Neues aus dem Bundestag | 14. Oktober 2024

Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.


UNICEF und WFP sehen humanitäres System vor Zerreißprobe

Streit über mehr oder weniger Bürokratie

Länder warnen vor Steuermindereinnahmen in Milliardenhöhe

Bundesrat nimmt Stellung zum Jahressteuergesetz 2024

Bundesrat will weniger Rechte für BaFin bei grünen Anleihen

Anhörung zu Jahressteuergesetz 2024

Debatte über Entlastungen im Steuerrecht

KfW Entwicklungsbank war 2023 an 67 Impact Fonds beteiligt

Bundesregierung nennt Daten zu Cum-Cum und Cum-Ex

Zehn Beschwerden wegen Verletzung von OECD-Leitsätzen

Technologische Fragen bei TSMC-Ansiedlung im Vordergrund

Bundestag soll Nachhaltigkeitsstrategie verabschieden

Lohnlücke zwischen Männern und Frauen

Jugenddelegierter Stehle kritisiert Nachhaltigkeitspolitik

Stärkung des Multilateralismus wichtig für Krisenbewältigung

Mehr Privatwirtschaft für Entwicklungzusammenarbeit

Rechtmäßigkeit des Haushaltentwurfs 2025 umstritten

Finanzierung und Monitoring von GIZ-Projekt im Libanon

Exportgenehmigungen für bestimmte Rüstungsgüter nach Israel


UNICEF und WFP sehen humanitäres System vor Zerreißprobe

Menschenrechte/Ausschuss

Berlin: (hib/SAS) Angesichts der erneuten Eskalation im Nahostkonflikt haben Vertreter des Welternährungsprogramms (WFP) und des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) vor wachsender Not und wachsendem Hunger in der Region gewarnt. Krisen verschärften sich weltweit, immer neue kämen dazu, sagte die UNICEF-Exekutivdirektorin Cathrine Russell am Mittwoch im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Der Bedarf an humanitärer Hilfe wachse. Die Budgets von WFP und UNICEF reichten aber schon jetzt nicht aus, um damit Schritt zu halten. Das humanitäre System stehe vor einer Zerreißprobe, erklärte Carl Skau, stellvertretender WFP-Exekutivdirektor. Die VN-Vertreter warnten gleichzeitig eindringlich vor den Folgen der geplanten Kürzungen bei der humanitären Hilfe im Etat des Außenministeriums. Deutschland könne sich einen Rückzug aus seiner Rolle als zweitgrößter Geber nicht leisten: Würden die Probleme nicht angegangen, würden sie nur noch größer – mit Auswirkungen auch für Deutschland etwa durch zunehmende Fluchtbewegungen.

Allein in Gaza seien 1,1 Millionen Kinder dringend auf Hilfe angewiesen, so Cathrine Russell. Hunger und Unterernährung seien dort tägliche Realität. In Bäckereien fehle es an Mehl, öffentliche Küchen hätten aus Mangel an Lebensmitteln schließen müssen. 350.000 Menschen seien in Zentral-Gaza auf Lebensmittelhilfe angewiesen, ergänzte Skau. Die Ausweitung des Kriegs in Israel und Gaza nun auch auf den Libanon habe mehr als eine Million weitere Menschen zur Flucht gezwungen. Die Kampfhandlungen träfen das Land hart, das sich bereits seit 2019 in einer schweren Wirtschaftskrise befinde und gegen eine dramatische Inflation kämpfe. Jeder Vierte lebe in Armut und Ernährungsunsicherheit. Am Wochenende sei nun ein erster gemeinsamer Konvoi von WFP und UNICEF in den Südlibanon aufgebrochen, um dort lebensrettende Hilfe zu leisten, 150.000 Menschen würden dort derzeit täglich mit Hilfspaketen versorgt. Es werde mit einem steigenden Bedarf gerechnet. Der Libanon könne künftig kaum selbst für die Lebensmittelversorgung aufkommen, da landwirtschaftliche Flächen g bombardiert würden. Der nahende Winter verschärfe die Lage.

Dabei werde der Spielraum für humanitäre Hilfe insgesamt kleiner, klagten Skau und Russell. Oftmals sei es kaum möglich, Hilfsbedürftige überhaupt zu erreichen, weil immer wieder, wie etwa gerade in Gaza, Teile des Gebietes komplett abgeriegelt, oder, wie im Sudan, aufgrund Überschwemmungen nicht zugänglich seien. Im Sudan seien 1,5 Millionen Menschen von einer Hungersnot bedroht, das ganze Land sei von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen, berichtete Skau Insgesamt 8,5 Millionen Menschen unterstütze das WFP dort.

Als einen weitere Krisen-Hotspots nannte Skau am Mittwoch im Ausschuss den Jemen: Nach Fortschritten in den vergangenen Jahren verschlechtere sich die Lage dort nun jedoch wieder. Das WFP habe dort zuletzt 1,5 Millionen Menschen Nothilfe leisten müssen. 2,5 Millionen weitere müsse man aber eigentlich erreichen. Dafür brauche es dringend Unterstützung, um diese Lebensmittelhilfe dort leisten zu können, erklärte Skau den Abgeordneten. Diese brauche es aber auch in der Ukraine, der Sahelzone, in Myanmar und Haiti. Der WFP-Vizechef sprach von einem „Gürtel der Instabilität“, der sich schon jetzt von Afrika bis zum Nahen Osten ziehe.

Ihre Organisationen versuchte alles, um effizienter zu arbeiten und mit begrenzten Mitteln handlungsfähig zu bleiben, bekräftigten die VN-Vertreter. Man arbeite vermehrt auch zusammen und koordiniere die Hilfsmaßnahmen untereinander, um Überschneidungen und Doppelstrukturen zu vermeiden, so Russell. Sie reagierte damit auf Befürchtungen seitens der Abgeordneten, dass sich zu viele Akteure vor Ort behindern könnten. Doch die globalen Bedarfe überstiegen das, was man leisten könne. In Afghanistan habe man aufgrund von Finanzierungslücken schon die Hilfen massiv reduzieren müssen. Statt 5,5 Millionen Menschen könne man dort jetzt nur noch eine Million Menschen unterstützen. Skau wies auf die Auswirkungen dieser Kürzungen hin: Hunger könne ganze Regionen destabilisieren.

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Streit über mehr oder weniger Bürokratie

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/BAL) Unterschiedliche Sichtweisen auf die Bürokratiewirkung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (20/12351) haben die geladenen Sachverständigen am Mittwochnachmittag in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses geäußert.

Annette Selter vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, sagte zu dem Gesetzentwurf: „Der Titel ist irreführend.“ Sie sei fast „erschrocken“, als sie den Entwurf gesehen habe. „Das Gesetz zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuergesetz führt nicht zu geringeren Bürokratielasten und durch viele neue Vorgaben zu einem massiven Bürokratieaufbau“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des BDI. Im Gesetzentwurf aufgeführte Entlastungen hülfen nur der Verwaltung, nicht den Unternehmen.

Dass Bioenergie künftig steuerlich stärker belastet werde, bemängelte Gerolf Bücheler vom Hauptstadtbüro Bioenergie, anwesend ebenfalls auf Initiative der Unionsfraktion. Er wies unter anderem darauf hin, dass Bioenergie ein flexibler Stromlieferant sein könne, wenn Wind- und Sonnenenergie witterungsbedingt zu wenig Strom liefern.

In der schriftlichen Stellungnahme des Hauptstadtbüros Bioenergie wird kritisiert, dass entgegen dem EU-Recht die Bundesregierung Biomasse aus der Definition von Strom aus erneuerbaren Energien im Stromgesetz streichen wolle. Die wäre „eine klare Verletzung“ der Verpflichtung, EU-Recht national umzusetzen, heißt es in der Stellungnahme. Zudem widerspreche die Streichung willkürlich dem Prinzip der Technologieoffenheit und benachteilige ungerechtfertigt die Energieerzeugung aus Biomasse.

Kritik übte auch Christian Seyfert vom Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK), ebenfalls geladen auf Vorschlag der Unionsfraktion. Zwar begrüßt der VIK in seiner schriftlichen Stellungnahme die vorgesehenen Regelungen zur E-Mobilität und zu Stromspeichern. Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten für gespeicherte Strommengen seien „allerdings eher ein Schritt in die falsche Richtung“.

Eher positiv äußerten sich dagegen die Sachverständigen, die auf Vorschlag der Ampel-Fraktionen geladen waren. Dirk Jansen von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (SPD-Vorschlag) sagte: „Ich halte das Gesetz für einen absolut richtigen Schritt in die richtige Richtung.“ Der Entwurf enthalte „viele Erleichterungen“. Da die Stromsteuer auch den Sinn habe, Einnahmen für den Staat zu generieren, seien Berichtspflichten der Unternehmen nötig. Ohne Bürokratie gehe es nicht.

Mustafa Baris Gök vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU), ebenfalls auf Vorschlag der SPD-Fraktion geladen, lobte die „Vereinheitlichung der Rechtslage für Ladesäulen“. In der schriftlichen Stellungnahme des VKU heißt es zu den neuen Regelungen für die E-Mobilität: „Aus Sicht der kommunalen Energieversorgungsunternehmen sind diese Regelungen eine erhebliche Vereinfachung in Bezug auf die stromsteuerliche Behandlung von Ladevorgängen im Rahmen der E-Mobilität.“ Gök nannte dies „einen großen Wurf“, mit dem die Preise für Ladestrom sinken könnten, da nun mehr Anbieter bereit sein könnten, Ladesäulen zu errichten und so der Wettbewerb um Kunden steigen könne.

Allerdings äußert der VKU auch Kritik am Gesetzentwurf und warnt vor steigenden Abwasserentgelten für Unternehmen und Verbraucher. Für seine Mitgliedsunternehmen sei „wohl der wichtigste Punkt der Wegfall der Steuerbefreiung für Strom aus Klär-, Deponiegas und Biomasse“. In der Stellungnahme heißt es dazu weiter: „Wir bitten die Mitglieder des Finanzausschusses, dem Bundestag zu empfehlen, dass für Strom aus Klär-, Deponie- und Biogas Stromsteuer maximal in Höhe des europäischen Mindeststeuersatzes von 0,5 Cent je Megawattstunde anfällt, um Wirtschaft und Letztverbraucher nicht zusätzlich zu belasten und Inflationsrisiken nicht zu erhöhen.“

Als „fatales Signal“ bezeichnete es Tanja Utescher-Dabitz vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), geladen auf Vorschlag der FDP-Fraktion, dass die Steuerbefreiung im Bereich der Fernwärme teilweise aufgehoben werden solle. Strom werde dort eingesetzt, um Wärmeverlust zu vermeiden. Das solle künftig nur noch steuerfrei sein, wenn die Wärme für das produzierende Gewerbe genutzt werde. Utescher-Dabitz sprach von „aufwändiger Abgrenzung“ und plädierte für die Streichung. Insgesamt erklärte sie: „Wir sehen das Bemühen, Bürokratie abzubauen“, aber der Gesetzentwurf beinhalte auch mehr Bürokratieaufwand. Utescher-Dabitz forderte eine generelle Senkung der Stromsteuer für Unternehmen und Verbraucher, auch um die Akzeptanz der Energiewende zu erhöhen. „Grundsätzlich gute Regelungen“ machte auch sie im Bereich der E-Mobilität aus. Auch die technologieoffene Ausweitung der Definition von Stromspeichern lobte sie.

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Länder warnen vor Steuermindereinnahmen in Milliardenhöhe

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/BAL) Der Bundesrat warnt in seiner Stellungnahme (20/13159) zum Entwurf für das Steuerfortentwicklungsgesetz (20/12778) vor Ausfällen für die Kommunen bei der Gewerbesteuer in Milliardenhöhe. Zugleich schreibt die Länderkammer, dass der Gesetzentwurf hinter dem Anspruch zurückbleibe, nachhaltiges Wachstum zu schaffen und zusätzliche Investitionen zu unterstützen. Dieses Ziel der Bundesregierung begrüßen die Ländervertreter indes.

Sie kritisieren dagegen die kurze Frist, sich auf Änderungen einstellen zu können: Die Bundesregierung habe den Gesetzentwurf erst in der parlamentarischen Sommerpause beschlossen, einzelne Regelungen sollten jedoch bereits am 1. Januar 2025 in Kraft treten. „Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang auf die Bedürfnisse der Praxis und die vielfach geäußerte Forderung nach einer verlässlichen und planbaren Steuerpolitik hin“, heißt es in der Stellungnahme.

Die Länder üben eine Reihe von Kritikpunkten an dem Gesetzentwurf. Unter anderem wollen sie die Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter stärker als die Bundesregierung erhöhen und schlagen 1.000 statt 800 Euro vor. Aus Sicht der Bundesregierung ist dies allerdings „aus haushälterischen Gründen nicht darstellbar“, wie es in deren Gegenäußerung heißt.

Prüfen will die Bundesregierung indes, ob eine Bagatellgrenze bei zu hoher Steuerfreistellung für das Kurzarbeitergeld eingeführt wird. Die Bundesländer verweisen darauf, dass Arbeitgeber bei der Zahlung von Kurzarbeitergeld vor der schwierigen und fehleranfälligen Aufgabe stünden, die korrekte Lohnsteuerzahlung zu berechnen. Deshalb müssten sie im Nachhinein oftmals Anzeigen beim Finanzamt vornehmen. Sie sprechen sich deshalb für eine Grenze aus, bis zu der eine Anzeige entbehrlich sein soll. Einen konkreten Betrag nennt der Bundesrat nicht.

Steigen sollen aus Sicht des Bundesrats der Übungsleiterfreibetrag (von 3.000 auf 3.300 Euro) und die Ehrenamtspauschale (von 840 auf 900 Euro). Auch das will die Bundesregierung prüfen, weist jedoch unter anderem darauf hin, dass die Pauschalen bereits mit dem Jahressteuergesetz 2020 um 25 Prozent gestiegen seien.

Nicht generell ablehnend äußert sich die Bundesregierung auch zu einem Vorschlag, der eine Änderung im Steuerrecht für gemeinnüztige Vereine betrifft. Hier sieht der Gesetzentwurf bisher vor, das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung abzuschaffen. Die Länder lehnen das ab, wollen statt dessen die bisherige Betragsgrenze auf 80.000 Euro erhöhen. „Auch bei Jahreseinnahmen in dieser Höhe ist nicht mit einer übermäßigen Vermögensbildung durch die steuerbegünstigten Körperschaften zu rechnen“, heißt es in der Stellungnahme dazu.

Auch im Unternehmenssteuerrecht herrschen unterschiedliche Sichtweisen zwischen Bund und Ländern. Hier lehnt die Bundesregierung weitere Erhöhungen der Gewinn- und Umsatzgrenzen zu steuerlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten ab.

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Bundesrat nimmt Stellung zum Jahressteuergesetz 2024

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesländer wollen Alleinerziehende im Jahressteuergesetz 2024 (20/12780) stärker finanziell entlasten. Dazu solle die Bundesregierung im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens Maßnahmen prüfen, insbesondere für Alleinerziehende mit kleinen und mittleren Einkommen, heißt es in der allgemeinen Beurteilung der Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/13157).

Insgesamt führt die Länderkammer 86 Änderungsvorschläge auf. Die Bundesregierung erklärte in ihrer Gegenäußerung, dass sie „bereits verschiedene Maßnahmen umgesetzt und weitere aktuell mit dem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (20/12778) vorgesehen“ habe, um Alleinerziehende mit kleineren und mittleren Einkommen zu entlasten.

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Bundesrat will weniger Rechte für BaFin bei grünen Anleihen

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/BAL) Der Bundesrat will weniger strikte Vorgaben in der Finanzstatistik sowie bei grünen Anleihen. Das geht aus seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die EU-Verordnung über grüne Anleihen (20/12781) hervor, die dem Bundestag als Unterrichtung der Bundesregierung (20/13156) vorliegt.

Konkret warnt die Länderkammer im Bereich der Statistik über die Schulden, Sicherheiten für Schulden und Finanzaktiva davor, zu detailliert zu regeln, wie nach Gläubigern und Schuldnern zu unterteilen ist. „Dies birgt das Risiko, dass das Gesetz wieder angepasst werden muss, wenn diese Unterteilung in der Praxis nicht umsetzbar ist“, mahnt der Bundesrat. Die Bundesregierung lehnt den Einwand in ihrer Gegenäußerung ab.

Ebenso lehnt sie den Vorschlag ab, die Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Auskünfte zur Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen eines Emittenten einer europäischen grünen Anleihe einzuholen, auf Abschlussprüfer und Führungskräfte zu beschränken. Die Länder begründen diesen Vorschlag damit, dass in der EU-Verordnung für die nationalen Behörden lediglich das Recht vorgesehen sei, von Abschlussprüfern und Führungskräften die Vorlage von Informationen und Unterlagen verlangen. Bei der Umsetzung in nationales Recht sei daraus geworden, dass die Behörden Auskunftsersuchen „nunmehr gegenüber jedermann erlassen“ könnten.

Ferner schlägt der Bundesrat in seiner allgemeinen Gesetzesbeurteilung vor, dass Wertpapiere das Etikett „europäische grüne Anleihe“ einen längeren Bestandsschutz haben sollten. Statt sieben werden zehn Jahre empfohlen. „Das System der Taxonomie ist bereits jetzt komplex und sollte handhabbar bleiben“, rät die Länderkammer. Die Bundesregierung erklärte, sie nehme die allgemeine Stellungnahme des Bundesrats zur Kenntnis.

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Anhörung zu Jahressteuergesetz 2024

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/BAL) Die Umsatzsteuerpflicht für Bildungseinrichtungen und die steuerliche Wohngemeinnützigkeit haben am Montagmorgen im Mittelpunkt der Anhörung des Finanzausschusses zum Jahressteuergesetz 2024 (20/12780) gestanden. Zuvor hatten die Ampel-Fraktionen 14 Entwürfe für Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Regierung versandt, einer davon bezieht sich auf die Umsatzsteuerpflicht für Bildungseinrichtungen, wobei hier vor allem Musikunterricht im Fokus der Debatte steht und die Frage, inwiefern für diesen künftig Mehrwertsteuer anfallen und dieser sich damit verteuern könnte.

In dem Entwurf des Änderungsantrags ist vorgesehen, dass eine Umsatzsteuerbefreiung eintritt, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass eine Einrichtung Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulung erbringt. Diese Bescheinigungsvorgabe gilt bereits heute, sollte aber im ursprünglichen Gesetzentwurf entfallen.

Hier forderte der Sachverständige Roland Ismer, Professor für Steuerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, dass die Politik an das Thema „grundsätzlich rangehen“ solle, gegebenenfalls im Rahmen einer Kommission. Die Experten hätten hier unterschiedliche Sichtweisen.

Ismer begrüßte bereits in seiner schriftlichen Stellungnahme, dass die Ampel-Koalition mit ihrem Änderungsantrag eine „gesonderte Regelung für Privatlehrer“ schaffen wolle. Dieser bringe zwar „keine wesentlichen Änderungen, sondern nur eine zu begrüßende Klarstellung“, die mit Blick auf ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union gegen die Bundesrepublik angenommen werden solle. Andere Neuregelungen sollten aus seiner Sicht indes zurückgestellt werden.

Stephan Schauhoff, Jura-Professor an der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, erklärte in der Anhörung, er könne Ismer nur zustimmen, es bestehe die Gefahr, dass Musikschulen nicht mehr umsatzsteuerfrei arbeiten könnten. In seiner schriftlichen Stellungnahme begrüßte Schauhoff, dass der Wortlaut des deutschen Umsatzsteuerrechts nun an die Vorgaben des EU-Rechts angepasst werde. „Die Rechtslage für die gemeinnützigen wie kommerziellen Bildungsanbieter war bislang gespalten, da sich nach europäischem Recht eine andere Reichweite der Umsatzsteuerbefreiung als nach nationalem Recht ergab“, heißt es dort. Er spricht sich darin für die Abschaffung des Bescheinigungsverfahrens aus.

Jörg Grüne, Jurist bei Indicet Partners Rechtswanwaltsgesellschaft und ebenfalls auf Vorschlag der Union geladen, warnte, dass im Änderungsentwurf Bildungseinrichtungen möglicherweise keine Möglichkeit mehr hätten, freiwillig umsatzsteuerpflichtig zu werden, was mit Blick auf hohe Möglichkeiten des Vorsteuerabzugs für diese interessant sein könne.

Simone Schlewitz vom Zentralverband des Deutschen Handwerks, geladen auf Vorschlag der FDP-Fraktion, warnte, dass laut dem ursprünglichen Regierungsentwurf selbstständige Lehrkräfte an Bildungseinrichtungen umsatzsteuerpflichtig hätten werden können. Da die Bildungsstätten selbst indes nicht steuerpflichtig seien, könnten sie die Vorsteuer nicht abziehen und müssten diese an ihre Kunden in Form von Preiserhöhungen weitergeben, was beispielsweise mittelständige Handwerksbetriebe belasten würde. „Der Änderungsantrag ist ein wunderbar minimalinvasiver Versuch, einerseits der EU-Kommission Genüge zu tun, private Lehrer zu begünstigen, andererseits den Status quo beizubehalten“, sagte Schlewitz.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), vertreten durch Rainer Kambeck und ebenfalls geladen auf Initiative der FDP-Fraktion, sprach sich dafür aus, das Bescheinigungsverfahren beizubehalten und sich auf EU-Ebene für ein Optionsrecht einzusetzen. Die Neuregelung solle auf den 1. Januar 2026 verschoben werden.

Den Ansatz der Förderung der Wohngemeinnützigkeit im Regierungsentwurf nannte Jura-Professor Schauhoff „unausgegoren“. Weiter sagte er: „Deswegen rechne ich auch nicht damit, dass es zu großen Investitionen kommt“.

Auch der Deutsche Mieterbund, vertreten von Melanie Weber-Moritz und auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen geladen, verlangte „einen großen Wurf“ und erklärte: „Das Konzept der Bundesregierung wird dem nur teilweise gerecht.“ Steuererleichterungen reichten nicht aus, damit der gemeinnützige Wohnungsbau an Dynamik gewinne. „Es fehlen die im Koalitionsvertrag vereinbarten Investitionszulagen“, erklärte Weber-Moritz. Außerdem sei es nötig, dass die öffentliche Hand Grundstücke in ihrem Besitz vergünstigt bereitstelle.

Dirk Löhr, Sozialökonom und Steuerberater von der Hochschule Trier und auf Vorschlag der SPD-Fraktion geladen, beurteilte die geplant Förderung der Wohngemeinnützigkeit positiv, inklusive der vergleichsweise „großzügigen Einkommensgrenzen“, bis zu denen Personen davon profitieren könnten. „Das Problem des bezahlbaren Wohnraums geht weit in die Mittelschicht hinein“, erklärte er.

Jan Kuhnert von der KUB Kommunal- und Unternehmensberatung, geladen auf Vorschlag der Gruppe Die Linke, sprach hingegen von einem „enttäuschenden Versuch der Bundesregierung“ und einer „Nischenlösung“. In seiner schriftlichen Stellungnahme kritisiert Kuhnert unter anderem „die im Gesetzentwurf enthaltene unbestimmte Mietregelung“. Er schlägt vor, dass eine Steuerbefreiung erst möglich ist, wenn eine Miete 20 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete angesetzt wird.

Das Video der Anhörung sowie die schriftlichen Stellungnahmen findet sich hier: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a07_finanzen/Anhoerungen/1021370-1021370

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Debatte über Entlastungen im Steuerrecht

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/BAL) Die Entlastungswirkungen des Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (20/12783) und des Steuerfortentwicklungsgesetzes (20/12778) haben Sachverständige am Montagnachmittag in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses diskutiert. Dabei forderte Katja Rietzler von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, Steuern und Sozialabgaben zusammen zu betrachten. „Wir können nicht damit rechnen, dass die Haushalte in der Breite entlastet werden“, erklärte sie. Zwar finde Entlastung im Steuersystem mit den beiden Gesetzentwürfen statt. Insbesondere bei mittleren Einkommen werde das aber infolge steigender Sozialabgaben aufgezehrt.

Matthias Warneke vom Bund der Steuerzahler, geladen auf Vorschlag der FDP-Fraktion, betonte dagegen das verfassungsrechtliche Gebot, den steuerlichen Grundfreibetrag wie im Gesetzentwurf vorgesehen zu erhöhen. Er lobte die im Gesetzentwurf vorgesehene Rechtsverschiebung der Eckwerte im Einkommensteuertarif, mit denen die Koalition die sogenannte Kalte Progression ausgleichen will. „Es ist extrem wichtig, das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Steuerrecht zu wahren, und zwar die reale Leistungsfähigkeit“, sagte Warneke. Er warnte, dass andernfalls die Kalte Progression den „Fiskus zum Inflationsgewinner“ mache.

Dass der Abbau der Kalten Progression auch positive gesamtwirtschaftliche Effekte auf das Wirtschaftswachstum habe, lobte Klaus Michelsen vom Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VfA), geladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Michelsen begrüßte mit Blick auf die Konjunktur aber insbesondere die erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten auf unternehmerische Investitionen. Er bedauerte, dass bereits im Wachstumschancengesetz (20/9341) die Klimaschutzprämie als steuerliche Förderung gescheitert sei.

Michelsen äußerte sich auch positiv zu einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der eine „Teilzeitaufstockungsprämie“ vorsieht. Diese sieht vor, dass Arbeitnehmer in Teilzeit bis zu 4.500 Euro steuerfreie Entgelte ihres Arbeitgebers als Zusatz zu ihrem bisherigen Lohn bekommen können, wenn sie ihre Arbeitszeit dauerhaft erhöhen. „Das ist bedenkenswert“, sagte Michelsen und erklärte unter Verweis auf den Fachkräftemangel, der die Wirtschaft lähme: „Die Teilzeit ist die eigentliche Reserve am Arbeitsmarkt.“

Vor negativen Effekten für das Wirtschaftswachstum aufgrund neuer Bürokratie warnten Sylvia Mein vom Deutschen Steuerberaterverband und Monika Wünnemann vom Bund der Deutschen Industrie (BDI), beide als Sachverständige geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. Beide sprachen sich gegen eine Anzeigenpflicht für Unternehmen aus mit Blick auf nationale Steuergestaltung. „Die Unternehmen können keine weitere Bürokratie verkraften“, sagte Wünnemann. Mein sprach gar von einem „großen Humbug“.

Einen Ausgleich der steuerlichen Mindereinnahmen infolge der Entlastungen forderte Uwe Zimmermann von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Die erhöhten degressiven Abschreibungsmöglichkeiten würden die kommunalen Haushalte treffen, die aber zugleich gefordert seien bei Investitionen. „Wir fordern eine Kompensation der Steuermindereinnahmen“, sagte Zimmermann. Denkbar sei aus seiner Sicht als Ausgleich ein höherer Umsatzsteueranteil für die Städte und Gemeinden.

Positiv über einen weiteren Aspekt in dem Gesetzentwurf äußerte sich Steffen Diefenbach-Trommer von der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, Sachverständigenrat auf Vorschlag der Gruppe Die Linke. Er lobte die „Demokratieklausel“, derzufolge sich gemeinnützige Organisationen künftig im Einzelfall politisch äußern dürfen, ohne ihren Gemeinnützigkeitsstatus zu verlieren. „Das ist ein Fortschritt“, sagte Diefenbach-Trommer. Auch Vereine seien Grundrechtsträger. „Wir sollten demokratiefördernde Organisationen stärken“, forderte Diefenbach-Trommer. Er sprach sich für „neue Zwecke der Förderung“ aus und nannte beispielsweise Rechtsstaatlichkeit.

Die Aufzeichnung sowie die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen finden sich hier: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a07_finanzen/Anhoerungen/1021398-1021398

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KfW Entwicklungsbank war 2023 an 67 Impact Fonds beteiligt

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Die KfW Entwicklungsbank war Ende 2023 im Auftrag der Bundesregierung an insgesamt 67 Impact Fonds beteiligt. Das geht aus einer Antwort (20/12903) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12527) hervor.

Davon sei die KfW an 58 mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beteiligt gewesen, an drei Fonds mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und an sechs ausschließlich mit eigenen Mitteln. Mithilfe der KfW- Haushaltsmittelbeteiligungen an Impact Fonds sei es möglich gewesen, bislang circa sieben Milliarden Euro an Kapital zu hebeln, schreibt die Bundesregierung. Die Impact Fonds hätten weltweit mehr als 1.200 Unternehmen und Finanzinstitutionen in 109 verschiedenen Ländern Finanzierungen zur Verfügung stellen können.

Gewinne erwirtschafte die KfW Entwicklungsbank bei treuhänderisch durchgeführten Haushaltsmittelbeteiligungen keine, heißt es in der Antwort. Die KfW erhalte eine Deckung ihrer Kosten; Einnahmen aus Treuhandbeteiligungen würden „direkt an die Bundeskasse abgeführt“.

Fonds, die in fossile Projekte investierten, würden durch die KfW Entwicklungsbank nicht finanziert. Das BMZ schließe „nach aktuellem Stand grundsätzlich Vorhaben im fossilen Energiebereich aus“, so die Bundesregierung. Hierzu zählten insbesondere Vorhaben für die Exploration, den Abbau und die Weiterverarbeitung fossiler Energieträger, Nach ihrer Kenntnis seien bei keinem von der KfW Entwicklungsbank geförderten Fonds Verstöße gegen die Menschenrechte dokumentiert worden.

Die Gruppe Die Linke hatte in ihrer Anfrage Gewinne der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durch Beteiligungen an sogenannten Impact Fonds in Ländern des Globalen Südens thematisiert, die auf ein „soziales Engagement mit Rendite“ zielen.

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Bundesregierung nennt Daten zu Cum-Cum und Cum-Ex

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BAL) 380 Cum-Ex-Verdachtsfälle mit einem Volumen nicht anrechenbarer oder erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von 3,8 Milliarden Euro haben sich zum 31. Dezember 2023 in Bearbeitung befunden. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12988) auf eine Kleine Anfrage (20/12678) der Gruppe Die Linke. „Darüber hinaus wurden bislang 174 Fälle rechtskräftig abgeschlossen und Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von circa 3,1 Milliarden Euro zurückgefordert beziehungsweise entsprechende Erstattungsanträge abgelehnt“, heißt es in der Antwort weiter.

Die entsprechende Zahl der Cum-Cum-Fälle beziffert die Bundesregierung auf 240 mit einem Volumen von 6,7 Milliarden Euro. Dort seien 76 weitere Fälle abgeschlossen und Kapitalertragssteuer in Höhe von 205 Millionen Euro zurückgefordert worden.

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Zehn Beschwerden wegen Verletzung von OECD-Leitsätzen

Wirtschaft/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Bei der Nationalen Kontaktstelle (NKS) für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln waren im Jahr 2023 zehn Beschwerdefälle anhängig. Zwei Fälle hätten abgeschlossen werden können. Dies teilt die Bundesregierung in dem als Unterrichtung (20/12925) vorgelegten Bericht über die Arbeit der Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen im Jahr 2023 mit.

Die NKS ist im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz angesiedelt. Sie fördert die wirksame Umsetzung der OECD-Leitsätze und bietet Vermittlungs- oder Mediationsverfahren bei Beschwerden über die Anwendung der OECD-Leitsätze in konkreten Einzelfällen an. Zu den neuen Fällen gehört unter anderem die Beschwerde einer US-amerikanischen Gewerkschaft gegen ein deutsches Unternehmen, dem mangelnde Arbeitsstandards bei einem US-amerikanischen Zulieferer dieses Unternehmens vorgeworfen werden.

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Technologische Fragen bei TSMC-Ansiedlung im Vordergrund

Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die von der Taiwan Semiconductor Manufacturing Company (TSMC) geplante Halbleiterfabrik in Dresden wurde nach Angaben der Bundesregierung keine Bewertung von „mit rechtspopulistischer und rechtsextremer Politik verbundenen Standortrisiken“ vorgenommen. Wie sie in einer Antwort (20/12931) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12655) mitteilt, hätten primär technologische Fragestellungen im Vordergrund gestanden. Die von TSMC geplante Halbleiterfabrik, an der mit Bosch, Infineon und NXP Halbleiterhersteller mit bereits bestehenden Standorten in Deutschland beteiligt seien, stärkt nach Ansicht der Regierung die Versorgung mit innovativen Chips in Deutschland wie auch in der Europäischen Union.

Bei der Anfrage handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8936.

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Bundestag soll Nachhaltigkeitsstrategie verabschieden

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Der Bundestag muss aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion stärker in die Fortschreibung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie eingebunden werden. Die inhaltliche und strategische Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie müsse im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag beschlossen werden, heißt es in einem Antrag der Fraktion (20/12981). Darin wird außerdem verlangt, eine an den Haushaltsberatungen orientierte Nachhaltigkeitswoche in die Geschäftsordnung des Bundestages aufzunehmen, in der mindestens einmal jährlich der Fortschritt der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie nach Sektoren und unter aktiver Teilnahme der zuständigen Bundesministerinnen und Bundesminister beraten wird.

Bislang, so kritisieren die Abgeordneten, sei das Parlament „ausgerechnet bei einer Strategie mit so weitreichendem Einfluss auf die Lebensrealität der Menschen“ weitestgehend in der Rolle des Zuschauers. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie werde von der Bundesregierung beschlossen. Beschlüsse und Berichte des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung würden dem Bundestag lediglich übermittelt. Auch sei die Nachhaltigkeitsprüfung der Regierungsvorhaben durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung überwiegend Formalität. In der sogenannten Nachhaltigkeitsgovernance, die dem Grundsatzbeschluss 2022 zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (20/4810) zu entnehmen ist, stehe der Bundestag ebenfalls nur am Rand, wird beklagt.

„Angesichts der überragenden Wichtigkeit sowie der langfristigen Auswirkungen der Strategie und ihrer Ziele muss der Deutsche Bundestag zum Akteur werden“, fordert die Unionsfraktion. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie brauche die Legitimation und Mitwirkung des Parlaments und dürfe nicht länger nur guter Wille dieser und kommender Bundesregierungen sein. „Daher darf die Strategiesetzung nicht länger am Parlament vorbeigehen“, heißt es in dem Antrag.

Die Fortschreibung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sollte durch das Parlament verabschiedet werden, verlangen die Abgeordneten. Damit sei eine tiefergehende Auseinandersetzung des Parlamentes mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie gewährleistet.

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Lohnlücke zwischen Männern und Frauen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2023 haben rund 4,3 Millionen beziehungsweise 60 Prozent der sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Frauen ein Bruttomonatsentgelt verdient, das unter dem Medianentgelt der Männer (3.930 Euro) lag. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12933) auf eine Kleine Anfrage (20/12538) der AfD-Fraktion, in der es um die Entgeltunterschiede zwischen Männern und Frauen geht.

Die Bundesregierung betont, dass es ihr Ziel sei, die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen. Sie verweist auf die Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart worden sei. Dazu gehöre auch, dessen Durchsetzung zu stärken, indem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglicht wird, ihre individuellen Rechte durch Verbände im Wege der Prozessstandschaft geltend zu machen. „Die geplante Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes wird auch die Vorgaben der im Juni 2023 in Kraft getretenen EU-Entgelttransparenzrichtlinie berücksichtigen, die bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss“, schreibt die Regierung.

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Jugenddelegierter Stehle kritisiert Nachhaltigkeitspolitik

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Während der Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung am Mittwochabend hat Fidelis Stehle, vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie dem Bundesjugendring ausgewählter Jugenddelegierter für nachhaltige Entwicklung, Kritik an der Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung geübt. Stehle, der bei internationalen Konferenzen die Interessen von jungen Menschen aus Deutschland vertritt, kritisierte unter anderem die Abschwächung des Klimaschutzgesetzes. Das werde auf keinen Fall dem gerecht, was Deutschland als historische Verantwortung habe, sagte er. „Das bringt uns nicht näher an die Erreichung der Agenda 2030.“

Um diese stehe es nicht sonderlich gut, so Stehle. Lediglich bei 17 Prozent der Ziele sei man „on track“. Bei mehr als einem Drittel der Ziele stagniere die Zielerreichung oder sei sogar rückläufig. Die Agenda 2030, so betonte er, sei gleichwohl eine herausragende Vision. Im Jahr 2015 habe es einen breiten Konsens „für ein Leben in Würde, mehr Gerechtigkeit, ein gesundes Leben und den Schutz einer intakten Umwelt“ gegeben. In der aktuellen Weltlage, so seine Vermutung, sei ein solcher Beschluss wohl nicht mehr möglich.

„Klimaschutz muss jetzt passieren“, forderte der Jugenddelegierte für nachhaltige Entwicklung. Ansonsten gehe es langfristig auf Kosten der jungen Menschen. Es brauche echte Treibhausgasreduktionen anstelle von Kompensationsmaßnahmen. Die Beendigung klimaschädlicher Subventionen sei einer der einfachsten Hebel, der auch gute Effekte bringe.

Stehle übte zudem Kritik an den Haushaltsplanungen. Es sei fatal, wenn bei der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe gekürzt werde. Wenn sich Deutschland hier zurückziehe, sei dies das falsche Signal. „Jeder Euro, den wir heute als Gesellschaft weltweit investieren, um die Welt krisenfester zu machen, spart dem Steuerzahler später laut Weltbank vier Euro an humanitärer Hilfe“, sagte er.

Der Jugenddelegierte sprach sich mit Blick auf Deutschland für eine Reform der Schuldenbremse aus. „Wir brauchen mehr öffentlichen Investitionen zum Thema Gemeinwohl“, forderte Stehle.

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Stärkung des Multilateralismus wichtig für Krisenbewältigung

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Beim diesjährigen Hochrangigen Politischem Forum (High-level Political Forum on Sustainable Development, HLPF) vom 8. bis 17. Juli 2024 in New York stellte die Stärkung des Multilateralismus ein ganz entscheidendes Thema dar. Das machten die beiden Parlamentarischen Staatssekretärinnen Bettina Hoffmann (Bündnis 90/Die Grünen; Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) und Bärbel Kofler (SPD; Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) am Mittwoch vor dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Es sei daher auch nicht verwunderlich, dass beim gerade stattgefundenen Zukunftsgipfel der Vereinten Nationen die Zusammensetzung des UN-Sicherheitsrates ein wichtiger Punkt war, sagte Kofler. Bundeskanzler Olaf Scholz habe bei der Gelegenheit deutlich gemacht, dass die Welt von 1947 „nicht mehr die heutige Welt ist“. Ländern des afrikanischen Kontinents müssten mehr Möglichkeiten eingeräumt werden, habe Scholz gefordert.

Immer wieder, so betonten Hoffmann und Kofler, sei es beim HLPF um die internationale Finanzarchitektur gegangen. Die Frage, wie Länder mit einer schwachen Finanzausstattung und schlechter Schuldentragfähigkeit Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten finden, um die globalen Transformationen voranzubringen, stelle sich immer wieder, sagte Kofler. Die benötigten finanziellen Mittel für die Energietransformation, die Modernisierung des Bildungssystems und die Reform des Gesundheitssystems in diesen Ländern seien weltweit zwar vorhanden. Die Frage sei aber, wie sie eingesammelt werden können, sagte die Staatssekretärin im Entwicklungsministerium.

Man müsse glaubwürdig den Partnerländern im globalen Süden Chancen geben, „die Probleme, die wir miteinander global haben, auch miteinander anzugehen – auch mit einem finanziellen Hintergrund“. Die vertrauensbildende Frage sei also, ob Finanzzugänge für verschiedene Länder geschaffen werden. „Daran messen die Partnerländer, ob wir es mit den Nachhaltigkeitszielen ernst meinen“, sagte Kofler.

Umwelt-Staatssekretärin Hoffmann sagte, die am Ende des HLPF verabschiedete Erklärung sei durch die geopolitisch angespannte Situation belastet gewesen. „Die Erklärung ist ein bisschen hinter unseren Erwartungen zurückgeblieben“, räumte sie ein. Letztlich zähle aber, dass überhaupt eine gemeinsame Erklärung verabschiedet worden sei, was einen Wert an sich darstelle. „Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, multilateral zusammenzuarbeiten“, sagte Hoffmann.

Das Thema „Radwegebau in Peru“ spielte während der Diskussion mit den beiden Regierungsvertreterinnen ebenfalls eine Rolle. Entwicklungs-Staatssekretärin Kofler wies daraufhin, dass dies eine „win-win-win-Situation“ sei. Verbunden sei damit ein Mehrwert für verschiedene Akteure.

Die peruanische Hauptstadt Lima sei eine der am meisten vom Verkehrskollaps bedrohten Städte mit einem sehr hohen CO2-Ausstoß. „Klimaschutz betreibt man weltweit“, betonte Kofler. Die dortige CO2-Reduktion nütze also allen. Der Radweg, so die Staatssekretärin weiter, stehe im Zusammenhang mit dem Bau einer Metro in Lima und solle die letzte Meile abdecken, was insbesondere im Interesse der ärmeren Bevölkerung sei. Beim ersten Vergabelos zum Metrobau, so Kofler weiter, hätten acht deutsche Firmen große Aufträge bekommen. „Das Ganze hat also auch eine wirtschaftspolitische Komponente im Inland.“ Es sei damit ein Gewinn für Ökologie, Ökonomie und Soziales, befand Kofler. Werden jetzt solche Finanzierungen in Deutschland in Zweifel gezogen, werde das in anderen Ländern gehört, gab sie zu bedenken. Das sei geopolitisch wie auch ökonomisch schädlich.

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Mehr Privatwirtschaft für Entwicklungzusammenarbeit

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag

Berlin: (hib/SAS) Die CDU/CSU-Fraktion will die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit stärken. Das geht aus ihrem Antrag (20/12962) hervor, über den der Bundestag am heutigen Donnerstag erstmalig berät.

Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, durch eine „Umpriorisierung im Bundeshaushalt“ dafür zu sorgen, dass der Bereich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit angemessen finanziell ausgestattet ist. Haushaltsmittel, die in der Vergangenheit beim Wirtschaftsministerium für den mittlerweile geschlossenen Wirtschaftsfonds Afrika vorgesehen gewesen seien, sollten umgeschichtet und für die strategische Außenwirtschaftsförderung verwendet werden können.

Weiter dringen die Abgeordnete darauf, „exportorientierten und investitionsbereiten“ Unternehmen bessere Finanzierungsmöglichkeiten für ihre jeweiligen Zielländer anzubieten. Hierzu solle die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft der KfW mit der Finanzierung von Exportgeschäften beauftragt werden.

Auch die staatliche Risikoabsicherung für Investitionen in Entwicklungsländer müsse verbessert werden, heißt es im Antrag. Weitere Forderungen beziehen sich unter anderem auf den Abbau von Bürokratie, die Einrichtung einer europäischen Exportkreditfazilität, welche die nationalen Garantieinstrumente ergänzen soll und die Schaffung legaler Migrationswege im Fachkräfte- und Bildungsbereich etwa durch Stipendienprogramme.

Zur Begründung für ihre Initiative verweist die Union auf den enormen Finanzbedarf der Entwicklungsländer, den die Vereinten Nationen 2023 auf etwa vier Billionen US-Dollar bis 2030 geschätzt haben. Diesen „gewaltige Summe“ könnten öffentliche Haushalte nicht aufbringen. Ohne die Mobilisierung privaten Kapitals und privatwirtschaftlichen Engagements könnten die Ziele zur nachhaltigen Entwicklung nicht erreicht werden. Die jetzige Bundesregierung aber messe diesen nur eine untergeordnete Rolle zu, moniert die Union. Das sei ein „Schritt in die falsche Richtung“.

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Rechtmäßigkeit des Haushaltentwurfs 2025 umstritten

Haushalt/Anhörung

Berlin: (hib/PST) Ob der von der Bundesregierung vorgelegte Haushaltsentwurf für 2025 verfassungsgemäß ist, darüber waren sich die Sachverständigen bei einer öffentlichen Anhörung gleich in mehrfacher Hinsicht uneins. Der Haushaltsausschuss hatte die elf Experten am Montag, 23. September 2024, zum Auftakt seiner Beratungen über den nächsten Bundeshaushalt gehört.

Im Einzelnen ging es um die Gesetzentwürfe der Bundesregierung über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (20/12400), für ein Haushaltsbegleitgesetz 2025 (20/12772), zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (20/12771) sowie für einen Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan 2024 (20/12770).

Selbst von den Regierungsfraktionen benannte Sachverständige hatten Bedenken wegen der Höhe der sogenannten Globalen Minderausgabe (GMA) im Regierungsentwurf. Bei einer GMA geht der Gesetzgeber davon aus, dass im Haushalt eigentlich vorgesehen Mittel in dieser Höhe tatsächlich nicht abgerufen werden. Nur dank einer GMA von zwölf Milliarden oder drei Prozent des Haushaltsvolumens bleibt der Entwurf für 2025 im Rahmen der Schuldenbremse.

Der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler von der Pariser Hochschule HEC Armin Steinbach nannte dies „finanz- und verfassungsrechtlich problematisch“. Das Instrument der GMA werde gewöhnlich „zum Einsatz gebracht, um Prognoseschwierigkeiten und Schätzungenauigkeiten abzubilden und darf nicht eingesetzt werden, um einen Haushaltsausgleich herbeizuführen beziehungsweise nur zum Schein herbeizuführen“, erklärte Steinbach. Für „noch vertretbar“ hielten er wie auch einige weitere Sachverständige ein GMA von zwei Prozent und damit unter zehn Milliarden Euro. Schon im Vorfeld hatten Abgeordnete der Koalitionsfraktionen darauf hingewiesen, dass sie eine Absenkung in dieser Größenordnung erreichen wollen.

Der von der AfD-Fraktion benannte Berliner Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau wies allerdings darauf, dass der Regierungsentwurf neben dieser „Bodensatz-GMA“ weitere GMAs in den Einzelhaushalten vorsehe, so dass in der Summe Minderausgaben von fast neun Prozent angenommen würden. Das genüge keinesfalls dem „Grundsatz der Haushaltswahrheit“. Der „eigentliche Skandalon“ aber sei, dass der Bundestag, würde er einen solchen Etat beschließen, seine Kompetenz für den Haushaltsvollzug an die Regierung abtreten würde, argumentierte Vosgerau. Das aber wäre ein „fundamentales Gewaltenteilungs-Problem“ und damit verfassungswidrig.

Der von den Grünen benannte Staatsrechtler Alexander Thiele von der BSP Business and Law School Berlin vermisste vor allem eine stichhaltige Begründung für die hohe GMA. Der Verweis der Regierung auf die „empirische Erfahrung“, dass Mittel in dieser Größenordnung am Jahresende nicht abgerufen worden seien, „bringt verfassungsrechtlich nicht viel“, sagte Thiele. Der Cottbuser Volkswirt Jan Schnellenbach, den die FDP benannt hatte, schlug als konkrete Maßnahme vor, die vorerst nicht benötigten Milliarden für eine Intel-Chipfabrik umzuwidmen, um so die GMA zu senken.

Die für 2025 ausgewiesene GMA dient erklärtermaßen dazu, die Schuldenbremse des Grundgesetzes einzuhalten. Der Düsseldorfer Wirtschaftswissenschaftler Jens Südekum verwies aber darauf, dass es in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch keine Anhaltspunkte für eine zulässige Höhe der GMA gibt. Auch Südekum hielte aber eine Höhe von „unter zehn Milliarden“ im nächsten Jahr für „vertretbar“.

Problematisch erschienen mehreren Sachverständigen auch im Haushaltsentwurf eingesetzte Globale Mehreinnahmen, die sich infolge der Wachstums-Initiative ergeben sollen. Dieses noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Maßnahmenpaket soll die Konjunktur beleben und damit zu Steuermehreinnahmen führen. Die Münchener Wirtschaftswissenschaftlerin und Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Monika Schnitzer, erwartet zwar „Wachstumsimpulse“, hält aber die dadurch von der Regierung erwarteten Mehreinnahmen für das erste Jahr, also 2025, für „eher überschätzt“.

Der Chefvolkswirt des Verbands forschender Arzneimittelhersteller, Claus Michelsen, erwartet aufgrund einer von ihm geleiteten Studie, dass die Wachstums-Initiative das Bruttoinlandsprodukt 2025 „konservativ gerechnet“ um 0,4 Prozent steigen lässt. Der Effekt erhöhe sich dann bis 2028 auf 0,9 Prozent. Die Bundesregierung erwartet 0,5 Prozent im ersten Jahr. Dazu erklärte der Vorsitzende des unabhängigen Beirats des Stabilitätsrats, der Finanzwissenschaftler Thiess Büttner von der Universität Erlangen-Nürnberg, dass nach üblicher Schätzung bei einem Prozent Wirtschaftswachstum vier Milliarden Steuermehreinnahmen zu erwarten seien. Wie die Bundesregierung dann bei einem halben Prozent Wachstum auf 6,9 Prozent Mehreinnahmen komme, sei ihm „unerklärlich“.

„Problematisch“ ist aus Sicht des Münchener Professors für Öffentliches Recht Stefan Korioth auch, dass der Haushaltsentwurf anstelle des bisher üblichen Zuschusses für die Deutsche Bahn, der unter die Schuldenbremse fiele, eine Erhöhung des Eigenkapitals und ein Darlehen mit 34 Jahren Laufzeit vorsieht. Auch der Heidelberger Finanz- und Steuerrechtler Hanno Kube hielt es für „fraglich“, ob es sich hier tatsächlich um einen „werthaltigen Vermögenstausch“ handelt, für den die Schuldenbremse nicht gilt. Andere Sachverständige wie der Oberurseler Rechtsanwalt Georg Hermes verwiesen allerdings darauf, dass bei der Bahn langfristig mit einer Einhaltung ihrer Verpflichtungen gerechnet werden könne. Daher seien „Eigenkapital und Darlehen als werthaltig anzusehen“.

Die Anhörung im Video, die Sachverständigenliste und die Stellungnahmen der Sachverständigen auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw39-pa-haushalt-1018948

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Finanzierung und Monitoring von GIZ-Projekt im Libanon

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Mit dem Projekt „Peaceful coexistence in refugee hosting communities“ will die Bundesregierung über die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) den sozialen Zusammenhalt von syrischen Geflüchteten und Libanesen „in einer der vulnerabelsten Regionen im Libanon“ fördern. Vorgesehen sind dafür bis zu 6,7 Millionen Euro. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/12873) auf eine Kleine Anfrage (20/12639) der CDU/CSU-Fraktion hervor, die sich nach der Finanzkalkulation und dem Monitoring des GIZ-Projektes erkundigt.

Die bisherigen Kosten des Projekts beliefen sich demnach auf rund 3,38 Millionen Euro. 150.000 Euro seien für das Equipment vorgesehen – laut Bundesregierung, sei dies das „gesamte Budget für Beschaffungen im Rahmen der Ausschreibung“. Das Budget enthalte die „nötige Erstausstattung des Unterauftragnehmers und Güter für die Partner“.

Auf die Frage nach dem geplanten Projektmonitoring durch den Unterauftragnehmer erklärt die Bundesregierung, dass dies die „Dokumentation und Erfassung aller Maßnahmen“ umfasse. Der Unterauftragnehmer sei verpflichtet, seine Projektumsetzung „mess- und überprüfbar zu monitoren“, die GIZ als Auftraggeberin überprüfe dies. Sie monitore das Vorhaben und die Umsetzung; zudem berichte sie regelmäßig an ihren Auftraggeber, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), schreibt die Bundesregierung. Ein externes Monitoring sei „in diesem Sinne weder effektiv noch effizient“.

Die externe Evaluierung des Vorhabens finde gegen Ende der Projektlaufzeit statt, die – laut GIZ-Internetseite – 2025 ende. Sie werde von Externen übernommen, die auf Grundlage einer europaweiten Ausschreibung ausgewählt würden, heißt es weiter in der Antwort. Die Auswahl der zu evaluierenden Vorhaben erfolge per Zufallsstichprobe.

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Exportgenehmigungen für bestimmte Rüstungsgüter nach Israel

Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung hat seit dem 7. Oktober 2023 Exportgenehmigungen für bestimmte Anlagen und Unterlagen zur Herstellung von Rüstungsgütern nach Israel erteilt. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/12859) auf eine Kleine Anfrage (20/12517) der Gruppe BSW. Demnach seien Waren der Ausfuhrlistenposition A0018, für Herstellungsgüter wie zum Beispiel Nitrieranlagen zum Härten von Stahl, im Wert von rund 2,72 Millionen Euro geliefert worden. Außerdem seien Waren der Ausfuhrlistenposition A0022, also Technologie zur Herstellung, zum Betrieb und zur Wartung von Waffen, im Wert von rund 1,01 Millionen Euro nach Israel exportiert worden. Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass „der Beantwortung händische Auswertungen zugrunde liegen, die weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Reproduzierbarkeit erheben“.

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