Neues aus dem Bundestag | 15. Mai 2026
Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.
Experten: Wasserwirtschaft steht vor tiefgreifendem Wandel
„Das Parlament“: US-Techkonzerne sollen zahlen
Mittel für Klimaschutz-Institut
Humanitäre Hilfe für Sudan und Nachbarländer
Angaben zur Zuwendungen des Bundes
Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation
Noch keine Einzelheiten zum Umbau von „Demokratie leben!“
Wiederaufbau des Gazastreifens kommt bisher kaum voran
UN-Koordinator: Humanitäre Lage in Gaza verschärft sich
Bericht zu Wettbewerbsbeschränkungen
Nach COP 27: Fonds für Schäden und Verluste noch im Aufbau
Umweltbundesamt: CO2-Emissionen 2025 kaum gesunken
Finanzierung und Ziele des Förderprogramms „develoPPP“
Unterstützung für den Energiesektor der Ukraine
Förderung der „International Planned Parenthood Federation“
Einfuhren aus Mercosur-Staaten
Gewalt gegen Frauen: Umsetzung der Istanbul-Konvention
Reform der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
Aktuell 57 Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft
Kosten von Mehrwertsteuer-Befreiung bei Lebensmitteln
Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss
Berlin: (hib/HAU) Die Wasserwirtschaft steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Da die bisher angenommene „Stationarität“ hydrologischer Systeme nicht mehr gelte, brauche es innovative Ansätze für ein klimaresilientes und sozial ausgewogenes Wassermanagement in Städten. Zu dieser Einschätzung gelangten Professor Jörg E. Drewes, Co-Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU), und Professor Uli Paetzel, Präsident der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA), bei einem öffentlichen Fachgespräch des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen am Mittwoch.
Instationarität sei das neue Normal, sagte der WBGU-Co-Vorsitzende Drewes. Es gebe vermehrt Extremwetterereignisse in beide Richtungen. „Mal zu viel, mal zu wenig Wasser.“ Es sei davon auszugehen, dass diese Instationarität ein unumkehrbarer Zustand sei. „Wir haben es also mit einer neuen Qualität von Risiken und Unsicherheiten zu tun“, sagte er. Daraus ergebe sich die Notwendigkeit eines neuen gesellschaftlichen Umgangs mit Risiken, inklusive vorausschauender Planung und der Entwicklung von Alternativstrategien.
Drewes verwies auch auf die enge Kopplung von Wasserquantität und Wasserqualität. „Wenn die Verdünnung fehlt, bekommen wir ein Qualitätsproblem.“ Schadstoffe, die schwer abbaubar und gesundheitsschädlich seien, dürften daher gar nicht erst in den Gewässern landen, sagte er. Es brauche also eine konsistente Implementierung der Null-Emissions-Strategie. Gleichzeitig würden moderne Verfahren zur Bewertung von Chemikalien, die Rückgewinnung von Ressourcen aus Abwasser sowie flexible, anpassungsfähige Infrastrukturen benötigt.
Drewes griff auch das Thema Schwammstadt auf. Es gehe dabei um die Stärkung von Puffern in der Landschaft- auf Flächen aller Nutzungsgrade. „Wir müsse das Wasser in den Städten zurückhalten“, sagte er. Wasser müsse stärker als wertvolle Ressource berücksichtigt werden. Das bedeute, bei langfristigen Investitionsentscheidungen – etwa bei der Entwicklung neuer Quartiere – Risiken mitzudenken, „die man dabei vermeiden kann“.
Drewes ging auf das Beispiel Kopenhagen ein. Dort habe 2011 ein Starkregen die Stadt unter Wasser gesetzt. Daraufhin sei ein Programm gestartet worden, um die Stadt Kopenhagen komplett umzugestalten. Damit seien immense Investitionen verbunden gewesen, sagte er. Gerechtfertigt habe man diese mit dem Gedanken, dass die Kosten geringer seien als eventuelle zukünftige Schäden, wenn man nichts tue.
Wasser, so sagte Uli Paetzel, Präsident der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, werde das künftige Querschnittsthema für Infrastrukturentwicklungen sein. „Jede Industrieansiedlung wird demnächst auch über das Thema Wasser gelöst werden müssen.“ Das betreffe nicht nur die Themen Wasserversorgung und Wasserentsorgung, sondern auch die Frage, ob es in der Region, wo die Ansiedelung stattfinden soll, überhaupt genug Wasservorräte gibt. Mit Blick darauf sei klar: „Die Ansiedelung von Tesla in Grünheide war ein grandioser Fehler, weil dort eben nicht das ausreichende Wasserdargebot ist“, sagte Paetzel.
Die Rechtsgrundlagen für ein sich durch die Klimakrise änderndes Verhältnis zu Wasser seien vorhanden, betonte er. Neben der europäischen Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, die die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, Ökosysteme aktiv zu renaturieren und in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen, gebe es das Verschlechterungsverbot nach dem Wasserhaushaltsgesetz, das einer der wichtigsten Grundsätze der Wasserrahmenrichtlinie sei. Demzufolge dürfe es bei Baumaßnahmen keinen Nettoverlust an Grünflächen geben. Das Problem dabei: Die meisten Kommunen würden diese „wesentlichen Elemente“ weder kennen noch anwenden, sagte Paetzel.
Auch der Präsident der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall wies auf das Grundprinzip der Schwammstadt hin. „Wir wissen, dass es funktioniert. Wir müssen es nur umsetzen“, sagte er. Das Problem liege aber auf der Ebene der Akteure. Unklare Zuständigkeiten führten zu Verzettelungen „und hindern uns auf praktischer Ebene“. Hinbekommen könne man das nur, „wenn wir das Ganze als Gemeinschaftsaufgabe verstehen und neue Formen der Zusammenarbeit mit klarer Trägerschaft und Identifikation hingekommen“, sagte Paetzel.
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Bundestagsnachrichten/Bericht
Berlin: (hib/FB) Wäre die Digitalwirtschaft ein eigenes Land, sie wäre nach den USA und China die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt, noch vor Deutschland. Der Branchenverband Bitkom erwartet einen Umsatz der globalen Internet- und Tech-Unternehmen von 5,7 Billionen Euro im laufenden Jahr 2026, also deutlich mehr als die Wirtschaftsleistung der Bundesrepublik, die der Prognose der Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge in diesem Jahr bei 4,6 Billionen Euro liegen dürfte. „Big Tech“-Unternehmen wie Google und Co. sollen nach dem Willen der Grünen zehn Prozent ihres Umsatzes an den Staat weiterleiten. https://www.das-parlament.de/wirtschaft/finanzen/gruene-fordern-digitalsteuer-fuer-apple-google-amazon-und-co
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Wirtschaft und Energie/Antwort
Berlin: (hib/NKI) Das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) hat seit dem Jahr 2015 für insgesamt 22 Projekte, Studien, Gutachten und Publikationen rund 6,32 Millionen Euro an Fördermitteln erhalten. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5278) auf eine Kleine Anfrage (21/4618) der AfD-Fraktion.
Das IKEM ist laut eigenen Angaben eine Einrichtung, die die rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Grundlagen für erfolgreichen Klimaschutz erforscht und seit Jahren von unterschiedlichen Bundesbehörden für die Erstellung von Studien, juristischen Gutachten und weiteren beraterischen und unterstützenden Leistungen in Anspruch genommen wird.
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Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/AHE) Seit Ausbruch der Kampfhandlungen hat Deutschland für den Sudan und Nachbarländer allein bilateral rund 738 Millionen Euro an humanitärer Hilfe zur Verfügung gestellt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/5297) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4633) hervor. Die Schwerpunkte der deutschen humanitären Hilfe liegen demnach auf der „Versorgung von Binnenvertriebenen, Flüchtlingen und vulnerablen Gastgemeinden in den Bereichen Schutz, Ernährungssicherheit, Wasser/Sanitäres/Hygiene, Bekämpfung sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt und Gesundheitsversorgung“.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, ist sie seit Ausbruch des Krieges im Sudan mit Nachbarstaaten und regionalen Akteuren immer wieder hochrangig im Gespräch, um Friedensbemühungen zu unterstützen. Deutschland sei Mitgastgeber mehrere Konferenzen (Paris 2024, London 2025, Berlin 2026) und organisiere Ministertreffen am Rande der VN-Generalversammlung zum Sudan.
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Finanzen/Antwort
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4774) zu Zuwendungen des Bundes an öffentlich-rechtliche und private Empfänger aus verschiedenen Bundesprogrammen und Einzelplänen beantwortet (21/5387). Dabei listet die Regierung umfangreiche Daten zur Förderung auf Basis einer Ressortabfrage tabellarisch auf, erläutert aber zusätzlich, dass die Fragen „lediglich teilweise beantwortet“ würden, „da der Arbeitsaufwand zur Recherche der erfragten Informationen unzumutbar ist und hierdurch in den mit der Recherche befassten Arbeitseinheiten die funktionsadäquate Erledigung der Fachaufgaben gefährdet wäre“.
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Arbeit und Soziales/Unterrichtung
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat die Mitteilung über angenommene Urkunden von Übereinkommen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation als Unterrichtung (21/5448) vorgelegt. Darin geht es unter anderem um das Übereinkommen Nr. 191 sowie die Empfehlung Nr. 207 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip (2023); die Empfehlung Nr. 208 zur hochwertigen dualen Berufsausbildung (2023) und das Übereinkommen Nr. 192 und die Empfehlung Nr. 209 über die Prävention und den Schutz gegen biologische Gefahren im Arbeitsumfeld (2025). „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird die Ratifizierbarkeit der Übereinkommen prüfen und im positiven Fall einen entsprechenden Vertragsgesetzentwurf vorlegen. Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation werden nicht ratifiziert, sondern den gesetzgebenden Organen lediglich zur Kenntnis vorgelegt“, heißt es in der Unterrichtung.
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Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung macht derzeit keine Angaben darüber, wie sie im Einzelnen die Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ für 2027 umbauen will. Als Begründung nennt sie in einer Antwort (21/5411) auf eine Kleine Anfrage (21/4932) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass der Prozess noch nicht abgeschlossen sei.
Das Programm werde aber, wie angekündigt, im Rahmen der Weiterentwicklung ab 2027 die Schwerpunkte Demokratiebildung und Extremismusprävention verstärkt abbilden. Die Programmbereiche „Innovationsprojekte“ sowie „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ würden zum 31. Dezember 2026 auslaufen; die Ergebnisse gesichert. „Zukünftig gibt es die vier Handlungsebenen Kommune, Land, Bund und digitaler Raum“, so die Regierung.
Sie erläutert darüber hinaus: „Der freiheitliche demokratische Verfassungsstaat lebt von zivilgesellschaftlichem Engagement für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben und dem Einsatz gegen menschen- und demokratiefeindliche Phänomene. Es ist die Verantwortung des Staates, im Rahmen einer wehrhaften Demokratie für den Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten. Die Bundesregierung ist ausgehend hiervon verpflichtet, beim Einsatz staatlicher Mittel nach Maßgabe der Rechtsordnung zu verhindern, dass hierdurch extremistische Gruppierungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, begünstigt werden. Die Bewilligung von Förderungen hat sich an diesem Rahmen der verfassungsgemäßen Ordnung zu orientieren.“
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Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss
Berlin: (hib/JOH) Der Wiederaufbau des Gazastreifens steht laut Jaco Cilliers vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) auch Monate nach Ende des zweijährigen Krieges weiter vor gewaltigen Herausforderungen. Trotz des am 10. Oktober 2025 in Kraft getretenen Waffenstillstandsabkommens habe sich die Lage für die Menschen in Gaza kaum verbessert, sagte der Sonderbeauftragte für das UNDP-Programm zur Unterstützung des Palästinensischen Volkes am Mittwoch in einer nichtöffentlichen Sitzung des Entwicklungsausschusses. Als Gründe dafür nannte Cilliers den brüchigen Waffenstillstand, den weiterhin unzureichenden Zugang für Hilfsorganisationen, Güter und Wiederaufbaumaterial sowie fehlende Strukturen.
Der Wiederaufbau des völlig zerstörten Küstenstreifens werde mindestens eine Dekade dauern, sagte Cilliers. Priorität habe die Trümmerbeseitigung, die Schaffung von Wohnraum und die Versorgung mit Lebensmitteln, erst danach könne überhaupt mit dem Wiederaufbau begonnen werden. Cilliers verwies auf einen gerade vorgestellten gemeinsamen Bericht der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der Weltbank, der die Wiederaufbaukosten auf mindestens 71,4 Milliarden US-Dollar beziffert.
Cilliers zufolge sind 90 Prozent der Infrastruktur im Gazastreifen zerstört, darunter nahezu alle Krankenhäuser und Schulen. 1,9 Millionen der insgesamt rund 2,2 Millionen Bewohner des Gazastreifens könnten weiterhin nicht in ihren Häusern leben. Es herrsche ein aktuter Mangel an Wasser und Lebensmitteln, 728.000 Kinder seien seit Ausbruch des Krieges nicht mehr zur Schule gegangen. Die Arbeitslosenrate liege bei 84 Prozent.
Von der Unionsfraktion gefragt, wie UNDP sicherstelle, dass Hilfsgelder nicht wie in der Vergangenheit in die Hände der im Gazastreifen nach wie vor operierenden Hamas gelangten, betonte Cilliers, das UNDP nehme dieses Thema und die damit verbundene Herausforderung sehr ernst. Alle Organisationen und beteiligten Personen, die Gelder erhielten, würden sorgfältig überprüft, um Mittelfehlverwendungen auszuschließen. Die Hamas-Strukturen seien durch den Krieg außerdem erheblich reduziert worden.
Ein Abgeordneter der SPD erkundigte sich nach den Folgen für die Arbeit des UNDP in Gaza, sollte die gegenwärtig volatile Situation anhalten. Dazu sagte Cilliers, er sehe den Willen bei den Menschen in Gaza, den Wiederaufbau voranzutreiben. Dafür müssten jedoch einheitliche palästinensische Regierungsstrukturen unter Einbeziehung der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) geschaffen werden. Das UNDP unterstütze diesen Prozess sowie die dafür notwendige, umfassende Reform der PA.
Zur Frage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach der Situation im Westjordanland führte Cilliers aus, die Gewalt jüdischer Siedler gegen Palästinenser habe stark zugenommen. Regelmäßig würden Häuser und Ackerland zerstört und Bewohner attackiert. Auch die wirtschaftliche und soziale Situation der Menschen habe sich verschlechtert. Das UNDP engagiere sich hier, unterstützt mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), unter anderem für die Schaffung von Jobs und den Bau von Krankenhäusern.
Allerdings, betonte er bezugnehmend auf eine Frage der Linksfraktion, stellten die Streichungen in den Entwicklungetats vieler Länder eine große Herausforderung auch für die Arbeit des UNDP dar. Um Vorhaben langfristig abzusichern, müssten neuen Finanzierungswege gefunden werden, etwa mithilfe von privaten Akteuren.
Die AfD wollte von der Bundesregierung wissen, wie lange das von ihr finanzielle unterstützte UNDP-Programm zur Unterstützung der Palästinenser noch fortgeführt werden solle. Dazu sagte der Parlamentarische Staatssekretär im BMZ, Johann Saathoff, die Rahmenbedingungen für die Arbeit des UNDP seien nicht nur in Gaza, sondern auch im Westjordanland, wo wie Palästinensische Autonomiebehörde vor dem finanziellen Kollaps stehe, schlechter geworden. Doch sie werde fortgeführt, solange es notwendig sei.
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Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss
Berlin: (hib/SAS) Sechs Monate nach dem Inkrafttreten des Waffenstillstandsabkommens Anfang Oktober 2025 spitzt sich die humanitäre Lage in Gaza erneut zu. Wie der Humanitäre Koordinator der Vereinten Nationen (UN) in den besetzten palästinensischen Gebieten, Ramiz Alakbarov, am Mittwoch im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe betonte, habe sich die Versorgung mit Lebensmitteln im vergangenen Jahr zunächst verbessert. Den Vereinten Nationen sei es gelungen, die im Abkommen vereinbarten 600 Lastwagen mit Hilfsgütern pro Tag in den Gazastreifen zu bringen. Doch seit dem Beginn des Irankriegs habe sich die Situation deutlich verschlechtert: Weniger als die Hälfte der Lastwagen erreiche die Menschen in Gaza. Erst in den letzten zwei Wochen seien wieder mehr Hilfslieferungen angekommen.
Gleichzeitig blieben die Entsorgung von Müll und Abwasser sowie die Unterbringung der Menschen in dem seit dem Krieg zerstörten Küstenstreifen äußerst problematisch. Ratten und andere Nagetiere gelangten in die Unterkünfte und bissen die Menschen, berichtete der UN-Sonderkoordinator. Viele vor allem kleine Kinder litten unter Krätze. Abwasser fließe unbehandelt ins Mittelmeer, da eine mit deutscher Hilfe gebaute Kläranlage im Krieg zerstört worden sei. 83 Prozent der Menschen in Gaza lebten unterhalb grundlegender humanitärer Standards, so Alakbarov.
Immer wieder werde die Waffenruhe unterbrochen, die notwendige Entwaffnung der Hamas komme ebenfalls nicht voran. Auf Nachfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach der Einhaltung der Waffenruhe erklärte der UN-Sonderkoordinator, dass seit Beginn der Waffenruhe mehr als 700 Menschen getötet worden seien. Erst vor wenigen Tagen sei ein Mensch beim Wasser holen von einer Drohne getötet worden.
Ein Abgeordneter der Unionsfraktion begrüßte, dass sich Alakbarov klar zur Entwaffnung der Terrororganisation Hamas positioniert habe und fragte, wie es den Vereinten Nationen gelingen könne, im Konflikt zwischen Israelis und den Palästinensern wieder als neutraler Partner wahrgenommen zu werden. Der Sonderkoordinator betonte, er bemühe sich, gute Beziehungen zu allen zu pflegen. Er habe von der Hamas angegriffene Kibbuzim und Familien israelischer Geiseln besucht. Die Gesundheit und Sicherheit dieser Menschen spiele eine ebenso große Rolle wie die Gesundheit und Sicherheit der Menschen in Palästina.
Nach der Lage im Westjordanland und der Möglichkeit von Wahlen erkundigte sich die AfD-Fraktion. Seit 20 Jahren habe es keine Wahl mehr gegeben. In seiner Antwort äußerte sich Alakbarov alarmiert über die zunehmende Siedlergewalt im Westjordanland. Jeden Tag gebe es Schüsse und Schlägereien, immer wieder setzten radikale israelische Siedler Besitz von Palästinensern in Brand. Das sei das höchste Gewaltniveau seit Jahrzehnten. Wahlen in den palästinensischen Gebieten müsse es geben, so Alakbarov. Konkrete Pläne dafür gebe es allerdings nicht. Palästinenserpräsident Mahmoud Abbas leitet seit 2006 die Palästinensische Autonomiebehörde. Ende April stünden aber in den palästinensischen Gebieten Kommunalwahlen an.
Ein Abgeordneter der SPD-Fraktion wollte von Alakbarov wissen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssten, um dem Ziel der Zweistaatenlösung näherzukommen. Der UN-Koordinator sagte dazu, es brauche mehr interreligiösen Dialog und einen regionalen Friedensprozess. Doch dieser werde nicht gelingen, wenn 1,2 Millionen Menschen weiterhin in Zelten leben müssten. Alakbarov warnte davor, die Vertriebenen zu vergessen. Es drohe ein Sicherheitsproblem nicht nur für Gaza und Israel, sondern für die gesamte Weltgemeinschaft.
Was es brauche, um Terror und Terrorismus den Nährboden zu entziehen, wollte schließlich eine Abgeordnete der Linksfraktion wissen. Alakbarov betonte, dass in erster Linie die Entwaffnung der Hamas nötig sei. Um zu verhindern, dass sich der Terror in Zukunft fortsetze, müssten aber auch die Kinder in den palästinensischen Gebieten besser behandelt werden.
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Wirtschaft und Energie/Unterrichtung
Berlin: (hib/NKI) Der Bericht gemäß Paragraf 19a Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen liegt als Unterrichtung (21/5449) der Bundesregierung vor.
Diese Dokumentation evaluiert die Erfahrungen mit der 2021 eingeführten Vorschrift über die Aufsicht von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung (ÜMÜB) für den Wettbewerb. Das Bundeskartellamt hat in der Zeit gegen die fünf großen Digitalunternehmen Alphabet/Google, Amazon, Apple, Meta und Microsoft entsprechende Verfahren gegen Wettbewerbsgefährdung eingeleitet. Die Möglichkeit dazu wurde durch die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Jahr 2021 möglich.
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Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort
Berlin: (hib/SAS) Der auf der Weltklimakonferenz im ägyptischen Scharm asch-Schaich 2022 (COP27) beschlossene Fonds zum Umgang mit Verlusten und Schäden (Fund for responding to Loss and Damage, kurz FRLD) befindet sich noch im Aufbau. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/5447) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (21/5039).
Wichtige Grundlagen für die weitere Kapitalisierung des FRLD müssten noch erarbeitet werden, schreibt die Bundesregierung. Dazu zählten auch die Strategie zur Ressourcenmobilisierung sowie die Ausarbeitung des langfristigen Geschäftsmodells des Fonds.
Bei der Weltklimakonferenz in Dubai (COP28) im Jahr 2023 hatte die Bundesregierung 100 Millionen US-Dollar für den FRLD angekündigt. Der Umrechnungswert von 92 Millionen Euro sei im Haushaltsjahr 2024 zugesagt und mittlerweile komplett ausgezahlt worden, heißt es in der Antwort. Für Angaben zu den Beiträgen weiterer Geber verweist die Bundesregierung auf die Webseite des Fonds www.frld.org/pledges. Demnach waren Mitte März insgesamt 822,04 Millionen US-Dollar eingezahlt worden.
Die AfD hatte sich in ihrer Anfrage nach den Ergebnissen und wirtschaftlichen Folgen der Klimakonferenz COP30 erkundigt.
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Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Unterrichtung
Berlin: (hib/SAS) Die Treibhausgasemissionen in Deutschland sind im vergangenen Jahr laut einem Bericht des Umweltbundesamtes über die Treibhausgas-Projektionen 2026 kaum gesunken. Der Bericht, den die Bundesregierung als Unterrichtung (21/4900) vorgelegt hat, zeigt, dass Deutschland im Jahr 2025 rund 649 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente emittiert hat. Im Vergleich zum Vorjahr blieb der Ausstoß nahezu unverändert. Die Reduktion lag bei knapp einer Million Tonnen oder 0,1 Prozent CO2-Äquivalente.
Der Sektor Energiewirtschaft verzeichnete einen Rückgang um 0,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, der auch auf die erneut gestiegene Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zurückzuführen ist. Während die Industrie (-3,8 Prozent) vor allem aufgrund niedrigerer Auslastung deutlich Emissionen einsparte, stiegen jedoch in den Sektoren Verkehr (+1,5 Prozent) und Gebäude (+3,4 Prozent) die Emissionen im Vergleich zum Vorjahr an.
Mit Blick auf die kommenden Jahre geht das Umweltbundesamt davon aus, dass sich die Klimaschutzlücke bis 2030 um fünf Millionen Tonnen CO2 auf insgesamt 30 Millionen Tonnen CO2 vergrößert. Die Projektstionsdaten 2026 weisen bis 2030 einen Rückgang um 62,6 Prozent aus. Damit würden 2,4 Prozentpunkte zur Erreichung des deutschen Klimaschutzziels für das Jahr 2030 fehlen. Dieses Ziel sieht eine Reduktion klimaschädlicher CO2-Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 vor. Grundsätzlich sei das Ziel aber weiterhin „in greifbarer Nähe“, heißt es im UBA-Bericht.
Allerdings sei eine leichte Verschlechterung in Höhe von knapp fünf Millionen Tonnen CO2-Äquivalente im Vergleich zu den Projektionsdaten 2025 zu vermerken. Der Puffer aus den Projektionsdaten 2025 in Höhe von rund 81 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente sei nahezu verbraucht.
Die Projektionsdaten 2026 bestätigen für die Zeit nach 2030 das Bild aus den vergangenen Jahren: Das Minderungsziel bis 2040 um 88 Prozent gegenüber 1990 werde mit den derzeitig implementierten klimapolitischen Instrumenten „deutlich verfehlt und bleibt gleich zu den Projektionsdaten 2025“, heißt es im Bericht des Umweltbundesamtes. Erreicht werde nur eine Minderung von etwa 80 Prozent im Jahr 2040.
Auch das Ziel der Netto-Treibhausneutralität im Jahr 2045 drohe weiterhin verfehlt zu werden. „Es ist nicht absehbar, dass in allen Sektoren ausreichend tiefgreifende Transformationen hin zur Treibhausgasneutralität gelingt“, konstatiert das UBA. Es bestehe Handlungsbedarf. Als zentrales Fundament für die angestrebte Minderung der Treibhausgasemissionen nennt der Bericht die Energiewende und den Ausbau erneuerbarer Energien und der dafür notwendigen Infrastruktur sowie den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft.
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Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat dem entwicklungspolitischen Förderprogramm „develoPPP“ im Jahr 2025 insgesamt 61,28 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Wie sie in der Antwort (21/5563) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5206) schreibt, verknüpfe das Programm unternehmerisches Engagement gezielt mit entwicklungspolitischen Zielen der Bundesregierung. Gefördert würden Projekte, die wirtschaftlich tragfähig seien und gleichzeitig einen messbaren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung in Partnerländern leisteten.
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Wirtschaft und Energie/Antwort
Berlin: (hib/NKI) Seit 2016 hat Deutschland die Ukraine mit rund 1,2 Milliarden Euro unterstützt, die für den Energiebereich vorgesehen waren. Das geht aus der Antwort (21/5564) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/5237) der AfD-Fraktion hervor.
Die Zahlungen beinhalten demnach unter anderem Mittel für den „Ukraine Energy Support Fund“, ein von der Europäischen Energiegemeinschaft verwalteter Fonds, der 2022 auf Ersuchen der Europäischen Kommission eingerichtet wurde. Unterstützung habe es auch für den ukrainischen Netzbetreiber Ukrenergo sowie für Beschaffungen zu Stabilisierungsmaßnahmen gegeben, die im Laufe des Krieges für die Energieversorgung der Ukraine notwendig wurden.
Darüber hinaus werde für die Verteidigung der Ukraine gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg umfassende bilaterale zivile und militärische Unterstützung bereitgestellt. „Teile davon kommen auch dem Energiesektor zugute, werden aber nicht gesondert erhoben“, heißt es in der Antwort. So sei von Deutschland beispielsweise seit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs humanitäre Hilfe geleistet worden, die teilweise zur Unterstützung der Bevölkerung hinsichtlich der Deckung von Energie- und Wärmebedarfen im Rahmen der Winterhilfe beitrage. Eine detaillierte Auflistung der Unterstützungsleistungen durch die Bundesregierung werde quartalsweise unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschland-hilft-der-ukraine-2160274 veröffentlicht.
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Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, die Förderung der „International Planned Parenthood Federation“ (IPPF) einzustellen. Wie sie in der Antwort (21/5630) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4447) schreibt, habe sie keine Maßnahmen im Ausland gefördert, die sich für ein Recht auf Abtreibung einsetzen. Die Bundesregierung erfasse dabei nicht, „ob oder in welcher Weise geförderte Projektträger im Ausland Positionen zu Fragen des Schwangerschaftsabbruchs vertreten“.
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Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antwort
Berlin: (hib/MIS) Der Bundesregierung liegen derzeit keine Informationen der amtlichen Überwachung der Länder über besondere Auffälligkeiten bei Kontrollen von Lebensmitteln und Futtermitteln aus den Mercosur-Staaten (Argentinien, Bolivien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) vor. Das schreibt sie in ihrer Antwort ( 21/5644) auf die Kleine Anfrage (21/5153) der AfD-Fraktion. Alle aus Drittländern eingeführten Erzeugnisse müssten auch die Anforderungen der EU zum Schutz der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen vor Risiken erfüllen. Demnach seien die EU-Standards zur Produkt- und Lebensmittelsicherheit sowie zur Tier- und Pflanzengesundheit einzuhalten.
Wie die Bundesregierung hinzufügt, müssen gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 in die EU eingeführte Lebensmittel und Futtermittel, die in der EU in den Verkehr gebracht werden sollen, die entsprechenden Anforderungen des Lebensmittelrechts oder von der EU als zumindest gleichwertig anerkannte Bedingungen erfüllen oder aber, soweit ein besonderes Abkommen zwischen der EU und dem Ausfuhrland besteht, die darin enthaltenen Anforderungen. Die Verpflichtung zur vollumfänglichen Einhaltung der EU-SPS-Standards bezüglich Produkt- und Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit betreffe somit auch die aus Mercosur-Staaten in die EU verbrachten landwirtschaftlichen Erzeugnisse, schreibt die Bundesregierung.
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Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss
Berlin: (hib/SAS) Nach dem Besuch einer Expertengruppe des Europarats zur Prüfung des Umsetzungstands der Istanbul-Konvention in Deutschland haben Vertreterinnen der Bundesregierung am Mittwoch den Menschenrechtsausschuss über erste Ergebnisse und Rückmeldungen informiert. Ein umfassender Bericht der Expertengruppe Grevio (Group of experts on action against violence against women and domestic violence) soll im November veröffentlicht werden.
Die Istanbul-Konvention ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Im Oktober 2017 wurde das Übereinkommen in Deutschland ratifiziert, es trat am 1. Februar 2018 in Kraft.
Die zwei Vertreterinnen des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) verwiesen im Ausschuss zunächst auf den im vergangenen Oktober von Deutschland für die erste Evaluierungsrunde eingereichten Staatenbericht. Dieser Bericht habe deutliche Fortschritte Deutschlands im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt auf allen staatlichen Ebenen gezeigt. Die Grevio-Experten hätten bei ihrem Besuch insbesondere die Gewaltschutzstrategie der Bundesregierung, die Einrichtung einer Koordinierungsstelle sowie die Festlegung von Schwerpunkten für die einzelnen Ressorts gewürdigt, berichteten die BMBFSFJ-Mitarbeiterinnen. Erstmals gebe es eine Struktur zur Umsetzung der Istanbul-Konvention innerhalb der Regierung.
Weitere Fortschritte seien die Schaffung einer unabhängigen Berichterstattungsstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte, die Durchführung einer Dunkelfeldstudie sowie der Beschluss des Gewalthilfegesetzes, das zum ersten Mal einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen schaffe.
Darüber hinausgehende Regelungen, um Frauen und Kinder besser vor Gewalt zu schützen, seien in Arbeit: Hier nannten die BMBFSFJ-Mitarbeiterinnen die elektronische Fußfessel nach spanischem Modell, über die der Bundestag diese Woche abschließend berate, und die Gesetzentwürfe zur Reform des Kindschafts- und Sorgerechts sowie gegen digitale Gewalt, die im Ressort von Bundesjustizministerin Hubig erarbeitet würden. Die vor 15 Jahren verabschiedete Istanbul-Konvention enthalte zwar keine Regelungen gegen digitale Gewalt, dafür aber die europäische Gewaltschutzrichtlinie, so eine Vertreterin der Bundesregierung auf Nachfrage der SPD-Fraktion. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einheitlichen Mindeststandards bei der Kriminalisierung von (Cyber-) Gewalt, Zwangsehen und Genitalverstümmelung. Das werde ein Schwerpunkt sein, so die BMBFSFJ-Vertreterin. Außerdem in Vorbereitung sei ein Fahrplan für Maßnahmen zur Verbesserung der Prävention von Gewalt.
Handlungsbedarf hätten die Grevio-Experten auch mit Blick auf die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, bei der Verbesserung der Datenlage und der Beschäftigung mit dem Thema Schulung Training gesehen, berichteten die BMBFSFJ-Vertreterinnen.
Die Unionsfraktion fragte nach der Datenerhebung bei Femiziden, die von der Grevio-Kommission bei einem früheren Besuch kritisiert worden war. Was werde hier heute unternommen? Zur Antwort gaben die Vertreterinnen der Bundesregierung an, dass weiterhin eine einheitliche Definition fehle, was ein Femizid sei. Eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz sei aber damit befasst, sodass darauf aufbauend Daten erhoben werden könnten. Ein Ergebnis solle bis Ende des Jahres vorliegen.
Ein Vertreter der AfD kritisierte, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ vorsehe, dass die von Gewalt betroffenen Frau selbst den Antrag auf eine elektronische Fußfessel stellen müsse. Komme der Täter aus der Familie laste ein hoher psychischer Druck auf dem Opfer. Die Gefahr bestehe, dass Frauen den Antrag nicht stellten oder einen bereits gestellten Antrag unter Druck wieder zurückzögen. Es sollten daher eher Gerichte diesen Opferschutz anordnen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte wissen, was die Bundesregierung zum Schutz besonders vulnerabler Frauen und Mädchen, wie etwa Geflüchteten, tue. Wie stelle sie sicher, dass die, die etwa in Erstaufnahmeeinrichtungen von Gewalt betroffen seien, Zugang zu Gewaltschutz bekämen? Darauf antworteten die Regierungsvertreterinnen, dass der Schutz vulnerabler Gruppen, zu denen auch behinderte Frauen gehörten, Teil von Gewaltschutzstrategie und Gewalthilfegesetz sei.
Die Linke monierte die weiterhin fehlenden Plätze in Frauenhäusern und fragte nach der Finanzierung des Ausbaus von Frauenhäusern. Die BMBFSFJ-Vertreterinnen entgegneten, dass die Zahl der fehlenden Plätze nicht beziffert werden könne, solange die Bedarfsplanung der Länder nicht vorliege. Die Bundesregierung habe zwar, um den Unterstützungsbeitrag des Bundes abschätzen zu können, bereits eine Studie in Auftrag gegeben, aber auch diese habe die fehlenden Frauenhausplätze nicht errechnen können.
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Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/JOH) Das in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung formulierte Ziel, Armut, Hunger und Ungleichheiten zu überwinden, bleibt laut Bundesregierung trotz der geplanten Neuausrichtung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit Kernaufgabe des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sei handlungsleitender Kompass für die vier Ziele des Reformplans, schreibt sie in einer Antwort (21/5641) auf eine Kleine Anfrage (21/5044) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Danach gefragt, wie sie die im Reformplan genannten „deutschen Interessen“ definiert, auf die sich die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) in Zukunft stärker fokussieren soll, heißt es, die Bundesregierung sehe sie als Ergebnis eines politischen Abwägungsprozesses. „Teil dieses Abwägungsprozesses sind unter anderem entwicklungspolitische, wirtschaftliche, sicherheitspolitische, geostrategische und menschenrechtliche Interessen.“
Die im Reformplan festgelegte stärkere europäische Ausrichtung der deutschen EZ soll erfolgen, indem bilaterale und europäische Maßnahmen gezielt verzahnt würden, um Synergien zu nutzen und Doppelstrukturen zu vermeiden. Ko-Finanzierungen sollen strategischer eingesetzt werden, um zusätzliche Mittel zu mobilisieren und die Wirkung deutscher Beiträge zu verstärken.
Die Grünen-Fraktion wollte auch wissen, wie die Bundesregierung das Ziel, 0,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für öffentliche Entwicklungsleistungen („ODA-Quote“) und 0,2 Prozent für die am wenigsten entwickelten Länderr (LDCs) auszugeben, einhalten will, wenn der BMZ-Etat nach den Haushaltskürzungen 2025 und 2026 auch in der Finanzplanung kontinuierlich weiter sinken soll. Dazu erklärt die Bundesregierung, beide Quoten blieben für sie wichtige internationale Ziele. Zur zukünftigen Ausgestaltung des BMZ-Haushalts könnten jedoch keine Aussagen gemacht werden, da diese unter dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellung stehe.
Weitere Informationen zur Agenda 2030 sind auf der Webseite des BMZ zu finden.
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Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung führt aktuell in 57 Ländern Projekte im Rahmen von Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft durch, darunter in Brasilien, Marokko und Syrien. Diese leisteten einen Beitrag zu Kernthemen des Bundesministerums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wie nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Ausbildung und Beschäftigung sowie Klima und Energie, schreibt sie in einer Antwort (21/5693) auf eine Kleine Anfrage (21/5147) der AfD-Fraktion.
Als große Export- und Industrienation sei Deutschland verstärkt auf verlässliche Partnerschaften angewiesen, „zum Beispiel bei der Energieversorgung, beim Zugang zu kritischen Rohstoffen und für neue Handels- und Investitionsmöglichkeiten sowie beim Werben um qualifizierte Fachkräfte“, führt sie darin aus.
Voraussetzung für die Attraktivität Deutschlands als Partner sei der Erhalt und weitere Ausbau seiner Wettbewerbsfähigkeit auf globalen Märkten. Das BMZ mache die wirtschaftliche Zusammenarbeit daher zu einem Schwerpunkt der Entwicklungszusammenarbeit und gestalte Partnerschaften im gegenseitigen Interesse, „von denen Partnerländer und die deutsche und europäische Wirtschaft gleichermaßen profitieren, “durch die Verbesserung von Rahmenbedingungen für Handel und Investitionen, die Stärkung nachhaltiger und verlässlicher Lieferketten und die Steigerung lokaler Wertschöpfung und Beschäftigung in den Partnerländern„.
Die Umsetzung der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft werde im Rahmen der politischen Steuerung sowie in der Programmumsetzung und im regelmäßigen Dialog mit Akteuren der Wirtschaft “kontinuierlich überprüft und wenn nötig angepasst„, betont die Bundesregierung. Die Einbindung der Wirtschaft in die Entwicklungspolitik stellt ihr zufolge in erster Linie ein Angebot an die Privatwirtschaft dar. Dabei finde eine enge Abstimmung zwischen den betroffenen Bundesministerien statt, um das Angebot für Deutschland, Europa und die Partnerländer “wechselseitig vorteilhaft„ zu verbessern. Die deutsche Entwicklungspolitik werbe dafür, dass die Angebote wahrgenommen werden.
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Finanzen/Antwort
Berlin: (hib/BAL) Eine Befreiung von Brot und Getreideprodukten von der Umsatzsteuer würde den Fiskus 2,7 Milliarden Euro pro Jahr an Steuereinnahmen kosten. Diese Zahl nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5839) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5501).
Die Steuerfreiheit von Molkereiprodukten und Eiern würde zu Steuermindermindereinnahmen von 2,6 Milliarden Euro führen, von Obst zu 1,5 Milliarden Euro und von Gemüse und Kartoffeln zu zwei Milliarden Euro. Derzeit führt der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent den Angaben zufolge zu Steuermindereinnahmen von 40,3 Milliarden Euro.
Die Bundesregierung erklärt ferner, dass einkommensschwache Haushalte einen deutlich höheren Anteil ihres Einkommens für Lebensmittel ausgäben als einkommensstärkere Haushalte. Außerdem zeigten Studien, dass eine Senkung der Umsatzsteuer bei Lebensmitteln relativ weitgehend an Verbraucher weitergegeben würden. „Isoliert betrachtet sind demnach ermäßigte Umsatzsteuersätze ein Mittel, um einkommensschwächere Haushalte zu entlasten“, befindet die Regierung.
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