Wie man sich in einen Rechtsstreit einkauft und ein Land verarmen lässt
Eine bislang wenig beachtete rechtliche Praxis sorgt für Spannungen zwischen Investoren und Entwicklungsländern: Internationale Schiedsgerichte ermöglichen es Unternehmen, Staaten auf Milliarden zu verklagen – oft basierend auf entgangenen Gewinnen statt realen Verlusten. Solche Klagen richten sich häufig gegen Regierungen, die Umwelt- und Sozialpolitik verschärfen oder Privatisierungen zurückdrehen. Besonders betroffen sind Länder mit knappen Ressourcen, die durch diese Verfahren wirtschaftlich massiv belastet werden. Doch welche Rolle spielen dabei westliche Investoren, und was bedeutet das für globale Gerechtigkeit und Klimaschutz? Der Artikel beleuchtet die brisanten Hintergründe dieser Auseinandersetzung.
Der Energiecharta-Vertrag bleibt der gefährlichste Investitionsvertrag für die Energiewende
Eine E3G-Rangliste zeigt, dass der Energiecharta-Vertrag (ECT) nach wie vor der gefährlichste Investitionsvertrag für die Energiewende ist, da er über 300 Megatonnen (Mt) an Treibhausgasemissionen (CO2e) schützt. In Anerkennung dieser Bedrohung haben die EU, das Vereinigte Königreich und zehn EU-Länder den Vertrag bereits gekündigt oder beschlossen, ihn seit 2022 zu verlassen. Die übrigen Vertragsparteien des ECT haben jedoch am 3. 12. für den überarbeiteten Vertragstext gestimmt, obwohl dieser aufgrund des fortgesetzten Schutzes fossiler Brennstoffe immer noch nicht mit der Erreichung der Klimaziele vereinbar ist.
Disputed Grounds
Goldabbau, Widerstand und Investitionsschiedsverfahren in der Türkiye
Groß angelegte Bergbauprojekte machen die komplexen Spannungen zwischen Staaten, ausländischen Investoren und lokalen Gemeinschaften deutlich, die zu ökologischen und sozialen Risiken führen. Die Regierungen befinden sich häufig in einem Spannungsfeld zwischen der Förderung ausländischer Investitionen und lokalen Wirtschaftsinteressen, wobei die Belange der Gemeinden vor Ort oft vernachlässigt werden. Wenn Regierungen auf lokalen Widerstand reagieren, wie im Fall der Kirazlı-Goldmine in der Türkei, drohen sie häufig mit kostspieligen Schiedsgerichtsklagen im Rahmen der Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) gemäß internationalen Investitionsverträgen.
Kenia kündigt bilaterales Investitionsabkommen mit den Niederlanden
Die kenianische Regierung hat ihr bilaterales Investitionsabkommen (BIT) mit den Niederlanden offiziell gekündigt und damit einen bedeutenden Sieg für wirtschaftliche Gerechtigkeit und Umweltschutz errungen. Die Entscheidung Kenias spiegelt einen wachsenden globalen Trend wider, veraltete Verträge zu überdenken, die oft Unternehmensinteressen über das Gemeinwohl stellen. Der niederländische Minister für Außenhandel und Entwicklung bestätigte kürzlich, dass Kenia den Vertrag im Dezember 2023 einseitig gekündigt hat, wodurch er ab dem 11. Juni 2024 unwirksam wird. Kenia ist nun nach Südafrika, Tansania und Burkina Faso das vierte afrikanische Land, das sein BIT mit den Niederlanden beendet hat.
In Schiedsverfahren geht es um zwei Milliarden Euro
Die Klagesummen aller vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID – International Centre for Settlement of Investment Disputes) anhängigen Schiedsgerichtsverfahren gegen Deutschland – inklusive Kostenerstattungen und Zinsen – dürften sich derzeit auf mindestens zwei Milliarden Euro belaufen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke mit, die sich nach den Verfahren gegen Deutschland erkundigt hatte.
ISDS in Zahlen
Auswirkungen von Investitionsschiedsverfahren gegen Staaten in Lateinamerika und der Karibik
In den 1990er Jahren unterzeichneten Länder in ganz Lateinamerika und der Karibik (LAC) Hunderte von internationalen Verträgen zum Schutz ausländischer Investitionen und zur Gewährung beispielloser Rechte für Investoren, darunter das Recht, Staaten vor internationalen Gerichten zu verklagen, wenn sie glauben, dass ihre Gewinne durch staatliche Maßnahmen beeinträchtigt wurden. Diese Länder erwarteten, dass die Unterzeichnung bilateraler Investitionsschutzabkommen (BITs) entscheidend dazu beitragen würde, ausländische Investitionen anzuziehen. Dreißig Jahre später ist jedoch offensichtlich, dass BITs nicht dazu beigetragen haben, Investitionen anzuziehen, geschweige denn die Entwicklung zu fördern. Vielmehr waren ihre Auswirkungen für die Länder in der gesamten Region schädlich. Die negativen Auswirkungen von BITs sind noch weitgehend unbekannt und werden weder in politischen und parlamentarischen Kreisen noch in der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und den sozialen Bewegungen ausreichend diskutiert. Dieser Bericht beleuchtet die sozialen und finanziellen Kosten des Investitionsschutzsystems und der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit als Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen ausländischen Investoren und Staaten.
Ein Porträt transnationaler Macht in Mexiko
Das Investitionsschutzsystem und seine Folgen
Im Jahr 2023 hatte Mexiko die meisten Investitionsschiedsklagen im Rahmen von Investitionsschutzverträgen weltweit erhalten. Mit insgesamt 55 Fällen gehört Mexiko nun zu den Ländern, die am häufigsten von ausländischen Investoren vor internationalen Schiedsgerichten verklagt werden. Stelle. Immer mehr öffentliche Gelder könnten für die millionenschweren Forderungen ausländischer Investoren im Rahmen von Schiedsverfahren verwendet werden. Trotzdem unterzeichnet Mexiko immer wieder neue Investitionsschutzabkommen, die den Rückgriff auf internationale Schiedsgerichte als Hauptmechanismus für die Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten vorsehen.
Die Auswirkungen des Investitionsschutzsystems in Lateinamerika
Lateinamerika und die Karibik sind die Region, die die Auswirkungen des internationalen Schiedsverfahrens am stärksten zu spüren bekommen hat. Transnationale Unternehmen (TNCs) haben den Mechanismus der Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) genutzt, um nationale Regierungen zu verklagen, wodurch ihr Recht auf Verwaltung ihrer öffentlichen Haushalte und auf Gesetzgebung beeinträchtigt wurde. Diese Website bietet Informationen über die Auswirkungen des Investitionsregimes in der Region.
Das Gras grün anmalen
Eine Ausnahmeregelung für den Klimawandel in Investitionsvereinbarungen
Auf der achtundzwanzigsten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP-28) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) erkannten die Staaten die dringende Notwendigkeit an, die Anstrengungen zur Eindämmung des Klimawandels zu beschleunigen, und forderten die Vertragsparteien auf, Maßnahmen zur Abkehr von fossilen Brennstoffen in den Energiesystemen zu ergreifen, um bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Die Umsetzung einer solchen Umstellung stößt jedoch auf Hindernisse in Form von Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismen (ISDS), die die für die Klimapolitik erforderlichen Regulierungsmaßnahmen untergraben können, was zu einem „regulatory chill“ führt. Als Antwort auf diese Herausforderungen hat das Programm der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für die Zukunft der Investitionsverträge eine Modellklausel vorgeschlagen, um die Sektoren mit fossilen Brennstoffen vom ISDS-Schutz auszunehmen, wobei verfahrensrechtliche Garantien vorgesehen sind. Eine ganzheitliche Reform von Investitionsabkommen und zusätzliche Maßnahmen, wie der Rückzug aus internationalen Investitionsabkommen, sind notwendig, um den Regulierungsraum zu schützen und nachhaltige Investitionen und einen gerechten Übergang zu fördern.
Ecuador ratifiziert 2008 das Verbot des Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus
Ein Referendum in Ecuador bekräftigt die Entscheidung des Landes gegen einen Mechanismus, der als asymmetrisch, ungerecht und nachteilig für die Rechte der Bürger kritisiert wird.