Neues aus dem Bundestag | 15. Juni 2026

Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.


Bundesregierung sieht in Mauretanien zentralen Partner

Finanztransfers mit Bezug zu Syrien

Acht Rohstoffkompetenzzentren der Außenhandelskammern

Mit Bundesmitteln finanzierte Projekte in Namibia

Schattenwirtschaft weiter gewachsen

Aktionsplan zu Rohstoffpolitik unter Verschluss

Ziele und Transparenz von EU-Sanktionen gegen Russland

Ausnahmen beim Gewaltverbot der VN-Charta

Angaben zu Zusagen an die Mongolei

Erkenntnisse über Desinformationskampagne „Storm-1516“

Software-bedingte Zahlungsverzögerungen bei der GIZ

Waffenexporte nach Israel

Cum-Cum-Auswertung erst Mitte des Jahres

Neukonzeption von „Demokratie leben!“


Bundesregierung sieht in Mauretanien zentralen Partner

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Mauretanien ist laut Bundesregierung ein zentraler Partner für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) in der Sahel-Zone. Über EU und Nato, aber auch bilateral, unterstütze Deutschland den Kapazitätsaufbau der mauretanischen Sicherheitskräfte, um ein Übergreifen von Terrorismus und Instabilität aus dem benachbarten Krisenland Mali zu verhindern, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im BMZ, Johann Saathoff (SPD), am Mittwochnachmittag in einer nichtöffentlichen Sitzung des Entwicklungsausschusses.

Mauretanien sei der einzige demokratische Staat in der Region und überdies ein wichtiges Transitland für Migranten auf der Atlantikroute, betonte er. Das Land mit seinen 5,5 Millionen Einwohnern habe mehr als 310.000 Geflüchtete aus Mali aufgenommen, von denen ein großer Teil im Flüchtlingslager Mbera im Südosten des Landes lebe. Es leiste so einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen durch Flucht und Migration in der Region, obwohl es selbst von Armut und Ernährungsunsicherheit betroffen sei.

Der Abschluss einer Migrationspartnerschaft zwischen der EU und Mauretanien im Jahr 2024 hat Saathoff zufolge dazu geführt, dass deutlich weniger Boote von Mauretanien aus in Richtung EU starten würden. Im Rahmen der sogenannten strukturbildenden Übergangshilfe fördere Deutschland außerdem zusammen mit dem Welternährungsprogramm und Unicef die Integration von Geflüchteten in Mbera und in den umliegenden Gemeinden. Insgesamt konzentriere sich die deutsche EZ in Mauretanien auf die Schwerpunkte Frieden und gesellschaftlicher Zusammenhalt, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Ausbildung und Beschäftigung sowie den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Die laufenden Vorhaben hätten einen Umfang von 275 Millionen Euro.

Von der Unionsfraktion gefragt, inwieweit sich die Bundesregierung für eine im Jahr 2023 wegen angeblicher Blasphemie verhafteten und mit der Todesstrafe bedrohten mauretanischen Studentin einsetze, sagte eine Vertreterin des Auswärtigen Amtes, der Fall sei der Bundesregierung bekannt und werde in Gesprächen mit mauretanischen Regierungsvertretern seitens der Botschaft und im EU-Kreis regelmäßig angesprochen.

Die AfD-Fraktion erkundigte sich unter anderem nach den Zielen eines deutschen EZ-Projekts zur Förderung einer verantwortungsvollen Regierungsführung. Dazu sagte eine Vertreterin des BMZ, die Bundesregierung unterstütze die mauretanische Regierung dabei, staatliche Dienstleistungen, vor allem auf kommunaler und lokaler Ebene, auszubauen. Dies sei beispielsweise wichtig, um das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat zu stärken, Terrorismus zu verhindern und die Geflüchteten aus Mali zu registrieren und einzugliedern.

Ein Abgeordneter der SPD-Fraktion erkundigte sich nach der Lage in Mbera und Maßnahmen der deutschen EZ für Geflüchtete und aufnehmende Gemeinden. Die BMZ-Vertreterin sprach daraufhin von einer Mammutaufgabe für die mauretanische Regierung im Hinblick auf Registrierung und Versorgung. Das BMZ unterstütze diese dabei mit der Maßgabe, dass diese Unterstützung nicht nur den Geflüchteten zugutekommt, sondern auch der lokalen Bevölkerung. Wichtig sei es, Verteilungskonflikte zu verhindern.

Eine Grünen-Abgeordnete, die Mauretanien kürzlich mit der Parlamentariergruppe Magreb besucht hat, berichtete, das Flüchtlingslager Mberi sei komplett überfüllt und die umliegenden Dörfer mit der Aufnahme der Menschen überfordert. Auch sei die Sorge vor einer Infiltration von islamistischem Terror groß. Ihr zufolge leisteten die deutschen und internationalen Organisationen vor Ort wichtige Arbeit.

Die Vertreterin der Linksfraktion erkundigte sich danach, ob in Zukunft mehr Projekte in Mauretanien im Bereich Ernährungssicherheit geplant seien, wenn dies im Zuge der geplanten BMZ-Reform ein neuer Schwerpunkt der deutschen EZ werden soll. Dazu sagte Johann Saathoff, die Schwerpunkte der Zusammenarbeit würden gemeinsam mit den Partnerländern festgelegt. Die nächsten Regierungskonsultationen mit Mauretanien seien im November geplant.

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Finanztransfers mit Bezug zu Syrien

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung wendet bei Finanztransfers und Mittelverwendungen mit Bezug zu Syrien nach eigener Auskunft enge Kontroll- und Monitoringmechanismen an. „Dazu zählen insbesondere die Einhaltung geltender EU-Sanktionen, die Beachtung internationaler Standards zu Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie umfassende Prüfungen der Durchführungsorganisationen und Projektpartner“, heißt es in der Antwort (21/6199) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5431). Mittel würden grundsätzlich nur über verlässliche Organisationen eingesetzt und unterlägen klaren Zweckbindungen, Berichtspflichten und Monitoringmechanismen.

Wie es in der Antwort weiter heißt, unterstütze die Bundesregierung die syrische Regierung umfassend beim Wiederaufbau, dies schließe auch den Wiederaufbau und die Festigung staatlicher Strukturen und Institutionen mit ein. „Dabei wird die Lage in Syrien fortlaufend analysiert, die sich zunehmend stabilisiert.“ Politische Stabilität und wirtschaftliches Wachstum in Syrien würden entscheidend für den Wiederaufbau des Landes sein. Ein stabiles Syrien liege auch im Interesse Deutschlands.

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Acht Rohstoffkompetenzzentren der Außenhandelskammern

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/NKI) In acht Ländern existieren sogenannte Rohstoffkompetenzzentren, die von den dort ansässigen Außenhandelskammern (AHK) gefördert werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6222) auf eine Kleine Anfrage (21/5210) der AfD-Fraktion. Demnach bestehen in Australien, Brasilien, Chilie, China, Ghana, Kanada, dem Südlichen Afrika und in Peru Kompetenzzentren für Bergbau und Rohstoffe.

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Mit Bundesmitteln finanzierte Projekte in Namibia

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Mit Bundesmitteln finanzierte Projekte in Namibia tragen laut Bundesregierung zur Erreichung der Ziele für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und des Pariser Klimaabkommens bei. Um die Zielerreichung zu messen, hätten die Ressorts jeweils eigene Verfahren, schreibt sie in einer Antwort (21/6145) auf eine Kleine Anfrage (21/5852) der AfD-Fraktion. So bewerte das Auswärtige Amt (AA) die Wirksamkeit von Projekten grundsätzlich anhand vereinbarter Ziele, Indikatoren und im Rahmen einer Wirkungslogik. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterziehe Förderrichtlinien einer Ex-post-Evaluation. Für im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) geförderte Projekte würden Projektziele und Fortschrittsindikatoren gemeinsam mit den Durchführungsorganisationen definiert und im Rahmen vertraglich festgelegter Berichtspflichten regelmäßig kommuniziert.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), heißt es in der Antwort weiter, bewerte die Zielerreichung eines Projekts anhand von „vor Projektbeginn festgelegten Zielen, Indikatoren und Wirkungsketten, zu denen ein Projekt regelmäßig und detailliert berichtet“. Die Auswahl von Themen oder Projekten für Ex-Post-Evaluierungen erfolge nach Maßgabe der öffentlich zugänglichen Leitlinien für die Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit des BMZ. Die Bundesregierung verweist auf das Transparenzportal des Ministeriums, auf dem nach evaluierten Projekten gefiltert werden könne.

Tabellarisch listet sie außerdem im Anhang der Antwort auf, welche Projekte in Namibia seit dem 1. Januar 2020 mit Bundesmitteln finanziert wurden. Darunter sind das Ausstattungshilfeprogramm für ausländische Streitkräfte, Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie, etwa zur Verteilung von Lebensmittelpaketen, sowie Schulpartnerschaften und Austauschprogramme.

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Schattenwirtschaft weiter gewachsen

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/BAL) Die Schattenwirtschaft in Deutschland ist 2024 auf 11,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestiegen. Das geht aus dem „Fünfzehnten Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung“ hervor, der dem Bundestag als Unterrichtung vorliegt (21/6100). Schätzungen zufolge ist der Anteil der nicht regulären Tätigkeiten damit abermals leicht gestiegen: 2023 lag ihr Anteil demnach noch bei 10,1 Prozent, 2022 bei 9,7 Prozent und 2021 bei 9,2 Prozent.

Zugleich stieg die Anzahl der Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) in diesem Zeitraum von 7.770 auf 9.477. Der Fehlbestand ging zwar zurück, liegt aber immer noch bei 11,1 Prozent. „Es ist beabsichtigt, die FKS aufgrund bestehender Haushaltsvermerke sowie durch das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung auch künftig durch weitere Planstellenzuläufe zu stärken“, ist im Bericht weiter zu lesen.

Deutlich zurückgegangen ist die Zahl von Arbeitgeberprüfungen. Diese lag 2021 noch bei 48.064, 2024 dann bei 25.274. Auch die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Straftaten sank in diesem Zeitraum von 120.345 auf 96.813. Die Summe der erwirkten Freiheitsstrafen (gemessen in Jahren) fiel von 1.624 auf 1.277, wobei sie 2023 bei 987 lag. Die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten wuchs von 40.462 auf 46.475.

„Die FKS hat ihre Ausrichtung nach dem Grundsatz ‚Qualität vor Quantität‘ im Berichtszeitraum konsequent weiterentwickelt, was sich auch in den aktuellen Arbeitsergebnissen widerspiegelt“, heißt es dazu im Bericht. Dabei sei die Neuausrichtung auf hohe Akzeptanz bei Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften gestoßen und spiegele häufig auch deren Forderungen wider.

Die Bundesregierung berichtet über 187 Verfahren der FKS, die im Berichtszeitraum 2021 bis 2024 von den jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften als OK-Verfahren eingestuft wurden: 43 im Jahr 2021, 45 im Jahr 2022, 51 im Jahr 2023 und 48 im Jahr 2024.

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Aktionsplan zu Rohstoffpolitik unter Verschluss

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/NKI) Die Rohstoffpolitik der Bundesregierung werde „kontinuierlich unter der Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie weiterentwickelt“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5977) auf eine Kleine Anfrage (21/4597) der Fraktion Die Linke.

So habe der Nationale Sicherheitsrat (NSR) in seiner Sitzung am 5. November 2025 einen Aktionsplan Rohstoffe in Auftrag gegeben. Auf Grundlage dieses Beschlusses habe die Bundesregierung einen umfassenden Aktionsplan in Auftrag gegeben. Daraufhin sei von der Bundesregierung ein umfassender Plan zur Weiterentwicklung der deutschen Rohstoffpolitik erarbeitet worden. „Aufgrund der besonderen sicherheitspolitischen Relevanz ist eine Veröffentlichung dieses Aktionsplans nicht vorgesehen“, heißt es in er Antwort. Die Bundesregierung prüfe fortlaufend, ob und, wenn ja, welche weiteren Bedarfe für eine Überarbeitung der Rohstoffstrategie bestünden.

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Ziele und Transparenz von EU-Sanktionen gegen Russland

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegen Personen oder Entitäten im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine werden im EU-Rat einstimmig beschlossen und sind öffentlich ebenso einsehbar wie die zugrunde liegenden Begründungen in den jeweiligen EU-Verordnungen. Das betont die Bundesregierung in der Antwort (21/5969) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5217).

„Betroffene Personen und Entitäten werden über die Gründe der Listung in Kenntnis gesetzt, wobei ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, Einsicht in die Beweisstücke, die der Listung zugrunde liegen, zu nehmen“, heißt es in der Antwort. „Der Rechtsweg steht betroffenen Personen und Entitäten offen.“

Die Sanktionen seien darauf ausgelegt, größtmöglichen Druck auf Russland auszuüben und dessen Fähigkeit zur Führung seines Angriffskriegs gegen die Ukraine mit allen verfügbaren Mitteln einzuschränken. „Darüber hinaus schützt sich die EU im Rahmen von Sanktionsmaßnahmen gegen Russlands hybride Aktivitäten zur Destabilisierung von Mitgliedstaaten und Drittstaaten durch Informationsmanipulation, Einflussnahme und künstlichem Anheizen von polarisierten Debatten, wodurch Russland Vertrauen in Fakten, Medien und demokratische Strukturen zu untergraben sucht“, schreibt die Bundesregierung.

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Ausnahmen beim Gewaltverbot der VN-Charta

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Der umfassende Charakter des Gewaltverbots der Charta der Vereinten Nationen (VN) steht aus Sicht der Bundesregierung der Möglichkeit von Ausnahmen nicht entgegen. Das schreibt sie in der Antwort (21/5966) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/5247) und verweist unter anderem auf Regelungen der VN-Charta über militärische und nichtmilitärische Zwangsmaßnahmen (Kapitel VII) sowie zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung (Artikel 51).

Zudem hält die Bundesregierung laut Antwort das völkerrechtliche Gewaltverbot für vereinbar mit dem von der VN-Generalversammlung ausformulierten Konzept der Schutzverantwortung („Responsibility to Protect“), das auf die Verantwortung des VN-Sicherheitsrates verweise.

Zum außenpolitischen Ermessen der Bundesregierung zitiert diese ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 2020: „In Bezug auf die völkerrechtliche Beurteilung des Handelns anderer Staaten verfügt die Bundesregierung innerhalb der Bandbreite der vertretbaren Rechtsauffassungen über einen Einschätzungsspielraum.“

Das Gericht folge dabei der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts, das in seinem Beschluss vom 16. Dezember 1980 ausgeführt habe, dass der gegenwärtigen Völkerrechtsordnung weithin institutionelle Vorkehrungen fehlten, etwa eine obligatorische internationale Gerichtsbarkeit, durch die die Richtigkeit von Rechtsauffassungen im Streitfall verbindlich festgestellt werden könnte.

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Angaben zu Zusagen an die Mongolei

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung listet die entwicklungspolitischen Zusagen an die Mongolei in ihrer Antwort (21/5993) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5469) für die Jahre 2022, 2023 und 2025 auf. Über die KfW-Bank wurden demnach dem Land im vergangenen Jahr Zusagen von 22,5 Millionen Euro, über die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) von 18,8 Millionen Euro gemacht.

Viele der erbetenen Informationen sind öffentlich im Transparenzportal des Bundes unter Eingabe des Ziellandes sowie der Filter „laufende Vorhaben“ öffentlich zugänglich, erläutert die Bundesregierung.

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Erkenntnisse über Desinformationskampagne „Storm-1516“

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über die „Desinformationskampagne ,Storm-1516’“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5967) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/5475). Danach hat die Bundesregierung im Dezember 2025 „Storm-1516“ der Russischen Föderation öffentlich zugeordnet. Das nationale Attribuierungsverfahren der Bundesregierung zu ausländischer Informationsmanipulation habe ergeben, „dass die Russische Föderation durch die Kampagne ,Storm-1516′ versucht hat, sowohl die letzte Bundestagswahl als auch die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland zu beeinflussen und fortlaufend zu destabilisieren“, heißt es in der Antwort weiter.

Wie die Bundesregierung darin zudem darlegt, zeigen belastbare Informationen, dass diese koordinierte Kampagne durch Angehörige des von Alexander Dugin gegründeten Center for Geopolitical Expertise und der vom russischen Oligarchen Konstantin Malofejew finanzierten Doppelkopf-Adler-Bewegung durchgeführt sowie durch den russischen Militärgeheimdienst GRU unterstützt wurde. „Diese unterstellten hierbei unter anderem ehemaligen und aktuellen Regierungsmitgliedern der Bundesregierung schwerste Straftaten“, schreibt die Bundesregierung des Weiteren.

Ihren Angaben zufolge wurden hierfür auf verschiedenen Plattformen unter anderem künstlich generierte scheininvestigative Recherchen, Deepfake-Bildsequenzen, pseudojournalistische Webseiten und erfundene Zeugenaussagen verbreitet. Mittels koordinierter Amplifizierung seien die Inhalte in den sozialen Medien einer größtmöglichen Zielgruppe zugeführt worden. Das Ziel dieser Kampagne sei es, die Gesellschaft zu spalten, Misstrauen zu schüren und das Vertrauen in demokratische Institutionen und Prozesse zu schwächen.

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Software-bedingte Zahlungsverzögerungen bei der GIZ

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) arbeitet laut Bundesregierung unter Hochdruck daran, die wegen einer Softwareumstellung ausstehenden Rechnungen schnellstmöglich abzuarbeiten. Ein genauer Zeitraum hierfür lasse sich derzeit nicht benennen, heißt es in einer Antwort (21/5899) auf eine Kleine Anfrage (21/5596) der Fraktion Die Linke.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sei am 6. Februar 2026 schriftlich von der GIZ darüber informiert worden, dass es im Zuge der Umstellung auf die SAP-Software S/4HANA seit Jahresbeginn zu Verzögerungen bei Buchungen und Zahlungen komme. In der Folge werde die Bundesregierung regelmäßig über den Stand der Problemlösung informiert. Sie begleite die Problemlösung zudem engmaschig in den zuständigen Gremien.

Zur Frage, in welchen Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung Störungen aufgetreten seien, verweist sie auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion in Bundestagsdrucksache 21/4936.

Die technische Funktionsfähigkeit der in dem S/4HANA-System abgebildeten Geschäftsprozesse sei grundsätzlich gegeben, betont die Bundesregierung. Das System werde fortlaufend konsolidiert und weiterentwickelt, kritische technische Fehler seien beseitigt worden. Allerdings bestünden in einigen Geschäftsprozessen, etwa zur Beschaffung von Dienstleistungen, der Vergabe von Finanzierungen sowie bei Rechnungsprüfung und Buchhaltung Einschränkungen in der Bearbeitungsgeschwindigkeit.

Ein Grund dafür ist laut Bundesregierung die komplexe Datenmigration aus verschiedenen Altsystemen. Zweitens hätten sich erst mit der Inbetriebnahme des neuen Systems technische und prozessuale Herausforderungen gezeigt, die sich aus der erstmals vollständigen Integration von Zentrale und Außenstruktur in der Bearbeitung ergäben.

Die GIZ achte darauf, dass unzumutbare Belastungen durch Zahlungsverzögerungen möglichst vermieden würden, betont die Bundesregierung. Die Bewertung von Einzelfällen erfolge kontinuierlich auf sachnächster Ebene.

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Waffenexporte nach Israel

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/NKI) In einem Zeitraum von November 2025 bis März 2026 sind Genehmigungen zur endgültigen Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel im Wert von rund 167,4 Millionen Euro erteilt worden. Das geht aus einer Antwort (21/5906) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/5605) der Fraktion Die Linke hervor.

Demnach seien vom 1. November 2025 bis zum 31. Dezember 2025 Genehmigungen zum Export von Rüstungsgütern nach Israel im Wert von 103.804.460 Euro erteilt worden, darunter befanden sich unter anderem Munition, Flugkörper und gepanzerte Fahrzeuge. Im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. März 2026 habe die Bundesregierung Genehmigungen zur endgültigen Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel im Wert von 63.589.742 Euro erteilt, dabei seien erneut Flugkörper und gepanzerte Fahrzeuge, aber auch Marine-Ausrüstung sowie Zubehör für militärische Wasserfahrzeuge exportiert worden, heißt es in der Antwort.

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Cum-Cum-Auswertung erst Mitte des Jahres

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung kann derzeit nicht angeben, wie viele der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeschriebenen Kreditinstitute Cum-Cum-Gestaltungen im Sinne des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 9. Juli 2021 gemeldet haben, und wie sich diese Meldungen seit der letzten Abfrage entwickelt haben. Das schreibt sie in ihrer Antwort (21/5877) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5559). Belastbare Ergebnisse könne sie erst Mitte des Jahres vorlegen.

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Neukonzeption von „Demokratie leben!“

Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung plant keine Zusammenlegung der Opferberatungen rechtsextremer Gewalt und der mobilen Beratungen gegen Rechtsextremismus im Rahmen der Neukonzeption des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Das schreibt sie in einer Antwort (21/5895) auf eine Kleine Anfrage (21/5471) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werde – wie angekündigt – im Rahmen der Weiterentwicklung ab 2027 die Schwerpunkte Demokratiebildung und Extremismusprävention verstärkt abbilden. „Die genaue Ausgestaltung wird im Rahmen der Anpassung der Förderrichtlinie erfolgen. Die konkrete Ausgestaltung der Förderrichtlinie erfolgt derzeit“, heißt es in der Antwort.

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