Das Recht auf Entwicklung in, mit und durch Deutschland
OHCHR
In ihrer „Agenda 2030“ haben die Vereinten Nationen vielfältige Ziele in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung definiert, denen sich auch die Bundesregierung verschrieben hat. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beschäftigt sich mit der Frage, in welcher Weise das Kartellrecht zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen verwendet werden kann.
Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.
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Weltneuvermessung
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