Öffentliche Finanzen, | 27.07.2022

Das G20/OECD-Zwei-Säulen-Modell für die Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft

Politische Implikationen und Leitlinien für den globalen Süden

Die Besteuerung der Digital-Wirtschaft ist heute das wichtigste Thema in internationalen Steuerverhandlungen. Die OECD hat ein „Zwei-Säulen-Modell“ für dieses Problem entwickelt. Die erste Säule konzentriert sich auf eine Neuverteilung der Besteuerungsrechte auf Marktländer. Die zweite Säule sieht die Einführung einer globalen Mindeststeuer vor. Die erste Säule wird gegenwärtig in einem multilateralen Übereinkommen kodifiziert und soll den Ländern Anfang 2023 zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Die Lösung läutet ein neues Paradigma bei der Besteuerung multinationaler Unternehmen ein, ist jedoch äußerst komplex und dürfte für die meisten Entwicklungsländer nur minimale Einnahmegewinne bringen. Außerdem sollen sie im Gegenzug das Recht auf weitergehende Steuern für alle Unternehmen aufgeben, die nicht in den Anwendungsbereich des G20/OECD-Modells fallen. Das bedeutet, dass sie – wenn überhaupt – nur weniger als 100 international agierende Unternehmen der Digitalwirtschaft besteuern können. Die Entscheidung, das Abkommen zu unterzeichnen oder nicht, ist somit von historischer Bedeutung.

Doch auch die Vereinten Nationen haben eine Lösung parat: Artikel 12B des UN-Modellabkommens zur Verhinderung von Doppelbesteuerung . Dieser Artikel funktioniert auf andere Weise und stellt eine geringfügige Änderung des bestehenden dezentralisierten internationalen Steuersystems dar, das auf bilateralen Steuerverträgen beruht und mit dem die Entwicklungsländer besser vertraut sind. Es dürfte weitaus höhere Einnahmen bringen als das G20/OECD-Modell und schränkt Entwicklungsländer nicht in ihren souveränen Besteuerungsrechten ein.

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