der FDP-Politiker betonte, dass mit Blick auf den Entwurf dennoch nicht von einem Sparhaushalt gesprochen werden könne. Die Ausgaben würden 25 Prozent über dem Vorkrisenniveau liegen. Es seien Rekordinvestitionen vorgesehen und die Investitionsquote steige, führte der Minister aus. Der Entwurf sei aber ein Einstieg in die notwendige quantitative Konsolidierung. Es verblieben aber große Herausforderungen für die Zukunft. In der mittelfristigen Finanzplanung etwa werde noch ein Handlungsbedarf von 14,4 Milliarden Euro ausgewiesen. Disziplin sei alternativlos, so der Minister. Auch im kommenden Haushaltsjahr besteht nach Darstellung Lindners noch Einsparbedarf, der mit einem Haushaltsfinanzierungsgesetz angegangen werden soll.
Lindner hob hervor, dass es keine Steuererhöhungen geben werde. Der Finanzminister verwies darauf, dass im Haushaltsentwurf vielmehr Vorsorge für steuerpolitische Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit getroffen worden sei.
Als eine der Prioritäten im Haushaltsentwurf benannte Lindner das Thema Sicherheit. So werde es im Einzelplan 14 des Bundesverteidigungsministeriums keine Ausgabenkürzungen geben. Zudem werde man unter Hinzuziehung der Ausgaben aus dem Sondervermögen Bundeswehr das Zwei-Prozent-Ziel der Nato einhalten.
Im Austausch mit den Abgeordneten ging Lindner unter anderem auf Fragen zur Kindergrundsicherung, der Einkommensgrenze beim Elterngeldbezug, Ausgaben aus dem Klima- und Transformationsfonds sowie Investitionen in das Schienennetz der Deutschen Bahn ein. Ebenfalls thematisiert wurde die geplante Streichung des Zuschusses an die Pflegeversicherung sowie die Deckelung des Zuschusses an die gesetzlichen Krankenkassen.
Dem Entwurf zufolge sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 445,7 Milliarden Euro geplant. Das sind 30,6 Milliarden Euro weniger als im laufenden Jahr. Die Neuverschuldung soll 16,6 Milliarden Euro (2023: 45,6 Milliarden Euro) betragen. Als Steuereinnahmen sind im Entwurf für 2024 375,3 Milliarden Euro (2023: 358,1 Milliarden Euro) veranschlagt. Die Investitionen sind mit 54,2 Milliarden Euro taxiert. 2023 sind dafür 71,5 Milliarden Euro angeführt (inklusive haushaltsrechtlich als Investitionen zu buchende Ausgaben für Darlehen in Höhe von insgesamt 17,3 Milliarden Euro).
Die Finanzplanung sieht 2025 Ausgaben in Höhe von 451,8 Milliarden Euro bei einer Neuverschuldung von 16 Milliarden Euro, 2026 von 450,3 Milliarden Euro bei einer Neuverschuldung von 15,4 Milliarden Euro und 2027 467,2 Milliarden Euro bei einer Neuverschuldung von 15 Milliarden Euro vor.
Die Zuleitung des Haushaltsentwurfes an Bundesrat und Bundestag ist für den 18. August vorgesehen. Die erste Lesung des Entwurfes im Parlament soll in der ersten Sitzungswoche im September stattfinden. Nach der Beratung des Entwurfes in den Fachausschüssen sowie im Haushaltsausschuss ist die abschließende Beratung im Bundestag vom 28. November bis 1. Dezember geplant. Der zweite Durchgang im Bundesrat ist für den 15. Dezember 2023 avisiert.
Finanzen/Ausschuss
Berlin: (hib/BAL) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen außer der Linken für den Gesetzentwurf (20/7307) der Bundesregierung zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Schweden gestimmt. Die Fraktion der Linken enthielt sich.
Die SPD-Fraktion lobte, dass die Änderungen in dem Abkommen der Eindämmung von Steuergestaltung dienten. Auch von der Union kamen keine Einwände, es gehe um die Umsetzung von Standards. Die Bundesregierung verweist in ihrem Gesetzentwurf auf das OECD-Projekt zur Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (OECD (2013) Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting – BEPS )
Die Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und Die Linke sprachen sich dafür aus, die Quellenbesteuerung auszuweiten, wie es auch im Koalitionsvertrag der Ampel-Fraktionen stehe. Die Linke sieht in dem reformierten Doppelbesteuerungsabkommen keine ausreichenden Verbesserungen. Die FDP-Fraktion stimmte dem Gesetzentwurf ohne weitere Bemerkungen zu. Die AfD-Fraktion verwies darauf, dass es in Schweden keine Erbschafts- und Schenkungssteuer gebe.
Wirtschaft/Ausschuss
Berlin: (hib/EMU) Der Wirtschaftsausschuss hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Novelle) und anderer Gesetze (20/6824) in geänderter Fassung angenommen. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke stimmten für den geänderten Gesetzentwurf, die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion stimmten dagegen. Die abschließende Beratung des Entwurfs im Plenum ist am Donnerstagnachmittag vorgesehen.
Zuvor hatte der Wirtschaftsausschuss einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen beschlossen. Die Änderungen beziehen sich unter anderem auf die Maßnahmen zur Sektoruntersuchung.
So wurde in Paragraph 32 f, Absatz 2 der Schwellenwert für das Zielunternehmen von 500.000 Euro auf eine Million Euro angehoben. Dies bezieht sich auf die Anmeldepflicht für Unternehmenszusammenschlüsse, bei denen der Erwerber im letzten Geschäftsjahr Umsatzerlöse im Inland von mehr als 50 Millionen Euro und das zu erwerbende Unternehmen im letzten Geschäftsjahr Umsatzerlöse im Inland von mehr als eine Million Euro erzielt hat.
Diese Anpassung sei erfolgt, „um die Balance zwischen dem Schutz des Wettbewerbs und dem bei den betroffenen Unternehmen sowie dem Bundeskartellamt entstehenden Aufwand zu wahren“, schreiben die Regierungsfraktionen in dem Änderungsantrag.
Weiterhin wurde in Paragraph 32 f, Absatz 2 präzisiert, dass das Bundeskartellamt die Anmeldeverpflichtung von Unternehmenszusammenschlüssen um drei Jahre verlängern kann; wiederholte Verlängerungen um jeweils drei Jahre sind bis zu dreimal zulässig. Vorher lautete die Formulierung: „[…] kann das Bundeskartellamt die Anmeldeverpflichtung um drei Jahre verlängern; wiederholte Verlängerungen um jeweils drei Jahre sind zulässig.“
Auch geändert wurde Paragraph 32 f, Absatz 3; dieser lautet nun: „Das Bundeskartellamt kann durch Verfügung feststellen, dass eine erhebliche und fortwährende Störung des Wettbewerbs auf mindestens einem mindestens bundesweiten Markt, mehreren einzelnen Märkten oder marktübergreifend vorliegt, soweit die Anwendung der sonstigen Befugnisse nach Teil 1 nach den im Zeitpunkt der Entscheidung beim Bundeskartellamt vorliegenden Erkenntnissen voraussichtlich nicht ausreichend erscheint, um die Störung des Wettbewerbs wirksam und dauerhaft zu beseitigen.“
Mit der Formulierung „wirksam und dauerhaft“wurde nachgeschärft; im ersten Entwurf lautete die Formulierung: „[…] um der festgestellten Störung des Wettbewerbs angemessen entgegenzuwirken.“ In der Begründung zu dieser Umformulierung heißt es im Änderungsantrag, dass dies der Subsidiarität der Abhilfemaßnahmen nach Satz 6 und Absatz 4 gegenüber den sonstigen Befugnissen nach Teil I dieses Gesetzes Rechnung trage.
Es wurde zudem bei Paragraph 32 f Absatz 9 eingefügt. Dieser sieht vor, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nach einem Zeitraum von zehn Jahren nach Inkrafttreten dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat über die Erfahrungen mit den Regelungen des Paragrafen 32f berichtet.
Ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Gesetzesnovelle wurde im Wirtschaftsausschuss abgelehnt. Die Abgeordneten fordern darin unter anderem die Streichung von Paragraph 32 f, der Maßnahmen einer Sektoruntersuchung vorsieht. Die angestrebte Verschärfung des Wettbewerbsrechts gehe über EU-Recht hinaus, es fehle zudem eine evidenz- und faktenbasierte Begründung dafür, weshalb das derzeit zur Verfügung stehende Instrumentarium des GWB defizitär sein solle, schreiben die Abgeordneten.
Weiter befürchtet die Fraktion das Risiko von direkten Markteingriffen auf Weisung der Regierung, „um politisch unerwünschte Branchen und Unternehmen zu benachteiligen“. So könne es zur Politisierung des Wettbewerbsrechts, beispielsweise zur Transformation zur sogenannten sozial-ökologischen Marktwirtschaft, kommen.
Ebenfalls abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion. Die Abgeordneten schreiben, mit der Novelle werde ein zentraler Bestandteil der Sozialen Marktwirtschaft, die (Recht-)Sicherheit von Unternehmenshandlungen und Investitionsentscheidungen, unterminiert. Künftig bedürfe es keines gesetzlichen Wettbewerbsverstoßes mehr, damit das Bundeskartellamt einem Unternehmen „jede erdenkliche Auflage bis hin zur inneren Entflechtung erteilen darf, um den Wettbewerb sicherzustellen“. In dem Entschließungsantrag fordert die Fraktion deshalb den Bundestag auf, „von einer Politisierung des Bundeskartellamtes abzusehen und den angekündigten Paradigmenwechsel im Wettbewerbsrecht nicht zu vollziehen“.
Die hib-Meldung zum ursprünglichen Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-949694
Die hib-Meldung zur Anhörung zur GWB-Novelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-952980
Hrsg.: Deutscher Bundestag,
Quelle: https://www.bundestag.de/hib
Die G20-Leaders‘-Erklärung 2024 von Rio de Janeiro thematisiert Herausforderungen der globalen Wirtschaft, sozialer Ungleichheit und der Klimakrise. Mit Bezug auf Finanzpolitik und globale Finanzarchitektur kritisiert die Erklärung die bisherige Umsetzung ambitionierter Reformen und verweist auf bestehende Defizite.
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