Einknicken der OECD wird Steuerausfälle durch US-Unternehmen zementieren
Tax Justice Network
Die Abschöpfung von Überschusserlösen bei der Stromerzeugung läuft zum 30. Juni 2023 aus. Die Bundesregierung wird den zeitlichen Anwendungsbereich der entsprechenden Reglung des Strompreisbremsegesetzes nicht verlängern. Die Abschöpfung von Überschusserlösen diente dazu, stromerzeugende Unternehmen bei unerwarteten Zufallserlösen an der Verteilung der Lasten aufgrund krisenbedingt hoher Stromkosten zu beteiligen. Angesichts der gesicherten Stromversorgung, sinkender Strompreise und damit ausbleibender Einnahmen aus der Abschöpfung sowie nicht auszuschließender Investitionshemmnisse sei eine Verlängerung der Abschöpfung nicht gerechtfertigt.
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