Deutschland steigert weltweites Engagement für die Natur?
Die Bundesregierung hat 2023 insgesamt 1,36 Milliarden Euro für den Erhalt von Arten und Ökosystemen in Entwicklungs- und Schwellenländern zur Verfügung gestellt. Das ist eine Steigerung um mehr als 450 Millionen Euro gegenüber 2022. Mit den Mitteln werden weltweit Länder dabei unterstützt, Moore, Wälder, Meere und andere überlebenswichtige Ökosysteme zu schützen, zu renaturieren und nachhaltig zu bewirtschaften. Diese Naturräume speichern besonders viel Kohlenstoff und sind entscheidend, um den Klimawandel einzudämmen und das Artensterben zu stoppen. Außerdem stellen sie Lebensgrundlagen für die Menschen vor Ort bereit. Deutschland sei dabei ein verlässlicher Partner, so die Bundesregierung. Wie es mit diesen Mitteln weitergeht, erweist sich momentan in den Verhandlungen über den Bundeshaushalt.
Warnung zivilgesellschaftlicher Organisationen vor Biodiversitäts-Offsets und -Gutschriften
Über 270 zivilgesellschaftliche Organisationen und Akademiker aus aller Welt haben sich in einer gemeinsamen Erklärung entschieden gegen die Nutzung von Biodiversitäts-Offsets und -Gutschriften ausgesprochen und davor gewarnt, dass solche Mechanismen die Ökosysteme nicht schützen werden und stattdessen erhebliche Risiken für die Umwelt, indigene Völker, Frauen, Jugendliche, Kleinerzeuger von Nahrungsmitteln sowie lokale Gemeinschaften bergen.
„Grüne“ Anleihen von UBS und Santander in Verbindung mit Abholzern und Viehzüchtern, denen Sklavenarbeit in Brasilien vorgeworfen wird
Die europäischen Banken UBS und Santander haben Hunderte von Millionen Pfund an „grünen“ Anleihen aufgenommen, die zum Teil für Landwirte und Viehzüchter bestimmt waren, denen Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen in Brasilien vorgeworfen werden, wie eine Untersuchung von Unearthed und O Joio e O Trigo ergab.
Naturschutzverbände fordern Einlösung der Verdopplung der internationalen Naturschutzfinanzierung Deutschlands
Vor genau einem Jahr, am 20. September 2022, kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz am Rande der UN-Vollversammlung an, dass die Bundesregierung bis spätestens 2025 1,5 Milliarden Euro jährlich in den weltweiten Erhalt der Natur und der Ökosysteme investieren wird. Die versprochene Erhöhung der finanziellen Mittel war ein politisch wichtiges Signal für die Weltnaturkonferenz in Montreal. Ohne das Vertrauen der Länder des globalen Südens, dass für die Umsetzung ausreichende finanzielle Ressourcen verfügbar sein werden, wäre das Abkommen vermutlich gescheitert. Im aktuellen Haushaltsentwurf scheint die Mittelerhöhung jedoch nicht eingeplant zu sein, was den deutschen Naturschutzverbänden große Sorge bereitet.
Deutschland beteiligt sich mit 40 Millionen Euro am Global Biodiversity Framework Fund
Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat am 20.9. in New York Deutschlands Beitrag für den Globalen Naturschutzfonds (Global Biodiversity Framework Fund [GBFF]) verkündet. Mit der Einzahlung von 40 Millionen Euro leistet Deutschland den nötigen Anschub, um den Fonds gemeinsam mit Kanada und dem Vereinigten Königreich auf den Weg zu bringen. Die Staatengemeinschaft hatte Ende letzten Jahres auf der Weltnaturkonferenz im kanadischen Montreal eine globale Vereinbarung für Schutz, nachhaltige Nutzung und Wiederherstellung der Natur beschlossen.
Ein globales Abkommen mit offener Rechnung?!
Die Finanzierung des KMGBF ist zwar beschlossen, aber noch nicht sicher
Nach vier Jahren intensiver Verhandlungen stand die erfolgreiche Verabschiedung des sogenannten Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (KMGBF) auf der 15. Weltnaturkonferenz (COP15, Conference of the Parties) bis zuletzt auf der Kippe. Die überragende politische Frage: Wie soll die Umsetzung global finanziert werden? Und welche Länder tragen die Verantwortung, den großen Bedarf an zusätzlichen finanziellen Ressourcen bereitzustellen? Ein Kompromiss konnte im letzten Augenblick gefunden werden. Doch, die Rechnung für die versprochenen finanziellen Mittel bleibt offen. Was muss in Deutschland und der EU passieren, um die Umsetzung der 23 Ziele des Biodiversitätsabkommens möglich zu machen?
Naturschutzprogramme sollen drastisch gekürzt werden
In Spektrum der Wissenschaft berichtet Thomas Krumenacker über Pläne, wichtige Artnschutzprogramme des BMUV finanziell zu schrumpfen. Wie das zu den Verpflichtungen Deutschlands, u.a. im Rahmen der Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt passt, ist mehr als fraglich.
Natur als Anlageklasse oder öffentliches Gut?
Die wirtschaftlichen Argumente für mehr öffentliche Investitionen zur Erreichung der Biodiversitätsziele
Der kürzlich in Kunming und Montreal verabschiedete Globale Rahmen für die biologische Vielfalt sowie der CBD-Beschluss der COP-15 über die Mobilisierung von Ressourcen definieren die Akteure und Mechanismen, die die Mobilisierung von Mitteln zur Schließung der so genannten Finanzierungslücke beim Schutz der biologischen Vielfalt ermöglichen sollen. Es besteht die Hoffnung, dass diese Lücke mit Hilfe von privaten Investitionen und Marktmechanismen schrittweise geschlossen werden kann. Diese Idee steht im Einklang mit der gegenwärtigen hegemonialen Erzählung, die privaten institutionellen Anlegern bei der Finanzierung globaler Biodiversitätsziele Vorrang einräumt. Ein Artikel vom Dezember 2022 stellt das in Frage.
Schuldentausch für Umweltschutz
Debt for environment swaps
Debt for Environment Swaps – zu Deutsch „Schuldentauschprogramme“ – sind ein Instrument, mit dem die Schuldenlast der Länder des Globalen Südens verringert werden soll, um höhere Investitionen in Umweltprioritäten wie die Erhaltung der biologischen Vielfalt oder die Anpassung an den Klimawandel zu ermöglichen. Schulden-gegen-Umwelt-Swaps haben eine lange Geschichte und können in begrenztem Umfang eine nützliche Überbrückungsmaßnahme sein, um Schuldennot und Umweltzerstörung zu bekämpfen. Sie haben aber eine Reihe von Nachteilen und sind kein Ersatz für eine neue, umfassende globale Schuldenarchitektur oder eine verstärkte direkte Finanzierung von Umweltprioritäten, die von Nord nach Süd fließen.
EU-Parlament stimmt dafür, den Finanzsektor für Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung zu ziehen
Die Abgeordneten des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments haben am 24. Januar 2023 den Weg für eine stärkere Rechenschaftspflicht von Unternehmen geebnet. Viele Unternehmen in der EU verursachen oder tragen durch ihre eigene Geschäftstätigkeit oder globale Wertschöpfungsketten zu Umweltschäden bei. Die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit wurde geschaffen, um dieses Problem anzugehen.