Öffentliche Finanzen, | 19.05.2023

Plastikhersteller müssen künftig in Einwegkunststofffonds einzahlen

Umweltbundesamt errichtet digitale Plattform DIVID zum 1. Januar 2024

Das neue Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Herstellerinnen und Hersteller die Kosten für in Straßen oder Parks anfallende Abfälle von Einwegkunststoffprodukten zu tragen. Die Unternehmen zahlen dazu eine Abgabe in den Einwegkunststofffonds, der am Umweltbundesamt (UBA) angesiedelt ist und über die digitale Plattform DIVID verwaltet wird. Die Plattform ermöglicht dem UBA eine digitale Abwicklung aller Registrierungen und Einzahlungen abgabepflichtiger Herstellerinnen und Hersteller sowie die Ausschüttung der Mittel insbesondere an Städte oder Gemeinden.

Weiterlesen (extern)

weitere Texte

Mit mehr Exporten gegen Trump und Putin?

Falter

Die letzte Chance

Tax Justice Network

Guterres warnt vor finanziellem Zusammenbruch der UN

UNRIC