Allgemein, | 10.01.2024

Neues aus dem Bundestag | 10. Januar 2024

Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.


Koalition legt zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz vor

Weniger Palmöl importiert

Bundesregierung wirbt für Reform des VN-Sicherheitsrates

Personalpolitik im Entwicklungsministerium

Polizeihilfe für Ägypten

Noch kein Wirtschaftsplan für 2024

Kooperation zur Terrorbekämpfung im Sahel und in Westafrika

Bundesregierung: Aufsicht über die DEG ist wirksam

Entwicklungszusammenarbeit mit Kenia

Förderempfänger der Umweltprogramme des Bundes

Mittel in Höhe von 42 Milliarden Euro im KTF gesperrt

Projekt zur Qualifizierung der Küstenwache in Tunesien

Bericht zu internationalen Kooperationen in der Bildung

Über- und außerplanmäßige Ausgaben im dritten Quartal

Außerplanmäßige Ausgabe genehmigt

Entwicklungszusammenarbeit mit Kamerun

Regierung will digitale Kluft in Partnerländern schließen

Amt für Ausfuhrkontrolle kann schneller genehmigen

Regierung: Verfolgen „restriktive Rüstungsexportpolitik“

13 Verstöße gegen Lieferkettensorgfaltspflicht in Prüfung

Auswärtige Kulturpolitik im Zeichen der Zeitenwende

Weitere Unterstützung für VN-Palästinenser-Hilfswerk

Keine Kooperation mit der de facto Hamas-Regierung in Gaza

Entwicklungszusammenarbeit mit Ghana

Entwicklungszusammenarbeit mit Madagaskar

Kritik des Bundesrechnungshofes

Kommunale Partnerschaften in der Entwicklungszusammenarbeit

Koalition hat Fahrplan für Haushalt 2024

Ausschuss billigt Haushaltsfinanzierungsgesetz

Bundesregierung unterstützt weiter Projekte in Afghanistan

Entwicklungszusammenarbeit mit der DR Kongo

Bundesbehörde gegen Finanzkriminalität in Planung

Weiterer Schritt zum Bundeshaushalt 2023

Zusammenarbeit der Bundesregierung mit privaten Stiftungen

Experten billigen Nachtragshaushalt mehrheitlich


Koalition legt zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz vor

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben den Entwurf eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 (20/9999) vorgelegt. Mit dem Entwurf reagieren die Koalitionsfraktionen nach eigenem Bekunden auf die haushaltspolitischen Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Nachtragshaushalt 2021.

Die Vorlage sieht diverse Gesetzesänderungen vor, um 2024 und den Folgejahren Einsparungen zu erzielen und Einnahmen zu erhöhen. Am Donnerstag, 11. Januar 2024, von 13.00 bis 15.00 Uhr, ist eine öffentliche Anhörung zu dem Entwurf vorgesehen. Sie wird live im Parlamentsfernsehen und auf bundestag.de übertragen.

Mehreinnahmen sollen durch die Erhöhung der Luftverkehrssteuer erzielt werden. Dazu sollen laut Entwurf zum einen die Steuersätze erhöht werden. Zum anderen soll der im Luftverkehrssteuergesetz vorgesehene Mechanismus zur Absenkung der Steuersätze geändert werden und erst ab dem Jahr 2025 greifen. Für 2024 ist durch die Änderung laut Entwurf von Steuermehreinnahmen in Höhe von 445 Millionen auszugehen, in den Folgejahren von jeweils 580 Millionen Euro, die volle Jahreswirkung betrage insgesamt 625 Millionen Euro. Die Koalition geht davon aus, dass die Steuererhöhung an die Verbraucher weitergegeben wird.

Einnahme- und ausgabeseitig sollen jeweils Änderungen im Zweiten (SGB II), Dritten (SGB III) und Sechsten Buch (SGB VI) des Sozialgesetzbuches wirken. Laut Entwurf soll unter anderem der sogenannte Bürgergeldbonus im SGB II gestrichen werden. Diesen sollten Bürgergeldempfänger in Weiterbildung erhalten. Das Einsparpotenzial wird im Entwurf mit 100 Millionen Euro beziffert. Minderausgaben in Höhe von jährlich 170 Millionen Euro, davon 20 Millionen Euro bei den Kommunen, will die Koalition durch strengere Regeln im Umgang mit bestimmten Bürgergeldempfängern erzielen. Bei „nachhaltiger Verweigerung der Aufnahme zumutbarer Arbeit“ sollen ihnen künftig Leistungen entzogen werden.

Durch Änderungen im SGB III soll die Bundesagentur für Arbeit in den Jahren 2024 bis 2027 zu Zahlungen an den Bund verpflichtet werden. Damit soll laut Entwurf ein teilweiser „Ausgleich der Finanzierungsbeteiligung des Bundes in den vergangenen Jahren“ geleistet werden. Für 2024 und 2025 sind jeweils Zahlungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro, für die Folgejahre von jeweils 1,1 Milliarden Euro vorgesehen. Geändert werden soll zudem eine Regelung zur Anpassung von Beitragssätzen.

Mit Minderausgaben in Höhe von 600 Millionen Euro jährlich kalkuliert die Koalition durch eine Minderung des Erhöhungsbetrages des zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Änderung ist im SGB VI vorgesehen.

Ab 2025 soll eine Änderung im Energiesteuergesetz greifen, die sich auf die Begünstigung von Dieselkraftstoff für Betriebe der Land- und Fortwirtschaft bezieht. Diese Subvention soll laut Entwurf degressiv zurückgeführt werden. 2025 sollen so zunächst Steuermehreinnahmen von rund 142 Millionen Euro erzielt werden. Bis 2028 soll der Betrag auf jährlich 453 Millionen aufwachsen.

Keine direkten Auswirkungen auf Ausgaben beziehungsweise Einnahmen hat eine im Entwurf vorgesehene Änderung im Windenergie-auf-See-Gesetz. Geplant ist demnach, „die Einnahmen aus den Offshore-Ausschreibungen in dem Jahr 2023“ breiter zu verwenden. Ein Teil soll als „Transformationskomponente“ an den Bundeshaushalt fließen. Bislang war eine engere Zweckbindung für den Meeresnaturschutz sowie die Fischerei vorgesehen.

Bereits Mitte Dezember 2023 hatte der Bundestag im Zuge der Beratungen zum Nachtragshaushalt 2023 ein erstes Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen. Auch dieses enthält gesetzliche Anpassungen, etwa beim Elterngeld, die in diesem Jahr greifen sollen. Mehr Informationen auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw50-de-nachtragshaushalt-980612

Nach aktueller Planung soll die sogenannte Bereinigungssitzung zum Haushalt 2024 im Haushaltsausschuss am Donnerstag, 18. Januar 2024, stattfinden. Die finale Beratung des verspäteten Etats für das laufende Jahr im Bundestag ist in der Woche vom 29. Januar bis 2. Februar 2024 geplant.

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Weniger Palmöl importiert

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/NKI) Die Importmenge von Palmöl ist rückläufig. Von 2018 bis 2022 hat sich die Importmenge von 6,05 Millionen Tonnen auf 4,51 Millionen Tonnen verringert, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9915) auf eine Kleine Anfrage (20/9626) der AfD-Fraktion.

Ziel der Bundesregierung sei es, eine Nutzung von 100 Prozent nachhaltig zertifiziertem Palmöl auf dem deutschen Markt zu erreichen. Eine 2021 veröffentlichte Palmölmarktstudie des Forums Nachhaltiges Palmöl e. V. (FONAP) habe ergeben, dass im Jahr 2019 rund 83 Prozent des in Deutschland verbrauchten Palmöls zertifiziert gewesen sei. Aktuellere Daten lägen der Bundesregierung derzeit nicht vor.

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Bundesregierung wirbt für Reform des VN-Sicherheitsrates

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung verfolgt ihre Bemühungen um eine Reform des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN) vorrangig im Rahmen der „Group of Four (G4)“ in enger Zusammenarbeit mit Brasilien, Indien und Japan. Die Gruppe fordere eine umfassende Reform des Sicherheitsrates, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (20/9927) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/9624).

Zur künftigen Zusammensetzung des Rates schlage die G4 unter anderem sechs neue ständige Sitze vor – je zwei für Afrika und Asien, je einer für die „Western European and Others Group“ (WEOG) und Lateinamerika.

Die gemeinsame Positionierung der Staaten Afrikas, die im VN-Rahmen weitgehend als Afrikanische Gruppe agieren, werde im sogenannten „Ezulwini-Konsens“ von 2005 reflektiert. Dieser fordere unter anderem mindestens zwei ständige Sitze für Afrika. Die Festlegung, wie diese Plätze verteilt werden sollen, behalte sich die Afrikanische Gruppe vor. Die G4 unterstütze die gemeinsame Positionierung der Afrikanischen Gruppe.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, hat Deutschland als viertgrößter Beitragszahler (von Pflichtbeiträgen) und zweitgrößter Geber (von Gesamtzahlungen an die VN, neben Pflichtbeiträgen zum Beispiel auch freiwillige Beiträge und Projektförderungen) sowie wichtiger Akteur in den VN ein starkes Interesse, auch die mit einem ständigen Sitz verbundene politische Verantwortung zu übernehmen.

Dies mache auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) regelmäßig in bilateralen Gesprächen deutlich. Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung würden zudem in bi- und multilateralen Kontexten für die G4-Position werben, inklusive gegenüber Mitgliedern der Afrikanischen Gruppe.

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Personalpolitik im Entwicklungsministerium

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Seit Amtsantritt von Ministerin Svenja Schulze (SPD) sind mehr als 190 Personen in allen Laufbahngruppen im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eingestellt worden. Das geht aus der Antwort (20/9942) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/9658) der CDU/CSU-Fraktion hervor.

Demnach wurden in diesem Zeitraum die Leitungen von sieben Unterabteilungen intern ausgeschrieben und besetzt. Die Leitung des Kommunikationsstabes sei extern ausgeschrieben und besetzt und die Leitung einer weiteren Unterabteilung intern und extern ausgeschrieben worden.

Die Zahl der beim BMZ im höheren Dienst Beschäftigten beziffert die Bundesregierung auf derzeit 448 Frauen und 339 Männer und die Zahl der im Dienst befindlichen Referatsleitungen (keine beurlaubten oder sich in einer Auslandsverwendung befindlichen Referatsleitungen) auf 56 Frauen und 49 Männer.

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Polizeihilfe für Ägypten

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Maßnahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe zugunsten ägyptischer Behörden für das Jahr 2024 befinden sich noch im Planungs- und Abstimmungsprozess. Diese sind allerdings noch nicht hinreichend finanziell gesichert, betont die Bundesregierung mit Verweis auf die noch laufenden Haushaltsberatungen für 2024 in einer Antwort (20/9911) auf eine Kleine Anfrage (20/9538) der inzwischen aufgelösten Fraktion Die Linke.

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Noch kein Wirtschaftsplan für 2024

Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/PK) Angesichts der offenen Haushaltsfragen für 2024 hält sich die Bundesregierung mit Antworten auf Fragen zur Finanzierung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) zurück. Der Haushaltsgesetzgeber habe noch keinen Wirtschaftsplan zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) für das Jahr 2024 verabschiedet. Daher könnten Fragen dazu aktuell nicht beantwortet werden, heißt es in der Antwort (20/9937) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/9635) der Unionsfraktion.

Sofern zeitnah ein Wirtschaftsplan für 2024 beschlossen werde, könnten auch Förderungen im Laufe des Jahres 2024 starten.

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Kooperation zur Terrorbekämpfung im Sahel und in Westafrika

Auswärtiges/Ausschuss

Berlin: (hib/AHE) Nach den Austritten Malis, Burkina Fasos und Nigers haben die verbliebenen beiden Mitglieder Mauretanien und Tschad im Dezember 2023 die Auflösung der G5 Sahel bekannt gegeben. Eine Wiederbelebung der Regionalorganisation sei derzeit nicht absehbar, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9910) auf eine Kleine Anfrage (20/9594) der Unionsfraktion, die sich nach der Bekämpfung des Terrorismus in Westafrika erkundigt hatte.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, sehen sich die westafrikanischen Küstenstaaten zunehmend von destabilisierenden Einflüssen insbesondere in Form von Aktivitäten extremistischer und terroristischer Gruppierungen aus dem Sahelraum bedroht. Hinzu kämen Einflüsse organisierter Kriminalität und Piraterie im Golf von Guinea, mitunter mit unterschiedlich ausgeprägten Verbindungen zu gewalttätigen extremistischen beziehungsweise terroristischen Gruppierungen in den Sahelstaaten.

In der Antwort gibt die Bundesregierung einen Überblick über ihre Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus in Zusammenarbeit mit afrikanischen Staaten, darunter im Rahmen der G7, der Anti-IS-Koalition, der Sahel-Allianz und des Global Counterterrorism Forum (GCTF). Eine Benennung der gefährlichsten Terrorismus-Akteure in Westafrika und ihrer Hauptfinanzierungsquellen kann laut Bundesregierung nicht offen erfolgen. Die Informationen dazu werden den Abgeordneten als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ übermittelt.

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Bundesregierung: Aufsicht über die DEG ist wirksam

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht kein Transparenz- und Rechenschaftsdefizit bei der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG). Das geht aus der Antwort (20/9897) auf eine Kleine Anfrage (20/9539) der zwischenzeitlich aufgelösten Linksfraktion hervor, die sich nach Verletzungen von Umwelt- und Sozialstandards von Seiten Dritter bei DEG-finanzierten Entwicklungsprojekten erkundigt hatte.

Wie die Bundesregierung schreibt, wird sie in solchen Fällen über ihre Mandate im Aufsichtsrat der DEG über die Maßnahmen informiert, die zur Aufklärung der Sachverhalte beitragen, und frage hierzu selbst aktiv bei der DEG nach. Dies sei zuletzt zum Beispiel im Hinblick auf den Vorwurf von Rodungen auf Flächen des paraguayischen Agrarunternehmens Payco geschehen. Die DEG werde hier eine externe Validierung der infrage stehenden Flächen beauftragen.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, hat die DEG ihre Transparenzrichtlinie und -praxis in den vergangenen Jahren stetig fortentwickelt. Bereits seit 2015 veröffentliche sie in einer Online-Datenbank investitionsbezogene Informationen zu den von ihr neu zugesagten Engagements, mit Angaben zum mitfinanzierten Kunden, Zweck des Vorhabens, Finanzierungsvolumen, Umwelt- und Sozialkategorie. Seit 2022 stünden diese Informationen für die gesamte Laufzeit der Kundenbeziehung zur Verfügung: https://deginvest-investments.de/

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Entwicklungszusammenarbeit mit Kenia

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Für den Zeitraum ab 2013 hat es 536 Maßnahmen und Projekte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland und der Republik Kenia gegeben. Das geht aus der Antwort (20/9895) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/9529) der AfD-Fraktion hervor.

Für detaillierte Informationen über alle seither durchgeführten Projekte und Programme im Bereich der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit verweist die Bundesregierung auf das Transparenzportal:

https://www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche?date_min=2013-01-01&country=KE


Förderempfänger der Umweltprogramme des Bundes

Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Privatpersonen haben seit dem 1. Oktober 2021 bis heute keine Fördermittel des Bundes im Rahmen des Waldklimafonds und des Umweltinnovationsprogramms erhalten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/9871) auf eine Kleine Anfrage (20/9517) der AfD-Fraktion hervor.

Aufgelistet werden darin unter anderem für diesen Zeitraum die Empfänger von Fördermitteln des Bundes im Rahmen verschiedener Programme, darunter das Bundesprogramm Biologische Vielfalt, der Wildnis- und der Waldklimafonds, die Exportinitiative Umweltschutz, das Umweltinvestitionsprogramm und die Bundesförderung Naturschutz.

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Mittel in Höhe von 42 Milliarden Euro im KTF gesperrt

Haushalt/Antwort

Berlin: (hib/BAL) Der Bund darf nach jetzigem Stand im laufenden Jahr Schulden in Höhe von 16,557 Milliarden Euro machen. Allerdings liegt eine abschließende Berechnung, die auch den Saldo der finanziellen Transaktionen berücksichtigt, noch nicht vor. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9941) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/9618).

Den Haushalt 2024 hat der Bundestag noch nicht beschlossen, weshalb eine vorläufige Haushaltsführung gilt. Außerdem gilt eine Haushaltssperre. Die Unionsfraktion wollte in ihrer Anfrage insbesondere wissen, welche Auswirkungen dies auf den Klima- und Transformationsfonds (KTF) hat.

Laut der Antwort der Bundesregierung sind derzeit „alle Titel des KTF mit noch nicht gebundenen Verpflichtungsermächtigungen“ von der Haushaltssperre betroffen. Es handele sich um ein Volumen von 42 Milliarden Euro, das derzeit für die Jahre 2024 bis 2027 gesperrt sei. Von der Haushaltssperre ausgenommen sei die Förderung von Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich.

Zu weiteren Fragen bezüglich des KTF schreibt die Bundesregierung: „Eine Überarbeitung des Wirtschaftsplans 2024 für den KTF findet derzeit statt. Bei der Prüfung der Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 geht Sorgfalt jedoch vor Schnelligkeit.“

In ihrer Antwort listet die Bundesregierung zehn Maßnahmen auf, für die eine Ausnahme von der Haushaltssperre beantragt wurde. Teils werden diese bereits als bewilligt angegeben, etwa Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 564 Millionen Euro für die Batteriezellfabrik Northvolt in Heide.

Keine Auswirkungen seien auf den Strompreis zu erwarten, da die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht von der Haushaltssperre betroffen sei. Auch die Strompreiskompensation und der Super Cap seien von der Haushaltssperre nicht betroffen.

Noch keine näheren Angaben kann die Bundesregierung zu den Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf den Ausbau der Schieneninfrastruktur machen. Es werde noch geprüft, inwiefern der von der Deutschen Bahn AG angemeldete Mittelbedarf in Höhe von 45 Milliarden Euro bis 2027 bereitgestellt werden könne.

Zum geplanten Klimageld erklärt die Bundesregierung, dass die Bürger im Laufe des Jahres 2024 die Möglichkeit erhalten sollten, eine IBAN an die IdNr-Datenbank zu übermitteln. Dies ermögliche eine missbrauchssichere Auszahlung öffentlicher Mittel und könne Grundlage für Direktzahlungen wie beim Klimageld sein. Wie hoch das Klimageld ausfallen wird, ist indes noch unklar. „Haushaltspolitische Festlegungen zur Auszahlung eines Klimageldes sind bisher nicht erfolgt“, schreibt die Bundesregierung.

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Projekt zur Qualifizierung der Küstenwache in Tunesien

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Das Projekt der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) „Support for Border Management (MRCC)“ in Tunesien soll laut Bundesregierung die institutionelle Entwicklung der Koordinationszentren für die Seenotrettung fördern und die Qualität der Ausbildung der Küstenwache verbessern. Die Projektlaufzeit umfasse den Zeitraum 2023 bis 2027, schreibt sie in einer Antwort (20/9753) auf eine Kleine Anfrage (20/9428) der inzwischen aufgelösten Fraktion Die Linke. Das Gesamtvolumen belaufe sich auf etwa 3,5 Millionen Euro.

Die Bundesregierung betont, sie habe mehrfach deutlich gemacht, „dass bei der Kooperation im Bereich Migration humanitären Standards und die Menschenrechte von Geflüchteten und Migranten zu respektieren sind“. Berichte von Nichtregierungsorganisationen zu möglichem rechtswidrigem Verhalten der tunesischen Küstenwache nehme sie sehr ernst. Medienberichten zufolge habe die tunesische Küstenwache in einzelnen Fällen Bootsmotoren zeitweise abmontiert, um Seenotrettung zu ermöglichen. Darüberhinausgehende Erkenntnisse lägen der Bundesregierung nicht vor. Sie ist der Auffassung, dass es zur Rettung von Menschenleben grundsätzlich einer Küstenwache bedürfe, „die entsprechende Kapazitäten hat und gemäß internationaler Verpflichtungen und unter Einhaltung humanitärer Standards und der Menschenrechte handelt und diesbezüglich befähigt wird“.

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Bericht zu internationalen Kooperationen in der Bildung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHA) Die Bundesregierung hat einen Bericht zur internationalen Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung für die Jahre 2021 bis 2022 vorgelegt. Darin heißt es, dass weltweite Herausforderungen wie der Klimawandel, die Corona-Pandemie oder der Krieg in der Ukraine eine Anpassung „bei der Ausrichtung der internationalen Zusammenarbeit der deutschen Wissenschaftsakteure“ erforderten, wie aus einer Unterrichtung (20/9880) hervorgeht. Zugleich böten Wissenschaft und Forschung Chancen zur Bewältigung der weltweiten Herausforderungen.

Bezüglich der internationalen Zusammenarbeit mit China schreibt die Bundesregierung, dass die Volksrepublik gleichzeitig wichtiger Partner sowie „systemischer Rivale“ der Bundesrepublik sei. Die Bundesrepublik ergreife in der Zusammenarbeit mit China daher Maßnahmen, um das Risiko für eine schädliche Nutzung von Forschungsergebnissen zu minimieren.

Ferner setze sich Deutschland dafür ein, ukrainischen Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden und Forschenden bestmögliche Bildungs- und Berufsperspektiven zu bieten.

Insgesamt seien die Mittel des Bundes zur Förderung der internationalen Kooperation in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. So habe allein das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Jahr 2022 rund 1,3 Milliarden Euro für Programme der Forschung und Entwicklung bereitgestellt.

Das Auswärtige Amt habe im Berichtszeitraum 2021 bis 2022 Mittel in Höhe von rund 494 Millionen Euro für international ausgerichtete Fördermaßnahmen im Bereich der universitären und beruflichen Bildung vergeben. Für die Vernetzung auf europäischer Ebene habe der Bund im Rahmen von europäischen Partnerschaften im vergangenen Jahr insgesamt rund 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

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Über- und außerplanmäßige Ausgaben im dritten Quartal

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Das Bundesministerium für Finanzen hat im dritten Quartal über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von rund 247 Millionen Euro genehmigt. Im selben Zeitraum genehmigte das Ministerium über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zur Haushaltsführung 2023 (20/9893) hervor.

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Außerplanmäßige Ausgabe genehmigt

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Das Bundesministerium der Finanzen hat eine weitere überplanmäßige Ausgabe für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung (Kapitel 1101 Titel 632 11) in Höhe von bis 26,4 Millionen Euro genehmigt. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zur Haushaltsführung 2023 (20/9894) hervor.

Bereits im November hatte das Ministerium einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von bis zu 1,15 Milliarden Euro zugestimmt. Der ursprüngliche Haushaltsansatz lag bei 10,4 Milliarden Euro. „Der weitere Mehrbedarf liegt in einer ungünstigeren Entwicklung bei den Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) begründet“, heißt es.

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Entwicklungszusammenarbeit mit Kamerun

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Für den Zeitraum ab 2013 hat es 366 Maßnahmen und Projekte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland und der Republik Kamerun gegeben. Das geht aus der Antwort (20/9751) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/9480) der AfD-Fraktion hervor.

Für detaillierte Informationen über alle seither durchgeführten Projekte und Programme im Bereich der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit verweist die Bundesregierung auf das Transparenzportal: https://www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche?date_min=2013-01-01&country=CD.

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Regierung will digitale Kluft in Partnerländern schließen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will die digitale Kluft in Entwicklungsländern schließen und ihnen ermöglichen, eigene Daten zu erzeugen, verfügbare Daten zu nutzen und Wertschöpfung aus Daten zu generieren. Daten seien eine zentrale Voraussetzung für evidenzbasierte und transparente politische Entscheidungen, schreibt sie in einer Antwort (20/9761) auf eine Kleine Anfrage (20/9167) der CDU/CSU-Fraktion. Eie öffentliche Statistik ermögliche eine bürgerinnen- und bürgerorientierte Planung, sinnvolles Messen von Projektfortschritten, zielgerichtetes Monitoring, Transparenz und Rechenschaftslegung. Sie lieferten sozioökonomische Daten, die für eine armutsorientierte Politikgestaltung von Relevanz seien.

Öffentliche Akteurinnen und Akteure, wie beispielsweise Gemeinden, benötigten darüber hinaus robuste soziodemografische Daten für die Planung ihrer sozialen Infrastruktur und um nationale Programme zur sozialen Sicherung besser umsetzen zu können und ihre Wirkungen zu messen. Programme zur Stärkung nationaler Haushaltsregister dienten zum Beispiel der Erfassung potenzieller Leistungsempfängerinnen und -empfänger sozialer Sicherungsprogramme.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstütze Verwaltungen in den Partnerländern beispielsweise bei der Entwicklung von Systemen für Monitoring und Evaluierung und beim Auf- und Ausbau von Personenstandsregistern, heißt es in der Antwort. Des Weiteren helfe das Ministerium bei der bei der systematischen Erfassung und Analyse von Geodaten sowie dem Aufbau von (digitalen) Katastern.

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Amt für Ausfuhrkontrolle kann schneller genehmigen

Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EMU) Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben zum 1. September 2023 „kurzfristig wirkende Maßnahmen“ eingeführt, die die Verwaltungsprozesse im Bereich der Exportkontrolle im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beschleunigen sollen. Das geht aus einer Antwort (20/9689) auf eine Kleine Anfrage (20/9288) der CDU/CSU-Fraktion hervor.

Die Maßnahmen seien in Form sogenannter Allgemeiner Genehmigungen für Lieferungen an EU-Länder, bestimmte Nato- und Nato-gleichgestellte Länder und ausgewählte Drittländer erfolgt. Dadurch würden in unkritischen Sachverhalten Kapazitäten frei, um Ausfuhranträge zügiger zu bearbeiten, die insbesondere in Bezug auf Menschenrechte sowie die Sicherheitslage eine „vertiefte Prüfung“ erforderlich machten.

Die teilweise langen Verfahrenszeiten, die die Fragesteller in der Anfrage thematisieren, sind nach Angaben der Bundesregierung durch die Mehrbelastung des BAFA durch die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs der Russischen Föderation gegen die Ukraine ergriffenen Maßnahmen der Europäischen Union und der Bundesregierung begründet. Die betreffe insbesondere die zusätzlichen Sanktionen mit dazugehörigen Ausfuhrbeschränkungen und -verboten. Der allgemeine Fachkräftemangel verschärfe diese Situation noch zusätzlich, heißt es in der Antwort weiter.

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Regierung: Verfolgen „restriktive Rüstungsexportpolitik“

Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EMU) Die Bundesregierung teilt die Einordnung, wonach das Rüstungskontrollsystem „nicht restriktiv, sondern unberechenbar ist“, nicht. Das geht aus einer Antwort (20/9686) auf eine Kleine Anfrage (20/9173) der ehemaligen Fraktion Die Linke, die sich am 6. Dezember 2023 aufgelöst hat, hervor.

Die Abgeordneten hatten sich erkundigt, warum die Lieferung von Transportflugzeugen vom Typ A400-M an die im Jemenkrieg beteiligten Vereinigten Arabischen Emirate genehmigt werden soll, die Exportgenehmigung für 48 Eurofighter an Saudi-Arabien aufgrund der Exportanfrage der Regierung Großbritanniens aber nicht. Die Bundesregierung verfolge „eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik“, heißt es in der Antwort weiter: „Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen.“

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13 Verstöße gegen Lieferkettensorgfaltspflicht in Prüfung

Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EMU) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt derzeit 13 Verfahren nach den §§ 14 ff. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die auf Anträgen und Hinweisen beruhen. Paragraph 14 Absatz 1 Nummer 1 sieht unter anderem vor, dass die Behörde die Einhaltung der Pflichten im Hinblick auf mögliche menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht kontrolliert.

Die Verfahren richten sich nach Angaben der Bundesregierung in einer Antwort (20/9703) auf eine Kleine Anfrage (20/9063) der mittlerweile aufgelösten Fraktion Die Linke gegen fünf Unternehmen mit Bezug zur Volksrepublik China und jeweils zwei zu Ecuador und Bangladesch haben. Je ein Verfahren wird mit Verweis auf die Türkei sowie die Bundesrepublik Deutschland geführt.

Fünf Verfahren sind nach Angaben der Bundesregierung der Automobilindustrie, je zwei den Sektoren Nahrungs-/Genussmittel und Textil sowie je eines den Sektoren Chemie sowie Bau- bzw. Heimwerkermärkte zuzurechnen. Aufgrund fehlender Datenübertragung könnten zu zwei Verfahren keine näheren Angaben zu Ländern beziehungsweise Sektoren gemacht werden, heißt es in der Antwort.

In Bezug auf die Möglichkeit, anonym Beschwerde wegen der Nichteinhaltung der Lieferkettensorgfaltspflicht einreichen zu können, heißt es in der Antwort, dass der Beschwerdekanal des BAFA seit dem 1. Januar 2023 die Einreichung sowohl anonymer als auch persönlicher Beschwerden ermögliche: „Sollte das BAFA einem Antrag stattgeben und gegenüber Unternehmen tätig werden, wird die Identität der antragstellenden Personen nicht offengelegt“, teilt die Bundesregierung mit.

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Auswärtige Kulturpolitik im Zeichen der Zeitenwende

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Die Unterstützung der Ukraine, etwa im Rahmen der Projektarbeit oder der Vergabe von Stipendien, ist eine zentrale Aufgabe der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) im Jahr 2022 gewesen. Wie die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung (20/9845) vorliegenden 26. Bericht für diesen Politikbereich schreibt, konnte mit den bestehenden Schutzprogrammen vielen Menschen aus der Ukraine schnell und wirksam geholfen werden, wenngleich deutlich geworden sei, dass diese Instrumente für eine so große Zahl an Menschen nicht ausgerichtet seien. Die zivilgesellschaftliche Arbeit in und mit der Ukraine sei neu gestaltet worden- etwa im Rahmen des Projekts „Goethe-Institut im Exil“, das künstlerische und intellektuelle Freiräume für geflüchtete Menschen erhalten will. „Der russische Angriffskrieg zielt auf die Leugnung und Zerstörung der kulturellen ukrainischen Eigenständigkeit und Identität; deren Bewahrung und Schutz wurden daher zu einem Kernziel der AKBP“, schreibt die Bundesregierung.

Im Zuge der Zeitenwende sei 2022 die kulturelle Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen in Russland beendet worden, während gleichzeitig bestehende zivilgesellschaftliche Strukturen erhalten und die Freiheit von Wissenschaft, Kunst, Kultur und Medien geschützt werden sollen. „Ein Schwerpunkt des Berichts liegt daher auf der Zusammenarbeit mit diesen Stellen und dem Erhalt zivilgesellschaftlicher Räume in Russland und im Exil, um mit neutralen, faktenbasierten Informationen nach Russland hineinzureichen.“ Ebenfalls im Kontext der Zeitenwende seien Projekte zur Stärkung der Resilienz in Osteuropa und auf dem Westbalkan zu sehen, vor allem im Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“.

Weitere Schwerpunkte setzte die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik 2022 dem Bericht zufolge unter anderem auf die Aufarbeitung des kolonialen Erbes – sichtbar etwa an der Rückgabe der „Benin-Bronzen“ an Nigeria. „Um etwa unsere globalen Partner für zentrale außenpolitische Anliegen wie den Klimaschutz gewinnen zu können, ist Glaubwürdigkeit im globalen Kontext entscheidend“, heißt es im Bericht. Dabei spiele auch die Aufarbeitung des kolonialen Erbes eine wesentliche Rolle.

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Weitere Unterstützung für VN-Palästinenser-Hilfswerk

Auswärtiges/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung unterstützt finanziell und politisch weiterhin das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA). Das Hilfswerk arbeite auf Grundlage eines Mandats der Generalversammlung der Vereinten Nationen, das zuletzt im Dezember 2022 mit sehr breiter Mehrheit verlängert worden sei, schreibt sie in der Antwort (20/9687) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/9291). Im Jahr 2022 sei UNRWA mit Mitteln in Höhe von 188 Millionen Euro unterstützt worden, im laufenden Jahr habe die Bundesregierung bislang 221,5 Millionen Euro für das Hilfswerk bereitgestellt. Die Planungen für das Jahr 2024 seien noch nicht abgeschlossen.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, liegen ihr keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse zur Zusammenarbeit oder Nähe von UNRWA-Lehrpersonal mit Terrororganisationen wie Hamas oder Islamischer Dschihad vor. Das Hilfswerk verpflichte alle Mitarbeiter zu strikter Neutralität. „Die Bundesregierung hält die Bemühung von UNRWA für glaubhaft, jeden Verdachtsfall zu untersuchen und gegebenenfalls disziplinarrechtlich zu verfolgen.“ Zudem übermittle UNRWA die Listen der Mitarbeiter auch an israelische Behörden.

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Keine Kooperation mit der de facto Hamas-Regierung in Gaza

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Im Jahr 2023 hat die Bundesregierung den besetzten Palästinensischen Gebieten 125,60 Millionen Euro für Vorhaben im Bereich der Privatsektor- und Finanzsystementwicklung, Wasser, Gute Regierungsführung und Berufliche Bildung aus den Haushaltstiteln Finanzielle Zusammenarbeit und Technische Zusammenarbeit zugesagt. Laut einer Antwort (20/9671) auf eine Kleine Anfrage (20/8963) der AfD-Fraktion habe sie zusätzlich Mittel in Höhe von 21,47 Millionen Euro unter anderem aus den Haushaltstiteln Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur/strukturbildende Übergangshilfe und kommunale Partnerschaften bereitgestellt. Mit der de facto Hamas-Regierung in Gaza arbeite sie dabei nicht zusammen, betont sie. Politischer Partner für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit sei in den besetzten Palästinensischen Gebieten die Palästinensische Behörde mit Sitz in Ramallah im Westjordanland. Finanzierungen erfolgten projektbezogen und zahlten nicht direkt in den Haushalt der Palästinensischen Behörde ein.

Überdies gebe es eine Reihe von Vorhaben, insbesondere der Finanziellen Zusammenarbeit über die KfW Entwicklungsbank und im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA), die ausschließlich in Gaza umgesetzt würden, schreibt die Bundesregierung weiter. In den vergangenen fünf Jahren gehörten hierzu Vorhaben mit UNRWA zur Rehabilitierung von Wohnraum, zu Beschäftigungsförderung und Infrastruktur, zu Umweltgesundheit und Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene mit einem Gesamtvolumen von 91 Millionen Euro.

Ihr seien keine Fälle bekannt, in denen erwiesenermaßen eine missbräuchliche Verwendung von Finanzhilfen der Bundesregierung im Gazastreifen stattfand.

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Entwicklungszusammenarbeit mit Ghana

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Für den Zeitraum ab 2013 hat es 271 Maßnahmen und Projekte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland und Ghana gegeben. Das geht aus der Antwort (20/9668) auf eine Kleine Anfrage (20/9232) der AfD-Fraktion hervor.

Für detaillierte Informationen über alle seither durchgeführten Projekte und Programme im Bereich der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit verweist die Bundesregierung auf das Transparenzportal: https://www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche?date_min=2013-01-01&country=CD.

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Entwicklungszusammenarbeit mit Madagaskar

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Welche deutschen Entwicklungsleistungen für die Republik Madagaskar aufgewendet werden und welche Programme, Vorhaben, Projekte oder sonstige Maßnahmen in den vergangenen zehn Jahren im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit Madagaskar in Auftrag gegeben wurden, will die AfD-Fraktion mittels einer Kleinen Anfrage (20/9704) erfahren. Weitere Fragen befassen sich mit den Handelsbeziehungen und Marktchancen deutscher Firmen in Bezug auf die Wirtschaft in Madagaskar.

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Kritik des Bundesrechnungshofes

Recht/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHE) In seiner Unterrichtung (20/9700) nimmt Bundesrechnungshof den Haushaltsplan des Bundes 2023 kritisch unter die Lupe und bewertet das allgemeine Ausgabeverhalten wie auch einzelne Praktiken verschiedener Ministerien. In dem aktuellen Bericht wird unter anderem kritisiert, dass die „Corona-Krise ohne Lerneffekt“ geblieben sei, weil die Wirtschaftshilfen des Bundes ohne angemessene Beteiligung der Länder organisiert wurden. Dem Auswärtigen Amt werden „unwirtschaftliche Entscheidungen“ beim Kauf von Auslandsresidenzen vorgeworfen, die keine Einzelfälle seien. Bei der Gesetzlichen Rentenversicherung mangele es an Transparenz über die versicherungsfremden Leistungen. Beim Bau von Bundesstraßen sei der Bedarf und die Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen worden. Diese und viele andere Kritikpunkte schlüsselt der Bundesrechnungshof in seiner Unterrichtung detailliert auf.

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Kommunale Partnerschaften in der Entwicklungszusammenarbeit

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) sieht sich laut ihrem Bereichsleiter Niels Albers als Partner zu allen Fragen kommunaler Entwicklungspolitik. „Unsere Hauptaufgabe besteht darin, dass wir im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Kommunen zu einem Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit ermutigen, ihr Engagement sichtbar machen und sie fachlich sowie finanziell unterstützen“, sagte Albers während einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung am Mittwoch.

Drei große Blöcke gebe es bei der Arbeit der SKEW: Neben der Inlandsarbeit sei dies die Auslandsarbeit und die finanzielle Förderung, erläuterte er. Ein wichtiger Punkt bei der Inlandsarbeit sei das Thema „faire Beschaffung“. Oft sei es für die Kommunen ein Einstiegsthema in die Entwicklungszusammenarbeit. Es sei aber auch wichtig, weil die Kommunen über ihre Beschaffung einen großen wirtschaftlichen Hebel zur Verbesserung der Situation von benachteiligten Bevölkerungsgruppen im globalen Süden hätten. „Wir unterstützen das durch Know-how, durch Vernetzungsveranstaltungen und Wettbewerbe“, sagte Albers.

Bei der Auslandsarbeit gehe es schwerpunktmäßig um die Förderung von Klima- und Nachhaltigkeitspatenschaften. Kommunen würden im Rahmen von zweijährigen Prozessen begleitet, um ihre Partnerschaft auf eine konkrete strategische Basis zu bringen. „Diese Handlungsprogramme könnten in Projekte resultieren, die von uns gefördert werden“, erläuterte der SKEW-Vertreter. Einen Schwerpunkt stelle die Ukraine dar. Es würden Kontakte zwischen deutschen Kommunen und ukrainischen Stellen vermittelt und potenzielle ukrainische Partnerkommunen vorgestellt.

Die finanzielle Förderung reicht laut Albers von Projekten im Klimaschutz und der Nachhaltigkeit im Umfang von bis zu 500.000 Euro bis zu einem „Kleinprojektfonds“, der eine „unaufwändige“ Bezuschussung von bis zu 50.000 Euro vorsieht. Den Flaschenhals bei der Entwicklungszusammenarbeit, die eine freiwillige Leistung der Kommunen sei, stelle oft die Personalausstattung dar, sagte er. Auch hier sei es möglich, BMZ-Mittel für die benötigten Stellen zur Verfügung zu stellen.

Stefan Wagner, Leiter des Amtes für Internationales und globale Nachhaltigkeit der Bundesstadt Bonn, gab einen Blick in die Praxis der Entwicklungszusammenarbeit einer Kommune. Bonn habe seit mehr als zwei Jahrzehnten Projektpartnerschaften und Klimapartnerschaften mit Städten in Ghana, Bolivien, Usbekistan und anderen Regionen dieser Welt, sagte er. Der besondere Fokus liege dabei immer auf dem Fach- und Erfahrungsaustausch zu Fragen des Klima- und Umweltschutzes, zur kommunalen Daseinsvorsorge aber auch der Katastrophenprävention.

„Wir sind davon überzeugt, dass kommunale Partnerschaften Beiträge leisten können, um die Strukturen in den Partnerstädten zu fördern und kommunale Selbstverwaltungen zu stärken“, sagte Wagner. Das geschehe auch, „um den Gedanken der ,Eine Welt‘ stärker in unsere Gesellschaften zu bringen“. Mit Blick auf die Lage in der Ukraine oder im Nahen Osten sei zu erleben, dass die Herausforderungen an die kommunale Entwicklungszusammenarbeit wachsen. Im Falle der Ukraine sei man sehr intensiv dabei, humanitäre Hilfe zu leisten, Spenden anzubieten und beim Wiederaufbau kommunaler Infrastruktur mitzuhelfen. Bonn unterhalte beispielsweise seit Februar eine Solidaritätspartnerschaft mit der ukrainische Stadt Cherson.

Wagner wies darauf hin, dass Kommunen bei ihrem Engagement auch an die Grenzen dessen kämen, was sie leisten können. Es brauche also Unterstützung, „möglichst aus einer Hand“. Sinnvoll sei ein zentraler Ansprechpartner, bei dem die vielfältigen Förderprogramme gebündelt werden und abrufbar sind, sagte er. Daher sei das Angebot der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt sehr zu begrüßen.

Möglichst einfach und rasch müsse der Zugang zu Fördermitteln gestaltet sein, sagte Wagner weiter. Das Berichtswesen sollte seiner Auffassung nach einfach gestaltet werden. Ein gutes Beispiel dafür seien die Corona-Hilfsprogramme gewesen, befand der Kommunalvertreter.

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Koalition hat Fahrplan für Haushalt 2024

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/BAL) Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat am Donnerstagabend die politische Einigung für den Bundeshaushalt 2024 im Haushaltsausschuss des Bundestags präsentiert und sich den Fragen der Abgeordneten gestellt. Er wies darauf hin, dass es sich noch nicht um ein technisch fachliches Konzept handele und erklärte weiter, dass die angekündigte Senkung der Stromsteuer in Höhe von gut drei Milliarden Euro ebenso weiter vorgesehen seien wie die sieben Milliarden Euro Entlastung für die Wirtschaft, die das derzeit vom Bundesrat gestoppte Wachstumschancengesetz (20/8628) vorsähe. Auch die Kindergrundsicherung bleibe in vollem Umfang erhalten.

Ziel der Ampel-Koalition ist es, den Bundeshaushalt bis zum 2. Februar im Bundestag und im Bundesrat zu beschließen. Für den 11. Januar hat der Haushaltsausschuss eine öffentliche Expertenanhörung angesetzt. Die Bereinigungssitzung des Ausschusses soll am 18. Januar stattfinden. Der Nachtragshaushalt 2023 steht am Freitagmorgen dieser Woche auf der Tagesordnung, zusammen mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz (20/8298). Mit Blick auf den Zeitplan für die Verabschiedung des Haushalts stellte Lindner auch das Ende der derzeit gültigen Haushaltssperre in Aussicht.

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Ausschuss billigt Haushaltsfinanzierungsgesetz

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/BAL) Der Haushaltsausschuss hat am Donnerstagabend mit den Stimmen der Fraktionen der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP den Entwurf für den zweiten Teil des Haushaltsfinanzierungsgesetzes (20/8298) gebilligt, der Änderungen für das Jahr 2024 betrifft. Dieser veränderte Entwurf sieht nun unter anderem vor, dass die Einkommensgrenze, bis zu der ein Anspruch auf Elterngeld besteht, sinkt. Konkret sollen künftig Personen mit gemeinsamen Elterngeldanspruch ab einem Einkommen von mehr als 175 000 Euro kein Elterngeld mehr erhalten, für Alleinerziehende wird die Einkommensgrenze auf 150.000 Euro reduziert. Nicht mehr möglich wird dem Gesetzentwurf zufolge bis auf Ausnahmen sein, das beide Elternteile gleichzeitig nach dem 12. Lebensmonat des Kindes das Basiselterngeld beziehen.

Stärker als bisher geplant erhöht wird der CO2-Preis, also der Aufschlag auf Sprit, Heizöl und fossiles Gas. Dieser auf jede emittierte Tonne CO2 anfallende Preis soll nun von derzeit 30 Euro auf 45 Euro im Jahr 2024 steigen. Das entspricht dem ursprünglichen Erhöhungsplan der Großen Koalition von Union und SPD aus der vergangenen Wahlperiode. Die Ampel-Koalition wollte den Erhöhungspfad angesichts hoher Energiepreise verlangsamen und hatte bisher für 2024 einen Preis von 40 Euro vorgesehen. 2025 soll der Preis dann auf 55 statt wie bisher geplant 45 Euro steigen.

Bleiben soll es bei der im November von der Bundesregierung angekündigten Senkung der Stromsteuer auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,50 Euro je Megawattstunde. Die Koalitionsfraktionen gehen davon aus, dass die Änderungen bei der Stromsteuer insgesamt den Bundeshaushalt mit 3,25 Milliarden Euro belasten. Entlastungen beim Strompreis soll es befristet auch für Unternehmen geben. Der Spitzenausgleich läuft Ende des Jahres aus.

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten ferner für Änderungen des Zweiten, Dritten und Neunten Buches Sozialgesetzbuchs. Dies soll den Bundeshaushalt ab 2025 um 900 Millionen Euro jährlich entlasten, zulasten der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Beitragssatzstabilität bei der BA sei jedoch nicht gefährdet, schreiben die Koalitionsfraktionen.

Künftig sollen für die Beratung, Bewilligung und Finanzierung sowie die Förderung der beruflichen Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nicht mehr die Jobcenter zuständig sein, sondern die Arbeitsagenturen. Auch die Bewilligungs- und Finanzierungsverantwortung für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit der BA als Rehabilitationsträger soll dem Gesetzentwurf zufolge von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übergehen.

Aufgelöst werden soll das Sondervermögen Digitale Infrastruktur, Stichtag dafür ist der 30. März 2024. Das vorhandene Vermögen soll in den Bundeshaushalt 2024 fließen. Für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) wird als Zweck neben dem Klimaschutz auch ausdrücklich die Mikroelektronik und die Schiene genannt.

Das Haushaltsfinanzierungsgesetz sieht ferner vor, dass es künftig der Zustimmung des Haushaltsausschusses bedarf, wenn es in Ressorts zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als 100 Millionen Euro kommt. Außerdem sind neue Regeln für die Beteiligung der Haushaltspolitiker bei Entscheidungen zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) im Gesetzentwurf enthalten, ebenso für Zuwendungen an Kommunen bis sechs Millionen Euro.

Für den Gesetzentwurf stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Auf Ablehnung stieß er bei den Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und AfD. Am Freitagmorgen steht das Thema auf der Agenda des Plenums des Bundestags.

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Bundesregierung unterstützt weiter Projekte in Afghanistan

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt laut Bundesregierung seit der Machtübernahme der Taliban am 15. August 2021 die Grundversorgung der Menschen in Afghanistan. Die Arbeit erfolge regierungsfern, es finde keine Zusammenarbeit mit der von der Bundesregierung nicht anerkannten De-facto-Regierung in Afghanistan statt, betont sie in einer Antwort (20/9629) auf eine Kleine Anfrage (20/9265) der AfD-Fraktion.

Konkret äußert sich die Bundesregierung zu einem Projekt zur Förderung der Grund- und Sekundarbildung in Afghanistan. Damit würde unter anderem die Beschaffung von Schultafeln für ausgewählte Schulen, die Erstellung von Handreichungen für strukturierte Tafelbilder und die Weiterbildung von Schulpersonal zu psycho-sozialer Unterstützung gefördert. Die Umsetzung der Maßnahmen vor Ort erfolge ausschließlich über zwei Nichtregierungsorganisationen auf Basis von Finanzierungsverträgen mit der Durchführungsorganisation Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), stellt die Bundesregierung klar. Grundlegende Voraussetzung für die weitere Unterstützung des Projekts sei es, dass Frauen und Mädchen daran teilnehmen können.

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Entwicklungszusammenarbeit mit der DR Kongo

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Für den Zeitraum ab 2013 hat es 529 Maßnahmen und Projekte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland und der Demokratischen Republik Kongo gegeben. Das geht aus der Antwort (20/9583) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/9247) der AfD-Fraktion hervor.

Für detaillierte Informationen über alle seither durchgeführten Projekte und Programme im Bereich der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit verweist die Bundesregierung auf das Transparenzportal: https://www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche?date_min=2013-01-01&country=CD.

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Bundesbehörde gegen Finanzkriminalität in Planung

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/9648) zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, FKBG) vorgelegt. Dieser wird in der kommenden Sitzungswoche nach derzeitigem Stand der Tagesordnung am Donnerstag (14. Dezember) in erster Lesung im Parlament behandelt.

„Das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz soll die Geldwäschebekämpfung in Deutschland nachhaltig verbessern und hierzu eine Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität errichten“, heißt es in der Zielbeschreibung des Gesetzentwurfs. Wesentlicher Teil sei die Errichtung eines Ermittlungszentrums Geldwäsche (EZG). Das neue Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) werde mit dem Bundeskriminalamt (BKA) durch die Errichtung einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe (GEG) verzahnt, erklärt die Bundesregierung weiter.

Für das BKA kündigt die Bundesregierung zugleich „einen nachhaltigen Ressourcenaufbau“ im Rahmen einer neuen Einheit „Geldwäsche, Wirtschafts- und Finanzkriminalität“ an. Hierfür sei aber keine weitere gesetzgeberische Maßnahme erforderlich.

Zur künftigen Organisationsstruktur heißt es in der Lösungsbeschreibung zum Gesetzentwurf weiter: „Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen werden von der Generalzolldirektion (GZD) in das BBF am 1. Juni 2025 überführt, um Synergieeffekte zwischen der Sanktionsdurchsetzung und der Geldwäschebekämpfung zu erzielen sowie die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgung und Analyse nachhaltig zu verbessern.“

Im BBF solle es künftig eine Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht (ZfG) geben. Dies diene der „Stärkung eines einheitlichen, stringenten risikobasierten Ansatzes bei der Geldwäscheaufsicht über den Nichtfinanzsektor sowie der bundesweiten Koordinierung und Unterstützung von geldwäscherechtlichen Aufsichtsmaßnahmen“.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung auch Rechtsgrundlagen für den nationalen und internationalen Datenaustausch schaffen. Zudem erfolge die Einrichtung eines Immobilientransaktionsregisters im Verantwortungsbereich des BBF, um den zuständigen Stellen für die Kriminalitäts-‐ und insbesondere für die Geldwäschebekämpfung sowie den Behörden im Bereich der Sanktionsdurchsetzung einen volldigitalen Zugriff auf Immobiliendaten zu ermöglichen. „Die Einrichtung des Registers erfolgt beim BBF und ergänzt somit den ganzheitlichen Ansatz des BBF, die Analyse, straf- und verwaltungsrechtliche Ermittlungen und die Aufsicht unter einem Dach zu bündeln“, schreibt die Bundesregierung weiter.

Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme insbesondere, am Gesetzgebungsverfahren beteiligt zu werden, denn aus seiner Sicht handelt es sich um einen zustimmungsbedürftigen Gesetzentwurf. Die Bundesregierung widerspricht diesem Ansinnen in ihrer Gegenäußerung und vertritt die Ansicht, dass es dafür eines bestimmten, im Grundgesetz ausdrücklich aufgeführten Zustimmungstatbestands bedürfe. Allein das Argument, es seien Länderkompetenzen berührt, reiche für eine Zustimmungspflicht nicht aus.

Außerdem will die Länderkammer unter anderem, dass neben dem zuständigen Landeskriminalamt (LKA) und der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft sowie dem BKA und dem Zollkriminalamt auch die obersten Landesbehörden der Steuerverwaltung informiert werden, wenn das EZG Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung wahrnimmt. In den Bereichen dieser Behörden gebe es ebenfalls Überschneidungen der Ermittlungstätigkeiten, heißt es in der Stellungnahme als Begründung.

Auch diesen Vorschlag lehnt die Bundesregierung ab. Der Kreis der zu benachrichtigenden Behörden umfasse nur solche, die Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung wahrnähmen, nicht jedoch jede Art von Sachverhaltsaufklärung, begründet sie ihre Ablehnung.

Ferner wollen die Länder, dass Polizisten nur im Einvernehmen mit den örtlich zuständigen Polizeibehörden in Ermittlungshandlungen eingebunden werden können. Sie schlagen darüber hinaus eine Ergänzung vor, dass Landesbedienstete nur dann auf Anforderung des EZG Unterstützung leisten können sollen, wenn die jeweilige Landesbehörden dem zustimmt. Diesen Vorschlag verspricht die Bundesregierung zu prüfen.

Insgesamt bittet der Bundesrat darum, „im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob der Zuständigkeitsbereich des Ermittlungszentrums Geldwäsche mit Blick auf die Zuständigkeitsbereiche der Polizeien des Bundes und der Länder konkreter geregelt werden kann“. Die Bundesregierung weist dieses Anliegen zurück. Weitere Vorschläge des Bundesrats betreffen unter anderem die Fortbildung von Bediensteten oder Regelungen zu den Verfassungsschutzbehörden.

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Weiterer Schritt zum Bundeshaushalt 2023

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/BAL) Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat sich am Donnerstag für einen Nachtragshaushalt 2023 (20/9500) und die Ausrufung einer nachholenden Erklärung einer Haushaltsnotlage 2023 (20/9501) ausgesprochen. Außerdem wurde ein kurzfristig verändertes Haushaltsfinanzierungsgesetz (20/8298) gebilligt. Dafür stimmten jeweils die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.

Die Oppositionsfraktionen CDU/CSU und AfD stimmten dagegen. Die ehemalige Fraktion Die Linke ist nach ihrer Auflösung als Fraktion nicht mehr stimmberechtigt in den Ausschüssen. Abgeordnete der ehemaligen Fraktion nehmen aber beratend teil.

Der Ausschuss setzt seine Haushaltsberatungen am Montag um 17 Uhr fort. Dann soll über den Haushalt 2024 beraten werden. Allerdings machten Vertreter der Ampel-Koalition deutlich, dass dies nicht die abschließende Bereinigungssitzung sein werde. Um die Rechte der Opposition im weiteren Verfahren zu wahren, bot die Koalition an, auch zwischen den Jahren Möglichkeiten zu schaffen. Inwiefern es sich dabei um Ausschusssitzungen oder weitere Anhörungen handeln könnte, wurde nicht präzisiert.

Am Montag soll auch der zweite Teil des Haushaltsfinanzierungsgesetzes beschlossen werden. Die Koalition hatte kurzfristig beantragt, in der Sitzung am heutigen Donnerstag lediglich jenen Teil des vorliegenden Entwurfs für ein Haushaltsfinanzierungsgesetz zu behandeln, der den Haushalt 2023 betrifft. Der übrige das Jahr 2024 betreffenden Teil soll dann am Montag beschlossen werden.

Da dieser Änderungsantrag sehr kurzfristig am Donnerstagvormittag eingebracht wurde, haben mitberatende Ausschüsse nach Angaben aus der Opposition bereits über den gesamten ursprünglichen Antrag abgestimmt. Die CDU/CSU-Fraktion hatte im Finanzausschuss erklärt, dass eine sachgerechte Beratung nicht möglich sei, da der Änderungsantrag erst nach Sitzungsbeginn eingetroffen sei.

Dieselbe Kritik wurde auch im Haushaltsausschuss geäußert. Koalitionsvertreter verwiesen allerdings darauf, dass der Änderungsantrag lange vorläge und bekannt sei, und es nun lediglich darum gehe, nur bestimmte Teile heute zu verabschieden. Eine Bestätigung, dass keine inhaltlichen Änderungen am Antrag vorgenommen worden seien, wollte auf Bitten der Ampel-Koalition der Ausschussvorsitzende Helge Braun (CDU) jedoch nicht abgeben.

Aus Sicht der Unionsfraktion erfüllt die Ampel-Koalition mit ihrer Haushaltspolitik für das Jahr 2023 die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht vollständig. Strittig zwischen Regierung und Opposition ist insbesondere, wie Sondervermögen zu behandeln sind, die nicht aus einer erklärten Notlage heraus mit Finanzmitteln gespeist werden. Die Koalition müsste aus Sicht der Opposition auch die Veränderung von Buchungsregeln im Jahr 2021 zurücknehmen. Die Regierung bestreitet das.

Diskutiert wurde auch die Erklärung einer wirtschaftlichen Notlage im laufenden Jahr, die sich der Kontrolle des Staates entzieht. Die CDU/CSU-Fraktion verwies darauf, dass die Ampel-Regierung mit einem verlängerten Einsatz der Kernkraftwerke das Energieangebot hätte verbreitern können. Dem hielt allerdings der parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Florian Toncar (FDP), entgegen, dass die Laufzeiten der Kernkraftwerke verlängert worden seien. Aufgrund der Preisfindung am Strommarkt habe aber ein höheres Angebot an günstig produziertem Strom nicht sofort Auswirkungen auf die Preise.

Über die Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses berät und beschließt der Bundestag im Plenum laut derzeitigem Stand der Tagesordnung für die neue Sitzungswoche am kommenden Donnerstag, 14. Dezember, ab 9 Uhr (TOP 7).

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Zusammenarbeit der Bundesregierung mit privaten Stiftungen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Über den Stand der Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und privaten Stiftungen gibt die Bundesregierung in der Antwort (20/9534) auf eine Kleine Anfrage (20/8998) der zwischenzeitlich aufgelösten Fraktion Die Linke Auskunft. Aufgelistet werden darin unter anderem die Zahl der Beschäftigten aus Bundesministerien, nachgeordneten Behörden und Durchführungsorganisationen wie der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit und Kreditanstalt für Wiederaufbau, die in den letzten fünf Jahren privaten Stiftungen und unter Beteiligung privater Stiftungen geführten Organisationen oder Programmen zugewiesen oder für eine Tätigkeit dort beurlaubt worden sind.

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Experten billigen Nachtragshaushalt mehrheitlich

Haushalt/Anhörung

Berlin: (hib/PST) In einer Anhörung des Haushaltsausschusses am heutigen Dienstag hat die Mehrzahl der Sachverständigen den Regierungsentwurf eines Nachtragshaushalts für 2023 sowie ein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse für das laufende Jahr gebilligt, wenn auch teilweise mit Einschränkungen. Die Bundesregierung will mit dem Nachtragshaushalt dem jüngsten Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen.

Der Finanzjurist Alexander Thiele von der BSP Business & Law School Berlin sieht mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt dem Karlsruher Urteil „Genüge getan“. Die Bundesregierung sei „erkennbar bemüht, sich aus dem Urteil ergebende Vorgaben zu erfüllen“, sagte Thiele. Dies gelte auch für die Erklärung einer Notlage, um die Schuldenbremse erneut auszusetzen. Sie sei „ausreichend begründet“.

Letztes sahen die meisten Sachverständigen trotz Kritik im Detail ähnlich. So sieht der Heidelberger Lehrstuhlinhaber für Finanz- und Steuerrecht Hanno Kube in der Hilfe für das Ahrtal mittlerweile einen dauerhaft zu finanzierenden Posten, der sich nicht mehr mit einer akuten Notlage begründen lasse. Durch das spät im Jahr erfolgte Karlsruher Urteil sei aber eine „Ausnahmesituation“ entstanden, weshalb die Begründung insgesamt „nachvollziehbar und vertretbar“ sei.

Der Finanzwissenschaftler Berthold Wigger vom Karlsruher Institut für Technologie verwies darauf, dass jetzt, Ende 2023, zwar strenggenommen keine Notlagensituation mehr herrsche, man sich jetzt aber gewissermaßen in die Situation Ende 2022 versetzen müsse, und damals sei eine anhaltende Notlage 2023 noch zu erwarten gewesen. Angesichts dessen erscheine ihm das Vorgehen der Regierung „angemessen“. Es sei „gleichwohl unbefriedigend“, jetzt im Nachhinein die Notlage feststellen zu müssen.

Der Finanzwissenschaftler Thiess Büttner von der Universität Erlangen-Nürnberg interpretierte den Spruch des Bundesverfassungsgerichts so, dass zur Ermittlung des Schuldenstandes alle Defizite aus Sondervermögen auf den Kernhaushalt anrechnet werden müssen. Dies sei beim Nachtragshaushalt aber nicht geschehen. Büttner zufolge ist „ein zusätzliches Defizit aus Sondervermögen von 18 Milliarden Euro nicht berücksichtigt“.

Dagegen hob der Rechtswissenschaftler Joachim Wieland von der Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer hervor, dass sich das Karlsruher Urteil nur auf solche Sondervermögen bezogen habe, deren Kreditfinanzierung aufgrund der Erklärung einer Notlage nach der Schuldenbremsenregelung erfolgt sei. Alle somit relevanten Sondervermögen seien im Nachtragshaushalt berücksichtigt.

Jan Keller vom Bundesrechnungshof hingegen schloss sich zwar der Ansicht Büttners an, nannte es aber „nachträglich schwierig“, alle, also auch nicht notstandsfinanzierte Sondervermögen noch im Nachtragshaushalt zu berücksichtigen. Umso mehr aber müssten sie im Haushalt 2024 berücksichtigt werden.

Der Finanzwissenschaftler Fritz Söllner von der TU Ilmenau ging noch weiter und forderte nicht nur die Berücksichtigung sämtlicher Sondervermögen, sondern auch der aus der Allgemeinen Rücklage entnommenen Gelder. Dabei handele es sich, wie Söllner ausführte, um in vergangenen Jahren nicht verwendete Mittel, die auf Folgejahre übertragen worden seien, für deren Verwendung aber gleichwohl Schulden aufgenommen werden müssten. Die tatsächliche Verschuldung sei im Nachtragshaushalt um rund 43 Milliarden Euro für die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage und 14 Milliarden aus Sondervermögen zu niedrig angesetzt.

Dagegen verwies der Trierer Finanzrechtler Henning Tappe darauf, dass „seit Ewigkeiten“ Überschüsse aus einem Haushaltsjahr im Vollzug auf den nächsten Haushalt übertragen und einer Rücklage zugeführt worden seien. Daran habe Karlsruhe nichts beanstandet.

An Rande kam in der Anhörung auch immer wieder die Frage einer Reform der Schuldenbremse zur Sprache. Die Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Monika Schnitzer, verwies darauf, dass Deutschland an den Finanzmärkten kein Problem mit der Schuldentragfähigkeit habe. Die Staatsverschuldung sei hier die niedrigste unter den G7-Staaten. Seit der Finanzkrise habe sich der deutsche Schuldenstand deutlich reduziert.

Ziemlich einig waren sich die Sachverständigen, dass sich für den Bundeshaushalt 2024 nur noch schwer eine erneute Aussetzung der Schuldenbremse mit einer Notlage begründen lassen werde. So verwies Armin Steinbach von der Wirtschaftshochschule HEC Paris darauf, dass die Energiepreise zwar immer noch zweieinhalbfach über dem Niveau vor Corona lägen, er glaube aber nicht, dass damit 2024 noch eine Notlage zu begründen sei. Allenfalls könne er sich eine solche Ausnahme streng begrenzt auf die Ukrainehilfe vorstellen.

Auf Folgen der vom Finanzminister verhängten Sperre neuer Verpflichtungen bis zur Verabschiedung eines neuen Jahreshaushalts verwies Ulrich Schneider vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband. So könnten Sozialverbände derzeit keine Aufträge etwa für dringende Baumaßnahmen an ihren Einrichtungen vergeben. Für Freiwilligendienste wie das Freiwillige Soziale Jahr, den Bundesfreiwilligendienst, psychosoziale Beratungen und vieles mehr könnten keine neuen Verträge geschlossen werden. „Wann kommt der Haushalt 2024?“, fragte Schneider daher.

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