Die Verursacher werden bezahlt
Ein kostspieliger „Industrie-Deal“ von und für die Industrie
Am 26.2. wurde eines der Vorzeigeprojekte der Kommission, der „Clean Industrial Deal“ (CID), veröffentlicht. Der Deal bricht mit den bisherigen Ambitionen im Bereich Chemikalien und vertieft das Engagement der EU für falsche Lösungen für die Klimakatastrophe. Einige der umweltschädlichsten Industrien werden Milliarden an staatlichen Beihilfen und Finanzmitteln aus EU-Fonds erhalten, Gesetze werden geändert, um ihrer Agenda zu entsprechen, und die Deregulierung wird so weit gehen, dass kürzlich verabschiedete Gesetze geschwächt werden.
Verantwortung übernehmen für eine gerechtere Welt!
VENROs Erwartungen an die Parteien zur Bundestagswahl 2025
Die Welt steht vor großen Herausforderungen. Die verheerenden Auswirkungen der Klimakrise, wachsende Ungleichheiten und eine Vielzahl von Konflikten und geopolitischen Spannungen werden die Politik der zukünftigen Bundesregierung maßgeblich bestimmen. Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe leisten einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung dieser globalen Probleme. Deutschland hat zudem eine historische und ethische Verantwortung, wenn es um das Eintreten für die Menschenrechte und die Überwindung von Not, Armut und Ungleichheit geht. In einem Positionspapier zur Bundestagswahl 2025 skizziert VENRO Erwartungen an die kommende Bundesregierung. Der Verband fordert dazu auf, Verantwortung für eine gerechtere Welt zu übernehmen.
Europe – A Raw Materials Powerhouse
Unter dem Motto lud die EU-Kommission im Dezember zur Raw Materials Week nach Brüssel. Anlass zur Sorge bereitet nicht nur die mangelnde zivilgesellschaftliche Beteiligung an zentralen Debatten der Konferenz. Hinzu kommt ein einseitiges Narrativ von Wettbewerbsfähigkeit der EU, das die Diskussionen beherrschte. Es geht mit Deregulierungsbestrebungen im Bereich unternehmerischer Sorgfalt einher.
Kostenverteilung und Anreizmechanismen für Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz entlang globaler Lieferketten
Roadmaps für die Umsetzung von Ansätzen und Instrumenten des nachhaltigen Lieferkettenmanagements
In diesem Bericht werden beispielhafte Roadmaps für die Umsetzung von Praktiken des nachhaltigen Lieferkettenmanagements in den Lieferketten Baumwolle-Bekleidung, Kaffee, Eisenerz-Stahl und Zinn-Lötzinn vorgestellt. Die Fahrpläne können Unternehmen des Sektors und anderen Interessengruppen dabei helfen, die Umweltleistung von Lieferanten und Unterlieferanten vor allem durch Anreize und Zusammenarbeit zu verbessern. Jeder Fahrplan enthält eine Beschreibung eines Umweltziels, maßgeschneiderte Ansätze und Instrumente für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement, Schlüsselakteure für die Umsetzung, Wechselwirkungen zwischen den Instrumenten und notwendige Rahmenbedingungen. Der Bericht schließt mit einer Synthese, in der wirksame Instrumente und Ansätze für die untersuchten Lieferketten identifiziert werden.
Das Recht auf Nahrung, Finanzierung und nationale Aktionspläne
In einem Bericht zeigt der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, Michael Fakhri, einen Weg auf, wie nationale Aktionspläne für das Recht auf Nahrung innerhalb der bestehenden Budgets entwickelt werden können, die die Ernährungssysteme verändern und das Recht auf Nahrung schrittweise verwirklichen können. Angesichts der globalen Schuldenkrise, der hohen Inflation und der hohen Lebensmittelpreise stehen viele Länder vor der unmöglichen Wahl, entweder die Menschen zu ernähren oder die Schulden zu bedienen.
Neuer Schwung für den Binding Treaty
Die Verhandlungen für ein UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (Binding Treaty) feiern in diesem Jahr ihr zehnjähriges Jubiläum. Das Abkommen soll Menschenrechtsverletzungen wie Ausbeutung, Kinderarbeit und Landraub in globalen Lieferketten stoppen. Lange dümpelten die Verhandlungen vor sich hin, doch das hat sich grundlegend gewandelt.
Internationale Abkommen in der EU-Lieferkettenrichtlinie
Völkervertragsrecht als Bezugspunkt menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in der CSDDD
Ein UBA-Kurzgutachten untersucht, inwieweit sich rechtliche Bedenken gegen Verweise auf internationale Abkommen bezüglich Sorgfaltspflichten in der sog. EU-Lieferkettenrichtlinie (2024/1760, Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) daraus ergeben, dass diese zum Teil nicht von allen EU-Mitgliedstaaten, der EU und nicht von allen „Gaststaaten“ ratifiziert worden sind. Nach dem Gutachten ist die Richtlinie gemessen am Unionsverfassungsrecht mit dem EU-Primärrecht sowie die verwendete Verweisungstechnik mit dem unionsverfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz vereinbar. Zudem besteht für die EU ein ausreichender Anknüpfungspunkt zur Rechtfertigung der extraterritorialen Wirkungen der CSDDD. Auch die in der Richtlinie verwendete Verweisungstechnik verstößt nicht gegen das völkerrechtliche Interventionsverbot.
Soy Story
Die traurige Wahrheit zur Entstehung des deutschen Schnitzels
Ein neuer Bericht von DUH, Mighty Earth und Partner*innen belegt die großen Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in den Sojalieferketten der deutschen Schweineproduktion, besonders im brasilianischen Cerrado. Der Agrarhändler Bunge importiert ein Viertel des brasilianischen Sojas nach Deutschland, das wahrscheinlich über Futtermittelherteller und Mäster an deutsche Schweinefleischproduzenten wie Tönnies und Westfleisch gelangt. Der Bericht zeigt, dass das von der Firma Bunge importierte Soja mit Menschenrechtsverletzungen verbunden sei. Die Unternehmen Tönnies und Westfleisch verließen sich fast ausschließlich auf Branchenvereinbarungen wie das QS-Prüfzeichen für frische Lebensmittel und die darin akzeptierten Zertifikate, um ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Doch diese reichen nicht aus, um die Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und der neuen EU-Verordnung gegen Entwaldung zu erfüllen.
Das deutsche Lieferkettengesetz: Umsetzung von unten
Wie das deutsche Lieferkettengesetz von denen genutzt werden kann, die es schützen soll
Die menschenrechtlichen und ökologischen Auswirkungen wirtschaftlicher Aktivitäten entlang internationaler Wertschöpfungsketten sind mittlerweile hinreichend bekannt. 2011 wurden deshalb die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Diese stellen klar, dass nicht nur Staaten zum Schutz von Menschenrechten verpflichtet sind, sondern auch Unternehmen eine Verantwortung zukommt, durch die Ergreifung von Sorgfaltsmaßnahmen mögliche negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte zu vermeiden, zu verringern oder wiedergutzumachen. Nach Jahren zivilgesellschaftlichen Engagements, politischer Lobbyarbeit und Prozessen vor deutschen Gerichten trat am 1. Januar 2023 schließlich auch in Deutschland ein entsprechendes Gesetz in Kraft.
WeiterlesenToxische Doppelmoral
Wie Europa Produkte, die als zu gefährlich für Europäer gelten, an den Rest der Welt verkauft
Hochgefährliche Pestizide, unsicheres Spielzeug, umweltschädliche Einwegkunststoffe und andere Waren, die in der EU nicht auf den Markt gebracht werden dürfen, werden weiterhin in der EU hergestellt, um außerhalb der EU-Grenzen exportiert zu werden. Mehrere EU-Rechtsvorschriften, darunter auch solche, die einige Produkte aufgrund ihrer Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit, die Menschenrechte, Tiere und die Umwelt verbieten, gelten nicht, wenn die in der EU hergestellten Waren in Nicht-EU-Ländern verwendet oder konsumiert werden sollen. Es ist inakzeptabel, dass das EU-Recht es Unternehmen in der EU derzeit erlaubt, vom Verkauf schädlicher Produkte zu profitieren und die Umwelt, die Gesundheit und die Menschenrechte von Menschen außerhalb der EU zu schädigen. Die EU braucht eine horizontale Gesetzgebung, um den Export von Waren wie unsicherem Spielzeug oder giftigen Chemikalien und Pestiziden in Nicht-EU-Länder zu verhindern, deren Verkauf und Verwendung in der EU nicht erlaubt ist.