Neues aus dem Bundestag | 15. Juli 2026

Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.


Arbeitsschwerpunkte des Menschenrechtsbeauftragten

Völkerrechtliche Verträge mit Ländern Zentralasiens

Ausblick auf das diesjährige UN-Nachhaltigkeitsforum

Hilfsorganisationen dringen auf mehr Mittel und Reformen

Jugenddelegierte: Druck auf Zivilgesellschaft nimmt zu

Förderung sozialer und zivilgesellschaftlicher Organisationen

Finanzminister stellt im Ausschuss Haushaltsentwurf 2027 vor

Fördermittel an Unterzeichner von Aufruf gegen AfD-Parteitag

Informelle Finanztransferstrukturen und Hawala-Systeme

Humanitäre Hilfe Deutschlands stark gesunken

Folgen des geplanten „NRO-Besteuerungsgesetzes“ in Israel

Weiterleitung von Zuwendungen

UNHCR: Zahl der Flüchtlinge weltweit leicht gesunken

Diversifizierung der Rohstoffversorgung

Bundesregierung zur Förderung der Hanns-Seidel-Stiftung

Automatisierter Austausch von Unternehmens-Steuerdaten

Abfrage zu Cum/Cum- und Cum/Ex-Verdachtsfällen wird geprüft

Evaluation von „Demokratie leben!“

Bundesregierung nennt Details zu Plänen einer Zuckersteuer

Bericht zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik

Projekt zu LGBTI-Rechten im südlichen Afrika

Derzeit keine bilateralen Menschenrechtsdialoge in Planung

Einführung Nationaler und Regionaler Partnerschaftspläne

Verwendungsnachweise beim BMZ

GIZ will Arbeit in Syrien ausweiten

Steuermindereinnahmen durch Senkung der Luftverkehrsteuer

Weitere Angaben zur Förderung von Organisationen


Arbeitsschwerpunkte des Menschenrechtsbeauftragten

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Zu den Arbeitsschwerpunkten des Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe zählen unter anderem die Stärkung der regelbasierten internationalen Ordnung und die Vorbereitungen für das 80-jährige Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 2028. Das geht aus der Antwort (21/6846) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6442) hervor. Ein weiterer Fokus des Beauftragten liege auf vergessenen humanitären Krisen, wobei er entlang der im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Ziele konkrete Initiativen vorantreibe, wie beispielsweise bei den Bemühungen der Bundesregierung für eine Lösung der Krise in Sudan.

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Völkerrechtliche Verträge mit Ländern Zentralasiens

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Einen Überblick über völkerrechtliche Verträge Deutschlands mit den Staaten Zentralasiens gibt die Bundesregierung in der Antwort (21/6826) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/6211). Aufgelistet werden darin unter anderem Verträge, Abkommen und Vereinbarungen mit Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan.

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Ausblick auf das diesjährige UN-Nachhaltigkeitsforum

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Die deutsche Delegation beim diesjährigen Hochrangigen Politischen Forum für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (HLPF) vom 7. bis 15. Juli 2026 in New York ist breit aufgestellt. Sie werde mehr als 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfassen, die aus der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, von der Wirtschaft und aus Stiftungen kommen. Außerdem gehörten Abgeordnete des Bundestages sowie Kommunalvertreter und Mitglieder der Bundesregierung zu der Delegation, sagte Bärbel Kofler (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), am Mittwoch vor dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltigen Entwicklung und Zukunftsfragen. Das UN-Nachhaltigkeitsforum ist das entscheidende UN-Gremium zur Fortschrittsberichterstattung und Abstimmung der globalen Nachhaltigkeits-Politik.

Kofler, die ebenso wie die deutsche Delegationsleiterin Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz, nukleare Sicherheit (BMUKN), in der kommenden Woche nach New York reisen wird, betonte, man wolle damit die Vorteile der Partizipation in den Vordergrund stellen. Dazu gehöre es auch, jungen Menschen aus dem globalen Süden, die in ihren Heimatländern kaum Unterstützung erhielten, eine Teilnahme am HLPF zu ermöglichen, „damit die Perspektive aus dem globalen Süden eingebracht wird“.

Ein zweites Motto laute: Resilienz zahlt sich aus. Investiere man in vorausschauende Planung, zahle sich das aus, so die Ministeriumsvertreterin. Im Agrarsektor etwa könnten viele Probleme zumindest reduziert werden und so „die Folgen von Ereignissen nicht ganz so dramatisch werden“. Gleiches gelte aber auch für das rechtzeitige Angehen von Ungleichheit und Armut wie auch die Gesundheitsprävention. Ein dritter wichtiger Punkt aus deutscher Sicht beim HLPF sei die Debatte um die Zeit nach der Agenda 2030. „Wir wollen einen Beitrag dazu leisten, möglichst ambitionierte Ziele für die Zeit nach 2030 zu entwickeln und einen Pfad dahin aufzuzeigen, wie das gemeinsam gelingen kann“, sagte Kofler.

Delegationsleiterin Schwarzelühr-Sutter verwies auf die vier Nachhaltigkeitsziele (SDGs), die beim diesjährigen HLPF im Fokus stehen. Das seien SGD 6 (Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen), SDG 7 (Bezahlbare und saubere Energie), SDG 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur) und SDG 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden). Für diese wie auch die anderen Nachhaltigkeitsziele sei die 2015 verabschiedete Agenda 2030 der gemeinsame Zielrahmen. Bis zur Zielmarke 2030 blieben nur noch knappe vier Jahre, so Schwarzelühr-Sutter. Das mache deutlich, „dass wir alle Hebel in Bewegung setzen müssen, um die Umsetzung der 17 SDGs zu beschleunigen“.

Der SDG-Fortschrittsbericht 2026 des UN-Generalsekretärs zeige bei nur 36 Prozent der messbaren Ziele Fortschritte. 49 Prozent stagnierten – 15 Prozent hätten sich gegenüber 2015 gar verschlechtert. „Das macht nochmal deutlich, in welcher Situation wir sind, in der wir nicht bleiben sollten“, sagte die Vertreterin des Umweltministeriums.

Schwarzelühr-Sutter machte auch deutlich, dass die anhaltenden geopolitischen Krisen und Kriege um Rohstoffe und Ressourcen die Umsetzung der Agenda 2030 erschwerten. Sie könne sich noch an die Aufbruchstimmung nach Verabschiedung der Agenda 2030 erinnern. Es habe ein Wetteifern gegeben, wer am engagiertesten ist und am meisten erreicht hat. Anders sei das schon im vergangenen Jahr beim HLPF gewesen. Der Begriff Gendern habe nicht vorkommen dürfen, der Begriff Sustainable auch nicht. Das verdeutliche die herausfordernde Situation.

„Unser Leitbild ist, dass sich Resilienz lohnt“, betonte Schwarzelühr-Sutter in Übereinstimmung mit ihrer Kollegin Kofler. Dabei gehe es um smarte Systeme, um Infrastrukturmaßnahmen auf lokaler Ebene aber auch im weiteren Sinne um die Widerstandsfähigkeit von Gesellschaften. „Wir haben das ja seit dem Ukrainekrieg schon ein bisschen geübt, sind aber noch nicht dort, wo wir sein müssten“, sagte sie.

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Hilfsorganisationen dringen auf mehr Mittel und Reformen

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss

Berlin: (hib/SAS) Angesichts der für den Haushalt 2027 geplanten neuen Einschnitte dringen Vertreter von Verbänden und Hilfsorganisationen auf eine angemessene Ausstattung der humanitären Hilfe. In einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu den Herausforderungen des internationalen humanitären Systems sprachen sich Sachverständige am Mittwochnachmittag zudem für strukturelle Reformen aus und mahnten mehr Einsatz für das humanitäre Völkerrecht an.

Martin Frick vom UN-Welternährungsprogramms (WFP) betonte, das internationale humanitäre System stehe „unter nie dagewesenem Druck“. Krisen, Kosten und Klimaextreme hätten sich zu einer „ Poly- und Hungerkrise“ verdichtet. Die Kürzungen der humanitären Hilfe in den USA und in mehreren europäischen Staaten träfen ein humanitäres System, dessen Leistungsfähigkeit bereits zuvor stark beansprucht gewesen sei, so der Direktor des WFP-Büros für Deutschland. In den vergangenen Jahren habe das WFP ein Drittel seiner Gelder verloren. Das treffe nicht nur das WFP – sondern das ganze System der humanitären Hilfe, als deren „logistisches Rückgrat“ seine Organisation diene. Frick appellierte in seiner Stellungnahme an die Abgeordneten, sich in den Haushaltsberatungen für eine angemessene Erhöhung der humanitären Hilfe einzusetzen.

Anica Heinlein, Co-Vorstandsvorsitzende vom Verband Venro, sprach von einer Bewährungsprobe für das gesamte humanitäre System. Die sinkenden Finanzmittel sah sie aber nur als eines der gegenwärtigen Probleme. Auch die Grundlagen des Systems würden angegriffen, so Heinlein. Das humanitäre Völkerrecht werde missachtet, Zivilbevölkerung und humanitäres Personal würden zur Zielscheibe. Zudem monierte die Sachverständige, dass das humanitäre Hilfe zunehmend politisiert werde. „Wer Hilfe erhält, hängt immer öfter nicht nur von Not ab, sondern von strategischen Interessen“. Heinlein forderte von der Bundesregierung, humanitäre Hilfe strikt am Bedarf auszurichten: Gleichzeitig plädierte sie für eine Reform des Hilfssystems. Es brauche mehr „direkte Finanzierung lokaler Organisationen, mehr Entscheidungsmacht vor Ort und weniger Bürokratie“.

Thorsten Klose-Zuber, Generalsekretär der Organisation Help schloss sich seiner Vorrednerin in der Forderung nach Reformen an: Die Krise lege grundlegende Schwächen des humanitären Systems offen, so der Sachverständige. Es sei „erstaunlich schlecht darin, die am besten platzierten Akteure für eine zielgenaue Hilfe vor Ort zu identifizieren“ und zu unterstützen, nämlich die lokalen humanitären Organisationen. Stattdessen seien oft verschiedene UN-Agenturen und internationale Nichtregierungsorganisationen mit teils überlappenden Mandaten vor Ort, ausgestattet mit Milliarden an Gebermitteln. Diese „strukturelle Abhängigkeit lokaler Hilfssysteme von ineffizienten internationalen Strukturen“ sei ein zentraler, aber bislang durchaus unterschätzter Faktor für das aktuelle „Ausmaß der Disruption“ in der humanitären Hilfe.

Ähnlich äußerte sich Marie von Manteuffel von Caritas international: Die Mittel seien inzwischen so gering, dass man sich nur noch die Arbeit mit Akteuren vor Ort leisten könne, sagte sie. „Lokalisierung ist damit keine Frage der Fairness mehr. Sie ist eine strategische Investition in die Funktionsfähigkeit des gesamten Systems“, sagte Manteuffel und forderte eine „verlässliche mehrjährige Finanzierung und flexible Mittel“.

Gegen eine steuerfinanzierte staatliche Hilfe sprach sich dagegen Thorsten Polleit aus. Freiwillige private Hilfe sei ihr ökonomisch und moralisch überlegen, so der Ökonom vom Vinson Centre der Buckingham University. Zu Begründung verwies er auf den Philosophen Immanuel Kant, der Steuern als Zwangsabgabe gesehen habe. „Der Staat nimmt Bürgern gegen ihren Willen Geld ab, um, wie er sagt, Gutes zu tun. Doch der Zweck heiligt nicht die Mittel.“ Eine Wohltat, die mit „erpresstem Geld“ finanziert werde, sei nicht ethisch, so Polleit. Eine solche staatliche Hilfe sei vielmehr unmoralisch.

Christian Reuter, Generalsekretär des Deutschen Roten Kreuzes, drängte dagegen zu einer Korrektur der im Bundeshaushalt von der Bundesregierung vorgesehenen Kürzungen und forderte eine Stärkung des humanitären Völkerrechts. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) habe dazu bereits 2024 eine Initiative gestartet, 130 Staaten beteiligten sich, in Amman finde im Dezember eine große Abschlusskonferenz statt: „Ich hoffe auf Unterstützung des Parlaments.“

Ralf Südhoff, Direktor des Centre for Humanitarian Action, redete den Abgeordneten noch energischer ins Gewissen: Die Krise der humanitäre Hilfe sei so groß, dass sie in Gefahr sei „nicht mehr zu überleben“. Deutschland sei einer der wichtigsten Akteure, um das zu verhindern. Doch es bewege es sich leider „auf den Spuren der USA“. Südhoff verwies auf die Auflösung der für die humanitäre Hilfe zuständigen Abteilung im Auswärtigen Amt und die stärkere Fokussierung auf eine stärker interessengeleitete Außenpolitik: Deutschland gebe mehr humanitäre Hilfe an die Ukraine als an Lateinamerika und Asien. Noch „sonne“ sich Deutschland im Ruf, ein Top-Geber zu sein. Doch das sei „weit gefehlt“, sagte der Sachverständige. Deutschland sei längst von arabischen Staaten wie Saudi-Arabien und den Emiraten überholt worden.

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Jugenddelegierte: Druck auf Zivilgesellschaft nimmt zu

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Druck auf die internationale Zivilgesellschaft nimmt zu. Zu dieser Einschätzung kamen die aktuellen Jugenddelegierten für Nachhaltige Entwicklung, Matilda Ramge und Florian Brod, sowie ihre Vorgängerin Audrey MacLean mit Blick auf das High-level Political Forum on Sustainable Development (HLPF) im vergangenen Jahr. Bei einem öffentlichen Fachgespräch des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen am Mittwoch sprach Brod, der als Jugenddelegierter die deutsche Regierungsdelegation unter Leitung des Bundesumweltministeriums beim HLPF im Sommer 2025 begleitete, von einem Trend, der auch beim diesjährigen HLPF vom 7. bis 15. Juli 2026 in New York schon nach dem zweiten Tag deutlich geworden sei. Vertreterinnen und Vertreter aus dem globalen Süden könnten nicht mehr so einfach teilnehmen, sagte Brod. „Die Hürden sind höher“, betonte er. Deshalb brauche es dringend mehr Schutz für zivilgesellschaftliche Räume. „Schutz vor finanziellen Kürzungen, rechtlichen Einschränkungen, öffentlicher Diffamierung und Einschüchterung durch Gewaltdrohungen.“

Der Jugenddelegierte hatte zuvor darüber berichtet, dass beim letztjährigen Treffen die Themen Klimaschutz und Geschlechtergerechtigkeit „sehr umstrittene Themen“ gewesen seien. „Für uns Jugenddelegierte ist eine Infragestellung von Klima- und Gendersprache ein schwerer Bruch mit dem freiwilligen Rahmenwerk der Nachhaltigkeitsziele“, sagte Brod. Zugleich verwies er darauf, dass die von den USA initiierten Streichungsanträge zu diesen Themen deutlich gescheitert seien. Am Ende sei die Ministerielle Deklaration 2025 angenommen worden – bei Gegenstimmen der USA und von Israel. Zur Einordnung verwies er darauf, dass vor 2025 die Deklaration „ausnahmslos einstimmig verabschiedet wurde“. Diese Veränderung bewertete er als „sehr problematisch“.

Audrey MacLean, die als ehemalige Jugenddelegierte 2024 und 2025 dabei war, sprach von einer drastischen Veränderung des multilateralen Umfelds. 2024 habe es noch einen Konsens gegeben, dass die Agenda 2030 und die Nachhaltigkeitsziele (SDGs) „wichtig sind und das dazu gestanden wird“. Mit dem Regierungswechsel in den USA habe sich das fundamental verändert. Die Konfliktlinien hätten sich verschoben: von Geopolitik hin zu Wertefragen. Gerade weil aber der multilaterale Konsens bröckle, seien glaubwürdige Freiwillige Staatenberichte, wie jener von Deutschland beim HLPF 2025, „mit echter Beteiligung“, wichtiger denn je, sagte MacLean.

Matilda Ramge, die Mitte November 2025 als neue UN-Jugenddelegierte für Nachhaltige Entwicklung ausgewählt wurde und gemeinsam mit Brod das aktuelle Duo der Jugenddelegierten bildet, äußerte die Erwartung, „dass Deutschland weiterhin seiner Verantwortung in der internationalen Gemeinschaft gerecht wird und eine aktive Rolle als verlässliche Stimme des Multilateralismus in progressiven Allianzen einnimmt und vor allem auch als Partner junger Menschen auftritt“. Ramge erwartet in diesem Jahr nach eigener Aussage ähnliche Konfliktlinien um Sprache und Belage zu Klimagerechtigkeit und Gender. Es müsse daher eine klare Haltung der deutschen Verhandler zu erkennen sein, forderte sie.

Um die Umsetzungslücke bei den SDGs zu schließen, so Ramge, sei eine Gleichgewichtung aller Nachhaltigkeitsziele und -dimensionen der Agenda 2030 „ein essenzieller Baustein“. Das vermisse sie in den aktuellen Debatten. Zum deutschen Umsetzungsstand sagte die Jugenddelegierte, sie sehe großen Nachsteuerungsbedarf beim SDG 12 (Nachhaltiger Konsum und Produktion) sowie dem SDG 13 (Klimaschutz). Darüber hinaus gebe es auch rückläufige Tendenzen beim SDG 1 (Armutsbekämpfung) und dem SDG 10 (Chancengleichheit). In Richtung der Abgeordneten appellierte sie dafür, die gemeinsame Zukunft konstruktiv zu denken und zu gestalten und die kommenden vier Jahre zu nutzen, „die Ziele der nachhaltigen Entwicklung gemeinsam parteiübergreifend zu tragen, zu stärken und ihre Umsetzung voranzutreiben“.

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Förderung sozialer und zivilgesellschaftlicher Organisationen

Haushalt/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung informiert in einer Antwort (21/6848) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6542) über die Förderung für soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem Bundeshaushalt. Die AfD-Fraktion hatte mit ihrer Anfrage auf eine frühere Antwort der Bundesregierung (21/5178) reagiert und bemängelt, dass wesentliche Punkte häufig nur zusammenfassend, ressortübergreifend oder unter Verweis auf fehlende zentrale Erfassung beantwortet worden seien. Auf erneute Fragen antwortet die Bundesregierung teils mit Verweis auf Berichte des zuständigen Ressorts oder gibt Hinweise auf öffentlich zugängliche Datenbanken, denen die von der Fraktion erfragten Daten entnommen werden könnten.

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Finanzminister stellt im Ausschuss Haushaltsentwurf 2027 vor

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat im Haushaltsausschuss am Montagnachmittag den Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 und den Finanzplan des Bundes bis 2030 vorgestellt. Das Kabinett hatte den Entwurf am Montagmittag gebilligt. Der Finanzminister tauschte sich im Anschluss mit den Abgeordneten zu vielfältigen Fragen rund um haushalts-, finanz- und allgemeinpolitische Aspekte des Etatentwurfs aus.

Danach soll der Bund im Jahr 2027 im Kernhaushalt Ausgaben in Höhe von 555,4 Milliarden Euro tätigen können. Das sind 30,9 Milliarden Euro beziehungsweise 5,9 Prozent mehr als im laufenden Jahr. Davon sollen 50,0 Milliarden Euro auf Investitionen ohne finanzielle Transaktionen entfallen. 2026 liegt das Soll bei 47,9 Milliarden Euro. Die Zinsausgaben sollen im kommenden Jahr 41,9 Milliarden Euro betragen und liegen damit um 11,6 Milliarden Euro über dem Ansatz im laufenden Jahr.

Das größte Ausgabevolumen sieht der Haushaltsentwurf im kommenden Jahr im Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11) vor: Dort sind Ausgaben in Höhe von 201,5 Milliarden Euro nach 197,3 Milliarden Euro im Jahr 2026 vorgesehen. Die zweithöchsten Ausgaben sind im Verteidigungshaushalt (Einzelplan 14) geplant. Dort sind Ausgaben in Höhe von 109,7 Milliarden Euro vorgesehen, 2026 liegt das Soll bei 82,7 Milliarden Euro. Das drittgrößte Ausgabevolumen unter den Ministerien ist für den Einzelplan des Bundesministeriums für Verkehr (Einzelplan 12) mit 26,4 Milliarden Euro vorgesehen, 2026 liegt der Sollansatz bei 27,9 Milliarden Euro.

Den Ausgaben stehen im Entwurf Einnahmen in gleicher Höhe entgegen. Die Steuereinnahmen werden 2027 auf 394,7 Milliarden Euro taxiert. Das sind 7,5 Milliarden Euro mehr als im laufenden Jahr.

Die Nettokreditaufnahme im Kernhaushalt, also ohne Kreditaufnahme in den kreditfinanzierten Sondervermögen, soll laut Entwurf im kommenden Jahr bei 118,7 Milliarden Euro liegen und damit 20,7 Milliarden Euro höher ausfallen als im laufenden Jahr. Die nach dem Grundgesetz zulässige Nettokreditaufnahme von 33,4 Milliarden Euro wird laut Entwurf vollständig ausgeschöpft. Die über diesen Betrag hinausgehende Kreditaufnahme von 85,4 Milliarden Euro entfällt auf die sogenannte Bereichsausnahme für verteidigungs- und bestimmte sicherheitspolitische Ausgaben.

Im Finanzplanungszeitraum rechnet die Bundesregierung mit weiter steigenden Ausgaben im Kernhaushalt. 2028 sind Ausgaben in Höhe von 588,2 Milliarden Euro veranschlagt, im Jahr 2029 597,8 Milliarden Euro und im Jahr 2030 635,4 Milliarden Euro. Die Nettokreditaufnahme ist im Jahr 2028 mit 148,8 Milliarden Euro taxiert, im Jahr 2029 sind es 152,0 Milliarden Euro und im Jahr 2030 sind es 167,3 Milliarden Euro.

Mit dem Haushaltsentwurf beschloss die Bundesregierung auch die Entwürfe für die Wirtschaftspläne für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) und das Sondervermögen Bundeswehr (SV Bundeswehr), die dem Haushaltsplan jeweils als Anlage beigefügt werden. Im SVIK sind im Entwurf des Wirtschaftsplans für 2027 Ausgaben in Höhe von 54,9 Milliarden Euro vorgesehen, 2026 sind es 58,1 Milliarden Euro im Soll. Für 2028 sieht der Finanzplan Ausgaben in Höhe von 56,7 Milliarden Euro vor, 2029 sind es 57,9 Milliarden Euro und 2030 52,2 Milliarden Euro. Darin sind jeweils 8,3 Milliarden Euro als Zuweisung an die Länder und zehn Milliarden Euro als Zuweisung an den Klima- und Transformationsfonds enthalten.

Aus dem vollständig kreditfinanzierten SV Bundeswehr sollen im kommenden Jahr 30 Milliarden Euro fließen. 2026 sind im Soll Ausgaben in Höhe von 25,5 Milliarden Euro vorgesehen. In der Finanzplanung sind ab 2028 keine Ausgaben mehr aus dem Sondervermögen vorgesehen.

Den Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds hat die Bundesregierung noch nicht beschlossen.

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Fördermittel an Unterzeichner von Aufruf gegen AfD-Parteitag

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Fördermittel an Unterzeichner des Aufrufs „Zusammenstehen“ gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/6792) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6447). Darin aufgelistet werden neben Empfängern von Zahlungen in den Jahren seit 2020 unter anderem das jeweilige Ressort sowie die jeweilige Gesamtsumme der erhaltenen Mittel.

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Informelle Finanztransferstrukturen und Hawala-Systeme

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um informelle Finanztransferstrukturen und sogenannte Hawala-Systeme geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/6707) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6370). Danach ist Hawala-Banking ein seit mehr als 1.200 Jahren weltweit genutztes informelles und vertrauensbasiertes Transfersystem, das beleglos, kontolos und banklos verläuft.

„Der Transfer von Geldern beziehungsweise Vermögenswerten wird über Hawala-Agenten (Hawaladare) abgewickelt und verläuft an staatlich regulierten Stellen vorbei“, schreibt die Bundesregierung weiter. Es werde zum Beispiel für familienunterstützende Zahlungen in Länder mit unterentwickelten Zahlungsverkehrssystemen genutzt, aber auch für Zwecke der grenzüberschreitenden Organisierten Kriminalität. In einigen Ländern sind informelle Zahlungsverkehrssysteme wie das Hawala-System den Angaben zufolge legal und unterliegen staatlicher Regulierung.

Wie die Bundesregierung ferner ausführt, bedienen sich Hawaladare zunehmend verfügbarer neuer Möglichkeiten, um ihre Dienstleistungen auch digital innerhalb ihrer Organisationen anzubieten. Es handele sich um speziell für Hawala-Geschäfte entwickelte Anwendungen, die die Buchhaltung über eine innerhalb der Organisation übergeordnete Buchführungsstelle digitalisieren. Zugang zu solchen Anwendungen erhielten lediglich für die Betreiber vertrauenswürdige Personen.

Neben Hawala existieren laut Vorlage ähnliche Formen des informellen Zahlungsverkehrssystems, die von der Financial Action Task Force unter dem Begriff „Informal Value Transfer Systems“ zusammengefasst werden. Hierzu zählten beispielsweise auch das Feich‘ein, das Hundi und das Phoe Kuan. Im internationalen Kontext und für die Strafverfolgung in Deutschland werde vermehrt der Begriff „criminal underground banking“ verwendet. Letztlich sei die Begrifflichkeit jedoch für die Strafbarkeit nicht entscheidend, da auf den rechtlichen Tatbestand des unerlaubten Finanztransfergeschäfts abgestellt werde.

„Hawala und vergleichbare informelle Finanztransfermodelle können im Kontext Organisierter Kriminalität genutzt werden, um aus Straftaten stammende Gelder zu transferieren, Zahlungsströme zu verschleiern und die Herkunft von Geldern geheim zu halten“, heißt es in der Antwort des Weiteren. Die informelle Struktur und Anonymität machten das System sehr anfällig für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere illegale Aktivitäten. Die zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geltenden Identifizierungs- und Dokumentationspflichten des staatlich beaufsichtigten Finanzsektors würden bewusst umgangen. In der Folge könnten auch Maßnahmen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung faktisch erschwert werden.

Wie aus der Antwort zudem hervorgeht, steht das Betreiben von Finanztransfergeschäften in Deutschland nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz unter Erlaubnisvorbehalt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Der Betrieb ohne behördliche Erlaubnis ist danach untersagt und darüber hinaus grundsätzlich strafbewehrt. Der Bundesgerichtshof hat laut Vorlage klargestellt, dass das Erbringen von Hawala-Banking-Dienstleistungen ohne behördliche Erlaubnis illegal ist und eine Straftat darstellen kann.

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Humanitäre Hilfe Deutschlands stark gesunken

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Die Ausgaben Deutschlands für humanitäre Hilfe im Ausland sind von 3,28 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 1,06 Milliarden Euro im vergangenen Jahr gesunken. Das geht aus dem als Unterrichtung (21/6500) vorliegenden „Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland 2022 – 2025“ hervor. Demnach sind im Jahr 2023 noch 2,72 Milliarden Euro und 2024 dann 2,26 Milliarden Euro bereitgestellt worden.

„Trotz der geringeren Mittel blieb Deutschland mit seinem Engagement in den wichtigsten Krisenkontexten in der Spitzengruppe der Geberländer“, schreibt die Bundesregierung. Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, floss etwa ein Drittel der Mittel im Berichtszeitraum in den Nahen und Mittleren Osten, gefolgt von einem Viertel für Afrika. Der größte Anteil entfiel demnach auf humanitäre Hilfen in Syrien, in der Ukraine, in den Palästinensischen Gebieten, in Afghanistan und im Libanon.

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Folgen des geplanten „NRO-Besteuerungsgesetzes“ in Israel

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung verfolgt die innerisraelische Parlamentsdebatte um das sogenannte „NRO-Besteuerungsgesetz“ aufmerksam und steht hierzu mit Partnerorganisationen und potenziell betroffenen Nichtregierungsorganisationen in Kontakt. Das schreibt sie in der Antwort (21/6594) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6115).

Nach Einschätzung der Grünen-Fraktion würde das geplante „NRO Taxation Law“ zivilgesellschaftliche Organisationen, die ausländische Fördermittel oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts erhalten, verpflichten, sich für drei Jahre nicht an Demonstrationen, Kampagnen oder öffentlicher Kritik zu beteiligen.

Wie die Bundesregierung in der Antwort schreibt, befindet sich das Gesetz nach vorbereitender Lesung im Ausschuss für Verfassung, Recht und Justiz. „Die im Gesetz vorgesehenen allgemeinen Besteuerungssätze für Nichtregierungsorganisationen bewertet die Bundesregierung kritisch, da diese das Potenzial hätten, die wichtige Arbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen stark einzuschränken.

Die Bundesregierung habe ihre Bedenken in zahlreichen Gesprächen auf verschiedenen Ebenen gegenüber der israelischen Exekutive und Legislative verdeutlicht.

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Weiterleitung von Zuwendungen

Haushalt/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Weiterleitung von Zuwendungen des Bundes durch öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Empfänger ist Thema einer Antwort der Bundesregierung (21/6599) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5773). Bei der Kleinen Anfrage handelt es sich um eine Nachfrage zu einer früheren Antwort der Bundesregierung (21/4919). Die Antwort enthält in tabellarischer Form die Ergebnisse einer Ressortabfrage zu den von der AfD-Fraktion erbetenen Informationen. Die Angaben beziehen sich vor allem auf Datenbanken in den jeweiligen Ressorts.

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UNHCR: Zahl der Flüchtlinge weltweit leicht gesunken

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss

Berlin: (hib/SAS) Die Zahl der Flüchtlinge und Vertriebenen weltweit ist laut dem aktuellen Bericht des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) erstmals seit zehn Jahren gesunken. Sie ging von 123 Millionen im Jahr 2024 auf 118 Millionen im Jahr 2025 zurück. Trotzdem sei das kein Grund zur Entwarnung, so die Vertreterin des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UN) in Deutschland, Katharina Thote, im Gespräch mit dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am Mittwoch. Der Rückgang sei keine Trendwende, da die Zahl noch fast doppelt so hoch sei wie vor zehn Jahren.

70 Prozent der Menschen, die weltweit von Flucht und Vertreibung betroffen sind, kommen laut UNHCR aus sechs Ländern: Venezuela, Ukraine, Syrien, Afghanistan, Sudan und Südsudan. Fast 70 Prozent der Geflüchteten und Vertriebenen lebten in armen oder mittellosen Ländern, 25 Prozent davon sogar in den ärmsten Ländern der Welt, wie etwa dem Tschad.

Als Grund für den Rückgang nannte die UNHCR-Vertreterin die gestiegene Zahl an Rückkehrerinnen und Rückkehrern. Fast 15 Millionen Vertriebene seien in ihre Herkunftsländer oder -regionen zurückgekehrt. Besonders viele Rückkehrer zählten Afghanistan, Syrien und Regionen im Sudan. Laut des UNHCR-Berichts „Global Trends“ habe die Rückkehr weltweit den zweithöchsten Stand erreicht.

Allerdings gingen viele Menschen nicht freiwillig und unter äußerst schwierigen Bedingungen zurück, betonte Thote. Die Lage etwa in Afghanistan, wohin im vergangenen Jahr 1,9 Millionen Flüchtlinge vor allem aus Iran und Pakistan zurückgekehrt seien, sei sehr kritisch. Ein Drittel der Menschen, mit denen das UNHCR gesprochen habe, hätten keinen Zugang zu medizinischer Versorgung, 80 Prozent ließen Mahlzeiten aus, weil es nicht genügend Lebensmittel gebe, eine von drei Familien sei auf die Arbeit ihrer Kinder angewiesen, um das Überleben zu sichern. Sehr viele hätten auch angegeben, dass sie trotz Risiken überlegten, sich erneut auf die Flucht zu begeben.

Es sei daher sei es schwer, die gesunkene Zahl von Flüchtlingen und Vertriebenen als Hoffnungsschimmer zu sehen, so Thote auf Nachfrage eines Mitglieds der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss. Wie nachhaltig die Entwicklung sei, bleibe angesichts der im Libanon und Iran in diesem Jahr vertriebenen Menschen abzuwarten. Diese Zahlen bilde der Bericht nicht ab.

Vor dem Hintergrund des weiterhin besorgniserregend hohen Niveaus der Flüchtlingszahlen verwies Thote auf die schwierige finanzielle Situation des UNHCR. Das Flüchtlingshilfswerk befindet sich, wie auch andere UN-Organisationen, in einer Finanzkrise, nachdem US-Präsident Donald Trump die Beiträge der USA an die Vereinten Nationen gekürzt hat und auch viele europäische Staaten, darunter auch Deutschland, ihre humanitäre Hilfe zurückgefahren haben. 2024 habe das UNHCR über ein Drittel weniger Geld zur Verfügung gehabt, 2025 seien die Einschnitte noch größer gewesen, sagte Thote. In der Folge seien 185 Büros weltweit geschlossen, ein Drittel des Personals entlassen und zahlreiche Programme eingestellt worden. Insgesamt habe man 16 Prozent weniger Menschen erreicht.

Betroffen von den Kürzungen seien zum Beispiel die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen in Ägypten und Libanon, die Frauenschutzzentren in Konfliktgebieten oder Rückkehrhilfen für Flüchtlinge gewesen, sagte Thote als Antwort auf eine Frage der AfD. Diese hatte sich insbesondere nach Leistungen für zurückkehrende Flüchtlinge in Syrien erkundigt. Die UNHCR-Repräsentantin berichtete daraufhin, dass das UNHCR Rückkehrer dort noch mit einer Wohnungshilfe unterstütze. Diese sei allerdings sehr beschränkt – nicht alle, die sie bräuchten, könnten sie erhalten. Gezwungen sei man auch gewesen, soziale Beratungen für Flüchtlinge zu streichen, die ein wichtiger Faktor bei der Reintegration seien.

Um eine Einschätzung der Ergebnisse der Sudan-Konferenz im April in Berlin bat die SPD: Die Zusagen seien positiv gewesen, sagte die UNHCR-Vertreterin daraufhin, doch die tatsächliche zusätzliche Finanzierung bleibe weiter unklar. Die Lage im Sudan sei extrem schwierig, es fehle der notwendige internationale Druck auf die Konfliktparteien.

Auf eine Frage der Linksfraktion, ob legale Fluchtwege eine Lösung seien, um Todesfälle auf der Flucht über das Mittelmeer, zu verhindern, erklärte Thote, dass legale Zugangswege entscheidend seien. Dazu gehörten Resettlement, aber auch Programme für Arbeitsmobilität und Bildungszwecke. Das UNHCR bedauere, dass Deutschland sein Resettlement-Programm ausgesetzt und die Aufnahme schutzbedürftiger Flüchtlinge gestoppt hat, so Thote.

Wer Migration steuern wolle, müsse Schutzsysteme stärken, so ihr Plädoyer. Auf eine Nachfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte sie den Ansatz des UNHCR, Schutzsysteme entlang von Fluchtrouten zu stärken: Dieser beinhalte unter anderem bessere Asylsysteme und ausreichende Ressourcen in Erstaufnahme- und Nachbarländern sowie Investitionen in Transitstaaten, um frühzeitig Schutz zu ermöglichen.

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Diversifizierung der Rohstoffversorgung

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für die Umsetzung der Europäischen Wirtschaftssicherheitsstrategie ein und unterstützt den risikobasierten Ansatz mit Fokus auf Hochrisikobereiche wie zum Beispiel Lieferkettenresilienz. Das geht aus ihrer Antwort (21/6535) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6139) hervor.

Auf nationaler Ebene wolle die Bundesregierung entsprechend der Vorgabe des Koalitionsvertrags gemeinsam mit der Wirtschaft und der Wissenschaft eine nationale Wirtschaftssicherheitsstrategie entwickeln. Zudem sei bereits im Oktober 2025 eine umfassende Mikroelektronik-Strategie mit dem Ziel beschlossen worden, die gesamte Wertschöpfungskette der Mikroelektronik (Forschung, Design, Produktion) in Deutschland und Europa auszubauen und unabhängiger von globalen Märkten zu machen.

Die Bundesregierung unterstütze die Wirtschaft bei der Diversifizierung ihrer Rohstoffversorgung und zur Verringerung von Abhängigkeiten mit einer Reihe von weiteren Maßnahmen. Dazu gehörten unter anderem der nationale Rohstofffonds, Kreditgarantien, ein Aktionsplan zur Weiterentwicklung der deutschen Rohstoffpolitik und der Abschluss von Rohstoffpartnerschaften mit rohstoffreichen Ländern.

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Bundesregierung zur Förderung der Hanns-Seidel-Stiftung

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung begründet die geförderte Beschaffung eines einheitlichen Enterprise-Resource-Planning-Systems (ERP) bei der Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) in einer Antwort (21/6484) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5939) damit, dass es sich um ein „notwendiges und den aktuellen Erfordernissen angepasstes Abrechnungstool“ handele. Das ERP-System sei eine Voraussetzung, um einen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit verpflichteten und gut kontrollierbaren Einsatz der Projektmittel in den Projektländern zu ermöglichen. Darüber hinaus trage es dazu bei, dem zuständigen Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Prüfung der Ausgaben „so nachvollziehbar wie möglich“ zu machen.

Die Förderung sei im Rahmen der Förderung der entwicklungswichtigen Vorhaben der politischen Stiftungen gezahlt worden, teilt die Bundesregierung weiter mit. Insgesamt beziffert sie die Kosten mit rund 860.800 Euro.

Die Abgeordneten hatten sich unter anderem erkundigt, welche konkreten entwicklungspolitischen Wirkungsziele mit dem Projekt bei der HSS verfolgt wurden und wie die Bundesregierung die Förderung als „entwicklungspolitisches Vorhaben“ rechtfertigt.

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Automatisierter Austausch von Unternehmens-Steuerdaten

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Der Deutsche Bundestag soll einer Vereinbarung zwischen mehreren Ländern über den Austausch von Daten zur Mindestbesteuerung von Unternehmen zustimmen, damit die Bekämpfung der Steuerhinterziehung weiter ausgebaut werden kann. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (21/6497) eingebracht.

Bei GloBE-Informationen handelt es sich nach Angaben der Regierung um die Mindeststeuer-Berichte, die von Unternehmensgruppen für Zwecke der Mindestbesteuerung bei den zuständigen Behörden der Steuerhoheitsgebiete eingereicht werden. Um ein möglichst effizientes und verwaltungsarmes Verfahren zu gewährleisten, müsse der Mindeststeuer-Bericht nicht in jedem Steuerhoheitsgebiet, in dem eine Geschäftseinheit der Unternehmensgruppe ansässig sei, abgegeben werden, erläutert die Regierung. Vielmehr sei es möglich, den Mindeststeuer-Bericht zentral in einem Land einzureichen.

Um sicherzustellen, dass die Informationen des Mindeststeuer-Berichts rechtzeitig bei allen betroffenen Behörden vorliegen, werde durch die Mehrseitige Vereinbarung ein automatischer Informationsaustausch zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen etabliert. Dadurch solle der Zugang der jeweiligen Behörde zu Informationen der Unternehmensgruppen gewährleistet werden. Gleichzeitig würden multiple Abgabeverpflichtungen mehrerer steuerpflichtiger Einheiten einer Unternehmensgruppe vermieden. Der automatische Informationsaustausch könne beginnen, wenn alle Staaten die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen insbesondere zum Datenschutz zugesichert hätten, schreibt die Regierung.

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Abfrage zu Cum/Cum- und Cum/Ex-Verdachtsfällen wird geprüft

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/NKI) Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) fragt jährlich den Stand der Aufarbeitung der durch die Finanzbehörden des Bundes und der Länder aufgegriffenen Cum/Ex- und Cum/Cum-Gestaltungen ab. Die Abfrage zum Stichtag 31. Dezember 2025 befinde sich aktuell noch in Prüfung. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6390) auf eine Kleine Anfrage (21/5831) der Fraktion Die Linke.

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Evaluation von „Demokratie leben!“

Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Eine Evaluation des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wird seit der 1. Förderperiode durch die Evaluation von wissenschaftlich unabhängigen Instituten geleistet. Die aktuelle Evaluation wird ergänzt mit einer Begleitung des Evaluationsverbundes. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/6323) auf eine Kleine Anfrage (21/6046) der AfD-Fraktion.

Die Gewährung von Zuwendungen sowie deren gegebenenfalls erforderliche Rückforderung erfolgten auf Grundlage der geltenden haushalts- und zuwendungsrechtlichen Vorschriften des Bundes. Rückforderungen würden in Betracht kommen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, sie erfolgten zwingend, wenn sie rechtlich geboten seien. „In der laufenden Förderperiode wurden entsprechende Voraussetzungen für Rückforderungen bereits bewilligter Zuwendungen bislang nicht festgestellt“, so die Regierung.

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Bundesregierung nennt Details zu Plänen einer Zuckersteuer

Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/MIS) Die am 29. April 2026 vom Bundeskabinett verabschiedeten Eckwerte zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 und zum Finanzplan bis zum Jahr 2030 sehen die Einführung einer Zuckerabgabe ab dem Jahr 2028 als eine von mehreren Konsolidierungsmaßnahmen vor. Das ebenfalls am 29. April 2026 vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) konkretisiert, dass die Bundesregierung in einem Gesetzgebungsverfahren beschließen wird, ab dem Jahr 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Das geht aus der Antwort ( 21/6290) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5953) hervor.

Wie die Bundesregierung unter anderem ausführt, würden bei der konkreten Umsetzung dieser Maßnahme die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt. Die Bundesregierung orientiere sich bei der angekündigten Abgabe auf zuckergesüßte Getränke an der Reformempfehlung Nr. 66 der Finanzkommission Gesundheit. Ziel sei laut Finanzkommission, Anreize für Produktrezepte mit geringerem Zuckergehalt zu setzen.

Die Kommission empfehle eine Übergangsfrist von rund zwölf Monaten zwischen Beschluss und Inkrafttreten, damit Planungssicherheit gewährleistet und eine Anpassung von Produktrezepturen ermöglicht werde. Die Empfehlung der Kommission orientiere sich an der britischen Herstellerabgabe mit nachgewiesenen Reformulierungseffekten.

Aus der Regierungsantwort geht zudem hervor, dass die Finanzkommission mit jährlichen Einnahmen im Umfang von circa 450 Millionen Euro rechne, die der gesetzlichen Krankenversicherung in geeigneter Art und Weise entlastend zugutekommen könnten; nicht zuletzt mit Blick auf ihre Angebote zur Primärprävention – beispielsweise im Bereich betrieblicher Gesundheitsförderung und Setting-Ansätze – von denen über den Kreis der gesetzlich Krankenversicherten hinaus, auch weitere Bevölkerungsgruppen profitieren. Zugleich erwarte die Kommission mittel- bis langfristig Einsparungen für die Gesetzliche Krankenversicherung im Umfang von 20 bis 170 Millionen Euro pro Jahr.

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Bericht zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr fast zwei Milliarden Euro für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik und Strategische Kommunikation zur Verfügung gestellt. Das geht aus dem als Unterrichtung (21/6300) vorliegendem „29. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik für das Jahr 2025“ hervor.

Einige der Schwerpunkte im Berichtszeitraum waren demnach die gezielte Förderung ukrainischer Wissenschaftsstandorte und der ukrainischen Kunst- und Kulturszene, die Unterstützung resilienter Strukturen in Kultur, Zivilgesellschaft und Bildung in den Staaten Osteuropas wie etwa die Einrichtung der Deutschen Schule in Riga und der Aufbau einer neuen Präsenz des Goethe-Instituts in Chisinau/Moldau sowie der Einsatz gegen Desinformation, für freie Presse und Medienkompetenz.

Das transatlantische Verhältnis zu den USA habe im Berichtszeitraum einen weiteren zentralen Bezugspunkt dargestellt, schreibt die Bundesregierung. So seien im Laufe des Jahres 2025 weitere sichtbare Schritte für eine breitere Aufstellung deutscher Einrichtungen in den USA erreicht worden. Dazu zähle nicht zuletzt das im Oktober 2025 eröffnete Goethe-Institut in Houston (Texas), ein weiteres solle 2026 in St. Louis (Missouri) folgen. Im Berichtszeitraum sei zudem ein verstärkter Fokus auf Multiplikatoren aller politischen Lager gelegt worden. Ausgebaut wurde die Arbeit in den Bundesstaaten im Mittleren Westen und der Austausch.

Weitere Akzente setzt die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik dem Bericht zufolge unter anderem mit der Konzentration auf strategische Partner wie Indien und Brasilien sowie beim europäischen Austausch in den Bereichen Wissenschaft, Schulen, Kunst und Kultur.

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Projekt zu LGBTI-Rechten im südlichen Afrika

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Zu dem von Entwicklungsministerium geförderten Projekt „Menschenrechte im südlichen Afrika durch Stärkung von NGO-Aktivistinnen voranbringen – mit dem Fokus Frauenrechte und LGBTI-Rechte“ nimmt die Bundesregierung in der Antwort (21/6327) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6111) Stellung. Demnach habe das Projekt in Sambia, Botswana, Simbabwe, Lesotho, Mosambik und Swasiland 150 Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten erreicht und die Partizipation der betroffenen Gruppen im öffentlichen Diskurs ihrer Heimatländer erhöht. So sei etwa in Botswana auf die Interventionen des Projekts hin die öffentliche Diskussion über die verfassungsmäßigen Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender Personen befördert worden.

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Derzeit keine bilateralen Menschenrechtsdialoge in Planung

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Bei Auslandsreisen von Mitgliedern der Bundesregierung sind Gespräche zu menschenrechtlichen Fragen, zur internationalen Menschenrechtspolitik sowie gegebenenfalls zu menschenrechtlichen Einzelfällen regelmäßig Bestandteil der Gespräche mit Regierungen, multilateralen Organisationen und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (21/6235) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5835). Ziel sei ein konstruktiver Dialog, der auf die Förderung der Menschenrechte und den Schutz von Menschenrechtsverteidigern abzielt.

Wie es in der Antwort weiter heißt, hat die Bundesregierung zwischen 1. September 2025 bis zum 31. März 2026 keine bilateralen Menschenrechtsdialoge stattgefunden, auch für das restliche Jahr 2026 seien keine geplant.

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Einführung Nationaler und Regionaler Partnerschaftspläne

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Zur von der EU-Kommission geplanten Einführung Nationaler und Regionaler Partnerschaftspläne (NRPP) ist die Bundesregierung nach eigener Auskunft im Gespräch mit den Bundesländern. Das geht aus der Antwort (21/6234) auf eine Kleine Anfrage (21/5741) der Fraktion Die Linke hervor. Wie die Abgeordneten darin ausführten, sollen diese Partnerschaftspläne im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens der EU bisher eigenständige Programme bündeln. Gelder würden nach nationalen Prioritäten künftig durch die nationale Ebene statt lokal vergeben werden, was in Deutschland als Eingriff in die föderale Struktur und deshalb von den Bundesländern kritisiert werde.

Wie die Bundesregierung in der Antwort schreibt, habe sie für die Abstimmung mit den Ländern eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum NRPP in Deutschland (DNRPP) unter Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) eingerichtet. Diese habe im März und im April 2026 auf unterschiedlichen Ebenen getagt hat, wobei das BMWE als Klammer die koordinierende Federführung für die Aufstellung des DNRPP übernommen.

Die für die regionalen und sektoralen Kapitel des DNRPP zuständigen Bundes- und Länderressorts hätten zudem teilweise bereits eigenverantwortlich die Arbeiten an den Kapiteln in ihrem Politikbereich begonnen, um die Voraussetzungen für eine fristgerechte Einreichung des DNRP zu schaffen. Einig seien sich Bund und Länder darüber, dass mit den NRPP ein spürbarer Bürokratieabbau und eine Verwaltungsvereinfachung einhergehen müsse.

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Verwendungsnachweise beim BMZ

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Verwendungsnachweise enthalten laut Bundesregierung schützenswerte Informationen, die einer Veröffentlichung entgegenstehen. Das geht aus der Antwort (21/6319) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6090) hervor. Das Zuwendungsrecht sehe nicht vor, Verwendungsnachweise zu veröffentlichen.

Zu den von den Fragestellern erbetenen Details zu Verwendungsnachweisen des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit 2015 heißt es in der Antwort: „Die Auswertung aus der Datenbank ergibt aktuell keine belastbaren Zahlen. Dies liegt unter anderem daran, dass die Datenübertragung aus externen Quellen in einigen Programmen noch nicht zufriedenstellend funktioniert. Hinzu kommt, dass aufgrund einer Systemumstellung noch Einträge fehlen oder falsch dargestellt werden, sodass im Ergebnis keine Einträge sichtbar sind, obwohl die Verwendungsnachweise vorliegen.“ Die Ursachen für noch fehlende Einträge würden kontinuierlich analysiert und behoben. Eine händische Recherche lehnt die Bundesregierung unter Verweis auf die Zumutbarkeitsgrenze ab.

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GIZ will Arbeit in Syrien ausweiten

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH will ihre Arbeit in Syrien ausweiten und plant den Aufbau eines Büros in Damaskus. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/6309) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/6040) hervor. Schwerpunkt bisher seien der Ausbau von Angeboten zur beruflichen Bildung und zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung sowie die Sicherung von Wohn-, Land- und Eigentumsrechte von Geflüchteten. Der Fokus bei neuen Aufträgen liege auf guter Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit, Ausbildung und Beschäftigung und dem Aufbau des Gesundheitssystems.

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Steuermindereinnahmen durch Senkung der Luftverkehrsteuer

Verkehr/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die durch die Senkung der Luftverkehrsteuer entstehenden Steuermindereinnahmen werden laut Bundesregierung im Haushaltsjahr 2026 im Rahmen des Haushaltsvollzugs im allgemeinen Haushalt erwirtschaftet. Ab 2027 sollen die Steuermindereinnahmen im Einzelplan 12 (Bundesministerium für Verkehr) vollständig erwirtschaftet werden. Darauf macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6240) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5979) durch Verweis auf den im Mai verabschiedeten „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes“ (21/5688, 21/6069) aufmerksam.

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Weitere Angaben zur Förderung von Organisationen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat weitere Angaben zur Förderung sozialer und zivilgesellschaftlicher Organisationen in den Bundeshaushalten gemacht. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/6292) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5675) hervorgeht, handelt es sich bei den erfragten Projekten unter anderem um Projektförderungen im Rahmen der Förderrichtlinie „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ gemäß dem Bundesteilhabegesetz. Die Antwort erfolgte aufgrund einer Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178.

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