Neues aus dem Bundestag | 16. April 2026

Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.


Berichtspflicht von Firmen zur Nachhaltigkeit umstritten

Bundesgesellschaft könnte Finanzierungskosten senken

Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen in Marokko

Bundesregierung erhöht Zusage für Regenwaldfonds nicht

Studien- und Fachkräftefonds für Afrika

Keine Mehrheit für Klagerechtsentzug für NGOs

KTF-Förderprogramme für „grüne Schifffahrtskorridore“

Internationale Freiwilligendienste für junge Menschen

Anpassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Zahlungsprobleme bei der GIZ durch IT-Umstellung

Anrechnung von Studienplatzkosten in ODA-Leistungen

Bundesregierung benennt Kriterien für Klimazertifikate

Aktivitäten der Rosa-Luxemburg-Stiftung in El Salvador

GIZ-Projekt für nachhaltige Waldbewirtschaftung in Indien

NGOs warnen vor Rückschritten bei Frauenrechten

Förderung der zivilen Seenotrettung 2023 und 2024

Bewertung des US-Angriffs auf Venezuela

1,06 Milliarden Euro für humanitäre Hilfe im Jahr 2025

Bundesförderung von DAX-Konzernen

BMZ-Projekt zum Schutz von Mangroven in Subsahara-Afrika

BMZ-Projekt für effektivere Schutzgebiete in der Mongolei

Kosten des Studien- und Fachkräftefonds Zentralasien


Berichtspflicht von Firmen zur Nachhaltigkeit umstritten

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/PST) Kontrovers haben Sachverständige einen Gesetzentwurf der Bundesregierung bewertet, mit dem die EU-Richtlinie 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der durch die EU-Richtlinie 2025/794 geänderten Form in nationales Recht umgesetzt werden soll. In einer Anhörung im Rechtsausschuss am Montag, 13. April 2026, ging es neben dem Gesetzentwurf selbst (21/1857) um die Stellungnahme des Bundesrates dazu (21/2465).

Auf EU-Ebene sind die Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zwischenzeitlich durch die sogenannte Omnibus-1-Richtlinie 2026/470 zum Bürokratieabbau erneut geändert worden, worauf ein von den Fraktionen CDU/CSU und SPD als Ausschuss-Drucksache 21(6)73 eingebrachter Änderungsantrag eingeht. Dieser war ebenso wir ein Entschließungsantrag 21(6)30 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls Gegenstand der Anhörung.

Mehr Klarheit über betroffene Firmen gefordert

Neben einer Reihe eher technischer Details haben die Sachverständigen als unklar empfundene Regelungen im Gesetzentwurf thematisiert. So wird davon ausgegangen, dass aufgrund der Omnibus-1-Richtlinie nur noch rund 2.500 statt zuvor 17.000 deutsche Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein werden. Allerdings wies die Wirtschaftswissenschaftlerin Karina Sopp von der TU Bergakademie Freiberg darauf hin, dass die Schwelle von tausend Beschäftigten für die Berichtspflicht nicht klar definiert sei. Manche EU-Länder rechneten hier mit Vollzeit-Äquivalenten. Ginge man von der reinen Mitarbeiterzahl aus, die Teilzeitbeschäftigte einschließt, könnte dies „ein gewisser Nachteil für deutsche Unternehmen sein“. Sopp forderte deshalb eine Klarstellung im Gesetzestext.

Mehrere Sachverständige wiesen darauf hin, dass auch kleinere Unternehmen betroffen seien. Denn die verlangte Berichterstattung der Großunternehmen umfasse auch Vorprodukte, weshalb diese von ihren Zulieferern ebenfalls Berichte anfordern würden. Rainer Kambeck von der Deutschen Industrie- und Handelskammer begrüßte daher die in der Omnibus-1-Richtlinie vorgesehene Begrenzung bei der Lieferkette und forderte, im deutschen Umsetzungsgesetz nicht darüber hinauszugehen. Kambeck hob hervor, dass die Unternehmen sehr wohl die Notwendigkeit von mehr Nachhaltigkeit sähen, aber nicht überfordert werden dürften.

Dies wollte der selbständige Berater Philippe Youssef Garduño Diaz nur begrenzt gelten lassen. Die Unternehmen wendeten für ihre Finanzberichterstattung ein Vielfaches der Arbeitszeit auf, die für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erforderlich sei. In der EU würden derzeit Nachhaltigkeitsregelungen „unter Hochdruck geschreddert“, die Einsparungen beim Erfüllungsaufwand aber seien „minimal“, befand Diaz.

Einbeziehen der Personalvertretungen

Katrin Vitols vom DGB-Bundesvorstand forderte eine klare Einbeziehung der Arbeitnehmervertreter in die Erstellung der Nachhaltigkeitsberichte. Die Unklarheiten im vorliegenden Gesetzestext könnten „dazu führen, dass Arbeitnehmervertreter umgangen werden“. Deren frühzeitige Einbindung sei aber wichtig, um ein „realistisches Bild“ vor allem der sozialen Nachhaltigkeit zu erhalten.

Dagegen nannte Tobias Brouwer vom Verband der Chemischen Industrie die vorgesehene Regelung „ausreichend“. Die Unternehmen wünschten Flexibilität, in welchem Stadium der Erstellung des Berichts sie die Personalvertetung einbeziehen.

Ausweitung der Prüfberechtigten gefordert.

Mit besonderem Nachdruck wurde in der Anhörung die Forderung eingebracht, zur Zertifizierung von Nachhaltigkeitsberichten nicht nur Wirtschaftsprüfer zuzulassen. Sabahudin Dzino von der DEKRA Certification GmbH, der auch für andere technische Zertifizierungsstellen sprach, verwies auf die begrenzte technisch-naturwissenschaftliche Kompetenz von Wirtschaftsprüfern. Gerade diese sei aber bei Nachhaltigkeitsberichten erforderlich.

Große Unterstützung fand Dzino dabei bei Richard Wittsiepe vom Verband für die mittelständische Wirtschaftsprüfung wp.net. Die vorgesehene Regelung führe zu einem „Oligopol“ der vier großen Wirtschaftsprüfungskonzerne, die allein sich die Beschäftigung von technisch-naturwissenschaftlichen Fachleuten leisten könnten. Ein Oligopol aber bedeute immer auch höhere Preise. Die Regelung im Gesetzentwurf laufe auch den ausdrücklichen Bestrebungen der EU-Kommission seit der Finanzkrise zuwider, die mittelständischen Wirtschaftsprüfer zu stärken.

Mehrere Sachverständige drängten darauf, die Neuregelung schnell in Kraft zu setzen. Bei den berichtspflichtigen Unternehmen herrsche derzeit „erhebliche Unsicherheit“, berichtete etwa die Wirschaftsprofessorin Sopp.

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Bundesgesellschaft könnte Finanzierungskosten senken

Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hat dazu aufgerufen, bei der Schaffung von Wohnraum gemeinsam um die besten Lösungen zu ringen. In einer Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Mittwoch erklärte die Ministerin, derzeit erlebe man eine Welt im Aufruhr. Das führe zu konkreten Problemen auch in Deutschland, sagte Hubertz mit Blick auf die gestiegenen Energiekosten. Betroffen sei auch die Bauwirtschaft, etwa bei den steigenden Kosten für Energie und Dämmstoffe. Sie sei dankbar, dass die Bundesregierung ein Entlastungspaket auf den Weg gebracht habe. Der Wohnungsmarkt müsse wieder ans Laufen gebracht werden, forderte Hubertz.

Zur Situation im Baubereich sagte Hubertz, man sei leicht optimistisch in das Jahr 2026 gestartet, ehe der Krieg gekommen sei. Es habe 2025 elf Prozent und damit 23.000 Baugenehmigungen mehr gegeben. Die Auftragseingänge hätten 6,8 Prozent höher gelegen.

Die Ministerin schilderte in der von der Vorsitzenden Caren Lay (Linke) geleiteten Sitzung, dass in diesem Jahr Rekordinvestitionen beim sozialen Wohnungsbau realisiert werden würden. Das Förderprogramm „EH55plus“ sei auf den Weg gebracht worden, um den angesichts gestiegener kosten entstandenen Überhang von genehmigten Projekten abzubauen. An der Novelle des Baugesetzbuches werde gearbeitet, um schneller bauen und die Digitalisierung stärker nutzen zu können. Die Verbändeanhörung laufe gerade. Die Novelle werde der „große Aufschlag“ werden, kündigte die Ministerin an. So werde es Lösungen für die Probleme mit Schrottimmobilien geben.

Hubertz erklärte zum Bau-Turbo, im ganzen Land würden sich Städte und Gemeinden auf den Weg machen, um den Bau-Turbo anzuwenden. So gebe es in Hamburg bereits 750 Genehmigungen in Bereichen wie Nachverdichtungen und Aufstockungen.

Die Ministerin nahm auch zu der von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) angeregten Gründung einer Bundeswohnungsbaugesellschaft Stellung. In einer Zeit, wo die vorhandenen Instrumente noch nicht reichen würden, um die notwendige Zahl von Wohnungen zu schaffen, müsse auch über andere Dinge nachgedacht werden. Eine neue Behörde solle nicht geschaffen werden, auch keine Baufirma. Es solle das Beste aus beiden Welten zusammengeführt werden. Der Staat könne viel einbringen. Hubertz hob besonders die Möglichkeit einer günstigen Kreditfinanzierung hervor. In einem Bericht der Bundesregierung heißt es außerdem, langfristig bestehe der Vorteil einer solchen Gesellschaft darin, dass dauerhaft Wohnungen in öffentlichem Eigentum geschaffen werden könnten.

In der Aussprache wies die SPD-Fraktion darauf hin, dass man bis zum Ende des Jahres eine sehr umfangreiche Reformagenda beschlossen haben werde. Die Baugesellschaft solle nicht gegen andere Institutionen stehen, kündigte die SPD-Fraktion an.

Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisierte die Gründung der Baugesellschaft. Wenn nur die günstigen Möglichkeiten des Staates zur Kreditaufnahme genutzt werden sollten und die Gesellschaft nicht selbst bauen solle, müsse geklärt werden, wem die gebauten Wohnungen am Ende gehören würden.

Die CDU/CSU-Fraktion sprach das Gebäudemodernisierungsgesetz an. Hier müsse es Fortschritte geben, um bei Sanierungen voranzukommen.

Der Staat baue nie günstiger als private Firmen, erklärte die AfD-Fraktion zur Gründung einer Bundesbaugesellschaft. Der Staat sei mit denselben Kosten konfrontiert wie andere auch. Man frage, warum die neue Gesellschaft billiger werde bauen können.

Die Fraktion Die Linke wollte wissen, woran die Wirkung des Bau-Turbos gemessen werden könne. Es müsse nicht nur über den Bauüberhang, sondern auch über den Förderüberhang gesprochen werden. Wenn im Zusammenhang mit der geplanten Gesellschaft über private Unternehmen Wohnungen geschaffen werden sollten, frage man sich, wie dauerhaft preiswerter Wohnraum geschaffen werden solle, da die Sozialbindung nach 15 Jahren auslaufe.

Die Ministerin erklärte zur Wohnungsbaugesellschaft, Ziel sei die dauerhafte Bezahlbarkeit von Wohnraum. Der Hebel für günstigeres Bauen seien die Finanzierungskonditionen. Die Bundesrepublik habe ein Triple-A-Rating, und damit könne sich so eine Gesellschaft zu günstigsten Konditionen finanzieren. Wohnungen sollten dort gebaut werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden würden und nicht dort, wo sie die größte Rendite bringen würden. Der Bund verfüge auch über eigene Grundstücke.

Zur Frage der genauen Ausgestaltung sagte Hubertz, man befinde sich gerade im Stadium von Ideenskizzen. Zu Details könne daher noch nichts gesagt werden. Da der Wohnungsbau seit der Föderalismusreform nicht mehr in der Zuständigkeit des Bundes, sondern der Länder liege, müsse für eine solche Gesellschaft das Grundgesetz geändert werden.

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Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen in Marokko

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung verweist in einer Antwort (21/5174) auf eine Kleine Anfrage (21/4773) der AfD-Fraktion zur Förderung von zivilgesellschaftlichen Organisationen in Marokko auf das Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Hier würden monatlich aktualisierte Projektdaten veröffentlicht. Nach der Höhe der Verpflichtungsermächtigungen im Hinblick auf die Förderung in den Jahren 2026 bis 2030 gefragt, gibt die Bundesregierung an, es stünden derzeit keine Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung.

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Bundesregierung erhöht Zusage für Regenwaldfonds nicht

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung hat nicht vor, die deutsche Zusage in Höhe von einer Milliarde Euro für den Regenwaldfonds TFFF zu erhöhen. In einer Antwort (21/5128) auf eine Kleine Anfrage (21/4703) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betont sie, entscheidend sei aus ihrer Sicht, dass die Gesamtarchitektur der internationalen Klimafinanzierung sowie die Kombination aus öffentlichen Mitteln, privater Mobilisierung und politischer Kooperation in der Summe ein ambitioniertes Schutzniveau für die Tropenwälder ermögliche. Ihr zufolge berücksichtigt sie bei der Festlegung ihrer Zusagen eine Vielzahl von Faktoren und Bedingungen, „darunter bereits bestehende bilaterale und multilaterale Programme im Wald- und Klimabereich, sowie das Ziel, Mittel effizient, wirksam und komplementär zu anderen Finanzierungsströmen einzusetzen“.

Der Regenwaldfonds war im Dezember 2025 auf der Weltklimakonferenz im brasilianischen Belém auf Initiative des Gastgeberlandes ins Leben gerufen worden.

Die Details der Finanzierung würden aktuell zwischen den betroffenen Ressorts abgestimmt und anschließend in das übliche Verfahren der Haushaltsaufstellung 2027 eingespeist, heißt es in der Antwort weiter. Darüber, ob und wie Beiträge zum TFFF auf die internationale Klimafinanzierung angerechnet werden könnten, könne aktuell noch keine gesicherte Aussage getroffen werden.

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Studien- und Fachkräftefonds für Afrika

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Mit dem „Studien- und Fachkräftefonds“ (SFF) für Afrika sind nach Angaben der Bundesregierung Maßnahmen der Technischen Zusammenarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geprüft und vorbereitet worden. Angesichts der Vielzahl von Einzelmaßnahmen im Betrachtungszeitraum von 24 Jahren (1. Januar 1995 bis 31. Dezember 2018) sei eine Beantwortung für die einzelnen Maßnahmen innerhalb der Frist jedoch nicht möglich, schreibt sie in einer Antwort (21/5097) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4661). Mit Blick auf die noch laufende Nachfolgephase könne auch keine Gesamtbewertung bezüglich des Volumens erfolgen.

In ihrer Vorbemerkung betont die Bundesregierung, regionale Studien- und Fachkräftefonds könnten auch bei besonders eilbedürftigen Maßnahmen, bei Pilotmaßnahmen und zur Erprobung von instrumentellen Innovationen eingesetzt werden. Studien und Gutachten könnten aus dem SFF zudem auch dann finanziert werden, wenn sie nicht der Vorbereitung einer Maßnahme der TZ dienten.

Ihr zufolge wurden im genannten Zeitraum Studien, Gutachten und kleine Maßnahmen der Technischen Zusammenarbeit in afrikanischen Ländern unter anderem zu Themenbereichen wie berufliche Bildung, Demokratie, Rechtsstaat, Gender sowie Gesundheit finanziert, die meisten in Tschad (15), Äthiopien (8) und Kamerun (6).

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Keine Mehrheit für Klagerechtsentzug für NGOs

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am Mittwochmorgen den von der AfD-Fraktion vorgelegten Entwurf eines Gesetzes „zum Entzug des Klagerechts für staatsfinanzierte Nichtregierungsorganisationen“ (21/4266) abgelehnt. Gegen die Vorlage stimmten die Vertreter der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Ziel des Entwurfs der Fraktion ist es, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die sich überwiegend aus staatlichen Quellen beziehungsweise aus Abmahntätigkeiten finanzieren, von bestimmten Verbandsklagerechten auszuschließen.

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KTF-Förderprogramme für „grüne Schifffahrtskorridore“

Verkehr/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Mit den im KTF-Titel „Klimafreundliche Schifffahrt und Häfen“ geplanten und derzeit in der Abstimmung befindlichen Förderprogrammen sollen auch grüne Schifffahrtskorridore einschließlich des Aufbaus von Lade- und Tankinfrastrukturen gefördert werden. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5172) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4768) mit. Der im „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) enthaltene Titel umfasst ein Finanzvolumen von insgesamt 400 Millionen Euro für die nächsten vier Jahre.

Die Entwürfe der Förderrichtlinien befänden sich im regierungsinternen Abstimmungsprozess, weshalb laut Regierung aktuell keine Aussagen zu der Mittelverausgabung getroffen werden könnten. Die ersten Förderrichtlinien werden der Antwort zufolge voraussichtlich Ende des zweiten Quartals 2026 veröffentlicht.

Die von den Grünen in ihrer Anfrage angesprochene Ertüchtigung der deutschen militärischen Hafeninfrastruktur ist laut Bundesregierung ein fortlaufender Prozess. Erste infrastrukturelle Maßnahmen zur Verstärkung der Sicherheit seien bereits eingeleitet worden. Die regelmäßige Durchführung nationaler und multinationaler Übungen trage zu einer verbesserten zivil-militärischen Kooperation bei.

„Zur Sicherstellung des militärischen Betriebes von verteidigungswichtiger Infrastruktur werden Heimatschutzkräfte ausgeplant, zivile Hafeninfrastruktur wird identifiziert und bei Bedarf ertüchtigt“, schreibt die Regierung. Die Sicherstellung der Energieversorgung liege grundsätzlich beim Betreiber. Anlassbezogen fänden Erörterungen zwischen Bundeswehr und Betreiber statt. Die zivil-militärische Zusammenarbeit werde im Spannungs- und Krisenfall durch das Operative Führungskommando der Bundeswehr koordiniert, heißt es in der Antwort.

Daraus geht des Weiteren hervor, dass die Vorlage eines Entwurfes für ein Seesicherheitsgesetz nicht beabsichtigt sei. Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundespolizei auf See seien bereits durch die geltenden Gesetze, insbesondere Paragraf 3 Absatz 2 Seeaufgabengesetz in Verbindung mit der Seeschifffahrtsaufgaben-Übertragungsverordnung und Paragraf 6 Bundespolizeigesetz, geregelt, schreibt die Bundesregierung. Gleiches gelte für die Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundeswehr. „Diese kann im Rahmen ihres Verteidigungsauftrages tätig werden sowie anderen Behörden technische Amtshilfe leisten“, heißt es in der Vorlage.

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Internationale Freiwilligendienste für junge Menschen

Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/PK) Junge Leute können nach Angaben der Bundesregierung an internationalen Freiwilligendiensten teilnehmen, die vom Bund gefördert werden. Der Freiwilligendienst „kulturweit“ der Deutschen UNESCO-Kommission werde vom Auswärtigen Amt finanziert. Zielgruppe seien junge Menschen zwischen 18 und 26 Jahren, die sich für sechs oder zwölf Monate in der Kultur- und Bildungsarbeit der Mittlerorganisationen im Ausland engagieren wollten, heißt es in der Antwort (21/5165) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/4725) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) wird den Angaben zufolge vom Bundesbildungsministerium gefördert Der IJFD stehe jungen Menschen nach Ende der Vollschulzeitpflicht bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres offen. Teilnehmer könnten dabei für mindestens sechs und maximal 18 Monate im Ausland interkulturelle, gesellschaftspolitische und persönliche Erfahrungen in einer anderen Kultur sammeln.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert zudem den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“. Dieser richtet sich den Angaben zufolge an junge Menschen zwischen 18 und 28 Jahren (bis 35 Jahre bei Menschen mit Beeinträchtigung/Behinderung) aus Deutschland, die einen Freiwilligendienst zwischen sechs und 18 Monaten in einem Land der OECD DAC-Liste (Nord-Süd Komponente) leisten wollen sowie an junge Menschen aus dem globalen Süden, die einen Freiwilligendienst in Deutschland leisten wollen (Süd-Nord Komponente).

Ziel des Programms sei die Förderung globalen Lernens, entwicklungspolitischen Engagements, internationaler Solidarität und internationaler Partnerschaften.

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Anpassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung geht in der Antwort (21/5164) auf eine Kleine Anfrage (21/4771) der AfD-Fraktion auf den Vorschlag 07103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung ein. Darin geht es den Angaben zufolge um eine Anpassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Im Rahmen der Ressortabstimmung, der Länder- und Verbändeanhörung und im parlamentarischen Verfahren zur 11. GWB-Novelle seien mehrere Anpassungen mit Blick auf das neue Instrument nach einer Sektoruntersuchung vorgenommen worden, heißt es in der Antwort. Insbesondere seien – wie durch den Bitkom e. V. gefordert – weitergehende Konkretisierungen neuer Begriffe aufgenommen, die aufschiebende Wirkung auf jegliche Abhilfemaßnahmen ausgeweitet und die Einbindung der Monopolkommission vorgesehen worden.

Andere Forderungen wurden den Angaben zufolge nicht umgesetzt , da diese zur Erreichung der angegebenen Ziele nicht erforderlich waren oder die Effektivität und Anwendbarkeit des Instruments konterkariert hätten.

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Zahlungsprobleme bei der GIZ durch IT-Umstellung

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung bestätigt Zahlungsverzögerungen bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Zuge der Einführung des IT-Systems SAP S/4HANA. In ihrer Antwort (21/4936) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4617) führt sie aus, dass im Zuge der Systemumstellung zum Jahreswechsel zeitweise keine Zahlungen möglich gewesen seien.

Alle Länder, in denen die GIZ tätig ist, seien von den Einschränkungen betroffen gewesen; vereinzelt habe es Verzögerungen bei Projekten sowie Kündigungen durch Dienstleister gegeben. Angaben zur Anzahl oder Höhe offener Rechnungen könnten derzeit nicht gemacht werden. Die GIZ arbeite daran, die Bearbeitung der Rechnungen zu beschleunigen und die Verzögerungen im Jahresverlauf aufzuholen. Für die SAP-Transformation seien Kosten von 101,6 Millionen Euro angefallen, davon 60,2 Millionen Euro für externe Berater und Dienstleister.

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Anrechnung von Studienplatzkosten in ODA-Leistungen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung erläutert die Anrechnung von Studienplatzkosten für Studierende aus Entwicklungsländern als Leistungen der Entwicklungszusammenarbeit. In ihrer Antwort (21/4912) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4580) führt sie aus, dass sich die für 2022 genannten 1,84 Milliarden Euro aus der Summe der anrechenbaren Studienplatzkosten und weiterer ODA-Leistungen ergeben. Die Berechnung der Official Development Assistance (ODA) erfolge auf Grundlage internationaler Vorgaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und werde in Deutschland unter anderem vom Statistischen Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vorgenommen. Eine detaillierte Aufschlüsselung etwa nach Fächergruppen oder Staatsangehörigkeit der Studierenden liege nicht vor.

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Bundesregierung benennt Kriterien für Klimazertifikate

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung plädiert dafür, sich bei der Bewertung der Qualität von internationalen Klimazertifikaten, welche die EU-Mitgliedstaaten gemäß des novellierten EU-Klimagesetzes bis zu einem Umfang von fünf Prozent anrechnen dürfen, um das EU-Klimaziel von 90 Prozent weniger CO2-Ausstoß bis 2040 zu erreichen, an den vom UN-Kreditierungsmechanismus definierten Anforderungen zu orientieren. Sie empfiehlt, den sogenannten Paris Agreement Crediting Mechanism (PACM) in Artikel 6.4 des Pariser Vertrags als Qualitäts-Benchmark zu definieren.

Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/4656) auf die Kleine Anfrage (21/4191) der Fraktion Die Linke hervor. In dieser wird unter anderem nach der Herkunft und den Qualitätskriterien internationaler Emissionsgutschriften nach Artikel 6 des Pariser Übereinkommens gefragt.

In ihrer Antwort betont die Bundesregierung unter anderem, dass Qualitätskriterien definiert werden sollten, die „Zusätzlichkeit, Permanenz und Umwelt- und Sozialstandards sicherstellen“. Wichtig sei zudem, dass die EU beim Ankauf von „Minderungseinheiten“ weder die Klimaziele der Entwicklungsländer untergrabe, indem zu viele Minderungseinheiten ausgestellt würden, noch einen Anreiz setze, „dass Länder im Vorfeld ihre Nationally Determined Contributions (NDC) mit geringerer Ambition vorlegen, um möglichst viele Minderungseinheiten verkaufen zu können“. Solche Risiken ließen sich vermeiden, indem die Partnerländer bestimmte Rahmenbedingungen erfüllen müssten, wie etwa die Erreichung eines „robusten NDC hinsichtlich Ambition, Abdeckung (alle Sektoren umfassend) und ambitionierter inländischer Klimapolitiken für dessen Umsetzung“.

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Aktivitäten der Rosa-Luxemburg-Stiftung in El Salvador

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Von der AfD-Fraktion angefragte Informationen zu Aktivitäten der Rosa-Luxemburg-Stiftung in El Salavador seit 1996 sowie zur Rolle der DDR in El Salvador von 1980 bis 1990 gibt die Bundesregierung auch auf Nachfrage nicht heraus. In ihrer Antwort (21/4847) auf eine Kleine Anfrage (21/4486) der Fraktion verweist sie auf ihre Antwort auf Drucksache 21/3908. Darin hatte sie unter anderem bei Fragen über bestimmte Personen oder Organisationen auf Gefahren für Leib und Leben verwiesen, sollten Informationen über sie öffentlich werden.

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GIZ-Projekt für nachhaltige Waldbewirtschaftung in Indien

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Ein von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Indien durchgeführtes Projekt zur „geschlechterresponsiven Bewirtschaftung von Waldökosystemen und Agroforstsystemen“ zielt laut Bundesregierung darauf ab, die Rechte von Frauen zu stärken, nachdem diese aufgrund der Abwanderung der männlichen Bevölkerung den größeren Bevölkerungsanteil stellen. Gleichzeitig sollten die Bewirtschaftungsformen widerstandsfähiger gegen negative Auswirkungen des Klimawandels werden, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/4826) auf eine Kleine Anfrage (21/4433) der AfD-Fraktion.

Von dem Vorhaben profitieren ihr zufolge insbesondere „lokale Gemeinden, deren Lebensgrundlagen in hohem Maße von Landwirtschaft und natürlichen Waldressourcen abhängen und die angesichts von Klimarisiken zunehmend bedroht sind“. Dazu zählten Frauen, Mädchen, arme und benachteiligte Bevölkerungsgruppen sowie Kleinbäuerinnen und Kleinbauern. Die Mittel in Höhe von sechs Millionen Euro würden im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit insbesondere für Beratungsleistungen, Wissens- und Erfahrungsaustausch, Trainingsmaßnahmen sowie für projektbezogene Monitoring- und Evaluierungsmaßnahmen verwendet.

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NGOs warnen vor Rückschritten bei Frauenrechten

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Vertreterinnen von Nichtregierungsorganisationen und der Bundesregierung haben am Mittwochmittag im Entwicklungsausschuss vor Rückschritten bei der weltweiten Durchsetzung von Frauenrechten gewarnt. Sie bezogen sich dabei auch auf die Ergebnisse der 70. UN-Frauenrechtekonferenz (CSW), die vom 9. bis 19. März in New York stattfand. Schwerpunktthema war in diesem Jahr der Zugang zu Rechtssystemen für alle Frauen und Mädchen. Die USA haben gegen die gemeinsame Abschlusserklärung, die konkrete Empfehlungen und Verpflichtungen zum Schwerpunktthema beinhaltet, gestimmt.

Erstmals in der Geschichte der Konferenz hätten die „Agreed Conclusions“ daher nicht im Konsens verabschiedet werden können, berichtete die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Bärbel Kofler (SPD). Von den 44 teilnehmenden Staaten hätten bei sechs Enthaltungen insgesamt 37 für die „Agreed Conclusion“ gestimmt. Der frauenpolitische Backlash, der in den USA unter Donald Trump eingetreten sei, sei damit auf multinationaler Ebene angekommen.

Kofler sprach von zunehmend harten Einschnitten in Bezug auf die gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe von Frauen und Mädchen, ihren Schutz sowie ihre sexuellen und reproduktiven Rechte. Diese seien zentral, denn alle zwei Minuten sterbe eine Frau in Folge von Schwangerschaft und Geburt. Kofler versicherte, die Bundesregierung werde ein verlässlicher Partner beim Kampf für Gleichstellung und universelle Menschenrechte bleiben.

Die Geschäftsführerin des deutschen Ablegers der UN-Frauenrechtsorganisation UN Women Deutschland, Uta Hergenröther, nannte den Einsatz für Frauenrechte dringlicher denn je. Es gehe darum, das bisher Erreichte zu verteidigen und weitere Rückschritte zu verhindern. Erschwerend wirke sich aus, dass neben den USA zahlreiche weitere Staaten ihre Budgets für Entwicklungszusammenarbeit massiv gekürzt hätten, darunter auch Deutschland. Die USA seien außerdem aus UN Women ausgetreten und würden auf Grundlage der „Global Gag Rule“ die finanzielle Förderung für Organisationen streichen, wenn diese sich für Diversität, die Gleichstellung der Geschlechter und für sexuelle und reproduktive Rechte einsetzen.

Die Bundesregierung, forderte Hergenröther, müsse angesichts dieser Entwicklungen dem Thema Geschlechtergleichstellung strategische Priorität einräumen. Wichtig sei es, den politischen Willen in konkrete Maßnahmen umzusetzen und beispielsweise lokale Frauenrechtsorganisationen langfristig zu fördern.

Carla Dietzel von der Nichtregierungsorganisation Care Deutschland sagte, während feministische Organisationen und Aktivisten um ihr Überleben kämpften, vergrößerten Anti-Menschenrechtsakteure ihren Einfluss. Diese seien finanziell gut ausgestattet und würden sich strategisch abstimmen, um global auf Politik und Gesetzgebung einzuwirken. Mittelkürzungen und neue, restriktive Visa-Bestimmungen hätten außerdem dazu geführt, dass viele Menschenrechtsverteidiger aus dem Globalen Süden nicht zur diesjährigen UN-Frauenrechtekonferenz reisen und ihre Stimmen einbringen konnten.

Die Entwicklungen hätten unmittelbare und reale Konsequenzen für das Leben und Überleben von Frauen und Mädchen weltweit sowie für jene Menschen, die sich für Frauen- und Menschenrechte engagierten, warnte Dietzel. Viele riskierten dafür inzwischen ihr Leben. Sie appellierte an die Bundesregierung, der Schutz von Frauen und Menschenrechtsverteidigern müsse sich konkret in der Finanzierung, in Gesetzestexten und der politischen Praxis zeigen.

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Förderung der zivilen Seenotrettung 2023 und 2024

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat in den Jahren 2023 und 2024 Organisationen der zivilen Seenotrettung mit jeweils rund 1,5 Millionen Euro gefördert. Das geht aus ihrer Antwort (21/4673) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4061) hervor. Wie es darin weiter heißt, habe die aktuelle Bundesregierung nach Amtsantritt im Frühjahr 2025 die finanzielle Förderung ziviler Seenotrettungsorganisationen eingestellt.

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Bewertung des US-Angriffs auf Venezuela

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung bekennt sich zum Völkerrecht und den in der Charta der Vereinten Nationen (VN) verankerten Grundsätzen, darunter staatliche Souveränität und territoriale Integrität. Wie sie in ihrer Antwort (21/4732) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4190) zum Angriff der USA auf Venezuela Anfang Januar weiter schreibt, seien diese Grundsätze für die Wahrung des Friedens und der Sicherheit unerlässlich.

Die Bundesregierung verweist in diesem Kontext auf die Erklärung der Hohen Vertreterin der EU vom 4. Januar 2026 zu Venezuela, die sie mittrage. „Darin wird deutlich daran erinnert, dass völkerrechtliche Prinzipien und die Charta der Vereinten Nationen unter allen Umständen einzuhalten sind und dass Mitglieder des VN-Sicherheitsrats eine besondere Verantwortung haben, diese Prinzipien zu wahren.“

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1,06 Milliarden Euro für humanitäre Hilfe im Jahr 2025

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat 2025 rund 1,06 Milliarden Euro an humanitärer Hilfe zur Verfügung gestellt und damit rund 73 Millionen Menschen erreicht. Deutschland bleibe damit einer der größten humanitären Geber weltweit, schreibt sie in der Antwort (21/4705) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4017).

Die Bundesregierung sehe die Herausforderungen, die sich aus weltweit steigenden Bedarfen an humanitärer Unterstützung bei gleichzeitig sinkenden Mitteln angesichts angespannter Haushaltslagen, auch in Deutschland, ergeben. Einem effizienten Mitteleinsatz komme in der aktuellen Situation eine noch größere Bedeutung zu. Im Rahmen des „humanitarian reset“ der Vereinten Nationen (VN) und der „UN80“-Reforminitiative von VN-Generalsekretär António Guterres unterstütze die Bundesregierung deshalb Bestrebungen, die Effizienz des humanitären Systems zu steigern. Dazu gehörten Maßnahmen zur Verbesserung der Bedarfserhebung, zur Koordinierung und Reduzierung von Wettbewerb um Mittel, zur Stärkung von Lokalisierung, und zur Nutzung von gebündelten Fonds.

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Bundesförderung von DAX-Konzernen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat an große Konzerne, die im Deutschen Aktienindex (DAX) gelistet sind, im letzten Jahr rund 835,2 Millionen Euro an Zuwendungen gezahlt. Dies geht aus der Aufstellung in einer Antwort der Bundesregierung (21/4730) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4363) hervor. Die höchsten Zuwendungen gingen an Infineon mit rund 358,5 Millionen Euro und an RWE mit knapp 170 Millionen Euro. Die Zuwendungen an die Konzerne haben sich damit seit 2024 stark erhöht, als sie zusammen knapp 690 Millionen Euro erhielten. Im Jahr 2026 wird die Höhe der gebundenen Mittel für die DAX-Konzerne mit 883,6 Millionen Euro angegeben.

Zuwendungen der Bundesregierung gab es auch für die im Nebenwerteindex MDAX gelisteten Konzerne in Höhe von 138,4 Millionen Euro im Jahr 2025. Die höchste Zuwendung konnte hier ThysssenKrupp mit rund 95,3 Millionen Euro verbuchen. Für Unternehmen im Kleinwerteindex SDAX sind rund 295 Millionen Euro Zuwendungen des Bundes im vergangenen Jahr verzeichnet. Den größten Anteil erhielt hier die Salzgitter AG mit 262,8 Millionen Euro.

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BMZ-Projekt zum Schutz von Mangroven in Subsahara-Afrika

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Ein Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zum Schutz der Mangrovenbestände in Subsahara-Afrika wird laut Bundesregierung schwerpunktmäßig in Kenia und Mosambik umgesetzt und vom WWF Deutschland durchgeführt. Er sei aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in der Region und seiner Expertise im Bereich des Natur-, Umwelt- und Mangrovenschutzes ausgewählt worden, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/4812) auf eine Kleine Anfrage (21/4410) der AfD-Fraktion. Regionale Büros des WWF und andere Partner seien eingebunden und gewährleisteten eine effektive Umsetzung vor Ort.

Da sich das Projekt noch in der Umsetzung befinde, weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Übermittlung aller angefragter Projektdetails zu einer im Grundgesetz nicht gewollten Aufgabenverschiebung und einer administrativen Überkontrolle führen würde. Kosten, Indikatoren, Wirkungen, Projektfortschritte sowie Mittel- und Personaleinsätze könnten außerdem aufgrund sich verändernder Länderkontexte Veränderungen bei der Durchführung nach sich ziehen.

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BMZ-Projekt für effektivere Schutzgebiete in der Mongolei

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Ein Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zur Unterstützung von Schutzgebieten in der Mongolei hat laut Bundesregierung zur Revision des Schutzgebietsgesetzes geführt. Dieses liege dem mongolischen Parlament aktuell zur Abstimmung vor, schreibt sie in einer Antwort (21/4789) auf eine Kleine Anfrage (21/4409) der AfD-Fraktion.

Darüber hinaus sei die Effektivität der Schutzgebietsverwaltungen durchschnittlich um 15 Prozentpunkte verbessert worden, heißt es darin. Insgesamt seien durch die Aktivitäten des Vorhabens fast 30.000 Teilnehmende direkt erreicht und fünf Haupt- sowie mehrere kleinere Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von rund Million Hektar unterstützt worden.

Zur Förderung der finanziellen Selbstständigkeit von Schutzgebietsverwaltungen habe das Vorhaben vor allem auf politische Reformen und neue Finanzierungsmechanismen, gesetzt, führt die Bundesregierung aus. Im Rahmen der Beratung zur Revision des Schutzgebietsgesetzes seien Regelungen zur Diversifizierung der Finanzierungsquellen und zur Stärkung der Zuständigkeiten der Schutzgebietsverwaltungen in den Entwurf aufgenommen worden. Dazu zählten insbesondere Möglichkeiten zum Abschluss von Nutzungsvereinbarungen und zur Generierung eigener Einnahmen.

Auf lokaler Ebene habe das Vorhaben nachhaltige Tourismusangebote sowie einkommensschaffende Maßnahmen durch Verarbeitung natürlicher Ressourcen zu marktfähigen Produkten gefördert. Die Nachhaltigkeit der Maßnahmen sei vor allem durch gesetzliche und institutionelle Verankerung sowie lokale Trägerschaft sichergestellt worden.

Da sich das Vorhaben aktuell in der Schlussrechnung befinde, könnten noch keine abschließenden Angaben zu den Kosten des Projektes gemacht werden, schreibt die Bundesregierung.

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Kosten des Studien- und Fachkräftefonds Zentralasien

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) t Das Projekt „Studien- und Fachkräftefonds Zentralasien“, das Studenten und Fachkräfte in den Ländern Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan unterstützt und bis zum 31. Dezember 2027 läuft, hat laut Bundesregierung ein Auftragsvolumen in Höhe von 22,69 Millionen Euro. Da das Projekt noch nicht schlussgerechnet worden sei, lägen noch keine abschließenden Angaben zu den Kosten des Projektes vor, schreibt sie in einer Antwort (21/4713) auf eine Kleine Anfrage (21/4374) der AfD-Fraktion.

Angehörige der deutschen Minderheit in Zentralasien würden im Sinne der Fragestellung nicht explizit durch den Studien- und Fachkräftefonds Zentralasien gefördert. Die Mittel würden länderübergreifend entlang der thematischen Schwerpunkte der Zusammenarbeit mit der Region Zentralasien der vergangenen zwanzig Jahre (nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und berufliche Bildung, Klima und Umwelt, Gesundheit) eingesetzt.

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