Über das Recht auf Entwicklung

Besuch des UN-Sonderberichterstatters in Deutschland

Vom 10. bis 19. November 2025 war der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Entwicklung, Surya Deva, zu Besuch in Deutschland. Ziel des Besuchs war es, Einblicke zu gewinnen, wie Deutschland das Recht auf Entwicklung im eigenen Land umsetzt und was Deutschland tut, um seine internationalen Verpflichtungen zur Verwirklichung der Menschenrechte zu erfüllen. Er hat hierzu erste Empfehlungen abgegeben. Diese Information geht den Fragen nach: Was umfasst das Recht auf Entwicklung? Wer hat ein Recht auf Entwicklung? Welche Pflichten haben Staaten?

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