Reiseführer: Unsichere Arbeit, Arbeitsplatzverlust und Armut
Die Auswirkungen des EU-Mercosur-Abkommens auf Frauen
Unsichere Arbeit, Arbeitsplatzverlust und Armut – vor allem Frauen sind negativ von den Auswirkungen neoliberaler Handelsabkommen betroffen. Das Abkommen zwischen der EU und den vier südamerikanischen Ländern des Mercosur ist ein Paradebeispiel dafür. Fehlende Steuer- und Zolleinnahmen führen zu verminderten öffentlichen Einnahmen, was in Kürzungen im sozialen Sektor resultiert, wovon vor allem Frauen betroffen sind. Zudem ermöglichen Handelsabkommen zwar den Zugang zu Produkten zu niedrigeren Preisen, gleichzeitig fördern sie jedoch vor allem die exportorientierte Landwirtschaft und große Agrarkonzerne. Dies schädigt vor allem Kleinbäuerinnen, die einem verschärften Wettbewerb ausgesetzt sind und den Verlust ihrer Lebensgrundlage befürchten müssen. Zudem arbeiten insbesondere viele Frauen in prekarisierten Wirtschaftszweigen, wie der Textilbranche, die von weiterer Marktöffnung und Arbeitsplatzverlusten besonders betroffen wären.
Das schmutzige Plastikgeheimnis der EU
Wie das EU-Mercosur-Abkommen den Handel mit Einwegplastik verstärken wird
Heute veröffentlichte Greenpeace einen neuen Report gegen das EU-Mercosur-Abkommen, diesmal zu einem neuen Thema: Plastik. Zwar ist der Verkauf von mehreren Einwegplastikprodukten in der EU bereits verboten, seine Produktion ist es allerdings nicht. Ein Schlupfloch in der EU-Einwegkunststoffrichtlinie erlaubt es Unternehmen die hier aus Umwelt- und Gesundheitsgründen verbotene Produkte weiterhin zu produzieren – für den Export ins Ausland. Ein inakzeptabler Doppelstandard, denn was hier als zu gefährlich für Mensch und Umwelt gilt, sollte auch für Mensch und Umwelt im Ausland zu gefährlich sein!
Energiecharta-Vertrag: neue Schiedsgerichtsklagen gegen Deutschland
Deutschland wird zum Jahresende aus dem Energiecharta-Vertrag (ECT) aussteigen. Nun häufen sich innerhalb kurzer Zeit Klagen von Energieunternehmen: Mitte Oktober hat eine schweizerische Energiegesellschaft im Rahmen des ECT-Vertrags eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vorgelegt. Kurz darauf wurde eine Klage des britischen Raffineriebetreibers Klesch zusammen mit seiner deutschen Tochtergesellschaft Heide Raffinerie bekannt.
CETA-Leak: Geheime Interpretationserklärung veröffentlicht
Mit einer Zusatzerklärung wollte die Bundesregierung die anhaltende Kritik am Investitionsschutzkapitel im europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen CETA ausräumen. Gemeinsam mit PowerShift hat das Umweltinstitut München den unter Verschluss gehaltenen konsolidierten Text sowie eine ausführliche Analyse veröffentlicht.
EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf Unterzeichnung des Partnerschaftsabkommens mit afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten
Auf der Tagung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ haben die Mitgliedstaaten der EU den Weg für die Unterzeichnung des Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten OAKPS geebnet. Dieses neue Abkommen löst das Cotonou-Abkommen ab.
Handelsabkommen der EU mit Kenia spaltet die EAC
Am 19. Juni hat sich die EU mit der Ostafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (EAC) auf ein Handelsabkommen geeinigt, das zunächst für Kenia gilt. Eine Einschätzung von Brot für die Welt und Boniface Mabanza, Koordinator der kirchlichen Arbeitsstelle südliches Afrika.
Gutachten zum ‘Splitting’ im EU-Mercosur-Abkommen
Die Europäische Kommission prüft derzeit Optionen bezüglich der „Rechtsgrundlage“ des EU-Mercosur-Assoziierungsabkommens. Auf dem Tisch liegt ein verfahrenstechnischer Trick, um den Widerstand einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten und ihrer Parlamente zu umgehen: das sogenannte „Splitting“. Da das EU-Mercosur-Abkommen als Assoziierungsabkommen konzipiert ist, kann es derzeit nur angenommen werden, wenn alle EU-Mitgliedstaaten einstimmig zustimmen, oder anders gesagt: Derzeit hat jeder Mitgliedstaat ein Vetorecht. Darüber hinaus haben auch die nationalen und/oder regionalen Parlamente in der EU das Recht, das Abkommen im Rahmen des nationalen Ratifizierungsprozesses zu billigen oder abzulehnen.
Eine neue Handelspolitik für Afrika bitte!
Obwohl Afrika 17 Prozent der Weltbevölkerung stellt, entfallen auf den Kontinent nur 2,3 Prozent des Welthandels. Etwa zwei Drittel dieses Handels konzentrieren sich auf die Rohstoffindustrie, die kaum förderlich für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung ist. Die Handelsregelungen der Partnerländer sind für den afrikanischen Handel entscheidend – und damit auch für die wirtschaftliche Entwicklung. Sie werden den Bedürfnissen Afrikas nicht gerecht. Ein stärker entwickeltes und integriertes Afrika ist nicht bloß ein philanthropisches Projekt, sondern liegt im Interesse aller: Wir brauchen ein »neues Handelsabkommen« für Afrika.
Europäisches Parlament befürwortet UN-Steuer-Konvention
Das Europäische Parlament hat eine Entschließung verabschiedet, in der die Europäische Union aufgefordert wird, die Aushandlung einer UN-Steuerkonvention zu unterstützen. Die vorgeschlagene Konvention soll eine Reihe von Steuerstandards und ein zwischenstaatliches Steuergremium unter der Schirmherrschaft der UN schaffen. Entscheidend ist, dass diese zum ersten Mal in einem weltweiten inklusiven, demokratischen und transparenten Prozess ausgehandelt werden würden – und damit das Ende von hundert Jahren markieren, in denen eine kleine Gruppe reicher Länder internationale Regeln auferlegt hat.
Bundeskabinett stimmt neuem EU-Partnerschaftsabkommen mit 79 Staaten aus Afrika, der Karibik und dem Pazifik zu
Das Bundeskabinett hat am 26. April der Unterzeichnung des EU-Partnerschaftsabkommens mit den Mitgliedern der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (OAKPS) zugestimmt. Das Abkommen gilt nach Unterzeichnung aller Staaten für 20 Jahre. Es bildet den neuen Rahmen für die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und der Staatengruppe und legt die Grundlinien in der Kooperation bei Beschäftigung, Migration und in der Klimapolitik fest. Das Abkommen enthält zudem ein klares Bekenntnis zur Wahrung von Menschenrechten und friedlicher Kooperation. Innerhalb des im Abkommen festgelegten Rahmens kann die EU mit den einzelnen Partnern weitere Vereinbarungen, etwa zu Entwicklungszusammenarbeit, Marktzugang oder Migration treffen.