Energiecharta-Vertrag: neue Schiedsgerichtsklagen gegen Deutschland
Deutschland wird zum Jahresende aus dem Energiecharta-Vertrag (ECT) aussteigen. Nun häufen sich innerhalb kurzer Zeit Klagen von Energieunternehmen: Mitte Oktober hat eine schweizerische Energiegesellschaft im Rahmen des ECT-Vertrags eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vorgelegt. Kurz darauf wurde eine Klage des britischen Raffineriebetreibers Klesch zusammen mit seiner deutschen Tochtergesellschaft Heide Raffinerie bekannt.
CETA-Leak: Geheime Interpretationserklärung veröffentlicht
Mit einer Zusatzerklärung wollte die Bundesregierung die anhaltende Kritik am Investitionsschutzkapitel im europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen CETA ausräumen. Gemeinsam mit PowerShift hat das Umweltinstitut München den unter Verschluss gehaltenen konsolidierten Text sowie eine ausführliche Analyse veröffentlicht.
EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf Unterzeichnung des Partnerschaftsabkommens mit afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten
Auf der Tagung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ haben die Mitgliedstaaten der EU den Weg für die Unterzeichnung des Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten OAKPS geebnet. Dieses neue Abkommen löst das Cotonou-Abkommen ab.
Handelsabkommen der EU mit Kenia spaltet die EAC
Am 19. Juni hat sich die EU mit der Ostafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (EAC) auf ein Handelsabkommen geeinigt, das zunächst für Kenia gilt. Eine Einschätzung von Brot für die Welt und Boniface Mabanza, Koordinator der kirchlichen Arbeitsstelle südliches Afrika.
Gutachten zum ‘Splitting’ im EU-Mercosur-Abkommen
Die Europäische Kommission prüft derzeit Optionen bezüglich der „Rechtsgrundlage“ des EU-Mercosur-Assoziierungsabkommens. Auf dem Tisch liegt ein verfahrenstechnischer Trick, um den Widerstand einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten und ihrer Parlamente zu umgehen: das sogenannte „Splitting“. Da das EU-Mercosur-Abkommen als Assoziierungsabkommen konzipiert ist, kann es derzeit nur angenommen werden, wenn alle EU-Mitgliedstaaten einstimmig zustimmen, oder anders gesagt: Derzeit hat jeder Mitgliedstaat ein Vetorecht. Darüber hinaus haben auch die nationalen und/oder regionalen Parlamente in der EU das Recht, das Abkommen im Rahmen des nationalen Ratifizierungsprozesses zu billigen oder abzulehnen.
Eine neue Handelspolitik für Afrika bitte!
Obwohl Afrika 17 Prozent der Weltbevölkerung stellt, entfallen auf den Kontinent nur 2,3 Prozent des Welthandels. Etwa zwei Drittel dieses Handels konzentrieren sich auf die Rohstoffindustrie, die kaum förderlich für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung ist. Die Handelsregelungen der Partnerländer sind für den afrikanischen Handel entscheidend – und damit auch für die wirtschaftliche Entwicklung. Sie werden den Bedürfnissen Afrikas nicht gerecht. Ein stärker entwickeltes und integriertes Afrika ist nicht bloß ein philanthropisches Projekt, sondern liegt im Interesse aller: Wir brauchen ein »neues Handelsabkommen« für Afrika.
Europäisches Parlament befürwortet UN-Steuer-Konvention
Das Europäische Parlament hat eine Entschließung verabschiedet, in der die Europäische Union aufgefordert wird, die Aushandlung einer UN-Steuerkonvention zu unterstützen. Die vorgeschlagene Konvention soll eine Reihe von Steuerstandards und ein zwischenstaatliches Steuergremium unter der Schirmherrschaft der UN schaffen. Entscheidend ist, dass diese zum ersten Mal in einem weltweiten inklusiven, demokratischen und transparenten Prozess ausgehandelt werden würden – und damit das Ende von hundert Jahren markieren, in denen eine kleine Gruppe reicher Länder internationale Regeln auferlegt hat.
Bundeskabinett stimmt neuem EU-Partnerschaftsabkommen mit 79 Staaten aus Afrika, der Karibik und dem Pazifik zu
Das Bundeskabinett hat am 26. April der Unterzeichnung des EU-Partnerschaftsabkommens mit den Mitgliedern der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (OAKPS) zugestimmt. Das Abkommen gilt nach Unterzeichnung aller Staaten für 20 Jahre. Es bildet den neuen Rahmen für die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und der Staatengruppe und legt die Grundlinien in der Kooperation bei Beschäftigung, Migration und in der Klimapolitik fest. Das Abkommen enthält zudem ein klares Bekenntnis zur Wahrung von Menschenrechten und friedlicher Kooperation. Innerhalb des im Abkommen festgelegten Rahmens kann die EU mit den einzelnen Partnern weitere Vereinbarungen, etwa zu Entwicklungszusammenarbeit, Marktzugang oder Migration treffen.
Die EU und die Verhandlungen über ein verbindliches Abkommen über Wirtschaft und Menschenrechte
Multilaterale Zusammenarbeit zur Stärkung der strategischen Autonomie der EU
Die EU bemüht sich um neue und den Ausbau bestehender Partnerschaften, insbesondere mit Staaten des Globalen Südens, um ihre offene strategische Autonomie zu stärken. Dazu gehört auch eine robuste Rohstoffversorgung für den Übergang zu einer digitalen und grünen Wirtschaft. Mehrere dieser Partner, die viele transnationale Unternehmen beherbergen, setzen sich für einen verbindlichen internationalen Standard zur Regulierung von Wirtschaft und Menschenrechten ein, der über die unverbindlichen Leitprinzipien der Vereinten Nationen hinausgeht. Daher sollte sich die EU aktiv an den Verhandlungen über ein verbindliches Abkommen über Wirtschaft und Menschenrechte beteiligen, um ihr Image als Verteidigerin der Menschenrechte auf internationaler Ebene zu festigen.
Rigging the Rules
Wie Big Tech heimliche „Handels“-Abkommen nutzt und wie sie zu stoppen sind
Die Bemühungen, die ruinösen Geschäftspraktiken der großen Technologiekonzerne einzudämmen, laufen Gefahr, durch in internationalen Handelspakten ausgehandelte Regeln für den „digitalen Handel“ behindert zu werden. Es ist an der Zeit, diese regulierungsfeindliche Agenda zugunsten eines Governance-Modells zu kippen, das digitale Industrialisierung und Daten als öffentliches Gut in den Vordergrund stellt.