UN-Vorbereitungsausschuss legt Kurs für FfD4 fest
Global Policy Forum
Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.
Förderung von Projekten der Zivilgesellschaft
Regierung lehnt Auskunft zum Haushalt ab
Regierung erläutert Ausgabensteigerungen
Kartellamt hat neue Befugnisse noch nicht genutzt
Bundesregierung legt entwicklungspolitischen Bericht vor
Bundesregierung legt Klimaanpassungsstrategie vor
Keine Rechtsgutachten zur Entwaldungsverordnung der EU
Bundesrechungshof legt Bemerkungen 2024 vor
Umsetzung von EU-Rechtsakten im Finanzmarktbereich
Experten warnen vor Politisierung der humanitären Hilfe
Finanzausschuss beschließt steuerliche Entlastung ab 2025
Zwei Milliarden Euro für Ernährungssicherung
54 Kreditinstitute an Cum/Cum-Geschäften beteiligt
Förderung von Transformationsplänen
Finanzlage der Kommunen hat sich deutlich eingetrübt
Entwicklungszusammenarbeit mit Sambia
Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Senegal
Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/AHE) Eine Übersicht über Zuwendungen an US-Stiftungen und -Nichtregierungsorganisationen sowie an das Zentrum Liberale Moderne in Deutschland durch das Auswärtige Amt liefert die Bundesregierung in der Antwort (20/14424) auf eine Kleine Anfrage (20/13823) der AfD-Fraktion. Aufgeschlüsselt werden unter anderem auch die Mittel des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung an die Bill und Melinda Gates Stiftung, mit denen Projekte unter anderem zu Gesundheit und Ernährungssicherung in Ländern des globalen Südens als Teil der deutschen Entwicklungszusammenarbeit kofinanziert werden.
Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/AHE) Details zur Förderung von Projekten der Zivilgesellschaft durch das Auswärtige Amt liefert die Bundesregierung in der Antwort (20/14428) auf eine Kleine Anfrage (20/14009) der AfD-Fraktion. Daraus geht unter anderem hervor, dass derzeit keine Förderung von Projekten im Sinne einer diversen Zivilgesellschaft im von der Hamas beherrschten Gaza-Streifen stattfindet.
Finanzen/Antwort
Berlin: (hib/HLE) Die Beratungen innerhalb der Bundesregierung zur Aufstellung des Haushalts 2025 sind nach Angaben der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Daher lehnt sie in einer Antwort (20/14455) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14193) die Beantwortung der meisten Fragen ab. Die FDP-Fraktion hatte sich nach „Lücken im Bundeshaushalt“ erkundigt. Der Gegenstand der Kleinen Anfrage betreffe den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung, der aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folge und einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließe, argumentiert die Bundesregierung.
Finanzen/Antwort
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat in der Antwort (20/14423) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14163) zur Ausgabenentwicklung in verschiedenen Bereichen Stellung genommen. So heißt es etwa zu den Mehrbedarfen bei Bürgergeld und Kosten der Unterkunft (KdU), es habe sich bereits im Oktober 2024 abgezeichnet, dass die Verabschiedung des vom Kabinett beschlossenen Nachtragshaushalts 2024, in dem Mehrbedarfe für Bürgergeld und KdU bereits veranschlagt worden waren, nicht habe abgewartet werden können. Auch wegen des sich abzeichnenden noch höheren Bedarfs bei den Kosten der Unterkunft habe das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schon am 15. Oktober 2024 Anträge auf überplanmäßige Ausgaben beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Höhe von zusammen 4,5 Milliarden Euro gestellt. Außerdem geht es in der Antwort um den Bedarf für die Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie um über- und außerplanmäßige Ausgaben in verschiedenen Bereichen.
Wirtschaft/Antwort
Berlin: (hib/HLE) Das Bundeskartellamt hat von einem mit der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geschaffenen Eingriffsinstrument bislang keinen Gebrauch gemacht. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14360) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/14084). Mit der Gesetzesänderung habe das Bundeskartellamt neue Eingriffsbefugnisse im Anschluss an eine Sektoruntersuchung erhalten, um konkrete Maßnahmen zur Abstellung festgestellter Wettbewerbsstörungen anordnen zu können. Diese Maßnahmen könnten unter anderem den Zugang zu Daten für Wettbewerber, die organisatorische Trennung von Unternehmensbereichen oder als Ultima Ratio die Veräußerung von Unternehmensbereichen umfassen. Als selbstständige Behörde entscheide das Bundeskartellamt unabhängig über das Vorliegen von Wettbewerbsstörungen und mögliche Abhilfemaßnahmen, erläutert die Bundesregierung. Die Antwort enthält außerdem Angaben über vom Bundeskartellamt durchgeführte Untersuchungen in verschiedenen Wirtschaftszweigen.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Unterrichtung
Berlin: (hib/SAS) Der 17. entwicklungspolitische Bericht der Bundesregierung liegt als Unterrichtung vor (20/14310). Darin resümiert die Bundesregierung ihre Entwicklungspolitik in der 20. Legislaturperiode, welche von „wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Umbrüchen gekennzeichnet“ gewesen sei.
Richtschnur der deutschen Entwicklungspolitik sei die Agenda 2030 der Vereinten Nationen gewesen. Vor diesem Hintergrund habe die Bundesregierung ihre entwicklungspolitischen Schwerpunkte auf Gesundheit, Hunger- und Armutsbekämpfung sowie sozial-ökologische Transformation gelegt.
Außerdem habe die Bundesregierung neue Ansätze in der Flucht- und Migrationspolitik verfolgt und den Ansatz einer feministischen Außenpolitik etabliert, heißt es im Bericht. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) habe die Entwicklungszusammenarbeit stärker auf die Förderung von Geschlechtergleichstellung ausgerichtet und sei „auf gutem Weg, das selbstgesteckte Ziel zu erreichen, dass ab 2025 93 Prozent aller vom BMZ verantworteten neuen Projekte einen Beitrag zumindest auch zur Gleichstellung der Geschlechter leisten“, schreibt die Bundesregierung.
Ferner seien entwicklungspolitische Initiativen angestoßen und umgesetzt worden, um die europäische- und multilaterale Entwicklungspolitik zu stärken. So habe das BMZ 2022 gemeinsam mit der internationalen Arbeitsorganisation, der Weltbank und dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen eine engere Zusammenarbeit initiiert, um soziale Sicherung und menschenwürdige Arbeitsbedingungen voranzubringen, heißt es im Bericht. Unter deutschem Vorsitz sei mit den G7-Staaten ein Etappenziel zum Aufbau sozialer Sicherungssysteme und Versorgung der Armen und Schwachen vereinbart worden, bis 2025 eine Milliarde Menschen mehr sozial abzusichern.
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz/Unterrichtung
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung hat die „Deutsche Anpassungsstrategie gegen den Klimawandel 2024“ als Unterrichtung (20/14303) vorgelegt. Übergeordnetes Ziel der Strategie sei es, Gesellschaft und Wirtschaft, Natur und Infrastruktur „krisenfest zu gestalten“, heißt es darin.
Die Strategie benennt 33 Ziele und 180 Maßnahmen, um Vorsorge vor Extremwetterereignissen wie Hitze, Dürre, Starkregen und Hochwasser zu leisten. Als Beispiele für Ziele nennt die Bundesregierung etwa die Stärkung des Klimaanpassungsmanagements: So sollen bis 2030 für 80 Prozent „der von den Ländern im Rahmen des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes dazu verpflichteten Gemeinden beziehungsweise Landkreise Klimaanpassungskonzepte“ vorliegen.
Mit der Vorlage der Strategie setzt die Bundesregierung eine Vorgabe des Bundesklimaanpassungsgesetzes aus dem Jahr 2023 um. Darin habe sich die Bundesregierung selbst verpflichtet, eine vorsorgende Strategie mit messbaren Zielen vorzulegen, heißt es in der Einführung. Die meisten Ziele sollen bis 2030, einige bis 2050 umgesetzt werden. Ihnen seien Indikatoren zugeordnet, um das Erreichte messen zu können, schreibt die Bundesregierung.
Die Ziele sind sogenannten Clustern zugeordnet, darunter Infrastruktur; Land und Landnutzung; menschliche Gesundheit und Pflege; Stadtentwicklung, Raumplanung und Bevölkerungsschutz; Wasser; Wirtschaft sowie clusterübergreifende Themenbereiche.
Die über 180 Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie sowie weitere knapp 90 Instrumente und Maßnahmen der Bundesregierung zur Klimaanpassung seien in einem Aktionsplan zusammengefasst, der ebenfalls Teil der Strategie ist, schreibt die Bundesregierung.
Die Strategie soll alle vier Jahre aktualisiert und fortlaufend umgesetzt werden.
Ernährung und Landwirtschaft/Antwort
Berlin: (hib/NKI) Seitens der Bundesregierung wurde kein Rechtsgutachten zu einer möglichen „Null-Risiko-Kategorie“ in der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) in Auftrag gegeben oder angestrebt. Auch ein Rechtsgutachten oder schriftliche Berichte der Europäischen Kommission dazu liegen nicht vor. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14204) auf eine Kleine Anfrage (20/13934) der CDU/CSU-Fraktion.
Die WTO-rechtliche Gestaltung der EUDR, einschließlich des Länder-Benchmarkings, sei im Zuge des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens wiederholt Verhandlungsthema in der für die Erarbeitung der EUDR eingerichteten Ad-hoc-Arbeitsgruppe des Rates gewesen.
Für die Europäische Kommission habe die WTO-Konformität der EUDR dabei „stets im besonderen Fokus“ gestanden. Im Rahmen der Folgenabschätzung der Europäischen Kommission sei diese zu der Einschätzung gekommen, dass die EUDR, einschließlich des Länder-Benchmarkings, WTO-kompatibel sei. Zu den Fragen der Bundesregierung, inwieweit Gebiete mit sehr geringem Entwaldungsrisiko und entsprechende Jurisdiktionen für eine vereinfachte Anwendung in der EUDR verankert werden könnten, legten WTO-Experten und der Juristische Dienst der Europäischen Kommission in der Sitzung am 3. März 2022 ihre Argumentationsketten für eine WTO-konforme Gestaltung der EUDR mündlich dar.
In den Darstellungen seien auch die Antworten auf die Fragen der EU-Mitgliedstaaten enthalten gewesen, wie Vereinfachungen für Gebiete mit sehr geringem Entwaldungsrisiko in die EUDR aufgenommen werden könnten. „Im Ergebnis wurden alle WTO-rechtlich möglichen Erleichterungen in den Rechtstext aufgenommen“, heißt es in der Antwort. Die Darstellungen der Europäischen Kommission seien seitens des Juristischen Dienstes des Rates bestätigt worden.
Haushalt/Unterrichtung
Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrechnungshof hat die „Bemerkungen 2024 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ vorgelegt. Die als Unterrichtung vorliegenden Bemerkungen (20/14000) enthalten zudem die Feststellung zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2023.
Finanzen/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/HLE) Die Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben den Entwurf eines Gesetzes für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich (20/14240) eingebracht. Wesentlicher Bestandteil des Gesetzentwurfs sind Regelungen zur fristgerechten Umsetzung wichtiger EU-Rechtsakte. Diese würden einer Implementierung in deutsches Recht bedürfen, schreiben die Fraktionen in dem Entwurf
Dabei handelt es sich unter anderem um eine Änderung des Kreditwesengesetzes. Dadurch wird nach Angaben der Fraktionen vermieden, dass ab dem 1. Januar 2025 höhere Kapitalanforderungen für Förder- und Bürgschaftsbanken entstehen. Weiterer Bestandteil sind Regelungen zur aufsichtlichen Durchführung der EU-Verordnung über Echtzeitüberweisungen. Diese sichere die Integrität des Zahlungsverkehrs ab und diene damit auch dem Verbraucherschutz.
Darüber hinaus soll die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA), die den Finanzmarktstabilisierungsfonds verwaltet und überwacht, bis zum Ende des Jahres 2025 aufgelöst werden. Mit fortschreitender Abwicklung der übernommenen Risikopositionen und entsprechender Reduktion von Aufgaben und Personal stelle die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung keine verwaltungsökonomisch sinnvolle Größenordnung für eine Bundesanstalt mehr dar. Die Finanzagentur soll alle Aufgaben und Befugnisse der Anstalt übernehmen.
Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Anhörung
Berlin: (hib/SAS) Während der Krieg in der Ukraine oder der Konflikt in Gaza seit Monaten Schlagzeilen und Medienberichterstattung dominieren, wird über andere schwere humanitäre Krisen kaum berichtet. Mit solchen „vergessenen humanitären Krisen“ und den Folgen der mangelnden öffentlichen Aufmerksamkeit hat sich am Mittwoch der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Rahmen einer öffentlichen Anhörung beschäftigt. Dabei warnten mehrere Sachverständigen vor einer Politisierung der humanitären Hilfe. Angesichts sinkender finanzieller Mittel müsse Hilfe strikt nach Bedarf vergeben werden – und nicht aufgrund politischer Interessen.
Als Beispiele für vergessene humanitäre Krisen führte zunächst Ariane Bauer, Internationales Komitee des Roten Kreuzes, die Krisen in den Staaten wie der Zentralafrikanischen Republik, in der Sahelzone, in Somalia, Libyen, Myanmar oder Jemen an. Die mangelnde Berichterstattung über die humanitäre Lage dort führe zu einer geringeren Sichtbarkeit und damit schwindenden finanziellen Unterstützung. Doch wenn sich Finanzierung der humanitären Hilfe nur auf die „tagesaktuellen Krisen“ konzentriere, werde es für das humanitäre System schwer, Bedürfnisse in weniger beachteten Krisen zu erfüllen. Es brauche weiterhin flexibel einsetzbare Mittel, wie sie Deutschland schon gewähre. Diese ermöglichten es, auch in wenig beachteten Konflikten überlebensnotwendige Hilfe zu gewähren, lobte Bauer. Bei der Mittelvergabe müssten aber fundamentale Prinzipien des humanitären Völkerrechts, wie Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit weiterhin geachtet werden, mahnte sie.
Lara Dovifat von der Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen sprach von einem besorgniserregenden Trend in der humanitären Hilfe: Trotz zunehmenden Konflikten, Naturkatastrophen und Epidemien nähme die Finanzierung der humanitären Hilfe ab, gleichzeitig werde die Hilfe immer öfter nicht nach dem größten Bedarf vergeben, sondern nach geopolitischen Interessen. Dovifat kritisierte, dass viele Krisen nicht einfach vergessen, sondern vielmehr bewusst vernachlässigt würden. Nicht selten fehlten diplomatische Kontakte, oft aber auch politisches Interesse und der nötige „Elan“, politische Lösungen zu erarbeiten, sagte Dovifat. Sie verwies als Beispiel auf Lage im Demokratischen Kongo, wo das Ausmaß der Vernachlässigung enorm sei und die Schwächsten besonders treffe: Frauen und Kinder. Ärzte ohne Grenzen habe dort 2023 mehr als 25.000 Opfer sexualisierter Gewalt behandelt. „Das sind mehr als zwei Patienten pro Stunde.“
Hieran knüpfte Katharina Küsters von der Kinderrechtsorganisation Plan International Deutschland an: Sie lenkte den Blick auf die Lage von Kindern und insbesondere Mädchen in vergessenen und vernachlässigten Krisen und machte deutlich, welche Folgen die mangelnde Hilfe nicht nur für die Betroffenen, sondern für die ganze Gesellschaft habe. „Krisen wirken als Katalysator auf bestehende Diskriminierungen.“ Krisen dauerten aber auch heute immer länger – im Durchschnitt mehr als zehn Jahre. Umso wichtiger sei daher die Prävention: Die vorausschauende humanitäre Hilfe nannte Küsters eine relevante Lösung für vernachlässigte Krisen.
Martin Frick, Direktor des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen in Deutschland, betonte, dass aktuell Menschen in 74 Ländern der Welt von Hunger und Unterernährung betroffen seien. In 60 Prozent der Fälle seien dafür Konflikte und Kriege verantwortlich, immer öfter jedoch auch die wirtschaftlichen Auswirkungen von Überschuldung und hohen Kosten infolge von Corona und Ukrainekrieg. Auch die Auswirkungen des Klimawandel spielten zunehmend eine Rolle. Frick drang wie seine Vorrednerinnen darauf, Gelder weiterhin flexibel und auch präventiv einsetzen zu können. Gleichzeitig dürften Parlament und die kommende Bundesregierung nicht vergessen, wie wichtig „außenpolitischer Instrumente“ seien, um Menschen in Not zu helfen.
Thorsten Klose-Zuber, Generalsekretär der humanitären Hilfsorganisation Help – Hilfe zur Selbsthilfe, monierte, dass das internationale humanitäre Hilfssystem immer weniger in der Lage sei, das Defizit der Aufmerksamkeitsökonomie auszugleichen. Diese bewirke, dass Spenden nur in die Regionen flössen, die am meisten mediale Aufmerksamkeit erhielten. Seit mehreren Jahren sei zu beobachten, dass sich die Budgetierung bei mehreren Gebern nicht mehr vor allem an humanitären Dringlichkeiten und Bedarfen ausrichte, sondern entlang außen- oder sicherheitspolitischer Interessen. Das sei besorgniserregend, sagte Klose-Zuber und warnte vor den Folgen: Bestimmte Regionen würden bei der Geberfinanzierung bevorzugt, andere drohten vernachlässigt und vergessen zu werden. Um dem vorzubeugen, empfahl der Experte, stärker lokale Hilfsorganisationen einzubinden. Diese sei auch dann noch tätig, wenn sich internationale Geber und Organisationen zurückzögen.
Ähnlich besorgt über die „drohende Zeitenwende in der humanitären Hilfe“ äußerte sich Ralf Südhoff, Direktor des Centre for Humanitarian Action: Vergessene Krisen zu vermeiden, sei eigentlich Prinzip der humanitären Hilfe, die verpflichtet sei, Menschen in größter Not zu unterstützen – „ohne Ansehen der Person oder Region des Krisengebiets“. Doch der Ansatz erscheine gefährdeter denn je – etwa durch rechtspopulistische Narrative, so Südhoff. Deutschland habe sich in den letzten zehn Jahren von einem „humanitären Zwerg zu einem relevanten Geber“ entwickelt und viel Glaubwürdigkeit dadurch gewonnen. Dieses „Standing“ sein nun insbesondere durch gekürzte Budgets in Gefahr. Doch auch die neue humanitäre Strategie des Auswärtigen Amtes, die einer zunehmenden Politisierung der humanitären Hilfe Vorschub leisten würde, unterminiere die Glaubwürdigkeit Deutschland und gehe zulasten vergessener Krisen. Dies gelte es aus moralischen, aber auch aus außen- und sicherheitspolitischen Gründen zu verhindern.
Islamismusexperte Irfan Peci warnte hingegen vor der zunehmenden Islamisierung auf dem Westbalkan. Diese sei für die sich verschlechternde Menschenrechtslage in der Region hauptsächlich verantwortlich, meinte der Sachverständige. Auch aus deutscher Sicht mit Blick auf die Sicherheit sei das „besorgniserregend“, so Irfan in seiner schriftlichen Stellungnahme. In Deutschland finde dies aber kaum Aufmerksamkeit.
Das Video der Anhörung sowie die Stellungnahmen der Sachverständigen auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw51-pa-menschenrechte-humanitaere-krisen-1033012
Finanzen/Ausschuss
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch mit einem Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Verschlankung des Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (20/12778) beschlossen. Damit enthält das Steuerfortentwicklungsgesetz nur noch die Regelungen zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2025 und 2026 mit der Anpassung an die Ergebnisse des 6. Steuerprogressionsberichts (Erhöhung des Grundfreibetrages und Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte) sowie eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. Für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung stimmten in der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU und AfD. Die Gruppe Die Linke lehnte den Entwurf ab.
Wie aus dem Änderungsantrag hervorgeht, wird die im Regierungsentwurf enthaltene Regelung zur Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für den Veranlagungszeitraum 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro inhaltlich unverändert beibehalten. Aufgrund der Ergebnisse des 15. Existenzminimumberichts und des 6. Steuerprogressionsberichts wird der Grundfreibetrag für 2025 nun um 312 Euro (statt 300 Euro) auf nunmehr 12.096 Euro erhöht, um die Effekte der kalten Progression auszugleichen. Für 2026 wird der Grundfreibetrag um 252 Euro auf 12.348 Euro erhöht. Darüber hinaus werden die Tarifeckwerte mit Ausnahme des Eckwerts zur sogenannten „Reichensteuer“ im Umfang der Inflationsrate nach rechts verschoben. Auch die im Regierungsentwurf enthaltenen Regelungen zur Anhebung des Kindergeldes um fünf Euro monatlich ab 1. Januar 2025 und zum Kindersofortzuschlag werden inhaltlich unverändert beibehalten. Die Regelung zur Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für die Veranlagungszeiträume ab 2025 und ab 2026 bleibt ebenfalls unverändert. Die Steuermindereinnahmen werden in der vollen Jahreswirkung mit 13,725 Milliarden Euro angegeben.
In der Debatte des Ausschusses erklärte die SPD-Fraktion, jetzt komme es zur Entlastung von Arbeitnehmern und Familien, die gerade in den letzten Jahren von der Inflation besonders belastet worden seien, in einem Umfang von rund 14 Milliarden Euro. Die Maßnahmen seien nicht nur in Teilen verfassungsrechtlich geboten, sondern es erfolge zusätzlich eine Stärkung der Kaufkraft. Grund- und Kinderfreibetrag würden stärker angehoben als es nach dem Existenzminimumbericht notwendig gewesen wäre. Man hätte sich allerdings eine stärkere Erhöhung des Kindergeldes vorstellen können. Dass es nicht zu den ursprünglich im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen für mehr Wachstum komme, bezeichnete die SPD-Fraktion als bedauerlich. Das wäre aber in der jetzigen wirtschaftlichen Situation genauso wichtig gewesen wie die Anhebung der steuerlichen Forschungsförderung. Maßnahmen in einem Umfang von acht Milliarden Euro würden jetzt unterbleiben.
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte den Entwurf grundsätzlich. Sie zeigte sich außerdem erfreut, dass es zu den ursprünglich im Gesetzentwurf enthaltenen bürokratischen Maßnahmen nicht mehr komme und dass SPD und Grüne auch von dem Plan Abstand genommen hätten, die Steuerklassen 3 und 5 abzuschaffen. Die Union erklärte ihre Zustimmung zu dem Entwurf, denn man wolle nicht, dass die Menschen zu Beginn des nächsten Jahres noch weniger Netto vom Brutto hätten. Durch die steigenden Sozialversicherungsbeiträge würden viele Menschen bereits stärker belastet.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, sie trage den Kompromiss zwischen Koalition und FDP mit und freue sich, dass sich die Union anschließe. Beim Kindergeld hätte man sich eine stärkere Erhöhung vorstellen können. Es sei aber bedauerlich, dass andere Maßnahmen wie die Neufassung der Gemeinnützigkeit und die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 nicht kommen würden. Die Fehlanreize bei der Erwerbsarbeit insbesondere von Frauen würden damit bestehen bleiben. Auch eine bessere Förderung von Elektromobilität wäre wichtiges Signal gewesen.
Die FDP-Fraktion zeigte sich erfreut, dass es gelungen sei, aus den früheren Ampel-Kompromissen einzelne Extrakte noch herauszuziehen. Die Steuerprogressions-Maßnahmen seien ein Gebot der Fairness gegenüber den Steuerzahlern. Die FDP habe bei der spürbaren Entlastung der Mitte Wort gehalten. Man sei für ein faires Steuersystem und könne sich noch mehr vorstellen. Jetzt liege der Ball beim Bundesrat. Dort könnten Union und SPD zeigen, dass sie keine sachfremden Blockaden mehr auf den Weg bringen würden.
Die AfD-Fraktion begrüßte, dass es jetzt doch noch zu den wirklich notwendigen Maßnahmen komme. Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für die Wirtschaft wären auch wichtig gewesen. In diesem Punkt habe man wenig Verständnis für die taktischen Spielereien der Union. Dass das „Bürokratiemonster“ Anzeigepflicht für inländische Steuergestaltungen herausgenommen worden sei, sei hingegen begrüßenswert.
Die Gruppe Die Linke kritisierte, mit den Maßnahmen gegen die kalte Progression werde am falschen Ende entlastet. So werde ein Single mit 100.000 Euro Jahresbrutto fünfmal höher entlastet als jemand mit 38.000 Euro brutto. Es wäre besser gewesen, mit dem Geld die Löcher in der Kranken- und Pflegeversicherung zu schließen. Die Linke rechnete vor, dass zum Beispiel eine Familie mit zwei Kindern durch steigende Sozialbeiträge im nächsten Jahr mit 882 Euro belastet werde, während die Entlastung durch die Maßnahmen gegen die kalte Progression nur zu einer Entlastung von 408 Euro führen werde.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/SAS) Trotz sinkender Haushaltsmittel für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge jährlich mehr als zwei Milliarden Euro in Projekte im Bereich der ländlichen Entwicklung und Ernährungssicherung investiert. Das geht aus einer Antwort (20/14174) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/13686) hervor.
Nach Jahren des Rückgangs sei der Hunger weltweit seit der Covid-Pandemie wieder stark angestiegen. Das Thema Ernährungssicherung sei daher in allen Titeln des Einzelplans 23 gestärkt worden, heißt es in der Antwort. 2022 hätten die Ausgaben einen Höhepunkt erreicht. 2023 jedoch sei dann „die Mittelausstattung im Einzelplan 23 insgesamt zurückgegangen“, räumt die Bundesregierung ein. Besonders Mittel zur Ernährungssicherung seien gestrichen worden. Grund dafür sei gewesen, dass Kürzungen nur bei Titeln vorgenommen werden konnten, in denen Gelder „nicht durch langfristige Vereinbarungen mit internationalen Partnern vorgebunden“ gewesen seien. Gleichwohl bleibe der Bereich ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung ein Schwerpunkt, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort.
Speziell für die ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung in den am wenigsten entwickelten Ländern (Least developed countries, LDC) seien 2023 insgesamt 715,15 Millionen Euro ausgegeben worden, für Entwicklungsprojekte in diesen Ländern insgesamt rund 2,28 Milliarden Euro. Zu LDC-Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) kämen noch die öffentlichen Entwicklungsleistungen (ODA) an die LDC anderer deutscher „ODA-Melder“ hinzu, also die anderer Ressorts und der Bundesländer, schreibt die Bundesregierung. Die finalen Zahlen zur ODA des Berichtsjahres 2023 und der LDC-Quote werde die OECD voraussichtlich Ende des Jahres 2024 oder Anfang 2025 veröffentlichen, heißt es in der Antwort.
Die Union hatte in ihrer Anfrage unter anderem auf eine Veröffentlichung der Hilfsorganisationen Deutsche Welthungerhilfe und terre des hommes verwiesen, wonach die Ausgaben der Bundesregierung für Ernährungssicherheit im Jahr 2023 um 32 Prozent gesunken seien. Die Bundesregierung erreiche auch das von ihr im Koalitionsvertrag gesetzte Ziel, 0,2 Prozent des Bruttonationaleinkommens für LDC aufzuwenden nicht, so die Kritik. Derzeit liege die LDC-Quote nur bei 1,2 Prozent.
Finanzen/Antwort
Berlin: (hib/HLE) 54 Kreditinstitute haben eine unmittelbare Beteiligung an sogenannten Cum/Cum-Geschäften angegeben. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14011) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/13826). Unter Berufung auf eine Umfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) heißt es, es habe sich um 19 Kreditinstitute in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft, 15 genossenschaftliche Kreditinstitute sowie 20 private Finanzinstitute gehandelt. Fonds und Versicherungen seien nicht Adressaten der Umfrage gewesen. Die finanziellen Belastungen würden inzwischen auf 4,62 Milliarden Euro beziffert.
Wirtschaft/Antwort
Berlin: (hib/HLE) Von der Förderung der Entwicklung von Transformationsplänen im Rahmen der Förderung von Modul 1 der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) profitieren derzeit 881 Firmen. Diese Angaben hat die Bundesregierung in der Antwort (20/13968) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13728) bereitgestellt. Außerdem enthält die Antwort Angaben zur Förderung für effiziente Wärmenetze (BEW).
Finanzen/Antwort
Berlin: (hib/HLE) Die Finanzlage der rund 11.000 deutschen Städte und Gemeinden hat sich im Jahr 2023 deutlich eingetrübt. Die kommunalen Haushalte (einschließlich Extrahaushalte) hätten insgesamt ein Finanzierungsdefizit in Höhe von sieben Milliarden Euro verzeichnet, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (20/14003) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12712). Auch im Jahr 2024 und in den kommenden Jahren sei mit Finanzierungsdefiziten der Kommunen zu rechnen. 2022 hatten die deutschen Städte und Gemeinden mit 2,6 Milliarden Euro noch einen Überschuss erzielt. 2021 hatte der Überschuss 3,4 Milliarden Euro betragen.
Wie die Bundesregierung erläutert, dürfen den Gemeinden und Gemeindeverbänden nach den Regeln des Grundgesetzes durch Bundesgesetze keine Aufgaben übertragen werden. Aufgabenübertragungen auf die Kommunen könnten daher ausschließlich durch das jeweilige Land erfolgen, unabhängig davon, ob der Bund oder das Land die Sachregelung treffen würden. Der Bundesregierung lägen keine vollständigen und belastbaren Informationen darüber vor, welche durch Bundesgesetz festgelegten Aufgaben von den einzelnen Ländern in welchem Ausmaß auf die Kommunen übertragen worden seien. Das sei Gegenstand landesrechtlicher Regelungen. Die Abgeordneten hatten in der Vorbemerkung auf eine Kritik der kommunalen Spitzenverbände verwiesen, wonach allein die gestiegenen Fallzahlen im Sozialbereich durch von Bund und Ländern beschlossenen Neuregelungen im Bereich der Flüchtlingshilfe zu einem Anstieg der Sozialleistungen im Jahr 2023 auf über 75 Milliarden Euro geführt hätten. Das seien zwölf Prozent mehr als im Vorjahr gewesen.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/NKI) In den Jahren 2014 bis 2023 hat es zwischen der Republik Sambia und der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 179 Maßnahmen und Projekte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit gegeben. Das geht aus der Antwort (20/14006) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13822) der AfD-Fraktion hervor.
Darüber hinaus habe das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2013 den Austausch auf wissenschaftlicher und technologischer Ebene beider Länder im Rahmen von multilateralen Forschungsprojekten mit Beteiligung sambischer Partnerinstitutionen gefördert. Schwerpunktbereiche seien die Gesundheitsforschung und die Gesundheitswirtschaft sowie Klima, Umwelt und Nachhaltigkeit gewesen. Die Projekte hatten ein Gesamtvolumen in Höhe von rund 9,7 Millionen Euro, heißt es in der Antwort.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/NKI) In dem Zeitraum von 2013 bis 2023 hat es zwischen der Republik Senegal und der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 173 Maßnahmen und Projekte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit gegeben. Das geht aus der Antwort (20/14008) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13821) der AfD-Fraktion hervor.
In den letzten zehn Jahren förderte das Bundesministerium für Bildung und Forschung den Austausch auf wissenschaftlicher und technologischer Ebene zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Senegal im Rahmen von multilateralen Forschungsprojekten mit Beteiligung senegalesischer Partnerinstitutionen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Schwerpunktbereiche seien die „Energie(technologie)forschung sowie die Gesundheitsforschung“ gewesen. Die Projekte hätten ein Gesamtvolumen in Höhe von rund 48,8 Millionen Euro.
Die Bundesregierung habe für die Senegal keine eigenen außenwirtschafts- und entwicklungspolitischen Förderinstrumente entwickelt. Die vorhandenen Förderinstrumente der Bundesregierung stünden unter den jeweiligen Voraussetzungen auch für Senegal zur Verfügung, heißt es in der Antwort.
Hrsg.: Deutscher Bundestag,
Quelle: https://www.bundestag.de/hib
Global Policy Forum
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.
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